Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt GmbH & Co KG

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1 Informationsschrift zu Kommanditbeteiligungen

2 Exposé Kommanditbeteiligung März

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort der Projektinitiatoren... 5 Geschäftszweck und Beteiligte... 6 Die Windenergieanlagen... 7 Investition im Überblick... 8 Die Gesellschaft und Ihre Kapitalausstattung... 9 Die Wirtschaftlichkeitsberechnung Informationen zur Kapitalanlage Wichtige steuerliche Aspekte einer Beteiligung Risiken einer Beteiligung Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher Erläuterung zum Zeichnungsablauf/Kontaktdaten Exposé Kommanditbeteiligung März

4 Exposé Kommanditbeteiligung März

5 Vorwort der Projektinitiatoren Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, eine zukunftsfähige Energieversorgung braucht die Abkehr von zumeist importierten fossilen und atomaren Energieträgern und die Hinwendung zu heimischen und erneuerbaren Energien das ist unsere Überzeugung und daran haben wir gearbeitet, lange bevor es das Wort Energiewende gab. An Letzterer wird aufgrund der Ressourcenverknappung und der Klimafolgen in überschaubarer Zeit auch kein Weg vorbeiführen. Die Frage wird aber sein, ob dieser Wandel von Bürgern oder von Konzernen gestaltet wird. Neben der Sonnenenergie wird die Nutzung der Windenergie wegen ihrer Flächeneffizienz und der günstigen Kosten eine der wesentlichen Säulen der zukünftigen Energieversorgung bilden. Bei allen technischen und ökonomischen Vorteilen sollten allerdings beim Ausbau der Windenergie einige grundlegenden Voraussetzungen berücksichtigt werden: Der Standort sollte passen, und zwar sowohl in Hinsicht auf ein gutes Windangebot als auch auf möglichst geringe negative Auswirkungen auf Anwohner und Natur. Planung und Realisierung von Windparks soll nach unserer Auffassung stets in enger Abstimmung mit der Bevölkerung und der zuständigen Kommune erfolgen und einen Beitrag zum Ausbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung wie auch der Wertschöpfung in der Region beitragen. Begrüßenswert ist es wenn die Grundstücke, auf denen die Windräder stehen oder die für Zuwegungen benötigt werden, sich teilweise in öffentlicher Hand befinden, wenn Projektplaner auch langfristige Mit-Betreiber werden und nicht auf einen schnellen Projektgewinn aus sind und wenn vor Ort sowohl die Kommunen als auch Institutionen und Unternehmen und vor allem die Bevölkerung eine wirtschaftliche Teilhabe an den Windrädern erhalten. Mit dieser Zielsetzung wurde im Jahr 2010 von uns - zwei engagierte Bürger aus der Region, die sich bereits langjährig mit dem Thema Erneuerbare Energien beschäftigt hatten - die Projektentwicklungsgesellschaft Langes Schiff Energie GmbH gegründet. Der Name verrät, wo die ersten Planungen für die Errichtung von Windrädern begonnen werden sollten. Die Gespräche mit der Stadt Münnerstadt über mögliche Windräder am Langen Schiff verliefen seinerzeit positiv und die Unterstützung durch die Stadt dauert dankenswerter Weise bis heute an. Im Planungsprozess zeigte sich, dass zur erfolgreichen Realisierung eines Projektes in zweistelliger Millionenhöhe ein Partner erforderlich sein wird. Ein Partner allerdings, der neben der fachlichen Erfahrung und der wirtschaftlichen Stärke ein ganz besonderes Merkmal aufweisen musste: Er sollte unsere oben beschriebene Zielsetzung und insbesondere den Anspruch zur Bürgerbeteiligung weitestgehend teilen können. Mit der Firma NATURSTROM AG fanden wir so einen Partner und es entstand im April 2013 die gemeinsame Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt. Heute sehen wir das Ergebnis dieser fruchtbaren Kooperation die fünf Anlagen des Windparks am Langen Schiff drehen sich und wir können unser Versprechen einlösen: Den Bürgerinnen und Bürgern aus Münnerstadt und aus der Region steht ein wichtiger Baustein für eine saubere Energieversorgung aus der Region zur Verfügung und zugleich eine Möglichkeit, sich am Windpark zu beteiligen, sodass dieser seinen Namen zu Recht trägt: Bürgerwindpark Langes Schiff! Norbert Schmäling Exposé Kommanditbeteiligung März

