AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN

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1 AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN Geschäftsbericht I

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Seite 3 Vollzug des Bundeskindergeldgesetzes (Bildungs- und Teilhabepaket)..... Seite 6 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz..... Seite 7 Vollzug des Wohngeldgesetzes.... Seite 9 Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes... Seite 10 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung u. Aufsicht (FQA)... Seite 11 Bürgerhilfsstelle. Seite 13 1I

3 VORWORT Der Geschäftsbericht für das Jahr 2012 ermöglicht einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben des Sachgebiets Soziales und Senioren (Finanzvolumen: Einnahmen und Ausgaben von insgesamt ). Die jährliche Berichterstattung umfasst zahlreiche Informationen zu den Leistungen des Sachgebiets. Sie weist auf gesetzliche Änderungen hin, macht deren Auswirkungen auf die Arbeit deutlich und dokumentiert Arbeitsergebnisse. Wenn alle staatlichen Hilfen erschöpft sind, bietet die Bürgerhilfsstelle unbürokratische, schnelle und diskrete finanzielle Hilfe an. Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit des Sachgebiets. In sozialer Verantwortung für die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger engagiert sich das SG 2.24 im Wesentlichen beim Vollzug des Sozialgesetzbuches (SGB) XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) -Bildungs- und Teilhabeleistungen- und des Pflegewohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). 2I

4 GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG (4. KAPITEL SGB XII) Landkreisbürgerinnen und -bürger bezogen 2012 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kosten für den Landkreis Traunstein von 3,7 Mio. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde vom Bundesgesetzgeber mit dem Ziel eingeführt, die sogenannte verschämte Armut im Alter zu vermeiden. Seit Einführung dieses Gesetzes steigt die Zahl der Leistungsbezieher kontinuierlich. Die Hauptursache für den Verzicht auf Sozialleistungen bei älteren Menschen war der Unterhaltsrückgriff auf die Kinder. Dieser ist mit Einführung der Grundsicherung entfallen, außer das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder übersteigt die Grenze von Im Jahr 2012 erhielten im Landkreis Traunstein Personen Leistungen d.grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sind 51 Empfänger/-innen mehr als im Vorjahr. Der Anstieg von 2006 auf 2012 lag bei rund 34 %. Betrachtet man alle Grundsicherungsbezieher/ -innen, fallen insbesondere auch geschlechtsspezifische Unterschiede auf. So bezogen im Jahr 2012 im Landkreis Traunstein 58 % Frauen Grundsicherungsleistungen, bei den Männern waren es dagegen 42 % waren 0,63 % der Landkreiseinwohner auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Rechtsanspruch auf die bundesgesetzlich geregelten SGB XII- Leistungen Die Hilfe besteht in der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Personen, die die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben bzw. frühestens ab dem 65. Lebensjahr oder für Personen ab 18 Jahre, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind. Die demographische Entwicklung sowie die Lücken in den Erwerbsbiografien werden vermutlich die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter steigen lassen: Künftig deutlicher Anstieg der Fallzahlen im Zeitverlauf 3I

5 Bis zum Jahr 2030 wird das Phänomen der Überalterung als Folge der künftig sinkenden Geburtenzahlen deutlich erkennbar sein: Quelle: Sozialraumanalyse für die Jugendhilfeplanung des Landkreises Traunstein vom März 2010 Von den insgesamt Grundsicherungsempfänger/-innen waren 334 Personen oder 31 % im Alter von 18 bis unter 65 Jahren und erhielten diese Leistung auf Grund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. 752 Personen oder 69 % der Empfänger/-innen waren 65 Jahre und älter. Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi) werden nach Regelbedarfsstufen erbracht. Neben der Regelbedarfsstufe werden sowohl die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkannt als auch evtl. anfallende Beiträge für Kranken/- Pflegeversicherung und Mehrbedarfszuschläge. Die Gesamtsumme dieser Bedarfspositionen ergibt den Bruttobedarf, also den Betrag, den der jeweilige Antragsteller für seinen Lebensunterhalt monatlich benötigt. Zieht man hiervon das anrechenbare Einkommen des Empfängers ab, erhält man den tatsächlich ausbezahlten Nettoanspruch. 4I

