SoVD-Landesverband Niedersachsen e.v. Adolf Bauer Fachtagung Frauen und Armut, Landesfrauenrat Niedersachsen e.v., 22.

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1 SoVD-Landesverband Niedersachsen e.v. Adolf Bauer Fachtagung Frauen und Armut, Landesfrauenrat Niedersachsen e.v., 22. Oktober 2016 Sehr geehrte Frau Klaus, Sehr geehrte Frau Reiß, liebe Roswitha, sehr geehrte Damen des Vorstandes und Organisationsteams, liebe Delegierte, liebe Frauen, danke für die Einladung zu Ihrer Fachtagung Frauen und Armut hier ins Stephansstift. Ich bin sehr gerne gekommen. Außerdem haben Sie zu einem Thema eingeladen, das sehr aktuell und zunehmend brisant und für viele und für immer mehr Menschen belastend wird. Die Altersarmut in Deutschland steigt. Das spüren wir im SoVD und das belegen Zahlen. Laut dem Landesamt für Statistik Niedersachsen erhöhte sich für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen die Armutsgefährdung im Vergleich zum Vorjahr. Besonders hohe Zunahmen waren bei alleinerziehenden Müttern und Vätern zu verzeichnen. Die Quote stieg hier um 5,0 Prozentpunkte auf 46,6 Prozent. Unter den Kindern und Jugendlichen war jede beziehungsweise jeder Fünfte unter 18 Jahren von Armut gefährdet das bedeutet, 20% aller Kinder und Jugendlichen wachsen in armutsgefährdeten Familien auf. Seite 1

2 Wir registrieren diesen Trend mit großer Sorge und wollen ihn nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen. Deshalb haben wir die bundesweite Rentenkampagne Lieber NICHT arm dran gestartet, um über Armut im Alter aufzuklären. Und zwar generationenübergreifend, bei Alt und Jung. Denn Altersarmut fängt jung an, auch wenn das zunächst paradox klingt, sie beginnt in der Familie, in der Kita, im Kindergarten, in der Schule, mit dem Eintritt in das Berufsleben ( und wird ein Bildungsproblem). Mit dieser Kampagne wollen wir nicht nur aufklären, sondern auch einen Beitrag dazu leisten, Ängste abzubauen, anstatt sie zu schüren. Dabei legen wir insbesondere Wert auf die Feststellung, dass die Rente auch in Zukunft armutsfest, solidarisch und generationengerecht gesichert werden kann wenn der politische Wille dazu besteht. 15 Jahre nach dem einschneidenden Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik findet heute wieder eine Debatte über die Auswirkungen und die Zukunft unseres Alterssicherungssystems statt. Und heute soll es (in der Diskussion) um die Zeit nach 2030 bis ca gehen. In dieser Debatte werden wieder die alten Rezepte hervorgeholt der demografische Wandel mache längeres Arbeiten un- Seite 2

3 umgänglich. 67 Jahre soll jetzt nicht mehr reichen, das Renteneintrittsalter müsse nach dem jüngsten Vorschlag der Bundesbank bei 69 Jahre liegen, selbst 70 Jahre waren ja auch schon im Gespräch. Dabei zeichnet sich immer stärker ab, dass u.a. das Zusammenwirken der rentenpolitischen Wende mit Deregulierungen auf dem Arbeitsmarkt zu einer deutlichen Zunahme von Altersarmut führen wird. Eine wirksame Bekämpfung von Altersarmut erfordert ein umfassendes Konzept. In der aktuellen Diskussion fehlte es bisher an einer Stimme, die sowohl auf die Ursachen als auch auf Lösungsmöglichkeiten verweist. Hier setzen wir mit unseren Vorschlägen und Forderungen an. Die erheblichen Veränderungen in der Arbeitswelt haben nicht erst mit den sogenannten Hartz-Reformen begonnen. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre haben wir es mit zunehmender Arbeitslosigkeit, mit einer Ausweitung des Niedriglohnsektors und mit mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen wie Minijobs, Leiharbeit und befristeten Verträgen zu tun. Insbesondere die Erwerbsbiografien von Frauen weisen oft Lücken auf. Es sind immer noch in erster Linie Frauen, die den Seite 3

