1. Die oben bezeichneten Wahlen finden am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von Uhr statt.

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1 Amtlich THALEKURIER 05 / ÜBER WAHLZEIT, WAHLBEZIRKE, WAHLLOKALE UND ZEITPUNKT DES ZUSAMMENTRITTS DES BRIEF- WAHLVORSTANDES IN DER STADT THALE ANLÄSSLICH DER KOMMUNALWAHL AM 25. MAI Die oben bezeichneten Wahlen finden am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von Uhr statt. 2. Die Stadt Thale ist in 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: 001 Klubhaus Walpurgisstr Rathaus Rathausplatz Grundschule Auf den Höhen Hintereingang E. Weinert - Str Grundschule Auf den Höhen Vordereingang E. Weinert - Str Kindergarten Regenbogen Neustädter Straße Dorfgemeinschaftshaus Allrode Kirchplatz Dorfgemeinschaftshaus Altenbrak Unterdorf Seniorenclub Friedrichsbrunn Hauptstr. 33 a 009 Neinstedt Bethsaal Lindenstr Feuerwehrgerätehaus Stecklenberg Stecklenberger Hauptstr Ortsbüro Treseburg Ortsstr Ortsbüro Warnstedt Warnstedter Hauptstraße Dorfgemeinschaftshaus Weddersleben Friedensstr Grundschule Westerhausen Schulstr Briefwahllokal Rathaus Rathausplatz 1 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum übersandt wurden, sind die Wahlbezirke angegeben, in dem der Wähler wählen kann. Die Stadt Thale hat keine Sonderwahlbezirke gebildet. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Der Wahlberechtigte hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die jeweilige Kommunalwahl ausgehändigt. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln die im jeweiligen Wahllokal bereitgestellt werden. Die Stimmzettel sind für die Wahl des Kreistages von grüner Farbe, für die Wahl des Stadtrates von gelber Farbe und die Wahl des Ortschaftsrates von rosa Farbe. Die Stimmzettel enthalten die Namen der für diese Wahlen zugelassenen Bewerber. 4. Bei den Wahlen des Kreistages, des Stadtrates und des Ortschaftsrates hat jeder Wähler jeweils bis zu drei Stimmen. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Wähler kann seine Stimme auch verschiedenen Bewerbern des Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein. Der Wähler kann seine Stimme verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an den Wahlen a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Thale einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlbriefumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 9. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um Uhr im Briefwahllokal (Wahllokal Nr. 15) im Rathaus, Rathausplatz 1 in Thale zusammen. Thale, ,

2 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich WAHLBEKANNTMACHUNG ÜBER WAHLZEITEN, WAHLBEZIRKE UND WAHLRÄUME, STIMMZETTEL UND WAHLVERFAHREN FÜR DIE WAHL ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von Uhr. 2. Die Stadt Thale ist in folgende 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: 1 Klubhaus Walpurgisstr Rathaus Rathausplatz 1 3 Grundschule Auf den Höhen Hintereingang E. Weinert - Str Grundschule Auf den Höhen Vordereingang E. Weinert - Str Kindergarten Regenbogen Neustädter Straße 44 6 Dorfgemeinschaftshaus Allrode Kirchplatz Dorfgemeinschaftshaus Altenbrak Unterdorf 5 8 Seniorenclub Friedrichsbrunn Hauptstr. 33 a 9 Neinstedt Bethsaal Lindenstr Feuerwehrgerätehaus Stecklenberg Stecklenberger Hauptstr Ortsbüro Treseburg Ortsstr Ortsbüro Warnstedt Warnstedter Hauptstraße Dorfgemeinschaftshaus Weddersleben Friedensstr Grundschule Westerhausen Schulstr. 80 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum übersandt wurden, sind die Wahlbezirke angegeben, in dem der Wähler zu wählen hat. Die Stadt Thale hat keine Sonderwahlbezirke gebildet. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Der Wahlberechtigte hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln die im jeweiligen Wahllokal bereitgestellt werden. Die Stimmzettel sind für die Wahl des Europäischen Parlaments von weißer Farbe. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise, welchem Bewerber er seine Stimme geben will. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in ein Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel so zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen oder das Wahlgerät selbständig zu bedienen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch des Wählers kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis Harz a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises Harz oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Thale einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlbriefumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 EuWG). 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Thale, Balcerowski, Bürgermeister

3 Amtlich THALEKURIER 05 / BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS RECHT AUF EINSICHT IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS UND DIE ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN FÜR DIE WAHL ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT AM 25. MAI Das Wählerverzeichnis für die Stadt Thale mit ihren Ortsteilen Allrode, Altenbrak (mit Almsfeld und Wendefurth), Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen zur Wahl zum Europäischen Parlament wird in der Zeit vom bis zum für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme während der Dienststunden von Montag bis Freitag zwischen Uhr und Uhr im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Thale, Rathausplatz 1 in Thale bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und den entsprechenden Vorschriften des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den derzeit geltenden Fassungen eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis zum , bei der Stadt Thale, Bürgerbüro, Rathausplatz 1 in Thale gemäß 21 Abs. 1 und 2 Europawahlordnung (EuWO) vom in der derzeit geltenden Fassung einen Einspruch bezüglich einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Europawahlgesetzes (EuWG) vom in der derzeit geltenden Fassung und der EuWO. Nach dem ist ein Einspruch bezüglich einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht mehr zulässig. 3. Deutsche Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Nichtdeutsche Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zum einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nichtdeutsche Unionsbürger, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zum einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Harz durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen 17 Abs. 1 EuWO, bei Unionsbürgern nach 17 a Abs. 2 EuWO bis zum oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 EuWO bis zum versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 EuWO, bei Unionsbürgern nach 17 a Abs. 2 EuWO oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Thale gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen Uhr und Uhr, freitags zwischen Uhr und Uhr sowie am von Uhr bis Uhr im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Thale, Rathausplatz 1 in Thale mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Thale vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stel-