6 Geschäftszweck und Beteiligte Die Firma Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt GmbH & Co. KG ist eine von der Langes Schiff Energie GmbH und der NATURSTROM AG initiierte Betreibergesellschaft. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien in Münnerstadt und Umgebung die Energiewende in Deutschland und spezifisch in der Region voran zu bringen. Der Bürgerwindpark wurde durch die Herren Norbert Schmäling und Gunter Häckner initiiert, beide sind seit vielen Jahren im Bereich des Natur- und Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien in der Region tätig. Zusammen entwickelten sie das Projekt in der Langes Schiff Energie GmbH. Nachdem die vielfältigen Vorarbeiten getätigt waren und die Realisierung des Projektes anstand fiel die Entscheidung, für die weiteren Schritte eine Zusammenarbeit mit der NATURSTROM-Gruppe einzugehen. Die NATURSTROM AG wurde 1998 in Düsseldorf gegründet, wo sie auch jetzt noch ihren Firmensitz hat, die Gesellschaft wird von annähernd Bürgern als Aktionäre getragen. Heute gehört das Unternehmen mit dem über Tochtergesellschaften bundesweit angebotenen Produkt naturstrom zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom und Gas aus Erneuerbaren Energien und versorgt über Kunden. naturstrom ist ein Ökostromprodukt, das auf die Direktbelieferung der Kunden aus Wind-, Wasser- und Sonnenkraftwerken setzt, also ohne Nutzung der Börse, wo Herkunft und Qualität des Stroms keine Rolle spielen, oder gar von Zertifikaten, mit denen Graustrom in Grünstrom umdeklariert werden kann. Aufgrund seiner besonders positiven Umweltwirkung ist naturstrom seit 1999 durchgehend vom Grüner Strom Label ev zertifiziert worden. Getragen wird das Label von namhaften Umweltverbänden. Es gilt als besonders streng, erhöht für Verbraucher die Transparenz im Strommarkt und stellt den Ausbau der Erneuerbaren Energien sicher. Die NATURSTROM AG setzt seit 1998 auf eine nachhaltige Energieversorgung jenseits von Kohle und Atom. Dabei achtet sie sowohl auf die Berücksichtigung ökologischer, also auch ökonomischer und gesellschaftlicher Ziele. Die NATURSTROM-Gruppe baut und betreibt eigene Anlagen für die grüne Stromproduktion. Der zweite - und aktuell auch zweitgrößte von 10 Standorten der kleinen Gruppe ist Forchheim (Oberfranken), dort wurde 2004 mit der Projektentwicklung begonnen und dort ist auch die NaturStromAnlagen GmbH, die Tochtergesellschaft, die den Bau neuer Anlagen übernimmt, beheimatet. Bundesweit sind bisher ca. 240 neue Erzeugungsanlagen für Strom aus Sonne, Biomasse, Wind- und Wasserkraft entstanden, die ohne die Unterstützung der NATURSTROM AG nicht gebaut worden wären. Die BWP Langes Schiff Münnerstadt wurde von den Initiatoren und der NATURSTROM AG gegründet, um einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung in der Gemeinde Münnerstadt und in der Region beizutragen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen aus der Region eine Möglichkeit zu bieten, an der Energiewende vor Ort mitzuwirken und sich zu beteiligen. Mit der Fachplanung und Umsetzung der Baumaßnahmen für den Bürgerwindpark wurde die NaturStromAnlagen GmbH aus Forchheim (Oberfranken), ein Unternehmen der NATURSTROM- Gruppe, beauftragt. Hierfür wurde ein Vertrag über die schlüsselfertige Lieferung der fünf Windenergieanlagen zu einem Festpreis geschlossen. Somit hatte die Betreibergesellschaft keinerlei Kostenrisiko aus der Projektentwicklung und dem Bau zu tragen. Exposé Kommanditbeteiligung März

7 Die Windenergieanlagen Um an dem Projektstandort eine möglichst gute Relation zwischen der Windausbeute, den laufenden Kosten und der Investitionshöhe erreichen zu können, entschied sich die Gesellschaft für den Anlagentyp VENSYS VE MW mit 140 m Nabenhöhe. Der Anlagentyp hat den Vorteil, dass es sich um eine getriebelose WEA handelt, welche weniger reparaturanfällig und wartungsintensiv ist. Außerdem enthält sie kaum noch Öl, was insbesondere im Hinblick auf die Lage des Windparks im Heilquellenschutzgebiet Bad Kissingen bzw. im Wasserschutzgebiet der Stadt Münnerstadt von Vorteil ist. Die Jahresproduktion aller Anlagen zusammen ist mit 24 Mio. kwh prognostiziert. Betriebsdaten Nennleistung Einschaltgeschwindigkeit Abschaltgeschwindigkeit 2,5 MW 3 m/s 25 m/s Rotor Rotordurchmesser 112,5 m Überstrichene Fläche m² Drehzahlregelung 6,5 13,6 U/min Leistungsbegrenzung Pitch (Rotorblattverstellung) Getriebe Bauart Generator Bauart Kühlsystem Spannung Steuerung Art der Steuerung Netzaufschaltung Überwachung Bremssystem Hauptbremse Zweite Bremse Turm Bauart Nabenhöhe getriebelos Synchrongenerator mit Permanentmagneterregung Luftkühlung 690 V mikroprozessorgesteuert Modularer IGBT-Umrichter mit nachgeschaltetem Transformator Daten-Fernüberwachung Pitch (Rotorblattverstellung) mit separater Notenergieversorgung Hydraulische Haltebremse Hybridturm (Beton und Stahl) 140 m Exposé Kommanditbeteiligung März

8 Investition im Überblick Emittentin Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt GmbH & Co. KG Emissionsvolumen Bis zu Euro über die Ausgabe von maximal 20 Anteilen Mindestzeichnung Euro, höhere Beträge müssen durch teilbar sein. Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung, spätestens jedoch am , bei Verlängerung durch die Komplementärin am Interner Zinsfuß Durchschnittliche Rendite über 20 Jahre Gewinnausschüttung 4,7 % vor persönlichen Steuern der Anteilseigner (Prognose) 5 % vor persönlichen Steuern der Anteilseigner (Prognose) Insgesamt ca. 100% über die Prognoselaufzeit Rückzahlung KG-Anteil Erfolgt über jährliche Auszahlungen Steuerliche Behandlung Gewerbliche Einkünfte, Mitunternehmereigenschaft Nachschusspflicht Nein Agio (Aufgeld) fällt nicht an Exposé Kommanditbeteiligung März

