Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016"

Transkript

1 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016

2 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Umfang der Versicherung Obligatorische ebäudeversicherung reiwillige Versicherung gebäudeähnlicher Objekte ebäude und ebäudebestandteile Spezielle Abgrenzungen Investitionen in den ebäudeausbau durch Dritte (Mieter, Pächter) ebäudeähnliche Objekte Übergangsregelung... 5 Anhang Anhang Anhang Seite 2/17

3 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April Umfang der Versicherung 1.1 Obligatorische ebäudeversicherung Alle im Kanton Bern gelegenen ebäude sind zusammen mit den Einrichtungen, die zu ihrem Bestande gehören, bei der ebäudeversicherung Bern (VB) für die bei ihr versicherbaren efahren zu versichern. 1.2 reiwillige Versicherung gebäudeähnlicher Objekte ebäudeähnliche Objekte, Anlagen und Einrichtungen, die nicht Bestandteil eines versicherten ebäudes sind, können freiwillig bei einer Privatversicherung (z. B. VB Privatversicherungen A) versichert werden. 2 ebäude und ebäudebestandteile a) ebäude sind ortsfeste, raumbildende Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen, einem bleibenden Zweck zu dienen bestimmt und nach den Regeln der Baukunde erstellt sind. b) ebäude mit einem Versicherungswert unter CH können auf Antrag freiwillig bei der VB versichert werden. c) Mit dem ebäude zu versichern sind auch die zu seinem Bestande gehörenden Einrichtungen, die mit dem ebäude fest verbunden oder die ortsgebunden sind und das ebäude vollenden, d. h. mit diesem bestimmungsgemäss eine Einheit bilden. Dies betrifft namentlich: die rundausstattung des ebäudes (Türen, Treppen, enster, Storen etc.; Einrichtungen zur Beheizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung der Räume; sanitäre Einrichtungen; Wasser-, as- und elektrische Leitungen, soweit sie nicht zum öffentlichen Netz gehören); zweckprägende Einrichtungen, die eine enge bauliche Beziehung zum ebäude haben und üblicherweise auch über ein allfälliges Miet- oder Pachtverhältnis hinaus im ebäude verbleiben würden (z. B. Kochherd, Kühlschrank, Waschmaschine, Badewanne in Wohnhäusern; Altar, Orgel, locken und Bestuhlung in Kirchen; Bühne, eingebaute arderobe und fest verschraubte Bestuhlung in Theatern und Kinos; Wandtafeln in Schulhäusern; besonders angefertigte oder eingepasste Einrichtungen wie z. B. auf das Raummass zugeschnittene Bodenbeläge oder nach Mass angefertigte Wandschränke, Tablare und estelle); auf der Parzelle gelegene Einrichtungen, die mit dem ebäude baulich-funktionell eine Einheit bilden, d.h. das ebäude entsprechend seiner Nutzungsart funktionsfähig machen und mit ihm fest verbunden sind, sei es auf oder am ebäude oder durch fix verlegte Leitungen, undamente etc. (z. B. Jauchegruben, Solarenergieanlagen, Wärmepumpen, Erdsonden, Erdregister, äkalienpumpen, Kleinkläranlagen und dergleichen). d) Nicht mit dem ebäude zu versichern sind in der Regel die betrieblichen Einrichtungen gewerblicher, industrieller und landwirtschaftlicher Anlagen (einschliesslich der dazugehörenden baulichen Anlageteile, die mit den betrieblichen Einrichtungen ein zusammenhängendes anzes bilden). Seite 3/17

4 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Ausnahmen hiervon gelten namentlich für solche betriebliche Einrichtungen, die mit dem ebäude durch spezifische bauliche Massnahmen (starres Leitungssystem, Einmauerung, besondere ebäudekonstruktion etc.) fest verbunden sind und mit ihm eine funktionelle Einheit bilden (vgl. Anhang 2). e) Nicht als ebäude gelten ahrnisbauten und Anlagen, welche nicht als dauerhafte Baute erstellt werden, wie Baubaracken, esthütten, Marktbuden, Kleingebäude, Camping-Bauten oder Provisorien und dergleichen. f) Beispiele zur Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung finden sich in Anhang 1. 3 Spezielle Abgrenzungen a) In ebäuden, welche mehrere Nutzungsarten aufweisen, richtet sich die Abgrenzung der versicherten Objekte nach den Nutzungsarten der einzelnen ebäudeteile. b) Als kollektive Haushaltungen gelten Hotels, Heime, Restaurants, Spitäler, Kliniken, Schulen, Sportund Mehrzweckgebäude, kirchliche ebäude und dergleichen. In kollektiven Haushaltungen werden unter anderem auch die der Unterkunft und der Verpflegung dienenden, fest installierten betrieblichen Einrichtungen mit dem ebäude versichert. c) Als spezielle Bauten und Anlagen gelten ebäude, die eigens für einen besonderen Nutzungszweck mit spezifischen baulichen und betrieblichen Einrichtungen erstellt wurden, wie z. B. Abwasserreinigungsanlagen, Kraftwerke, Transformatorenstationen etc. (siehe Anhang 3). Die Abgrenzung richtet sich im Einzelnen nach dem Zuordnungsschema gemäss Anhang 2. 4 Investitionen in den ebäudeausbau durch Dritte (Mieter, Pächter) a) ebäudeausbauten wie Zwischenböden/-decken, Treppen, Wände und Unterdecken, Unterlags- /Doppelböden, Wand- und Bodenbeläge sowie alle fest mit dem ebäude verbundenen Einrichtungen (z. B. Lifte, Solarenergieanlagen usw.) werden als ebäudebestandteil (Akzessionsprinzip) von der obligatorischen ebäudeversicherung versichert. Ebenso sind zum Bestande des ebäudes gehörende Einrichtungen gemäss Ziffer 2 lit. c und d durch den ebäudeeigentümer zu versichern, unabhängig davon, ob sie von ihm selber oder durch einen Dritten (Mieter/Pächter) mit dem ebäude verbunden worden sind. b) Bei betrieblichen Mieter- und Pächterausbauten richtet sich die Abgrenzung nach dem Zuordnungsschema gemäss Anhang 2. Seite 4/17

5 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April ebäudeähnliche Objekte ebäudeähnliche Objekte, Anlagen und Einrichtungen sind selbständige Erzeugnisse der Bautätigkeit, die aus dauerhaftem, solidem und wetterfestem Material nach den Regeln der Baukunde erstellt worden sind (wie Brücken, Zisternen, Brunnen, Treppen, Stützmauern, Schwimmbecken, Silos). ebäudeähnliche Objekte, Anlagen und Einrichtungen auf der Parzelle, welche mit dem ebäude baulichfunktionell fest verbunden sind (siehe Ziffer 2 lit. c) sind ebäudebestandteile, welche mit dem ebäude zu versichern sind. 6 Übergangsregelung a) ebäudeähnliche Objekte, Anlagen und Einrichtungen, die bisher mit dem ebäude versichert waren und neu nicht mehr unter die obligatorische ebäudeversicherung fallen, bleiben längstens drei Monate, nachdem eine Neuschätzung erfolgt ist bzw. der Versicherungsnehmer die neue Police erhalten hat, versichert. b) ebäudebestandteile gemäss dieser Wegleitung sind anlässlich einer Neuschätzung des ebäudes im Rahmen der estlegung der Versicherungssumme zu berücksichtigen und in die Versicherungsdeckung aufzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Vereinbarungen bzw. Bestimmungen. Inkrafttreten: Diese Wegleitung tritt am 1. April 2016 in Kraft. Seite 5/17

