Träger der Schulsozialarbeit am KKSt ist der Caritasverband für Stuttgart e.v.

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1 Die hier beschriebenen Arbeitsstandards Schulsozialarbeit sind Standards der Träger Caritasverband für Stuttgart e.v. und Evangelische Gesellschaft e.v. Stand: März 2014 Träger der Schulsozialarbeit am KKSt ist der Caritasverband für Stuttgart e.v.

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Kernaufgaben der Schulsozialarbeit Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen Außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit Kooperation und Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit Einbindung von Ehrenamtlichen Innerschulische Vernetzung Gestaltung der Rahmenbedingungen Vertraulichkeit und Schweigepflicht Schutz bei Kindeswohlgefährdung Trägerspezifische Vorgaben Erreichbarkeit und Kontakt

3 1 Kernaufgaben der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Ihre Kernaufgaben umfassen: 1. Die Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen von Schülerinnen und Schülern, die Beratung und Unterstützung von Eltern sowie Lehrkräften 2. Die sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen 3. Die innerschulische und außerschulische Vernetzung sowie Gemeinwesenarbeit 4. Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler 5. Die Kooperation und Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit 6. Die Einbindung von Ehrenamtlichen Der Umfang und die Schwerpunkte der Kernaufgaben werden mit der einzelnen Schule entsprechend den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen vereinbart. 1.1 Einzelhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen Die Einzelhilfe und Beratung kommt zustande, indem: Kinder und Jugendliche von sich aus auf die Schulsozialarbeit zukommen Lehrkräfte auf bestimmte Schülerinnen und Schüler aufmerksam machen und die Schulsozialarbeit dann mit der Schülerin / dem Schüler Kontakt aufnimmt in einer Situation, etwa bei einem Gruppenangebot oder im offenen Angebot, Probleme sichtbar werden Eltern Rat suchen Lehrerinnen und Lehrer kollegiale und interdisziplinäre Beratung wünschen Bei der Einzelhilfe und Beratung geht es häufig um folgende Themen und Lebenssituationen: 3

4 Schulschwierigkeiten; aktive und passive Schulverweigerung Probleme der Persönlichkeitsentwicklung; etwa geringes Selbstwertgefühl, Beziehungsprobleme, Essstörung, Sucht Konflikte im Elternhaus; etwa Gewalt, Scheidungskonflikte Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern; etwa Ausgrenzung, Bedrohung, Machtkämpfe, Mobbing Konflikte mit Lehrkräften; etwa ungerechte Behandlung Soziale Auffälligkeiten; etwa Diebstahl, aggressives Auftreten Zukunftsperspektiven; etwa Übergang Schule Beruf, Schulwechsel Bei Bedarf erschließt die Schulsozialarbeit am Königin-Katharina-Stift Gymnasium weitere Hilfen, zum Beispiel durch die Mobile Jugendarbeit, das Jugendamt oder spezielle Beratungsstellen. Bei schwerwiegenden Problemkonstellationen leistet Schulsozialarbeit auch Krisenintervention und Vermittlung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen wurde, kann es sinnvoll sein, dass die Schulsozialarbeit in Abstimmung mit der Schulleitung die Einzelberatung mit der Schülerin oder dem Schüler fortsetzt bzw. 1.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen Sozialpädagogische Gruppenarbeit umfasst in der Schulsozialarbeit ein breites Spektrum: Themenorientierte Gruppenarbeit zur Förderung sozialer Kompetenz und Konfliktfähigkeit Angebote für bestimmte Schülerinnen und Schüler als Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Antigewalttraining Projekte zum Thema Sucht, Liebe und Sexualität Projekte zum Thema Medienkompetenz Projekte zum Thema Politik, Gesellschaft und Demokratieverständnis Vorbereitung für den Übergang Schule Beruf, Berufswahl, Bewerbertraining 4

