Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel"

Transkript

1 Fortbildungstage für PTA, Isny 17./ Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel Pflanzliche Arzneimittel zur Linderung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten Dr. Ursula Lang 1

2 Volksmedizin ( Hausmittel ) Seit Jahrhunderten werden Heilpflanzen als Arzneien eingesetzt, beispielsweise zum Inhalieren, als wässriger oder alkoholischer Pflanzenauszug, als Sirup oder Salbe. Aber: Qualität? Verunreinigungen? Verwechslungen? Verdorbene Drogen? 2

3 Apotheke (Rezeptur und Defektur) Apotheker und PTA verantworten Herstellung, Prüfung, und gesetzeskonformes Inverkehrbringen Standardisierte Qualität durch Arzneibuchmonographien 3

4 Qualität Ausgangsstoffe,Verpackungsmaterial Identität Gehalt (Inhaltsstoffe) Verunreinigungen Vorgabe Prüfvorschriften sind standardisiert über Arzneibücher (DAB, Pharm.Eur.) DAC 4

5 Fertigarzneimittel Herstellen abgabefertiger Arzneimittelpackungen (=Fertigarzneimittel) Zulassungsinhaber verantwortet Wirkung, Unbedenklichkeit und Qualität 5

6 Bedingung für Herstellung Apotheken: Apothekenbetriebserlaubnis nach ApG, ApBetrO Verantwortlich: Apothekenleiter (Apotheker) Erlaubniserteilung: Länder 6

7 Bedingungen für Herstellung Pharmazeutische Unternehmen: Herstellungserlaubnis nach AMG, AMWHV Verantwortlich: Sachkundige Person nach AMG (Apotheker mit Zusatzqualifikation) Erlaubniserteilung: Länder 7

8 Bedingungen für Herstellung Pharmazeutische Unternehmen: GMP-konforme Herstellung nach EU-GMP-Leitfaden AMWHV, GMP-Zertifikat EU-GMP-Leitfaden mit Anhängen Anhang 7 Herstellen von pflanzlichen Arzneimitteln 8

9 9

10 Annex 7: GACP bei Arzneipflanzen Good Agricultural and Collection Practice for medicinal plants (GACP) GMP beginnt bereits beim Erzeugen der Arzneipflanzen Anbau und Ernte Verhindern von Kontaminationen (Pestizide, Schwermetalle, Aflatoxine, PA) 10

11 Was sind Phytopharmaka? Wozu werden sie eingesetzt: Zweckbestimmung Arzneimittel dienen zur Linderung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten Arzneimittelbegriff ist definiert im AMG Pflanzliche Arzneimittel sind komplexe Vielstoffgemische und haben nicht nur einen oder mehrere chemisch definierte Wirkstoffe. 11

12 Zulassung und Registrierung in der BRD Pflanzliche Arzneimittel: besondere Therapierichtungen Zu den besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz (AMG) gehören die -phytotherapeutische -homöopathische und die -anthroposophische Therapierichtung 12

13 Abgrenzung pflanzlicher Arzneimittel Isolierte Wirkstoffe aus Pflanzen Homöopathika aus Pflanzen Anthroposophische Arzneimittel aus Pflanzen sind keine pflanzlichen Arzneimittel! 13

14 Abgrenzung gegen pflanzliche Produkte Lebensmittel oder zusatzstoffe aus Pflanzen Diätetika aus Pflanzen Nahrungsergänzungsmittel aus Pflanzen sind keine pflanzlichen Arzneimittel! Die Zweckbestimmung gibt den gesetzlichen Rahmen für das Inverkehrbringen vor 14

15 Legaler Status pflanzlicher Arzneimittel Arzneimittel müssen zugelassen werden. Die Verkehrsfähigkeit der Phytopharmaka beruht auf verschiedenen Zulassungsarten. Es gibt pflanzliche Arzneimittel, die vor 1978 auf dem Markt waren medizinisch allgemein anerkannt sind traditionell genutzt werden für neue Indikationen zugelassen wurden 15