6 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Anhang 1 Beispiele für die Abgrenzung zwischen obligatorischer ebäude- und freiwilliger ahrhabeversicherung. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Nicht aufgeführte Einrichtungen sind anhand der vorstehenden Ausführungen und den Anhängen 2/3 sinngemäss zuzuordnen. Zeichenerklärung (ebäude) obligatorische versichert bei der ebäudeversicherung Bern (VB) (ahrhabe) nicht bei der ebäudeversicherung Bern (VB) versichert Wenn fest eingebaut, respektive fix montiert, gilt im Regelfall folgende Abgrenzung. A Abschluss- und Schiebewände Absauganlage, gewerbliche und industrielle Alarmanlagen, Überwachungsanlagen, Leitungen und Apparate in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen übrige Altäre Anpassrampen Antennen für Radio, ernsehen dem ebäudeeigentümer gehörende, nicht gewerbliche andere Aufzüge/Lifte/Rolltreppen jeglicher Art für Personen und Waren inkl. dazugehörende Leitungen, Steuerungen und Motoren Treppen- und Invalidenlifte, dem ebäudeeigentümer gehörende Schrägaufzüge inkl. maschinellem Teil, Seilen und Schienen zu Wohnbauten Autoparkliftanlagen inkl. maschinellem/elektrotechnischem Teil Ausschankbuffets Ausstellungskästen Autohebeanlagen Seite 6/17

7 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 B Bahnanlagen (Infrastrukturbauten) baulicher Teil (inkl. Perrondächer, Rampen, ruben, Bahnhofunterführungen usw.) betrieblicher Teil (ahrleitungen, eleise, Stellwerk, Masten, Seile, usw.) Barrieren, am Eingang zu öffentlichen Autoeinstellhallen, fest integriert in bauliches Erzeugnis Bartheken Behälter, mit dem ebäude baulich-funktionell fest verbunden (z. B. durch erdverlegte Leitungen)wie Bottiche, Tanks, Wannen, efässe, Silos, Tröge) Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei der Erstellung des ebäudes installiert werden Belüftungsanlagen, siehe Klimaanlagen Bienenkästen Blitzschutzanlagen Blachenrolltore und Blachenwände, wetterfest, inkl. Aufrollvorrichtung und ührung Bodenbeläge, auf die Raummasse angepasst und zugeschnittenen, wie Linoleum, Inlaid, ummi, Kunststoffe, Spannteppiche und dgl. in Tennishallen und dergleichen, ohne Losmaterial (ranulat oder dgl.) spez. Hallenböden und Sportbeläge aus Losmaterial (Späne, Sand, ranulat, usw.) Brandmeldeanlagen inkl. Leitungen und Apparate Briefkastenanlagen, an oder beim ebäude Buffets und übrige Einbauten in Restaurants und Hotels Bühnen baulicher Teil übriger Teil (Vorhänge, Kulissen, Effektbeleuchtungen usw.) Beschallungsanlagen, Multimediaanlagen usw. (fest eingebaute Anlageteile, ohne Apparate) Seite 7/17

8 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 C Chorgestühle zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken D Datenverarbeitungskabel, fest verlegt, zu betrieblichen Zwecken in Wohngebäuden Dampfkesselanlagen der Raumheizung und Warmwasseraufbereitung dienende der betrieblichen Nutzung dienende Dekorationsmalereien an Wänden und Decken Zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken Druckleitungen bis zur Hauptverteilung E Einbauten, wie Schränke, arderoben, estelle, soweit fest eingebaut. Elektrische Leitungen zur Übertragung elektrischer Energie, von der Hauseinführung bis zum Verbraucher, soweit sie unter oder über Putz, in oder unter ebäuden oder in mitversicherten Kanälen liegen zu Licht-, Telefon-, Uhren- und Türschliessanlagen auch in ewerbe und Industriebetrieben in Büro-, Dienstleistungs-, ewerbe-, Landwirtschafts- und Industriebetrieben, welche ausschliesslich nicht versicherte maschinelle oder betriebliche Einrichtungen speisen, ohne Rücksicht auf die Einbauart gemeinsame Tableaux sind anteilsmässig mit dem ebäude versichert, soweit sie Leitungen dienen, die unter die ebäudeversicherung fallen elektrische Maschinen, Apparate, Instrumente, Motoren, Schaltanlagen, Leitungen usw., welche Einrichtungen dienen, die mit dem ebäude versichert sind, wie zu Aufzügen, Küchen- und Wäscheeinrichtungen, Sonnerie- und egensprechanlagen, Bewegungsmelder in oder am ebäude, usw. übrige Entstaubungsanlagen, gewerblich Seite 8/17

9 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 assadenschutz-einrichtungen gegen Verunreinigung durch Vögel enster mit lasmalereien und speziellen Einfassungen zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken ernheizungen im ebäude Leitungen und Anlagen ausserhalb des ebäudes ernseh- und Radioanlagen Kabelfernseh-Leitungen innerhalb des ebäudes emeinschafts- und Einzelantennen, Satellitenempfangsschüsseln samt zugehörigen Leitungen und Anschlüssen, inkl. Verstärker dem Eigentümer gehörend, nicht gewerblich genutzte, in und am ebäude andere euerlöschanlagen eingebaute Wasser-, Schaum- und aslöschanlagen mobile Löschgeräte euermeldeanlagen, siehe Brandmeldeanlagen euerungsanlagen, siehe Heizanlagen irmenschriften, siehe Reklameschriften otovoltaikanlagen, an oder auf dem ebäude sowie auf der Parzelle wenn mit dem ebäude verbunden, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse otovoltaik-kraftwerke ausserhalb von ebäuden (Panels usw.) arderobe-einrichtungen, Schränke und Korpusse asleitungen, von der Hauseinführung an astanks dem ebäudeeigentümer gehörende, im oder am ebäude ausserhalb, auf der Parzelle, sofern baulich-funktionell mit dem ebäude fest verbunden egensprechanlagen, kombiniert mit Sonnerie eldausgabeautomaten, Bankomate und Ticketautomaten lasmalereien, siehe enster mit lasmalereien lockenstühle und locken in Kirchtürmen, inkl. elektrisches Läutwerk und Kirchenuhr Seite 9/17

10 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 H Hausstaubsauganlagen baulicher Teil übriger Teil Hebebühnen zu Verladerampen Heizanlagen d.h. Öfen und Einrichtungen, die der Raumheizung dienen, im/am/auf dem ebäude Erdverlegte Tanks, Erdsonden, Erdregister, Wärmepumpen, Solaranlagen und dergleichen im ebäude und auf der Parzelle, einschliesslich deren Wärmetransportleitungen zum ebäude Wärmetransportleitungen zu Drittbezügern, ausserhalb von ebäuden Hochregallager baulicher Teil sowie estelle mit statischer unktion mechanische und elektronische Bewirtschaftungsanlagen K Kamine zu Heizungsanlagen Kanzeln in Kirchen zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken Kassenschränke, eingebaute Kassen mit Korpusanlage und Transportband (Verkaufsläden) Katafalke einschliesslich Kühlanlage Kegelbahnen, baulicher Teil mechanischer Teil Klimaanlagen, mit und ohne Wärmerückgewinnung (Raumkonditionierung) der Raumnutzung durch Mensch und Tier dienende übrige Kompaktusanlagen (Rollregale) Kompressoren inkl. Druckleitungen, mobile mit fix verlegtem Leitungssystem fest verbunden Kräne und Kranbahngeleise (mit Auswirkung auf die Statik des ebäudes) übrige Seite 10/17

