Mitwirkung / Partizipation Information für die Standortbestimmung
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- Jacob Hofmeister
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1 Mitwirkung / Partizipation Information für die Standortbestimmung Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich
2 Zusammenarbeit, Mitwirkung der Eltern Partizipation der Schülerinnen und Schüler Seite 2
3 Begriffsklärung Das neue Volksschulgesetz unterscheidet zwischen individuellen Mitwirkungsrechten- und pflichten und der allgemeinen Mitwirkung (institutionalisierten Mitwirkung). Mitwirkung, der Begriff aus dem Gesetz, meint nicht, dass Eltern mitentscheiden, aber mitdiskutieren und mitgestalten können. Partizipation (deutsch Teilhabe) bezeichnet die Mitsprache und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler. Seite 3
4 Gesetzesgrundlagen 55 VSG Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der Eltern. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen. 56 VSG Die Eltern wirken bei wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind individuell betreffen. Sie nehmen an vorbereitenden Gesprächen teil. 50 VSG Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Das Organisationsstatut und das das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor Seite 4
5 Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation Schülerinnen und Schüler Schule Eltern Bewusstes Arbeiten an gemeinsamen Zielen und Interessen Das Dreieck Schule Eltern Schülerinnen und Schüler wird gestärkt Seite 5
6 Mitwirkung der Eltern Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich
7 Zusammenarbeit und Mitwirkung der Eltern Ziele auf der Ebene des einzelnen Kindes Die Eltern wirken bei wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind individuell betreffen. Schullaufbahnentscheide werden gemeinsam mit den Eltern getroffen. Seite 7
8 Zusammenarbeit und Mitwirkung der Eltern Ziele der institutionalisierten Elternmitwirkung Durch organisierte Kontakte, gemeinsames Schaffen sowie Gedanken- und Informationsaustausch kann ein durch Respekt, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis geprägtes Klima wachsen: Ziehen Eltern und Schule am gleichen Strick, erhöht sich die Tragfähigkeit der Schule Je besser das Verständnis der Eltern für die Schule ist, desto besser können sich die Kinder in der Schule orientieren. Die Aussensicht der Eltern auf die Schule, kann von der Schule für ihre Entwicklung genutzt werden. Seite 8
9 Formen der Zusammenarbeit und Mitwirkung Mitwirkung der Eltern auf der Ebene des einzelnen Kindes Institutionalisierte Elternmitwirkung Seite 9
10 Umsetzungs- und Regelungsebenen (Klasse, Schule, Gemeinde) Individuell Institutionalisiert Regelungsebene: Klassenlehrer, eventuell Schule (Schulprogramm) Umsetzungsebene: Lehrpersonen Eltern Regelungsebene: Prinzipiell Gemeinde (Organisationsstatut), Ausgestaltung Schule Umsetzungsebene: Klasse, Schule, Gemeinde Seite 10
11 Mitwirkungsbereiche Klassenelternabende (auch Eltern können Themen einbringen, eventuell gemeinsame Vorbereitung mit der Lehrperson Einbezug der Elternmitwirkung im Feedbackprozess für die schulinterne Qualitätssicherung Diskussion über die Ausrichtung des Schulprogramms Schulanlässe (Projektwoche, Sporttag etc.) Seite 11
12 Mitwirkungsbereiche Elternbildung Schulwegsicherung Berufswahl Mitarbeit bei Aufgabenhilfe, Mithilfe bei Deutschkursen für Migranten etc.) Kontaktpflege mit Familien ausländischer Herkunft oder mit Neuzugezogenen Seite 12
13 Seite 13
14 Einführung der institutionalisierten Elternmitwirkung Einführung als Projekt (vgl. Musterprojektplan Handreichung) Grundsatzdiskussion innerhalb der Schule Transparente Information Kleine, erfolgversprechende Projekte in der Einführungsphase Seite 14
15 Partizipation der Schülerinnen und Schüler Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich
16 Partizipation der Schülerinnen und Schüler Ziele auf der Ebene des einzelnen Kindes Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihr Handeln und Lernen. Sie beteiligen sich an Entscheiden, die sie selber betreffen. Seite 16
17 Partizipation der Schülerinnen und Schüler Ziele auf der Ebene der institutionalisierten Partizipation Schülerinnen und Schüler gestalten gemeinsam mit den Erwachsenen das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Seite 17
18 Intensität der Partizipation Vollkommene Partizipation Partizipation in einzelnen Bereichen Auftragspartizipation Scheinpartizipation Seite 18
19 Umsetzungs- und Regelungsebenen Individuell Institutionalisiert Regelungsebene: Klassenlehrer + eventuell Schule (Schulprogramm) Umsetzungsebene: Unterricht Regelungsebene: Gemeinde + Schule (Organisationsstatut und Schulprogramm) Umsetzungsebene: Schule + Klasse Seite 19
20 Anlässe und Formen der Partizipation (Beispiele) Ebene Einzelnes Kind Unterricht/Klasse Schule Informelle bzw. nicht institutionalisierte Partizipation Anhörung zu anstehenden Entscheiden Lernen Portfolioarbeit Lernpartnerschaft Klassenzimmer einrichten Schulreise planen Pausenplatz gestalten Friedensstifter Patensystem Formelle oder institutionalisierte Partizipation Regelmässige Selbstbeurteilung Regelmässige Portfolioarbeit Schülerinnen- und Schülerfeedback Klassenrat Klassenstunde Schulrat Kinderkonferenz Vollversammlung der Schülerinnen und Schüler Seite 20
21 Einführung der institutionalisierten Partizipation der Schülerinnen und Schüler Einführung als Projekt (vgl. Musterprojektplan Handreichung) Grundsatzdiskussion innerhalb der Schule Transparente Information Kleine, erfolgversprechende Projekte in der Einführungsphase Seite 21
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