4 Großteil der Familienarbeit übernehmen, und das ist neben der Kindererziehung in zunehmendem Maße auch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Jobs und müssen oft selbst bei gleicher Qualifikation im Vergleich mit Männern Gehaltseinbußen hinnehmen. Neben Frauen sind Erwerbsgeminderte und Menschen mit Behinderungen von Altersarmut bedroht. In beiden Fällen kommt es leider oft zu Beitragsausfällen, weil es den Betroffenen selten gelingt, eine Verbesserung ihrer beruflichen Möglichkeiten zu erreichen. Langzeitarbeitslose tragen ein hohes Risiko, in Altersarmut abzurutschen. Die anfängliche Abwesenheit vom Arbeitsmarkt kann sich zu einem Dauerzustand verfestigen, aus dem ein Ausbrechen nur sehr schwer gelingt. Hohe Werte langer Arbeitslosigkeit in der aktuellen AL-Statistik belegen diese Aussage Eine Gruppe, die die Deregulierungen am Arbeitsmarkt und kombiniert mit einem generellen Arbeitsmarktwandel exemplarisch repräsentiert, sind die sogenannten Solo-Selbstständigen. Auch hier sind Frauen vermehrt zu finden - wie zum Beispiel in der Fußpflege oder in Nagelstudios. Viele dieser Solo- Seite 4

5 Selbstständigen arbeiten nur mit Kleinstaufträgen und sind zudem nicht gesetzlich rentenversichert. Inzwischen werden in der Politik Forderungen laut, die Gruppe der Selbstständigen und vor allem der Soloselbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, weil das Risiko mehr als hinreichend bekannt ist. Mit dem Paradigmenwechsel 2001 und 2004 wurden zwei gravierende Eingriffe in die Rentenversicherung vorgenommen: nämlich die Aufgabe der Lebensstandardsicherung und schrittweise Absenkung des Rentenniveaus sowie der Vorrang der Beitragssatzstabilität kurz: der Beitragsstabilität wurde der Vorrang vor der Leistungsstabilität eingeräumt. Besonders das sinkende Rentenniveau erhöht das Armutsrisiko. Im Jahr 2004 betrug das Rentenniveau noch 53 Prozent, derzeit liegt es bei 47,7 Prozent. Nach den aktuellen Zahlen des Rentenversicherungsberichts 2015 soll das Nettorentenniveau vor Steuern im Jahre 2029 nur noch 44,6 Prozent betragen. Kritische Prognosen gehen heute gar von einem Absinken auf nur noch 41 % aus. Um den Lebensstandard sichern zu können bzw. einen Ausgleich für die Kaufkraftausfälle zu erreichen, wurde das Drei- Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und Seite 5

6 privater Altersvorsorge mit der Riester-Rente konzipiert. Damit sollte die Versorgung im Alter sichergestellt werden, sollte Armut trotz lebenslanger Erwerbstätigkeit verhindert werden. Inzwischen ist bekannt, dass dieses Drei-Säulen-Modell in der Praxis nicht funktioniert: Nur etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer/innen erhalten überhaupt eine Betriebsrente, viele sind auf Grund ihres niedrigen Einkommens nicht in der Lage, privat vorzusorgen. Wir stehen hier also vor erheblichen Herausforderungen, die eine gut durchdachte Lösung erfordern. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ist es zunächst erforderlich, die Möglichkeiten der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung in der gesamten Erwerbsphase zu verbessern. Dazu gehört, hier nur stichpunktartig genannt: Eine deutliche Aufwertung in der Bezahlung vieler Berufe, vor allem der sogenannten typischen Frauenberufe (im kaufmännischen, sozialen, familiären Bereich). dazu gehört auch eine bessere Berufswahlvorbereitung, damit endlich mehr junge Frauen eine Berufsausbildung in besser bezahlten Berufsfeldern beginnen, (Beratung!), Seite 6

7 die Einschränkung prekärer Beschäftigungen (wie z.b. Minijobs, Leiharbeit, befristete Beschäftigung), die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung zur Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes, ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit, das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit (Lohngleichheitsgesetz). Auf die große Notwendigkeit deutlicher Verbesserungen in der Prävention und Rehabilitation im beruflichen Alltag und zur Vermeidung frühzeitiger Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit kann ich im Rahmen dieses Beitrags nur hinweisen. (+ Gesundheitspolitik, Verantwortung Arbeitgeber, u.a.) Mit den genannten Maßnahmen können aber nur künftige Lücken in den Erwerbsbiografien geschlossen werden; für Rentner und für rentennahe Jahrgänge kommen verbesserte Beitragszahlungen zu spät. Deshalb sollten aus Sicht des SoVD ergänzende Regelungen in der Rentenpolitik erfolgen. Erreicht werden kann dies durch eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten. Damit ist eine Aufwertung der Beitragszeiten für Zeiten der Niedriglohnbeschäftigung gemeint. Bislang ist eine Aufwertung nur für Bei- Seite 7

