(Für den Vorstand der BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v.)

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1 Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.v. Ortsgruppe Biebergemünd c/o Berthold Andres Hufeisenstrasse 9a Biebergemünd Ortsgruppe Linsengericht c/o Rolf Zimmermann Am Wald Linsengericht An die Gemeinde Biebergemünd Bau- und Liegenschaftsamt z. Hd. Herrn Helmut Schmitt Biebergemünd 05. August 2014 Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung "Windenergie" der Gemeinde Biebergemünd / ausgelegt vom bis Öffentlichkeitsbeteiligung Sehr geehrter Hr. Schmitt, die Stellungnahme der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. zum oben genannten Flächennutzungsplan finden Sie als Anlage beigefügt. Wir halten es für nicht nachvollziehbar, dass die zweite Offenlegung noch vor Abschluss der durch die Gemeinde selbst Anfang des Jahres 2014 beauftragten Untersuchungen zur Mopsfledermaus im Lützelgrund und der Untersuchungen zu Fledermäusen durch die HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig) im Rahmen eines Naturschutzprojekts in Kooperation mit dem Forstamt Jossgrund im Bereich des Forstreviers Roßbach erfolgt ist. Aus unserer Sicht führt das zu einer nicht hinnehmbaren Verzerrung der Planungen zu Lasten der Ortsteile Breitenborn-Lützel, Roßbach und Bieber. Die ersten Ergebnisse aus diesen Untersuchungen lagen der Gemeinde bereits über einen Monat vor dem Offenlegungstermin vor. Wir erwarten deshalb umgehend eine Einarbeitung der neuen Erkenntnisse in den Flächennutzungsplan Windenergie und eine erneute Offenlage der Planungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Rolf Zimmermann Berthold Andres (Für den Vorstand der BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v.) Anlage: Stellungnahme der BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung "Windenergie" der Gemeinde Biebergemünd

2 Stellungnahme der BI Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.v. zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung "Windenergie" der Gemeinde Biebergemünd Faunistische Bestandsaufnahme der Gemeinde Biebergemünd ist offensichtlich unvollständig Die faunistische Bestandsaufnahme aus 2012 und 2013, die von der Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU) und dem Büro für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM) erarbeitet wurde, erscheint zumindest für einige Fledermausarten, die gegenüber Windenergieanlagen empfindlich sind, überaus unvollständig. Forderung: Die Ergebnisse der Untersuchungen der BI Windkraft im Spessart sind bei der Erstellung des FNP Windkraft der Gemeinde Biebergemünd zu berücksichtigen und ggf. durch weitere eigene Untersuchungen der Gemeinde Biebergemünd zu ergänzen. Begründung: Beispielhaft wurden für die Mopsfledermaus seit Juni 2013 von Seiten der BI Windkraft im Spessart eigene Untersuchungen durchgeführt. Ergebnisse, Methodik und Vergleich mit den Ergebnissen des Faunaberichts der Gemeinde Biebergemünd sind in der beigefügten Anlage 6 dargestellt. Es ist festzustellen, dass das Verbreitungsgebiet der Mopsfledermaus auf der Gemarkung Biebergemünd wesentlich größer ist, als im Faunabericht der Gemeinde Biebergemünd angegeben wurde. Die Ergebnisse der BI Windkraft im Spessart wurden inzwischen durch weitere Untersuchungen der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (siehe Anlage 1, 2 und 3) in bemerkenswerter Weise bestätigt. Auf Basis der bisherigen Untersuchungen der Gemeinde Biebergemünd würde die Ausweisung der jetzigen Vorrangflächen zu einem sehr hohen Konfliktpotential für bestimmte Fledermäuse (z.b. Mopsfledermaus) und damit zu einem Widerspruch innerhalb der bisherigen Planungen führen. Konsistentes Artenschutzkonzept für die Mopsfledermaus für den vorderen Spessart im Bereich der Gemarkungen Flörsbachtal und Biebergemünd fehlt Mit nur sehr wenigen nachgewiesenen Wochenstuben in Hessen gehört die Mopsfledermaus zu den sehr seltenen und streng geschützten Arten. Laut dem Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 29. November 2012 befindet sich die Mopsfledermaus in Hessen in einem sehr ungünstigen Erhaltungszustand. Zur Reduzierung vorhabensbedingter Beeinträchtigungen ist deshalb ein Mindestabstand von 5 km zu den nachgewiesenen Wochenstubenquartieren und Kolonien der Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand einzuhalten. Forderung: Nach den überaus erfreulichen Nachweisen von zusätzlichen Wochenstubenquartieren der Mopsfledermaus