Inhalt. Notwendigkeit. Kosten. Technische Aspekte. Planungs- und Genehmigungsverfahren. Schutzstreifen und Entschädigung
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- Louisa Hauer
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2 Inhalt Notwendigkeit Kosten Technische Aspekte Planungs- und Genehmigungsverfahren Schutzstreifen und Entschädigung Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt Immissionsschutz Information und Bürgerbeteiligung Nützliche Links Seite 2
3 Notwendigkeit Warum ist Ultranet notwendig? Bis zum Jahr 2022 werden die heute noch in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke abgeschaltet. Dann muss Windenergie, aber auch Strom aus konventionellen Kraftwerken, aus dem Norden in den Süden transportiert werden. Ultranet schafft zugleich auch Übertragungskapazitäten, um Solarstrom aus dem Süden in die Verbrauchszentren NRWs zu leiten. Je nach Bedarfsfall: zu Zeiten hohen Windaufkommens im Norden dient die Leitung zum Abtransport der Windenergieleistung in südliche Richtung, bei hoher Sonneneinspeisung kann Leistung aus Süddeutschland in Richtung Rhein-Ruhr-Region transportiert werden, zu Zeiten geringer Erzeugung aus erneuerbaren Energien kann je nach marktbedingtem Kraftwerkseinsatz Leistung aus den im Ballungszentrum Rhein-Ruhr vorhandenen Kraftwerken transportiert werden. Für die Übertragung größerer Strommengen fehlen bislang aber die Kapazitäten. Bereits heute sind die Höchstspannungsverbindungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg überlastet. Ultranet beseitigt diesen Engpass und trägt zur Versorgungssicherheit Süddeutschlands bei, indem es zusätzliche Transportkapazität bereitstellt vorbei am stark belasteten Netz im Rheinland. Mit der geplanten Verlängerung an die Nordsee-Küste (Korridor A Nord) verbindet Ultranet dieses Windenergiezentrum mit den Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands. Um die Gleichstromverbindung Ultranet in das bestehende Wechselstromnetz zu integrieren, sind an den Endpunkten der Leitung Konverter notwendig. Gehen die Planungen nicht von falschen Voraussetzungen aus? Werden die großen Stromtrassen mit wachsender dezentraler Energieeinspeisung (verbrauchsnahe Erzeugung) überflüssig? Grundlage für den Bundesbedarfsplan und den zugrundeliegenden Netzentwicklungsplan sind so genannte Szenarien, in denen die Übertragungsnetzbetreiber die wahrscheinliche Entwicklung von Stromerzeugung und - verbrauch in Deutschland bis zu den Jahren 2022 und 2032 ermittelt haben. Im Rahmen der Konsultation des Szenariorahmens wurde auch das Argument, eine zunehmend dezentrale Energieerzeugung könne die geplanten Netzausbaumaßnahmen in Frage stellen, vorgebracht und aufgearbeitet. Die Bundesnetzagentur als federführende Behörde spricht sich gegen dieses Argument aus. Eine ausführliche Dokumentation und Begründung findet sich im Genehmigungsdokument des Szenariorahmens auf der offiziellen Internetseite der Bundesnetzagentur unter Allgemein ist richtig, dass das zukünftige Stromsystem sehr dezentral organisiert sein wird. Dezentralität darf aber nicht mit Autonomie verwechselt werden. Ein großer Anteil der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien findet in relativ dünn besiedelten Regionen statt, wo Wind- bzw. Sonnenkraft am stärksten ist. Dort wird von den dezentralen Erzeugern in der Regel mehr produziert, als vor Ort verbraucht wird. Der produzierte Überschuss wird über die Übertragungsnetze in Verbrauchszentren transportiert. Ein Umbau der Stromerzeugung erfordert deshalb auch einen Umbau der Transportinfrastruktur. Dezentrale Stromproduktion führt deshalb nicht automatisch zum Seite 3