11 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Küchen-Einrichtungen wie Küchenkombinationen, Kochherde, stationäre Kippkessel, Backöfen, Wärmeschränke und -tische, Kühl- und Tiefkühlanlagen, eschirrspülautomaten, eingebaute Küchenschränke usw., einschliesslich zugehöriger Leitungen und Aggregate in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen in Büros, wenn im ebäudekonzept integriert L Ladentische und -korpusse gemäss Anhang 2 übrige Leitungen, siehe elektrische Leitungen, asleitungen oder Heizanlagen Lichtreklamen, siehe Reklameanlagen Lifte, siehe Aufzüge Lüftungsanlagen, siehe Klimaanlagen M Motoren, siehe elektrische Leitungen N Notstromgruppen, stationäre, dem ebäude dienende Nottreppen O Ölfeuerungsanlagen, siehe Heizanlagen R Radio- und ernsehanlagen, siehe ernseh- und Radioanlagen Rauchkammern ein- und aufgemauerte übrige Regenwassertanks/Zisterne zu sanitären Installationen im ebäude auf der Parzelle, mit dem ebäude baulich-funktionell verbunden übrige Reklame- und ebäudebeschriftung, auf Wänden, Türen oder enster gemalt, beschriftet, eingehauen oder in ähnlicher Weise angebrachte alle übrigen Seite 11/17

12 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Reservoir für Wasserversorgung gemäss Anhang 2 Rolltreppen und -bänder für den Personentransport S Sanitäre Installationen / Zu- und Ableitungen, in Leitungen eingebaute Pumpen und Motoren, sanitäre Apparate, Wasserreinigungs-, Enthärtungs- und Entkalkungsanlagen, äkalienpumpanlagen, Wassertanks, dem ebäude dienend innerhalb des ebäudes ausserhalb des ebäudes (auf der Parzelle), sofern mit dem ebäude baulich-funktionell fest verbunden Saunaeinrichtungen Kabinen samt Öfen und fest montierte, dem Raum angepasste Liegen und Bänke, eingebaute Tauchbecken und Duschen gewerblichen Zwecken dienende mobile Schalteranlagen in Banken, Postbüros, usw. eingebaute, gemauerte, Raum bildend resp. Raum trennend übrige Schattieranlagen in ewächshäusern u.ä. (innen- und aussenliegende) Schiessanlagen baulicher Teil einschliesslich Scheibenstand übriger Teil wie Zug-, Laufscheiben- und Trefferanzeigeanlagen, Schallschutzkanäle, Warnerpulte, ewehrrechen usw. Schwimmbäder, mit ebäude fix verbunden, einschliesslich fest montiertem, wetterfestem Zubehör wie maschinelle Einrichtungen, fix montierten Abdeckungen, Hubböden, Pumpen, ilter, Entkeimungs- und Steuerungsanlagen usw. im ebäude im reien Seilbahnen und Skilifte, siehe Bahnanlagen Sirenen (Bevölkerungsalarmierung) Solarenergieanlagen, siehe Heizanlagen Sprinkleranlagen Spritzanlagen baulicher Teil (ohne Spritzkabine) mechanischer Teil (Kompressoren, Leitungen, Pistolen, Ventilation) Statuen, eingehauene oder festgemauerte ein allfälliger Kunst- und Altertumswert ausgenommen Seite 12/17

13 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken Sonnenstoren und Sonnensegel, dauerhaft und fest am oder auf dem ebäude montiert Stuckaturen, Bildhauer- und Steinmetzarbeiten zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken T Tabernakel Tankstellen baulicher Teil (Überdachungen, Stützen, undamente, Tankkeller, Tanks) übriger Teil (Zapfsäulen mit Unterbau sowie üll- und Entnahmeleitungen und dergleichen Taufsteine und Taufbecken Telefonanlagen Leitungen Apparate/Zentrale Telefonkabinen (innerhalb von ebäuden) baulicher Teil übriger Teil Tore und andere Abschlüsse aus wetterfestem Material inkl. Aufrollvorrichtung und seitlicher ührung übrige (z. B. Vorhänge oder dergleichen) Trafostationen ebäude technische Einrichtungen im ebäude Traglufthallen, ewächstunnel, Treibhäuser ohne massive undamente Tresoranlagen Turngeräte fest montierte mobile Turm- und Kirchenuhren Seite 13/17

14 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 U Überwachungsanlagen, siehe Alarmanlagen Umkleidekabinen inkl. arderobeeinrichtungen in Schwimmbädern, Schul- und Sportanlagen V Ventilationsanlagen, der Raumnutzung durch Mensch und Tier dienende W Wandmalereien zeitgemässer, handwerklicher Wiederbeschaffungsaufwand Künstlerhonorar und Beschaffung historischer Materialien und Techniken Wandtafeln und Kartenzüge und dergleichen (ohne Karten und dergleichen) in kollektiven Haushaltungen Wärmerückgewinnungsanlagen, siehe Klimaanlagen Wäsche-Einrichtungen wie Waschtröge, -maschinen, Ausschwingmaschinen, Wäschetrockner, Secomat in Wohnhäusern, dem ebäudeeigentümer gehörende in kollektiven Haushaltungen in ewerbe- und Industriebetrieben (z. B. Waschanstalten, ärbereien, usw.) Wasser-Reservoire, siehe Reservoire von Wasserversorgungen Wohnmobile (Campingbauten) Z Zeiterfassungsgeräte Zutrittskontrollanlagen Spezielle Bauten und Anlagen sind im Anhang 3 aufgelistet. Seite 14/17

15 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Anhang 2 Betriebliche Einrichtungen ahrhabe Überwiegend betrieblich ebäude Überwiegend baulich Beurteilungskriterien Betriebliche Einrichtungen, die in jedem geeigneten Raum montiert (aufgestellt, angeschraubt, angenagelt etc.) und in einem anderen Betrieb weiterverwendet werden können Allein oder überwiegend betriebliche Anlageteile Allein oder überwiegend bauliche Anlageteile Betriebliche Einrichtung fest mit dem ebäude verbunden (zusammenhängendes anzes) Als ahrhabe zu versichern, wenn die Mehrzahl der folgenden Kriterien erfüllt ist: selbstständige, im Wirtschaftsverkehr handelbare Betriebseinrichtung Hilfsfunktion der baulichen Anlageteile für die betriebliche Einrichtung (Sockel, undamente u.a.) Wiederverwendbarkeit zu gleichem oder anderem Zweck in anderen Betrieben keine gebäudespezifische Konzeption oder Anpassung der betrieblichen Einrichtung keine besondere baulich-funktionelle Verbindung der betrieblichen Einrichtung mit dem ebäude keine Beschädigung der Betriebseinrichtung oder von ebäudeteilen bei Entfernung der Einrichtung kann mit vernünftigem Aufwand an Arbeit und Kosten entfernt werden keine statische unktion Betriebliche Einrichtung mit dem ebäude durch spezifische bauliche Massnahmen fest verbunden und mit ihm eine funktionelle Einheit bildend Mit dem ebäude versichert, wenn die Mehrzahl der folgenden Kriterien erfüllt ist: körperlich unselbständige, im Wirtschaftsverkehr nicht mehr handelbare Einrichtung Betrieblicher Anlageteil gegenüber dem baulichen bezüglich rösse oder unktion von untergeordneter Bedeutung keine Wiederverwendbarkeit in anderen Betrieben spezifische Konzeption oder Anpassung der betrieblichen Einrichtung für bzw. an die räumlichen egebenheiten Betriebseinrichtung durch besondere bauliche Vorkehrungen mit dem ebäude fest verbunden kann nicht ohne substanzielle Beschädigung der Einrichtung selbst oder von ebäudeteilen entfernt werden kann nur mit unverhältnismässigem Aufwand an Arbeit und Kosten entfernt werden statische unktion für das ebäude Seite 15/17