auf der Gemarkung Flörsbachtal in 2013 und auf der Gemarkung Biebergemünd im Sommer 2014 ist dieser Bereich komplett und zusammenhängend aus der Nutzung für Windkraftanlagen herauszunehmen. Durch weitere forstwirtschaftliche Maßnahmen ist begleitend sicher zu stellen, dass diese einmalige Konstellation mehrerer unabhängiger Wochenstubenquartiere genutzt wird, um das Überleben einer streng geschützten Art wie der Mopsfledermaus auch für die Zukunft in Hessen sicher zustellen. Begründung: Lt. dem Landesweiten Artenhilfskonzept Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Stand: März 2008 des Hessen Forst liegen die in Hessen bekannten Wochenstubenkolonien vergleichsweise weit voneinander entfernt. Das Wochenstubengebiet im Flörsbachtal ist nach dem Kenntnisstand im genannten Artenhilfskonzept weitgehend von den anderen hessischen Wochenstubengebieten isoliert. Als Habitatschutzmaßnahme wird deshalb u.a. die Vernetzung der Einzelvorkommen durch die Schaffung von Korridoren, bzw. der Lebensraumqualität genannt. Der Schutz mehrerer zusammenhängender Populationen im Bereich Flörsbachtal und Biebergemünd wäre deshalb eine geeignete Maßnahme, um den notwendigen genetischen Austausch zwischen den Wochenstubenverbänden sicherzustellen. Die Bedeutung dieses Bereichs als besonderes Rückzugsgebiet für Fledermäuse wird auch durch den Nachweis von weiteren streng geschützten Fledermausarten eindrücklich bestätigt. Ende Juni 2013 gab es einen Todfund einer männlichen Zweifarbfledermaus (Verspertilio murinus), in einem Wohnhaus in Biebergemünd-Lützel. Für diese Art handelt sich nach unserem Kenntnisstand um den ersten Nachweis eines Sommerquartiers im Spessart. Im Juni 2014 wurde auf Grundlage der Anregung der Bürgerinitiative von Seiten der Gemeinde eine weitere Fledermausuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen durch das Gutachterbüro um Manfred Grenz konnten bei Netzfängen im Lützelgrund auch 2 männliche Große Bartfledermäuse (Myotis brandtii) nachgewiesen werden. Gemäß dem bereits zitierten Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 1

3 Windkraftanlagen (WKA) in Hessen ist auch zu Kolonien der Großen Bartfledermaus ein Mindestabstand von 5 km einzuhalten. Windhöffigkeit In der Themenkarte 1 Windhöffigkeit sind alle Flächen mit einer Windhöffigkeit von 5,75m/s und mehr als Vorrangfläche ausgewiesen. Forderung: Flächen über Wald sind erst ab einer Windhöffigkeit von 6,25m/s (5,75m/s + 0,5 m/s Fehler im Wald und in hügeligem Gelände) und mehr als Potenzialfläche auszuweisen. Begründung: Für Waldgebiete kann angenommen werden, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit niedriger ausfällt. Als grober Schätzwert kann für ein Waldgebiet mit einer Baumhöhe von 30 m davon ausgegangen werden, dass die abgelesene Windgeschwindigkeit real um ca. 0,2 0,3 m/s niedriger ausfällt. In komplexen Gebieten treten zum Teil lokale Effekte auf, die nicht durch die Windkarte berücksichtigt werden. Kommt in diesen Gebieten noch hinzu, dass keine Windkraftanlagen zu Validierungszwecken existieren, so ist ein Fehler von mehr als 0,5 m/s möglich. Quelle: Unabhängige Ermittlung des Windpotenzials für das Bundesland Hessen (Deutschland) Stand: Abstand zu Siedlungsflächen In der Themenkarte 2 Abstände zu Siedlungsflächen wird ein Abstand von nur m zu Siedlungsflächen und 600 m zu zu Gewerbe- und Sonderbauflächen, Wohnplätze im Außenbereich vorgegeben. Forderung: Es ist eine 10 H Abstandsregelung (Mindestabstand = 10 x Höhe der WKA) einzuhalten, um den Bürgern in Hessen den gleichen Gesundheitsschutz einzuräumen wie den Bürgern in Sachsen oder Bayern. Begründung: Vorbeugender Gesundheitsschutz gegen Beeinträchtigung durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf. Der Bundesrat hat am einer Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt, die den Bundesländern mehr Spielraum bei der Regelung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen einräumt. Die Bundesländer Sachsen und Bayern planen kurzfristg eine 10 H Regelung umzusetzen. Wasserschutzgebiete Zone III unter Wald als Ausschlussfläche aufnehmen In der Themenkarte 3 Wasserrecht ist dieses Kriterium nicht enthalten. Forderung: Wasserschutzgebiete Zone III unter Wald sind als Ausschlussfläche zu definieren. Begründung: Während unter der Oberfläche eines Quadratmeters normalen Waldbodens bis zu 200 Liter Wasser gespeichert sind, sind es unter gerodeten Flächen nur noch Bruchteile davon. Der nicht mehr speicherbare Überschuss wirkt