Mehr Nachhaltigkeit Wie verändern die neuen. Beschaffung? Institut für den öffentlichen Sektor e. V. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft
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- Angela Zimmermann
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1 Institut für den öffentlichen Sektor e. V. KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Mehr Nachhaltigkeit Wie verändern die neuen Vergaberechtsanforderungen die öffentliche Beschaffung? Hamburger Vergabetag, 31. Januar 2014 Workshop VII
2 Agenda Impulsvortrag I: Kommunale Beschaffung im Umbruch Studienergebnisse Impulsvortrag II: Einschätzung der neuen Landesvergabegesetze Mehr Nachhaltigkeit in der Praxis? Arbeitsgruppen und Diskussion 1
3 Institut für den öffentlichen Sektor e. V. Kommunale Beschaffung im Umbruch Studienergebnisse Dr. Ferdinand Schuster Hamburg, 31. Januar 2014
4 Ein Umdenken hat begonnen Berücksichtigen Sie in Ihrer Kommune bei Ausschreibungen Umwelt- und Sozialstandards? Umweltaspekte 20,8 % Sozialstandards 48,1 % 3
5 ...und hat schon jetzt Perspektiven verändert... 4
6 ...aber warum? Fordert eine rechtliche Vorgabe die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Beschaffung Ihrer Kommune? 5
7 Und wie? Nachhaltigkeitszielsystem (4 %) 6
8 Was fehlt außerdem? Überwiegend operatives Selbstverständnis der Beschaffungsstellen Stufe 4 Strategischer Manager 28 % Stufe 3 Taktischer Partner 11 % Stufe 2 Koordination und Marktbearbeitung 28 % Stufe 1 Bedarfs- und Bestellabwicklung 33 % 7
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner Institut für den öffentlichen Sektor e. V. Klingelhöferstraße Berlin T Dr. Ferdinand Schuster T fschuster@kpmg.com 8
10 Back-up
11 Umweltkriterien bzw. Sozialstandards in der Ausschreibung 10
12 Ergänzung zu Folie 7 : Rollenbild Hier soll die finale Darstellung des Rollenbilds noch eingefügt werden 11
13 Einschätzung der neuen Landesvergabegesetze Mehr Nachhaltigkeit in der Praxis? Hamburger Vergabetag 2014 Dr. Arne Gniechwitz KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Hamburg, 31. Januar 2014
14 Chancen nachhaltiger Beschaffung in der Praxis Landesgesetzgeberische Ziele Mindestlohn/ Tariftreue Umwelt Soziale Aspekte Darüber hinausgehende Chancen Stärkung Einkauf Beeinflussung des privaten Sektors Stärkere Marktorientierung 13
15 Herausforderung (1) : Regelungsvielfalt in der Gesetzgebung Aussagen zu Ökologie, Tariftreue und Sozialem Aussagen zu Ökologie und Tariftreue Aussagen zu Tariftreue Keine Aussagen 14
16 Herausforderung (2) : Unsicherheiten in der praktischen Handhabung Rechtsunsicherheit Kontrolle Umsetzung Nachhaltigkeit Marktfähigkeit 15
17 Mehr an Sicherheit (1): Rechtsprechung ILO Mindeststandards VK Bund VK 2-100/13, , nicht rechtskräftig Ausschreibung von Arzneimittel-Rabattverträgen; AG verlangt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Beifügung einer Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach TVgG-NRW. AS gibt Erklärung ab, rügt aber, dass zwingende Vorlage der Verpflichtungserklärung vergaberechtswidrig sei. Die Anforderung verstoße gegen Europa- und Bundesrecht. Ausführung der Kammer Keine Antragsbefugnis mangels Beschwerde des AS. Aber: AG könnte die Anforderungen nach dem TVgG-NRW selbst dann nicht unbeachtet lassen, wenn sie von deren Europa- bzw. Bundesrechtswidrigkeit ausginge. Es ist kein Vergabefehler, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Vorgaben eines Landesgesetzes beachtet. Es kann dem Auftraggeber nicht zugemutet werden, die Vereinbarkeit von Landesrecht mit höherrangigem Recht zu prüfen und die Vorgaben auf Verdacht unangewendet zu lassen. Mindestlohnverpflichtung für Nachunternehmer VK Arnsberg VK 18/13, und Vergabeverfahren zur Aktendigitalisierung von Dateien der Stadt Dortmund. Bieter müssen sich nach TVgG-NRW verpflichten, an ihre Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen und dies auch für ihre Nachunternehmer sicherzustellen. Bieter will den Auftrag vollständig über sein in Polen ansässiges Tochterunternehmen als Nachunternehmer abwickeln lassen. Er sieht sich durch Abgabe einer Mindestlohnerklärung für seinen Nachunternehmer nach 4 TVgG-NRW gehindert, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Entscheidung der Kammer Vorlage an EuGH. Keine abschließende Entscheidung ohne Klärung der Vorfrage der EU-Rechtskonformität des 4 Abs. 3 TVgG- NRW. Vortrag des Bieters ist schlüssig, durch die Mindestlohnforderung in seiner Dienstleistungsfreiheit beschränkt zu werden. 16
