Vollzug Umwelt HANDBUCH. Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
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1 Vollzug Umwelt HANDBUCH Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald 2000 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
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3 Vollzug Umwelt HANDBUCH Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald 2000 In Zusammenarbeit mit der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
4 Herausgeber Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Projektbearbeiter Angst Christoph, Forstingenieur, Oberägeri Projektleitung Delucchi Marco (bis Febr. 99), Eidg. Forstdirektion, Bellinzona; Schwab Walter (März bis Sept. 99), Eidg. Forstdirektion, Bern; Volz Richard, Eidg. Forstdirektion, Bern Projekt-Leitungsgruppe Angst Christoph, Forstingenieur, O- berägeri; Crotta Urs, Forst- und Alpverwaltung der Stadt Chur; Delucchi Marco / Schwab Walter, Eidg. Forstdirektion, Bellinzona; Schönenberger Walter, WSL, Abt. Waldressourcen und -management; Volz Richard, Eidg. Forstdirektion, Bern Begleitende Arbeitsgruppe Chrétien Urs, Pro Natura, Basel; Hartmann Arnold, Kreisforstamt III, Mels; Kalberer Josef, WVS, Mels; Kessler Frank M., AfW, Zürich; Maissen Urban, Forstinspektorat Graubünden, Chur; Meier Adrian L., Kantonales Amt für Wald, Bern; Ott Ernst, Im Ruhestand, Bonstetten; Rageth Thomas, Kantonsforstamt, Glarus; Schmidhauser AlbinETH, Professur für Forstpol. und Forstökonomie, Zürich; Schwitter Raphael, Fachstelle für Gebirgswaldpflege, Maienfeld. Wir danken folgenden Personen für ihre Mitwirkung bzw. wertvollen Hinweise: Abderhalden Walter, Ingenieurbüro arinas, Zernez; Baumann Martin, WildArk, Bern; Duelli Peter, WSL, Abt. Biodiversität, Birmensdorf; Egli Simon, WSL, Abt. Biodiversität, Birmensdorf; Forster Beat, WSL (PBMD), Birmensdorf; Frehner Monika, Forstingenieurin, Sargans; Frey Werner, Stellvertretender Leiter des SLF, Davos; Gerber Werner, WSL, Abt. Wasser-, Erd- u. Felsbewegungen, Birmensdorf; Glutz von Blotzheim Urs, Im Ruhestand, Schwyz; Kull Peter, WSL, Abt. Landschaftsdynamik, Birmensdorf; Kuhn Nino, WSL, Abt. Naturschutz u. Waldreservate, Birmensdorf; Lässig Reinhard, WSL, Abt. Waldressourcen und -management, Birmensdorf; Lienert Stefan, Kreisförster, Willerzell; Losa Fabio, IRE, Lugano; Lüscher Peter, WSL, Abt. ökol. Prozesse, Birmensdorf; Mollet Pierre, Vogelwarte, Sempach; Nigg, Heinz, Kantonales Jagdinspektorat, Zürich; Odermatt Oswald, WSL (PBMD), Birmensdorf; Oettli Damian, WWF, Zürich; Rickli Christian, WSL, Abt. Wasser-, Erd- u. Felsbewegungen, Birmensdorf; Rodewald Raimund, Schweiz. Stiftung für Landschaftsschutz und - pflege, Bern; Rossera Fabio, IRE, Lugano; Salm Bruno, Im Ruhestand, Zizers; Schmidt Peter, Forstdirektion Chemnitz (D); Senn Josef, WSL, Abt. Biodiversität, Birmensdorf; Stöckli Benjamin, WSL, Naturschutz u. Waldreservate, Birmensdorf; Tester Urs, Pro Natura, Basel; Teufen Bernardo, Forstingenieur, Davos; Wasem Ueli, WSL, Abt. Waldressourcen und -management, Birmensdorf; Wermelinger Beat, WSL, Wald- und Umweltschutz, Birmensdorf; Wettmann Othmar, SUVA, Abteilung Arbeitssicherheit, Luzern; Zuber Rudolf, Forstinspektorat Graubünden, Chur; Diverse Kreisund Revierförster. Hiermit sei auch allen herzlich gedankt, die hier zwar nicht namentlich erwähnt sind, aber durch ihre Hilfsbereitschaft in irgendeiner Weise zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben. Bezug BUWAL Dokumentation CH-3003 Bern Fax + 41 (0) docu@buwal.admin.ch Internet: Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich. Bestellnummer VU-7014-D BUWAL 2000
5 Inhaltsverzeichnis Einführung 7 Ziel und Zweck der Entscheidungshilfe 7 Anwendung der Entscheidungshilfe 7 A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste 9 A-1 Der Weg zum Entscheid 9 A-1.1 Methode zur Beurteilung von Belassen und Räumen 9 A-1.2 Flächenbezogene Interessenabwägung 9 A-1.3 Visualisierung mit Hilfe der Checkliste 10 A-1.4 Interpretation und Entscheid 12 A-1.5 Berücksichtigung der Forstpolitischen Grundsätze 12 A-2 Checkliste für den Vergleich von Belassen und Räume 13 A-3 Ausgefüllte Checkliste als Beispiel 14 B Argumente zum Entscheid 15 B-1 Gefährliche Naturereignisse 15 B-1.1 Lawinen 15 B-1.2 Steinschlag und Sturzholz 16 B-1.3 Erosion, Rutschungen und Hangmuren 17 B-1.4 Verklausungen und Murgänge 18 B-2 Waldschäden 19 B-2.1 Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) 19 B-2.2 Waldbrand 20 B-3 Bewirtschaftung 20 B-3.1 Sicherheit während der Holzernte 20 B-3.2 Holzproduktion und Holzmarkt 21 B-3.3 Voraussetzungen für die Wiederbewaldung 21 B-3.4 Einfluss auf Wild und Wildschäden 22 B-4 Naturschutz 22 B-4.1 Natürliche Entwicklung 22 B-4.2 Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes 23 B-5 Gesellschaft 23 B-5.1 Ansprüche der Gesellschaft an den Wald 23 B-5.2 Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe 24 B-6 Kosten/Gewinn 24 B-6.1 Erntekostenfreier Holzerlös 24 C Grundlagen zu den Argumenten 25 C-1 Gefährliche Naturereignisse 25 C-1.1 Lawinen 25 C-1.2 Steinschlag und Sturzholz 33 C-1.3 Erosion, Rutschungen und Hangmuren 36 C-1.4 Verklausungen und Murgänge 38 C-2 Waldschäden 40 C-2.1 Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) 40 C-2.2 Waldbrand 51 C-3 Bewirtschaftung 53 C-3.1 Sicherheit während der Holzernte 53 C-3.2 Holzproduktion und Holzmarkt 57 C-3.3 Voraussetzungen für die Wiederbewaldung 59 C-3.4 Einfluss auf Wild und Wildschäden 67 C-4 Naturschutz 70 C-4.1 Natürliche Entwicklung 70 C-4.2 Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes 76 C-5 Gesellschaft 77 C-5.1 Ansprüche der Gesellschaft an den Wald 77 C-5.2 Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe 79 C-6 Kosten/Gewinn 80 C-6.1 Erntekostenfreier Holzerlös 80 C-7 In der Vergleichswertanalyse nicht berücksichtigte Kriterien 84 C-7.1 Vorzeitiger Abtrieb 84 C-7.2 Räumung zu späterem Zeitpunkt 84 C-7.3 Erhaltung von Fachwissen und Arbeitsplätzen in der Region 85 C-7.4 Nutzen und Kosten für die Volkswirtschaft 85 C-7.5 Bedeutung der Sturmholznutzung für die Reduktion des CO 2 -Ausstosses 85 Anhang 87 Anhang 1: Haftung bei Folgeschäden 87 Anhang 2: Glossar 89 Anhang 3: Abkürzungen 90 Anhang 4: Literaturverzeichnis 91 Anhang 5: Stichwortverzeichnis 97 Lose Beilagen Lesezeichen: Hinweise zur Anwendung Kopiervorlage für Checkliste Zusammenfassung der Argumente zu den Kriterien
