WBV 3-Tages-Lehrfahrt Südtirol
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- Lucas Anton Beck
- vor 7 Jahren
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1 Informationsschreiben 1 / 2015 WBV 3-Tages-Lehrfahrt Südtirol Mit Unterstützung von Dr. Josef Schmiedhofer aus Bozen ist es uns gelungen eine schöne 3-Tagesfahrt nach Südtirol anzubieten. Das vorläufige Programm sieht so aus: Sonntag 14. Juni Uhr: Abfahrt in Landshut Grieserwiese Anreise über Brenner- und Jaufenpass nach St. Leonhard im Passeiertal Besichtigung des Andreas-Hofer-Museums Mittagessen in St. Martin Nachmittag: Gärten Schloss Trautmannsdorf und Schloss Tirol Übernachtung im Hotel Premstaller bei Bozen Montag 15. Juni 9.00: Treffpunkt bei der Forstschule Latemar, Wanderung durch die Wälder bis zum Karersee Mittagessen: Mit dem Sessellift zur Kölner Hütte, anschließend Bergwanderung Abend: Brotzeit und Weinverkostung in Tramin Übernachtung w.o. Dienstag 16. Juni Fahrt nach Brixen zur Holzbaufirma Rubner und Kloster Neustift anschließend Mittagessen Station für die Heimfahrt ist noch in Planung, eventuell Baustelle Brennerbasistunnel Je nach Wetter sind Änderungen notwendig und möglich! Festes Schuhwerk und gute Kondition sind mitzubringen! Die Kosten für Busfahrt, zwei Übernachtungen mit Frühstück, ein Abendessen, Eintritte, Seilbahn werden 300 pro Person (Vorkasse) betragen. Der EZ-Zuschlag beträgt 50. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt, um mit einen kleineren Bus fahren zu können. Anmeldung ist bis 27. Februar möglich, weil dann die Zimmer verbindlich gebucht werden müssen. Bei Reiserücktritt werden wir versuchen, eine Ersatzperson zu finden, ansonsten müssten wir 150 einbehalten. Landshut, Februar 2015 WBV Landshut w.v. Dammstraße Landshut Tel.: 0871 / Fax: 0871 / geschaeftsstelle@wbv-landshut.de Sprechzeiten: Di, Mi, Fr: 8 12 Uhr Falls Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie zurück. Auch per Fax, oder Handy sind wir für Sie erreichbar! Außendienst: Nord: Scholz: / Süd: Bauer: / VIB: Wolferstetter: / Büro & Waldpflegeverträge: Susanne Ritter: / Inhalt Neue Vorstandschaft... S. 2 Holzmarkt aktuell... S. 2 Alle Jahr wieder... S. 3 Bundeswaldinventur III... S. 3 Forstliches Gutachten S. 4 Forstliches Gutachten S. 5 Stimmt die Jagd?... S. 6 Vortrag Hespeler... S. 8 Termine... S. 8 Anmeldung WBV Fahrt... S. 9 Formular AELF Anlage 1... S. 10 Formular AELF Anlage 2... S. 11 Forstpflanzenbestellung... S. 12
2 Neue Vorstandschaft der WBV Landshut Zentraler Punkt der letzten Jahreshauptversammlung war die Neuwahl der Vorstandschaft für die Amtsperiode 2015 bis Wieder- bzw. neugewählt wurden: 1. Vorsitzender Ludwig Huber, Ergolding 2. Vorsitzender Franz-Josef Graf, Unterhaselbach 3. Vorsitzender Bernd Wadenspanner, Altdorf Beisitzer Susanne Langwieser, Grammelkam, Christoph Galler, Vilsbiburg, Johann Wirthmüller, Gerzen, Bernhard Maier, Loizenkirchen Nicht mehr kandidiert haben Josef Brunner und Helmut Baldauf. Vielen herzlichen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit. Beide haben sehr wesentlich zur Integration der WBV s Landshut und Vilsbiburg beigetragen. v.l.n.r.: Georg Huber (FVN), Ludwig Huber, Franz-Josef Graf, Christoph Galler, Susanne Langwieser, Johann Wirthmüller, Bernhard Maier, Franz Attenkofer, FD Ulrich Lieberth (AELF), Bild links: RA Bernd Wadenspanner. Holzmarkt im I. Quartal Zum letzten Quartal haben die Rundholzpreise nochmals leicht zugelegt. Damit haben wir in Bayern die höchsten Rundholzpreise in Europa (!). Da unsere Säger trotzdem im nationalen bzw. internationalen Wettbewerb stehen, wird die Luft bei den Preisen nach oben sehr dünn, nach unten ist aber ausreichend Platz im Vergleich zu den anderen Bundesländern und Österreich. Nutzen sie daher diese Spitzenpreise! Die aktuellen Fixlängen- und Langholzpreise, (letzte Übernahme bis bzw. bis die Vertragsmengen der WBV ausgeschöpft sind): Fichte 2b+ 102 netto (107,61 brutto) Kiefer 2b+ 77 netto (80,85 brutto) Papierholz 38,50 netto (40,60 brutto) bis Jahresende 2015 Für Langholz Fichte können i.d.r. 1-2 mehr pro fm erzielt werden! Hackschnitzel frei Haufen Waldstraße (Gipfelrestholz, Zopf 10 cm) werden ca. 3-6 netto gezahlt, für bessere Qualitäten auch mehr. Zur Info: Brennholz (ofenfertig, 33er Scheitel): Weichholz 55-70, Hartholz