4 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich le absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Thale, den Balcerowski, Bürgermeister ÜBER DAS RECHT AUF EINSICHTNAHME IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS UND DIE ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN FÜR DIE KOMMUNALWAHLEN AM 25. MAI Das Wählerverzeichnis für die Stadt Thale mit ihren Ortsteilen Allrode, Altenbrak (mit Almsfeld und Wendefurth) Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen kann in der Zeit vom bis während der Dienststunden von Montag bis Freitag zwischen Uhr und Uhr im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Thale, Rathausplatz 1 in Thale zur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten gemäß 18 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen- Anhalt Fassung eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und den entsprechenden Vorschriften des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den derzeit geltenden Fassungen eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis zum , Uhr bei der Stadt Thale, Bürgerbüro, Rathausplatz 1 in Thale gemäß 19 Abs. 1 KWG LSA einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des KWG LSA sowie der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom in der derzeit geltenden Fassung. Nach dem , Uhr ist ein Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht mehr zulässig. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 4.1. die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, 4.2. die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in in das Wählerverzeichnis oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben oder b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheinanträge können gemäß 24 Abs. 1 KWO LSA von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen Uhr und Uhr, freitags zwischen Uhr und Uhr sowie am von Uhr bis Uhr im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Thale, Rathausplatz 1 in Thale mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie als gewahrt. Der Antrag kann auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist. Die fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen unter den unter Nr a) bis b) angegebenen Voraussetzungen bzw. von Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, bis zum Wahltage, Uhr, beantragt werden. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Das Gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die nach 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für jede Wahl: - den amtlichen Stimmzettel, - den amtlichen Wahlumschlag, - den amtlichen Wahlbriefumschlag sowie - das Merkblatt zur Briefwahl. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen bei der Stadt Thale oder in einem Wahlbezirk des Wahlgebietes) oder durch Briefwahl

5 Amtlich THALEKURIER 05 / wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die jeweils auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen. Thale, den , FÜR DIE WAHL DES STADTRATES DER STADT THALE AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Thale am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1. Balcerowski, Thomas, Geburtsjahr 1972, Volljurist, Hubertusstraße 13, Thale 2. Sieker, Cornelia, Geburtsjahr 1955, Ärztin, Walpurgisstraße 30, Thale 3. Mietz, Manfred Walter, Geburtsjahr 1943, Werkzeugmacher, Heinrich-Heine-Straße 12, Thale 4. Große, Ronny, Geburtsjahr 1975, Bankkaufmann, Poststraße 4, Thale 5. Suhr, Sebastian, Geburtsjahr 1977, Veranstaltungskaufmann, Musestieg 28, Thale 6. Zedschack, Maik, Geburtsjahr 1976, Diplomkaufmann, Schänkeplatz 3, Thale 7. Trute, Ralf, Geburtsjahr 1963, Installateur Gas, Wasser und Sanitär, Hütteplatz 6, Thale, OT Altenbrak 8. Kurch, Wolfgang Oskar, Geburtsjahr 1954, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Friedrichsbrunner Straße 208, Thale, OT Allrode 9. Hartmann, Jörg-Peter, Geburtsjahr 1945, Messelektroniker, Ortsstraße 6, Thale, OT Treseburg 10. Franke, Eiko, Geburtsjahr 1975, Elektroinstallateur-Meister, Straße des Friedens 384, Thale, OT Westerhausen 11. Nennhuber, Fritz, Geburtsjahr 1943, Gärtner, Robertstraße 20, Thale 12. Nguyen, Dac Nghiep, Geburtsjahr 1952, Tontechniker, Lindenbergsweg 11, Thale 13. Schröder, Gerlinde, Geburtsjahr 1946, Ingenieur-Pädagogin, Marktstraße 7 b, Thale 14. Staat, Christian, Geburtsjahr 1981, Tischlermeister, Hauptstraße 148, Thale, OT Friedrichsbrunn 15. Hesse, Mike-Peter, Geburtsjahr 1968, Zimmermeister, Marienstraße 6, Thale, OT Neinstedt 16. Unger, Michael, Geburtsjahr 1958, Diplomlehrer, Obersteigerweg 32, Thale 17. Hille, Björn, Geburtsjahr 1984, Bankkaufmann, Neinstedter Straße 16, Thale 18. Schütz, Heidi, Geburtsjahr 1986, Steuerfachangestellte, Bertolt-Brecht-Straße 52, Thale 19. Märzke, Eckhardt, Geburtsjahr 1951, Werkzeugmacher, Parkstraße 10, Thale 20. Knopf, Andreas, Geburtsjahr 1974, Hotelier, Ludwigshütte 10, Thale, OT Altenbrak 21. Schmitz, Steffen, Geburtsjahr 1978, Dipl. - Wirtschaftsing., Teufelsmauerweg 5, Thale, OT Warnstedt 22. Braune, Rainer, Geburtsjahr 1963, Sicherheitsfachkraft, Bogenstraße 17, Thale 23. Bergmann, Bernd, Geburtsjahr 1974, Dipl.-Pädagoge, Parkstraße 2, Thale 24. Ling, Regina, Geburtsjahr 1958, Krankenschwester, Ahornallee 1, Thale 25. Zeus, Rüdiger, Geburtsjahr 1942, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Alfredstraße 16 b, Thale 26. Tröster, Tom, Geburtsjahr 1995, Auszubildender, Obersteigerweg 36 a, Thale 27. Schneegaß, Nils, Geburtsjahr 1987, Werkzeugmacher, Friedensstraße 24, Thale, OT Weddersleben 2 DIE LINKE (DIE LINKE) 1. Schubert, Frank, Geburtsjahr 1963, Meister, Querstraße 15, Thale 2. Blumenthal, Klaus Peter, Geburtsjahr 1956, Controller, Amselweg 1, Thale