4 Einsparen von Stromleitungen. De facto entsteht durch zunehmend dezentrale Energieerzeugung mehr Netzausbaubedarf: dezentral ist in den meisten Fällen nicht gleichzusetzen mit verbrauchsnah. Insbesondere der Strombedarf für Industrie und Gewerbe lässt sich mit einem rein dezentralen Konzept nicht decken. Dies belegt auch eine Studie des Umweltbundesamtes [Vgl. Studie Umweltbundesamt Modellierung einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugung im Jahr 2050 in autarken, dezentralen Strukturen. (2013)] Wird auch Braunkohlestrom transportiert und im Konverter umgewandelt? Im Einzugsgebiet des Startpunktes von Ultranet wird aktuell sowohl Windenergie wie auch Strom aus Kohlekraftwerken eingespeist. Durch das bestehende Wechselstromnetz gelangt schon heute Strom aus erneuerbaren Energien zum Netzverknüpfungspunkt Osterath Kohlekraftwerke stellen hierbei eine wichtige Brücke dar, um den schwankenden Erzeugungsanteil der Erneuerbaren Energien auszugleichen. Mit Voranschreiten der Energiewende wird der Anteil des Kohlestroms jedoch schrittweise sinken. Allgemein lässt sich festhalten, dass Netzbetreiber den Strom zu den Kunden transportieren, der sich am Markt durchsetzt. Die Ermittlung der transportierten Strom-Art einzelner Leitungen ist weder vorab noch im Nachgang möglich. Hier treffen physikalische (Stromfluss) und marktgetriebene (Kraftwerkseinsatz) Gesetze aufeinander. Mit einer Gleichstromverbindung zwischen Emden und Osterath (Korridor A Nord) ist vorerst noch nicht zu rechnen. Trifft es deshalb zu, dass Ultranet vorrangig Strom aus dem Rheinischen Braunkohlerevier nach Süden transportieren wird? Gemäß EEG besteht der Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien. Ultranet wird entsprechend Windenergie, aber auch Strom aus gesicherter konventioneller Erzeugung aus dem Norden nach Süden transportieren. Mit Fortschreiten der Energiewende vergrößert sich der Anteil des zu transportierenden Windstroms zunehmend. Erneuerbare Energie gelangt schon heute durch das bestehende Wechselstromnetz zum NVP Osterath. Nicht zuletzt wird deshalb derzeit das Wechselstromnetz nach Norden ausgebaut. Dies reicht aber langfristig nicht aus, so dass mit dem weiteren Offshore-Windausbau auch eine leistungsstarke Gleichstromverbindung bis zur Nordseeküste erforderlich ist. Fakt ist aber auch: Solange die Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier noch betrieben werden, transportiert Ultranet auch Braunkohlestrom. Welche Energie tatsächlich über eine Leitung fließt, hängt zum einen von der witterungsbedingten Einspeisung aus erneuerbaren Energien ab und wird darüber hinaus vom Markt entschieden. In den Szenarien des Netzentwicklungsplans nimmt die installierte Leistung der konventionellen Kraftwerke zukünftig ab. Dem gegenüber steigt die Einspeisung aus erneuerbaren Energien deutlich. Der Netzausbau dient somit der Integration dieser EE-Anlagen. Welcher Bedarf an fossilen Stromtransporten ist für den Zeitraum von 2015 bis 2030 zu erwarten aus: a) dem rheinischen Braunkohlerevier und b) anderen Regionen Deutschlands nach Süddeutschland? Aus welcher Bilanzierung bzw. Studie leitet sie diesen Bedarf ab? Auf Basis der mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Szenarien (jeweils Szenario B) des Netzentwicklungsplans wurden für die Jahre 2024 und 2034 folgende Erzeugungsmengen ermittelt: Seite 4
5 Jahr Szenario B Jahr Szenario B Rheinisches Braunkohle Revier 36,6 TWh 29,2 TWh Deutschland gesamt 109,0 TWh 73,8 TWh Zum Vergleich: In Deutschland wurden in 2013 rd. 160 TWh in Braunkohlestrom erzeugt. Kosten Wie hoch sind die Investitionskosten? Die gesamte Investitionssumme für das Projekt Ultranet liegt bei ca. 1 Milliarde Euro. Bezahlen nicht letztlich die Stromkunden diesen Netzausbau? Wie alle Erweiterungsinvestitionen ins Stromnetz legt Amprion auch diese Kosten auf die Netzentgelte um. Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt die Kosten nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Investitionen in den Netzausbau erfolgen im Interesse aller Stromverbraucher für eine sichere und stabile Stromversorgung aus regenerativen Quellen und dem Stromangebot konventioneller Kraftwerke. Seite 5