9 Die Gesellschaft und Ihre Kapitalausstattung Der Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt (BWP Münnerstadt) besitzt die Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Als voll haftende Gesellschafterin (Komplementärin) fungiert die NALAS Wind GmbH, welche jedoch nicht am Vermögen und Ertrag der Gesellschaft beteiligt ist. Die Gründungskommanditistinnen der Gesellschaft sind die Firma Langes Schiff Energie GmbH, die mit ihren Gesellschaftern das Windparkprojekt seit mehreren Jahren vorbereitet hat, und die Firma NATURSTROM AG, ein bundesweit agierender Ökostromanbieter, der von Forchheim/Ofr. aus seit mehr als 10 Jahren zusammen mit Bürgern Erneuerbare Energieanlagen errichtet und betreibt. Der mit der NaturStromAnlagen GmbH abgeschlossene Generalliefervertrag sieht die schlüsselfertige Lieferung von 5 Windenergieanlagen vom Typ Vensys VE 112 / 2.5 vor. Im Lieferumfang enthalten ist die Beibringung aller Voraussetzungen zum Betreib der Windenergieanlagen, insbesondere der entsprechenden Genehmigung nach dem BImSchG, die Verträge mit den Eigentümern der benötigten Flächen, der Wegebau und die Kabelverlegung. Der vereinbarte Gesamtkaufpreis beträgt Mio. Euro. Während die Bauarbeiten schon liefen konnte durch Vermittlung der Projektinitiatoren für eine der neuen Windanlagen ein Repowering-Vertrag geschlossen werden. In diesem wird die Übernahme und Stilllegung einer seit 1998 betriebenen Bürgerwindanlage mit 500 kw Leistung im Landkreis Bad Kissingen durch die BWP Langes Schiff Münnerstadt vereinbart, wofür ein Repowering-Bonus die Erlöse beim Betrieb einer der neuen Anlagen erhöht. Nachfolgend wird dargestellt, aus welchen Quellen Finanzmittel stammen und wie sie für das Projekt eingesetzt werden: Mittelverwendung Festpreis für fünf Windenergieanlagen Bankgebühr, Repowering-Bonus, Reserve Mittelherkunft Kommanditkapital Nachrangdarlehen (Bürger vor Ort) Nachrangdarlehen NATURSTROM AG Bankdarlehen (UmweltBank) Mittelverwendung: Die BWP Münnerstadt hat schlüsselfertig fünf im November und Dezember 2014 in Betrieb gegangene Windenergieanlagen des Typs Vensys 112 erworben. Der Festpreis für die fünf Anlagen beträgt 22 Mio. Euro. Weiterhin fallen noch für die Bankfinanzierung Entgelte in Höhe von (0,5% der Darlehenssumme) und für den Erwerb des Repowering-Bonus ca an. Zusätzlich wird als Sicherheit eine Liquiditätsreserve gebildet. Exposé Kommanditbeteiligung März

10 Die Mittelherkunftsplanung sieht ein Kommanditkapital in Höhe von 5 Mio. Euro vor Euro sind bereits von den Initiatoren, der Langes Schiff GmbH bzw. deren Gesellschaftern, bereitgestellt worden. Jeweils 1 Mio. Euro sind von der NATURSTROM AG und ihrer Beteiligungsgesellschaft NaturStromQuelle Main-Rhön an Kommanditeinlage gezeichnet und einbezahlt worden. Die Gesellschaft öffnet sich nun einem begrenzten Kreis von bis zu 20 Investoren, die sich als Kommanditisten mit Kapitaleinlagen ab ,00 Euro und in Summe mit bis zu 2,9 Mio. Euro an der Gesellschaft beteiligen können. Das Beteiligungsangebot richtet sich bevorzugt an Bürger, Unternehmen und Institutionen aus Münnerstadt und der Region sowie den Beteiligten an der Windenergieanlage, die für die Repowering-Maßnahme erworben und stillgelegt wurde. Soweit der Betrag von 2,9 Mio. Euro durch neu hinzutretende Kommanditisten nicht aufgebracht wird, hat sich die NATURSTROM AG - direkt oder indirekt - bereits erklärt, den verbleibenden Betrag als weitere Kommanditeinlage zeichnen zu wollen. Neben der Möglichkeit der Beteiligung an der Gesellschaft als Kommanditist wird durch die BWP Langes Schiff Münnerstadt den Bürgern auch hier bevorzugt denen aus Münnerstadt und der Region die Möglichkeit geboten, sich über ein Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro an dem Projekt finanziell und ideell zu beteiligen. Über dieses weitere und eigenständige Angebot zur Teilhabe am Windpark können Interessierte Informationen bei der Gesellschaft anfordern. Die Vorfinanzierung dieses Darlehens sowie der noch offenen Kommanditanteile erfolgt durch die NATURSTROM AG. Dieses NATURSTROM-Darlehen soll über die neu gezeichneten Kommanditanteile und Nachrangdarlehen der Bürger vor Ort zurückgeführt werden. Mit der UmweltBank AG in Nürnberg wurden zwei Darlehensverträge abgeschlossen. Ein Annuitätendarlehen in Höhe von 14,7 Mio. Euro weist eine Laufzeit bis Ende 2029 mit einer Zinsfestschreibung in Höhe von 2,49% für die gesamte Laufzeit auf. Das zweite Darlehen in Höhe von 1,3 Mio. Euro besitzt eine Laufzeit bis Ende 2021, der Zinssatz beträgt 1,89%. Dieses Darlehen hat die Besonderheit, dass es jederzeit in beliebiger Höhe getilgt werden kann. In der nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ist unterstellt, dass dieses Darlehen bis Ende 2018 komplett getilgt ist. Ebenso ist es laut Prognose möglich, das kurzfristige Nachrangdarlehen der NATURSTROM AG im Laufe des Jahres 2015 zurückzuführen. Dieses Darlehen in Höhe von ,- Euro war notwendig, um zum einen den Repowering-Bonus erwerben zu können. Zum anderen ist es in der ersten Betriebsphase so, dass verschiedene laufende Kosten sofort zu begleichen sind, Einnahmen über die Einspeisevergütungen allerdings erst zeitverzögert gezahlt werden, so dass mit einem Liquiditätspolster die Anfangsmonate gemeistert werden. Exposé Kommanditbeteiligung März

11 Die Wirtschaftlichkeitsberechnung Alle nachfolgenden Angaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung beziehen sich auf Nettopreise. Die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt ist als gewerbliche Gesellschaft umsatzsteuerpflichtig und zugleich vorsteuerabzugsberechtigt, sie betrachtet die Umsatzsteuer deshalb als einen durchlaufenden Posten, der nicht im Einzelnen in der Liquiditätsplanung berücksichtigt wird. Es wird zur Vereinfachung davon ausgegangen, dass für die Gewinn- und Verlustrechnung relevanten Erträge und Aufwendungen im Moment ihres Entstehens direkt liquiditätswirksam sind. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Realität von diesen beiden vorgenannten Vereinfachungen abweichen wird, dass die Abweichungen wegen ihrer geringen Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin aber aus Gründen der besseren Darstellbarkeit in Kauf genommen werden. Erlöse Um eine Prognose zu den zu generierenden Stromerlösen abgeben zu können, wurden zwei unabhängige Ertragsgutachten in Auftrag gegeben. Die Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH prognostiziert einen Bruttowert MWh/a. und die Firma RSC GmbH einen von MWh/a. Von diesen beiden Werten wurde der Mittelwert gebildet und Sicherheitsaschläge in Höhe von insgesamt 12,5% vorgenommen. Für die Wirtschaftlichkeitsprognose wird daher abgerundet mit MWh/a. kalkuliert. Da die Anlagen bereits in 2014 ans Netz gegangen sind, beträgt die im EEG festgelegte Einspeisevergütung 9,13 Cent/kWh. Zusätzlich kann eine der fünf Windenergieanlagen einen sogenannten Repowering-Bonus in Anspruch nehmen, dieser beträgt 0,48 Cent/kWh. Ein denkbarer Mehrerlös durch die Direktvermarktung des produzierten Stroms wurde aus Vorsichtsgründen nicht einkalkuliert, soll aber genutzt werden. Für 2015 und 2016 ist ein entsprechender Vermarktungsvertrag mit der NaturStromTrading GmbH geschlossen. Zinserträge für die Liquiditätsreserve wurden aufgrund des aktuellen Zinsniveaus für die komplette Laufzeit aus Sicherheitsgründen nicht einkalkuliert. Exposé Kommanditbeteiligung März