3 Alle Jahre wieder statt Frost gibt s Frust! Genauso wie in den letzten Jahren lässt der winterliche Frost auf sich warten. Geplanter Holzeinschlag ohne größere Rückschäden ist kaum möglich. Nur bei Kleinstmengen kann man mit viel Glück ein paar morgendliche Fröste mitnehmen, aber nach ein paar Stunden endet wieder alles im Schlamm. Ob es einem gefällt oder nicht Frost im Winter wird zur Seltenheit, und die Rückung wird allzu oft zur Schlammschlacht. Das traditionelle Holzmachen im Winter wird immer schwieriger, Maschineneinsätze oftmals unmöglich. Mittlerweile verschieben sich daher die Harvestereinsätze ins trockene Frühjahr, den Sommer und den Herbst. Denn ein Sommerregen trocknet schnell wieder ab im Winter bleibt es nass. Mit guten Unternehmern sind auch in der Saftzeit nahezu schadfreie Durchforstungen möglich, Endnutzungen sowieso. Und bei sauberer Waldwirtschaft hat auch der Käfer keine Chance. Sprechen sie daher mit ihrem zuständigen WBV-Förster und planen sie frühzeitig! Bundeswaldinventur 3 wie geht s weiter? Bayern bleibt das Holzland Nummer 1 mit 27 % aller deutschen Holzvorräte. Das sind fast 1 Milliarde fm oder 396 fm/ha, der Bundesdurchschnitt beträgt zum Vergleich 336 fm/ha. Die Vorräte im Kleinprivatwald bis 20 ha haben im letzten Jahrzehnt zugenommen auf 464 fm/ha, im Groß- Privatwald und Staatswald dagegen leicht abgenommen. 63 % aller Vorräte stehen im Privatwald, der durchschnittliche Zuwachs lag bei 12,8 fm/ha und Jahr, die Nutzung bei 11,3 fm. Die Hitliste beim jährlichen Zuwachs führt die Douglasie mit fast 19 fm/ha an, gefolgt von der Tanne mit 15,7 fm und der Fichte mit 15,1 fm. Die Buche erreicht mit 10,7 fm/ha/jahr den besten Wert beim Laubholz. Diese guten Zuwächse gilt es mit regelmäßigen Durchforstungen zu nutzen, denn weiter steigende Vorräte bedeuten auch ein erhöhtes Kalamitätsrisiko. Die Laubholzfläche beträgt derzeit 36 %, vor 10 Jahren waren es noch 32 %. Die Fichtenfläche hat auf 42 % abgenommen, die Tannenfläche ist auf 2,4 % leicht gestiegen. Die Kiefer ist noch mit 17,1 %, die Lärche mit 2,1 % und die Douglasie mit 0,8 % der Fläche beteiligt. Leider gibt es für unseren Landkreis keine extra Auswertung. Der Zuwachs dürfte den bayrischen Durchschnitt gut erreichen und der Laubholzanteil dürfte eher unterdurchschnittlich sein, was gut für die heimischen Säger ist! Da wir mit einer jährlichen Niederschlagsmenge von etwa 700 mm für den Gebirgsbaum Fichte eher eine Grenzlage darstellen, werden wir mit zunehmender Erwärmung Probleme mit dieser praktischen Baumart bekommen. Zur Risikostreuung bietet sich auf nicht zu schweren Böden die Douglasie (bester Zuwachs und guter Preis) an. Reine Fichten-Naturverjüngungen können so kostengünstig durchgittert werden, ein paar Buchen zur Bodenverbesserung dazu und ein leistungsfähiger und risikoarmer Mischbestand ist begründet. Auf schwereren, feuchteren Böden führt der Weg am Tannenvoranbau nicht vorbei. Als Schattbaumart hat sie nur im Halbschatten des Altbestandes gegenüber der Fichte eine Chance mitzuhalten. Angepasste Rehwildbestände ersparen kostenintensive Schutzmaßnahmen! 3
4 Forstliches Gutachten 2012 Das letzte Forstliche Gutachten liegt bereits wieder drei Jahre zurück. Dabei wurde der Schalenwildeinfluss auf die Waldverjüngung unter die Lupe genommen. Insgesamt zeigte sich im Landkreis Landshut eine Verbesserung der Verbisssituation. Von den 20 Hegegemeinschaften konnten zwei Hegegemeinschaften mit günstig und 11 mit tragbar bewertet werden. Sechs Hegegemeinschaften zeigten jedoch noch eine zu hohe Verbissbelastung und eine Hegegemeinschaft wurde mit deutlich zu hoch eingestuft. Dies brachte insgesamt eine Verbesserung zu den Aufnahmen von 2009 und zeigte einen positiven Trend. Wir hoffen, dass sich dieser positive Trend weiter fortsetzt. Wertung der Verbisssituatiuon 2012 in den Hegegemeinschaften im Landkreis Landshut Erstmals gab es im Jahr 2012 auch Aussagen zu einzelnen Jagdrevieren. In allen Hegegemeinschaften mit einer zu hohen oder deutlich zu hohen Verbissbelastung wurden die revierweisen Aussagen automatisch erstellt. Bei den grünen Hegegemeinschaften nur auf Antrag. So erstellten die Revierförster im Landkreis in 195 von 256 Jagdrevieren eine revierweise Aussage. Dabei wurde die Verjüngungssituation der Waldbäume in einzelnen Jagdrevieren, insbesondere unter Berücksichtigung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung, forstfachlich gewürdigt. Die Akzeptanz der revierweisen Aussagen war sowohl bei den Jagdgenossen, als auch bei den Jagdpächtern sehr hoch. Auch hier zeigten sich viele gute Ergebnisse, jedoch auch Jagdreviere, in denen die Verbisssituation noch nicht zufriedenstellend war. HG-Nr. HG Name Gebietszuordnung 197 VIB 1 Bergham, Diemannskirchen, Lichtenhaag, Seyboldsdorf 198 VIB 2 Dietelskirchen, Jesendorf, Kröning, Reichelkofen, Rutting 199 VIB 3 Aham, Gerzen, Loizenkirchen, Neuhausen 200 VIB 4 Binabiburg, Frauensattling, Schalkham 201 VIB 5 Aich, Bodenkirchen, Bonbruck, Gaindorf, Haarbach, Vilsbiburg, Wolferding 202 VIB 6 Biedenbach, Eberspoint, Oberensbach, Pauluszell, Ruprechtsberg, Wurmsham 203 VIB 7 Altfraunhofen, Holzhausen, Salksdorf 204 VIB 8 Babing, Baierbach, Gurnhub, Kleinvelden, Neufraunhofen, Vilslern 4
