Nachhaltigkeit der Schutzfunktion!?

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1 Definition: Schutzwirkung, Schutzwald historischer Rückblick ÖWI Gefährdungen durch Sturmschäden Borkenkäfer Wild, Beweidung Waldbrand Forstwirtschaft Schutzwaldförderung Forstpersonal Daten: KÄRNTEN Forstgesetz II. ABSCHNITT FORSTLICHE RAUMPLANUNG Aufgabe der forstlichen Raumplanung 6. (1) Aufgabe der Raumplanung für den Lebensraum Wald (forstlichen Raumplanung) ist die Darstellung und vorausschauende Planung der Waldverhältnisse des Bundesgebietes oder von Teilen desselben. (2) Zur Erfüllung der im Abs. 1 genannten Aufgabe ist das Vorhandensein von Wald in solchem Umfang und in solcher Beschaffenheit anzustreben, daß seine Wirkungen, nämlich a) die Nutzwirkung, das ist insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Hervorbringung des Rohstoffes Holz b) die Schutzwirkung, das ist insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung 1

2 Forstgesetz 21: (1) Standortschutzwälder Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet und besondere Behandlung (Schutz v. Boden und Bewuchs sowie Sicherung d. Wiederbewaldung) erforderlich Diese sind 1. Wälder auf Flugsand- oder Flugerdeböden, 2. Wälder auf zur Verkarstung neigenden oder stark erosionsgefährdeten Standorten, 3. Wälder in felsigen, seichtgründigen oder schroffen Lagen, wenn ihre Wiederbewaldung nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist, 4. Wälder auf Hängen, wo gefährliche Abrutschungen zu befürchten sind, 5. der Bewuchs in der Kampfzone des Waldes, 6. der an die Kampfzone unmittelbar angrenzende Waldgürtel. (2) Objektschutzwälder (FG Novelle 22) Menschen, menschliche Siedlungen oder Anlagen oder kultivierten Boden insbesondere vor Elementargefahren oder schädigenden Umwelteinflüssen und besondere Behandlung zur Erreichung und Sicherung ihrer Schutzwirkung erforderlich WEP Spittal/Dr. neu Waldflächenverteilung nach Schutzfunktion 13,1% 8,5% 78,4% Schutzfunktion Wertziffer 1 Schutzfunktion Wertziffer 2 Schutzfunktion Wertziffer 3 N+ S3 S2 2

3 Waldflächenangaben Kärnten ÖWI WEP ISDW Obj.SW Fläche in ha Gesamtfläche ÖWI 7/ ÖWI SaE ÖWI SiE Waldfläche ÖK WEP S3 WEP S2 Waldfläche ÖK 26 Wälder mit Objektschutzwirkung Wälder mit Objektschutzwirkung in S3 3

4 Walfläche Kärnten: 188: ca. 45. ha 21: 58. ha 4

5 Durchschnittliche Servitutsbelastung in Oberkärnten Pro Hektar Waldfläche (um 188) 3,47 rm Waldstreu 1,3 Schafe (Ziegen) 1 ha Waldfläche 1,3 Rinder 1,28 fm Holz Quelle: Elisabeth Johann Wald und Mensch,3 Pferde 5

6 Zunahme Gesamtwald und Schutzwald laut ÖWI 1986/9-2/2 und 27/ ,5% +1,3% ha ,9% +7,29% öwi 1986/9 öwi 2/2 öwi 27/9 Schutzwald Gesamtwald WEP S2/S3 Förderung : Einleitung der NV: 7.8 ha Forststrassen: 1.2 km Paula 28: 1.2 ha Altersklassenvergleich im SWiE ÖWI 1992/96 (erhobene Fläche 39. ha), 2/2 (erhobene Fläche 44. ha) und 27/9 (erhobene Fläche 47. ha) Fläche in 1. ha Jahre 21-4 Jahre 41-6 Jahre 61-8 Jahre 81-1 Jahre Jahre Jahre >14 Jahre Blößen Lücken Sträucher Strauchflächen ÖWI 1992/96 ÖWI 2/2 ÖWI 27/9 6

7 WEP S2/S3 Förderung : Einleitung der NV: 7.8 ha Forststrassen: 1.2 km Paula 28: 1.2 ha 12 1 Fläche in 1. ha 8 Schutzwaldphasen laut ÖWI 1992/96 (erhobene Fläche 7. ha), 2/2 (erhobene Fläche 76. ha) und 27/9 (erhobene Fläche 74. ha) Jungwuchs-, Initialphase Übergangsphase Optimalphase Terminalphase Zerfallsphase begonnen Zerfallsphase fortgeschritten Verjüngungsphase Plenterphase Latsche, Grünerle derzeit unbestockt 2 ÖWI 1992/96 ÖWI 2/2 ÖWI 27/9 Schutzwald gesamt Bestandesstabilität in Kärnten Fläche in 1. ha stabil stabil-labil labil-kritisch kritisch-instabil Latsche, Grünerle derzeit unbestockt ÖWI 1992/96 ÖWI 2/2 ÖWI 27/9 7