12 Kosten Mit den Grundstückeigentümern wurden entsprechende Pachtverträge über mindestens 20 Jahre abgeschlossen, hierfür fallen Pachtzahlungen an, die teilweise in Abhängigkeit vom erzielten Stromertrag, teilweise als Festbeträge zu Buche schlagen. Mit der Firma Vensys AG wurde für alle fünf Anlagen ein Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren vereinbart, in dessen Rahmen sind nicht nur die notwendigen Serviceleistungen enthalten sondern auch alle Reparaturen an den Anlagen, die technisch bedingt sind und nicht durch Dritte oder höhere Gewalt ausgelöst werden. Auch übernimmt Vensys eine Verfügbarkeitsgarantie auf dem sehr hohen Niveau von 98 %. Sollten die Anlagen durch technische Störungen diese Verfügbarkeit nicht erreichen, ist Vensys zum Ausgleich des Schadens nach einer festgelegten Formel verpflichtet. Für die Windanlagen wurde ein Versicherungspaket abgeschlossen, dieses beinhaltet eine Haftpflicht- sowie eine Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Da nicht alle denkbaren Schäden durch den Vollwartungsvertrag und die Versicherungen abgedeckt sind, wie z.b. auftretende Wegeschäden, wurden aus Vorsichtsgründen nochmals pro Anlage Euro auf die Laufzeit als Instandhaltungskosten einkalkuliert. Mit der NaturStromAnlagen GmbH, eine Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG, wurde ein technischer Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. In dem Posten Zähler-, Telefonkosten und Stromeigenverbrauch sind auch laufende Kosten für die Nutzung des Umspannwerkes enthalten. Weiterhin sind Kosten für die kaufmännische Betriebsführung/Verwaltung (z.b. Liquiditätsmanagement, Gesellschaftsverwaltung, Buchhaltung), die gesetzliche Geschäftsführung der Komplementärin und den Jahresabschluss aufgeführt. Die Windenergieanlagen werden gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben linear über einen Zeitraum von 16 Jahren abgeschrieben, im ersten und letzten Jahr zeitanteilig. Ebenso wird das anfallende Entgelt für die Bankfinanzierung linear abgeschrieben. Die Darlehenszinsen beinhalten die anfallenden Zinsen für die Bankdarlehen, die Zinsen für das von Bürgern gewährte Nachrangdarlehen sowie Zinsen für das kurzfristige Nachrangdarlehen der NATURSTROM AG. Für den Rückbau der Anlagen werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Dieser Rückbau und die finanzielle Absicherung desselben sind verbindlich in der Betriebsgenehmigung geregelt. In der Geschäftsplanung wird unterstellt, dass der Betrieb der Windanlagen für 20 Jahre erfolgt, also für den Zeitraum, in dem die Einspeisevergütung durch das EEG geregelt ist, und dass die Anlagen am Ende der Prognoselaufzeit zurückgebaut werden. Angestrebt wird ein längerer Betrieb, es ist aber derzeit nicht absehbar, ob und zu welchen Bedingungen dieses in 20 Jahren möglich ist, so dass diese Option in der aktuellen Planung unberücksichtigt bleibt. Exposé Kommanditbeteiligung März

13 Ergebnis Vom Ergebnis vor Steuer ist durch die Gesellschaft die Gewerbesteuer zu bezahlen, das Ergebnis nach Steuer ist anteilig vom jeweiligen Kommanditisten mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Hier kann ggf. die von der Gesellschaft bezahlte Gewerbesteuer angerechnet werden. Liquidität Für die Liquiditätsprognose sind zu Zeile 24 die nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen zu addieren (Abschreibungen, Rückstellung Rückbau) sowie die Investitionskosten, Darlehensauszahlungen sowie tilgungen und die Veränderung des Eigenkapitals zu berücksichtigen. Neben der Ansparung einer Rückbaurücklage ist bei der Bank eine entsprechende Kapitaldienstdeckungsreserve während der Darlehenslaufzeit zu hinterlegen. Von der vorhandenen Gesamtliquidität sind diese beiden Posten abzuziehen, um auf die aufgeführte freie Liquidität zu kommen. Eigenkapital Zeile 33 weist die Ein- und Rückzahlungen des Kommanditkapitals auf. Nach Rückführung des kurzfristigen Nachrangdarlehens der NATURSTROM AG und des mittelfristigen Darlehens der Umwelt- Bank über 1,3 Mio. Euro erfolgt prognosegemäß für das Jahr 2018 die erste Ausschüttung. Die Auszahlungen für ein Geschäftsjahr erfolgen grundsätzlich erst im folgenden Jahr, und zwar nach Abhaltung der Gesellschafterversammlung, in welcher über die Höhe der Auszahlungen entschieden werden. Insgesamt fließen prognosegemäß ca. 200% der geleisteten Einlage an die Kommanditisten zurück, davon sind ca. 100% Gewinnausschüttung, die anderen 100% dienen der Rückführung der Einlage. Der interne Zinsfuß beträgt 4,7%, die durchschnittliche Ausschüttungsrendite liegt bei ca. 5,0%, beides jeweils nach Gewerbesteuer aber vor der persönlichen Einkommensteuer der Kommanditisten. Exposé Kommanditbeteiligung März