16 Zulassung und Registrierung in der BRD AMG 1976: Zulassungspflicht für Arzneimittel ab 1978 mussten Arzneimittel zugelassen werden. Arzneimittel, die vor 1978 bereits auf dem Markt waren, nachträglich zugelassen werden. Bei Antragstellung auf Nachzulassung galten diese Altarzneimittel zunächst als fiktiv zugelassen (für max.12 Jahre) 16

17 Zulassung und Registrierung in der BRD Innerhalb dieser 12-Jahresfrist konnten die Hersteller einen Antrag stellen auf Verlängerung der Zulassung gemäß 105 AMG Einreichen von Belegen zu Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität Nachzulassung 17

18 Zulassung und Registrierung in der BRD Die Qualität jedes (pflanzlichen) Alt-Arzneimittels musste individuell nachgewiesen werden. Zum Beleg von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit konnten sich die Unternehmer auf Aufbereitungsmonographien der Aufbereitungskommissionen der Zulassungsbehörde berufen. 18

19 Zulassung und Registrierung in der BRD Kommission E (bis 1994): 252 Positivmonographien 129 Negativmonographien 19

20 Zulassung und Registrierung in der BRD Die 5.AMG-Novelle brachte eine Erleichterung für die Nachzulassung nach 105 AMG für traditionelle und risikoarme Arzneimittel (pflanzliche und nicht-pflanzliche Altarzneimittel). Gemäß 109a AMG war der Nachweis der Wirkung nun durch Bezug auf eine Traditionsliste erbringen. 20

21 Zulassung und Registrierung in der BRD Die Berufung auf die Traditionsliste nach 109 AMG war nur möglich für anerkannte Arzneimittel und Indikationsgebiete, z.b. zur Stärkung oder Kräftigung, oder zur Vorbeugung usw. Übergangsregelung befristet bis

22 Zulassung und Registrierung in der BRD Traditionelle Arzneimittel im Sinne von 109a AMG umfassten auch Arzneimittel, die nicht zu den besonderen Therapierichtungen zählten. Sie grenzen sich von anderen Arzneimitteln ab, indem sie im Hinblick auf die Wirksamkeit ausschließlich Bezug auf die traditionelle Anwendung nehmen. 22

23 Zulassung und Registrierung in der BRD Um zu verhindern, dass die Zulassung für pflanzliche Arzneimittel, die nach 109 AMG in Verbindung mit 105 AMG nachzugelassen wurden, am erlosch, konnten die Hersteller vor dem einen Antrag auf Registrierung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels gemäß 39a-d AMG stellen. Erleichterung für Phytopharmaka!! 23

24 Zulassung und Registrierung in der BRD Traditionelle Phytopharmaka: Registrierung gemäß 39a-d AMG Wirksamkeitsnachweis erfolgt durch Beleg der traditionellen Nutzung über 30 Jahre Neuregistrierung, keine Nachzulassung! Nicht-traditionelle Phytopharmaka: Zulassung gemäß 21/22 AMG Wirksamkeitsnachweis erfolgt über präklinische und klinische Studien 24

25 Zulassung und Registrierung in der BRD Ein umfangreiches Zulassungsdossier ist bei beiden Zulassungsverfahren erforderlich Der Nachweis der Qualität und der Unbedenklichkeit (Toxikologie, Genotoxikologie) muss bei beiden Zulassungsverfahren erbracht werden. Lediglich der Wirksamkeitsnachweis unterscheidet sich (Tradition / Klinische Versuche) Wirkung/Nebenwirkung Nutzen/Risiko. 25

26 Standardzulassungen in der BRD Von der Pflicht zur Einzelzulassung sind gemäß 36 AMG einige Arzneimittel ausgenommen : Standardzulassung auch Apotheken können Fertigarzneimittel herstellen! 26

27 Standardzulassungen in der BRD AMG 36 von der Pflicht zur Zulassung freizustellen, soweit eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befürchten ist, weil die Anforderungen an die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erwiesen sind. 27

28 Standardzulassungen in der BRD Von der Pflicht zur Einzelzulassung sind gemäß 36 AMG einige Arzneimittel ausgenommen, wenn sie hergestellt werden gemäß Standardzulassungsverordung (StandZV) Standardmonographien Die nach StandZV hergestellten Arzneimittel sind zugelassene Fertigarzneimittel! 28