5 Projekte mit Schulklassen und Schulgruppen werden schwerpunktmäßig mit Lehrkräften geplant und durchgeführt, gegebenenfalls zusammen mit Schulexternen; etwa der Berufsberatung, Schuldnerprävention, Young Caritas, Schülermediencoach, Drogenberatungsstelle, Jugendgerichtshilfe, Polizei. Am Königin- Katharina- Stift werden im Rahmen der Schulsozialarbeit folgende Projekte angeboten: Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Mittelstufe/ Oberstufe Sozialtraining Klassenprojekt Fahrplan ins Leben * Du bist Klasse Sporttage/ Projekt zur Selbst- und Fremdwahrnehmung * Prima Klima- Klassenklima Umfrage Sich selbst und die Anderen in der Klasse besser kennen zulernen, sich wahrzunehmen und aufeinander zu achten * Klassenrat Stärkung der Beteiligung von Schülern, Gruppenfeedback, Klassenregeln * Challenge Stärkung der Klassengemeinschaft Kooperation statt Konkurrenz/ Kommunikation und Umgang mit Konflikten * 8ung Gewalt- und Mobbingprävent.- intervention Erlernen von prosozialem Verhalten, Gesprächskompetenz und Konfliktfähigkeit * Medienfluten- Elternabend * Medienfluten Projekt zu Cybermobbing, Datenschutz, Internet, soz Netzwerke, Smartphone, Apps * SMC Ausbildung Schülermediencoach * Mädchen sind anders, Jungs auch Pubertät- Erwachsen werden, Identitätsbildung, Süchte! (Körperkult, Mager- und Spielsucht) * Freundschaft, Liebe, Sexualität sexualpädagogisches Projekt * Young Caritas Förderung des soziales Engagement, soz. Praktikum * Sucht- und Drogenprävention * Drogenprävention * Finanzpaten * Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1.3 Außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit Die Vernetzung im Gemeinwesen ist eine Kernaufgabe der Schulsozialarbeit, um Ressourcen aus dem Umfeld zu nutzen und in dieses auch hinein zu wirken. Die Schulsozialarbeit kann Kinder und Jugendliche an Angebote von Kinder- und Jugendhäusern, Jugendverbänden und Vereinen heranführen. Hilfreich ist es, die Vernetzung im Gemeinwesen durch Kooperationsstrukturen zu verstetigen, etwa durch Stadtteilrunden, Runde Tische oder Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich diejenigen treffen und abstimmen, die mit den Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen arbeiten. 5

6 1.4 Kooperation und Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit Die Schulsozialarbeit der beiden Träger Caritasverband für Stuttgart e.v. und Evangelische Gesellschaft e.v. ist an die jeweiligen Teams der Mobilen Jugendarbeit angebunden. Die Erwartung ist eine intensive Vernetzung und Kooperation, auf die die Arbeitsinhalte der Schulsozialarbeit auszurichten sind: Initiierung von gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen, um außerschulische und innerschulische Lebenswelten von Schülerinnen und Schülern miteinander zu verbinden Beidseitige Erweiterung der Sozialraum- und Netzwerkkompetenzen Öffnung der Schule in den Sozialraum / Erleichterung der Zugänge der Mobilen Jugendarbeit zur Schule Schnelle und unbürokratische Begleitung und Weitervermittlung von Schülerinnen und Schülern an die Angebote der Mobilen Jugendarbeit / Schulsozialarbeit, bzw. an deren Kooperations- und Netzwerkpartner Kollegiale Unterstützung, Reflexion und Selbstvergewisserung der eigenen Arbeit 1.5 Einbindung von Ehrenamtlichen Die Einbindung von Ehrenamtlichen sowie die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement soll durch die Schulsozialarbeit gefördert werden. Ehrenamtliche können Eltern, Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinden, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie weitere Interessierte sein. Maßnahmen zur Qualifizierung und Unterstützung von Ehrenamtlichen sind über die Träger Caritasverband für Stuttgart e.v. und Evangelische Gesellschaft e.v. gewährleistet und können in Anspruch genommen werden. Ihre Unterstützung innerhalb der Schulsozialarbeit in vielfältiger Weise denkbar: Angebote in Neigungs- und Nachmittagskursen, z.b. im Bereich Sport und Gesundheit Vorstellung von Berufen/Einführung in die Arbeitswelt 6

7 Verknüpfung Wirtschaft/Schule durch Planspiele/Besuche außerschulischer, betrieblicher Lernorte Unterstützung bei Schulfesten oder Aktionen zur Gestaltung von Schulanlagen Nachhilfe und Förderkurse Akquise von Förder- und Spendenmittel für Aktionen oder Projekte der Schulsozialarbeit 2. Innerschulische Vernetzung Die schulinterne Vernetzung umfasst die Einbindung der Schulsozialarbeit in das Schulprogramm und die Schulentwicklung. Deshalb sollte Schulsozialarbeit: an Konferenzen und Besprechungen in der Schule beteiligt werden, ebenso bei der Beratung über erzieherisch-pädagogischen Maßnahmen sowie bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen beteiligt werden, beraten und unterstützen, wenn einer Lehrkraft gewichtige Anhaltspunkte bekannt werden, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist, vermitteln, wenn bei einem dringenden Aussprachebedarf der Schule kein Elternteil die Einladung zu einem Gespräch wahrnimmt Darüberhinaus arbeitet die Schulsozialarbeit mit dem Beratungs- und Hilfssystem des Königin- Katharina Stift Gymnasium zusammen: Streitschlichter Ansprechpartner (Schüler für Schüler) Unterstützung bei Konflikten Interventionstraining in Klasse 5 Klassenklimabefragung in Klasse 6 7