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7 Vorwort Als Ende Februar 1990 die Stürme Vivian und Wiebke über das Land fegten, wurde im Wald so viel Holz geworfen, wie noch nie zuvor. Forstdienst und Waldeigentümer standen vor einer enormen Herausforderung. Ausserordentliche Massnahmen waren notwendig, um die Situation zu meistern. In der Öffentlichkeit wurden Fragen laut; die Zweckmässigkeit des Räumens vieler Flächen wurde bezweifelt. Vertreter des Naturschutzes aber auch Forstleute traten dafür ein, Holz liegen zu lassen; dieses Anliegen wurde aufgenommen. In mehreren Kantonen wurden in Zusammenarbeit mit der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Flächen ausgeschieden, um die natürliche Wiederbewaldung zu erforschen. Fragen zur Schutzfunktion der zerstörten Waldfläche und zur Vermehrung des Borkenkäfers auf belassenen Flächen sollten geklärt werden. Nach fünf Jahren wurde über die ersten Forschungsresultate berichtet und der Forstdienst zog Bilanz über seinen Einsatz. Von verschiedenen Seiten wurde verlangt, dass die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis zusammengetragen werden, so dass sie bei einem zukünftigen, ähnlichen Ereignis als Entscheidungshilfe dienen können. Bei der Erarbeitung der Entscheidungshilfe waren wir bemüht, die verschiedenen Anliegen und Interessen aufzunehmen. Es wurden Vertreter der Forschung, des Forstdienstes, der Waldeigentümer und von Naturschutzorganisationen beigezogen. Das Ergebnis ist breit abgestützt, auch wenn nicht alle Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden konnten. Es setzt die seit 1993 gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen eines naturnahen Waldbaus optimal um. Ein Entscheid über die Nutzung von Sturmholz steht im Spannungsbogen zwischen nachhaltiger und wirtschaftlicher Nutzung des erneuerbaren Rohstoffs Holz einerseits und ökologischen Anliegen für unbeeinflusste Natur andererseits. Im konkreten Fall müssen unter anderem die Gewährleistung der Schutzfunktion, die Gefahr der Borkenkäfervermehrung sowie die Kostenfrage berücksichtigt werden. Für jede Fläche braucht es eine situationsgerechte Beurteilung, die primär in der die Sachkompetenz des ortskundigen Personals liegen soll. Die Entscheidungshilfe soll helfen, die relevanten Fakten systematisch zu erfassen, zu gewichten und eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. Mit Fertigstellung der Arbeit zum zehnten Jahrestag des bisherigen Jahrhundertsturmes Vivian ist etwas eingetreten, was weder Statistiker noch Meteorologen für die nächsten zwanzig Jahre je erwartet hätten bzw. hätten voraussagen können. Am verwüstete der Weihnachtssturm Lothar unsere Wälder in noch weit grösserem Ausmass, als Vivian es tat. Nun muss an der Front wiederum harte und sehr gefährliche Arbeit geleistet werden. Die Entscheidungshilfe, welche aufgrund der Erfahrungen mit Vivian erarbeitet wurde, ist somit auf einen Schlag zu einem zentralen Instrument in der politisch erneut hochaktuellen Frage des Liegenlassens oder Aufräumens geworden. Gerne hoffen wir, dass Ihnen diese Entscheidungshilfe bei Ihrer täglichen Arbeit helfen kann und möchten Sie gleichzeitig bitten, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen, damit allfällig notwendige Änderungen und Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden können. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Der Eidg. Forstdirektor W. Schärer Vorwort 5
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9 Einführung Ziel und Zweck der Entscheidungshilfe Der rasante Wertewandel, welcher die heutige Gesellschaft prägt, hat auch vor dem Wald nicht Halt gemacht. Mehr denn je sieht sich der Bewirtschafter und Pfleger des Waldes den unterschiedlichsten Ansprüchen gegenübergestellt. Dieser Herausforderung steht die Entscheidungsfreiheit des Waldeigentümers gegenüber, welcher mehr und mehr seine Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten hat. Vor allem dann, wenn das Verhalten des Försters oder Waldbesitzers grössere und oft auch für den Laien leicht sichtbare Auswirkungen hat, gilt es, sich der Vor- und Nachteile des eigenen Handelns bzw. Lassens bewusst zu sein und die getroffenen Entscheide kompetent und überzeugend darlegen zu können. Dies verlangt transparente und nachvollziehbare Entscheidfindungen. Die vorliegende Entscheidungshilfe soll bei grösseren Windwurfereignissen zum Einsatz kommen. Sie bezieht sich weniger auf die Sofortmassnahmen, die unmittelbar nach dem Sturm einsetzen müssen beispielsweise das Abwenden von unmittelbarer Bedrohung oder die Öffnung wichtiger Verkehrswege, sondern auf die darauf folgende Frage, wie den Flächenwürfen im Wald begegnet werden soll (vgl. Abbildung 1, S. 9). Es geht grundsätzlich um die Frage, auf welchen Schadenflächen mit welcher Begründung das Schadholz genutzt werden soll und wo das geworfene Holz belassen werden kann. Nachfolgende Entscheide bezüglich aktiver Wiederbewaldung, Waldpflege etc., die für die Ausformung von nachhaltig funktionstüchtigen Folgebeständen mindestens ebenso bedeutend sind, werden hier nur soweit berücksichtigt, als sie für den Entscheid über Belassen oder Räumen massgeblich sind. Anwendung der Entscheidungshilfe Der Anspruch, mit den in dieser Entscheidungshilfe gemachten Aussagen alle Situationen abzuhandeln, wäre zu hoch. Eigene Fachkenntnisse, die spezifische Erfahrung und die Ortskenntnis des Försters sind unverzichtbare Voraussetzungen für die situationsgerechte Anwendung der Entscheidungshilfe. Sie soll jedoch eine einfache Darstellung des Entscheidungsprozesses ermöglichen, die auch nachträglich sowohl für den Verantwortlichen, wie auch für den Aussenstehenden transparent und nachvollziehbar ist. Entsprechend den Hauptschadensgebieten des Sturmereignisses von 1990 sind bei der Ausarbeitung dieser Entscheidungshilfe Windwurfschäden im Gebirgswald im Vordergrund gestanden. Dies wird insbesondere an dem hohen Stellenwert deutlich, welchen gebirgswaldspezifische Themen wie Naturgefahren, Moderholz oder Verjüngungsschwierigkeiten einnehmen. Die Anwendung der Entscheidungshilfe ist jedoch mit entsprechenden Anpassungen auch bei anderen Schadenursachen sowie im Unterland denkbar, sollte aber zuerst überprüft werden. Im Unterland dürften vermutlich noch einige andere Aspekte hinzukommen, z. B. der Grundwasserschutz (SCHLÄR 1999), während andererseits die Naturgefahren eine geringere Bedeutung haben. Obwohl in den Grundlagen zu den Argumenten (Teil C) viele Hinweise auch bei Streuschäden anwendbar sind, bezieht sich die Entscheidungshilfe ausschliesslich auf Flächenschäden (vgl. Anhang-2, S. 89). Einführung 7
