REB-VB Adresszeilen. Leitfaden

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1 REB-VB Adresszeilen Leitfaden Stand Der Leitfaden " REB-VB Adresszeilen " dient als Beispielsammlung für die Aufteilung der Adresszeilen bei der Allgemeinen Bauabrechnung. Der Leitfaden hat keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Er soll den Aufstellen und Prüfern der Bauabrechnung vermitteln, wie die Adresszeilen übergeben und weiter verarbeitet werden. Inhaltsverzeichnis: Allgemeine Beschreibung der Adresszeile Ausgangssituation Problembeschreibung und allgemeiner Lösungsansatz. Aufgliederung der Adresszeilen - Allgemein - Beispiel 1: keine Aufgliederung Beispiel 2: komplexe Aufgliederung Beispiel 3: Adresszeilen nach Blättern Beispiel 4: Adresszeilen nach Zeilen Beispiel 5: Adresszeilen nach Ziffern Probleme beim Austausch von Adresszeilen Zurück zum Inhaltsverzeichnisdokument Zuletzt bearbeitet: Harald Knieper Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz Harald.Knieper@lsv.rlp.de

2 Allgemeine Beschreibung der Adresszeile Die Adresszeilen sind in der REB-BV "Allgemeine Bauabrechnung beschreiben. Bild 1: DA11 Allgemeine Bauabrechnung

3 Ausgangssituation Nach 2 (1) und 14 VOB/B ist es Sache des Auftragnehmers die Bauabrechnung aufzustellen. Daher ist es das Recht des Auftragnehmers zu bestimmen wie die Bauabrechnung aufgestellt wird. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das alleinige Recht zur Belegung der Adresszeilen nach REB-VB "Allgemeine Bauabrechnung". Es muss aber dem Auftraggeber möglich sein eigene Adresszeilen für Kommentare, Korrekturen, Schätzwerte usw. einzufügen. Da ansonsten aufgrund der Fristen nach 16 VOB/B ggf. nicht eingehalten werden können. Die Abrechnung wird somit nicht mehr innerhalb der VOB-Fristen prüfbar. Da der Auftragnehmer die Abrechnung prüfbar aufzustellen hat, kann er die Adresszeilenbelegung nicht in jedem Fall alleine entscheiden. Problembeschreibung und allgemeiner Lösungsansatz. Adresszeilen können beim Auftraggeber nur einmalig importiert werden. Wenn eine Adresszeile in der Datenbank vorhanden ist, dann wird der nochmalige Import verhindert. Dieses ist notwendig, damit bereits geprüfte Adresszeilen nicht nachträglich verändert werden. Wenn der Auftraggeber Adresszeilen eigenständig einfügt, dann sind diese Adresszeilen für den Auftragnehmer gesperrt. Der Auftragnehmer kann diese Adresszeilen nicht für die Aufstellung der Bauabrechnung verwenden. Der Lösungsansatz beruht auf der Aufgliederung der Adresszeilen in mehrere Bereiche. Ein Bereich steht dem Auftraggeber zu Prüfzwecken zur Verfügung. Diese Bereiche sind vor Beginn der Bauabrechnung schriftlich zu vereinbaren. Aufgliederung der Adresszeilen - Allgemein In der Allgemeinen Bauabrechnung nach REB-VB werden unterschiedliche Abrechnungsteile untergebracht: Nachfolgend sind die unterschiedlichen Abrechnungsteile aufgeführt: ********** Aufgliederung nach Leistungsberechnung ********************************* - Ist Abrechnung nach Aufmass - Soll Abrechnung nach Plan - Pauschalabrechnung nach der Leistungsfeststellung Pauschalabrechnung - Kommentarzeilen, Hilfswerte, Zwischensummen, Positionssummen, Ergebnisse ********** Aufgliederung nach Abrechnungsbeteiligten ********************************* Leistungsberechnung Hauptunternehmer Leistungsberechnung Nachunternehmer Nr. n Leistungsberechnung Nachunternehmer Nr. n+1 Leistungsberechnung ARGE-Partner Nr. n Leistungsberechnung ARGE-Partner Nr. n+1 Prüfberechnung Auftraggeber (Bauüberwachung) Prüfberechnung Ingenieurbüro