16 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 nicht in ebäudehülle integriert abschliessender Teil der ebäudehülle Allein oder überwiegend dem Betrieb dienend Allein oder überwiegend der ebäudenutzung dienend Bei ällen schwieriger Ausscheidung mit wirtschaftlicher Relevanz ist in Zusammenarbeit mit dem ahrhabeversicherer eine dem Betrieb angemessene Lösung zu finden. Seite 16/17

17 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. April 2016 Anhang 3 Als spezielle Bauten und Anlagen im Sinne von Ziffer 3 lit. c der Wegleitung gelten namentlich. Spezielle Bauten und Anlagen Ver- und Entsorgungsanlagen Biogasanlagen asverbundanlagen Strafvollzugsanstalten Kehrrichtverbrennungsanlagen Kraftwerke Transformatorenstationen Die Abgrenzung richtet sich nach dem Zuordnungsschema für betriebliche Einrichtungen (Anhang 2) Insbesondere gilt der rundsatz, wonach in ällen schwieriger Ausscheidung mit dem ahrhabeversicherer eine dem Betrieb angemessene Lösung zu finden ist. Seite 17/17

Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015

Abgrenzung Gebäude- und Fahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 ebäudeversicherung Bern (VB) 13.11.2014 Abgrenzung ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung per 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen vom 29. Februar 1980 1) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung

Mehr

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986)

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Wegleitung DES KANTONS LUZERN. (vom 1. Juli 1986) EBAUDEVERSICHERUN DES KANTONS LUZERN : DIE MIT DER 3ACHEN SICHERHEIT SCHADENVERHUTUN SCHADENBEKAMPUN VERSICHERUN Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Wegleitung (vom 1. Juli 1986) Ausgabe

Mehr

Kanton Zug 722.113. Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Kanton Zug 722.113. Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Kanton Zug 722.113 Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012

Normen für die Gebäudeversicherung. 1 Gebäudebegriff. 2 Abgrenzung. 3 Sonderregelung. Ausgabe 2012 Ausgabe 2012 1 Gebäudebegriff 1.1 Gebäude im versicherungstechnischen Sinne ist jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit samt seinen Bestandteilen, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und

Mehr

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe 956.21 Reglement des Verwaltungsrates der ebäudeversicherung über die Abgrenzung von ebäude und ahrhabe vom 22. April 2005 (Stand 1. Januar 2012) 1 Versicherungsgegenstand 1 Mit dem ebäude zu versichern

Mehr

Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe

Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe 68.. Anhang zur Vollzugsverordnung vom. Januar 987 zum esetz über die ebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe RRB vom 7. Juli 987 (Stand. Februar 0) Abgrenzung ebäude/obiliar

Mehr

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen

Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf 2 Abs. 2 der

Mehr

Reglement über die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Fahrhabe

Reglement über die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Fahrhabe Reglement über die Abgrenzung zwischen ebäuden und ahrhabe 1. rundlagen esetz über die Kantonale Sachversicherung larus (Sachversicherungsgesetz, SachV) Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz einzusehen

Mehr

Richtlinie Vollzug Abgrenzung

Richtlinie Vollzug Abgrenzung AV Aargauische ebäudeversicherung Abteilung ebäudeversicherung Januar 2011 Richtlinie Vollzug Abgrenzung vom 17. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2011) AV Aargauische ebäudeversicherung Bleichemattstrasse

Mehr

I. Anwendungsbeispiele allgemein Abweichungen werden in der Police oder in der Gebäudeschätzung festgehalten.

I. Anwendungsbeispiele allgemein Abweichungen werden in der Police oder in der Gebäudeschätzung festgehalten. Anhang 2 867.113 ANHANG 2 Abgrenzung Gebäude / Mobiliar I. Anwendungsbeispiele allgemein Abweichungen werden in der Police oder in der Gebäudeschätzung festgehalten. 1. Gebäudebestandteile Abwasserreinigungsanlagen

Mehr

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung ebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.allen Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung Ausgabe 2012 Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung gültig ab 1. Januar 2005 (inkl. Nachtrag

Mehr

Abgrenzungsrichtlinie, Gebäude-/Fahrhabeversicherung

Abgrenzungsrichtlinie, Gebäude-/Fahrhabeversicherung Abgrenzungsrichtlinie, ebäude-/ahrhabeversicherung 1 Rechtliche rundlagen... 2 2 ebäudeversicherung Luzern... 2 2.1 Obligatorische Versicherung... 2 2.2 ebäude... 2 2.3 reiwillige Versicherung... 2 3 Umfang

Mehr

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung

Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung ebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.allen Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung gültig ab 1. Januar 2005 Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung gültig ab 1. Januar 2005

Mehr

FMA-Richtlinie 2012/3 Obligatorische Gebäudeversicherung: Abgrenzungen und Sonderregelungen

FMA-Richtlinie 2012/3 Obligatorische Gebäudeversicherung: Abgrenzungen und Sonderregelungen FMA-Richtlinie 2012/3 Obligatorische Gebäudeversicherung: Abgrenzungen und Sonderregelungen Gebäudebegriff Richtlinie betreffend Versicherungszweig 8 gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG), Anhang

Mehr

Gebäudeversicherung. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung

Gebäudeversicherung. Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung ebäudeversicherung Abgrenzung zwischen ebäude- und ahrhabeversicherung weniger Schäden Schadenverhütung tiefere Schäden Schadenbekämpfung Schadenerledigung Solidarität in der Versicherung Die gebaute Schweiz

Mehr

ETABLISSEMENT CANTONAL D ASSURANCE DES BÂTIMENTS, FRIBOURG KANTONALE GEBÄUDEVERSICHERUNG, FREIBURG NORMEN

ETABLISSEMENT CANTONAL D ASSURANCE DES BÂTIMENTS, FRIBOURG KANTONALE GEBÄUDEVERSICHERUNG, FREIBURG NORMEN ETABLISSEMENT CANTONAL D ASSURANCE DES BÂTIMENTS, RIBOUR KANTONALE EBÄUDEVERSICHERUN, REIBUR NORMEN zur Abgrenzung der ebäudeversicherung und der ahrhabeversicherung im Kanton reiburg vom 30. Oktober 1998