6 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich 3. Reinhold, Jan, Geburtsjahr 1971, KFZ-Meister, Hauptstraße 63, Thale, OT Friedrichsbrunn 4. Robold, Birgit, Geburtsjahr 1964, Erzieherin, Stecklenberger Allee 17, Thale 5. Leonhardt, Marion, Geburtsjahr 1964, Gaststättenleiterin, Roßtrappenstraße 10, Thale 6. Rzelonko, Mike, Geburtsjahr 1974, Pfleger, Bertolt-Brecht-Straße 26, Thale 7. Fye, Maik, Geburtsjahr 1978, Fliesenfachberater, Harzweg 3, Thale 8. Künzel, Uwe, Geburtsjahr 1956, kaufm.-techn. Mitarbeiter, Wotanstraße 14, Thale 9. Rudel, Horst, Geburtsjahr 1941, Rentner, Musestieg 14, Thale 10. Stertz, Hubert, Geburtsjahr 1944, Rentner, Bollergasse 15, Thale 11. Schmelzer, Jürgen, Geburtsjahr 1940, Rentner, Gartenstraße 12, Thale 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1. Knochenhauer, Wolfgang, Geburtsjahr 1941, Rentner, Gartenbreite 13, Thale 2. Lessing, Diana, Geburtsjahr 1983, Sekretärin, Alfredstraße 18, Thale 3. Orgass, Ulf, Geburtsjahr 1967, Lehrer, Stecklenberger Allee 51, Thale 4. Blum, Angelika, Geburtsjahr 1954, Erzieherin, Walpurgisstraße 49, Thale 5. Illing, Jürgen Rudolf, Geburtsjahr 1944, Rentner, Karl-Marx-Straße 12, Thale 6. Hansen, Stephan, Geburtsjahr 1981, Heilerziehungspfleger, Birkenstraße 8, 0602 Thale 7. Blum, Günter Reinhold, Geburtsjahr 1955, Instandhaltungsmechaniker, Walpurgisstraße 49, Thale 4. Dr. Knust, Detlev, Geburtsjahr 1948, Arzt, Georgshöhstraße 12, Thale, OT Neinstedt 5. Marks, Heiko, Geburtsjahr 1959, Heilerziehungspfleger, Steuerstraße 10, Thale, OT Neinstedt 6. Nagel, Manfred, Geburtsjahr 1960, Angestellter im Außendienst, Georgshöhstraße 27, Thale, OT Neinstedt 7. Frühauf-Schmitt, Birgit, Geburtsjahr 1960, Apothekerin, Lindenstraße 27, Thale, OT Neinstedt 8. Zehnpfund, Friedrich Jürgen, Geburtsjahr 1945, Rentner, Forststraße 20, Thale, OT Friedrichsbrunn 9. Meisel, Dirk-Michael, Geburtsjahr 1956, Berufsschullehrer, Quedlinburger Straße 8, Thale, OT Weddersleben 10. Bink, Manfred, Geburtsjahr 1940, Diplomgartenbauingenieur, Thalenser Weg 9, Thale, OT Weddersleben 11. Deike, Mandy, Geburtsjahr 1978, Steuerfachangestellte, Teufelsmauerstraße 26, Thale, OT Weddersleben 12. Herbst, Günter, Geburtsjahr 1953, Rentner, Sackstraße 18 b, Thale, OT Warnstedt 13. Lüddecke, Hartmut, Geburtsjahr 1956, Prüfingenieur, Dingeberg 126, Thale, OT Warnstedt 14. Teichmann, Hans-Jürgen, Geburtsjahr 1957, Kaufmann, Dingeberg 66, Thale, OT Warnstedt 15. Baars, Georg, Geburtsjahr 1954, Dipl.-Ingenieur, Stecklenberger Wurmtal 56, Thale, OT Stecklenberg 16. Pinnow, Michael, Geburtsjahr 1961, Hotelier, Stecklenberger Winkel 7, Thale, OT Stecklenberg 17. Köhn, Winfried, Geburtsjahr 1943, Rentner, Bienenkopf 90 c, Thale, OT Stecklenberg 18. Krug, Klaus, Geburtsjahr 1957, Kfz-Meister, Winkelgasse 1, Thale 20 Einzelbewerber Kersten Kersten, Jens, Geburtsjahr 1982, Elektromeister, Roßtrappenstraße 50, Thale 19 Bürgerliste 1. Meckel, Ursula, Geburtsjahr 1949, Pastorin, Schänkeplatz 6, Thale 2. Thiede, Thomas, Geburtsjahr 1971, Sozialpädagoge, Schänkeplatz 6, Thale 3. Schmidt, Katrin, Geburtsjahr 1971, Jurist, Birkenstraße 11, Thale 21 Freie Wählergemeinschaft Westerhausen (FWG Westerhausen) 1. Heintze, Eberhard, Geburtsjahr 1957, Instandhaltungsmechaniker, Straße des Friedens 366, Thale, OT Westerhausen 2. Jung, Bruno, Geburtsjahr 1951, Arzt, Wolfsberg 1, Thale, OT Westerhausen 3. Raßfeld, Steffen, Geburtsjahr 1970, Bankkaufmann, Friedhofstraße 326 a, Thale, OT Westerhausen