14 Münnerstadt ERLÖSE 1 Produktion kwh Erlöse Strom Zinserträge Summe Erlöse KOSTEN 5 Pachten Wartung Instandhaltung techn. Betriebsführung Zähler, Telefon, Stromverbr Versicherungen Kaufm. Betriebsführung Komplementärin Jahresabschluss Sonstige Kosten Abschreibung Bankgebühr Darlehenszinsen Rückstellungen für Rückbau Rückbau Abschreibungen Summe Kosten ERGEBNIS 21 Ergebnis vor Gewerbesteuer Ergebnis in % des Eigenkapitals -1,82% -6,95% 0,49% -1,81% -1,05% -0,80% -0,63% -0,48% 0,09% 0,25% 0,99% 23 Gewerbesteuer Ergebnis nach Gewerbesteuer LIQUIDITÄT 25 Ergebnis nach Gewerbesteuer Nicht liquiditätswirksamer Aufwand Investitionen Darlehen: Aufnahme/Tilgungen Änderungen Eigenkapital Liquiditätsänderung Liquidität zum Jahresende freie Liquidität ÄNDERUNG EIGENKAPITAL 33 Eigenkapital Gewinausschüttung Summe Auszahlung an Gesellschafter in % 0,0% 0,0% 0,0% 3,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% 5,0% Exposé Kommanditbeteiligung März

15 Münnerstadt Summe 1. ERLÖSE 1 Produktion kwh Erlöse Strom Zinserträge Summe Erlöse KOSTEN 5 Pachten Wartung Instandhaltung techn. Betriebsführung Zähler, Telefon, Stromverbr Versicherungen Kaufm. Betriebsführung Komplementärin Jahresabschluss Sonstige Kosten Abschreibung Bankgebühr Darlehenszinsen Rückstellungen für Rückbau Rückbau Abschreibungen Summe Kosten ERGEBNIS 21 Ergebnis vor Gewerbesteuer Ergebnis in % des Eigenkapitals 0,74% 1,43% 1,54% 2,27% 2,26% 4,49% 29,41% 29,53% 28,98% 29,92% 118,85% 23 Gewerbesteuer Ergebnis nach Gewerbesteuer LIQUIDITÄT 25 Ergebnis nach Gewerbesteuer Nicht liquiditätswirksamer Aufwand Investitionen Darlehen: Aufnahme/Tilgungen Änderungen Eigenkapital Liquiditätsänderung Liquidität zum Jahresende freie Liquidität ÄNDERUNG EIGENKAPITAL 33 Eigenkapital Gewinausschüttung Summe Auszahlung an Gesellschafter in % 5,0% 6,0% 6,0% 7,0% 7,0% 7,0% 32,0% 32,0% 32,0% 34,5% 201,5% Exposé Kommanditbeteiligung März

16 Informationen zur Kapitalanlage Gegenstand des Beteiligungsangebotes/Emissionsvolumen Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes sind bis zu Euro Gesellschaftskapital der Bürgerwindpark Langes Schiff in Form von Kommanditanteilen. Ausgegeben werden maximal 20 Anteile. Die Mindestbeteiligung beträgt Euro. Höhere Beträge müssen durch glatt teilbar sein. Sollte bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist oder nach Ausgabe von maximal 20 Anteilen das zur Zeichnung angebotene Kommanditkapital nicht vollständig platziert werden, so übernimmt die NATURSTROM AG als Gründungskommanditistin oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen das ausstehende Kommanditkapital in Höhe der Differenz zwischen dem mit dieser Vermögensanlage angebotenen und dem hiervon gezeichneten Kommanditkapital. Angaben über die angebotenen Kommanditanteile Die Hauptmerkmale der Anteile der Kommanditisten (nachfolgend auch Anleger genannt) ergeben sich aus den gesellschaftsvertraglich geregelten Rechten und Pflichten und den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder an der Gesellschaft beteiligte Anleger hat die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen Verwaltungs- und Vermögensrechte. Die Kommanditisten üben ihren Willen über das oberste Organ der Gesellschaft, ihre Gesellschafterversammlung, aus, sie entscheiden insbesondere über die in 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages genannten Beschlussfassungsgegenstände in einer Versammlung oder im Umlaufverfahren. Jeder Kommanditist hat ein Teilnahme-, Stimm-, Rede- und Informationsrecht. und erhält eine Abschrift des Jahresabschlusses. Das Stimmrecht der Kommanditisten richtet sich nach dem Betrag der jeweils übernommenen Einlage. Je volle 1.000,- Euro eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Darüber hinaus stehen den Kommanditisten die gesetzlich vorgesehenen Kontroll- und Informationsrechte zu. Gesellschafter haben das Recht, aber nicht die Pflicht, sich an Kapitalerhöhungen zu beteiligen, sie sind grundsätzlich vom Wettbewerbsverbot befreit, nicht jedoch, soweit ein Gesellschafter durch sein Verhalten der Gesellschaft explizit Schaden zufügen würde. In vermögensrechtlicher Hinsicht sind die Anleger zunächst verpflichtet, die von Ihnen gezeichnete Einlage zu zahlen. Die Anleger sind beteiligt an Gewinn und Verlust der Gesellschaft und ihnen steht ein Anspruch zu auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Gesellschaft. Am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft sind die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen untereinander beteiligt. Die Ergebnisverteilung erfolgt gemäß der Regelung in 11 des Gesellschaftsvertrages. Die Haftung der Kommanditisten ist grundsätzlich beschränkt auf die im Handelsregister einzutragende Haftsumme. Eine Haftung gemäß 172 Abs. 4 HGB kann jedoch wieder aufleben, sofern durch Gesellschafterbeschluss Rückzahlungen auf eingelegtes Kommanditkapital erfolgen, denen keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Eine Kündigungsmöglichkeit für Kommanditisten besteht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens aber zum Exposé Kommanditbeteiligung März