6 Technische Aspekte Warum ist die Verbindung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) geplant? Für bestimmte Transportaufgaben empfehlen sich heutzutage Gleichstromverbindungen. Besonders vorteilhaft ist zum Beispiel, dass die Verbindung in Gleichstromtechnik steuerbar ist. So lässt sich der Stromfluss gezielt an den tatsächlichen Strombedarf anpassen. Gleichstromverbindungen sind ideal geeignet, große Strommengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen dorthin zu transportieren, wo diese gebraucht werden. Zudem funktioniert die Verbindung wie ein Bypass von Punkt zu Punkt, Osterath nach Philippsburg, vorbei am stark belasteten Wechselstromnetz im Rheinland. Was ist der Unterschied von Gleichstrom und Wechselstrom? Gleichstrom fließt ständig in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom, der seine Flussrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen, mit einer Frequenz von 50Hertz, wechselt. In Europa ist das Stromnetz für die elektrische Energieversorgung ein Wechselstrom-Netz. Wie sehen die Masten aus? Wie hoch sind die Masten? Beim Gleichstromprojekt Ultranet ist kein wesentlicher Unterschied in der Optik gegenüber 380-kV- Höchstspannungsmasten für den Wechselstrombetrieb zu erwarten. Größtenteils sollen bestehende Freileitungsgestänge mitgenutzt werden. Die Masthöhen variieren dabei je nach Mastform, örtlicher Gegebenheit und Abstand der Masten untereinander. Die durchschnittliche Höhe liegt bei Metern, kann aber aufgrund der Örtlichkeit und des Mastabstands variieren und sowohl höher als auch niedriger ausfallen Wie ist es technisch möglich, Gleichstromübertragung und Wechselstromleitungen auf einem Mast zu führen? Amprion hat diese Möglichkeit intensiv untersucht und 2012 in einem Feldversuch getestet. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betrieb technisch sicher möglich ist. Ganz ohne Umbau lässt sich diese neue Technik jedoch nicht einführen. So sind die Wechselstromabschnitte, die wir auf Gleichstrom umstellen wollen, heute an Umspannstationen angeschlossen. Das müssen wir anpassen. Eines kleinen Komponententausches bedarf es auch bei den Masten: Zwar nutzen wir die vorhandene Infrastruktur und können die meisten Masten weiterverwenden. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass wir einen bestehenden Mast ersetzen müssen. Und schließlich müssen wir die Isolatoren die Befestigungen der Seile am Mast austauschen. Die neuen Isolatoren werden aus einem anderen Material gefertigt und sind für Gleich- und Wechselstrom geeignet. Plant Amprion bei Ultranet Erdkabel? Amprion plant und beantragt Ultranet ausschließlich als Freileitung, da für die Verbindung größtenteils bestehende Freileitungsgestänge genutzt werden sollen (Vorzugstrassenkorridor). Auch wenn das Vorhaben als Freileitung realisiert werden soll, wurde die Erdverkabelung in den Anträgen auf Bundesfachplanung in den Fällen, in denen bestehende Stromtrassen nicht genutzt werden können also v.a. bei Alternativen zum Vorzugstrassenkorridor, geprüft. Amprion hat dafür schon bei der Grob- und Trassenkorridorfindung für die Bundesfachplanung auch die Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung Seite 6
7 einbezogen. Hier wurde geprüft ob in Bereichen mit Raumwiderständen, die mit einer Freileitung nicht überwunden werden können, eine Erdverkabelung die Querung des Bereichs ermöglicht. Mit der Aktualisierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) zum sind neue Regelungen für die Erdverkabelung in Kraft getreten. Ultranet zählt nicht zu den Gleichstromprojekten, die im Gesetz die Kennzeichnung erhielten, vorrangig Erdkabel zu nutzen. Das liegt daran, dass für Ultranet schon bestehende Leitungen genutzt werden können und auf den Neubau sowohl eines Erdkabels als auch der Freileitung weitestgehend verzichtet werden kann. Eine Ausführung des Ultranet als Gleichstrom-Erdkabel sehen wir im Vergleich zur Nutzung der bestehenden Leitung als nachteiliger an. Die Erdverkabelung der geplanten Gleichstromverbindung wirkt nicht entlastend auf den Raum, da die bereits vorhandene Wechselstromleitung nicht wegfallen würde. Durch einen zusätzlichen Kabelgraben entstünden vielmehr weitere Eingriffe in Natur und Landschaft. Vor diesem Hintergrund wurde Ultranet nicht als Projekt zur vorrangigen Erdverkabelung in die Liste der HGÜ-Erdkabelprojekte aufgenommen. Planungs- und Genehmigungsverfahren Welche Genehmigungsschritte gibt es im Verfahren und wann werden sie erreicht? Zunächst ist für das Vorhaben eine Bundesfachplanung durchzuführen, innerhalb derer eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stattfinden. Ergebnis der Bundesfachplanung ist