SACHGEBIET SOZIALES UND SENIOREN

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1 SACHGEBIET SOZIALES UND SENIOREN Geschäftsbericht I

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Seite 3 Vollzug des Bundeskindergeldgesetzes (Bildungs- und Teilhabepaket)... Seite 6 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz..... Seite 7 Vollzug des Wohngeldgesetzes.... Seite 10 Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und Meister-BAföG Seite 11 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung u. Aufsicht (FQA)... Seite 13 Bürgerhilfsstelle Seite 15 1I

3 VORWORT Der Geschäftsbericht für das Jahr 2013 ermöglicht einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben des Sachgebiets Soziales und Senioren (Finanzvolumen: Einnahmen und Ausgaben von insgesamt ). Die jährliche Berichterstattung umfasst zahlreiche Informationen zu den Leistungen des Sachgebiets. Sie weist auf gesetzliche Änderungen hin, macht deren Auswirkungen auf die Arbeit deutlich und dokumentiert Arbeitsergebnisse. Wenn alle staatlichen Hilfen erschöpft sind, bietet die Bürgerhilfsstelle unbürokratische, schnelle und diskrete finanzielle Hilfe an. Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit des Sachgebiets. In sozialer Verantwortung für die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger engagiert sich das SG 2.24 im Wesentlichen beim Vollzug des Sozialgesetzbuches (SGB) XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) -Bildungs- und Teilhabeleistungen- und des Pflegewohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Wichtigste Nettoausgaben des SG SGB XII -Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ö.tr.+üö.tr. einschl. 75 % Bundeszuschuss BAföG (Bund u. Land einschl. Bezirksfälle) und AFBG ("Meisterbafög") Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) Förderung Soz.Wobau (Auszahlung durch Bayer. Landesbodenkreditanstalt) 2I

4 GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG (4. KAPITEL SGB XII) Landkreisbürgerinnen und -bürger bezogen 2013 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kosten für den Landkreis Traunstein von 4,2 Mio. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde vom Bundesgesetzgeber mit dem Ziel eingeführt, die sogenannte verschämte Armut im Alter zu vermeiden. Seit Einführung dieses Gesetzes steigt die Zahl der Leistungsbezieher kontinuierlich. Die Hauptursache für den Verzicht auf Sozialleistungen bei älteren Menschen war der Unterhaltsrückgriff auf die Kinder. Dieser ist mit Einführung der Grundsicherung entfallen, außer das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder übersteigt die Grenze von Die Hilfe besteht in der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Personen, die die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben bzw. frühestens ab dem 65. Lebensjahr oder für Personen ab 18 Jahre, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind. Im Jahr 2013 erhielten im Landkreis Traunstein Pers. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sind 54 Empfänger/-innen mehr als im Vorjahr. Der Anstieg von 2006 auf 2013 lag bei rund 40 %. Betrachtet man alle Grundsicherungsbezieher/ -innen, fallen insbesondere auch geschlechtsspezifische Unterschiede auf. So bezogen im Jahr 2013 im Landkreis Traunstein 58 % Frauen Grundsicherungsleistungen, bei den Männern waren es dagegen 42 %. Entwicklung der Personenzahl im SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weiblich männlich insgesamt Linear (insgesamt) 2013 waren 0,67 % der Landkreiseinwohner auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Rechtsanspruch auf die bundesgesetzlich geregelten SGB XII- Leistungen Die demographische Entwicklung sowie die Lücken in den Erwerbsbiografien werden vermutlich die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter steigen lassen: Grundsicherungsempfänger über 65 Jahre im Landkreis Traunstein mit geringer Altersrente 85 % Künftig deutlicher Anstieg der Fallzahlen im Zeitverlauf ohne eigenen Rentenanspruch 15 % 3I