17 Die hier dargestellten wesentlichen Rechte und Pflichten der Anleger ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt, der in dieser Informationsschrift abgedruckt ist. Abweichende Rechte und Pflichten der Komplementärin Die Komplementärin NALAS Wind GmbH hält keinen Kapitalanteil und ist nicht am Vermögen oder Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Die Komplementärin haftet mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Komplementärin übernimmt die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Abweichend zu den übrigen Gesellschaftern erhält die Komplementärin die in 8 des Gesellschaftsvertrages geregelte Vergütung und Aufwendungsersatz. Gesellschafterversammlungen werden von der Komplementärin einberufen. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung übernimmt sie die Leitung und fertigt über den Verlauf eine Niederschrift an. Im Rahmen der Abstimmung stehen ihr so viele Stimmrechte zu, als dies 1/9 aller Stimmrechte der Kommanditisten entspricht. Darüber hinaus hat sie besondere Zustimmungsrechte betreffend die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Verbriefung Die angebotenen Kommanditanteile werden nicht verbrieft. Neue Kommanditisten treten der Gesellschaft durch ihre Beitrittserklärung und die Annahme dieses Beitrittsgesuchs durch die Komplementärin bei. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Antragsteller und Eintragung in die Liste der Gesellschafter. Die Anlegerliste wird in elektronischer Form geführt. Rechtsgrundlage für die Begebung, Kapitalverteilung Die Gesellschafterversammlung der Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt hat zur Finanzierung der Investition in die 5 Windenergieanlagen in Münnerstadt mit Beschluss vom die Ausgabe weiterer Kommanditanteile beschlossen, um in Summe über ein Kommanditkapital von ,- Euro zu verfügen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Informationsschrift sind davon ,00 Euro gezeichnet und eingezahlt: NATURSTROM AG mit ,- Euro, deren 100%ige Tochtergesellschaft NaturStromQuelle Main Rhön mit Euro sowie den Initiatoren des Projektes, der Langes Schiff Münnerstadt GmbH sowie deren Gesellschafter Florian Arandt, Norbert Schmäling und Gunter Häckner von in Summe ,00 Euro. Übertragbarkeit und Handelbarkeit der Beteiligung Der Kommanditanteil eines jeden Gesellschafters kann unabhängig von der Höhe seines Kommanditanteils durch Abtretung jeweils mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres übertragen werden, wenn der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters eintritt. Teilübertragungen sind nur zulässig, soweit die entstehenden festen Kapitalkonten mindestens ,- Euro betragen und durch ohne Rest teilbar sind. Jede Verfügung über Kommanditanteile bedarf der vorherigen Zustimmung der Komplementärin, die nicht willkürlich versagt werden darf. Die freie Handelbarkeit ist aufgrund des Zustimmungserfordernisses durch die Komplementärin, die zeitliche Beschränkung der Verfügungsmöglichkeit zum Ende eines Kalenderjahres und das Nichtvorhandensein eines organisierten bzw. offiziellen Marktes eingeschränkt. Exposé Kommanditbeteiligung März

18 Bedingungen und Konditionen Erwerbspreis Der Erwerbspreis entspricht der jeweiligen individuellen Beteiligungshöhe. Ein Agio wird nicht erhoben. Angesprochene Anlegerkreise Das Angebot ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, es darf nur Interessenten zugänglich gemacht werden, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Großbritannien sind oder in diesen Ländern ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Angebotsabwicklung /Zeichnungsstelle/ Zahlstelle Die Einwerbung des Kommanditkapitals und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt, Marktplatz 1, Münnerstadt, Telefon: Sie nimmt die Zeichnungen entgegen. Die Zuteilung der Kommanditanteile erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsanträge bei der Emittentin. Die Einzahlung der Kommanditeinlage erfolgt auf das Konto der Bürgerwindpark Langes Schiff bei der UmweltBank AG, IBAN: DE BIC: UMWEDE7NXXX. Die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt wird dem Erwerber nach Eingang des Kaufpreises eine Bescheinigung über den Erwerb der Kommanditanteile zusenden. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Zugang und Annahme der Beitrittserklärung zu leisten. Bei Fristversäumung behält sich die Gesellschaft vor, 8 % Verzugszinsen zu verlangen. Die Zahlung der jährlichen Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen erfolgen durch die Gesellschaft als Zahlstelle auf das vom Erwerber in der Beitrittserklärung angegebene Konto. Frist des Angebots, Möglichkeit der vorzeitigen Schließung der Zeichnungsmöglichkeit oder Kürzung der Beteiligung Die Zeichnungsfrist beginnt am und endet mit Vollplatzierung, spätestens aber am , bei Verlängerung der Zeichnungsfrist durch die Komplementärin spätestens am Die Komplementärin ist berechtigt, die Zeichnung ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schließen. Die Komplementärin hat die Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, wenn der zur Zahlung ausstehende Zeichnungsbetrag trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung nicht in voller Höhe erbracht wird. Beteiligungsdauer Die Laufzeit der Beteiligung ist grundsätzlich unbefristet, eine Kündigung ist erstmals zum möglich. Exposé Kommanditbeteiligung März

