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1 Hausarbeit Aufgabe: Beschreiben Sie den politischen und psychologischen Gehalt der Deutschlanddiskussion und diskutieren Sie insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom zum Grundlagenvertrag! Beziehen Sie dabei das LB. S. 115/f, S. 120/124 M5.2-M5.8 ein, beachten Sie das methodische Vorgehen. Gliederung: 1. Durchbruch der Neue Ostpolitik 2. Ostverträge, besonders der Grundvertrag zwischen der BRD und der DDR 3. Entstehende Debatte im Bundestag und die Folgen 4. Urteil des Verfassungsgerichts Wörter: Neue Ostpolitik Bereits während der Regierungszeit Konrad Adenauers gab es Überlegungen, um die festgefahrene politische Situation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik und anderen europäischen Ländern zu verändern. Diese Bemühungen wurden während der Großen Koalition, von 1966 bis 1969, unter Kurt Georg Kiesinger, verstärkt. Jedoch konnte es nicht zu einem Kurswechsel kommen, da innerhalb der Unionsparteien keine Mehrheit dafür zustande gekommen ist. Von der SPD und FDP gab es in diesen Jahren viel Kritik zur Deutschlandpolitik der Regierung. Mit dem Regierungswechsel von 1969, wo sich die sozial-liberale Regierungskoalition unter Willy Brandt, als Bundeskanzler und Walter Scheel, als Außenminister, durchsetzte, kam es zu diesem Kurswechsel. Ziel dieses Kurswechsel war es, die Annäherungs- und Verständigungspolitik auch nach Osteuropa fortzusetzen, jedoch dabei ideologische und politische Differenzen nicht zu verwischen. Mit der Umsetzung der neuen Ostpolitik sollte zwar schnell begonnen werden, jedoch mussten verschieden Probleme beachtet werden. Erstens: Das Berlin-Problem, denn Berlin war ohne die Bindung an die Bundesrepublik Deutschland nicht lebensfähig, gehörte aber politisch in den Verwaltungsbereich der vier Siegermächte des 2. WK. Zweitens: Also mussten vor Verhandlungen mit der DDR ein Einvernehmen zwischen Frankreich, Großbritannien, den USA und der UdSSR hergestellt sein. Und drittens: Die Bestätigung der polnischen Westgrenze war aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Wegen dieser Einschränkungen konnte die Regierung nur für die BRD aktiv werden, dies tat sie jedoch sehr spektakulär. Dies wird zum einem an der zweimaligen Zusammenkunft der beiden deutschen Regierungschefs, zwischen Brandt und Stoph im Jahre 1970 und zum anderen an Brandts Kniefall vor dem Mahnmal im ehemaligen Warschauer Ghetto, auch 1970, deutlich. Der entscheidende Durchbruch für die Verhandlungen, die später Verträge mit der Sowjetunion, Polen und der DDR file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Michael/Desktop/REFS/Ready%20to%20do/fa/Hausarbeit.html (1 of 5) :53:16

2 ermöglichten, war die Unverletzlichkeit der Grenzen, diese könnten jedoch später wieder einvernehmlich geändert werden. Diese Anerkennung, der Oder-Neiße-Grenze, führet zu viel Kritik innerhalb der BRD. Des weiteren ermöglichten die Verhandlungen auf internationaler Ebene ein Viermächte Abkommen über Berlin, welches später als Ausgangspunkt für den Grundlagenvertrag, zwischen der BRD und der DDR, diente. 2. Ostverträge Die Ostverträge entstehen als Resultat der Bemühungen der sozial-liberalen Regeierung in der Bundesrepublik Deutschland. Die neue Ostpolitik ermöglichte hierbei eine Annäherung und Verständigung mit den Staaten im Osten. Als erstes kommt es am zum Abkommen mit der UdSSR im Moskauer Vertrag, wo es im wesentlichen um den Verzicht auf Gebietsansprüche und den Verzicht auf Gewalt in beiderseitigen Streitfragen geht, jedoch auch um das Festhalten der BRD an der dt. Einheit. Kurz darauf kommt es zum Warschauer Vertrag mit der Volksrepublik Polen am , hier geht es um die Anerkennung der territorialen Ansprüche, ökonomische und kulturelle