sich bei längerem Regen durch verstärkte Hochwasser und in Trockenperioden durch Wasserknappheit aus. Weil insbesondere bei Starkregen das Wasser nicht mehr versickern kann, läuft es ab und spült dabei die wertvolle Krume weg. Bei einer zur rodenden Fläche von 1 ha je WKA geht es hier um bis zu 2 Mio. Liter Wasser pro WKA, die nicht mehr gespeichert werden können. Bedrängende Wirkung durch Umzingelung Bei der Erstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Biebergemünd sind auch die weiteren Vorrangflächen des entsprechenden Entwurfs des Regionalplans Südhessen zu berücksichtigen. Die infolge der Ausweisung von Vorrangflächen für WKA mögliche Errichtung von weit über 50 WKA rund um Biebergemünd und Linsengericht entfaltet wegen der potentiellen Massierung gerade in diesem Bereich eine besonders bedrängende Wirkung. Daher stellt sich die Planung als rücksichtslos gegenüber entsprechenden betroffenen Grundstücken und den darauf lebenden und sich aufhaltenden Personen dar. Für die Frage, ob von einer WKA unzumutbare bedrängende Wirkungen ausgehen, kommt es auf die Gesamthöhe der Anlage und die Rotorbewegung an. Der in der Höhe wahrzunehmenden Drehbewegung des Rotors kommt dabei eine endscheidende Bedeutung zu. Mit in Betracht zu ziehen ist dabei der Effekt des Schattenwurfes. Der Rotor zieht durch die Bewegung den Blick auf sich, weil ein sich bewegendes Objekt eher die Aufmerksamkeit auf sich lenkt, als ein ruhendes Objekt. Bewegungen werden auch dann registriert, wenn sie sich nicht direkt in der Blickrichtung des Betroffenen abspielen, sondern auch nur aus den Augenwinkeln wahrgenommen werden. Ein sich bewegendes Objekt zieht den Blick nahezu zwangsläufig auf sich. Dies kann erhebliche Irritationen hervorrufen und die Konzentration auf andere Tätigkeiten deutlich erschweren. Dies kann auf Dauer zu physischen und psychischen Belastungen führen, insbesondere, wenn ein Grundstück (als der maßgebliche Betrachtungspunkt) in mehreren Richtungen von Windkraftanlagen eingekreist ist. Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 2

4 Vergrößerung/Anpassung der Abstände zu Rotmilanhorsten nach aktuellem Standard von 1.000m auf 1.500m Forderung: Die Abstände zu Rotmilanhorsten lt. Themenkarte Arten mit hohem Konfliktpotential und Horste und Baumhöhlen sind auf m zu vergrößern. Begründung: In dem Gutachten Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (Seite 17) hat die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt/Main, zuständig für die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unter der ehemaligen Leitung von Hr. Klaus Richarz, einige Tierarten, die besonders durch Windenergieanlagen gefährdet sind, hervorgehoben. Dazu zählt insbesondere die Greifvogelart Rotmilan. Deutschland trägt für den Rotmilan eine große Verantwortung, denn etwa 60 Prozent der Weltpopulation von etwa Paaren brütet bei uns. Angesichts bundesweiter Bestandsabnahmen von über 30% seit Beginn der 1990er Jahre steht Deutschland mehr denn je in der Verantwortung für den Schutz dieser europaweit bedrohten Art. Der Leitfaden für Hessen war der erste dieser Art und ist mittlerweile überholt. In den neueren Leitfäden zur Windkraft von z.b. Rheinland-Pfalz wurde der Abstand zum Rotmilanhorst bereits von 1000m auf 1.500m vergrößert. So müssen nun rund um den Brutplatz eines Rotmilans Meter Abstand eingehalten werden. Hinzu kommt im Radius von vier Kilometern eine Tabuzone, in der die Vögel ihre Nahrung suchen. Dies wurde unter anderem auch von dem hessischen Rotmilan-Experten Christian Gelpke bestätigt. Auswirkungen der Planungen für die Vorrangfläche 3 werden verfälscht dargestellt Windkraftanlagen mit 200 m Höhe üben eine Fernwirkung aus, deshalb kann eine Planung nicht an der Gemarkungsgrenze plötzlich aufhören. Der Bau von zusätzlichen Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche 304 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf 2013 im Anschluss an die Vorrangfläche 3 wird nicht berücksichtigt. Als Beispiel sind hier die Auswirkungen auf das Landschaftsbild in der Abbildung 22 zu nennen. Forderung: Bei der Bewertung der Auswirkungen der Vorrangfläche 3 ist generell die Vorrangfläche 304 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorrangfläche 3 der Gemeinde Biebergemünd ist nur ein winziger Teil der Vorrangfläche 304 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf Die Größe dieser Vorrangfläche 304 beträgt ca. 681 ha. Damit wären auf dieser Fläche mit der üblichen Abschätzung von