Behördliche Zuständigkeiten beim Lärmschutz im nachbarrechtlichen Kontext

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1 14. Sachverständigentag der BBIK Behördliche en beim Läschutz im nachbarrechtlichen Kontext Christine Ier, LL.M Juristin für Immissionsschutzrecht LUGV, Referat Gebietsbezogener Immissionsschutz, Läschutz 1 Gliederung 1. Läschutz im nachbarrechtlichen Kontext 2. Akteure 3. sverteilung 4. Anlagenbezogener verhaltensbezogener Lä 5. Läquellen en 6. Zusammenfassung 2 1. Läschutz L im nachbarrechtlichen Kontext Läbelästigung als häufiger Störfaktor unter Nachbarn Einschränkung der Lebensqualität v.a. Lä von Industrie- Gewerbeanlagen, Sport-, Freizeit- Nachbarschaftslä, sowie Verkehrslä Ziel des Nachbarrechts im Läschutzbereich: Ausgleich widerstreitender Interessen von Läbetroffenem Läverursacher 3

2 1. Läschutz L im nachbarrechtlichen Kontext Läschutz im Privatrecht 1004, 906 BGB Läschutz im öffentlichen Recht Baunachbarrecht z. B. Bauleitplanung, Rücksichtnahmegebot Immissionsschutzrecht - Läbekämpfung als eine der zentralen Aufgaben - Geräusche als schädliche Umwelteinwirkung, wenn sie geeignet sind Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen - Beurteilung der Zumutbarkeitsschwelle anhand von Verordnungen Verwaltungsvorschriften Festlegung bestimmter Immissionsricht- Immissionsgrenzwerte 4 2. Akteure Welche Behörden handeln beim Lä im Rahmen des Immissionsschutzrechts? (LUGV) Ordnungsbehörden (subsidiär) Polizei 5 3. sverteilung Beurteilung nach landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere: - Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (ImSchZV) - Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) 6

3 3. sverteilung 1 Abs. 1 ImSchZV Die Wahrnehmung der Aufgaben des Immissionsschutzes, insbesondere nach dem Bes-Immissionsschutzgesetz den aufgr dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften [ ] obliegt dem [ ] sverteilung BImSchG BImSch-Verordnungen regeln nur anlagenbezogene Immissionen Folge: LUGV zuständig für anlagenbezogenen Lä i. Ü.: Ordnungsbehörden bei verhaltensbezogenem Lä 8 4. Anlagenbezogener verhaltensbezogener LäL Anlagenbezogener Lä d.h. Lä, der mit Errichtung oder Betrieb von Anlagen im Zusammenhang steht darüber hinaus: Lä von Menschen oder Tieren, der in betriebstechnischem oder funktionellem Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage steht z.b.: BImSchG, BImSchV, z.t. im LImSchG Verhaltensbezogener Lä d.h. Lä, der durch menschliches Verhalten verursacht wird auf den der Anlagenbetreiber keinen Einfluss hat 9

4 4. Anlagenbezogener verhaltensbezogener LäL Anlagenbezogener LäL vs. Verhaltensbezogener LäL Anlagenbezogner verhaltensbezogener LäL Entsteht Lä gerade wegen der Funktion der Anlage bzw. tritt er typischerweise bei Betrieb der Anlage auf? Handelt es sich nach der Verkehrsanschauung um eine bestimmungsgemäße Nutzung der Anlage oder ein hiervon unabhängiges sozialschädliches Verhalten? Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä 12

5 5. Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Lä sowohl von großen Industriebetrieben (z.b. Heizkraftwerk, Steinbruch, Mastanlagen) als auch von kleineren Handwerksbetrieben (z.b. Tischlerei, Schlosserei) 13 Industrie- Gewerbelä 1. Beispiel: Durch lautstarke Geräusche des Produktionsbetriebes einer Mastanlage (mit 2000 Mastschweineplätzen) fühlen sich Bewohner eines angrenzenden Wohngebietes gestört. 5 ff. BImSchG, 4. BImSchV TA Lä LUGV, da anlagenbezogener Lä 14 Industrie- Gewerbelä 2. Beispiel: Auf dem Betriebsgrstück einer Schlosserei finden Entladearbeiten statt, durch deren Geräusche sich Anwohner gestört fühlen. 22 ff. BImSchG TA Lä (Nr. 7.4) LUGV, da anlagenbezogener Lä 15