10 Der Inhalt dieser Entscheidungshilfe ist als Wegleitung zu verstehen, die sich an die forstlichen Entscheidungsträger richtet, sowie an alle, die sich für die Problematik des Räumens oder Belassens von Windwurfholz interessieren. Sie dient als Grundlage für die Subventionspolitik des Bundes und kommt gestützt auf das Kreisschreiben Nr. 9 (F+D) zur Anwendung. Für den Entscheid, das Sturmholz zu belassen oder zu räumen müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Diese sind in der Entscheidungshilfe zu 6 Hauptkriterien zusammengefasst: 1. Gefährliche Naturereignisse 3. Bewirtschaftung 5. Gesellschaft 2. Waldschäden 4. Naturschutz 6. Kosten/Gewinn Dabei nehmen die beiden Hauptkriterien zum Schutz vor gefährlichen Naturereignissen und zur Verhütung von Waldschäden eine Sonderstellung ein. Im Unterschied zu den anderen, ebenfalls entscheidungsrelevanten Themen sieht das Waldgesetz für diese Kriterien die Möglichkeit vor, eine Massnahme zu verfügen, beispielsweise das Anordnen von Belassen oder von Räumen des Sturmholzes. Der Waldbesitzer kann dann für die durch den Kanton angeordneten Massnahmen mit einer Abgeltung rechnen, sofern es sich nicht einfach nur um das Belassen von Windwurfholz handelt. Überall dort, wo sich aus der Sicht der Öffentlichkeit weder Massnahmen zum Schutz von Menschenleben oder erheblichen Sachwerten noch zur Verhütung von Waldschäden aufdrängen, sieht das Waldgesetz keine Möglichkeit für öffentliche Beiträge vor. In diesen Fällen ist der Bewirtschafter frei im Entscheid, ob er die Windwurffläche(n) belassen oder räumen will. Dabei hilft ihm die Entscheidungshilfe, sein Handeln fachlich abzustützen. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Zusammenhänge. Gestützt auf das Kreisschreiben Nr. 9 (F+D) kann aufgrund der Hauptkriterien 1 oder 2 durch den Forstdienst Belassen oder Räumen angeordnet werden. Ergeben diese Hauptkriterien keinen zwingenden Entscheid, so sollen alle 6 Hauptkriterien einbezogen werden. Tabelle 1: Stellung der Entscheidungshilfe im Entscheidungsprozess Grundsatzfrage Belassen oder Räumen? Anwendbare Hauptkriterien 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden 3. Bewirtschaftung 4. Naturschutz 5. Gesellschaft 6. Kosten/Gewinn 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden Entscheid Belassen Interessenabwägung Räumen Basis für den Entscheid Kreisschreiben 9 Entscheidungshilfe Entscheid durch Forstdienst evtl. Anordnung Entscheidungshilfe Kreisschreiben 9 Entscheidungshilfe Waldeigentümer Beratung durch Forstdienst Forstdienst evtl. Anordnung Tätigkeit der Behörde Verfügung Beratung Verfügung Subventionen Abgeltung falls Massnahmen notwendig evtl. Abgeltungen/Finanzhilfen für Folgeprojekt Abgeltung 8 Einführung
11 A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste A-1 Der Weg zum Entscheid Sturmereignis Sofortmassnahmen Abbildung 1: Schema für den Entscheidungsprozess Interessenabwägung durch Variantenvergleich Gefährliche R Naturereignisse Waldschäden R Bewirtschaftung Windwurffläche belassen oder räumen? Naturschutz Gesellschaft Kosten/Gewinn Entscheid R Kriterien, aufgrund derer ein Anordnen von Massnahmen bzw. von Belassen möglich ist. A-1.1 Methode zur Beurteilung von Belassen und Räumen In komplexen Projekten und Fragestellungen geht es oft darum, die unterschiedlichsten Teilziele miteinander in Beziehung zu bringen, gegeneinander abzuwägen und auf diese Weise die geeignetste Lösung zu wählen. Inwiefern die zur Diskussion stehenden Lösungen die einzelnen Teilziele oder Kriterien erfüllen, kann im günstigen Fall mit Hilfe konkreter Masseinheiten, oft aber auch nur mit qualitativer Beurteilung dargestellt werden. Nicht selten stehen verschiedene Masseinheiten, z. B. Franken und Kubikmeter, und qualitative Aussagen einander gegenüber, welche miteinander verglichen werden sollten. Für solche Variantenvergleiche wird in der Literatur eine ganze Reihe von Methoden vorgeschlagen (vgl. z. B. Methodendiskussion von HIRT, 1989). Auf der Suche nach der angemessensten Behandlungsvariante für eine konkrete Windwurffläche gibt es eine Menge von entscheidungsrelevanten Kriterien, von welchen a- ber die wenigsten mit vertretbarem Aufwand in Masseinheiten fassbar sind. Wir müssen uns daher mit einer Gegenüberstellung von qualitativen Beurteilungen begnügen. Für diesen Vergleich scheint die Vergleichswertanalyse die geeignetste Methode zu sein. A-1.2 Flächenbezogene Interessenabwägung Das Ziel der Vergleichswertanalyse ist ein guter, nachvollziehbarer Entscheid über Tun und Lassen auf einer bestimmten Windwurffläche, der auf einer möglichst umfassenden und objektiven Interessenabwägung beruht. Grundsätzlich gibt es zwei Verhaltensvarianten. Entweder wird das Sturmholz so, wie es liegt, belassen, oder es wird geräumt, wobei eine Räumung des Holzes mehr oder weniger gründlich vorgenommen werden A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste 9
12 kann (vgl. Anhang-2, S. 89). Die Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Varianten müssen für jede einzelne Windwurffläche separat geprüft werden. Bei grösseren Totalschadenflächen mit deutlich uneinheitlichen Verhältnissen ist unter Umständen gar eine Aufteilung in mehrere Beurteilungseinheiten angezeigt (vgl. Tabelle 2). Umgekehrt können aber auch benachbarte, gleichartige Windwurfflächen zu einer einzigen Beurteilungseinheit zusammengefasst werden. Tabelle 2: Unterschiede innerhalb der Fläche, die eine Aufteilung in mehrere Behandlungseinheiten sinnvoll machen Unterscheidungsmerkmal Geländeverhältnisse z. B. Hangneigung, markante Gerinne Bodenverhältnisse z. B. Feinanteil, geologische Schichten Bestandesaufbau des geworfenen Bestandes z. B. Entwicklungsstufen, Nadelholzanteil, Holzqualität führt zu unterschiedlicher Beurteilung bei Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Murgängen, Holz in Gerinnen, Verklausungen, Holzerntekosten Steinschlag, Rutschungen, Murgängen Borkenkäfer, Holzerntekosten, Holzertrag A-1.3 Visualisierung mit Hilfe der Checkliste Der Vergleich der Varianten Belassen und Räumen soll die wesentlichen Argumente der Hauptkriterien Gefährliche Naturereignisse, Waldschäden, Bewirtschaftung, Naturschutz, Gesellschaft sowie Kosten/Gewinn gebührend berücksichtigen. Dazu dient eine Checkliste mit insgesamt 15 entscheidungsrelevanten Kriterien (vgl. Tabelle 3, S. 11). Für