19 Wichtige steuerliche Aspekte einer Beteiligung Die folgenden wesentlichen Grundlagen zu steuerlichen Folgen einer Beteiligung berücksichtigen die Gesetzgebung, die Auffassung der Finanzverwaltung und die veröffentlichte Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsbroschüre. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich das Risiko besteht, dass sich die Gesetzgebung sowie Rechtsprechung und die Verwaltungsauffassung laufend ändern. Bei erst kürzlich veröffentlichten Verwaltungsmeinungen und Gesetzesänderungen besteht naturgemäß noch keine Rechtsprechung bezüglich einzelner Auslegungen. In diesem Zusammenhang wird deutlich darauf hingewiesen, dass künftige Abweichungen in der steuerlichen Behandlung der Kommanditbeteiligung in keinem Fall einen Anspruch der Gesellschafter auf Kündigung, Schadensersatz oder dergleichen gegenüber der Gesellschaft begründen. Bei der Darstellung der steuerlichen Aspekte der Vermögensanlage für den Gesellschafter wird vorausgesetzt, dass es sich bei den Gesellschaftern (Anlegern) um Direktkommanditisten (also nicht über Treuhänder vertretene Kommanditisten) handelt, die in der Bundesrepublik Deutschland als natürliche und juristische Personen unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung in ihrem Privatvermögen bzw. inländischen Betriebsvermögen halten. Nachfolgend wird über die wesentlichen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Gesellschaft Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt informiert. Dies soll dem Anleger helfen die Anlageentscheidung eigenverantwortlich zu treffen. Dabei können Umstände aus den persönlichen und individuellen Bereichen des Anlegers nicht überblickt werden. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, sich individuell steuerlich beraten zu lassen. Nur die Gesellschafter sind Schuldner der Einkommensteuer. Die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt selbst ist nicht der Einkommenssteuer unterworfen. Sie ist allerdings Gewerbesteuersubjekt und damit gewerbesteuerpflichtig, ferner unterliegt sie der Umsatzsteuerpflicht. Besteuerungsverfahren Die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt wird bei dem für sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt. Sie ist verpflichtet beim Finanzamt jährlich einen Jahresabschluss mit den dazugehörigen Steuererklärungen und umfangreichen Anlagen abzugeben, in denen alle steuerrelevanten Angaben enthalten sein müssen, insbesondere Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben. In einer für die KG einheitlichen und für alle Gesellschafter gesonderten Gewinnfeststellung sind die steuerlichen Angaben enthalten, die alle Gesellschafter betreffen. Diese Angaben werden vom Betriebsstättenfinanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der beteiligten Gesellschafter weitergeleitet. Das jeweilige Wohnsitzfinanzamt ist an die Werte gebunden und berücksichtigt diese in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter. Dabei wird zum Beispiel die Art und Höhe des Gewinnes oder Verlustes, die anrechenbaren Steuern und der Anteil am Gewerbesteuermessbetrag festgestellt. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu dem geschilderten Verfahren ist es rechtlich ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter seine Sonderbetriebsausgaben direkt in seiner Einkommenssteuererklärung geltend macht. Diese Ausgaben gehen steuerlich endgültig verloren, wenn sie nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft bis 31. März des Folgejahres eingehen, damit sie in der Steuererklärung der Gesellschaft aufgenommen werden können. Im ersten Jahr seiner Beteiligung wird jeder Gesellschafter auf seine Verpflichtung hingewiesen und ist anschließend selbst für die rechtzeitige Mitteilung an die Gesellschaft verantwortlich. Exposé Kommanditbeteiligung März

20 Weder die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt noch eine andere Person übernehmen die Zahlung von Steuern für den Anleger. Einkommensteuer Einkunftsart Als Gesellschafter erzielen die Kommanditisten aus ihrer Beteiligung an der Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Rahmen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft. Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass es sich bei dem Betrieb von Windenergieanlagen um einen Gewerbebetrieb handelt. Betriebsvermögen stellen dabei die Vermögensgegenstände der Gesellschaft dar. Nach dem Gesellschaftsvertrag stehen den Gesellschaftern Kontroll- und Verwaltungsrechte sowie eine Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven zu, so dass in diesem Rahmen eine Mitunternehmerschaft gegeben ist. Durch Übernahme des mitunternehmerischen Risikos sind die Kommanditisten steuerlich als Mitunternehmer anzusehen. Absicht der Gewinnerzielung Für eine Einstufung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Diese muss sowohl bei der Gesellschaft als auch bei den Gesellschaftern vorhanden sein. Fehlt diese Eigenschaft, ist die Tätigkeit gegebenenfalls als einkommensteuerrechtlich irrelevante Tätigkeit einzustufen. Folge wäre, dass den Gesellschaftern steuerlich keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugewiesen würden und etwaige Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften in der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter ausgeglichen werden könnten. Zur Beurteilung der Frage der Gewinnerzielungsabsicht wird eine Gegenüberstellung des Betriebsvermögens zu Beginn und am Ende der Tätigkeit unter Korrektur der Entnahmen und Einlagen vorgenommen. Dabei kommt es auf die Absicht einer Gewinnerzielung und nicht auf eine tatsächliche Gewinnerzielung an. Zusätzlich zu berücksichtigen sind hierbei auch die oben beschriebenen Sonderbetriebsausgaben der Kommanditisten, wie z. B. Darlehenszinsen aus einem kreditfinanzierten Erwerb der Kommanditbeteiligung. Beim Vorhandensein von Sonderbetriebsausgaben kann die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht nur unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Gesellschafters erfolgen. Die individuelle steuerliche Beratung wird in solchen Fällen zur Klärung der Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich empfohlen. Bei Gesellschaftern, die beabsichtigen ihre Beteiligung vor Eintritt von Gewinnen zu veräußern, besteht zudem die Gefahr, dass seitens der Finanzbehörden die Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt wird. Die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustverrechnung kann dann auch möglicherweise rückwirkend verloren gehen Abschreibungsmethode Die Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben, im Fall der Windenergieanlage über 16 Jahre. Regelung des 15a EStG Steuerliche Verluste aus der vorliegenden Beteiligung (vgl. auch Wirtschaftlichkeitsprognose) können bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage, alternativ bis zur Höhe des steuerlichen Kapitalkontos, abgezogen werden. Bei einem Eintritt der Zahlen, die in der Wirtschaftlichkeitsprognose genannt sind, ist diese Regelung im vorliegenden Fall nicht relevant. Sollten aber entgegen den Planwerten höhere steuerliche Verluste entstehen, können diese entsprechend der Vorschrift des 15a EStG unter Umständen nicht sofort abgezogen werden. Diese dann lediglich vortragsfähigen Verluste gehen aber nicht verloren. Sie würden mit positiven Exposé Kommanditbeteiligung März