29 Standardzulassungen Herstellen abgabefertiger Arzneimittelpackungen (=Fertigarzneimittel) Wirkung, Unbedenklichkeit und Qualität Zulassung / Standardzulassung 29

30 Standardzulassungen in der BRD Das Nutzen einer Standardzulassung muss dem BfArM jeweils gemeldet werden Gebrauchsinformation mit abgegeben Chargendokumentation, Verfalldatum usw. Abweichungen von den Standardmonographien (z.b. anderes Primärpackmittel) erfordern Änderungsmeldungen beim BfArM 30

31 Phytopharmaka in Europa EMA = European Medicines Agency Europäische Zulassungsbehörde soll in Europa eine einheitliche rechtliche Grundlage schaffen für Zulassung und Verkehrsfähigkeit von pflanzlichen Arzneimitten innerhalb der EU HMPC: Herbal Medicinal Products Commitee Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel 31

32 Phytopharmaka in Europa HMPC meetings bei der EMA HMPC meeting report on Community herbal monographs, guidelines and other activities Abt.4 des BfArM ist zuständig für Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel Mitarbeit in HMPC-Ausschüssen 32

33 Phytopharmaka in Europa Gemeinschaftliche HMPC Monographien Erarbeitung und regelmäßige Überarbeitung durch Expertengruppen Traditionell Use mind. 30 jährige Tradition, davon 15 Jahre in EU Well established Use mind.10 Jahre allgemein medizinisch verwendet, mind. 1 klinische Studie 33

34 Phytopharmaka in Europa Für einige pflanzliche Arzneimittel bescheinigt die entspr. HMPC Monographie sowohl traditional use als auch well established use Abhängig von Gewinnung, Zusammensetzung Indikation Dosierung Darreichungsform 34

35 Phytopharmaka in Europa HMPC Monographie mit positivem Assessment Report sollen von den jeweiligen nationalen Zulassungsbehörden bei Antrag auf Zulassung (well established) bzw. Antrag auf traditionelle Registrierung (traditional use) berücksichtigt werden Erleichterung Zulassung pflanzlicher Arzneimittel innerhalb Europas aber: nicht rechtsverbindlich, unterschiedliche Auffassungen der Zulassungsbehörden 35

36 Phytopharmaka in Europa List of herbal substances, preparations and combinations thereof for use in traditional herbal medicinal products: Community list Traditionell verwendete pflanzliche Zubereitungen und Monodrogen, die durch die Europäische Kommission über Community List Entries veröffentlicht werden z.b. Anisfrüchte, Fenchelfrüchte, Leinsamen 36

37 Phytopharmaka in Europa Veröffentlichung über Community List Entries durch die Europäische Kommission Der Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweis gilt damit als erbracht. Zu belegen ist weiterhin die Qualität. Erleichterung der Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel innerhalb Europas?? 37

38 Zulassung gemäß 21/22 AMG Bei Beanspruchung einer Indikation, Dosierung oder Darreichungsform außerhalb von HMPC- Monographien erfordert dies eine Zulassung oder gar eine stand-alone application, bei der nicht Bezug genommen werden kann auf bibliographische Daten. Veregen, Medigene, Grünteeextrakt (Camellia sinensis) zur topischen Behandlung von äußeren Genitalwarzen 38

39 Zulassung gemäß 21/22 AMG präklinische und und klinische Studien zum Beleg der Unbedenklichkeit und Wirksamkeit erforderlich 39

40 Austauschbarkeit Phytopharmaka Aut idem - oder ein Gleiches im deutschen Apothekenalltag Markus Veit: Gleiche Quelle. Gleiche Wirkung? DAZ, Nr. 33, 2014,

41 Austauschbarkeit Phytopharmaka? Extrakttypen nach Pharm.Eur. Standardisiert - Wirkstoff ist ein Extrakt mit wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffen definierter Gehalt an Inhaltsstoff(en) Quantifiziert -Wirkstoff ist ein Extrakt mit festgelegten Gehaltsspannen pharmazeutisch relevanter Inhaltsstoffe Andere -z.b. Gesamtextrakt mit Angabe Drogen-Extrakt-Verhältnis (Herstell.verfahren!) 41