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand 1.1.2016 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand 1.1.2016 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung

Mehr

Verordnung zum Sachversicherungsgesetz *

Verordnung zum Sachversicherungsgesetz * 50. Verordnung zum Sachversicherungsgesetz * Vom. Dezember 98 (Stand. April 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 5 Absatz des Sachversicherungsgesetzes vom. Januar 98 ), beschliesst:

Mehr

=> besuchen Sie auch den visualisierten Wohnungsausbau bei den Wohnungsgrundrissen

=> besuchen Sie auch den visualisierten Wohnungsausbau bei den Wohnungsgrundrissen Ausbau (Kurzfassung) Waschmaschine/Tumbler Anschlüsse Lift Parkett und keramische platten (Nassräume) mit Fussbodenheizung Abrieb und keramische Wandplatten (Nassräume) Granitabdeckung, Glaskeramikkochfeld,

Mehr

III. Abgrenzung zwischen Gebäude- und. P = Privatversicherung. A Absauganlagen zu betrieblichen Einrichtungen, Maschinen P Abschrankungen in Ställen

III. Abgrenzung zwischen Gebäude- und. P = Privatversicherung. A Absauganlagen zu betrieblichen Einrichtungen, Maschinen P Abschrankungen in Ställen Abgrenzung zwischen ebäude- und rivatversicherung III. Abgrenzung zwischen ebäude- und rivatversicherung Für die Abgrenzung zwischen ebäude- und rivat-versicherung wird in erster Linie auf Ziff. 3 der

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand 1.1.2018 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung

Mehr

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung. Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung. Gebäudeversicherung Kanton Zürich Abgrenzungsrichtlinie ebäude-/ ahrhabeversicherung ebäudeversicherung Kanton Zürich 2009 1. rundlagen einzusehen auf www.gvz.ch 1.1 esetz über die ebäudeversicherung vom 2. März 1975, assung vom 7. ebruar

Mehr

PROJEKTPFLICHTENHEFT DREIKLANG SURSEE

PROJEKTPFLICHTENHEFT DREIKLANG SURSEE Projektpflichtenheft SIA Phasen 32-41 Luzerner Kantonalbank AG, Pilatusstrasse 12, 6002 Luzern Neubau Wohn- und Geschäftshäuser in Sursee Luzern, 7. Februar 2018 Version 1.1 Bauprojekt Der Retail- (ROG,

Mehr

ERFA. GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer

ERFA. GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer ERFA GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer Allresto Bern 22. September 2016 obligatorische Gebäudeversicherung Bern (GVB) «Gesetzliche Grunddeckung» Welche Anlagen sind bei der

Mehr

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 / 4805560 Fax: 0661 / 48055666 kontakt@schramm-assekuranz.de http://www.schramm-assekuranz.de

Mehr

Exklusive Liegenschaft in Brunnen (Kanton Schwyz)

Exklusive Liegenschaft in Brunnen (Kanton Schwyz) Exklusive Liegenschaft in Brunnen (Kanton Schwyz) Dorfstrasse 22 CH-8700 Küsnacht www.lindauer-immobilien.ch Diese einmalige Liegenschaft mit den zwei exklusiven Luxuswohnungen befindet sich im historischen

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Gebäudedefinition und -kategorien Merkblatt GWR-ZH Juni 2008, 1/5

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Gebäudedefinition und -kategorien Merkblatt GWR-ZH Juni 2008, 1/5 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Gebäudedefinition und -kategorien Juni 2008, 1/5 Definition des Gebäudes Gemäss Artikel 3 der GWR-Verordnung 1 ist das Gebäude im GWR wie folgt definiert:

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand 1.1.2015 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung

Mehr

Wertminderung. 1. Technische Altersentwertung. Luzerner Steuerbuch. Band 4, Weisungen SchG: Anhang/Tabellen, VI / 3

Wertminderung. 1. Technische Altersentwertung. Luzerner Steuerbuch. Band 4, Weisungen SchG: Anhang/Tabellen, VI / 3 Luzerner Steuerbuch Band 4, Weisungen SchG: Anhang/Tabellen, VI / 3 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_4_weisungen_schg anhang_tabellen_wertminderung.html Wertminderung

Mehr

Der Mensch ist unser Massstab.

Der Mensch ist unser Massstab. Der Mensch ist unser Massstab. Der Mensch ist unser Massstab. bei allen flexo Handlaufsystemen steht der Mensch mit seinen individuellen ansprüchen im Mittelpunkt. Handläufe für Menschen, ob jung oder

Mehr

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Beratung durch: ROHRMANN Versicherungsmakler ohg Habsburgerstr. 7 80801 München Tel.: 089-33 25 74 Fax: 089-38 86 90 98 info@rohrmann-versicherungsmakler.de

Mehr

ABGRENZUNG GEBÄUDE / FAHRHABE

ABGRENZUNG GEBÄUDE / FAHRHABE ABRENZUN EBÄUDE / AHRHABE RUNDLAEN einzusehen auf www.gvz.ch esetz über die ebäudeversicherung vom 2. März 1975 (ebv; LS 862.1) Vollzugsbestimmungen für die ebäudeversicherung vom 1. Oktober 1999 (ebvv;

Mehr

BRANDSCHUTZRICHTLINIE

BRANDSCHUTZRICHTLINIE Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Blitzschutzanlagen 26.03.2003

Mehr

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Koblenz, Christian Lange AOK Rheinland Pfalz/Saarland

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Koblenz, Christian Lange AOK Rheinland Pfalz/Saarland Pflegeversicherung Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Koblenz, 20.09.2012 Christian Lange AOK Rheinland Pfalz/Saarland Gesetzliche Grundlagen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 40 Abs. 4 SGB XI Gemeinsames

Mehr

Exklusive Wohnungen in Brunnen (Kanton Schwyz)

Exklusive Wohnungen in Brunnen (Kanton Schwyz) Exklusive Wohnungen in Brunnen (Kanton Schwyz) Dorfstrasse 22 CH-8700 Küsnacht www.lindauer-immobilien.ch Diese einmalige Liegenschaft mit den zwei exklusiven Luxuswohnungen befindet sich im historischen

Mehr

Purer Luxus am Vierwaldstättersee

Purer Luxus am Vierwaldstättersee Purer Luxus am Vierwaldstättersee Dorfstrasse 22 CH-8700 Küsnacht www.lindauer-immobilien.ch Diese neu erstellten, exklusiven Luxuswohnungen befinden sich im historischen Ort Brunnen im Kanton Schwyz,

Mehr

vom 10. September 1976* (Stand 1. Januar 2008)

vom 10. September 1976* (Stand 1. Januar 2008) Nr. 750a Gebäudeversicherungsverordnung vom 0. September 976* (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf das Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 9. Juni 976, auf den Antrag

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

Liegenschaft: Espenstrasse 73, 8408 Winterthur

Liegenschaft: Espenstrasse 73, 8408 Winterthur Espenstrasse 73, 8408 Winterthur Erstvermietung per sofort oder nach Vereinbarung Kontaktadresse: Kontaktperson: Stadt Winterthur Djordje Popovic Immobilien Telefon: 052 267 57 13 Pionierstrasse 7 E-Mail:

Mehr

Haus-Dokumentation. Chemin de la Fenatte 2, 2824 Vicques-JU. Besitzer: Liselotte und Marcus Isler

Haus-Dokumentation. Chemin de la Fenatte 2, 2824 Vicques-JU. Besitzer: Liselotte und Marcus Isler 1 Haus-Dokumentation Chemin de la Fenatte 2, 2824 Vicques-JU Besitzer: Liselotte und Marcus Isler 2 Inhaltsverzeichnis Das Haus:... 3 Die Einrichtung im Haus:... 3 Küche:... 3 Wohnzimmer:... 3 Obergeschoss...