einer Windkraftanlage pro 10 ha insgesamt 68 Windkraftanlagen möglich. Damit ist die Darstellung der Gemeinde Biebergemünd mit 3 Anlagen auf der Vorrangfläche 3 mehr als irreführend zu betrachten und die Darstellung ist entsprechend auf die gesamte Vorrangfläche 304 zu erweitern. Fehlende Berücksichtigung der Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Prüfung durch die Regierung Unterfranken der Region Naturpark Bayerischer Spessart Die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchung der Regierung Unterfranken für den Naturpark Bayerischer Spessart stehen im krassen Gegensatz zu den Ergebnissen der naturschutzrechtlichen Untersuchungen der Gemeinde Biebergemünd für das eigene Gemarkungsgebiet im direkt angrenzenden Naturpark Hessesicher Spessart. Forderung: Dieser Widerspruch ist nicht nachvollziehbar und ist aufzulösen. Die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchung und die Beschlüsse des Bezirkstags Unterfranken vom sind deshalb bei den Planungen der Gemeinde Biebergemünd zu berücksichtigen. Begründung: In der Stellungnahme zum entsprechenden Regionalplan Südhessen stellt das Sachgebiet Naturschutz der Regierung von Unterfranken fest, dass der angrenzende Bereich auf bayerischer Seite im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Spessart liegt und dass nach gegenwärtiger und voraussichtlich auch zukünftiger Rechtslage aufgrund der Schutzgebietsverordnungen auf bayerischer Seite hier die Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich ist. Für den Bereich des Naturparks Bayerischer Spessart wurde jetzt von Seiten der Regierung von Unterfranken die Erstellung eines Zonierungskonzeptes geprüft. Die wichtigsten Ergebnisse der Voruntersuchung sind: Der Naturpark Spessart ist wegen seines landschaftlichen Charakters, des hohen Anteils an Schutzgebieten sowie der national bedeutenden Fläche für den Biotopverbund eine besonders schützenswerte Landschaft. Das Landschaftsschutzgebiet Spessart kann daher nicht für eine Zonierung empfohlen werden. Dieses Gebiet muss als größtes zusammenhängendes Laubmischwaldgebiet Deutschlands erhalten bleiben Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 3

5 Unter Berücksichtigung aller Vorgaben bleibt von über ha somit nur ein Gebiet von 107 ha für Windkraftanlagen übrig. Das sind 0,08 Prozent der Fläche des Naturparks Bayerischer Spessart. Auf der Sitzung des Bezirkstags Unterfranken vom wurde deshalb beschlossen, keine Zonierung für den Bayerischen Spessart durchzuführen und Windkraftanlagen ggf. nur in Einzelbetrachtung und nach weiterer naturschurzrechtlicher Bewertung nur auf den verbliebenen 107 ha zuzulassen. Die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchung der Regierung Unterfranken stehen damit im krassen Gegensatz zu den Ergebnissen der naturschutzrechtlichen Untersuchungen der Gemeinde Biebergemünd. Dieser Widerspruch ist nicht nachvollziehbar und ist aufzulösen. Die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen der Planung zu Lasten der Gemeinde sind zu berücksichtigen ( 1 Abs.6 Nr.2, Nr.4 BauGB) a) Drohende Abwanderung und erschwerte Neuansiedlung von Einwohnern in Folge nachteiliger Effekte von Windkraftanlagen Wegzug in die Städte und Überalterung der Gesellschaft führt zu einer Reduzierung der Einwohnerzahlen ländlicher Kommunen verbunden mit einem Verlust von Steuereinnahmen. Biebergemünd kann sich diesem Effekt nicht entziehen und versucht mit überzeugenden Projekten wie Dorferneuerung, der Planung von Ärztehäusern oder mit der Entwicklung eines Seniorenkonzepts dieser Entwicklung entgegen zu steuern. Ein überzogener Ausbau der Windkraft wird diesen Prozess konterkarieren und die Attraktivität, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Denkmal- und Ensembleschutzes, aller Ortsteile nachhaltig schmälern. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Wahl zwischen zwei möglichen Wohnorten auf denjenigen fällt, der ein Weniger an unerwünschten Nebeneffekten bzw. ein Mehr an Standortvorteilen bietet. Es dürfte mehr Personen geben, die eine Landschaftszersiedlung durch Windkraftanlagen als störend empfinden, als solche Personen, die gerne in einer solchermaßen belasteten Umgebung leben wollen. Dies ist bei der Ausweisung von Potentialflächen zur Nutzung der Windkraft zu berücksichtigen. b) Reduzierung des Steueraufkommens für die Gemeinde Biebergemünd Aus den unter a) genannten Gründen ist zu erwarten, dass die Bevölkerungszahlen eher rückläufig sein werden. Die Lebensqualität leidet durch Darstellung von Potentialflächen für Windkraftanlagen im FNP und der damit einhergehenden drohenden Errichtung. Dieses Kriterium betrifft alle Anwohner. Die Minderung der Wohnqualität ist auch ein negativer Standortfaktor für Gewerbe- und Industriebetriebe im künftigen Kampf um Fachkräfte. Es ist davon auszugehen, dass potentielle Fachkräfte sich eher in Regionen ansiedeln, die weniger durch Windkraftanlagen belastet sind und damit Gewerbe- und Industriebetrieb bei gleichen Standortbedingungen sich auch eher in diesen Regionen ansiedeln. Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 4