8 tragszeiten vorgesehen, die vor 1992 zurückgelegt worden sind. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten würde gerade Frauen und insbesondere auch Alleinerziehenden zugutekommen, weil diese häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt und daher im besonderen Maße von Altersarmut bedroht sind. Umso mehr sind Leistungsverbesserungen auch für Zeiten der ehrenamtlichen Pflegetätigkeit sowie für Zeiten der Kindererziehung erforderlich, weil diese Familienarbeiten immer noch hauptsächlich von Frauen geleistet werden. Die Anhebung der Leistungen für Mütter, die ihr Kind in den neuen Bundesländern erzogen haben auf Westniveau, ist aus Gründen der Gleichbehandlung ebenso geboten wie die Anrechnung von drei Jahren Kindererziehungszeit für Mütter, die ihr Kind vor 1992 geboren haben. (Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die Mütterrente nach der Rentensystematik aus Steuermitteln und nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden muss!). Wir wollen eine generelle Kehrtwende in der bisherigen Politik der Alterssicherung durch eine Rückkehr zum Ziel der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seite 8

9 Eine Verbesserung des Rentenniveaus wäre eine zentrale Stellschraube, um die Gefahr von Armut im Alter mittel- und langfristig zu vermindern. Zunächst einmal sind jedoch höhere Rentenanpassungen erforderlich. Damit wäre allerdings vorerst nur eine Stabilisierung des heutigen Rentenniveaus erreicht. Zusätzlich ist ein Zuschlag zu den jährlichen Rentenanpassungen notwendig, um die Rentenniveauverluste der letzten Jahre schrittweise wieder auszugleichen und eine Niveauuntergrenze von 50 Prozent anstelle der heutigen gesetzlich vorgesehenen Untergrenze von 43 Prozent einzuführen. Das Ziel Lebensstandardsicherung erfordert allerdings ein Rentenniveau von 53 Prozent, wie wir es bis 2004 schon einmal hatten. Aus Sicht des SoVD ist es schließlich erforderlich, Verbesserungen auch für diejenigen Rentnerinnen und Rentner zu erreichen, die trotz ihrer Rente auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Bei diesem Personenkreis findet eine volle Anrechnung ihrer Renten der gesetzlichen Rentenversicherung statt, was von den Betroffenen zu Recht als ungerecht empfunden wird. Der SoVD schlägt deshalb die Einführung eines gestaffelten Rentenfreibetrags in der Grundsicherung im Alter vor. Das würde dazu führen, dass jeder noch so geringe Rentenbezug ein Gesamteinkommen oberhalb der Grundsicherungsschwelle ergibt. Seite 9

10 Die vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen sind mit erheblichen Mehraufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden, die entweder als Versicherungsleistung von den Beitragszahlern oder als soziale Ausgleichsleistung von den Steuerzahlern zu finanzieren sind. Heute müssen wir feststellen, dass immer wieder und in großem Umfange versicherungsfremde Leistungen nicht aus Steuermitteln sondern von den Beitragszahlern bezahlt werden müssen. Es sind allerdings in den Berechnungen auch die Mehreinnahmen zu berücksichtigen, die mit der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, dem Ausbau des gesetzlichen Mindestlohnes, der Schaffung von regulären Beschäftigungsverhältnissen und einer erhöhten Beitragszahlung für Zeiten von Arbeitslosigkeit anfallen und zumindest während einer jahrzehntelangen Übergangsphase die Mehrausgaben erheblich übersteigen. Mehreinnahmen können und müssen auch wie ich gerade ausgeführt habe - durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses erzielt werden. (+ > Steuerpolitik!) Der Bundeszuschuss ist Ausdruck der Verantwortung des Staates für die gesetzliche Rentenversicherung und sollte so bemessen sein, dass die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen vollständig aus Steuermitteln erfolgt Seite 10

11 Nach der z.b. falschen Finanzierung der Mütterrente und der Rente mit 63 beläuft sich das Defizit bei den Bundeszuschüssen bereits jährlich auf mehr als 20 Milliarden Euro. Erst zuletzt wäre zu prüfen, ob es einer Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes bedarf. Eine solidarische Gesellschaft sollte eine ernsthafte Diskussion führen, was ihr Arbeit und Alterssicherung wert ist: Ist Alterssicherung nicht auch systemrelevant in Bezug auf die Legitimation der gegenwärtigen Ordnung? Ist sie nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit? Wir hören von Gegnern oft die Behauptung: Das ist nicht bezahlbar oder von Kritikern die Frage: Wer soll das bezahlen? Viele Menschen unserer Gesellschaft müssen die Entwicklung mit weiterem Verzicht und Absinken ihres Lebensstandards bezahlen, wenn nicht bald gehandelt wird. Soweit von mir. Ihnen herzlichen Dank fürs Zuhören. Seite 11

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