21 Einkünften aus dieser Beteiligung in den folgenden Jahren verrechnet, so dass nur der verbleibende Saldo zu versteuern wäre. Verlustbeschränkung nach 15b EStG Nach 15b EStG gilt im Zusammenhang mit sogenannten Steuerstundungsmodellen eine Beschränkung der Verlustverrechnungen. Ein Steuerstundungsmodell im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund eines vorgefertigten Beteiligungskonzeptes die Möglichkeit geboten werden soll, in der Anfangsphase einer Investition entstehende Verluste mit seinen übrigen positiven Einkünften zu verrechnen. Nach herrschender Meinung ist die Anfangsphase der Zeitraum bis zu dem konzeptionsgemäß keine nachhaltigen positiven Einkünfte erzielt werden können. Die Verlustverrechnungsbeschränkung ist nur anzuwenden, wenn die prognostizierten Verluste der Anfangsphase 10% des konzeptionell aufzubringenden Eigenkapitals übersteigt ( 15b Abs. 3 EStG). Nachdem die prognostizierten Anfangsverluste diese 10%-Grenze nicht erreichen, erfüllt das vorliegende Beteiligungskonzepts die Voraussetzungen für die Anwendung des 15b EStG nicht und unterliegt damit nicht der Beschränkung der Verlustverrechnung. Die beitretenden Kommanditisten können entstehende negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit anderweitigen positiven Einkünften im Rahmen der geltenden Regelungen des EStG verrechnen. Entnahme und steuerliche Gewinnanteile Die geplanten Ausschüttungen stellen aus steuerlicher Sicht Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen dar und unterliegen damit keiner Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind für den Kommanditisten nur die für ihn ermittelten anteiligen steuerlichen Ergebnisse. Sonderbetriebsausgaben Sofern ein Anleger im Zusammenhang mit der Beteiligung Aufwendungen entstehen, können dies als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden. Sie mindern damit das steuerliche Ergebnis des Beteiligten. Als Sonderbetriebsausgaben gelten sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten der Beteiligung. Darunter fallen insbesondere Beratungskosten, Fremdfinanzierungskosten der Beteiligung sowie Kosten, die mit dem Besuch von Gesellschafterversammlungen entstehen. Kapitalertragsteuer Die Zinserträge der Beteiligungsgesellschaft unterliegen einer 25-prozentigen Kapitalertragsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diesen Betrag. Damit wird von Zinserträgen ein Betrag in Höhe von 26,375 Prozent vorab an das Finanzamt abgeführt. Die anteilige, von der Beteiligungsgesellschaft gezahlte Zinsabschlagsteuer und der darauf anfallende Solidaritätszuschlag werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung festgestellt und auf die Kommanditisten aufgeteilt. Der Kommanditist kann die Steuerabzugsbeträge auf seine Einkommensteuer- sowie Solidaritätszuschlagsschuld anrechnen lassen. Beendigung der Gesellschafterstellung / Veräußerung der Beteiligung Die Beteiligung an der Gesellschaft ist prinzipiell als eine auf Dauer angelegte unternehmerische Beteiligung angelegt. Sofern die Gesellschaft aufgelöst wird (Liquidation) oder der Anleger sich entscheidet, seine Beteiligung an der Gesellschaft zu veräußern und das Liquidationsergebnis oder Exposé Kommanditbeteiligung März

22 der Veräußerungserlös das steuerliche Kapitalkonto übersteigt, erzielt der ausscheidende Kommanditist einen ggf. begünstigten steuerlichen Veräußerungsgewinn gem. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. Abs. 3 in Verbindung mit 34 EStG. Der Veräußerungsgewinn unterliegt grundsätzlich der sogenannten Fünftel-Regelung mit der Folge, dass es insoweit zu einer Progressionsmilderung bei der Besteuerung des Anlegers kommen kann. Hat der Anleger das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, hat der Gesellschafter die Möglichkeit, einen Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG sowie die Versteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes des Gesellschafters, mindestens jedoch 14 %) zu beantragen. Der Freibetrag beträgt maximal Euro und ermäßigt sich um den Betrag, den der Veräußerungsgewinn die Höhe von Euro übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes sowie der Freibetrag werden ausschließlich auf Antrag und nur einmal im Leben gewährt. Der Aufgabe- bzw. der Veräußerungsgewinn unterliegen bei natürlichen Personen nicht der Gewerbesteuer. Die vorgenannten Begünstigungen beziehen sich nur auf die komplette Beteiligung und nicht auf einen Teil der Beteiligung, 16 Abs. 1 Satz 2 EStG. Es handelt sich dann bei dem Veräußerungsgewinn um einen laufenden Gewinn des Anlegers, der auch der Gewerbesteuer unterliegt. Anleger sollen sich bei einer Veräußerung ihrer Beteiligung in jedem Fall steuerlich beraten lassen. Bei der Veräußerung einer Beteiligung an der Gesellschaft sind aber auch weiter steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen, insbesondere, ob auf der Ebene des Anlegers bereits der steuerliche Totalüberschuss eingetreten ist. Kommanditisten, die eine vollständige oder teilweise Fremdfinanzierung ihrer Kommanditeinlage vorgenommen haben, müssen mit ihrem Steuerberater vor Veräußerung klären, ob auch in ihrer Person Gewinnerzielungsabsicht unter Berücksichtigung der für eine derartige Fremdfinanzierung anfallenden Zinsen und sonstigen Kosten vorliegt. Gewerbesteuer Die Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt unterliegt als eigenes Steuersubjekt der Gewerbesteuer. Dies betrifft nicht die Gesellschafter der KG. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der auf der Grundlage des Gewinns/Verlustes aus dem Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung der Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben der Gesellschafter sowie unter weiterer Berücksichtigung bestimmter gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Gewerbesteuer ist bei der Gesellschaft handelsrechtlich als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, die den anteilig an die Gesellschafter zuzuweisenden Gewinn verringert. Steuerlich ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Gewerbesteuer kann eine pauschalierte Ermäßigung der persönlichen Einkommensteuer der Gesellschafter nach sich ziehen. Die Ermäßigung beträgt maximal das 3,8-fache des auf den jeweiligen Gesellschafter entfallenden Gewerbesteuermessbetrages des entsprechenden Veranlagungszeitraums und ist der Höhe nach begrenzt auf die Einkommensteuer, die anteilig auf die im zu versteuernden Einkommen des Gesellschafters enthaltenen gewerblichen Einkünften entfällt. Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt. Der Anteil des Gesellschafters am Gewerbesteuermessbetrag und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer der Bürgerwindpark Langes Schiff Münnerstadt wird gesondert und einheitlich durch die Finanzverwaltung in einem Steuerbescheid festgestellt und richtet sich nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel gemäß Gesellschaftsvertrag. Exposé Kommanditbeteiligung März

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