6 Stellungnahme zu Vorrangfläche 1 Diese Vorrangfläche ist aus folgenden Gründen zu streichen: Kriterium Artenschutz wird nicht eingehalten: Die Ergebnisse der im Rahmen eines Naturschutzprojekts der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig) in Kooperation mit dem Forstamt Jossgrund im Bereich des Forstreviers Roßbach von Mai bis Juli 2014 durchgeführten Untersuchungen zur Fledermauspopulation wurde bei der Bewertung des Gesamtkonfliktpotentials für Fledermäuse nicht berücksichtigt( Details siehe Anlage 1, 2 und 3, Schreiben der HGON an Bürgermeister Weber vom 29.Mai 2014, 29.Juni 2014 und 01. August 2014). Die Untersuchungen der HGON unter Leitung von Frau Dr. Yvonne Walther wurden gemäß Genehmigungsbescheid der UNB beim MKK, Az. 70.3/ /14 vom 24. März 2014 durchgeführt. Bei diesen Netzfängen wurden insgesamt 4 Wochenstubenkolonien im Bereich Bieber, Roßbach und Bamberger Mühle nachgewiesen. Gemäss der Themenkarte Konfliktpotential Fledermäuse ist um diese Wochenstubenkolonien ebenfalls ein Schutzradius von m einzuhalten. Kriterium Artenschutz wird nicht eingehalten: Bei der Bewertung des Gesamtkonfliktpotentials für Fledermäuse wurden die Daten des Avifaunistischen Gutachtens der Gemeinde Linsengericht vom nicht berücksichtigt, siehe (Avifaunistischen Gutachten der Gemeinde Linsengericht vom ). Kriterium Artenschutz nicht eingehalten: Bei der Bewertung des Gesamtkonfliktpotentials für Vögel wurden relavante Daten aus dem Avifaunistischen Gutachten der Gemeinde Linsengericht vom nicht berücksichtigt, z.b. Flugrouten / Reviere Rotmilan, siehe (Avifaunistischen Gutachten der Gemeinde Linsengericht vom ). Kriterium Bedrängende Wirkung durch Umzingelung : Die Vorrangfläche 1 kann nicht isoliert betrachtet werden. In Verbindung mit den Vorrangflächen 308a, 308b, 304, 304b und 304c des entsprechenden Entwurfs des Regionalplans Südhessen führt die Vorrangfläche 1 in Summe zu einer Umzingelung der Biebergemünder Teilorte Bieber und Roßbach und damit zu einer nicht akzeptablen optischen Bedrängung. Waldkernfläche 97 von Hessenforst wurde nicht berücksichtigt. Schützenswerte Sichtbeziehungen sind im aktuellen Entwurf nicht als Ausschlußkriterium berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelabwägung ist innerhalb des Prüfkriteriums»Landschaftsbild«allerdings sehr wohl die Sichtbarkeit zu untersuchen. Nach 1 Abs. 1 Nr. 3 des BNatSchG sind Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft... zu schützen und zu entwickeln. Die Landschaftsbildbewertung untersucht die Vielfalt und Eigenart der freien Landschaft, die sich in unterschiedlichen Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten, Oberflächenformen (Relief) sowie Vorkommen von Gewässern zeigt. Durch die Sichtbarkeitsanalyse des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf 2013 wurde die Einsehbarkeit des Geländes flächendeckend aufgrund seiner Topologie (ohne Standorte der Windenergieanlagen) ermittelt. Aus der Landschaftsbildbewertung werden die beiden obersten Bewertungsklassen, die Bereiche mit äußerst hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild sowie die Bereiche mit sehr hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild in den Flächensteckbriefen angegeben. Die Anal se liefert wertvolle Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von Standorten für Objekte, die das Landschaftsbild verändern. Auf diesen Flächen wären Windenergieanlagen weithin sichtbar, hätten somit eine große Fernwirkung. Die Sichtbarkeitsanal se zeigt eine hohe Auswirkung im ganzen Biebertal, besonders für die Ortsteile Breitenborn-Lützel, Roßbach und Bieber. Kriterium Windgeschwindigkeit 5,75 m/s in 140 m Höhe über NN wird nicht sicher eingehalten, da die Rauigkeit der Waldoberfläche nicht berücksichtigt wurde: Es ist im Vorfeld aus folgenden Gründen eine gesicherte Windmessung durchzuführen, um die im Regionalplan geforderte Mindestgeschwindigkeit nachzuweisen. Bisher liegen nur die im Windatlas Hessen ausgewiesenen Windgeschwindigkeiten vor, die jedoch nur als erste Orientierungshilfe für die Planungsbüros zu sehen sind. Der Windatlas beruht auf Daten, die in fünf bis 15 Metern Höhe gemessen, hochgerechnet und anhand von Daten aus bestehenden Windkraftanlagen validiert wurden. Dieses Verfahren berücksichtigt nicht die Besonderheiten der Nutzung von Windenergie im Wald. Waldstandorte müssten jedoch wegen ihrer komplexen Geländestrukturen und strömungsbedingten Turbulenzen völlig Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 5