Zusammenarbeit, einer Erleichterung für dt. Aussiedler, sowie einem Gewaltverzicht bei eventuellen Streitfragen. Am kam es zum Viermächteabkommen über Berlin, hier war eine Verständigung der vier Siegermächte des 2.WK erzielt worden. In dem Vierseitigen Abkommen geht es um die Bekräftigung des Sonderstatus von Berlin, die Sicherheit der Zufahrtswege, dass Westberlin zwar nach außen von der BRD vertreten werden soll, jedoch Berlin kein staatl. Bestandteil der BRD sei. Dadurch wurden weitere Vereinbarungen zwischen der BRD und der DDR ermöglicht, sie betrafen den zivilen Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin und erleichterten auch den Reise- und Besuchsverkehr zwischen Westberlin und der DDR. Im folgenden Jahr kam es zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am Am kam es noch zum Prager Vertrag, welcher diplomatische Beziehungen befürwortete, einen Gewaltverzicht beinhaltete und zudem die territorialen Grenzen anerkannte und somit das Münchener Abkommen von 1938 für nichtig erklärte. Des weiteren kommt es im September 1973 zum Beitritt beider deutscher Staaten zur UNO. Zwischen 1973 und 1975 nehmen beide Länder an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) teil, wo es um Gewaltverzicht, Kooperation und gesellschaftliche Kommunikation in Europa geht. Im Abschlussprotokoll von Helsinki am einigen sich die europäischen Staaten dazu. Dem Grundlagenvertrag bzw. dem Vertrag über die Grundlage der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik kam bei diesem Prozess eine besondere Bedeutung zu, weil in ihm anerkannt wurde, dass zwei deutsche Staaten auf deutschem Boden existieren. Außerdem wird bereits im ersten Artikel erklärt, der Grundlagenvertrag sieht die Entwicklung normaler, gutnachbarlicher Beziehungen vor.. Weitere Vereinbarungen sind: gegenseitige Anerkennung der Unverletzlichkeit der Grenzen und Achtung der territorialen Integrität und Souveränität; Verzicht auf Gewalt; gegenseitiger Verzicht auf einen Alleinvertretungsanspruch; Austausch ständiger Vertretungen, anstatt von Botschaften; Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem, wissenschaftlichem, kulturellem, sportlichem und humanitärem Gebiet, im Verkehr, im Rechtsverkehr, Post-, Fernmelde- und Gesundheitswesen und beim Umweltschutz; menschliche Erleichterungen. Mit dem Vertragswerk war seitens der Bundesrepublik Deutschland keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR verbunden. Die DDR wurde an die Viermächteverantwortung file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Michael/Desktop/REFS/Ready%20to%20do/fa/Hausarbeit.html (2 of 5) :53:16

3 gebunden und Westberlin in das Vertragswerk einbezogen. Es wurde festgestellt, dass über die nationale Frage und die Frage der Staatsbürgerschaft unterschiedliche Auffassungen bestünden. Der Deutsche Bundestag billigte das Ratifizierungsgesetz am , am trat der Grundvertrag in Kraft. 3. Debatte über Ostverträge Nach der Vertragsunterzeichnung der Verträge von Warschau und Moskau kommt es zu einer heftigen Bundestagsdebatte, vom bis zum , dabei geht es um die geschlossenen Ostverträge, auch um den Grundlagenvertrag. Am spricht Bundeskanzler Willy Brandt als erstes, er unterstreicht, dass die den Ostverträgen..zugrunde liegende Außenpolitik sich im Einklang mit der weltpolitischen Entwicklung befinden. (Z.4f) und dies das entscheidende Kriterium sei. Des weiteren nennt er nochmals das Ziel seiner Politik: die Zusammenarbeit zwischen einander wesensverschiedenen Gesellschaftssystemen und sich feindlich gegenüberstehenden Blöcken (Z.14-18). Damit sieht er sowohl die Notwendigkeit also auch die Rechtmäßigkeit der Ostverträge und auch des Grundlagenvertrages, um die Beziehungen in einem geteilten Europa zu verbessern. Abschließend betont er: dass es