8 Vertrauenslehrer/in Frau Barthle, Herr Fick Beratung von Schülern bei persönlichen Problemen im schulischen oder privaten Bereich Vermittlung bei Konfliktfällen Präventionsbeauftragte Frau Barthle Beratung bei persönlichen Problemen (Sucht, Abhängigkeit, Mobbing, soziale Foren, Gewalt etc.) Organisation von Präventionsangeboten und -projekten Kontaktvermittlung Informationsveranstaltung für Eltern Schulsozialarbeiterin Frau Wagner Ansprechpartner für alle Schüler Unterstützung in allen Lebenslagen Projekte mit Schulklassen Beratung für Eltern und Lehrer Beratungslehrerin Frau Hügle-Digomann Schullaufbahnfragen Lernprobleme Leistungsschwächen Schul-/Prüfungsangst Verhaltensprobleme Krisenintervention 8

9 Schulseelsorgerin Frau Henschke Persönliche Probleme Besinnungs- und Orientierungstage Krisenintervention Spirituelle Angebote 3 Gestaltung der Rahmenbedingungen Wichtige Voraussetzungen für die Schulsozialarbeit ist die Gestaltung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Schule sowie die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher Aufgabenstellungen und Fachkompetenzen. Eine so enge Kooperation der Fachdisziplinen macht Absprachen erforderlich. Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Gremien, bilden hierfür die Grundlagen. Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit ist die Vereinbarung einer gemeinsamen Jahresplanung zwischen Schulsozialarbeit und Schulleitung mit konkreten Handlungszielen, Projekten und Maßnahmen. Ein ebenso wichtiges Merkmal ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Folgende Tätigkeitsauflistung für Schulsozialarbeit ermöglicht die Begegnung und eine kooperative Zusammenarbeit: Verbindliche Sprechzeiten und Erreichbarkeit Pausenhofstreetwork 9

10 Klassenprojekte, Gruppenangebote, Teilnahme an Lehrerkonferenzen Teilnahme Schulgremien und Schulfesten Begleitung zu Ausflügen / Klassenfahrten nur bei besonders begründetem Bedarf Teilnahme an Elternsprechtagen, Elternabenden, ggf. Elternbeiratssitzungen Angebote in Ferienzeiten für Schüler / Schülerinnen und / oder deren Eltern Angebote nach der Schule für Schüler / Schülerinnen und / oder deren Eltern Gemeinwesenarbeit, sozialraumorientiertes Arbeiten, Mitwirkung an Arbeitskreisen und / oder Stadtteilprojekten 4 Vertraulichkeit und Schweigepflicht Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind entscheidende Voraussetzungen für die Beratung und Einzelhilfe. Dazu gehört unabdingbar, dass eine Schulsozialarbeiterin oder ein Schulsozialarbeiter Informationen nur dann an Dritte wie Eltern, Lehrkräfte oder Jugendamt weitergibt, wenn das Kind oder der Jugendliche damit einverstanden ist; nicht zuletzt auch, weil die Schulsozialarbeit der Schweigepflicht nach 203 Strafgesetzbuch und 65 SGB VIII unterliegt, wenn der Schüler / die Schülerin ihr ein Problem anvertraut. Ohne Zustimmung der Betroffenen darf die Schulsozialarbeit die ihr anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen Geheimnisse nicht weitergeben. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist nur dann gegeben, wenn ein Notstand vorliegt (zum Beispiel bei Kindeswohlgefährdung) oder durch Einwilligung der Betroffenen. Doch manche Probleme von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien können nur gemeinsam mit den Eltern, der Schule oder dem Jugendamt gelöst werden. Oder es kann wichtig sein, dass auch die Lehrkraft über die Hintergründe einer Schülerin oder eines Schülers informiert wird, damit sie das von ihr als problematisch erlebte Verhalten versteht und besser damit umgehen kann. Um den unabdingbaren Vertrauensschutz nicht zu verletzten, kann die Schulsozialarbeit: 10