7 differenziert betrachtet werden, da die Windgeschwindigkeit in den meisten Fällen von den Hochrechnungen abweicht. Der TÜV Süd weist in seinem Gutachten darauf hin, dass in Waldgebieten davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit niedriger ist als in den Potenzialkarten ausgewiesen. Als grober Schätzwert geht man davon aus, dass bei einem Waldgebiet mit einer durchschnittlichen Baumhöhe von 30 Metern die abgelesene Windgeschwindigkeit real um etwa 0,2 bis 0,3 Meter pro Sekunde niedriger ausfällt. Wenn noch keine Windkraftanlagen in diesem Gebiet mit vergleichbaren Bedingungen gebaut wurden und als Vergleichswert herangezogen werden können, sind Fehler von mehr als 0,5 Meter pro Sekunde möglich. Damit eine sichere Einhaltung des Kriteriums Windhöffigkeit nachgewiesen werden kann, gibt es keine Alternative zu einer mehrmonatigen Langzeit- Windmessung mittels ausreichend hoher Masten. Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 6

8 Stellungnahme zu Vorrangfläche 2, Nonnenberg Diese Vorrangfläche ist aus folgenden Gründen zu streichen: Kriterium Artenschutz wird nicht eingehalten: Die Ergebnisse der im Rahmen eines Naturschutzprojekts der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig) in Kooperation mit dem Forstamt Jossgrund im Bereich des Forstreviers Roßbach von Mai bis Juli 2014 durchgeführten Untersuchungen zur Fledermauspopulation wurde bei der Bewertung des Gesamtkonfliktpotentials für Fledermäuse nicht berücksichtigt( Details siehe Anlage 1, 2 und 3, Schreiben der HGON an Bürgermeister Weber vom 29.Mai 2014, 29.Juni 2014 und 01. August 2014). Die Untersuchungen der HGON unter Leitung von Frau Dr. Yvonne Walther wurden gemäß Genehmigungsbescheid der UNB beim MKK, Az. 70.3/ /14 vom 24. März 2014 durchgeführt. Bei diesen Netzfängen wurden insgesamt 4 Wochenstubenkolonien im Bereich Bieber, Roßbach und Bamberger Mühle nachgewiesen. Gemäss der Themenkarte Konfliktpotential Fledermäuse ist um diese Wochenstubenkolonien ebenfalls ein Schutzradius von m einzuhalten. Kriterium Bedrängende Wirkung durch Umzingelung : Die Vorrangfläche 2 kann nicht isoliert betrachtet werden. In Verbindung mit den Vorrangflächen 308, 308b, 304, 304b und 304c des entsprechenden Entwurfs des Regionalplans Südhessen führt die Vorrangfläche 2 in Summe zu einer Umzingelung der Biebergemünder Teilorte Bieber und Roßbach und damit zu einer nicht akzeptablen optischen Bedrängung. Die Vorrangfläche 2 ist deshalb zu streichen. Schützenswerte Sichtbeziehungen sind im aktuellen Entwurf nicht als Ausschlußkriterium berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelabwägung ist innerhalb des Prüfkriteriums»Landschaftsbild«allerdings sehr wohl die Sichtbarkeit zu untersuchen. Nach 1 Abs. 1 Nr. 3 des BNatSchG sind Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft... zu schützen und zu entwickeln. Die Landschaftsbildbewertung untersucht die Vielfalt und Eigenart der freien Landschaft, die sich in unterschiedlichen Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten, Oberflächenformen (Relief) sowie Vorkommen von Gewässern zeigt. Durch die Sichtbarkeitsanalyse des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf 2013 wurde die Einsehbarkeit des Geländes flächendeckend aufgrund seiner Topologie (ohne Standorte der Windenergieanlagen) ermittelt. Aus der Landschaftsbildbewertung werden die beiden obersten Bewertungsklassen, die Bereiche mit äußerst hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild so- wie die Bereiche mit sehr hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild, in den Flächensteckbriefen angegeben. Die Anal se liefert wertvolle Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von Standorten für Objekte, die das Landschaftsbild verändern. Auf diesen Flächen wären Windenergieanlagen weithin sichtbar, hätten somit eine große Fernwirkung. Die