5 205 LA 10 Grießenbach, Mettenbach, Moosthann, Oberköllnbach, Postau, Unholzing, Veitsbuch, Weng 206 LA 11 Altenkofen, Altheim, Daxau, Ergolding, Essenbach, Ginglkofen, Hader, Holzen, Martinshaun, Mirskofen, Niederaichbach (Stausee II), Oberglaim, Oberunsbach, Oberwattenbach, Ohu, Osterhaun, Petersglaim, Unterunsbach, Wachelkofen, Weihenstephan 207 LA 13 Arth, Bocksberg, Furth, Klosterholz (Uni), Martinszell, Neuhausen, Obermünchen, Obersüßbach, Schatzhofen, Walchzell, Weihmichl 208 LA 14 Ast, Berghofen, Buch a. E., Eching, Feichtforst, Garnzell, Gundihausen, Haunwang, Kronwinkl, Münchsdorf, Stabmaierholz, Tristl a. D., Vatersdorf, Viecht, Vilsheim, Windten, Zweikirchen 209 LA 17 Ammerholz, Bayerbach, Ergoldsbach, Feistenaich, Gallusbuch, Gerabach, Greilsberg, Langenhettenbach, Neufahrn, Paindlkofen, Peuerbach, Prinkofen, Salzburg, Schöfbach, Winklsaß 210 ROL 20 Hebramsdorf, Hofendorf, Inkofen, Niederroning, Oberroning, Piegendorf, Sachsendorf, Winisaureuth 211 ROL 21 Aschet, Badholz, Herrnholz, Högldorf, Münster, Niedereulenbach, Oberhatzkofen, Oberlauterbach, Oberotterbach, Pattendorf, Pfeffendorf, Reinischgrub, Unterlauterbach 212 ROL 22 Altenburg, Buch, Andermannsdorf, Drachstall, Gambach, Gatzkofen, Hohenthann, Kirchberg, Kläham, Oberergoldsbach, Türkenfeld, Westen 213 ROL 23 Eckhof, Egg, Gschwandholz, Holzhausen, Niederhornbach, Pfaffendorf, Pfeffenhausen, Rainertshausen, Schmatzhausen, Stollnried, 214 LA 12 Altdorf, Attenhausen, Bruckbergerau, Bruckberg, Eugenbach, Gündlkofen, Klosterholz (SW), Pfettrach, Tondorf, Widdersdorf 215 LA 15 Altenbach, Götzdorf, Hohenegglkofen, Jenkofen, Kumhauser Forst, Niederkam, Obergangkofen, Tiefenbach, 216 LA 16 Adlkofen, Beutelhauser Forst, Hüttenkofen, Niederaichbach, Oberaichbach, Oberskirchen, Wolfsbach, Wörth Forstliches Gutachten 2015 Ab Ende Februar beginnen die Außenaufnahmen für das Forstliche Gutachten Es dient als wichtige Grundlage für die Rehwildabschussplanung für die Jahre 2016 bis Das Aufnahmeverfahren hat sich im Wesentlichen nicht geändert. Abgeschlossen werden die Aufnahmen im Mai. Anschließend werden die Daten an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ausgewertet und den Beteiligten bis Anfang Juli zugesandt. Innerhalb von vier Wochen können schriftliche Stellungnahmen zu den Hegegemeinschaftsergebnissen gemacht werden. Im November wird dann den Jagdvorstehern und Jagdpächtern das Gutachten von der Unteren Jagdbehörde zugeleitet. Beteiligung gewünscht Wir bieten auch 2015 wieder an, dass Sie sich vor Ort bei den laufenden Aufnahmen ein Bild machen, indem Sie den Förster bei der Inventur begleiten. Jagdgenossen und Jäger aus Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung beim letzten Gutachten als zu hoch oder deutlich zu hoch bewertet wurde, sind hier besonders angesprochen. Wer Interesse an einer Teilnahme bei den Erhebungen hat, meldet dies bitte dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut mit beiliegendem Formblatt (Anlage 1) bis am besten per an Unsere Förster werden sich bemühen, Sie sobald wie möglich über den geplanten Aufnahmezeitpunkt in Ihrem Revier zu informieren. Wir möchten jedoch vorab darauf hinweisen, dass aufgrund der Witterung und anderer Unwägbarkeiten eine Festlegung, wann im einzelnen Jagdrevier aufgenommen wird, in der Regel nur kurzfristig möglich sein wird. 5
6 Vor Beginn der Außenaufnahmen findet für alle Interessenten am Donnerstag, den 19. Februar 2015, eine Informationsveranstaltung im Landgasthof Kollmeder in Arth, Dorfstr. 13 (B 299 kurz nach Kreisverkehr Richtung Furth) statt. Beginn ist um 13:30 Uhr im Saal, anschließend wird im Wald das Aufnahmeverfahren demonstriert. Ergänzende revierweise Aussagen Unabhängig von der oben beschriebenen Inventur werden heuer auch wieder ergänzende revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation in den einzelnen Jagdrevieren durch unsere Förster erstellt. Diese Feststellungen treffen wir ohne Aufforderung für alle Jagdreviere in Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung beim letzten Gutachten als zu hoch ober deutlich zu hoch bewertet wurde, also für Reviere der Hegegemeinschaften 197 (VIB 1), 199 (VIB 3), 200 (VIB 4), 203 (VIB 7), 208 (LA 14), 211 (ROL 21) und 216 (LA 16). Revierweise Aussagen für grüne Hegegemeinschaften nur auf Antrag Darüber hinaus erstellen wir revierweise Aussagen für Jagdreviere aus den anderen Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung vor 3 Jahren als tragbar oder günstig bewertet wurde, auf Antrag. Hierzu muss mindestens ein Jagdgenosse oder Jagdpächter bzw. Eigenjagdbesitzer die revierweise Aussage anfordern. Bitte senden Sie hierfür das beigelegte Formblatt (Anlage 2) bis zum 27. Februar am besten per an forst@aelf-la.bayern.de an uns zurück. Wir freuen uns auf rege Beteiligung und auf eine gute Zusammenarbeit von Waldbesitzern, Jägern und Förstern. Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt! AELF Landshut Bereich Forsten Im 1 des Bundesjagdgesetzes (BJG) heißt es sinngemäß: Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Ziel der Hege sind an die Landeskultur angepasste artenreiche und gesunde Wildbestände, um Beeinträchtigungen der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden. Es stellt sich hier die Frage auf: Warum funktioniert das nicht auf der ganzen Fläche? Es gibt Jagdreviere mit angepassten Schalenwildbeständen und in Wald und Feld sind kaum Schäden zu beklagen. Genauso sieht man Reviere, da könnte man weinen. Warum lassen sich die Jagdgenossen das gefallen? Das Jagdrecht ist laut 3 BJG untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Die Jagdgenossen haben also das Recht und die Pflicht, sich bei der Hege so einzubringen, dass angepasste Wildbestände zum Wohle von Wald und Feld erreicht werden. Schließlich wird nicht das Jagdrecht verpachtet, sondern nur das Jagdausübungsrecht! Welche Möglichkeiten hat nun ein Jagdgenosse seine Rechte zu vertreten? Möglichkeiten als einzelner Waldbesitzer Wald vor Wild umzusetzen Gespräch u. Waldbegang mit Jäger, Verbiss bei Ta/Bu unter 10 % ist noch tragbar Antrag auf Wildschadenregulierung bei der Gemeinde vor dem Antrag auf Erhöhung des Abschusses bei Jagdgenossenschaft + Landratsamt Antrag auf vorzeitigen Abschuss, 27/1 BJG, Landratsamt Antrag auf revierweise Aussage beim AELF 6
7 Maßnahmen der Jagdgenossenschaft Jährlicher gemeinsamer Waldbegang Waldfreundliche Vorstandschaft wählen Erhöhung des Abschusses bis der Wald wächst sonst Abschussplan nicht unterschreiben Kontrolle des Abschusses: SMS, Fax Bei der Verpachtung Keine vorzeitige Verlängerung der Pacht und dann nur um wenige Jahre Kleine Reviere (250 ha) bilden Entschädigungspflichtige Baumarten festlegen (alle standortgerechten Baumarten) Wildschaden nach Rosenheimer Modell aufnehmen, incl. Feldhasen Kontrolle des Abschusses (SMS) Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Abschusses Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden auf Reh und Sau Fütterung nur bei wirklicher Notzeit ( gibt es praktisch nicht mehr) Fallende Pacht bei positiver Verjüngung Beteiligung an des Jägers an der Förderung für Naturverjüngung Eigenbewirtschaftung statt Verpachtung Jagdgenossen stellen verantwortlichen Jäger an Pirschbezirke, z.b. 100 ha, Jahresverträge mit Verlängerung Begehungsgeld statt Pacht Wildbret gehört der JG, Verwertung auch durch Jäger möglich Einfache Abschussplanung Welche wirtschaftlichen Vorteile angepasste Rehwildbestände dem Waldbesitzer bringen, verdeutlichen folgende Zahlen: Vergleich: Naturverjüngung ohne Schutz - Pflanzung mit Zaunbau: (ohne Zinsansatz) Einsparung Kulturkosten: /ha Zum Vergleich Entmischungsrisiko: /ha 100 Jahre Jagdpacht: Kürzere Umtriebszeit: /ha Summe: /ha /ha Weitere Infos: Forstrevier Vilsbiburg Neue Faxnummer Erreichbarkeit des Forstreviers Vilsbiburg: Festnetz: / Fax: / Handy: 0170 / Büro-Stunden: Freitag 7.30 bis Uhr meist im Büro erreichbar: Mo Do 7.30 bis 8.00 Uhr 7
8 Die Jagd als Grundlage standortgerechter Waldbewirtschaftung Zu diesem Thema sprach am der bekannte Jagdschriftsteller Bruno Hespeler aus Kärnten. Über ein volles Haus beim Westermeier in Blumberg freuten sich die Veranstalter: die WBV und die Arge der Jagdgenossenschaften im Landkreis Landshut. Humorvoll, aber deutlich, sprach Hespeler die Probleme der Rehwildbejagung an. Zäune sind eine Bankrotterklärung für die Jagd, weil das Wild von den besten Einständen ausgesperrt wird und der Verbissdruck auf der Restfläche zunimmt. Auch Füttern ist nicht die Lösung, denn das Wild ist ausgezeichnet an die Nahrungsknappheit im Winter angepasst. Kraftfutter im Winter führt beim Rehwild zur Pansenacidose und verursacht noch mehr Verbiss. Die Lösung sind, den Wald angepasste Schalenwildbestände, wobei jeder Wald unterschiedlich viel Rehe verträgt, ohne dass die