7 Amtlich THALEKURIER 05 / Theermann, Monique, Geburtsjahr 1978, Hotelfachfrau, Sankt-Stephan-Straße 453 a, Thale, OT Westerhausen 5. Fessel, Bianka, Geburtsjahr 1955, Elektriker, Straße des Friedens 267, Thale, OT Westerhausen 6. Mohr, Annette-Beatrix, Geburtsjahr 1967, Krankenschwester, Feldstraße 19, Thale, OT Westerhausen 7. John, Holger, Geburtsjahr 1966, Werkzeugmacher, Schaftal 8, Thale, OT Westerhausen 8. Becker, Dieter, Geburtsjahr 1947, Rentner, Am Fischberg 200, Thale, OT Westerhausen 9. Ebert, Detlef, Geburtsjahr 1964, Diplomsportlehrer, Vor dem Junkernhof 486, Thale, OT Westerhausen 22 Thale Stadtopposition (Thaleoppo) 1. Dr. Dott, Manfred, Geburtsjahr 1940, Dipl. Ingenieur, Alte Straße 5, Thale, OT Altenbrak 2. Baustian, Inge, Geburtsjahr 1941, Hausfrau, Alte Straße 1, Thale, OT Altenbrak 3. Blath, Daniel, Geburtsjahr 1989, ohne Beruf, Jordanstraße 42 a, Thale, OT Warnstedt 4. Blath, Katrin, Geburtsjahr 1979, Hausfrau, Wedderslebener Kirchstraße 11, Thale, OT Weddersleben, ERKLÄRUNG NACH 21 ABS. 12 DES KOMMUNALWAHLGESETZES FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT FÜR BEWERBER ZUR GEMEINDERATSWAHL Im Fall meiner Wahl in den Stadtrat der Stadt Thale beabsichtige ich, die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung durch folgende Handlungsweise zu beseitigen: Ich will auf das Mandat verzichten. Thale, den Thomas Balcerowski FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT ALTENBRAK AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Altenbrak am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 23 Freie Wählergemeinschaft Altenbrak (FWA) 1. Trute, Ralf, Geburtsjahr 1963, Installateur Gas, Wasser und Sanitär, Hütteplatz 5, Thale, OT Altenbrak 2. Knopf, Andreas, Geburtsjahr 1974, Hotelier, Ludwigshütte 10, Thale, OT Altenbrak 3. Wilde, Robby, Geburtsjahr 1961, Meister Hochbau, Rolandseck 3, Thale, OT Altenbrak 4. Vogel, Christina, Geburtsjahr 1950, Lehrerin, Rolandseck 66, Thale, OT Altenbrak 5. Koppelmann, Dorothea, Geburtsjahr 1964, Gastronom, Unterdorf 6, Thale, OT Altenbrak 6. Günther, Nino, Geburtsjahr 1987, Gießereiarbeiter, Unterdorf 14, Thale, OT Altenbrak 7. Steffen, Eveline, Geburtsjahr 1960, Verkäuferin, Unterdorf 12, Thale, OT Altenbrak 8. Schäfter, Marten, Geburtsjahr 1983, Industriekaufmann, Hütteplatz 14, Thale, OT Altenbrak 24 Einzelbewerber Heumann Heumann, Hans-Gotwin, Geburtsjahr 1958, Berufskraftfahrer, Forstweg 2, Thale, OT Altenbrak 22 Thale Stadtopposition (Thaleoppo) 1. Dr. Dott, Manfred, Geburtsjahr 1940, Dipl. Ingenieur, Alte Straße 5, Thale, OT Altenbrak 2. Baustian, Inge, Geburtsjahr 1941, Hausfrau, Alte Straße 1, Thale, OT Altenbrak