Sichtbarkeitsanal se zeigt eine hohe Auswirkung im ganzen Biebertal, besonders für die Ortsteile Roßbach und Bieber. Kriterium Windgeschwindigkeit 5,75 m/s in 140 m Höhe über NN wird nicht sicher eingehalten, da die Rauigkeit der Waldoberfläche nicht berücksichtigt wurde: Es ist im Vorfeld aus folgenden Gründen eine gesicherte Windmessung durchzuführen, um die im Regionalplan geforderte Mindestgeschwindigkeit nachzuweisen. Bisher liegen nur die im Windatlas Hessen ausgewiesenen Windgeschwindigkeiten vor, die jedoch nur als erste Orientierungshilfe für die Planungsbüros zu sehen sind. Der Windatlas beruht auf Daten, die in fünf bis 15 Metern Höhe gemessen, hochgerechnet und anhand von Daten aus bestehenden Windkraftanlagen validiert wurden. Dieses Verfahren berücksichtigt nicht die Besonderheiten der Nutzung von Windenergie im Wald. Waldstandorte müssten jedoch wegen ihrer komplexen Geländestrukturen und strömungsbedingten Turbulenzen völlig differenziert betrachtet werden, da die Windgeschwindigkeit in den meisten Fällen von den Hochrechnungen abweicht. Der TÜV Süd weist in seinem Gutachten darauf hin, dass in Waldgebieten davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit niedriger ist als in den Potenzialkarten ausgewiesen. Als grober Schätzwert geht man davon aus, dass bei einem Waldgebiet mit einer durchschnittlichen Baumhöhe von 30 Metern die abgelesene Windgeschwindigkeit real um etwa 0,2 bis 0,3 Meter pro Sekunde niedriger ausfällt. Wenn noch keine Windkraftanlagen in diesem Gebiet mit vergleichbaren Bedingungen gebaut wurden und als Vergleichswert herangezogen werden können, sind Fehler von mehr als 0,5 Meter pro Sekunde möglich. Damit eine sichere Einhaltung des Kriteriums Windhöffigkeit Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 7

9 nachgewiesen werden kann, gibt es keine Alternative zu einer mehrmonatigen Langzeit- Windmessung mittels ausreichend hoher Masten. Kriterium Windgeschwindigkeit 5,75 m/s in 140 m Höhe über NN wird für Vorrangfläche 2 nur teilweise eingehalten. Ein Vergleich mit der Windpotentialkarte des MKK Version: 2.0 mit Stand: zeigt dass ein Großteil dieser Vorrangfläche Windgeschwindigkeiten < 5,75 m/s aufweist. Ein Vergleich der Vorrangfläche 2 des FNP Biebergemünd mit der MKK Windpotentialkarte ist als Anlage 4 beigefügt. Nach den Vorgaben zur Nutzung der Windenergie nach der Änderung des Landesentwicklungsplanes in 2013 werden als geeignete Gebiete für die Windkraft nur Flächen ab einer Windhöffigkeit von 5,75 m/s gemessen in 140 m Höhe über Grund angesehen. Die Vorrangfläche 2 entspricht damit nicht den Vorgaben und ist deshalb komplett zu streichen. Denkmaltopographie: In der Themenkarte 17 Denkmaltopographie fehlt die Wachthütte, ein aus verkehrsgeschichtlicher Sicht wichtiger Bau aus dem 17./18. Jahrhundert, siehe Abbildung in Anlage 5. Die Bedeutung dieses kulturhistorischen Relikts ist in der Veröffentlichung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen Kulturdenkmäler in Hessen Main-Kinzig-Kreis II.1, Seite 201 beschrieben und entsprechende Teilflächen sind von der Nutzung für Windkraftanlagen auszuschließen. Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 8

10 Stellungnahme zu Vorrangfläche 3, Saalbachsgrund Diese Vorrangfläche ist aus folgenden Gründen zu streichen: Kriterium Artenschutz wird nicht eingehalten: Die Ergebnisse der im Rahmen eines Naturschutzprojekts der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig) in Kooperation mit dem Forstamt Jossgrund im Bereich des Forstreviers Roßbach von Mai bis Juli 2014 durchgeführten Untersuchungen zur Fledermauspopulation wurde bei der Bewertung des Gesamtkonfliktpotentials für Fledermäuse nicht berücksichtigt( Details siehe Anlage 1, 2 und 3, Schreiben der HGON an Bürgermeister Weber vom 29.Mai 2014, 29.Juni 2014 und 01. August 2014). Die Untersuchungen der HGON unter Leitung von Frau Dr. Yvonne Walther wurden gemäß Genehmigungsbescheid der UNB beim MKK, Az. 70.3/ /14 vom 24. März 2014 durchgeführt. Bei diesen Netzfängen wurden insgesamt 4 Wochenstubenkolonien im Bereich Bieber, Roßbach und Bamberger Mühle nachgewiesen. Gemäss der Themenkarte Konfliktpotential Fledermäuse ist um diese Wochenstubenkolonien ebenfalls ein Schutzradius von m einzuhalten. Waldkernflächen 54, 70, 72 und 105 von Hessenforst wurden nicht berücksichtigt. Trinkwassergebiet der MAINOVA Frankfurt (Untermüller, Obermüller) liegt unterhalb der Vorrangfläche. (Einzugsgebiet von Quellengebieten des Wochenendhausgebietes