6 Industrie- Gewerbelä 3. Beispiel: Bei den Entladearbeiten auf dem Betriebsgrstück ist das Autoradio lautstark aufgedreht der Motor des Fahrzeugs läuft ununterbrochen, wodurch sich Anwohner gestört fühlen. 3 Abs. 3 LImSchG, 11 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, da verhaltensbezogener Lä Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä - Lä, der durch gewerbliche Bauarbeiten verursacht wird. - Der durch Bauarbeiten von Privatpersonen verursachte Lä (Heimwerkertätigkeit), ist kein Baulä. Dieser gehört zum Haus- bzw. Nachbarschaftslä. 17 Baulä 1. Beispiel: In der Zeit zwischen 7 Uhr 20 Uhr fühlen sich Anwohner durch Lä gestört (z.b. Abbrucharbeiten), der durch eine Großbaustelle zur Errichtung eines Einkaufszentrums entsteht. 22 ff. BImSchG AVV Baulä LUGV, da Lä gewerblicher Baustellen anlagenbezogen ist 18

7 Baulä 2. Beispiel: Auf der Baustelle (Lage: allgemeines Wohngebiet) laufen nicht nur tagsüber Baumaschinen (Betonbrecher, Abbauhammer), sondern häufig auch zwischen 20 7 Uhr, was die Anwohner erheblich stört. Vorschriften 22 ff. BImSchG 32. BImSchV örtliche Ordnungsbehörde, da diese hinsichtlich Betriebsregelungen für Geräte Maschinen der 32. BImSchV zuständig ist ( 6 Nr. 3 ImSchZV) Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Geräusche, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden störend oder belästigend wirken, z.b. Party, Heimwerkertätigkeiten in der Wohnung bzw. im Garten, Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände etc. 20 Nachbarschaftslä 1. Beispiel: In einem allgemeinen Wohngebiet mäht ein Gartenfre am Sonntag morgen bereits den Rasen setzt seine Gartenarbeiten mit Hilfe von Laubbläser Grastrimmer den ganzen Tag fort. Die Nachbarn fühlen sich durch den Lä gestört. 32. BImSchV Feiertagsgesetz Brandenburg örtliche Ordnungsbehörde, da diese hinsichtlich Betriebsregelungen für Geräte Maschinen der 32. BImSchV zuständig ist ( 6 Nr. 3 ImSchZV) 21

8 Nachbarschaftslä 2. Beispiel: In einem Wohnzimmer werden durch die Bewohner Renovierungsarbeiten (Tapezieren, Bohren, Sägen etc.) nach 22 Uhr an einem Werktag durchgeführt. Die Nachbarn fühlen sich unzumutbar gestört. 10 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, da verhaltensbezogener Lä 22 Nachbarschaftslä 3. Beispiel: Im Wohnzimmer beginnt eine Geburtstagsfeier um 17 Uhr. Das Geschenk eine Hifi-Anlage wird sofort ausprobiert der Bass voll aufgedreht. Auch nach 22 Uhr ertönt noch laute Musik, Gesang Tanzgeräusche. Die Nachbarn fühlen sich erheblich belästigt. 10, 11 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, da verhaltensbezogener Lä 23 Nachbarschaftslä 4. Beispiel: Jemand repariert zur Tageszeit im Innenhof einer Wohnanlage sein Moped lässt dabei des Öfteren den Motor im Leerlauf hochjubeln. Der Nachbar schließt die Fenster, aber dennoch dringt der Lä in die Wohnung. 3 Abs. 3, Nr. 1 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, da verhaltensbezogener Lä 24