Fortschritte im Sinne der deutschen Einheit nur in dem Maße geben kann, in dem sich die allgemeinen Ost-West-Beziehungen grundlegend verbessern. Somit macht er auch die deutsche Einheit von der Verbesserung der internationalen Beziehungen und besonders der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abhängig. Am nächsten Tag spricht zu dem Thema der Oppositionssprecher Strauß, er kommt zu dem Schluss, dass eine Zustimmung zu den Verträgen ein Bruchpunkt auf der Straße ins Unheil (Z.44f) bedeutet. Dabei nennt er eine ganze Reihe von Kritikpunkten: Diese Verträge dienen nicht der Versöhnung mit den Völkern(, sondern der Befriedigung der Wünsche ihrer Machthaber) (Z.3ff), Die Verträge dienen nicht der Entspannung... (Z.9), Diese Verträge machen nicht den Frieden sicherer, sondern sie sichern den Sowjets die Rückenfreiheit in der globalen Konfrontation. (Z.30ff). Die Kritikpunkte die hier angebraucht werden, sind auf der einen Seite sicherlich nachvollziehbar, da man als Opposition erst einmal alles, was die Regierung macht, kritisch betrachten sollte. Jedoch gerade die von mir ausgewählten Punkte sind meiner Meinung nach einfach falsch. Verträge die eine Entwicklung normaler, gutnachbarlicher Beziehungen vorsehen (Artikel 1 des Grundlagenvertrages) können nicht gegen eine Versöhnung der Völker beziehungsweise gegen eine Entspannung sprechen. Außerdem ist zu dem Argument mit der Rückenfreiheit für die Sowjets zu sagen, dass wenn es keine Entspannung geben würde, welche den Sowjets sicherlich eine Art Rückenfreiheit gibt, es zu einen noch ausgeprägteren Hoch- und Aufrüsten an den Grenzen zwischen den Staaten der verschiedenen Gesellschaftssysteme kommen würden, was sicherlich nicht im Interesse der deutschen Nation bzw. der beiden deutschen Staaten seien kann, weil so außerdem auch jede Annäherung noch schwieriger und ausgeschlossener seinen würde. Wiederum am Tag darauf, also am , spricht Außenminister Scheel im Bundestag. Er sagt: Die Verträge sind keine Überraschungsprodukte, sie sind aus einer langen Meinungsbildung auch in der Allianz hervorgegangene erste Verhandlungsergebnisse, und zwar in einem andauernden Ausgleichsprozess zwischen West und Ost in Europa. (Z.7-11) Danach kritisiert er noch ziemlich ausführlich die Opposition, er wirft ihr vor keine glaubwürdige Alternative zur Konzeption der Bundesregierung vorgelegt zu haben (Z.20ff). Des weiteren benennt er die Einstellung der Opposition, die jede Verhandlung mit einer kommunistischen Regierung strikt ablehnt und als file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Michael/Desktop/REFS/Ready%20to%20do/fa/Hausarbeit.html (3 of 5) :53:16

4 Verrat an den Völkern dieser Staaten (Z.31f) darstellt. An der Kritik durch den Außenminister wird deutlich, dass die Opposition keine wirkliche Alternative bietet, da diese dem Aufbau und Ausbau internationaler Beziehungen Richtung Osten stark abgeneigt ist, wodurch sich keine Verbesserung in irgendeiner Weise erreichen lässt. Die Entwicklungen sind ja auch nicht nur von der Regierung der BRD getragen, sondern ergeben sich aus einem internationalen Gesamtkonzept. Insgesamt kann man zum Auszug aus der Bundestagsdebatte sagen, dass die Regierung, vertreten durch Willy Brandt und Walter Scheel, die überzeugenderen Argumente hat und sich mit einer Politik der Annäherung und Verständigung durchsetzen will, wo hingegen die Opposition, vertreten durch Franz Josef Strauß, klar gegen die Ostpolitik der Regierung ist und auch generell Verhandlungen ablehnt. Jedoch versuchte die Opposition durch ein konstruktives Misstrauensvotum, angeführt vom Vorsitzenden der CDU/CSU Rainer Barzel, die Ostverträge noch zu kippen, was jedoch misslang, da keine Mehrheit dafür zustande kam. 5. Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nach der Unterzeichung des Grundlagenvertrages am zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, billigte der Deutsche Bundestag das Ratifizierungsgesetz am , am trat der Grundlagenvertrag in Kraft. In einem Normenkontrollverfahren stellte die bayrische Landesregierung einen Antrag auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Deutschen Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei, jedoch verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf das Wiedervereinigungsgebot. Die Gründe für die Entscheidung sind zum einen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern ein Teil Deutschlands der neu organisiert wurde. Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht Handlungsfähig. (Z.26-31) und im Grundgesetz ist die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von er gesamtdeutschen Staatsgewalt verankert (Z.31ff), somit muss die Verantwortung für Deutschland als Ganzes (Z.33) getragen werden. Damit gehört die DDR auch zu Deutschland, genau wie die BRD, und kann damit nicht im Verhältnis zur BRD als Ausland angesehen werden (Z.51f).Zum anderen ist im Grundgesetz das Wiedervereinigungsgebot und das Selbstbestimmungsrecht enthalten, wobei jedoch den zu politischen Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik Deutschland überlassen bleiben zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. (Z.71-76). Dabei sind jedoch alle Verfassungsorgane... verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Ziel hinzuwirken. (Z.81ff). Gleichzeitig gilt es alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. (Z.86f). Gerade am zweiten Punkt wird die Entscheidung von der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz deutlich, da das Ziel der Wiedervereinigung besteht und weil man diesem Ziel, mit einem Vertrag über Grundlagen der Beziehungen, ein kleines Stück näher gekommen ist, denn das Gegenteil wäre ein Ablehnen der Beziehungen. Im ersten Punkt wird deutlich das es zwar zwei Staaten auf deutschen Boden existieren, jedoch beide zusammen Deutschland darstellen und da in dem Vertrag der Alleinvertretungsanspruch der beiden deutschen Staaten, in Artikel 6, abgeschafft wurde, muss damit ein Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Ich denke das die Entscheidung vom file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Michael/Desktop/REFS/Ready%20to%20do/fa/Hausarbeit.html (4 of 5) :53:16

5 Bundesverfassungsgericht durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn dort ein Wiedervereinigungsgebot enthalten ist, denn eine Wiedervereinigung beider deutscher Staaten ist nur in Zusammenarbeit und Verständigung zwischen beiden deutschen Staaten möglich. Ohne den Vertag würde der Abstand zwischen Staaten starr auf einem voneinander entfernten Level bleiben, was eine friedliche Wiedervereinigung im Einklang mit beiden Staaten fast ausschließen würde. Auf der anderen Seite geht man sicherlich ein gewisses Risiko ein, wenn man durch den Vertrag mit der DDR, den Sowjets eine gewisse Rückenfreiheit verschafft, jedoch ist die Alternative, wie bereits beschrieben, noch viel schlimmer und aussichtsloser. Somit denke ich kann man sagen, dass der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Demokratischen Republik durchaus ein Erfolg darstellt. Quellen: Lehrbuch S Heft: Informationen zur politischen Bildung: Deutschland in den 70er/80er Jahren Anmerkung: Die Zeilenangaben im Abschnitt drei beziehen sich jeweils auf die Reden der Bundestagsabgeordneten im Lehrbuch auf den Seiten 122/123, sowie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Seiten 123/124. file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Michael/Desktop/REFS/Ready%20to%20do/fa/Hausarbeit.html (5 of 5) :53:16

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