8 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT ALLRODE AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Allrode am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 23 Einzelbewerber Bader Bader, Klaus, Geburtsjahr 1954, Baufacharbeiter, Rosenweg 19, Thale, OT Allrode 24 Einzelbewerberin Gaßmann Gaßmann, Kerstin, Geburtsjahr 1962, Diplom-Lehrerin, Allröder Osterberg 226, Thale, OT Allrode 25 Einzelbewerber Kurch Kurch, Wolfgang Oskar, Geburtsjahr 1954, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Friedrichsbrunner Straße 208, Thale, OT Allrode 26 Einzelbewerber Mischke Mischke, Wolfgang, Geburtsjahr 1947, Dipl.Ing. (FH) Maschinenbau, Lange Straße 224, Thale, OT Allrode 27 Einzelbewerberin Pohl Pohl, Saskia, Geburtsjahr 1986, Beamtin, Sellstraße 118, Thale, OT Allrode 28 Einzelbewerber Reinert Reinert, Heinz Jochen, Geburtsjahr 1957, Anlagenmonteur, Angerstraße 21, Thale, OT Allrode 29 Einzelbewerber Ständer Ständer, Dirk, Geburtsjahr 1971, selbständig (Polsterer), Kirchplatz 69, Thale, OT Allrode 30 Einzelbewerber Ulrich Ulrich, Frank, Geburtsjahr 1973, Maler, Lange Straße 54 a, Thale, OT Allrode FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT FRIEDRICHSBRUNN AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Friedrichsbrunn am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 2 DIE LINKE (DIE LINKE) 1. Reinhold, Jan, Geburtsjahr 1971, Kfz-Meister, Hauptstraße 63, Thale, OT Friedrichsbrunn 23 Pro Friedrichsbrunn 1. Zehnpfund, Friedrich Jürgen, Geburtsjahr 1945, Rentner, Forststraße 20, Thale, OT Friedrichsbrunn 2. Staat, Christian, Geburtsjahr 1981, Tischlermeister, Hauptstraße 148, Thale, OT Friedrichsbrunn 3. Müller, Peter, Geburtsjahr 1938, Rentner, Falkenhagen 6, Thale, OT Friedrichsbrunn 4. Dippe, Helge, Geburtsjahr 1954, Kaufmann, Forststraße 7, Thale, OT Friedrichsbrunn 5. Borowski, Philipp, Geburtsjahr 1990, Auszubildender, Falkenhagen 6, Thale, OT Friedrichsbrunn 24 Einzelbewerber Loeffler Loeffler, Albrecht, Geburtsjahr 1952, Lokführer, Hauptstraße 51, Thale, OT Friedrichsbrunn

9 Amtlich THALEKURIER 05 / FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT NEINSTEDT AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Neinstedt am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1. Hesse, Mike-Peter, Geburtsjahr 1968, Zimmermeister, Marienstraße 6, Thale, OT Neinstedt 2. Maennchen, Michael, Geburtsjahr 1984, Informationselektroniker, Neinstedter Hauptstraße 16 a, Thale, OT Neinstedt 23 Bürger für Neinstedt (BfN) 2. Bentzien, Therese, Geburtsjahr 1960, Bearbeiter für Finanzen, Lindenstraße 16 a, Thale, OT Neinstedt 3. Frühauf-Schmitt, Birgit, Geburtsjahr 1960, Apothekerin, Lindenstraße 27, Thale, OT Neinstedt 4. Kurzweg, Rüdiger, Geburtsjahr 1961, Fleischer, Geschwister-Scholl-Straße 8, Thale, OT Neinstedt 5. Marks, Heiko, Geburtsjahr 1959, Heilerziehungspfleger, Steuerstraße 10, Thale, OT Neinstedt 6. Nagel, Manfred, Geburtsjahr 1960, Angestellter im Außendienst, Georgshöhstraße 27, Thale, OT Neinstedt 1. Dr. Knust, Detlev, Geburtsjahr 1948, Arzt, Georgshöhstraße 12, Thale, OT Neinstedt FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT WEDDERSLEBEN AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Weddersleben am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1. Schneegaß, Nils, Geburtsjahr 1987, Werkzeugmacher, Friedensstraße 24, Thale, OT Weddersleben 2. Funke, Michael, Geburtsjahr 1956, Geschäftsführer, Sandberg 4, Thale, OT Weddersleben 3. Schneegaß, Susanne, Geburtsjahr 1985, Lehrerin, Friedensstraße 24, Thale, OT Weddersleben 23 Freie Wählerliste Weddersleben 1. Meisel, Dirk-Michael, Geburtsjahr 1956, Berufsschullehrer, Quedlinburger Straße 8, Thale, OT Weddersleben 2. Schulz, Diethard, Geburtsjahr 1955, Kranschlosser, Word 8, Thale, OT Weddersleben 3. Deike, Mandy, Geburtsjahr 1978, Steuerfachangestellte, Teufelsmauerstraße 26, Thale, OT Weddersleben 4. Schulz, Mathias, Geburtsjahr 1981, Techniker, Word 10, Thale, OT Weddersleben 5. Edler, Steffen, Geburtsjahr 1971, Teamleiter, Teufelsmauerstraße 15, Thale, OT Weddersleben 6. Hindermann, Alexandra, Geburtsjahr 1978, Angestellte, Thiestraße 21, Thale, OT Weddersleben