Verjüngung gefährdet ist. Hespeler empfahl eine variantenreiche Jagd, denn jeder nicht erfolgreiche Pirschgang ist eine Lehrstunde fürs Wild! Kurze, aber intensive Jagdperioden versprechen mehr Erfolg, als die ständige Präsenz im Revier. Die Jagd hat ihr Ziel erreicht, wenn wichtige Mischbaumarten wie Tanne, Buche oder Ahorn ohne Schutz aufwachsen können. Anlässlich der Versammlung wurde auch der diesjährige Wald- Wild-Preis der WBV an den Jagdpächter Johann Eberl aus Bettenbach überreicht. Eberl hat seit über 20 Jahren das Revier Dietelskirchen gepachtet und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Obwohl nur noch wenige Alttannen im Revier vorkommen, hat sich dort, wo die Lichtverhältnisse passen, eine üppige Tannenverjüngung eingestellt. Ein Beispiel, das Schule machen sollte. Termine Donnerstag, den 19. Februar 2015, Informationsveranstaltung Forstliches Gutachten 2015 im Landgasthof Kollmeder in Arth, Dorfstr. 13 (B 299 kurz nach Kreisverkehr Richtung Furth). Beginn ist um 13:30 Uhr im Saal, anschließend wird im Wald das Aufnahmeverfahren demonstriert. Samstag, 28. Februar 2015, Waldbegang: Forstwirtschaft auf Abwegen? - was leisten Douglasie, Küstentanne usw. Treffpunkt: 13 Uhr GH Emslander Unterglaim, Uhr Haix, Mainburg. Sonntag, 26. April 2015, Uhr, Weihbüchl Waldameisen Nützlinge des Waldes Wanderung zu Ameisenvölkern und ihren Lebensräumen im Weihbüchler Holz Leitung: Hartmut Mehner Treffpunkt: Uhr in Weihbüchl bei Landshut, Kirche. Sonntag, 10. Mai 2015, 8.00 Uhr Die Vogelwelt im Auwald Vogelkundliche Wanderung in die Obere Isarau - Leitung: Philipp Herrmann, Paul Riederer Sonntag, 10. Mai 2015; Treffpunkt: 8.00 Uhr in Landshut, Gutenbergweg 32, Eisstadion, Isarseite. Feldstecher mitnehmen! Freitag, 15. Mai 2015, Uhr, LA-Münchnerau Auwald ohne Esche wie geht es weiter? Eschentriebsterben und seine Folgen für Forstwirtschaft und Naturschutz Waldbegang in den Auwald westlich von Landshut Leitung: Lothar Zillner (AELF), Christian Macher (Staatsforsten), Ludwig Huber (WBV) und Klaus Wiedmann (BN) Treffpunkt: Uhr am Auwaldparkplatz, Zufahrt über Münchnerau, Holzfeilerweg. 8
9 Anmeldung WBV Mitgliederfahrt 2015 Südtirol Hiermit melde ich folgende Personen (Name, Anschrift, Telefon, Fax) zur Mitgliederfahrt vom bis nach Südtirol an: Übernachtung im Doppelzimmer ( ) oder im ( ) Einzelzimmer (+50, soweit verfügbar, Vergabe in Reihenfolge der Anmeldung) => bitte ankreuzen. Abfahrt pünktlich um 5 Uhr an der Grieserwiese. Sie bekommen von uns eine Rechnung über den zu bezahlenden Betrag zugesandt. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang bei uns verbindlich. I HR P A R T N E R F Ü R W A L D U N D H O L Z Impressum: Herausgeber: Waldbesitzervereinigung Lkrs. Landshut w.v. Verantwortlich: 1. Vorsitzender Ludwig Huber Redaktion: Markus Bauer, WBV Landshut, Dammstr. 9, Landshut Druck: infotex.digital, München 9
10 Anlage 1 Anmeldung zur Teilnahme an den Außenaufnahmen der Verjüngungsinventur Antwort bitte bis 18. Februar zurücksenden! An das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut Bereich Forsten Schwimmschulstr Landshut Fax-Nr.: forst@aelf-la.bayern.de Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015; Anmeldung zur Teilnahme an den Außenaufnahmen der Verjüngungsinventur Name, Vorname: Adresse: Ich will an den Inventuraufnahmen im Jagdrevier: in der Hegegemeinschaft: teilnehmen. Ich bin (Zutreffendes bitte ankreuzen) 0 Jagdvorstand 0 Eigenjagdbesitzer 0 Revierinhaber (Jagdpächter) 0 Jagdgenosse 0 Hegegemeinschaftsleiter Ich bin unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Telefon: Mobil: Datum Unterschrift 10
11 Anlage 2 An das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut - Bereich Forsten Schwimmschulstr Landshut Fax: forst@aelf-la.bayern.de Anmeldung nur notwendig für grüne Hegegemeinschaften: 198 (VIB 2), 201 (VIB 5), 202 (VIB 6), 204 (VIB 8), 205 (LA 10), 206 (LA 11), 207 (LA 13), 209 (LA 17), 210 (ROL 20), 212 (ROL 22), 213 (ROL 23), 214 (LA 12), 215 (LA 15) Hiermit beantrage ich Vorname, Name bzw. Name der Körperschaft/des Forstbetriebs wohnhaft in Straße, PLZ, Ort dass für das Jagdrevier Jagdreviername im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt Name des Landkreises/der kreisfreien Stadt beim Forstlichen Gutachten 2015 eine ergänzende Revierweise Aussage zur Verjüngungssituation erstellt wird. Ich bin Jagdvorstand Revierinhaber (Jagdpächter) des Jagdreviers. Eigenjagdbesitzer Jagdgenosse Ort, Datum Unterschrift 11