4 Beispiel Nr. 1: Keine Aufgliederung Beispiel für die Aufgliederung der Adresszeilen des Auftragnehmers ohne weitere Einschränkung: Beschreibung Blätter Zeilen Keine besondere Gliederung A-Z Der Auftragnehmer braucht bei der Erstellung der Leistungsberechnung keine Regelungen hinsichtlich der Adresszeilen zu beachten. Der Auftraggeber kann keine Adresszeilen anlegen. Korrekturen müssen in den vorhandenen Adresseilen durchgeführt werden. Alle Änderungen müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden, damit der Auftragnehmer alle Änderungen eigenständig vornimmt. Dieses bedeutet, dass bei jeder Prüfungsänderung oder dem Einfügen von Kommentarzeilen die Leistungsberechnung zum Auftragnehmer zurückgehen muss. Dieses erfolgt mit der Begründung der Fehlerhaftigkeit bei Fehlern oder der Begründung der nicht prüfbaren Abrechnung (Blickrichtung des Prüfers) bei fehlenden Kommentaren. Zur Wahrung der VOB/B-Fristen nach 16 Zahlungen sind die Rechnungen durch den Auftraggeber zurückzugeben und der Auftragnehmer hat die Rechnung mit neuer Fristsetzung neu zu stellen. Der Abstimmungsaufwand ist sehr groß.

5 Beispiel Nr. 2: Komplexe Aufgliederung Beispiel für die Aufgliederung der Adresszeilen für Abschnitts oder Losbildung und mehreren Auftragnehmern Beschreibung Blätter Zeilen Ziffer Zwischensummen/Allgemeines Sollabrechnung nach Plan ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 1 Bund Los/Abschnitt Nr. 2 Land ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 3 Gemeinde ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 4 Gemeinsame Kostenteilung ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 5 Sonstige 1 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 5 Sonstige 1 ARGE A-V 0-6 Los/Abschnitt Nr. 5 Sonstige 1 ARGE A-V 0-6 Reservierung der Adresszeilen für den Auftraggeber Prüfung durch den Auftraggeber A-V 7-9 Prüfung durch den Auftraggeber A-V 0-6 Prüfung durch den Auftraggeber W-Z 0-9 Die Gliederung der Abrechnung wird für jeden Teilnehmer verbindlich festgelegt. Alle Beteiligten müssen sich strikt an die Gliederung halten. Vor der Aufstellung der Bauabrechnung muss der Aufwand der Abrechnung geschätzt werden.

6 Beispiel Nr. 3: Aufgliederung nach Blättern Beispiel für die Aufgliederung der Adresszeilen nach Blättern Beschreibung Blätter Zeilen Ziffer Auftragnehmer A-Z 0-9 Reservierung der Adresszeilen für den Auftraggeber Auftragnehmer A-Z 0-9 Der Auftragnehmer hat einen großen zusammenhängenden Blattbereich, welcher er nach Belieben eigenständig unterteilen kann. Die Leistungsberechnung des Auftragnehmers und die Prüfberechnung des Auftragnehmers sind voneinander getrennt. Die Korrekturen sind erst am Ende einer Position in der Mengenermittlung zu sehen. Dieses kann bei großen Positionen über mehrere Blätter der Mengenermittlung gehen. Eine direkte Verknüpfung zwischen der Adresszeile des Auftragnehmers und des Prüfungsergebnisses des Auftraggebers ist nicht vorhanden. Dieses Gliederung nur nach Blättern widerspricht auf der Seite des Auftragnehmers der Forderung einer prüfbaren Abrechnung, da der Auftraggeber seine Prüfung nicht auf die Leistungsberechnung des Auftragnehmers beziehen kann, sondern nur eine abschließende Aussage zur Ordnungsziffer (Position) geben kann. Der Auftraggeber kann die Grundsätze seiner Prüfungspflicht nach der BHO und der LHO zur "Klarheit" nicht nachkommen. Somit widerspricht die alleinige Gliederung nach Blättern der allgemeinen Verkehrssitte (siehe 2 (1) VOB/B). Zusatz: Dennoch kann die Aufgliederung nach Blättern in Kombination mit anderen Regelungen durchaus sinnvoll sein.