10 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT STECKLENBERG AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stecklenberg am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1. Nitschke, Peter, Geburtsjahr 1974, Geschäftsführer, Stecklenberger Hauptstraße 86 a, Thale, OT Stecklenberg 2. Nitschke, Doreen, Geburtsjahr 1977, kaufmännische Angestellte, Stecklenberger Hauptstraße 86 a, Thale, OT Stecklenberg 3. Nitschke, Martin, Geburtsjahr 1980, Geschäftsführer, Stecklenberger Hauptstraße 77, Thale, OT Stecklenberg 4. Nitschke, Janet, Geburtsjahr 1975, kaufmännische Angestellte, Stecklenberger Hauptstraße 77, Thale, OT Stecklenberg 23 Bürgerliste Stecklenberg 1. Baars, Georg, Geburtsjahr 1954, Dipl.-Ingenieur, Stecklenberger Wurmtal 56, Thale, OT Stecklenberg 2. Müller, Patrick, Geburtsjahr 1981, Tischler, Stecklenberger Hauptstraße 83, Thale, OT Stecklenberg 3. Köhn, Winfried, Geburtsjahr 1943, Rentner, Bienenkopf 90 c, Thale, OT Stecklenberg 4. Pinnow, Michael, Geburtsjahr 1961, Hotelier, Stecklenberger Winkel 7, Thale, OT Stecklenberg 5. Stertz, Andreas, Geburtsjahr 1978, Therapeutischer Reitlehrer, Stecklenberger Hauptstraße 1, Thale, OT Stecklenberg 6. Jacobs, Silvia, Geburtsjahr 1969, Verkäuferin, Stecklenberger Hauptstraße 86 c, Thale, OT Stecklenberg 7. Müller, Holger, Geburtsjahr 1967, Altenpfleger, Stecklenberger Hauptstraße 86 c, Thale, OT Stecklenberg 8. Weißenborn, Roswitha, Geburtsjahr 1958, Dipl. Ingenieur, Stecklenberger Hauptstraße 79, Thale, OT Stecklenberg 9. Kirschner, Thomas, Geburtsjahr 1986, CNC-Fräser, Stecklenberger Hauptstraße 76, Thale, OT Stecklenberg FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT WARNSTEDT AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Warnstedt am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 23 Freie Wählergemeinschaft Warnstedt 1. Herbst, Günter, Geburtsjahr 1953, Pensionär, Sackstraße 18 b, Thale, OT Warnstedt 2. Kammerer, Holger, Geburtsjahr 1960, Elektromonteur, Kirchberg 86, Thale, OT Warnstedt 3. Freist, Thomas, Geburtsjahr 1969, Agrarbetriebswirt, Jordanstraße 47, Thale, OT Warnstedt 4. Lüddecke, Hartmut, Geburtsjahr 1956, Prüfungsingenieur, Dingeberg 126, Thale, OT Warnstedt 5. Kleinitzke, Hartmut, Geburtsjahr 1954, Vermessungstechniker, Am Neuen Sportplatz 165, Thale, OT Warnstedt 6. Müller, Daniel, Geburtsjahr 1981, Tischler, Warnstedter Hauptstraße 54, Thale, OT Warnstedt 7. Müller, Rosemarie, Geburtsjahr 1952, Krankenschwester, Teufelsmauerweg 11, Thale, OT Warnstedt