Mehr

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 11.Januar 2016 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 1 Zweck der Förderung

Mehr

Verkaufspreise Erdgeschoss Wohnung Nr. 1 4 1/2 Zimmer 127 m 2 Fr. 455'000.00 Wohnung Nr. 2 3 1/2 Zimmer 101 m 2 Fr. 395'000.00 Wohnung Nr. 3 4 1/2 Zimmer 130 m 2 Fr. 465'000.00 Obergeschoss Wohnung Nr.

Mehr

MIETE. Geschäftsräumlichkeiten. Verkauf oder Miete. SIE suchen. SIE entscheiden. Blegistrasse 13, 6340 Baar-Sihlbrugg. Immobilien und Pensionskassen

MIETE. Geschäftsräumlichkeiten. Verkauf oder Miete. SIE suchen. SIE entscheiden. Blegistrasse 13, 6340 Baar-Sihlbrugg. Immobilien und Pensionskassen Immobilien und Pensionskassen Geschäftsräumlichkeiten Blegistrasse 13, 6340 Baar-Sihlbrugg Verkauf oder Miete PRIKA AG Gewerbestrasse 6 6330 Cham Telefon 041560 06 50 Mail lfeulner@prika.ch SIE suchen

Mehr

Purer Luxus am Vierwaldstättersee

Purer Luxus am Vierwaldstättersee Purer Luxus am Vierwaldstättersee Dorfstrasse 22 CH-8700 Küsnacht www.lindauer-immobilien.ch Zu vermieten oder verkaufen einmalige Liegenschaft mit zwei exklusiven Wohnungen im historischen Ort Brunnen

Mehr

Baubeschrieb Sockelgeschoss

Baubeschrieb Sockelgeschoss Baubeschrieb Sockelgeschoss Garage unbeheizt Boden Zementüberzug Wasseranschluss 33.4 m2 Wände Beton roh elektrisches Garagentor Decke Beton roh (Funk) Keller unbeheizt Boden Keramische Platten 7.0 m2

Mehr

Niederspannungs- Haushalttarif 2019

Niederspannungs- Haushalttarif 2019 Niederspannungs- Haushalttarif 2019 gültig ab 1. Januar 2019 1. Anwendung Der vorliegende Tarif wird für Wohnungen, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe und temporäre Anschlüsse mit einer Anschlussleistung

Mehr

Exposé - Objekt-Nr.: H94051

Exposé - Objekt-Nr.: H94051 3-Familienhaus mit Laden Nähe Hauzenberg/Germannsdorf Nutzungsart: Objektart: Detail: Vermarktungsart: Verfügbar ab: Wohnen Haus Mehrfamilienhaus Kauf sofort Kaufpreis: 398.000,00 EUR Wohnfläche: ca. 500,00

Mehr

CENTRAL HOTEL LÖWEN. Pachtbetrieb seit Dez Hotel 72#, Restaurant. Eigentümer, Herr Wilhelm Lampert

CENTRAL HOTEL LÖWEN. Pachtbetrieb seit Dez Hotel 72#, Restaurant. Eigentümer, Herr Wilhelm Lampert HOLIDAY INN HOTEL Illpark Eigentümer Pächter / Betreiber Fakten Illpark Leasing GmbH & Co KG, Wilhelm Lampert Hotel, Tiefgarage PST Hotelmanagement GmbH Hotel, Peter Stadlmüller Übernahme April 2000 Hotel

Mehr

Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum 1 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Richtlinie ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil

Mehr

Luxuriöse Attikawohnung in 5600 Lenzburg mit 281m2 Wohnfläche und 3-Fach Garage

Luxuriöse Attikawohnung in 5600 Lenzburg mit 281m2 Wohnfläche und 3-Fach Garage Luxuriöse Attikawohnung in 5600 Lenzburg mit 281m2 Wohnfläche und 3-Fach Garage Verkaufspreis Fr. 1 685 000.- Inkl. sep. Garage für 3 PW Kontakt: Swissprojekt AG K. Schaufelberger / M. Gutknecht Schürmatt

Mehr

5.5-Zi.-Maisonette-Wohnung in Winterthur ZH

5.5-Zi.-Maisonette-Wohnung in Winterthur ZH 5.5-Zi.-Maisonette-Wohnung in Winterthur ZH Die Liegenschaft Die Liegenschaft befindet sich an der Eisweiherstrasse 95 in 8400 Winterthur. Unweit vom Stadtzentrum entfernt, an gut besonnter Lage in einem

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

BAUBESCHRIEB Au Chalet Cairn Saas-Fee Gebäude Aussenfassade Die Fassade des Au Chalet Cairn in Saas-Fee wird nicht verändert in seinen Holz- und Putzanteilen. Lediglich einzelne Fenster werden zusätzlich

Mehr

Kurzbaubeschrieb. Attika: 4 ½ Zimmer-Wohnung (NF: 120,9 m2) mit Terrasse (NF: 133,7 m2), davon 24,8 m2 gedeckt

Kurzbaubeschrieb. Attika: 4 ½ Zimmer-Wohnung (NF: 120,9 m2) mit Terrasse (NF: 133,7 m2), davon 24,8 m2 gedeckt 7-Familienhaus Grüzenstrasse 37, 8640 Rapperswil Baujahr 2014 Kurzbaubeschrieb Mehrfamilienhaus mit 7 Mietwohnungen: Erdgeschoss: 3 ½ Zimmer-Wohnung (NF: 78.3 m2) mit gedecktem Sitzplatz (NF: 27,3 m2)

Mehr

VoltControl Energiesparsystem

VoltControl Energiesparsystem VoltControl Energiesparsystem Aktiv Stromkosten sparen in Gewerbe und Industrie Profitieren Sie von Strom- und Kosteneinsparungen Um die Netzspannung stabil zu halten, liefert jeder Netzbetreiber mehr

Mehr

Vanoli Immobilien Treuhand AG

Vanoli Immobilien Treuhand AG Neubauprojekt Mühlematt II in Baar Mühlematt II, 6340 Baar Arbachstrasse 27 Attika Nr. 27.121 88.8 m² Nr. 27.122 88.4 m² Nr. 27.111 120.8 m² Nr. 27.112 99.6 m² Nr. 27.113 99.9 m² OG 4.5-Zimmerwohnung Nr.

Mehr

Purer Luxus am Vierwaldstättersee

Purer Luxus am Vierwaldstättersee Purer Luxus am Vierwaldstättersee Dufourstrasse 1 CH-8008 Zürich www.lindauer-immobilien.ch Diese neu erstellen, exklusiven Luxuswohnungen befinden sich im wunderschönen Ferienort Brunnen SZ. Die idyllische

Mehr

Wegleitung WIE KOMME ICH ZU EINEM HAUSANSCHLUSS ELEKTRIZITÄT?