9 5. Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä - Sportlä: Lä, der bei der Sportausübung auf Sportanlagen entsteht - Freizeitlä: Lä von Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden (z.b. Vergnügungsparks, Abenteuerspielplatz) 25 Sport- Freizeitlä 1. Beispiel: In einem Fußballstadion findet ein Fußballturnier statt. Die Anwohner fühlen sich von den Lautsprecherdurchsagen, dem lauten Anfeuern der Zuschauer dem Fahrzeugverkehr gestört. 22 ff. BImSchG, 18. BImSchV LUGV, da anlagenbezogener Lä 26 Sport- Freizeitlä 2. Beispiel: Während des Tages wird erneut Fußball gespielt, nun jedoch auf einem Fahrzeugwendeplatz unter Zuhilfenahme einer Trafostation als Tor. Die Nachbarn fühlen sich durch den Lä gestört. 3 Abs. 1 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, da verhaltensbezogener Lä 27

10 5. Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Lä verursacht durch ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis 28 Veranstaltungslä 1. Beispiel: Alljährlich findet in der Stadt S das Sommerfest statt, mit Musikdarbietungen, Rummel reichlich Besuchern. Die Anwohner fühlen sich in ihrem Ruhebedürfnis gestört. 3 Abs. 6, S. 2 LImSchG örtliche Ordnungsbehörde, nach 21 LImSchG 29 Veranstaltungslä 2. Beispiel: Im Stadtgebiet von S soll eine Motorsportveranstaltung auf einer vorhandenen Rennstrecke a) einmalig b) an mehr als 5 Tagen im Jahr stattfinden. Anwohner fühlen sich durch den Lä belästigt. zu a): 3 Abs. 6, S. 1 LImSchG zu b): 4 ff. BImSchG, TA Lä zu a): Kreisordnungsbehörde zu b): LUGV 30

11 5. Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Primär durch Spielaktivitäten hervorgerufener Lä von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 31 Kinderlä Beispiel: Kinder spielen nachmittags auf einem Kinderspielplatz in einem Wohngebiet. Dabei fühlen sich die Anwohner sowohl von dem Schreien Lachen der Kinder als auch von den laut quietschenden Spielgeräten (mangelnde Wartung) gestört. Beachte! 22 Abs. 1a BImSchG LUGV, im Falle der Spielgeräte Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Durch Tiergeräusche hervorgerufener Lä 33

12 Tierlä Beispiel: Nachbarn beschweren sich über lautstarkes Hegebell, welches in der Nacht sowie am Tag mehrere Sten auftritt. Zudem stört sie der Lä der Schweine in der angrenzenden Schweinemastanlage. 3 Abs. 2 LImSchG, 10 LImSchG BImSchG, TA Lä örtliche Ordnungsbehörde, hinsichtlich Hegebell LUGV, hinsichtlich Lä von Masttieranlage Läquellen L Industrie- Gewerbelä Baulä Nachbarschaftslä Sport- Freizeitlä Veranstaltungslä Kinderlä Tierlä Verkehrslä Lä von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen auf Schienenwegen bzw. von Luftfahrzeugen verursachter Lä 35 Verkehrslä Straßen- Schienenverkehrslä - 41 BImSchG: Anspruch auf Schutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzwand) zur Sicherstellung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei Neubau oder wesentlichen Änderung - 42 BImSchG: Entschädigungsanspruch gegen Träger der Baulast, wenn Immissionsgrenzwert-Überschreitung der 16. BImSchV bei Neubau oder wesentlicher Änderung Fluglä - 9, 10 FlugLäG: Anspruch auf Erstattung für Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen - LUGV 36

13 6. Zusammenfassung Unterscheidung zwischen anlagenbezogenem verhaltensbezogenem Lä Abgrenzung nicht immer einfach! Empfehlung: Lä soweit wie möglich veeiden bzw. veindern Versuch des Gesprächs mit Läverursacher vor Inanspruchnahme von Behörden oder auch Gerichten 37 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! 38

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