12 Forstpflanzenbestellung Frühjahr 2015 Frühjahrsbestellung bis Montag, 2. März 2015 WBV Lkrs. Landshut Fax: Nr Dammstraße Landshut Eingegangen: Ich beauftrage die WBV Lkrs. Landshut, für mich auf meine Rechnung folgende Forstpflanzen zu bestellen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die betreffende Baumschule. Geeignetes Ersatzmaterial übernehme ich. Einsprüche mache ich ggf. innerhalb 48 Stunden nach der Lieferung bei der Baumschule/ Vertriebsstelle geltend. Abladestellen ankreuzen: Stück Name Alter Größe Rotbuche Rotbuche Hainbuche Stieleiche Stieleiche Traubeneiche Traubeneiche Roteiche Roteiche Esche Esche Esche Bergahorn Bergahorn Bergahorn Spitzahorn Spitzahorn Spitzahorn Wildkirsche Wildkirsche Wildkirsche Winterlinde Roterle Weißtanne Weißtanne im Container Europ. Lärche Europ. Lärche Europ. Lärche im Container Europ. Lärche im Container Douglasie Douglasie Douglasie im Container Fichte Fichte Langwieser-Grammelkam... O Geltinger Martin-Hofmühle... O Kapfhammer-Faltern... O Eberl-Buch a.e.... O Stanglmaier-Altdorf... O Königbauer Alois-Michlbach... O Hadersdorfer-Prüglried... O Wirthmüller-Gerzen... O Alter und Größe der Forstpflanzen können etwas abweichen. Bei Bestellung von Wildsträuchern oder hier nicht aufgeführten Baumarten bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Mindestbestellmenge: Nadel- und Laubgehölze jeweils 25 Stck. oder ein Vielfaches davon.containerpflanzen: 5 Stück oder ein Vielfaches davon Achtung Selbstabholer: bitte ebenfalls ausfüllen und eine Kopie an Geschäftsstelle senden. Ich bestelle und hole Forstpflanzen selbst von der Baumschule: Absender: Name Straße PLZ/ Ort Tel./ Fax Datum Unterschrift Sonstiges: 12
AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE. KALENDERJAHRE 2001 und 2002
LANDRATSAMT LANDSHUT - Gutachterausschuß - AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE KALENDERJAHRE 2001 und 2002 1. Gemäß 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuß für Grundstückswerte im
AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE. KALENDERJAHRE 1999 und 2000
LANDRATSAMT LANDSHUT - Gutachterausschuß - AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE KALENDERJAHRE 1999 und 2000 1. Gemäß 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuß für Grundstückswerte im
AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE. KALENDERJAHRE 2011 und 2012
LANDRATSAMT LANDSHUT - Gutachterausschuss - AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE KALENDERJAHRE 2011 und 2012 1. Gemäß 193 Abs. 3 und 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE. KALENDERJAHRE 2013 und 2014
LANDRATSAMT LANDSHUT - Gutachterausschuss - AUFSTELLUNG DER BODENRICHTWERTE FÜR DIE KALENDERJAHRE 2013 und 2014 1. Gemäß 193 Abs. 3 und 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Informationsschreiben 3 / 2015 Einladung zur Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Montag, den 26. Oktober 2015 um 19.00 Uhr Tagesordnung: im Gasthaus Emslander, Unterglaim 1.
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Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Vortrag in Wildsteig am 15. 3. 2013 Ludwig Huber WBV Landshut w.v. WBV Landshut w.v. 21 % Waldanteil im Landkreis 30.000 ha Wald 700 mm Regen 350 500m NN Niederbayerisches
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Informationsschreiben 3 / 2011 Landshut, im Oktober 2011 Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 28.Oktober 2011 um 19.00 Uhr in den Tafernwirtschaft Emslander, Unterglaim Tagesordnung: 1.
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Informationsschreiben 1 / 2012 Landshut, im Februar 2012 Liebe Waldbesitzer (-innen), das vergangene Jahr verlief für uns Waldbesitzer in ruhigen Bahnen. Die Holzpreise waren mit gut 100 in der Spitze
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Informationsschreiben 1 / 2014 Wald und Holz eine Stimme geben Liebe Waldbesitzer(innen), am 16. März diesen Jahres ist es wieder einmal soweit. Auf Orts- und Kreisebene werben eine Vielzahl von Kandidat(innen)
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
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Anlage 1 Antrag zur Förderung ambulanter Pflegedienste Name und Adresse des Dienstes: Tel.-Nr.: IK-Nr.: IBAN BIC Bank Landkreis Landshut Veldener Str. 15 84036 Landshut Förderung der ambulanten Pflegedienste
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
mt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Informationsschreiben 4 / 2010 Einladung zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 28.Oktober 2010 um 19.30 Uhr Tagesordnung: in den Brauhausstuben, Geisenhausen 1. Begrüßung und kurzer Rückblick 2.