8 Schutzwald Bodenbewegung , Waldfläche in 1. ha , , keine Bodenbewegung Rutschungen Erosionen ÖWI 1992/96 51,2 7,8 1,4 ÖWI 2/ ÖWI 27/ Pflegevorschlag für SWiE Hochwald laut ÖWI 1992/96, 2/2 und 27/9 Waldfläche in 1. ha keine Pflege Kulturpflege 1 Standraumerweiterung Durchforstung Verjüngungshieb Räumung ÖWI 1992/96 ÖWI 2/2 ÖWI 27/9 Entrümpelung 8

9 Sturmschaden PAULA: Spittal/Drau: 8 ha flächig, 6 ha Einzelwürfe: 1% des Schadholzes nicht bringbar 12 Wildbachgräben massiv betroffen Entwaldung von Wildbacheinzugsgebieten: Mühldorfer Graben: 24 ha Rieggen: 15 ha Rottauer Bach und Zandlacher Bach: 2 ha 9

10 Rieken 11/211 1

11 11

12 12

13 Beispiel Steinschlagnetz Teuchl Gesamtnetzlänge 245 lfm Gesamtkosten (lt. WLV) 29.,-- Kahlfläche oberhalb 3,4 ha 13

14 BFI Spittal/Dr: die wichtigsten Lehren aus PAULA Vorbeugung: Rechtzeitige Nutzung großer Altholzkomplexe Wenn möglich 1 bis 2 Baumlängen entlang von Wildbächen freistellen Schaffung einer optimalen Basiserschließung Zusammenschluss von Weganlagen (Verbindung von Ortschaften, Errichtung von Ersatzrouten ) Einflussnahme auf die Raumplanung (Flächenwidmung) Einflussnahme bei sonstigen Verkehrsanlagen (Eisenbahn, Schrägaufzügen ) Schadholzentwicklung von 22 bis 21 - BFI Spittal/Drau Quelle: Dokumentation der Waldschädigungsfaktoren (nach Angaben der Bezirksforstinspektionen) Wind & Schnee Borkenkäfer 14

15 Pfaffenberg 8/211 15

16 Döbriacher Koflach 211 Döbriacher Koflach

17 Forstschutz-Benchmarking Kärnten Beurteilungskriterien Benchmarking (Pkte) PNWG Erschließung > 6 > , ,5-3 2 < 3 1 Klima [NS] Schutzwald > 6 mm - 1% 51-6 mm % 5 < 5 mm % % 15 Waldbesitzstruktur 5ha) > 4% 2 (< 1% - Waldfläche ohne FP 11-15% % 7,5 < 35 % 31-5% % 2,5 > 5% % % 7,5 > 65% 1 Waldfläche / FP BFI ha Rechtliche < 5. Hemmnisse ha 2, ha ha 7,5 1,25 > 95 ha 1 2,5 3,75 5 GESAMTPUNKTE < 35 Pkte GRÜN Pkte HELLGRÜN Pkte GELB Pkte ORANGE > 66 Pkte ROT DI Krehan, BFW Forstschutz-Benchmarking Österreich Forstschutzgrundrisiko DI Krehan, BFW 17

18 ÖWI: Schutzwald im Ertrag Schälschäden 1992/96 2/2 27/9 Stammzahl je Hektar jährl. Neuschälung Stammzahl 1 3,1 3,2 1 5,

19 Altersklassenvergleich im SWiE ÖWI 1992/96 (erhobene Fläche 39. ha), 2/2 (erhobene Fläche 44. ha) und 27/9 (erhobene Fläche 47. ha) Schutzwaldphasen laut ÖWI 1992/96 (erhobene Fläche 7. ha), 2/2 (erhobene Fläche 76. ha) und 27/9 (erhobene Fläche 74. ha) Verjüngung SW 15 ges. 15 ÖWI 1992/96 (erhobene Fläche 59. ha), ÖWI 2/ (erhobene Fläche 71. ha) und ÖWI 27/9 (erhobene Fläche 74.ha) Fläche in 1. ha Fläche in 1. ha Faktor Zeit!? Waldfläche 6 in 1 ha ÖWI 1992/96 ÖWI 4 2/2 ÖWI 27/ Naturverj. / Kunstverj 2 ÖWI 1992/96 ÖWI 2/2 ÖWI 27/9 1-2 Jahre 21-4 Jahre 41-6 Jahre 61-8 Jahre 81-1 Jahre Jungwuchs-, Initialphase Jahre Jahre Übergangsphase >14 Jahre Optimalphase Blößen Terminalphase Lücken Sträucher Zerfallsphase begonnen Strauchflächen Zerfallsphase fortgeschritten Verjüngungsphase Plenterphase Latsche, Grünerle derzeit unbestockt 35 SW ÖWI 1992/96 SW ÖWI 2/2 SW ÖWI 27/9 SW Fläche ges. Verjüngung notwendig ges. Verjüngung notwendig und nicht vorhanden

20 Jährlicher Auftrieb Rinder: rd. 54. Stück Milchkühe (werden extra erfasst): 1.7 Stück Pferde: 1.5 Stück Schafe, Ziegen: 17. Stück 2

