Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen
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- Thilo Böhme
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1 Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen
2 Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom (12 Sa 486/06) Urteil des EuGH vom (C-350/06) 7 Abs.3 BUrlG: Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.( )Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. 7 Abs.4 BUrlG: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
3 Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 einzelstaatliche Rechtsvorschrift/Gepflogenheit, wonach: - am Ende des Arbeitsverhältnisses - keine finanzielle Vergütung gezahlt wird - für nicht genommenen MINDEST-Urlaub, wenn AN - gesamten Bezugszeitraum/Übertragungszeitraum oder eines Teils davon - krankgeschrieben war und - Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses angedauert hat
4 1. Reaktion des BAG am : (zwei Monate später) Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Der Senat gibt seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung auf. (9 AZR 983/07) Abkehr von der Surrogationstheorie
5 Schultz-Hoff beim BAG (ein Jahr später) Gesetzlicher Mindesturlaub Schwerbehindertenzusatzurlaub Vertrauensschutz ( , 9 AZR128/09)
6 Ach ja, Vertrauensschutz?! Rechtsprechung seit fast dreißig Jahren (seit 1982)!!! Wegfall Vertrauensgrundlage/ Zeitpunkte: Entscheidung BAG Schultz-Hoff ??? Vorlage LAG Düsseldorf ??? Ablauf Umsetzungsfrist für die erste Arbeitszeitrichtlinie !!!
7 Die Folgen 1.Problem: Bezahlung oder Verfall? von Mehrurlaub aus Arbeitsvertrag? von Mehrurlaub aus Tarifvertrag?
8 Es kommt drauf an ob ein sog. eigenes, losgelöstes URLAUBSREGIME besteht. Deutliche Anhaltspunkte für eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen. Wortlaut, Zusammenhang, Zweck, Geschichte (BAG, , 9 AZR128/09)
9 MERKE: Je ausführlicher und komplizierter der Tarif- oder Arbeitsvertrag, desto ungünstiger Für den Arbeitnehmer! Also: Je kürzer desto besser!
10 Rechtsprechungsauswahl zum Urlaubsregime BAG, , 8 AZR 865/08 Arbeitsvertrag, kein eigenes Regime BAG, , 9 AZR 183/09 Arbeitsvertrag, kein eigenes Regime LAG Hamm , 16 Sa 1097/10 MTV chem. Industrie, kein eigenes Regime , 16 Sa 1209/10 MTV Eisen und Stahlindustrie, kein eigenes Regime , 16 Sa 282/10 TV-BA, kein eigenes Regime , 16 Sa 727/10 und LAG München , 3 Sa 280/10 TVöD, kein eigenes Regime LAG Düsseldorf ,11 Sa 1493/10 und LAG Rheinland-Pfalz , 10 Sa 244/10 TVöD, eigenes Regime
11 kleiner Exkurs: MTV Einzelhandel NRW Die Urlaubsstaffelung des 15 Abs.3 MTV Einzelhandel NRW beinhaltet eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Staffelung: bis vollendet. 20. Lebensjahr 30 nach vollendet. 20. Lebensjahr 32 nach vollendet. 23. Lebensjahr 34 nach vollendet. 30. Lebensjahr 36 Werktage. Angleichung nach oben! (LAG Düsseldorf, , 8 Sa, 1274/10)
12 2. Problem: Urlaubsgeld für Mehrurlaub? Urlaubsgeld ist verknüpft mit Urlaubsentgelt bzw. Urlaubsabgeltung hier: MTV für Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz BAG, (9 AZR 477/07)
13 3. Problem: Geltung von Ausschlussfristen? früher: Verfallfristen nach TV nicht anwendbar, spezielle Regelungen im BUrlG heute: Urlaubsabgeltungsanspruch reiner Geldanspruch Nicht (mehr) abhängig von der Urlaubsgewährung, also der Arbeitsfähigkeit Verfall nach TV/Arbeitsvertrag daher zulässig (LAG Köln, ,12 Sa 1448/09 und ,12 Sa 375/10, LAG D`dorf, , 10 Sa 203/10, LAG Hamm, , 16Sa 371/10, LAG Niedersachsen, , 5 Sa 930/10 und , 13 Sa 1050/10)
14 4. Problem: Verjährung? Verjährung in drei Jahren Frist beginnt stets zum Schluss des Urlaubsjahres Hemmung der Verjährung durch Feststellungsklage Urlaub aus: Klage bis: Klage 1.9. (LAG Düsseldorf, , 12 Sa 650/10; , 9 Sa 1541/09)
15 Weitere zeitliche/ sonstige Abhilfen? 1. Begrenzung auf 18 Monate? LAG Hamm, (16 Sa 1176/09) Vorlage an den EuGH 2. keine Verpflichtung zur Eigenkündigung nach 242 BGB! LAG Niedersachsen, (16 Sa 297/10)
16 5. Problem: Urlaub bei ruhendem Arbeitsverhältnis? Entstehung von Urlaubsansprüchen bei Bezug von begrenzter/dauerhafter Erwerbsminderungsrente? Mindesturlaubsanspruch entsteht (LAG Baden-Württemberg, 11 Sa 64/09, LAG Schleswig-Holstein, , 4 Sa209/10, LAG Düsseldorf, , 16 Sa 1574/10) Mindesturlaubsanspruch entsteht nicht (LAG Düsseldorf, , 7 Sa 1571/09, LAG Köln, , 12 Sa 375/10 (tarifl. Mehrurlaub), LAG Köln, , 3 Sa 1057/10)
17 6. Problem: Vererblichkeit? Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich Reiner Geldanspruch Entstehung mit Todesfall (LAG Hamm, , 16 Sa 1502/09)
18 7. Problem: Rückkehr nach Dauererkrankung Tilgungsreihenfolge? Verfall gemeinsam mit dem Urlaub des Rückkehrjahres gem. 7 Abs.3 BUrlG Jedenfalls, wenn Zeitraum ausreicht Vertragliche/tarifvertragliche Verfallfristen greifen dann nicht, da kein Abgeltungsanspruch (LAG Köln, , 12 Sa 38/10 und , 4 Sa 744/10)
19 Terminvorschau des BAG 09. August 2011 Anwendung von Ausschlussfristen auf Urlaubsabgeltung -LAG Köln, , 12 Sa 1448/09 -LAG Düsseldorf, , 10 Sa 203/10 -LAG Köln, , 12 Sa 38/ September 2011 Urlaubsabgeltung im Todesfall / Vererblichkeit -LAG Hamm, , 16 Sa 1502/09 Ruhendes Arbeitsverhältnis wegen Erwerbsminderungsrente / Urlaubsanspruch -LAG Baden-Württemberg, , 11 Sa 64/09
20 Auch das noch... Auch während der Arbeitsunfähigkeit kann Urlaub gewährt werden; Europäisches Recht steht der Geltendmachung von Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit nicht entgegen. (LAG Köln, , 5 Sa 891/10)
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