Bieber). Ca. 80 Haushalte sind nicht an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen, die Trinkwasserversorgung erfolgt durch eine Vielzahl eigener Quellen. Schützenswerte Sichtbeziehungen sind im aktuellen Entwurf nicht als Ausschlußkriterium berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelabwägung ist innerhalb des Prüfkriteriums»Landschaftsbild«allerdings sehr wohl die Sichtbarkeit zu untersuchen. Nach 1 Abs. 1 Nr. 3 des BNatSchG sind Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft... zu schützen und zu entwickeln. Die Landschaftsbildbewertung untersucht die Vielfalt und Eigenart der freien Landschaft, die sich in unterschiedlichen Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten, Oberflächenformen (Relief) sowie Vorkommen von Gewässern zeigt. Durch die Sichtbarkeitsanalyse des entsprechenden Regionalplans Südhessen wurde die Einsehbarkeit des Geländes flächendeckend aufgrund seiner Topologie (ohne Standorte der Windenergieanlagen) ermittelt. Aus der Landschaftsbildbewertung werden die beiden obersten Bewertungsklassen, die Bereiche mit äußerst hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild so-wie die Bereiche mit sehr hochwertigem und vielfältigem Landschaftsbild, in den Flächensteckbriefen angegeben Die Anal se liefert wertvolle Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von Standorten für Objekte, die das Landschaftsbild verändern. Auf diesen Flächen wären Windenergieanlagen weithin sichtbar, hätten somit eine große Fernwirkung. Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt eine hohe Auswirkung im ganzen Biebertal. Kriterium Windgeschwindigkeit 5,75 m/s in 140 m Höhe über NN wird nicht sicher eingehalten, da die Rauigkeit der Waldoberfläche nicht berücksichtigt wurde: Es ist im Vorfeld aus folgenden Gründen eine gesicherte Windmessung durchzuführen, um die im Regionalplan geforderte Mindestgeschwindigkeit nachzuweisen. Bisher liegen nur die im Windatlas Hessen ausgewiesenen Windgeschwindigkeiten vor, die jedoch nur als erste Orientierungshilfe für die Planungsbüros zu sehen sind. Der Windatlas beruht auf Daten, die in fünf bis 15 Metern Höhe gemessen, hochgerechnet und anhand von Daten aus bestehenden Windkraftanlagen validiert wurden. Dieses Verfahren berücksichtigt nicht die Besonderheiten der Nutzung von Windenergie im Wald. Waldstandorte müssten jedoch wegen ihrer komplexen Geländestrukturen und strömungsbedingten Turbulenzen völlig differenziert betrachtet werden, da die Windgeschwindigkeit in den meisten Fällen von den Hochrechnungen abweicht. Der TÜV Süd weist in seinem Gutachten darauf hin, dass in Waldgebieten davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit niedriger ist als in den Potenzialkarten ausgewiesen. Als grober Schätzwert geht man davon aus, dass bei einem Waldgebiet mit einer durchschnittlichen Baumhöhe von 30 Metern die abgelesene Windgeschwindigkeit real um etwa 0,2 bis 0,3 Meter pro Sekunde niedriger ausfällt. Wenn noch keine Windkraftanlagen in diesem Gebiet mit vergleichbaren Bedingungen gebaut wurden und als Vergleichswert herangezogen werden können, sind Fehler von mehr als 0,5 Meter pro Sekunde möglich. Damit eine sichere Einhaltung des Kriteriums Windhöffigkeit nachgewiesen werden kann, gibt es keine Alternative zu einer mehrmonatigen Langzeit- Windmessung mittels ausreichend hoher Masten. Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 9

11 Anlagenverzeichnis zur Stellungnahme der BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung "Windenergie" der Gemeinde Biebergemünd Anlage 1 HGON Zwischenergebnis vom Anlage 2 HGON Zwischenergebnis vom Anlage 3 HGON Zwischenergebnis vom Anlage 4 Vergleich Vorrangfläche 2 mit Windpotentialkarte MKK Anlage 5 Anlage 6 Abbildung Wachthütte am Nonnenberg Methodik und Ergebnisse der Untersuchungen der BI Windkraft im Spessart zur Mopsfledermaus Stellungnahme BI Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e.v. Seite 10

Für die Abgabe einer Stellungnahme sind die Pläne der einzelnen Vorrangflächen nicht erforderlich und können ggf. gestrichen werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme sind die Pläne der einzelnen Vorrangflächen nicht erforderlich und können ggf. gestrichen werden. Kurze Beschreibung der Vorrangflächen gemäss Entwurf 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien - Regionalplan Südhessen rund um Biebergemünd und Linsengericht Diese Zusammenfassung beschränkt

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