42 Austauschbarkeit Phytopharmaka? Beeinflussung der Zusammensetzung von Extrakten und Fertigarzneimitteln durch verschiedene Faktoren -Pflanzen( erbliche Variabilität, Umwelt, Erntezeitpunkt) - Anbau oder Wildsammlung - Herstellungsverfahren (Auszugsmittel, Hilfsstoffe) Variabilität! Bioäquivalenz? Phytoäquivalenz 42

43 Austauschbarkeit Phytopharmaka? Unterschiedliche Zulassung (Verkehrsfähigkeit) Beispiel: Baldrianpräparate (flüssig, fest) traditional use oder well established use Auszugsmittel für Extraktion -Wasser -Alkohol 43

44 Fazit Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel Tees und pflanzliche Zubereitungen haben zwar häufig eine lange Tradition und gelten mitunter sogar nur als harmlose Hausmittel. Trotzdem müssen sie einem hohen Anspruch an Wirkung, Unbedenklichkeit und Qualität genügen, wenn sie als zugelassenen Arzneimittel zu Heilzwecken abgegeben werden. 44

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Jahrestagung der AGRR 2011 Aktuelle Problemstellungen bei der Herstellung von Radiopharmaka

Jahrestagung der AGRR 2011 Aktuelle Problemstellungen bei der Herstellung von Radiopharmaka Jahrestagung der AGRR 2011 Aktuelle Problemstellungen bei der Herstellung von Radiopharmaka Themen Regulatorische Grundlagen und das Gesetz vom 17. Juli 2009 in der Praxis: 13 Abs. 2b AMG Zulassungspflicht;

Mehr

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel EuropaThemen-FAKTEN: Traditionelle pflanzliche Arzneimittel Stand: Dezember 2010 Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Natürliche Produkte werden nicht illegal - Foto: Kommission hinsichtlich

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV

Mehr

Die Medikamentenproduktion und -logistik und ihre Planung. Dr. Gesine Bejeuhr

Die Medikamentenproduktion und -logistik und ihre Planung. Dr. Gesine Bejeuhr Die Medikamentenproduktion und -logistik und ihre Planung Dr. Gesine Bejeuhr Chemische Wirkstoffproduktion sollte so aussehen Sanofi Seite 2 und darf nicht so aussehen Keine Option, um kurzfristig Ersatz

Mehr

Keniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148)

Keniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148) Keniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148) F plant, im Sommer 2003 nach Kenia zu reisen. Deshalb lässt sie sich bereits am 04.05.2002 zur Hepatitis-A-Prophylaxe von ihrem Hausarzt mit dem Impfstoff

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER. Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Viscosan - Augentropfen Wirkstoff: Hypromellose Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Das Online-Bewerbungs-System ist für Bewerbungen zum Wintersemester 2015/16 geschlossen.

Das Online-Bewerbungs-System ist für Bewerbungen zum Wintersemester 2015/16 geschlossen. Online-Bewerbung Das Online-Bewerbungs-System ist für Bewerbungen zum Wintersemester 2015/16 geschlossen. Bewerbungen für das Sommersemester 2016 sind ab dem 1. Dezember 2015 über das Online-Bewerbungs-System

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Durchfall in der Pflege. Der kleine Ratgeber von Aplona

Durchfall in der Pflege. Der kleine Ratgeber von Aplona Durchfallerkrankungen Durchfall in der Pflege Der kleine von Aplona Der kleine von Aplona 3 Fotos: Titel, Seite 2, 3 und 4: Fotolia.com Durchfall in der Pflege Akute Durchfallerkrankungen stellen eine

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Die Sicht der EMEA. für Zulassungs-, Therapie- und. Berlin-Brandenburgische Akademie der

Die Sicht der EMEA. für Zulassungs-, Therapie- und. Berlin-Brandenburgische Akademie der Lebensqualität und Patientennutzen Die Sicht der EMEA PMS-Workshop: Lebensqualität als Kriterium für Zulassungs-, Therapie- und Erstattungsentscheidungen. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Mehr

10 Antworten zum Thema Generika

10 Antworten zum Thema Generika 10 Antworten zum Thema Generika Die mit dem Regenbogen Liebe Leserin, Lieber Leser Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leiden unter den jährlich steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.