Wegleitung WIE KOMME ICH ZU EINEM HAUSANSCHLUSS ELEKTRIZITÄT? Wegleitung WIE KOMME ICH ZU EINEM HAUSANSCHLUSS ELEKTRIZITÄT? Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Wegleitung 1.1. Einleitung........................................... Seite 3 2. Allgemeine Bestimmungen 2.1.

Mehr

Sonnige, top moderne 4.5 Zimmer im EG an zentraler Lage

Sonnige, top moderne 4.5 Zimmer im EG an zentraler Lage Sonnige, top moderne 4.5 Zimmer im EG an zentraler Lage Dekan-Oeschstrasse 10 Referenz: Pizalun Haus B 0.1 /04 SONNIGE, TOP MODERNE 4.5 ZIMMER IM EG AN ZENTRALER LAGE CH-, Dekan-Oeschstrasse 10 CHF 1'070'000.-

Mehr

BAUBESCHRIEB. Raumprogramm:

BAUBESCHRIEB. Raumprogramm: 1 BAUBESCHRIEB Die Überbauung wird auf dem Gebiet der Gemeinde 3930 Visp im Orte genannt untere Kleegärten auf Parzelle Nr. 2192 entstehen. Dieses Gebiet wird in den kommenden Jahren mit einem Regionalbus

Mehr

Schematische Darstellung der Vorgehensweise:

Schematische Darstellung der Vorgehensweise: Schematische Darstellung der Vorgehensweise: 1. Grundstück: - vorhanden? - kaufen / mieten / pachten? Aufgabe vom Bauherrn 2. Vorsprechen beim Bauamt? Bauvoranfrage? Bauherr / Ingenieurbüro von Bauantrag!

Mehr

60 Minuten inkl. Aufgabenstudium. Zeichnungsutensilien, NIN 2015 oder NIN 2015 COMPACT, NIV und Werkvorschriften (WV)

60 Minuten inkl. Aufgabenstudium. Zeichnungsutensilien, NIN 2015 oder NIN 2015 COMPACT, NIV und Werkvorschriften (WV) Serie 2017 QV nach BiVo 2006 Qualifikationsverfahren Elektroinstallateurin EFZ Elektroinstallateur EFZ Berufskenntnisse schriftlich Pos. 3 Technische Dokumentation: 3.2.3 Name, Vorname Kandidatennummer

Mehr

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5

Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Risikoerfassung Wohngebäudeversicherung Seite 1/5 Versicherungsnehmer: Beratung durch: ComVers GmbH Marienthaler Str. 94 20535 Hamburg Tel.: 040 / 298721-0 Fax: 040 / 298721-99 info@comvers.de http://www.comvers.de

Mehr

K O S T E N V O R A N S C H L A G. vom 20. April 2016 / rev. 26. April Neubau Kindergarten, Schulanlage 1906, Erlinsbach SO

K O S T E N V O R A N S C H L A G. vom 20. April 2016 / rev. 26. April Neubau Kindergarten, Schulanlage 1906, Erlinsbach SO K O S T E N V O R A N S C H L A G vom 20. April 2016 / rev. 26. April 2016 Kostenmatrix nach BKP Kostenstand 01.04.2016 Zürcher Baukostenindex ( 01.04.2010 100.0 ) Kostengenauigkeit + - 10% Architektengemeinschaft

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz

Leistungen der Pflegeversicherung ab Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen ( 40 SGB XI) Die Ansprüche zu den finanziellen Zuschüssen zur Verbesserung

Mehr

Niederspannungs- Haushalttarif 2018

Niederspannungs- Haushalttarif 2018 Niederspannungs- Haushalttarif 2018 gültig ab 1. Januar 2018 1. Anwendung Der vorliegende Tarif wird für Wohnungen, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe und temporäre Anschlüsse mit einer Anschlusssicherung

Mehr

Hindernisfreie Badanlagen ein Einblick. Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO/BL

Hindernisfreie Badanlagen ein Einblick. Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO/BL Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO/BL GRUN DLAGE N Folie 2 Hindernisfreies Bauen - Grundlagen Anzahl Menschen mit Behinderungen - Gehbehinderte ca. 350 000 (4.3 %) - Menschen

Mehr

Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt

Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt eschenvorstadt 55, 4010 Basel, Tel 061 205 30 00, Fax 061 205 30 10 Beispiele über inschlüsse und usschlüsse (usscheidung zwischen Gebäude- und Mobiliarversicherung)

Mehr

Produktinformation zur Einführung von Wechselkennzeichen zum

Produktinformation zur Einführung von Wechselkennzeichen zum Produktinformation zur Einführung von Wechselkennzeichen zum 01.07.2012 Mit diesem Dokument informieren wir Sie über die Einführung des Wechselkennzeichens in der Kraftfahrtversicherung und die diesbezüglichen

Mehr

1 x Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen 4565 Recherswil SO

1 x Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen 4565 Recherswil SO 1 x Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen 4565 Recherswil SO Bewilligtes Projekt: Anlagekosten Netto-Miete Rendite Vorgesehener Bezug CHF 4 500 000.00 CHF 246 600.00 5,48 % Winter 2017/18 RHEINGOLD IMMOBILIEN

Mehr

Qualifikationsverfahren Elektroinstallateurin EFZ Elektroinstallateur EFZ

Qualifikationsverfahren Elektroinstallateurin EFZ Elektroinstallateur EFZ Serie 2016 Qualifikationsverfahren Elektroinstallateurin EFZ Elektroinstallateur EFZ Berufskenntnisse schriftlich Pos. 3 Technische Dokumentation: 3.2.3 Name, Vorname Kandidatennummer Datum Zeit: Hilfsmittel:

Mehr

Explorer Zollboot - Hausboot Kontakt: Bruhn

Explorer Zollboot - Hausboot Kontakt: Bruhn Explorer Zollboot - Hausboot Kontakt: Bruhn Email: e.gowik@yahoo.de http://www.boote.com/motorboot/hausboot/explorer-zollboot-hausboot_i633 Adresse: Flensburg Preis: 360.000,00 Ehemaliger Zollkreuzer hochwertig

Mehr

2, 2.5 und 3.5 Zimmer-Wohnungen an ruhiger Lage. Erstbezug nach Totalsanierung ab 1. Mai 2014.

2, 2.5 und 3.5 Zimmer-Wohnungen an ruhiger Lage. Erstbezug nach Totalsanierung ab 1. Mai 2014. 2, 2.5 und 3.5 Zimmer-Wohnungen an ruhiger Lage. Erstbezug nach Totalsanierung ab 1. Mai 2014. Standort Wohnen am Sonnenhang inmitten des Rontals Gisikon Richtung Luzern/Zug/Zürich Bahnhof SBB Reuss Root

Mehr

Anschluss der Kundenanlage an das Niederspannungsnetz Anhang III

Anschluss der Kundenanlage an das Niederspannungsnetz Anhang III Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Anschluss der Kundenanlage an das Niederspannungsnetz Anhang III 1 Anhang III: Anschluss Niederspannungsnetz Inhaltsverzeichnis ART. 1 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE... 3 ART.