jedes einzelne dieser Kriterien gilt es zu beurteilen, ob für eine bestimmte Windwurffläche Belassen oder Räumen vorteilhafter ist. Die für diese Beurteilung wesentlichen Argumente sind im Teil B in Kurzform aufgelistet oder ausführlicher in den Grundlagen zu den Argumenten (Teil C) nachzulesen. In Teil B sind die möglichen Argumente für jedes Kriterium separat aufgeführt, wobei den einzelnen Argumenten jeweils ein Kleinbuchstaben zugeordnet ist. Bei der Beurteilung einer konkreten Windwurffläche sind aus diesen Kriterienlisten die zutreffenden Argumente auszuwählen. Wir entscheiden uns beispielsweise beim Kriterium 1.1. Lawinen für das Argument c) (vgl. S. 16). Dieses besagt, dass aufgrund der in der Windwurffläche vorherrschenden Hangneigungen wohl mit Lawinenanriss zu rechnen ist, aber weil die Schneehöhe die Wirkhöhe des liegenden Holzes voraussichtlich nur geringfügig übersteigt, können nur unbedeutende Lawinen abgleiten. Diese Beurteilung ist in der Spalte Argumente der Checkliste auf der Höhe des Kriteriums Lawinen mit dem Buchstaben c festzuhalten (vgl. Tabelle 3). Damit wird unsere Beurteilung auch für andere nachvollziehbar. Es können für das gleiche Kriterium gleichzeitig auch mehrere zutreffende Argumente angegeben werden. Ob die ausgewählten Argumente eines Kriteriums schwach, mittel oder stark für Belassen bzw. Räumen sprechen, soll den konkreten Verhältnissen entsprechend im engen Rahmen des jeweiligen Kriteriums beurteilt werden, d.h. ohne Rücksicht auf die anderen 14 Kriterien. Hierzu ist es hilfreich, sich die möglichen Extremsituationen vor- 10 A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste
13 zustellen, um dann das Gewicht der Argumente bezüglich der zu beurteilenden Windwurffläche abzuschätzen. Wenn wir uns also zum Beispiel im Kriterium Lawinen für das Argument c) entschieden haben, so müssen wir zu beurteilen versuchen, wie stark dieses Argument, oder in anderen Fällen auch mehrere Argumente, für das Belassen spricht. Wir sind bei der Argumentenwahl zum Schluss gekommen, dass das belassene Holz zwar schutzwirksam ist, aber im konkreten Fall bei einer 30-jährlichen Schneehöhe mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit Oberlawinen gerechnet werden muss. Da wir in unserem Beispiel das Ausmass allfälliger Oberlawinen als sehr begrenzt einschätzen, ist die Schutzwirkung des Holzes voraussichtlich recht gut. Zudem befindet sich unterhalb der Windwurffläche ein alpwirtschaftliches Gebäude, das im Winter nicht genutzt wird. Aus diesen Gründen spricht das Argument c) zwar nicht stark, a- ber doch mittel für die Variante Belassen. Wir markieren also in der Checkliste beim Kriterium Lawinen das Feld mittel auf der Seite von Belassen (vgl. Tab. 3). In manchen Fällen kommt es auch vor, dass ein Kriterium für keine der Varianten ein stichhaltiges Argument zu bieten hat und somit nicht relevant ist (z. B. Kriterium 1.3. Erosion, Rutschungen und Hangmuren in Tabelle 3). Wenn auf diese Weise die ganze Kriterienliste durchgegangen wird, entsteht in der Checkliste ein Gesamtbild. Aus diesem Punktdiagramm wird ersichtlich, zu welcher Variante die Gesamtbeurteilung tendiert. Tabelle 3: Beispiel einer ausgefüllten Checkliste Hauptkriterium Kriterium Argumente (Buchstaben) Belassen stark mittel schwach Spricht für nicht relevant Räumen schwach mittel stark Ausschlaggebende K it i 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden 3. Bewirtschaftung 4. Naturschutz 5. Gesellschaft 1.1. Lawinen c 1.2. Steinschlag und Sturzholz cdf 1.3. Erosion, Rutschungen und Hangmuren a 1.4. Verklausungen und Murgänge a 2.1. Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) bd 2.2. Waldbrand a 3.1. Sicherheit während der Holzernte c 3.2. Holzproduktion und Holzmarkt c 3.3. Voraussetzungen für die Wiederbewaldung bh 3.4. Einfluss auf Wild und Wildschäden a 4.1. Natürliche Entwicklung cde 4.2. Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes e 5.1. Ansprüche der Gesellschaft an den Wald f 5.2. Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe bcd 6. Kosten/Gewinn 6.1. Erntekostenfreier Holzerlös a (Die fettgedruckten Kriterien können Grundlage für die Anordnung von Massnahmen bzw. von Belassen sein.) A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste 11
14 A-1.4 Interpretation und Entscheid Die Interpretation der mit Hilfe der Checkliste nach Kriterien vorgenommenen Interessenabwägung stützt sich auf zwei Grundpfeiler: 1. Die ausgefüllte Checkliste gibt einen visuellen Eindruck, auf welche Seite die Gesamtheit der einander gleichwertig gegenübergestellten Kriterien tendieren. Diese Tendenz spricht mehr oder weniger deutlich für eine der beiden Varianten. 2. Manchmal wird die bildliche Darstellung der speziellen Situation einer Windwurffläche nicht gerecht. Es kann sein, dass ein einziges Argument von solch überwiegendem Interesse ist, dass das betreffende Kriterium alle anderen Ansprüche zurücksetzt, um allein über die Wahl einer bestimmten Variante zu entscheiden. In diesem Fall wird das ausschlaggebende Kriterium in der Spalte Ausschlaggebende Kriterien markiert und die Gründe stichwortartig unterhalb der Checkliste aufgeführt (vgl. S. 13). Unterhalb der Checkliste soll die aus der Interessenabwägung gezogene Schlussfolgerung kurz festgehalten werden (vgl. S. 13). Den Überlegungen, die zu einem Variantenentscheid geführt haben, sollen auch Gedanken darüber folgen, wie allenfalls negative Auswirkungen des getroffenen Entscheides verhindert oder gemildert werden können. A-1.5 Berücksichtigung der Forstpolitischen Grundsätze Die flächenbezogene Beurteilung muss sich schlussendlich aber auch in die regionale Strategie einpassen, welche nebst der flächenbezogenen Interessenabwägung auch noch die allgemeingültigen Forstpolitischen Grundsätze (vgl. Kreisschreiben Nr. 9, F+D) berücksichtigt. In diesem Sinne muss, nachdem die Vergleichswertanalyse an allen Totalschadenflächen durchgeführt worden ist, eventuell nochmals auf einzelne Entscheide zurückgekommen werden. 12 A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste
15 A-2 Checkliste für den Vergleich von Belassen und Räume Forstkreis: Revier: Gemeinde: Flächenname, Nr.: Koordinaten*: Exposition: Höhenlage: Standortstyp: Hauptfunktion: Waldeigentümer: BearbeiterIn: Ort, Datum: Flächengrösse (ha): Hauptkriterium Kriterium Argumente (Buchstaben) Belassen Spricht für Räumen stark mittel schwach nicht relevant schwach mittel stark Ausschlaggebende Kriterien 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden 3. Bewirtschaftung 4. Naturschutz 5. Gesellschaft 1.1. Lawinen 1.2. Steinschlag und Sturzholz 1.3. Erosion, Rutschungen und Hangmuren 1.4. Verklausungen und Murgänge 2.1. Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) 2.2. Waldbrand 3.1. Sicherheit während der Holzernte 3.2. Holzproduktion und Holzmarkt 3.3. Voraussetzungen für die Wiederbewaldung 3.4. Einfluss auf Wild und Wildschäden 4.1. Natürliche Entwicklung 4.2. Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes 5.1. Ansprüche der Gesellschaft an den Wald 5.2. Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe 6. Kosten/Gewinn 6.2. Erntekostenfreier Holzerlös (Die fettgedruckten Kriterien können Grundlage für die Anordnung von Massnahmen bzw. von Belassen sein.) Begründung für ausschlaggebende Kriterien: Entscheid: Windwurfholz belassen punktuell räumen nur Qualitätsholz nutzen räumen Bemerkungen: Weitere Massnahmen Stocksicherung Schlagräumung Verbau Bepflanzung jagdliche Massnahmen Massnahmen zur Milderung der negativen Auswirkungen des Entscheides: *Beilage: Kartenausschnitt 1: A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste 13
16 A-3 Ausgefüllte Checkliste als Beispiel Forstkreis: Musterberg Revier: Forstwil Gemeinde: Forstwil Flächenname, Nr.: Schwendi; nordöstl. Teilfl.; Nr. 1 Koordinaten*: / Exposition: NW Höhenlage: 1300 m ü.m. Standortstyp: Hochstauden-Fichten-Tannenwald Hauptfunktion: Holzproduktion Waldeigentümer: Eidgenossenschaft BearbeiterIn: X. Forster Ort, Datum: Forstwil, Flächengrösse (ha): 4 Spricht für Hauptkriterium Kriterium Argumente (Buchstaben) Belassen stark mittel schwach nicht relevant Räumen schwach mittel stark Ausschlaggebende Kriterien 1. Gefährliche Naturereignisse 2. Waldschäden 3. Bewirtschaftung 4. Naturschutz 5. Gesellschaft 1.1. Lawinen c 1.2. Steinschlag und Sturzholz cdf 1.3. Erosion, Rutschungen und Hangmuren a 1.4. Verklausungen und Murgänge a 2.1. Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) bd 2.2. Waldbrand a 3.1. Sicherheit während der Holzernte c 3.2. Holzproduktion und Holzmarkt c 3.3. Voraussetzungen für die Wiederbewaldung bh 3.4. Einfluss auf Wild und Wildschäden a 4.1. Natürliche Entwicklung cde 4.2. Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes e 5.1. Ansprüche der Gesellschaft an den Wald f 5.2. Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe bcd 6. Kosten/Gewinn 6.1. Erntekostenfreier Holzerlös a (Die fettgedruckten Kriterien können Grundlage für die Anordnung von Massnahmen bzw. von Belassen sein.) Begründung für ausschlaggebende Kriterien: gebend. Entscheid: Windwurfholz belassen punktuell räumen nur Qualitätsholz nutzen räumen Bemerkungen: Gesamtheit der Kriterien ist für Entscheid ausschlag- Karr- und Fussweg freischneiden Weitere Massnahmen Stocksicherung Schlagräumung Verbau Bepflanzung jagdliche Massnahmen Schwerpunktbejagung, errichten von Hochsitzen Massnahmen zur Milderung der negativen Auswirkungen des Entscheides Wegen Buchdrucker intensive Kontrolle am Rand der Windwurffläche und in den umliegenden Beständen; Nachbarbestände sauber halten. Informieren der Bevölkerung an Gemeindevers. u. durch Lokalpresse. *Beilage: Kartenausschnitt 1:25 000, 14 A Entscheidfindung mit Hilfe der Checkliste
17 B Argumente zum Entscheid Teil B ist eine Sammlung möglicher Argumente, welche je nach Situation in unterschiedlicher Zusammensetzung für das Belassen oder für das Räumen des Sturmholzes sprechen können und mit Hilfe der Checkliste (S.13) gegeneinander abzuwägen sind. Jedes Argument ist mit einem Kleinbuchstaben identifiziert, welcher für den Eintrag in die Checkliste bestimmt ist. B-1 Gefährliche Naturereignisse Die Argumente zu den Naturereignis-Kriterien (B-1.1 bis B-1.4) gelten unter der Voraussetzung, dass sowohl ein Gefahren- 1 als auch ein Schadenpotenzial vorhanden ist. Der Gefährdung von Menschenleben und erheblichen Sachwerten der Schutzkategorien 2 A und B ist ein höheres Gewicht beizumessen als Objekten der Kategorie C. B-1.1 Lawinen Bedingungen, dass ein Gefahrenpotenzial besteht: Mittlere Hangneigung > 70% (35 ). Ø C-1.1.2a), S. 26 Aufbau einer einheitlichen Neuschneeschicht mit genügender Mächtigkeit und Ausdehnung. Ø C-1.1.2b), S. 26 Höhenlage > 1200 m ü.m. Ø C-1.1.2c), S. 27 Bedingungen, dass ein Schadenpotenzial besteht: Objekte gefährdet gemäss Gefahrenkarten, Gefahrenkatastern oder Gefahrenhinweiskarten. Objekte im Gebiet der Sturzbahn, d.h. innerhalb eines Pauschalgefälles von 40% (22 ) 3. Ø C-1.1.3, S. 27 Ziel: Vermeidung von Lawinenanriss in der Windwurffläche mit daraus folgenden Schäden an Menschen und Sachwerten bis der neu aufkommende Wald die Schutzfunktion übernimmt Definition für Gefahren- und Schadenpotenzial vgl. Glossar, S. 89 Vgl. Tabelle 5, S. 28 Grössere Lawinen können dieses Pauschalgefälle von 40% auch unterschreiten (vgl. C-1.1.3a), S. 27). B Argumente zum Entscheid 15
18 Argumente bezüglich Lawinen: a) Es ist kein Gefahrenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; C-1.1.2, S. 26 b) Es ist kein Schadenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; C-1.1.3, S. 27 c) Trotz der grossen Hangneigung sind aus der Fläche keine gefährlichen Lawinen zu erwarten, weil das liegende Holz dies verhindert; nur die Schneeschicht, die deutlich oberhalb der Wirkhöhe der Stämme liegt, könnte allenfalls abgleiten. Ø C-1.1.4, S. 28 d) Kleinere Schneerutsche werden durch das belassene Sturmholz rasch wieder gestoppt. Ø C-1.1.6, S. 32 e) Die Kosten für Räumen und Verbau stehen in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn gegenüber dem Belassen des Sturmholzes. Ø C-1.1.7, S. 32 f) Das Holz liegt zwar aufgrund der Hangneigungen stabil, wird a- ber durch die extreme Schneehöhe mit Wiederkehrdauer, die dem voraussichtlichen Zeitraum für das Aufkommen eines schutzwirksamen Jungwaldes entspricht, massiv überdeckt. Ø C-1.1.4b), S. 29; C-1.1.4e), S. 31 g) Bei den grossen Hangneigungen in der Windwurffläche (über 100% (45 )) besteht die Gefahr, dass durch die Wirkung der zusätzlichen Schneelast die ganze Schicht mitsamt dem Holz abgleitet. Ø C-1.1.4b), S. 29 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Spricht für Räumen und Verbau B-1.2 Steinschlag und Sturzholz Ziel: Vermeidung von Steinschlag und Sturzholz mit daraus folgenden Schäden an Menschen und Sachwerten bis der neu aufkommende Wald die Schutzfunktion übernimmt. Bedingungen, dass ein Gefahrenpotenzial besteht: Steinschlagaktivität