6 Der durchschnittliche mtl. Nettoanspruch 2012 (örtlicher Träger) lag mit 287 pro Person etwas niedriger als im Vorjahr (2011: 292 ). Das durchschnittliche Renteneinkommen 2012 pro Person lag bei mtl. 429 (2011: 418 ). Die durchschnittlichen anerkannten Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten u. Heizung) (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft betrugen 2012 mtl. 458 (2011: 456 ). Die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beliefen sich im Jahr 2012 für den örtlichen Träger auf rund 3,7 Mio.. Dies entspricht einem Anstieg um 2,82 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bund beteiligte sich im Jahr 2012 mit (45 %) an den Aufwendungen des örtlichen Trägers (ö.tr.). Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Grundsicherung wurde zum 1. Januar 2009 in 46 a SGB XII festgeschrieben: Im Jahr 2009 lag der Anteil bei 13 %, 2010 waren es 14 % und 2011 dann 15 %. Im Zuge des Hartz-IV- Kompromisses hat sich der Bund verpflichtet, die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen (2012 zu 45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) zu übernehmen. Monatlicher Nettoanspruch 287 pro Person 5I

7 VOLLZUG DES BUNDESKINDERGELDGESETZES BILDUNGS- UND TEILHABELEISTUNGEN (BTL) Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen möglichst vielen Kindern die Teilhabe an schulischen Aktivitäten ermöglichen bzw. diese bei der Gestaltung der Freizeit in Gemeinschaft mit anderen teilhaben lassen und die Eltern finanziell entlasten. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder von Wohngeldempfängern sowie Empfänger des Kinderzuschlags seit 2011 Anspruch auf Leistungen für Bildung (Kostenübernahme ein- bzw. mehrtägiger Fahrten von Schülern und Kindern in Kitas, persönlicher Schulbedarf, Kostenübernahme für angemessene Lernförderung, Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung) sowie für Teilhabe (Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten, etc.). Durch aufwändige Öffentlichkeitsarbeit und Informationen an die Anspruchsberechtigten konnte die Ausschöpfungsquote von 47,29 % (2011) auf 71,12 % (2012) erhöht werden. Weitere Hinweise zu den BTL finden Sie unter sg224/bildungs_teilhabeleistungen.php BTL 2012 Wohngeld Kinderzuschlag Ausflüge/Klassenfahrten Pers. Schulbedarf Lernförderung Mittagsverpflegung Teilhabeleistungen Schülerbeförderung Kinder insgesamt (Mehrfachnennungen) Leistung insgesamt I

8 REGELLEISTUNGEN NACH DEM ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ Im Landkreis Traunstein lebten im Jahr Asylbewerber/-innen und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Berechtigte In Deutschland lebende Asylbewerber/-innen und sonstige nach dem AsylbLG Berechtigte erhalten seit 1993 anstelle von Sozialhilfe bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt und spezielle Bedarfssituationen zu sichern. Dadurch fiel im Jahr 1994 ein Teil der Personen aus dem Sozialhilfebezug heraus und wechselte ins Asylbewerberleistungsrecht über. Im Jahr 2012 erhielten im Landkreis Traunstein in den beiden Asylbewerberunterkünften in Engelsberg und Grassau 152 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Die Zahl der Leistungsbezieher/-innen ist gegenüber dem Vorjahr um 2 % gestiegen. Die Regelleistungen dienen zur Deckung des täglichen Bedarfs und werden entweder in Form von Grundleistungen oder als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Die Grundleistungen sollen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts durch Sachleistungen decken. Unter besonderen Umständen können anstelle von Sachleistungen auch Wertgutscheine oder andere vergleichbare unbare Abrechnungen sowie Geldleistungen erbracht werden. Zusätzlich erhalten die Leistungsempfänger/-innen einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld) für die persönlichen Bedürfnisse. des täglichen Lebens. Die Nettoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr Gegenüber dem Vorjahr ( ) sind die Ausgaben um 5 % aufgrund des Wegfalls eines Krankenhilfefalles gesunken. EURO Entwicklung der Nettoausgaben - Asylbewerberleistungsgesetz I

9 Die meisten Bezieher/-innen von Regelleistungen stammen mit einem Anteil von 67,1 % aus Asien, gefolgt von Europa (18,4 %). Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr I