11 dem Kind oder dem Jugendlichen erläutern, warum es sinnvoll und hilfreich wäre, das Problem mit einer weiteren Person zu besprechen und zu einer Informationsweitergabe einzuwilligen, das Kind oder den Jugendlichen ermutigen, das Problem selbst mit der Lehrkraft, den Eltern oder dem Jugendamt zu besprechen, bei Bedarf gemeinsam mit der Schulsozialarbeit, den Fall ausreichend anonymisiert mit der Lehrkraft oder dem Jugendamt besprechen 5 Schutz bei Kindeswohlgefährdung Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit müssen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam wahrnehmen und Anhaltspunkte der Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen frühzeitig im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags begegnen. Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten Schule und Jugendamt zusammen. ( 85 Abs 3 SchG). Die Fachkraft der Schulsozialarbeit, als Schnittstelle zwischen Schule und Jugendamt, wird von der Schule bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos sowie bei der Abwehr der Kindeswohlgefährdung mit einbezogen. Ebenso geht die Schulsozialarbeit auf bestimmte Lehrkräfte und die Schulleitung zu, um bei ersten Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung die Eindrücke abzuschätzen und die weiteren Schritte zur Gefährdungsabwehr zu vereinbaren. Erhärtet sich die Vermutung einer Gefährdung, sind für ein weiteres Vorgehen die trägerspezifischen Vorgaben zu beachten. In jedem Fall sind die jeweiligen Vorgesetzten zu informieren! Die Kinder und Jugendlichen und die Personensorgeberechtigten werden grundsätzlich in die Abschätzung des Risikos sowie in die Beratung, wie eine Gefährdung abgewendet werden kann, 11

12 einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Dies schreiben sowohl 8a SGB VIII als auch 85 Abs 3 SchG vor. Bei familiären Problemen können mehrere Gespräche mit der Familie erforderlich sein, um zu beraten, aber auch um festzustellen, ob die Hilfe angenommen wird und ausreicht. Wenn die Hilfen nicht zur Gefährdungsabwehr ausreichen oder die Eltern die angebotenen Hilfen nicht annehmen oder die Schule und die Schulsozialarbeit sich keine Gewissheit darüber verschaffen können, ob die Hilfe greift und die Gefährdung abgewendet werden konnte, muss das Jugendamt informiert werden. Die Information an das Jugendamt wird in der Regel durch die Fachkraft der Schulsozialarbeit nach Absprache mit der Schulleitung und den Vorgesetzten der Träger vorgenommen. 6 Trägerspezifische Vorgaben Die Dienst- und Fachaufsicht liegt grundsätzlich beim Caritasverband für Stuttgart e.v. als Träger der Schulsozialarbeit am Königin- Katharina- Stift Gymnasium. Deren dienstlichen sowie fachlichen Vorgaben sind immer vorrangig zu beachten (beispielweise Umgang mit Urlaub, Krankmeldung oder Arbeitsanweisungen in Kinderschutzfällen, Beschwerdemanagement). 7 Kontakt und Erreichbarkeit Die Träger Caritasverband für Stuttgart e.v. und Evangelische Gesellschaft e.v. sind bestrebt ihre sozialen Dienste weiterzuentwickeln. Fachlichen Veränderungen oder neuen Anforderungen in der Schulsozialarbeit begegnen wir sowohl mit jahrzehntelanger Erfahrung als auch mit Innovation. Unsere jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme sowie die partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit sind hierbei wesentliche Merkmale. Unverzichtbar jedoch, sind die tagtäglichen Erfahrungen und Arbeitsweisen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit und der Mobilen Jugendarbeit an den Schulen, die mit ihrer Kompetenz unseren Arbeitsauftrag im Berufalltag gestalten und weiterentwickeln. 12

13 Caritasverband für Stuttgart e.v. Jugend- und Familienhilfe Jutta Jung Fachdienstleitung Schulsozialarbeit Fangelsbachstraße 19a Stuttgart Tel.: Mail: Anita Wagner Schulsozialarbeit am Königin- Katharina- Stift Gymnasium Fangelsbachstraße 19a Stuttgart Tel Mobil: Mail: Präsenszeiten: Montagvormittag, Dienstagnachmittag, Donnerstag ganztägig 13

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