21 Forstgesetz: Pflichten des Eigentümers 22. (1) Der Eigentümer eines Schutzwaldes hat diesen entsprechend den örtlichen Verhältnissen jeweils so zu behandeln, daß seine Erhaltung als möglichst stabiler, dem Standort entsprechender Bewuchs mit kräftigem inneren Gefüge bei rechtzeitiger Erneuerung gewährleistet ist. (3) Der Eigentümer eines Standortschutzwaldes, der nicht Objektschutzwald im Sinne des 21 Abs. 2 ist, ist zur Durchführung von Maßnahmen gemäß den Abs. 1 und 4 insoweit verpflichtet, als die Kosten dieser Maßnahmen aus den Erträgnissen von Fällungen in diesem Standortschutzwald gedeckt werden können. Darüber hinaus ist er zur Wiederbewaldung von Kahlflächen oder Räumden, ausgenommen in ertragslosem Standortschutzwald, sowie zu Forstschutzmaßnahmen gemäß den 4 bis 45 verpflichtet. (3a) Der Eigentümer eines Objektschutzwaldes ist zur Durchführung von Maßnahmen gemäß den Abs. 1 und 4 insoweit verpflichtet, als die Kosten dieser Maßnahmen durch öffentliche Mittel oder Zahlungen durch Begünstigte gedeckt sind. Unabhängig davon ist der Eigentümer zur Wiederbewaldung von Kahlflächen oder Räumden sowie zu Forstschutzmaßnahmen gemäß den 4 bis 45 verpflichtet. Die übrigen Verpflichtungen des Waldeigentümers auf Grund dieses Bundesgesetzes bleiben unberührt. 21

22 .. Forstwirtschaft ÖWI 27/9 Stammschäden im SWiE (Stammzahl): Ernteschäden: 2,7 % Steinschlag: 13,8 % Schälschäden: 5,8% Gesamt: 49,6% Forstgesetz 21: (1) Standortschutzwälder Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet und besondere Behandlung (Schutz v. Boden und Bewuchs sowie Sicherung d. Wiederbewaldung) erforderlich Diese sind 1. Wälder auf Flugsand- oder Flugerdeböden, 2. Wälder auf zur Verkarstung neigenden oder stark erosionsgefährdeten Standorten, 3. Wälder in felsigen, seichtgründigen oder schroffen Lagen, wenn ihre Wiederbewaldung nur unter schwierigen Bedingungen Schutzwald im Ertrag? möglich ist, 4. Wälder auf Hängen, wo gefährliche Abrutschungen zu befürchten sind, 5. der Bewuchs in der Kampfzone des Waldes, 6. der an die Kampfzone unmittelbar angrenzende Waldgürtel. (2) Objektschutzwälder (FG Novelle 22) Menschen, menschliche Siedlungen oder Anlagen oder kultivierten Boden insbesondere vor Elementargefahren oder schädigenden Umwelteinflüssen und besondere Behandlung zur Erreichung und Sicherung ihrer Schutzwirkung erforderlich 22

23 SW Förderung ,54 Millionen Euro 1.4 ha 35. fm 7% 2% 3% 1% 11% 84 ha 3% Aufforstung 32% 7.8 ha fm 1.2 km Standraum./Erstd. Forststrassen Kleinfl. Seilung Seilung n. Element. HS Bringung Verbauung sonst 41% Förderung der Bestandeserneuerung 23

24 Seilförderung nach Elementarereignissen 24

25 Borkenkäferprojekt Spittal/Dr. Personalreduktion im Landesforstdienst seit 199: 3 %! Zusammenfassung Schutzwirkung/Schutzfunktion (FG, jeder Wald - FLÄCHIGKEIT!) Waldentwicklungsplan S2 + S3: ca. die Hälfte des Kärntner Waldes davon ca. 2 Drittel Standortsschutzwald (Zustand: +/- stabil, Selbstregeneration..) ca. 1 Drittel Objektschutzwald (steigender Schutzbedarf, gezielte Maßn.) 25

26 Zusammenfassung Nachhaltigkeit der Schutzfunktion - Zielsetzung/Waldzustand: Dauerwald Bestandesstabilität (Pflege, Schäden) Vielfalt (Struktur, Textur, Baumarten, Bodenvegetation) rechtzeitige, standortsgerechte Verjüngung (FG?, Wild) Vermeidung von Standortsdegradation (Erosion, Nährstoffentzug) Basiserschließung Die Nachhaltigkeit einer +/- optimalen Schutzfunktion des Waldes kann im Kielwasser einer normalen Forstwirtschaft nicht sichergestellt werden! Zusammenfassung (flächige) Gefährdung der Schutzwirkung: durch ausschließlich ertragsorientierte Forstwirtschaft überhöhte Wildstände, Waldweide Klimaänderung! Sturmschäden/Nassschnee Borkenkäfer Waldbrände Mangel an Forstpersonal Überlagerung/Zusammenspiel mehrerer Gefährdungen 26

27 ERROR: stackunderflow OFFENDING COMMAND: ~ STACK:

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