11 Amtlich THALEKURIER 05 / FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT TRESEBURG AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Treseburg am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 23 Bürger für Treseburg 1. Hartmann, Jörg-Peter, Geburtsjahr 1945, Rentner, Ortsstraße 6, Thale, OT Treseburg 2. Fischer, Silke, Geburtsjahr 1967, technische Zeichnerin, Ortsstraße 11, Thale, OT Treseburg 3. Strathausen, Volker, Geburtsjahr 1953, Pensionär, Ortsstraße 15, Thale, OT Treseburg 4. Schoor, Frank, Geburtsjahr 1956, Dipl. Jurist, Ortsstraße 4 a, Thale, OT Treseburg 5. Wedekind, Christa, Geburtsjahr 1948, Rentner, Ortsstraße 17a, Thale, OT Treseburg 6. Mendorf, Marlis, Geburtsjahr 1955, Gastwirtin, Ortsstraße 27a, Thale, OT Treseburg 7. Günther, Martina, Geburtsjahr 1957, Krankenschwester, Am Berg 1, Thale, OT Treseburg 8. Rost, Katrin, Geburtsjahr 1979, Ärztin, Am Berg 4, Thale, OT Treseburg 9. Maliska, Steffen, Geburtsjahr 1971, Beamter, Halde 4, Thale, OT Treseburg 24 Wählergemeinschaft für Treseburg 1. Neubarth, Mike, Geburtsjahr 1975, Angestellter, Ortsstraße 2, Thale, OT Treseburg 2. Becker, Mario, Geburtsjahr 1967, Koch, Ortsstraße 35, Thale, OT Treseburg 3. Tschenisch, Jeannine, Geburtsjahr 1978, Angestellte, Ortsstraße 4, Thale, OT Treseburg 4. Händler, Bernd, Geburtsjahr 1946, Rentner, Am Berg 1, Thale, OT Treseburg 5. Lüdtke, Egon, Geburtsjahr 1940, Rentner, Spohnbleek 4, Thale, OT Treseburg 6. Hahne, Florian, Geburtsjahr 1989, Angestellter, Ortsstraße 36, Thale, OT Treseburg AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT TIMMENRODE Am Mittwoch, den beginnt um Uhr in der Gaststätte Günther, in Timmenerode, Blankenburger Straße, die Versammlung der Jagdgenossenschaft Timmenrode. Alle Jagdgenossen, das sind die Eigentümer von bejagbaren Acker- und Waldflächen in der Gemarkung Timmenrode und der Flur 1 in der Gemarkung Thale oder deren schriftlich benannte Vertreter sind dazu eingeladen. Ein entsprechender Eigentumsnachweis ist vorzulegen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Jagdvorstandsvorsitzenden und des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Antrag auf Entlastung des Jagdvorstandes 6. Information über das Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes 7. Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes 8. Information über das Ausscheiden eines Jagdpächters 9. Beschlußfassung zur Aufnahme eines neuen Jagdpächters in den bestehenden Jagdpachtvertrag 10. Information und Beschlußfassung zur bestehenden Satzung der Genossenschaft. 11. Beschluss über die Höhe des Auskehranspruches je Hektar Acker- und Waldfläche der Jagdjahre 2012/2013 sowie 2013/ Beschluss über die Verwendung des übrigen angesammelten Pachtzinses der Jagdjahre 2012/2013 sowie 2013/ Bericht über den Abschussplan 2012/2013 und 2013/2014 durch den Jagdpächter 14. Vorlage des Abschussplanes 2014/2015 durch die Jagdpächter 15. Verschiedenes Timmenrode, gez. Dr. Albrecht Kloß, Vorstandvorsitzender

12 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich FÜR DIE WAHL DES ORTSCHAFTSRATES DER ORTSCHAFT WESTERHAUSEN AM 25. MAI 2014 in seiner Sitzung am 08. April 2014 zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Westerhausen am 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gegeben: 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1. Franke, Eiko, Geburtsjahr 1975, Elektroinstallateur-Meister, Straße des Friedens 384, Thale, OT Westerhausen 2. Körner, Werner, Geburtsjahr 1946, Rundfunkmechaniker-Meister, Schäferei 221, Thale, OT Westerhausen 3. Nücklaus, Guido, Geburtsjahr 1980, Oberbrandmeister, Hohe Straße 500, Thale, OT Westerhausen 4. Strauchmann, Hubert, Geburtsjahr 1949, Rentner, Schmiedeberg 334, Thale, OT Westerhausen 5. Dille, Frank, Geburtsjahr 1977, Dipl.-Informatiker, Planstraße 107, Thale, OT Westerhausen 6. Hesse, Michael, Geburtsjahr 1971, Dipl.-Kaufmann, Westerhäuser Gartenstraße 530 a, Thale, OT Westerhausen 7. Franke, Werner, Geburtsjahr 1947, Elektroinstallateur-Meister, Schaftal 10, Thale, OT Westerhausen 21 Freie Wählergemeinschaft Westerhausen (FWG Westerhausen) 1. Heintze, Eberhard, Geburtsjahr 1957, Instandhaltungsmechaniker, Straße des Friedens 366, Thale, OT Westerhausen 2. Jung, Bruno, Geburtsjahr 1951, Arzt, Wolfsberg 1, Thale, OT Westerhausen 3. Raßfeld, Steffen, Geburtsjahr 1970, Bankkaufmann, Friedhofstraße 326 a, Thale, OT Westerhausen 4. Theermann, Monique, Geburtsjahr 1978, Hotelfachfrau, Sankt-Stephan-Straße 453 a, Thale, OT Westerhausen 5. Fessel, Bianka, Geburtsjahr 1955, Elektriker, Straße des Friedens 267, Thale, OT Westerhausen 6. Kiesewetter, Matthias, Geburtsjahr 1965, Installateur, Straße des Friedens 143, Thale, OT Westerhausen 7. Mohr, Annette-Beatrix, Geburtsjahr 1967, Krankenschwester, Feldstraße 19, Thale, OT Westerhausen 8. John, Holger, Geburtsjahr 1966, Werkzeugmacher, Schaftal 8, Thale, OT Westerhausen 9. Becker, Dieter, Geburtsjahr 1947, Rentner, Am Fischberg 200, Thale, OT Westerhausen 10. Ebert, Detlef, Geburtsjahr 1964, Diplomsportlehrer, Vor dem Junkernhof 486, Thale, OT Westerhausen 23 Bürger für Bürger 1. Tiebe, Manfred, Geburtsjahr 1955, Landwirt, Hinter dem Amt 40, Thale, OT Westerhausen 2. Kirmann, Matthias, Geburtsjahr 1966, Winzer, Westerhäuser Gartenstraße 532, Thale, OT Westerhausen 3. Keil, Thomas, Geburtsjahr 1967, Zimmermann, Sankt-Stephan-Straße 448, Thale, OT Westerhausen Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen: eckpunkt - Die Medienagentur GmbH Frau Tosca Zadow, Frau Sindy Rathaj Steinbachstr. 5a Thale Tel.: / Herr Stefan Hoffmann Regierungsstr Erfurt Tel.: 0361 / thalekurier@eckpunkt.de Internet: Verteilung / Briefkastenzustellung: RaatzconnectMedia GmbH Tel.: ( ) info@raatz-cm.de Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile) Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Sindy Rathaj, Stefan Hoffmann), Stadt Thale, Titel: Jean Kobben - fotolia.com Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers oder der Redaktion. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.