Mehr

Die Musterdatenbank des BfArM. Allgemeine Hinweise und Tipps zur Recherche

Die Musterdatenbank des BfArM. Allgemeine Hinweise und Tipps zur Recherche Die Musterdatenbank des BfArM Allgemeine Hinweise und Tipps zur Recherche Stand: 20. April 2006 IT13.01 - Musterdatenbank AMMA Stand: 20.04.2006 Seite: 1 von 9 Inhaltsverzeichnis Die Musterdatenbank des

Mehr

DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz

DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von

Mehr

Arzneimittel-Bewertung in der PKV

Arzneimittel-Bewertung in der PKV Arzneimittel-Bewertung in der PKV D. Horenkamp Witten / Herdecke 22.-23.02.2008 Nach welchen Kriterien wird in der Privaten Krankenversicherung (PKV) entschieden, inwieweit ein Arzneimittel Bestandteil

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

APOTHEKIA SPECIAL DIE PILLE DANACH

APOTHEKIA SPECIAL DIE PILLE DANACH APOTHEKIA SPECIAL DIE PILLE DANACH Die zwei Pillen danach In Deutschland sind aktuell zwei Wirkstoffe für die Pille danach zugelassen, Ulipristalacetat (Handelsname ellaone) und Levonorgestrel (Handelsname

Mehr

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Wenn Ihnen etwas auf den Magen schlägt, dann schlagen Sie zurück! Aber fragen Sie vorher besser Ihren Apotheker!

Wenn Ihnen etwas auf den Magen schlägt, dann schlagen Sie zurück! Aber fragen Sie vorher besser Ihren Apotheker! Wenn Ihnen etwas auf den Magen schlägt, dann schlagen Sie zurück! Aber fragen Sie vorher besser Ihren Apotheker! Selbstmedikation Selbstmedikation ist ein weltweiter Trend Selbstmedikation ist praktisch

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR PATIENTEN. Legalon SIL - Trockensubstanz zur Infusionsbereitung

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR PATIENTEN. Legalon SIL - Trockensubstanz zur Infusionsbereitung PACKUNGSBEILAGE 1 GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR PATIENTEN Legalon SIL - Trockensubstanz zur Infusionsbereitung Wirkstoff: Silibinin-C-2,3-bis(hydrogensuccinat), Dinatriumsalz Lesen Sie die gesamte

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

? Kann ich mit Karotten zu viel Vitamin A

? Kann ich mit Karotten zu viel Vitamin A Schwangere aus sozial schwachen Schichten Schwangere, die alkohol-, drogen- oder nikotinabhängig sind Schwangere, die aufgrund einer chronischen Erkrankung Medikamente einnehmen müssen, welche die Nährstoffverwertung

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Investigator Initiated Trials

Investigator Initiated Trials Investigator Initiated Trials Die Universität in der Rolle des Sponsors nach AMG - Rechtliche Aspekte - Alexander May, LL.M. Seite 1 Überblick Rechtliche Rahmenbedingungen 12. AMG-Novelle Der Sponsor und

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel

Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteile Vorstellung und Übergabe der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers

Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Fachanwalt für Medizinrecht Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24

Mehr

80% aller Teilnehmer werden von Behörden mindestens 1x pro Jahr inspiziert, wobei fast jeder vierte mindestens monatlich inspiziert wird.

80% aller Teilnehmer werden von Behörden mindestens 1x pro Jahr inspiziert, wobei fast jeder vierte mindestens monatlich inspiziert wird. Audits 74 Firmen haben an unserer monatlichen Umfrage, dieses Mal zum Thema Audits, teilgenommen. Das große Interesse zeigt, dass dieses Thema immer noch ein Dauerbrenner ist. Hier finden Sie eine Kurzfassung

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vortioxetin wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vortioxetin wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Stand der Revision: 13.11.2013

Mehr

EU-Zulassung für Großküchen

EU-Zulassung für Großküchen DE EV 9999999 EG EU-Zulassung für Großküchen Strengere Auflagen für das Hygienemanagement Jetzt Klarheit über Zulassungspflicht verschaffen! Rechtliche Grundlagen der EU-Zulassung Welche Betriebe benötigen