10 VOLLZUG DES WOHNGELDGESETZES 2012 haben Haushalte im Landkreis Traunstein Wohngeld erhalten Im Jahr 2012 zahlte der Landkreis Traunstein netto Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) an Haushalte aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 78,31 (2011 = 89,20 ). Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte sank insgesamt um rund 12 %. Grund hierfür dürfte die durchwegs positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Traunstein sein. Darüber hinaus wurden SGB II-Empfänger bis zum verpflichtet, Wohngeld zu beantragen, wenn durch den Bezug von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit einzelner (meist der Kinder) oder aller Haushaltsmitglieder vermieden wurde. Seit ist eine Aufforderung zur Beantragung von Wohngeld gesetzlich nur noch zulässig, wenn durch den Bezug von Wohngeld die gesamte Bedarfsgemeinschaft für mindestens drei zusammenhängende Monate keine SGB II-Leistungen mehr benötigt. Wohngeld hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder Gesamteinkommen Höhe der Miete. Die Hilfe gibt es sowohl als Mietzuschuss für Mieter als auch als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer. Keinen Anspruch haben Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, da sie die Unterkunftskosten bereits erstattet erhalten. 9I

11 VOLLZUG DES BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZES Seit Herbst 2010 mehr BAföG Die Bundesregierung hat nach dem Vorstoß von Bildungsministerin Annette Schavan zum Oktober 2010 das BAföG erhöht. Im Jahr 2012 zahlte der Landkreis Traunstein insgesamt BAföG (nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz -BayAföG) an 940 Personen aus. Die Zahl der Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um rund 6 % gesunken (2011: Personen). Der durchschnittliche monatliche BAföG- Anspruch lag bei 196,23. Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.b. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10, Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.b. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien und Hochschulen. Ausbildungsförderung wird grundsätzlich geleistet für den Besuch von 10I

12 FACHSTELLE PFLEGE- U. BEHINDERTENEINRICHTUNGEN QUALITÄTSENTWICKLUNG U. AUFSICHT (FQA) Die FQA führt die gesetzlich vorgegebene Prüfung nach dem Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in einem sog. Multiprofessionellen Team durch. Dieses besteht aus einem Arzt, einer sozialmedizinischen Assistentin (Pflegefachkraft), einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungskraft. Der Mehrdimensionalität der Prüfthemen soll damit auch durch die Organisation entsprechend Rechnung getragen werden. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsbegehungen im Multiprofessionellen Team (MPT) Arzt, sozialmedizinische Assistentin (Pflegefachkraft), Sozialpädagogin, Verwaltung in Einrichtungen für ältere Menschen 2012 Im Landkreis Traunstein müssen 25 Einrichtungen 1 xjährlich im MPT geprüft werden! 36% 36% 2 Prüfungen mussten ohne Arzt und Pflegefachkraft durchgeführt werden! Durchgeführte Prüfungen Die im Zeitraum vom 1.1. bis durch % 24% 6 8% geführten Prüfungen teilen sich wie folgt auf: 23 Begehungen in stationären Einrichtungen für Prüfungen im MPT Prüfungen ohne Arzt Prüfungen ohne 2 Prüfungen ohne 2 Prüftermine, die ältere Menschen und Pflegefachkraft Sozialpädagogin abgesagt wurden, da Arzt und/oder Pflegefachkraft nicht zur Verfügung standen 18 Begehungen in Einrichtungen für Menschen 64 % der Prüfbegehungen können nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Multiprofessionellen Team durchgeführt werden! mit Behinderung. Beschwerden In 2012 sind 20 Beschwerden aus dem Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung insgesamt bei der FQA eingegangen. Die Beschwerdeinhalte berühren diverse Themenfelder, so erscheinen durchaus mehrere Bereiche in einer Beschwerde. Folgende Aspekte wurden dabei hauptsächlich benannt: Die aktuell 50 stationären Einrichtungen, die 4 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und 1 betreute Wohngruppe im Zuständigkeitsbereich der FQA decken ein breites Versorgungsspektrum ab. So gehören neben dem klassischen Pflegeheim auch Einrichtungen für Menschen mit Intensivpflegebedarf, mit psychischer, geistiger, körperlicher und/oder Schwerstmehrfachbehinderung zum Prüfportfolio der FQA. Zum Stichtag befanden sich insgesamt Plätze in 25 stationären Einrichtungen für ältere Menschen, 697 Plätze in 25 stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 30 Plätze in 4 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und 4 Plätze in einer betreuten Wohngruppe im Zuständigkeitsbereich der FQA Traunstein. 11I