13 Amtlich THALEKURIER 05 / ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 8 BEREICH ZWISCHEN STEIGERWEG UND MUSESTIEG DER STADT THALE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES ENTWURFES GEM. 3 ABS. 2 BAUGB Die Stadt Thale beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Bereich zwischen Steigerweg und Musestieg der Stadt Thale. Für die Aufstellung einer kommunalen Plakattafel soll Bauplanungsrecht geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Bereich zwischen Steigerweg und Musestieg in Thale befindet sich am Kreisverkehr im Steigerweg. Dieser umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks 117 der Flur 8 der Gemarkung Thale. Die Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen Auswirkungen wurden gemäß 3 Abs.1 BauGB der Öffentlichkeit am bei einem Erörterungstermin vorgestellt. Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor: 1. eigene Ermittlung insbesondere in Auswertung der Begründung zum Bebauungsplan Nr.8, Kapitel B, sowie Untersuchungen zu allen Schutzgütern und deren Wechselwirkung untereinander, niedergeschrieben im Teil F Umweltbericht gem. 2 Abs.4 und 2a Satz 2 BauGB; auf Grund der sehr geringfügigen Wirkungen der künftig zulässigen Maßnahme werden nach aktuellem Kenntnisstand extrem geringe bzw. keine Auswirkungen auf die Schutzgüter erwartet, auf eine Eingriffsbilanzierung sowie auf Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen wird aus dem gleichen Grund verzichtet. Fachgutachten und Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Änderung liegen noch nicht vor. während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis Uhr und Freitag von 9.00 bis Uhr im Amt Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt Thale, Rathausplatz 1, Thale. Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskunft erteilt Frau Franke von der Stadtverwaltung Thale (Telefon ). Thale, Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom bis einschließlich Balcerowski, Bürgermeister

14 THALEKURIER 05 / 2014 Amtlich SATZUNG ÜBER DEN WIEDERKEHRENDEN STRASSENAUSBAUBEITRAGSSATZ DER STADT THALE ORTSTEIL FRIEDRICHSBRUNN ZUM AUSBAU BOCKSBERG (HERANZIEHUNGSSATZUNG) Aufgrund 3 Absatz 1, 4, 6, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt gemäß Neubekanntmachung vom (GVBl. Land Sachsen Anhalt S. 383) in der derzeit geltenden Fassung sowie 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen- Anhalt gemäß Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Thale in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Beitragssatz Gemäß 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale wird der wiederkehrende Straßenausbaubeitragssatz für den Ausbau der Straße Bocksberg in den Jahren 2012/13 auf den Betrag von 0, je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt. Dieser Beitragssatz wird für die entstandenen und auf die Beitragspflichtigen umlagefähigen Investitionsaufwendungen an den öffentlichen Verkehrsanlagen Der Straße Bocksberg Ortsteil Friedrichsbrunn erhoben, die gemäß der o.g. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Thale zur Abrechnungseinheit gehören. Fördermittel Schlußrechnung Brutto ,28 Honorar Brutto ,71 Prüfung ALF 65,00 Gesamt , ,03 Gemeindeanteil % 41, , ,02 Bürgeranteil % 58, , , ,55 umlagefähige Gesamtkosten beitragsfähige Fläche des Abrechnungsgebiets Kosten je m² anrechenbare Grundstücksfläche , ,95 m² 0, In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Thale, den Balcerowski Bürgermeister EINLADUNG ZUR JAGDGENOSSENSCHAFTSVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT NEINSTEDT Am Donnerstag, den 15. Mai 2014 findet um Uhr in der Gaststätte Altes Chausseehaus, in Neinstedt die Versammlung der Jagdgenossenschaft Neinstedt statt. Alle Jagdgenossen, das sind die Eigentümer von bejagbaren Acker- und Waldflächen in der Gemarkung Neinstedt oder deren schriftlich benannte Vertreter sind dazu herzlich eingeladen. Ein entsprechender Eigentumsnachweis ist vorzulegen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Jagdvorstandsvorsitzenden 4. Bericht über die Rechnungsprüfung 5. Antrag auf Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2013/ Bericht über das Jagdjahr und den Abschussplan 2013/2014 durch den Jagdpächter 7. Vorlage des Abschussplanes 2014/2015 durch den Jagdpächter 8. Beschluss über die Höhe des Auskehranspruches je 1 ha Acker- und Waldfläche des Jagdjahres 2013/ Beschluss über die Verwendung des übrigen angesammelten Pachtzinses des Jagdjahres 2013/ Verschiedenes Neinstedt, gez. Lutz Hanske, Vorstandvorsitzender Jagdgenossenschaft Neinstedt

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