ein verbindlicher Trassenkorridor von einem Kilometer Breite. Innerhalb dieses Trassenkorridors muss die konkrete Leitungstrasse liegen, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Leitung festgelegt wird. Das Ultranet ist in mehrere Planungsabschnitte unterteilt, die sukzessive beantragt werden. Die Umsetzbarkeit des Gesamtvorhabens ist dabei in jedem Planungsabschnitt nachzuweisen. Durch die Abschnittsbildung und sukzessive Beantragung können Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren in unterschiedlichen Planungsabschnitten zeitlich parallel verlaufen. Die Anträge auf Bundesfachplanung für die fünf Genehmigungsabschnitte erfolgten innerhalb eines Jahres zwischen und Welche Zuständigkeit haben Bund und Länder für die Verwirklichung des Ultranets, welche die Netzbetreiber? Die Genehmigung der Leitung erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), liegt also in der Zuständigkeit des Bundes. Die BNetzA führt mit der Bundesfachplanung die der Genehmigung vorgeschaltete länderübergreifende Raumordnung durch sowie das anschließende Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Leitung. Die Landesbehörden sind in diesen Verfahren Verfahrensbeteiligte. Verantwortlich für die Planung, den Bau und den Betrieb der Leitung sind die Übertragungsnetzbetreiber. Seite 7
8 Warum wird ein aufwändiges Verfahren geführt, wenn die baulichen Veränderungen nur minimal sind? Im überwiegenden Teil von Ultranet sind die notwenigen Eingriffe gering. Dennoch gibt es Bereiche mit größeren baulichen Maßnahmen, etwa der Ersatzneubau von Ultranet im südlichen Hessen und die Errichtung von Konverterstationen an den Endpunkten der Gleichstromverbindung. Da Ultranet als ein Vorhaben geplant und genehmigt wird, müssen alle Abschnitte beide Verfahrensschritte durchlaufen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Welche Trassenvorschläge enthält der Antrag auf Bundesfachplanung? Findet eine Alternativenprüfung statt? Der ca. 300seitige Projektantrag von Amprion enthält 11 geprüfte Trassenkorridoralternativen mit einer umfassenden Analyse und Bewertung aller Alternativen. Amprion schlägt einen Vorzugstrassenkorridor vor, der aus Sicht von Amprion die technischen, wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen am besten erfüllt. Der Antrag auf Bundesfachplanung beinhaltet eine genaue Herleitung des Vorzugstrassenkorridors und die Beschreibung der Maßstäbe zur Prüfung. Als in Betracht kommende Alternative schlägt Amprion nur eine weitere Alternative (linksrheinisch) vor. Diese hat nach Auffassung von Amprion jedoch bereits erhebliche Nachteile im Vergleich zur rechtsrheinischen Vorzugsvariante. Der rechtsrheinische Vorzugstrassenkorridor kann durchgehend vorhandenes Leitungsgestänge nutzen. Im Vergleich dazu gehen bei der linksrheinischen Alternative Parallel- und Neubauabschnitte in die Bewertung ein. Warum muss die Alternativvariante diskutiert werden, wenn deutliche Nachteile im Vergleich zur Vorzugstrasse bestehen? Amprion ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Alternativenprüfung zu machen. So kann begründet werden, dass die später umgesetzte Trasse im Vergleich zu anderen Varianten die größten Vorteile bietet. Im Antrag stellt Amprion seine Argumente für jede Trassenvariante dar und begründet, warum die Vorzugsvariante von Amprion am besten geeignet ist. Die Bundesnetzagentur prüft die Trassenvarianten und legt nach der Öffentlichkeitsbeteiligung eine verbindliche Trassenvariante fest. Die BNetzA ist dabei nicht an den Vorschlag von Amprion gebunden. Wann steht fest, ob der linksrheinische Trassenkorridor genommen wird? Der Antrag auf Bundesfachplanung im Abschnitt zwischen Weißenthurm und Riedstadt soll Mitte 2015 erfolgen. Amprion schätzt die Dauer der Bundesfachplanung auf ungefähr ein bis eineinhalb Jahre. Ende 2016 rechnen wirmit Klarheit über die Nutzung des linksrheinischen Alternativ-Trassenkorridors. Amprion beurteilt den linksrheinischen Trassenkorridor als deutlich nachteiliger. Wie wird der Trassenverlauf ermittelt? Für die Bundesfachplanung lässt Amprion im Rahmen einer Raumwiderstandsanalyse zunächst ca. 15 km breite Grobkorridore ermitteln. Als 2. Schritt werden innerhalb dieser Grobkorridore 1 km breite Trassenkorridore gesucht und miteinander verglichen. Bei der Korridorsuche werden neben den Raumwiderständen auch vorhandene Bündelungsoptionen (z.b. bestehende Freileitungen oder Autobahnen) berücksichtigt. Ultranet soll auf bestehenden Freileitungen umgesetzt werden. Wo die Umnutzung einer Bestandsleitung für den Seite 8