13 Bei Prüfungen festgestellte Mängel Mängel liegen bei Abweichungen von den Anforderungen des PfleWoqG vor. Im Fokus der Mängelfeststellungen liegt die Gefährdung des Bewohnerwohls. Liegen konkrete oder abstrakte Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner vor, werden entsprechende kostenpflichtige Mängelberichte erstellt. Sind Abweichungen von den Anforderungen des PfleWoqG festgestellt worden (Mängel), soll zunächst der Träger über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten werden. Veranlasste Maßnahmen 1 Anordnungen nach Art. 13 PfleWoqG (Mängelbeseitigungsanordnungen) Die Fachkraftquote war nicht erfüllt. 0 Anordnungen nach Art. 14 PfleWoqG (Beschäftigungsverbot) 0 Betriebsuntersagungen nach Art. 15 PfleWoqG Personalsituation in den stationären Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Die Fachkraftquote ( 15 Abs. 1 AVPfleWoqG) Fachkräfteanteil mindestens 50 % für betreuende Tätigkeiten konnte 2012 von den meisten stationären Einrichtungen eingehalten werden. Fachkraftquote in stationären Einrichtungen für Ältere und Menschen mit Behinderung im Landkreis Traunstein Werden erhebliche Mängel vorgefunden (z.b. eingetretene Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner) oder sind vorhandene Mängel nicht abgestellt worden, können entsprechende Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ergehen. Stationäre Einrichtungen für Ältere = 96 % = 96 % Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Stationäre Einrichtungen insgesamt im Landkreis Traunstein Einrichtungen, die die Fachkraftquote erfüllen 12I

14 DIE BÜRGERHILFSSTELLE DES LANDKREISES TRAUNSTEIN Die Bürgerhilfsstelle ist seit 1990 ein nicht mehr wegzudenkendes Element im sozialen Netz unserer Region. Seit Gründung sind nunmehr Leistungen von mehr als an Menschen in finanzieller Not ausgezahlt worden. Die Bürgerhilfsstelle leistet finanzielle Hilfen an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Traunstein, die sich in einer außergewöhnlichen finanziellen Notsituation befinden. Spenden werden zu 100 % an die Bedürftigen weitergegeben. Allerdings war in diesem Jahr der Bedarf an finanzieller Unterstützung so groß, dass bereits Ende August die verfügbaren Spendenmittel fast zu Neige gingen. Durch unerwartete Zahlungseingänge konnte diese Phase überwunden werden. Spendeneinnahmen Im Jahr 2012 sind der Bürgerhilfsstelle 41 Zuwendungen und Spenden in Höhe von insgesamt ,90 zugeflossen: 24 Beträge bis Beträge bis Beträge über Diese Einnahmen beinhalten zweckgebundene Zuweisungen von Stiftungen und Spendern für verschiedene Hilfefälle in Höhe von 7.489,87. Mittelverwendung Aus den vielen telefonischen und persönlichen Kontakten ist die Bürgerhilfsstelle in 103 Notsituationen tätig geworden, hat dabei Beratungen vorgenommen und Hilfestellungen gegeben sowie in 86 Fällen eine konkrete finanzielle Hilfe gewährt bzw. Sachspende vermittelt. In 17 Fällen haben sich Betroffene nicht mehr gemeldet bzw. sind notwendige Unterlagen nicht vorgelegt worden. Im Jahr 2012 sind Unterstützungen in Höhe von ,76 gewährt worden. Darin sind allerdings Ausgaben von zweckgebundenen Spenden aus dem Jahr 2011 in Höhe von ,87 enthalten. Diese Hilfen konnten folgenden Bereichen zugeordnet werden: Personenkreis Alleinstehend Alleinerziehend Familien (Ehepaar bis 2 Kinder) Kinderreiche Familien (3 oder mehr Kinder) Sonstige (z.b. Kinder, Jugendliche) Ursachen Unglück Krankheit/ Behinderung finanzielle Notlage sonstige Lebensbereich Spendenübergabe von DAGI (Dynamisch Aktiv Gemeinsam Integrieren), einem Projekt der Arbeitsagentur Traunstein Lebensunterhalt Teilhabe Bildung Wohnen Gesundheit 4 2 Mobilität sonstige 13I

15 Landkreis Traunstein St.-Oswald-Str Traunstein Telefon: + 49 (861) I

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