Mehr

Vanoli Immobilien Treuhand AG

Vanoli Immobilien Treuhand AG Vanoli Immobilien Treuhand AG Neubauprojekt Räbmatt in Küssnacht am Rigi 15 16 11 14 13 10 9 8 7 6 5 3 4 2 1 12 Räbmatt 7 7.131 155.75 m2 Attika 7.121 7.122 7.123 124.75 m2 54.00 m2 105.65 m2 2. OG. 7.111

Mehr

Busdepot Grüze Grüzefeldstrasse 35, 8400 Winterthur

Busdepot Grüze Grüzefeldstrasse 35, 8400 Winterthur Busdepot Grüze Grüzefeldstrasse 35, 8400 Winterthur Kontaktadresse: Kontaktperson: Stadt Winterthur Djordje Popovic Departement Finanzen Immobilien Telefon: 052 267 57 13 Pionierstrasse 7 E-Mail: djordje.popovic@win.ch

Mehr

Hindernisfreie Bauten Auslegungen zur Norm SIA 500:2009

Hindernisfreie Bauten Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 Hindernisfreie Bauten en zur Norm SIA 500:2009 schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli ingegneri e degli architetti swiss

Mehr

BAUBESCHRIEB Baumeisterarbeiten Die Fundationen werden in Form einer Betonbodenplatte oder als Streifenfundamente ausgebildet. Die Wände gegen das Erdreich werden in Beton, die restlichen Wände in Backsteinmauerwerk

Mehr

Hinweise. für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO

Hinweise. für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO Hinweise für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO Für die Entscheidung über Ausnahmen entsprechend 47 NVStättVO werden in der Regel

Mehr

VIDEOKONFERENZEN MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR PLASMAPHYSIK

VIDEOKONFERENZEN MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR PLASMAPHYSIK VIDEOKONFERENZEN MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR PLASMAPHYSIK RAUMBESCHREIBUNG Seminarraum Max-Planck-Institut für Plasmaphysik 85748 Garching bei München Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 3 2. NUTZUNGSSZENARIEN

Mehr

Risikoerfassung Gebäude mit Details zur Wertermittlung Seite 1/5

Risikoerfassung Gebäude mit Details zur Wertermittlung Seite 1/5 Risikoerfassung Gebäude mit Details zur Wertermittlung Seite 1/5 Beratung durch: artemis Versicherungsmakler GmbH Am Felde 132 22765 Hamburg Tel.: 040/ 3808935-100 Fax: 040/ 3808935-101 info@artemis-makler.de

Mehr

Risikoerfassung Mehrfamilienhäuser Seite 1/5

Risikoerfassung Mehrfamilienhäuser Seite 1/5 Risikoerfassung Mehrfamilienhäuser Seite 1/5 Versicherungsnehmer: Beratung durch: rahming GmbH zugelassener Finanzanlagenvermittler - spezialisierter Versicherungsmakler Novalisstr. 10 10115 Berlin Tel.:

Mehr

Grosszügige und moderne 2 ½ Zimmer Wohnung im Leuenfeld Oensingen

Grosszügige und moderne 2 ½ Zimmer Wohnung im Leuenfeld Oensingen Verkaufsdokumentation Grosszügige und moderne 2 ½ Zimmer Wohnung im Leuenfeld Oensingen Highlights 63m 2 Wohnfläche mit praktischem Grundriss 11m 2 grosser, gedeckter Balkon Badeteich zur Mitbenutzung

Mehr

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19

Mehr

Vanoli Immobilien Treuhand AG

Vanoli Immobilien Treuhand AG Neubauprojekt Räbmatt in Küssnacht am Rigi Artherstrasse CH-0 Immensee Telefon 0 0 0 Telefax 0 0 vermarktung@c-vanoli.ch www.c-vanoli.ch Räbmatt.... Zimmer. Zimmer. Zimmer m² m² 0 m². OG.... Zimmer. Zimmer.

Mehr

NEUBAU / NOUVELLE CONSTRUCTION 2009

NEUBAU / NOUVELLE CONSTRUCTION 2009 NEUBAU / NOUVELLE CONSTRUCTION 2009 Im SABAG-Areal / L Aire SABAG D a s Z e n t r u m / L e C e n t r e B i e l B i e n n e OBJEKTBESCHRIEB 2009 geht für viele Mieter ein Wohntraum in Erfüllung: modernstes

Mehr

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung Schnittstelle Version 1/14 2006/42/EG VO (EU) Nr. 305/2011 http://www.maschinenrichtlinie.de 2 von 17 termann Art. 2 Abs 1: Bauprodukt Bauprodukt jedes Produkt oder jeden Bausatz, das beziehungsweise der

Mehr

Vollständige Bewertungskriterien für die Bewertung der angeführten Gastbetriebe und Einrichtungen in "Südtirol für alle " -

Vollständige Bewertungskriterien für die Bewertung der angeführten Gastbetriebe und Einrichtungen in Südtirol für alle  - Vollständige Bewertungskriterien für die Bewertung der angeführten Gastbetriebe und Einrichtungen in "Südtirol für alle " - www.suedtirolfueralle.it Ausgezeichnete Gute Zufriedenstellende Grundangebote

Mehr

Neubau-Erstbezug: Helle Drei-Zimmer-Wohnung im Stephanitor Erdgeschosswohnung / Miete

Neubau-Erstbezug: Helle Drei-Zimmer-Wohnung im Stephanitor Erdgeschosswohnung / Miete Neubau-Erstbezug: Helle Drei-Zimmer-Wohnung im Stephanitor Erdgeschosswohnung / Miete Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: VS41 DE-28195 Bremen Deutschland Preise Kaltmiete: Warmmiete:

Mehr

Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung

Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung 7. Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 9. Januar 980 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom 0. Dezember 979 ), beschliesst:

Mehr

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler -Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt

Mehr

5.5 Zimmer Neubauwohnung an sonnigster Lage in Maienfeld

5.5 Zimmer Neubauwohnung an sonnigster Lage in Maienfeld 5.5 Zimmer Neubauwohnung an sonnigster Lage in Maienfeld Günstige Gelegenheit Im Loretscher 7304 Maienfeld Referenz: Im Loretscher OG 1.5 /10 5.5 ZIMMER NEUBAUWOHNUNG AN SONNIGSTER LAGE IN MAIENFELD CH-7304

Mehr

Wohnerlebnis im lebendigen Westen von Bern. Attraktive Mietwohnungen im Neubau Morgenstrasse 15 in 3018 Bern. Erstvermietung

Wohnerlebnis im lebendigen Westen von Bern. Attraktive Mietwohnungen im Neubau Morgenstrasse 15 in 3018 Bern. Erstvermietung Wohnerlebnis im lebendigen Westen von Bern Attraktive Mietwohnungen im in 3018 Bern Erstvermietung Ausgangslage Im Berner Westen, an der Morgenstrasse 15 hat die Stadt Bern einen Wohnungsneubau errichten,

Mehr

SCHUNCK DECKUNGSKONZEPT TECHNISCHE VERSICHERUNGEN (TV)

SCHUNCK DECKUNGSKONZEPT TECHNISCHE VERSICHERUNGEN (TV) www.schunck.de SCHUNCK DECKUNGSKONZEPT TECHNISCHE VERSICHERUNGEN (TV) Alles aus einer Hand Rundum-Schutz aus einer Hand Ihre individuelle Lösung im Bereich der Technischen Versicherungen In Ihrem Betrieb

Mehr