9 Gleichstrombetrieb nicht möglich ist, ist ein Leitungsneubau erforderlich. Ziel ist es, einen möglichst gut geeigneten Vorzugstrassenkorridor zu ermitteln, den Amprion in der Bundesfachplanung vorschlägt. Neben dem Vorzugskorridor werden im Antrag auf Bundesfachplanung alle in Frage kommenden Trassenkorridore dargestellt. Darüber hinaus können die Träger öffentlicher Belange (wie Kommunen, Umwelt-, Naturschutz- sowie Wirtschaftsverbände) Vorschläge für weitere zu untersuchende Trassenkorridore einbringen. Als Ergebnis der Antragskonferenz schreibt die Bundesnetzagentur vor, welche Trassenkorridore im Detail weiter zu untersuchen sind, um nach der öffentlichen Beteiligung schließlich einen raumverträglichen Trassenkorridor für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verbindlich festzulegen. Wie verbindlich ist die Trassenfestlegung der Bundesfachplanung? Die Bundesnetzagentur legt am Ende der Bundesfachplanung einen ein Kilometer breiten Trassenkorridor fest. Dieser Trassenkorridor ist für das anschließende Planfeststellungsverfahren verbindlich. Erst in diesem Verfahren legt die Bundesnetzagentur die konkrete Ausgestaltung der Leitung auf Basis eines Projektantrages von Amprion und unter Beteiligung der Öffentlichkeit fest. Möchte Amprion Ultranet mit bereits bestehenden Leitungen bündeln? Was bedeutet punktuelle Umbauten? Beim Großteil der rechtsrheinischen Vorzugsvariante können wir für Ultranet bestehende Freileitungen nutzen. Nur in Südhessen ist ein 20 Kilometer langer Ersatzneubau erforderlich. Bei dieser 20km langen Strecke wird eine bestehende Leitung abgebaut und möglichst an derselben Stelle Ultranet errichtet. Dies erfolgt also in bestehender Trasse und zudem parallel und in unmittelbarer Nähe zu einer anderen bestehenden Leitung. Ein Neubau ist der Bau einer neuen Stromtrasse auf einer Fläche, auf der zuvor keine Stromtrasse existierte. Ein Neubau ist dann notwendig, wenn Ersatzneu- oder Parallelbau nicht möglich sind. Die Vorzugsvariante bedarf keinen Parallel- oder Neubau. Die linksrheinische Variante würde einen Großteil Parallel- oder Neubau erfordern. Die Vorzugsvariante kann über den Großteil der Strecke durch punktuelle Umbauten umgesetzt werden. Zwar nutzen wir die vorhandene Infrastruktur und können die meisten Masten weiterverwenden. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass wir einen bestehenden Mast ersetzen müssen. Auf jeden Fall müssen wir die Isolatoren die Befestigungen der Seile am Mast austauschen. Die neuen Isolatoren werden aus einem anderen Material gefertigt und sind für Gleich- und Wechselstrom geeignet. Seite 9
10 Schutzstreifen und Entschädigungen Kommen Nutzungseinschränkungen auf Eigentümer und Pächter zu? Die von der Leitung überspannten Flächen können wie bisher genutzt werden. Innerhalb eines technisch erforderlichen Schutzstreifens gelten für Eigentümer und Pächter ggf. einige Auflagen. Sie betreffen etwa die zukünftige Bebauung und die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Verboten sind alle Maßnahmen und Arbeiten, die den Betrieb der Leitung gefährden könnten. Im Einzelfall prüft Amprion auf Nachfrage, welche Nutzungen innerhalb des Schutzstreifens erlaubt werden können. Für den Schutzstreifen werden im Grundbuch sogenannte Dienstbarkeiten eingetragen und finanziell entschädigt. Amprion plant das Ultranet weitestgehend auf bestehenden Freileitungen zu realisieren, hierbei sind keine zusätzlichen Nutzungseinschränkungen für Eigentümer und Pächter land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen zu erwarten. Kommt es im Falle ausgetauschter Masten zu zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen? Die Schutzstreifen bleiben bei Nutzung der vorhandenen Gestänge oder bei Masterneuerungen gleich. Deshalb gibt es keine neuen