7 Beispiel Nr. 4: Aufgliederung nach Zeilen Beispiel für die Aufgliederung der Adresszeilen nach Zeilen Beschreibung Blätter Zeilen Ziffer Auftragnehmer A-V 0-9 Reservierung der Adresszeilen für den Auftraggeber Auftragnehmer W-Z 0-9 Der Auftragnehmer hat einen großen zusammenhängenden Blattbereich, welcher er nach belieben eigenständig unterteilen kann. Die Leistungsberechnung des Auftragnehmers und die Prüfberechnung des Auftragnehmers sind voneinander getrennt. Die Korrekturen sind am Ende eines Blattes in der Mengenermittlung zu sehen. Eine direkte Verknüpfung zwischen der Adresszeile des Auftragnehmers und des Prüfungsergebnisses des Auftraggebers ist nicht vorhanden. Die Adressgliederung der Leistungsberechnung eines Blattes wird besonders bei stationären Flächenaufnahmen (z. B. Formel 23) schwierig. Zusatz: Dieses Gliederung nur nach Zeilen widerspricht nicht der Forderung einer prüfbaren Abrechnung, da der Informationsgehalt eines Blattes auf einen überschaubaren Bereich beschränkt ist. In der Regel können zusammenhängende Informationen zwischen der Leistungsberechnung des Auftragnehmers und des Prüfungsergebnisses des Auftraggebers erkannt werden.

8 Beispiel Nr. 5: Aufgliederung nach Ziffern Beispiel für die Aufgliederung der Adresszeilen nach Ziffern Beschreibung Blätter Zeilen Ziffer Auftragnehmer A-Z 0-6 Reservierung der Adresszeilen für den Auftraggeber Auftragnehmer A-Z 7-9 Der Auftragnehmer hat einen großen zusammenhängenden Blattbereich, welcher er nach belieben eigenständig unterteilen kann. Der Auftraggeber kann nahezu bei allen Adresszeilen der Leistungsberechnung des Auftragnehmers die Prüfergebnisse hinzufügen. Der Auftraggeber kann zur Verbesserung der Klarheit der Abrechnung Kommentare hinzufügen, welche direkt der Leistungsberechnung des Auftragnehmers zugeordnet werden können. Der Auftragnehmer muss einen besonderen Augenmerk auf die Adresszeilen haben. Insbesondere wenn die Adresszeilen nicht mit dem üblichen Sprungweite von 10 Schritten (A0, B0, C0,...) aufgestellt, sondern Zwischenschritte (A0, A2, A4, A6, B0, B2, B4, B6, C0,...) automatisch durch das Abrechnungsprogramm erstellt werden (insbesondere bei Flächenformel Nr. 23). Die Adressgliederung der Leistungsberechnung eines Blattes wird besonders bei stationären Flächenaufnahmen (z. B. Formel 23) schwierig. Probleme beim Austausch von Adresszeilen Änderungen von übergebenen Adresszeilen: Bereits eingelesene Adresszeilen werden beim Auftraggeber nicht mehr durch den Import der gleichen Adresszeile überschrieben. Durch den Auftraggeber korrigierte Werte der Leistungsberechnung des Auftragnehmers kann der Auftragnehmer ggf. ebenfalls nicht mehr importieren. Änderungen an der übergebenen Leistungsberechnung des Auftragnehmers werden ignoriert. Korrekturzeilen des Auftraggebers: Fügt der Auftraggeber Korrekturzeilen in die Leistungsberechnung des Auftragnehmers ein, dann besteht die Gefahr, dass diese Zeilen mehrfach erscheinen, wenn der Auftragnehmer diese Zeilen übernimmt.

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