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2. Informationsschreiben 2005
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Holzmarkt aktuell und Ausblick
Informationsschreiben 1 / 2013 Holzmarkt aktuell und Ausblick Aufgrund der für den Holzeinschlag miserablen Witterung (so gut wie kein Bodenfrost den ganzen Winter über!) war der Holzeinschlag im Winterhalbjahr
Feuerwehrseelsorge Landshut Jahresbericht 2015
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Holzmarkt im III. Quartal 2016
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Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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021 õ Rottenburg - Neufahrn - Mallersdorf/Pfaffenberg 6233 DB Bahn Ostbayernbus, Bahnhofsplatz 4, Landshut, Tel
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Holzmarkt. Informationsschreiben 1 / Mirskofen, Februar 2019
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STANDLAUT! Rundbrief des Ökologischen Jagdvereins Bayern e.v. für Landwirte, Waldbesitzer, Jäger und Naturfreunde
STANDLAUT! Jagd in Wald und Feld Ökologischer Jagd Verein Bayern e.v. Geschäftsstelle Kirchengasse 6 92268 Etzelwang Tel.: 09663-3453898 Fax: 09663-3453899 info@oejv-bayern.de Rundbrief des Ökologischen
Sehr geehrte Damen und Herren Vereinsvorsitzende, liebe Gartenfreunde und Mitglieder des Kreisverbandes
Verbandskurier Ausgabe: Weihnachten 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Vereinsvorsitzende, liebe Gartenfreunde und Mitglieder des Kreisverbandes Landshut, Sie alle wissen es: die Dinge ändern sich und
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Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Villigst, 01.02.2012 Christian Ammer Christian Ammer Er hatte grüne Klamotten an und einen grünen Hut mit Puschel auf bei Gott, ich
Waldbericht der FBG Breun zum Forstwirtschaftsjahr 2017
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Telefon: 0821/60 82 48 Telefon: 0821/26 79 241 Telefax: 0821/26 79 246 Sprechtag: Mo + Mi 9-12 Uhr Forstbetriebsgemeinschaft Friedberg e.v., Johann-Niggl-Str. 7, 86316 Friedberg Zertifikat Register Nr.:
Feuerwehrseelsorge Landshut Jahresbericht 2016
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Informationsschreiben 3 / 2013 Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Montag, den 28. Oktober 2013 um 19.00 Uhr in der Tafernwirtschaft Emslander, Unterglaim Tagesordnung: 1. Essen
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Straubing, 25.06.2017 Zuordnung auf den neuen Fußballkreis Niederbayern West Vollzug der Kreisreform Nachfolgend erfolgt die Zuordnung der niederbayerischen Vereine auf den neuen Fußballkreis Niederbayern
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Aktuelle Informationen über das Rehwild von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban 7 Millionen Jahre Entwicklungsgeschichte Konzentratsselektierer Schlüpfertyp Grenzliniengänger bedingte Territorialität ausgeklügeltes
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AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 27 Donnerstag, 14. Juli 2016 Seite: 141 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Bauausschusses am 18.07.2016... 142 Haushaltssatzung
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Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung MV Jagd als Instrument des Waldbaus Rechtliche Rahmenbedingungen Der Wald-Wild-Konflikt 1 Wild Quiz Ist der Hirsch der Mann vom Reh??? Das große
Zweite Bundeswaldinventur 2002 in Bayern
Ergebnisse für den Privatwald in der Planungsregion Oberland Titelblatt i Ämter für Land- und Forstwirtschaft Miesbach, Weilheim i. OB (ohne Landkreis Starnberg) Übersichtskarte Gliederung 1. Aufnahmeverfahren
Das Forstliche Gutachten in der Abschussplanung und die Mitwirkung der AELF. Rückblick und Ausblick
Parteiunabhängig Verbandsneutral Jagdagenda 21 e.v. 1. Vorsitzender Stefan Schopf Westlachenbühl 13 87600 Kaufbeuren Jagdagenda 21 e. V. Westlachenbühl 13 87600 Kaufbeuren Tel.: 08341/9604752 Fax: 08341/9604745
LANDSHUT w.v. 3. Informationsschreiben Holzmarktlage
An alle Mitglieder LANDSHUT w.v. Waldbesitzervereinigung Landshut w.v. Dammstraße 9 D-84034 Landshut Telefon: 0871/ 965 46 46 Telefax: 0871/ 965 42 92 Home: www.wbv-landshut.de Email: info@wbv-landshut.de
Regionalplan Landshut (RP 13)
B VI ENERGIE 1 Allgemeines (G) Zur Sicherung einer wirtschaftlichen, sicheren, klima- und umweltfreundlichen Energieversorgung soll in der Region eine nach Energieträgern diversifizierte Energieversorgung
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Unteres
Sa., Gruppe 2 in Vilsbiburg FC Ergolding II DJK SV Altdorf III SV Kumhausen II SV Landshut-Münchnerau III TSV Vilsbiburg II 5
Hallenkreismeisterschaft Kreis Landshut nach Futsal-Regeln Winter 2017/18 Stand 01.11.2017 F2-Junioren Vorrunde Sa., 11.11.2017 Gruppe 1 in Vilsbiburg DJK SV Altdorf II TV Geisenhausen II SV Kumhausen
Pflanzen mit Fegeschaden. Aufgenommene Pflanzen insgesamt. Pflanzen mit Verbiss im oberen Drittel. Pflanzen mit Verbiss. Pflanzen ohne Verbiss
Baumartengruppe Aufgenommene Pflanzen insgesamt Auswertung der Verjüngungsinventur für die Anzahl der erfassten Verjüngungsflächen: 32, davon ungeschützt: 28, teilweise geschützt:, vollständig geschützt:
Vereine im Schützengau Landshut
Stand: 12.08.2017 Vereine im Schützengau Landshut Vereins-Nr. Name 309001 Schützengesellschaft Ahrain 309002 Edelweiß Altdorf 309003 Hubertus Altdorf 309004 Isartaler Altheim 309005 Edelweiß Arth 309006
Zukunftsfähiger Wald in Zeiten des Klimawandels
Informationsschreiben 1 / 2016 Zukunftsfähiger Wald in Zeiten des Klimawandels Ein Informationsabend für Waldbesitzer und Waldfreunde Dürre Fichtengipfel an allen Waldecken, unübersehbare Löcher in den
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg
Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg Die BWI liefert nur für Deutschland hinreichend genaue Daten. Auf Landesebene
Die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung
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Zuviel Wild im Wald? - Wie können Waldeigentümer in einer Jagdgenossenschaft konkret Einfluss auf die Wildbestandsregulierung nehmen?
Zuviel Wild im Wald? - Wie können Waldeigentümer in einer Jagdgenossenschaft konkret Einfluss auf die Wildbestandsregulierung nehmen? Darum geht es heute Zur Sache: zu viel Wild? Wie stelle ich das fest?
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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Erste Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Landshut (13) vom...