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

FRAGEBOGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

FRAGEBOGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Meinung in Bezug auf die Anwendung von Medikamenten Warum fragen wir? Der Pädiatrische Ausschuss (Paediatric Committee (PDCO)) arbeitet zusammen mit der Europäischen Arzneimittelagentur. Dieser Ausschuss

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen Engagiert Erfahren Erfolgreich Hauptversammlung 2015 Umfrage Patientenwünsche Sachsen 1 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. Repräsentative telefonische Befragung in Sachsen KW 21-22 (2015)

Mehr

Qualität von Phytopharmaka. Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III

Qualität von Phytopharmaka. Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III Qualität von Phytopharmaka Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III Bedeutung von Phytopharmaka Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel im Jahr 2007: (BAH) gesamt: 6,2 Mrd. Euro davon für Phytopharmaka:

Mehr

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Kopf dicht? Nase zu? Husten?

Kopf dicht? Nase zu? Husten? Kopf dicht? Nase zu? Husten? Inhalt 2 Inhalt 2-3 Wunderwerk Atemwege 4-7 Kopf dicht, Nase zu, Husten was im Körper passiert 8-11 Wie hilft GeloMyrtol forte? 12-15 Wirksamkeit klinisch bestätigt 16-17 Wie

Mehr

Rauchfreies Krankenhaus Ein Gewinn für alle.

Rauchfreies Krankenhaus Ein Gewinn für alle. Rauchfreies Krankenhaus Ein Gewinn für alle. Informationen für Patienten, Beschäftigte im Krankenhaus und auch für Besucher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Was bedeutet rauchfreies Krankenhaus?

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen

Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 62. Sitzung am 13.01.2009 im Bundesinstitut für Arzneimittel- und

Mehr

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben 1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012 Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben Mehr Freiheit, mehr Risiko? Rechtsprechung und Gesetzgebung Michael Weidner Überblick NEU: Ausnahme

Mehr

TOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen)

TOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen) TOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen) Antrag auf Ausweitung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht auch für flüssige Darreichungsformen 1 Historie und aktuell: Seit 1993 D. h. folgende Darreichungsformen

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

Methodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V

Methodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V Die frühe Nutzenbewertung nach AMNOG Rechtssymposium des G-BA, Berlin, 16. Nov. 2010 Methodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V Jürgen Windeler AMNOG Nutzenbewertung für Arzneimittel

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln

Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln Seite 2 von 8 1 Zweck Ziel der Verfahrensanweisung ist es, Kriterien für die Bewertung von Abweichungen festzulegen, die im Zusammenhang mit GMP-Inspektionen festgestellt werden. Diese VAW regelt ferner

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Informationen Zur Ticketregistrierung

Informationen Zur Ticketregistrierung Informationen Zur Ticketregistrierung Papier-Ticket und e-ticket EMO-Tickets müssen registriert werden, damit Sie zum Eintritt auf das berechtigen. EMO-Tickets müssen registriert werden, damit Sie zum

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Heumann s Blasen- und Nierentee Solubitrat Wirkstoffe: Dickextrakt aus Birkenblättern, Dickextrakt aus Riesengoldrutenkraut Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Das ecl@ss-referenzbild Handbuch

Das ecl@ss-referenzbild Handbuch Das ecl@ss-referenzbild Handbuch Inhaltsverzeichnis 1 Das ecl@ss-referenzbild 3 1.1 Definition ecl@ss-referenzbild 3 1.2 Die Herstellerinformationen 3 1.3 Die Bedeutung im Online-Marketing 3 1.4 Die technischen

Mehr

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen

Mehr

PRODUKTIONSGESELLSCHAFTEN

PRODUKTIONSGESELLSCHAFTEN 2015 Müssen Produktionsgesellschaften eine WCB-Versicherung abschließen? Produktionsgesellschaften müssen für alle Arbeitnehmer außer den Künstlern selbst eine Berufsunfallversicherung abschließen. Zu

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen

Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen Teil I (zu den Verträgen selbst) Was sind Rabattverträge? Es handelt sich um Verträge, die zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geschlossen

Mehr