Nutzungseinschränkungen für Eigentümer oder Planungsrestriktionen für Stadt und Gemeinde. Verändern sich die bestehenden Schutzstreifen durch Ultranet? Die bestehenden Schutzsteifen der Stromtrasse verändern sich durch Ultranet nicht. Welche Nutzungseinschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft sind zu erwarten? Die Nutzungseinschränkungen während der Bauphase bewegen sich im Rahmen anderer Netzausbauvorhaben. Die konkrete Darstellung der Bauphase ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Da keine Verbreiterung des Schutzstreifens nötig wird, sind mit dem Betrieb von Ultranet keine weiteren Nutzungseinschränkungen verbunden. Seite 10
11 Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt Werden die Auswirkungen auf Mensch und Natur im Genehmigungsverfahren ausreichend berücksichtigt? Im Rahmen der Bundesfachplanung und der Planfeststellung ermitteln Experten in Umweltgutachten die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Bewältigung von möglichen Konflikten. Zudem können die Genehmigungsbehörden Nebenbestimmungen festlegen, beispielsweise zur Minimierung von Baulärm oder ergänzende Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Immissionsschutz Werden elektromagnetische Wellen oder Felder erzeugt? Welche Auswirkungen können sie haben? Wo Strom fließt, entstehen magnetische und elektrische Felder: gleichförmige Felder bei Gleichstrom und pulsierende Felder bei Wechselstrom. Magnetische und elektrische Felder treten nicht nur bei Umspannanlagen und in der Nähe von Stromleitungen auf, sie gehören zu unserem Alltag. Bei Computer-Bildschirmen, Haartrocknern oder Handyladegeräten treten magnetische Wechselfelder auf. Das Magnetfeld der Erde ist hingegen gleichförmig. Man erkennt es daran, dass es einen Kompass ausrichtet. Gleichförmige elektrische Felder entstehen beispielsweise zwischen verschiedenen Luftschichten oder bei Gewittern. Differenzierte Grenzwerte für diese Felder legte 2013 die Neufassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) fest: Sie betragen 500 Mikrotesla für magnetische Gleichfelder, 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 Kilovolt pro Meter für elektrische Wechselfelder der Netzfrequenz. Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen magnetischer Gleichfelder bei HGÜ-Leitungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, Leitungen so zu errichten und betreiben, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte an Orten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten (wie zum Beispiel Wohnungen, Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäuser) auch bei höchster Auslastung der Leitungen einhalten. Die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung stellen sicher, dass es zu keinen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommt. Amprion legt strenge Maßstäbe an die Planung an, um den bestmöglichen Immissionsschutz zu erzielen und die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes deutlich zu unterschreiten. Wir treffen Annahmen für den ungünstigsten Fall der Auslastung der Leitung und planen die Leitung entsprechend. Wir erreichen so Feldstärken des elektrischen und magnetischen Feldes unterhalb der Leitung, die die Grenzwerte stark unterschreiten. Mit seitlichem Abstand zur Leitung nehmen die elektrischen und magnetischen Felder rapide ab. Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach. Wird Ultranet eine höhere Felderbelastung für Mensch und Umwelt im Vergleich zur bisherigen Leitung bringen? Zur Genehmigung einer Stromleitung sind Berechnungen der elektrischen und magnetischen Felder Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die elektrischen und magnetischen Felder des geplanten Gleichstrom-Stromkreises Seite 11