gemäss Aufzeichnungen in Gefahrenkarten, Gefahrenkatastern, Gefahrenhinweiskarten oder aufgrund von offensichtlichen Steinschlagquellen, Spuren oder von persönlicher Erfahrung. Entsprechende Hangneigung im Entstehungsgebiet: - für Steinschlag steiler als ca. 60% (30 ). Ø C-1.2.2, S für Sturzholz steiler als ca. 100% (45 ). Ø C-1.2.4a), S. 34 Abgetrennte Wurzelteller, die im Laufe der Zeit ihre Verankerung verlieren. Ø C-1.2.4a), S. 34 Labile Stämme entlang von Geländekanten. Bedingungen, dass ein Schadenpotenzial besteht: Objekte gefährdet gemäss Gefahrenkarten, Gefahrenkatastern oder Gefahrenhinweiskarten. Objekte im Transit- oder Ablagerungsgebiet, d.h. innerhalb eines Pauschalgefälles 4 von ca. 60% (30 ) bei Steinschlag, bzw. ca. 100% (45 ) bei Sturzholz. Hindernisse, wie Topographie, Bodenelastizität oder noch stehender Wald können die Sturzbahn verkürzen oder ablenken (vgl. Tabelle 8, S. 34). Entsprechende Hinweise sind eventuell auch in Gefahrenkarten, Gefahrenkatastern zu finden. Ø C-1.2.3, S vgl. Abbildung 2, S B Argumente zum Entscheid
19 Argumente bezüglich Steinschlag und Sturzholz: a) Es ist kein Gefahrenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; C-1.2.2, S. 33 b) Es ist kein Schadenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; Tabelle 5, S. 28; C-1.2.3, S. 34 c) Steine und kleine Blöcke (Ø C-1.2.1, S. 33) oder auch örtlich instabil liegende Stämme werden auch längerfristig aufgehalten, bis ein schutzwirksamer Jungwald die Aufgabe übernimmt. Ø C-1.2.4, S. 34 d) Die Stämme liegen überwiegend quer zur Falllinie und sind deshalb besonders wirksam gegen Steinschlag. Ø C-1.2.4b), S. 35 e) Es wird im Gegensatz zu einer Holzernte beim Belassen des Sturmholzes kein zusätzlicher Steinschlag ausgelöst. Ø C-1.2.4a), S. 34 f) Im Gegensatz zur geräumten Fläche gibt es beim Belassen keine vom Stamm getrennten Wurzelteller, die hinunterrollen könnten. Ø C-1.2.4a), S. 34 g) Das Holz liegt wegen grosser Hangneigung instabil. Ø S. oben; C-1.2.4a), S. 34 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Spricht für Räumen B-1.3 Erosion, Rutschungen und Hangmuren Bedingungen, dass bezüglich Rutschungen und Hangmuren ein Gefahrenpotenzial besteht: Kenntnisse von bisherigen Ereignissen (Gefahrenkataster, Spuren, Erfahrung usw.) oder aus Gefahrenkarten, Gefahrenhinweiskarten, Gutachten usw. Grosse Hangneigungen 5 im Entstehungsgebiet; i.d.r. grösser als 50-58% (27-30 ). Ø C-1.3.2, S. 36 Besonders gefährdet sind wenig durchlässige Lockermaterialien mit hohem Feinanteil, z. B. feinkörniger Gehängeschutt bzw. Gehängelehm, tonige Moränen. Ø C-1.3.2, S. 36 Bedingungen, dass ein Schadenpotenzial besteht: Objekte gefährdet gemäss Gefahrenkarten, Gefahrenkatastern oder Gefahrenhinweiskarten. Objekte im Transit- und Ablagerungsbereich. Die Reichweite von Rutschungen und Hangmuren ist abhängig vom Anteil des Feinmaterials, des Wassergehalts, der Hangneigung, der Tiefe des Gleithorizonts usw. Ø C-1.3.3, S. 37 Aufgrund von Erosion allein ist kaum mit einer Gefährdung von Menschenleben und erheblichen Sachwerten zu rechnen. Ø C-1.3.2, S. 36 Ziel: Vermeidung von Erosion, Rutschungen und Hangmuren mit daraus folgenden Schäden an Menschen und Sachwerten bis der neu aufkommende Wald die Schutzfunktion übernimmt. 5 Erosion ist auch bei geringen Hangneigungen möglich, stellt aber keine wesentliche Gefahr dar. B Argumente zum Entscheid 17
20 Argumente bezüglich Erosion, Rutschungen und Hangmuren: a) Es ist kein Gefahrenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; C-1.3.2, S. 36 b) Es ist kein Schadenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; Tabelle 5, S. 28; C-1.3.3, S. 37 c) Durch das Belassen des Holzes werden zusätzliche, holzerntebedingte Bodenwunden vermieden, die vor allem in den ersten zwei oder drei Jahren die Gefahr von Rutschungen, Erosion und Hangmuren erhöhen würden. Ø C-1.3.4, S. 37 d) Das Sturmholz liegt in einem Bereich, wo es zur Entwässerung von Hangmuren beiträgt und dadurch die Transitstrecke verkürzt. Ø C-1.3.4, S. 37 e) Das liegende Holz trägt zur Verhinderung von Oberflächenerosion bei. Ø C-1.3.4, S. 37 f) Aufgeklappte Wurzelteller und quer zur Falllinie am Boden aufliegende Stämme, die wegen örtlich konzentrierter Versickerung des Oberflächenwassers Rutschungen verursachen würden, werden bei der Holzernte zurückgeklappt bzw. geräumt. Ø C-1.3.4, S. 37 g) Die Entstehung einer mit Holz vermischten Rutschung bzw. Hangmure muss vermieden werden. Ø C-1.3.4, S. 37 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Spricht für Räumen B-1.4 Verklausungen und Murgänge Ziel: Vermeidung von Verklausungen und Murgängen in Gerinnen mit daraus folgenden Schäden an Menschen und Sachwerten. Bedingungen, dass ein Gefahrenpotenzial besteht: Minimalgefälle für die Entstehung von Murgängen: > 15-25% (9-14 ). Ø C-1.4.2, S. 38 Liegendes Holz in direktem Einflussbereich des Gerinnes. Liegendes Holz kann durch Rutschungen, Hangmuren, Ufererosion oder Sturzholz ins Gerinne geraten und direkt als mitgeführtes Holz Schäden verursachen, zur Bildung von Murgängen beitragen oder die Schadwirkung allfälliger Murgänge erhöhen. Ø C-1.4.2, S. 38 Bedingungen, dass ein Schadenpotenzial besteht: Objekte im Wirkungsbereich des Gerinnes, evtl. bekannt aus früheren Schadenereignissen. Argumente bezüglich Verklausung: a) Es ist kein Gefahrenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; C-1.4.2, S. 38 b) Es ist kein Schadenpotenzial vorhanden. Ø S. oben; Tabelle 5, S. 28; C-1.4.3, S. 39 c) Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass liegendes Holz ins Gerinne gelangt und dort an Ort und Stelle oder weiter talwärts Verklausungen verursacht. Ø C-1.4.4, S. 39 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Räumen 18 B Argumente zum Entscheid