18 Mehr an Sicherheit (2): Leitfäden und Verwaltungsvorschriften Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Fernsehgeräten Einkauf nachhaltiger Holzerzeugnisse Kommunen Tübingen - Dienstanweisung Vergabewesen Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe Leitfaden zur Ausschreibung von Baumaßnahmen für das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart BuySmart Leitfaden Haushaltsgeräte Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Tapeten und Raufaser Leitfaden Computer Leitfaden Bürogeräte mit Druckfunktion Heidelberg - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung Leitfaden Kraftfahrzeuge Bund Hessen BuySmart+ Leitfaden Beleuchtung PrimeEnergieIT Beschaffungsleit -faden 2012 Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen Leitfaden zur Rechtsverordnung zum Tariftreue und Vergabegesetz NRW NRW Leitfaden Büromöbel Leitfaden Bürobedarf Länder Handlungsleitfaden zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen 11/2013 Berlin Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (außer Bauleistungen) Hamburg 17
19 Arbeitsgruppen und Diskussion
20 Diskussionsfragen Frage 1 Schwerpunktsetzung und Pilotprojekte Ansätze für die Durchsetzung der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung? Frage 2 Nachhaltige Beschaffung und Landesvergaberecht Kann die Vereinheitlichung von Landesregelungen helfen? Frage 3 Durchsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen Besteht ein Vollzugsdefizit in Auftragsvergabe und -durchführung? Frage 4 Entscheidungskompetenz Brauchen Auftraggeber Freiheit oder mehr Anleitung, um nachhaltig zu beschaffen? 19
21 Gruppe 1: PKW Die Fahrzeugflotte einer Kreisverwaltung besteht aus zwanzig, sieben Jahre alten Personenkraftwagen der Mittelklasse mit Dieselmotoren. In letzter Zeit häufen sich die Reparaturen. Der Auftraggeber erwägt, ob er neue Fahrzeuge beschaffen soll. Leitgedanke der Überlegungen der Kreisverwaltung ist neben der Wirtschaftlichkeit eine umweltschonende Vorgehensweise. Wie kann die Kreisverwaltung das Vergabeverfahren gestalten, um ihre Ziele bestmöglich zu erreichen? 20
22 Gruppe 2: Beleuchtung Eine Stadtverwaltung hat festgestellt, dass die Beleuchtung ihrer Verwaltungsgebäude 35 % ihres Stromverbrauchs ausmacht. Da die Beleuchtungssysteme der Gebäude im wesentlichen noch auf dem Stand ihrer Errichtung vor zwanzig bis dreißig Jahren sind, vermutet die Stadt bei einer Erneuerung der Beleuchtung Einsparpotentiale. Sie will hierzu moderne Beleuchtungstechnologie beschaffen, die wirtschaftlich und umweltfreundlich ist. Wie kann die Stadtverwaltung das Vergabeverfahren gestalten, um ihre Ziele bestmöglich zu erreichen? 21
23 Gruppe 3: Drucker Eine Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren immer mal wieder einzelne Drucker eingekauft. Die meisten Geräte sind indes schon älter und verursachen hohe Wartungsund Reparaturkosten. Die Stadtverwaltung erwägt eine Modernisierung der Druckerlandschaft. Mittel stehen hierfür bereit. Neben einer wirtschaftlichen Beschaffung kommt es der Behördenleitung darauf an, das in den letzten Jahren aufgebaute Image einer umweltfreundlichen Verwaltung auch im Rahmen der Büroausstattung zu pflegen. Wie kann die Stadtverwaltung das Vergabeverfahren gestalten, um ihre Ziele bestmöglich zu erreichen? 22
24 Disclaimer Die Folien dienen ausschließlich als allgemeiner Leitfaden; sie können keine fallbezogene Rechtsberatung ersetzen und sind weder umfassend noch ohne weiteres als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen geeignet. Falls Sie die von KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh zur Verfügung gestellten Informationen als relevant für ihre Zwecke ansehen sollten, liegt es in Ihrem ausschließlichem Verantwortungsbereich, diese Informationen durch eigene Untersuchungen auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und zu erweitern, ehe Sie auf ihrer Grundlage wirtschaftliche Entscheidungen treffen. 23
25 Kontakt KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Ludwig-Erhard-Straße Hamburg Dr. Arne Gniechwitz Rechtsanwalt
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