12 und die elektrischen und magnetischen Felder des bzw. der Wechselstromkreise sind getrennt voneinander zu betrachten und haben kein gemeinsames Wirkmodell. Die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung stellen sicher, dass es zu keinen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommt. Amprion unterschreitet die Grenzwerte erheblich. Die Gleichfelder der HGÜ-Leitung bewegen sich im Bereich der Stärke des natürlichen Erdmagnetfeldes direkt unter der Stromleitung. Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Beim Wechselstrom entstehen schwingende elektrische und magnetische Felder. Beim Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung entspricht etwa dem des statischen Erdmagnetfeld in einer Höhe von 40 bis 50 Mikrotesla. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Welche Auswirkungen haben die elektromagnetischen Felder von Gleichstromleitungen? Magnetische Gleichfelder sind im Hinblick auf mögliche biologische Wirkungen grundsätzlich als unkritisch anzusehen, weil sie keine Induktion von Strömen im Körper verursachen. In der novellierten 26. Bundes- Immissionsschutzverordnung wurde ein Grenzwert von 500 Mikrotesla für die magnetische Flussdichte von Gleichstromanlagen festgelegt. Der Grenzwert für Niederfrequenzanlagen mit 50 Hertz ist weiterhin 100 Mikrotesla für das magnetische Feld und 5 kv/m für das elektrische Feld. Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, Leitungen so zu errichten und zu betreiben, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte an Orten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten (wie zum Beispiel Wohnungen, Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäusern), auch bei höchster Auslastung der Leitung einhalten. Die gesetzlichen Grenzwerte schließen nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gesundheitliche Auswirkungen aus. Gibt es Gefährdungen durch ionisierte Luft? Die Ionisierung der Luft entsteht bei HGÜ-Leitungen wie Ultranet durch die elektrischen Felder um die Leiterseile. Ionen in der Luft werden jedoch auch anderweitig erzeugt, ohne dass negative Auswirkungen bekannt sind, beispielsweise in Gasflammen, in brennenden Kerzen, von Raumluftionisatoren und (Ionisierungs-)Föhnen. Bislang existieren für die Ionisierung der Luft an HGÜ-Leitungen keine konkreten Grenzwerte. Allerdings schreibt die Strahlenschutzkommission vor, dass die durch die Ionenströme möglicherweise auftretenden Entladungen zu keinen unzumutbaren Belästigungen für Menschen führen sollen. Diese Empfehlung ist in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingeflossen, die Grenzwerte für elektrische Felder festlegt, um gesundheitliche Auswirkungen auszuschließen. Diese gesetzlichen Anforderungen an die elektrischen Felder wird Ultranet einhalten. Zudem haben während der letzten 30 Jahre renommierte Organisationen und Behörden für Umwelt und Gesundheit - das Minnesota Environmental Quality Board (MEQB), die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die britische Gesundheitsbehörde HPA und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) - eine Sichtung biologischer Forschungen über die Exposition gegenüber Luftionen veranlasst. Sie kommen zu dem Ergebnis, das aktuell keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen statischer, elektrischer Felder in der für HGÜ-Leitungen Seite 12
13 typischen Größenordnung vorliegen. Sie stellen selbst bei einer als gesichert angenommenen Kausalität kein Gesundheitsrisiko für Menschen oder Tiere dar. Wie ist der Stand der Forschung in Bezug auf den Zusammenhang zwischen EMF und gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere Leukämie bei Kindern? 2014 haben Britische Wissenschaftler Daten von Kindern aus Großbritannien ausgewertet, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen aufwachsen. Laut der aktuellen Fall-Kontroll-Studie erkranken diese Kinder nicht häufiger an Leukämie als andere Kinder. Weitere Infos unter: Welche Abstände von den Leitungen müssen eingehalten werden? Es gibt für Netzbetreiber keine generellen gesetzlichen Abstandregeln zur Wohnbebauung. In Deutschland gibt es in dicht besiedelten Regionen Wohnsituationen, in denen Stromleitungen Häuser überspannen. Wo immer möglich, versucht Amprion, Wohnnutzungen bei neuen Trassenplanungen in möglichst großen Abständen zu umgehen. Amprion muss in jedem Fall die Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) einhalten. Sie stellt den Schutz der Gesundheit des Menschen sicher. Abstände zur Wohnbebauung werden als wichtiger Belang bei der Planung berücksichtigt. Hat das Bundesimmissionsschutzgesetz in den letzten Jahren die Grenzwerte verschärft? Nein. Bei der Auslegung von Stromleitungen richtet sich Amprion nach den aktuellen Grenzwerten, die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben sind. Die 26. BImSchV wurde zuletzt im Jahr 2013 novelliert. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern wurde mit 500 Mikrotesla festgelegt. Im Betrieb unterschreitet Amprion diesen Wert mit Abstand. Weitere Informationen unter: Entstehen bei den HGÜ-Freileitungen Geräusche? Beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen können bei bestimmten Wetterlagen sogenannte Korona-Geräusche an den Leiterseilen entstehen. Amprion setzt aber bei neuen Leitungen Leiterseile ein mit einem größeren Leiterdurchschnitt als das früher der Fall war. Dies reduziert die Geräusche. Die bundesweite Verwaltungsvorschrift TA-Lärm enthält Richtwerte, die nach Schutzanspruch gestaffelt sind. Nachts sind diese Werte in der Regel niedriger als tagsüber. In reinen Wohngebieten gelten z.b. nachts 35 db(a) und tagsüber 50 db(a). In Industriegebieten werden unabhängig von der Tageszeit 70 db(a) toleriert. Die HGÜ- Freileitungen von Amprion halten die festgelegten Richtwerte und Regelungen zu Geräuschimmissionen ein. Seite 13
14 Information und Bürgerbeteiligung Welche Informationsangebote plant Amprion für die Öffentlichkeit? Zusätzlich zu der im Genehmigungsverfahren vorgeschriebenen Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bietet Amprion Informations- und Dialogangebote vor Ort an, die vor den öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren beginnen. Unser Ziel: Transparente, verständliche Informationen und ein persönlicher Dialog in der Region sowie Austausch mit den kommunalen Vertretern, Fachbehörden, Verbänden, Medien und Bürgern. Amprion bietet vor und während der Bundesfachplanung sowie dem Planfeststellungsverfahren Informationsveranstaltungen an. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterial im Internet zur Verfügung und informieren in einem Newsletter regelmäßig über den Projektfortschritt. Über können Sie jederzeit Fragen stellen und persönlich Kontakt zu Amprion aufnehmen sowie sich für den digitalen Newsletter anmelden. Entlang des von Amprion bevorzugten Trassenkorridors finden öffentliche Informationsveranstaltungen als sogenannte Infomärkte statt. Diese sind erstmalig jeweils vor Beginn der Bundesfachplanung eines Genehmigungsabschnittes. Die Veranstaltungen möchte Amprion in enger Abstimmung mit den Landkreise und Gemeinden planen. Die Örtlichkeiten für die Bürger-Infomärkte werden im Laufe des Planungszeitraums variieren. Die Termine werden lokal durch Anzeigen, Presseartikel und Postwurfsendungen beworben. Welche Informationsangebote plant Amprion für Eigentümer von Grundstücken? Nachdem der zu planende Trassenkorridor von der Bundesnetzagentur bestimmt ist, beginnt Amprion mit der Detailplanung von Ultranet. Wenn die baulichen Anforderungen vor Ort geklärt sind, geht Amprion mit Informationsangeboten auf Grundstückseigentümer zu. Persönliche Gespräche stehen dabei im Vordergrund. Da grundsätzlich keine Verbreiterung des Schutzstreifens nötig wird, sind mit dem Betrieb von Ultranet auch keine zusätzlichen Nutzungseinschränkungen verbunden. Können die Bürger die Planungsunterlagen einsehen? Die Bundesnetzagentur ist zur öffentlichen Auslage der Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der jeweiligen Verfahren verpflichtet. Zeitgleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihren Internetseiten die Planunterlagen. Die Antragskonferenz zur Bundesfachplanung ist öffentlich. Außerdem sind öffentliche Erörterungstermine sowohl in der Bundesfachplanung als auch im Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Auch Amprion veröffentlicht die Antragsunterlagen in der Regel noch vor Beantragung - und weiteres Kartenund Informationsmaterial auf seinen Internetseiten. > Netzausbau Seite 14
15 Nützliche Links Projektträger (Osterath-Mannheim/Wallstadt): Amprion GmbH Rheinlanddamm Dortmund Ihre Ansprechpartnerin: Joëlle Bouillon Unternehmenskommunikation Telefon Seite 15
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