21 B-2 Waldschäden B-2.1 Buchdrucker-Massenvermehrung (Ips typographus) Bemerkung: Im Gegensatz zu den anderen Kriterien ist hier die Argumentation als Schlüssel aufgebaut, der sich von links nach rechts aufgliedert. Wegen des andersartigen Aufbaus sind die Buchstaben den Argumenten nachgestellt. Die Beurteilung der Gefährdung durch Buchdrucker-Massenvermehrungen darf sich nicht allein auf die spezifischen Verhältnisse einer einzelnen Windwurffläche beschränken, sondern muss die Situation in der grösseren Umgebung unbedingt mit einbeziehen. Ziel: Vermeidung von Buchdrucker- Massenvermehrung mit daraus folgenden Schäden in benachbarten Schutzwäldern. Argumente bezüglich Buchdrucker-Massenvermehrung 8Es ist keine erhebliche Gefährdung von hochmontanen bzw. subalpinen Fichten-Baumholzbeständen oder, in tieferen Lagen, von fichtenreichen Beständen mit Schutzfunktion zu erwarten (Geringe Ausgangspopulation, geringer Fichtenanteil im Sturmholz, grosse Entfernung, gut strukturierte Nachbarbestände). Ø C-2.1.2b), S.41; C-2.1.3, S.42; C-2.1.4, S.43 a) Folgerung: Kriterium nicht relevant 6 8 Wegen ungünstigem Zusammentreffen folgender Voraussetzungen besteht die Gefahr von erheblichen Folgeschäden: 1. Ausgangspopulation in der Region 7 relativ hoch, d.h. es sind bereits Käfernester vorhanden. Ø C-2.1.3b), S Fichtenanteil im Sturmholz der Windwurffläche grösser als etwa 1/3; dieser Anteil ist als Grössenordnung zu verstehen, der auch von der Verteilung der Fichtenstämme und von der Flächengrösse abhängt. ØC-2.1.3c), S In der gleichen Geländekammer befinden sich hochmontane bzw. subalpine Fichten-Baumholzbestände oder in tieferen Lagen auch fichtenreiche Bestände mit Schutzfunktion, die wegen ihrer Nähe zur Windwurffläche (weniger als 2 km) durch eine allfällige Buchdrucker-Massenvermehrung besonders gefährdet sind. Ø C-2.1.4a), S Erhöhte Befallsdisposition der bedrohten, in Punkt 3 aufgezählten Bestände. Ø C-2.1.4b), S.43 bis C-2.1.4f), S.45 8Eingreifen weitgehend wirkungs- bzw. sinnlos, weil in der Region 7 ein beträchtlicher Anteil des Sturmholzes während der für den Käfer nützlichen Zeit liegen bleibt. Das Schadenausmass ist zu gross, um alles rechtzeitig zu räumen (Gründe: Arbeitssicherheit, Kosten, Zeitnot, Naturschutz, usw.). Ø C-2.1.5, S.45ff in tieferen Lagen sind standortsfremde Fichtenbestände längerfristig ohnehin gefährdet, weshalb aufwendige Massnahmen zu ihrem Schutz nicht gerechtfertigt sind. evtl. später, bei Auftreten von örtlich konzentriertem Stehendbefall, wesentlich effizienter eingegriffen werden kann. Ø C-2.1.5, S.45 8Eingreifen erfolgversprechend, d.h. Vor Ausflug der sich allenfalls im Sturmholz entwickelnden Buchdruckergeneration können mit vorrangiger Aufarbeitung der Streuschäden mindestens ¾ des regional 7 als kurzfristig fängisch zu beurteilenden Materials entfernt werden (Ø C-2.1.5b), S.45 u. C-2.1.5c, S.46); Im Falle einer tiefen Ausgangspopulation ist der Spielraum etwas grösser. Ø C-2.1.3b), S.42 Wichtig: Nach der Räumung muss in der Region auch eine wirksame, regelmässige Kontrolle der verbliebenen Bestände gewährleistet sein! Ø C-2.1.5c), S.46 u. C-2.1.5e), S.47 b) c) d) e) Kriterium zur Zeit nicht relevant Spricht für Räumen (gemäss Prioritätenfolge 8 ) Dies schliesst nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Neubeurteilung der Lage notwendig sein wird (z.b. bei massivem Stehendbefall in den Nachbarbeständen), vgl. C-2.1.5c), S.46. "regional", d.h. in der gleichen Geländekammer oder im Umkreis von bis zu 2 km vgl. Prioritätenliste, S.46 und C-2.1.3, S.42 B Argumente zum Entscheid 19
22 B-2.2 Waldbrand Ziel: Vermeidung von Feuerausbruch in der Windwurffläche und von daraus folgenden Schäden an benachbarten Waldbeständen sowie an Menschen und Sachwerten. Argumente bezüglich Waldbrand: a) Keines der unten aufgeführten Argumente trifft zu. b) Alpensüdseite, ausgesprochenes Föhntal oder sonst trockener Nadelwaldstandort (Ø C-2.2.1, S. 51) und häufige Präsenz von Menschen. Ø C-2.2.1, S. 51 c) Hohe Brandgefahr gemäss Argument b) und Wald mit besonderer Schutzfunktion oder wichtigen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe (Ø C-2.2.2, S. 53) Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Räumen B-3 Bewirtschaftung B-3.1 Sicherheit während der Holzernte Ziel: Vermeidung von Unfällen während der Sturmholzaufarbeitung. Argumente bezüglich Sicherheit während der Holzernte: a) Keines der unten aufgeführten Argumente trifft zu. b) Wegen des steilen Geländes ist die Windwurffläche auch ohne das liegende Holz kaum begehbar. c) Wegen Hangneigungen über ca. 60% (30 ) besteht während der Holzernte die Gefahr von Steinschlag und abrollenden Wurzeltellern. Ø C-3.1.3, S. 54; C-1.2.2, S. 33 d) Das Holz ist wirr übereinander geworfen und deshalb besonders gefahrenträchtig. Ø C-3.1.3, S. 54; C-3.1.4, S. 56 e) Es sind zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar. Ø C-3.1.3, S. 54; C-3.1.4, S. 56 f) Die Bringung und Aufarbeitung müsste im Bereich von Infrastrukturen stattfinden, welche häufig durch Dritte benutzt werden, z. B. Strassen, Wanderwege oder andere Einrichtungen. Ø C-3.1.1, S. 53; C-3.1.3, S. 54 g) Für die Bringung des Holzes müsste der Helikopter bewohntes Gebiet überfliegen. Ø C-3.1.3, S. 54 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen 20 B Argumente zum Entscheid
23 B-3.2 Holzproduktion und Holzmarkt Argumente bezüglich Holzproduktion und Holzmarkt: Folgerung: a) Keines der unten aufgeführten Argumente trifft zu. Kriterium nicht relevant b) Es liegen einschränkende Empfehlungen von Bund oder Kanton vor (z. B. von speziellem Krisenstab, Sturmholzzentrale etc.). Spricht für Belassen Ziel: Förderung der Holzproduktion ohne den Holzmarkt zu überlasten. c) Standort mit überdurchschnittlicher Ertragsfähigkeit; Holzproduktion ist Hauptfunktion (gemäss Waldentwicklungsplan). Ø C-3.2.2, S. 57 d) Die genutzten Sturmholz-Sortimente können grösstenteils in der Region verarbeitet werden und der Holzmarkt wird nicht übermässig belastet. Ø C-3.2.3, S. 58 Spricht für Räumen B-3.3 Voraussetzungen für die Wiederbewaldung Argumente bezüglich Voraussetzungen für die Wiederbewaldung: Folgerung: a) Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Wiederbewaldung sind nicht wesentlich. b) Auf diesem Standort ist mit grosser Vegetationskonkurrenz zu rechnen, weshalb dem Moderholz und erhöhten Kleinstandorten besondere Bedeutung zukommt. Ø C-3.3.2c), S. 60; C-3.3.2e), S. 62 c) Entsprechend der Hangneigung und der Exposition ist das Schneegleiten für die Verjüngung ein limitierender Faktor. Durch die liegenden Stämme wird das Schneegleiten verhindert oder bedeutend reduziert. Ø C-3.3.2h), S. 64 d) Schneepilzkrankheiten sind auf diesen Standorten besonders wirksam. Dieser Gefahr wirken dicke, liegende Stämme entgegen, da sie die Schneedecke unterbrechen und erhöhte Verjüngungsstandorte mit früherer Ausaperung bilden Ø C-3.3.2f), S. 63 e) Es hat wertvolle Vorverjüngung, die erhalten bleiben soll. Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Ziel: Möglichst naturnahe Wiederbewaldung innert nützlicher Frist sowie langfristig stabile Waldbestände. Ø C-3.3.2a), S. 59 f) Entsprechend den Hangneigungen ist mit grösseren Stammbewegungen zu rechnen, die den Jungwald bedrohen. Ø C-3.3.2g), S. 63; C-1.2.4a), S. 34 g) Eine Bepflanzung ist unumgänglich, um eine rasche Wiederbewaldung im Schutzwald hoher, steiler Lagen zu gewährleisten; besonders in Kombination mit Temporärverbau oder bei ungenügendem Samenangebot. Durch die Entfernung des Sturmholzes werden die Pflanzarbeiten wesentlich erleichtert. Ø C-3.1.5b), S. 57; C-3.3.3, S. 64 h) Eine wegen der Schutzfunktion oder Wertholzproduktion auch in Zukunft notwendige Waldpflege wird durch die Nutzung des Sturmholzes wesentlich erleichtert. Spricht für Räumen Ø C-3.1.5b), S. 57; C-3.2.2, S. 57; C-3.3.2b), S. 60; C-3.3.3d), S. 66 B Argumente zum Entscheid 21