Erste Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Landshut (13) vom... Auf rund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetztes
NATURWALDRESERVAT GAILENBERG
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg NATURWALDRESERVAT GAILENBERG Naturwaldreservat Gailenberg Stehendes und liegendes Totholz sind eine Bereicherung für einen Naturwald. ALLGEMEINES
Lkrs.LANDSHUT w.v. 1. Informationsschreiben 2008
Lkrs.LANDSHUT w.v. WBV Landkreis Landshut w.v. Dammstr. 9 D-84034 Landshut Waldbesitzervereinigung Landkreis Landshut w.v. Dammstraße 9 D-84034 Landshut Telefon: 0871/ 965 46 46 Telefax: 0871/ 965 42 92
Lage / Standort (Abb.2 8)
Lage / Standort (Abb.2 8) Die Wälder der Besitzgemeinschaft Foscari liegen in den Gailtaler Alpen. Ausdehnung vom Elfernöckl bis zum Erzberg. Eigenjagd: ca. 10.000 ha. Rotwildhegegemeinschaft ca. 20.000
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DFBnet - Vereinsspielplan :46
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Landshut im Oktober 2009 Informationsschreiben 2 / 2009 Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, liebe Mitglieder, das Jahr 2009 hat tiefe Spuren in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes hinterlassen.
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft 1 Kitzingen
NATURWALDRESERVAT NEUKREUT
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim NATURWALDRESERVAT NEUKREUT Naturwaldreservat Neukreut An einem mit Moos bewachsenen Eschenstamm wächst auch ein Efeustämmchen empor. ALLGEMEINES
Haltestellenverzeichnis
nverzeichnis A Abraham, Abzw. Achldorf, Kögelecker Straße Achldorf, Wartehaus Adlhausen Schloßstr., Adlkofen, Abzw Am Pfarrfeld, Adlkofen, Abzw Birkenweg Adlkofen, Abzw LA 3 Adlkofen, Buchenweg Adlkofen,
Wildtiermanagement und Waldbau im Bergwald des Revieres Laubau
Wildtiermanagement und Waldbau im Bergwald des Revieres Laubau Franz Obermayer Revierleiter Forstrevier Laubau, Forstbetrieb Ruhpolding Paternion, 19.06.2014 Jagdmanagement im Revier Laubau-Voraussetzung
Buslinien zur Realschule Oberroning
Buslinien zur Realschule Oberroning Hinfahrt / Rückfahrt - bei der Rückfahrt um 16:00 Uhr werden alle Orte angefahren RBO-Linie Türkenfeld Oberroning (Fa. Amberger) Türkenfeld, 07:12 Uhr 13.25 Uhr Heiligenbrunn
Parsberger WBV Nachrichten
Parsberger WBV Nachrichten Ausgabe 15 vom 16.02.2013 Sehr geehrte Mitglieder, mit dieser Ausgabe der Parsberger WBV Nachrichten laden wir Sie ganz besonders zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung
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Familien-Fachtagung Morbus Hirschsprung in Münster 5. bis 7. Okt. 2018 Liebe Familien und Interessierte, auch in diesem Jahr findet die Familien-Fachtagung statt, zu der wir wieder in das Jugendgästehaus
Rundschreiben Dezember 2013
Das Team der WBV Aichach Geschäftsstelle Parteiverkehr Waldbesitzervereinigung Aichach e.v. Montag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr Werner-von-Siemens-Straße 1 Telefon: 08251/826655 86551 Aichach Fax: 08251/826656
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft Obertraubling
Verjüngungsinventur 2015 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 200 Vilsbiburg 4 Seite 1/6
Verjüngungsinventur 215 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 2 Vilsbiburg 4 Seite 1/6 Anteile der Baumartengruppen in den verschiedenen Höhenstufen Zusätzliche Auswertung der Verjüngungsinventur 215
Verjüngungsinventur 2015 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 197 Vilsbiburg 1 Seite 1/6
Verjüngungsinventur 215 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 197 Vilsbiburg 1 Seite 1/6 Anteile der Baumartengruppen in den verschiedenen Höhenstufen Zusätzliche Auswertung der Verjüngungsinventur 215
Verjüngungsinventur 2015 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 203 Vilsbiburg 7 Seite 1/6
Verjüngungsinventur 215 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 23 Vilsbiburg 7 Seite 1/6 Anteile der Baumartengruppen in den verschiedenen Höhenstufen Zusätzliche Auswertung der Verjüngungsinventur 215
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Kopie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
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8Jahre Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan
8Jahre Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan Projektergebnisse aus der Rehwildhegegemeinschaft Hainich Dirk Fritzlar Forum Wald, Wild und Menschen in Thüringen 31. März 2017 Gliederung Die Ausgangssituation
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AMTSBLATT des Landkreises Landshut 31. Dezember 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 2012 Herausgegeben vom Landratsamt Landshut Dieser Jahrgang umfasst die Amtsblätter Nummern 1 bis 45 Seiten 1-250 Landratsamt
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hegegemeinschaft FREISING
Das Vereinsjahr In stillen Gedenken an Franz Czemmel( Gründungsmitglied des SSC Lichtenhaag ) 02. Januar 1988
Das Vereinsjahr 1988 In stillen Gedenken an Franz Czemmel( Gründungsmitglied des SSC Lichtenhaag ) 02. Januar 1988 5. Generalversammlung im Gasthaus Schwaiger Lichtenhaag unter Leitung von Vorstand Martin
Inhaltsverzeichnis. Jahrgang AMTSBLATT des Landkreises Landshut. Dieser Jahrgang umfasst die Nummern 1 bis 42. (Seiten 1 bis 301)
AMTSBLATT des Landkreises Landshut Herausgegeben vom Landratsamt Landshut Mittwoch, 03.01.2007 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Jahrgang 2006 Dieser Jahrgang umfasst die Nummern 1 bis 42 (Seiten 1 bis 301) -
NATURWALDRESERVAT DAMM
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NATURWALDRESERVAT GÖPPELT
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