24 B-3.4 Einfluss auf Wild und Wildschäden Ziel: Naturnahe Wiederbewaldung trotz Schalenwild. Argumente bezüglich Wild und Wildschäden: a) Keines der unten aufgeführten Argumente trifft zu. b) Der dichte Holzverhau kann vor allem für den Rothirsch eine wirksame Barriere darstellen. Ø C-3.4.2, S. 67 c) Wegen der Gegenwart des Luchses muss das Schalenwild auf der Hut sein. Es dürfte sich deshalb nicht allzu weit in den dichten Holzverhau einer belassenen Fläche hineinwagen, was sich auf die natürliche Verjüngung positiv auswirken wird. Ø C-3.4.3, S. 68 d) Durch das Belassen des Sturmholzes erhält das Schalenwild einen Ort, wo es sich vor der häufigen Anwesenheit des Menschen zurückziehen kann; dadurch werden die umliegenden Waldbestände von übermässigem Verbiss entlastet. Ø C-3.4.3, S. 68 e) Die Bejagung wird insbesondere auf grösseren, belassenen Windwurfflächen wesentlich erschwert. Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Spricht für Räumen B-4 Naturschutz B-4.1 Natürliche Entwicklung Ziel: Regionale Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume und der Vielfalt in Pflanzen- und Tierwelt. Argumente bezüglich der natürlichen Entwicklung: a) Im Forstkreis wird ein überwiegender Teil der Windwurfflächen belassen. Ø C-4.1.1, S. 70 b) Alle benachbarten Windwurfflächen werden belassen. Ø C-4.1.1, S. 70 c) Belassene Windwurfflächen sind aus der Sicht des Naturschutzes als Gegenpol zur mehr oder weniger stark bewirtschafteten Kulturlandschaft generell wertvoll. Ø C-4.1.1, S. 70 d) Der Anteil von Naturwaldreservaten ist in der Region noch nicht auf einer Höhe von 5-10%. Ø C-4.1.1, S. 70 e) Im Forstkreis wird ein überwiegender Teil der Windwurfflächen geräumt. Ø C-4.1.1, S. 70 f) Alle benachbarten Windwurfflächen werden geräumt. Ø C-4.1.1, S. 70 g) Eine hohe Strukturvielfalt erhöht die Qualität des Lebensraumes. Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Ø C-4.1.2a), S B Argumente zum Entscheid
25 B-4.2 Kurz- und langfristige Störung des Lebensraumes Argumente bezüglich kurz- und langfristiger Störung des Lebensraumes: Folgerung: a) Keines der unten aufgeführten Argumente trifft zu. Kriterium nicht relevant Ziel: Schutz des Lebensraumes vor Störungen. Die Störung durch die Holzernte ist im betroffenen Lebensraum hoch, weil... b)... grosse Rückedistanzen bestehen. Ø C-4.2.1, S. 76 c)... störungsempfindliche Arten, z. B. Rauhfusshühner, anwesend sind (v.a. während der Einstands-, Setz-, Balz- oder Brutzeit). Ø C-4.2.1, S. 76; C-4.1.2b), S. 71 d)... Helikoptereinsatz erforderlich wäre. Ø C-4.2.1, S. 76 e)... das Erschliessungsnetz ausgebaut werden müsste, was auch eine längerfristige Beunruhigung nach sich zieht. Ø C-4.2.2, S. 76 Spricht für Belassen B-5 Gesellschaft B-5.1 Ansprüche der Gesellschaft an den Wald Argumente bezüglich Ansprüche der Gesellschaft an den Wald a) Die Windwurffläche prägt das Landschaftsbild nicht wesentlich und liegt ausserhalb des Naherholungsraumes bzw. ist schwer zugänglich. Bevölkerung und Waldbesucher fühlen sich nicht direkt betroffen. Ø C-5.1.2, S. 78; C-5.2.2, S. 79 b) Es handelt sich um Naturvorranggebiet. Ø C-5.2.2, S. 79 c) Bei der Bevölkerung oder den Touristen besteht ein Bedürfnis die natürliche Dynamik zu erleben und zu beobachten. d) Die Holzernte würde mit der Tourismus-Saison zusammenfallen und damit vorübergehend die Qualität des Erholungsgebietes wesentlich beeinträchtigen: starker Verkehr, Lärmbelastung durch Helikopter, Motorsägen etc., Rückeschäden auf Wanderwegen, wesentliche Einschränkungen des Wanderwegnetzes. Ø C-5.2.1, S. 79 e) Der betreffende Wald hat wesentliche Erholungsfunktion, in welchem die Ästhetik und die Bewegungsfreiheit möglichst gewahrt bleiben sollten (häufig mit dichtem Wegenetz, entsprechendem Freizeitmobiliar, wichtigen Sport- und Erholungseinrichtungen, wie LL-Loipe, Wanderwege, Skiabfahrt, beliebtes OL-Gelände usw.). Ø C-5.1.1, S. 77; C-5.2.1, S. 79 f) Die Windwurffläche prägt aus der Sicht des ordnungsliebenden Einheimischen oder Touristen das Landschaftsbild in negativer Weise. Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen Spricht für Räumen Ziel: Berücksichtigung der Anliegen aus Bevölkerung und Tourismus. B Argumente zum Entscheid 23
26 B-5.2 Sensibilisierung der Bevölkerung für natürliche Abläufe Ziel: Verständnis unter den Waldbesuchern für die natürliche Dynamik und Bewirtschaftung des Ökosystems Wald. Argumente bezüglich Sensibilisierung für natürliche Abläufe a) Da die Windwurffläche in schwer zugänglichem Gelände und von aussen kaum sichtbar ist, wird der durchschnittliche Einheimische oder Tourist kaum je Notiz davon nehmen. b) Der Waldbesucher sollte vermehrt die Möglichkeit haben, den Wald als dynamischen Naturraum kennen zu lernen und zu erleben. Ø C , S. 79 c) Es sind personelle wie auch finanzielle Mittel vorhanden, um der Bevölkerung und den Touristen den Entscheid für das Belassen nahe zu bringen, z. B. mittels Lokalmedien, Vorträgen, Führungen, Hinweistafeln und anderen Hilfsmitteln. Ø C-5.2.1, S. 79; C-5.2.2, S. 79 d) Die Windwurffläche wäre geeignet für Öko-Exkursionen, Walderlebnistage, etc. Ø C-5.2.2, S. 79 Folgerung: Kriterium nicht relevant Spricht für Belassen B-6 Kosten/Gewinn B-6.1 Erntekostenfreier Holzerlös Argumente bezüglich erntekostenfreiem Holzerlös: Folgerung: Ziel: Keine defizitäre Holzernte. a) Der Holzerlös ist kleiner als die Holzerntekosten, inkl. spezielle Erschliessungskosten. Ø C-6.1.1, S. 80; C-6.1.2, S. 84 Spricht für Belassen b) Der Holzerlös ist mindestens ebenso hoch wie die Holzerntekosten, inkl. spezielle Erschliessungskosten. Ø C-6.1.1, S. 80; C-6.1.2, S. 84 Spricht für Räumen 24 B Argumente zum Entscheid
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