5 Bis zum Jahr 2030 wird das Phänomen der Überalterung als Folge der künftig sinkenden Geburtenzahlen deutlich erkennbar sein: Quelle: Sozialraumanalyse für die Jugendhilfeplanung des Landkreises Traunstein vom März 2010 Von den insgesamt Grundsicherungsempfänger/-innen waren 354 Personen oder 31 % im Alter von 18 bis unter 65 Jahren und erhielten diese Leistung auf Grund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. 786 Personen oder 69 % der Empfänger/-innen waren 65 Jahre und älter. Empfänger-/innen ab 65 Jahren und ab 18 bis 64 Jahren - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi) werden nach Regelbedarfsstufen erbracht. Neben der Regelbedarfsstufe werden sowohl die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkannt als auch evtl. anfallende Beiträge für Kranken/- Pflegeversicherung und Mehrbedarfszuschläge. Die Gesamtsumme dieser Bedarfspositionen ergibt den Bruttobedarf, also den Betrag, den der jeweilige Antragsteller für seinen Lebensunterhalt monatlich benötigt. Zieht man hiervon das anrechenbare Einkommen des Empfängers ab, erhält man den tatsächlich ausbezahlten Nettoanspruch Jahre ab 65 Jahre insgesamt 4I

6 Der durchschnittliche mtl. Nettoanspruch 2013 (örtlicher Träger) lag mit 309 pro Person etwas höher als im Vorjahr (2012: 287 ). Das durchschnittliche Renteneinkommen 2013 pro Person lag bei mtl. 443 (2012: 440 ). Die durchschnittlichen anerkannten Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten u. Heizung) (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft betrugen 2013 mtl. 479 (2012: 458 ). Durchschn. Nettoanspruch, Renteneinkommen und anerkannte KdU in Euro - Grundsicherung Nettoanspruch Renten KdU Die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beliefen sich im Jahr 2013 für den örtlichen Träger (ö.tr.) auf rund 4,2 Mio.. Dies entspricht einem Anstieg um 13,24 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bund beteiligte sich im Jahr 2013 mit rund 3,2 Mio. (75 %) an den Aufwendungen des örtlichen Trägers (75 % der Ist-No.-Ausgaben ohne BTL-Klassenfahrten). Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Grundsicherung wurde zum 1. Januar 2009 in 46 a SGB XII festgeschrieben: Im Jahr 2009 lag der Anteil bei 13 %, 2010 waren es 14 % und 2011 dann 15 %. Im Zuge des Hartz-IV-Kompromisses hat sich der Bund verpflichtet, die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen (2012 zu 45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) zu übernehmen. Monatlicher Nettoanspruch 309 pro Person Entwicklung der Nettoausgaben ö. Tr. und des Bundeszuschusses in Euro - Grusi 4,2 Mio 3,7 Mio 2,9 Mio 2,9 Mio 3,1 Mio 3,6 Mio 3,2 Mio 2,6 Mio 2,2 Mio 1,5 Mio 0,2 Mio 0,2 Mio 0,2 Mio 0,4 Mio0,4 Mio 0,5 Mio Nettoausgaben Bundeszuschuss Traunreut Traunstein Trostberg Ruhpolding Siegsdorf Grassau Tittmoning Obing Unterwössen Übersee Waging Fridolfing Inzell Bergen Seeon-Seebruck Grabenstätt Chieming Tacherting Marquartstein Altenmarkt Surberg Kirchanschöring Petting Vachendorf Palling Reit im Winkl Schnaitsee Taching Nußdorf Schleching Engelsberg Kienberg Staudach-Egerndach Pittenhart Anteil der Grundsicherungs-Nettoausgaben SGB XII örtlicher Träger 2013 (ohne Bundeszuschuss) Gesamtausgaben des Landkreises Traunstein als örtlicher Träger: ,01 bis unter 1 % 1 bis unter 4 % 4 bis unter 10 % 10 bis unter 20 % 20 % und mehr I

7 VOLLZUG DES BUNDESKINDERGELDGESETZES BILDUNGS- UND TEILHABELEISTUNGEN (BTL) Leichte Steigerung bei den BTL für Wohngeldempfänger im Landkreis Traunstein Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen möglichst vielen Kindern die Teilhabe an schulischen Aktivitäten ermöglichen bzw. diese bei der Gestaltung der Freizeit in Gemeinschaft mit anderen teilhaben lassen und die Eltern finanziell entlasten. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder von Wohngeldempfängern sowie Empfänger des Kinderzuschlags seit 2011 Anspruch auf Leistungen für Bildung (Kostenübernahme ein- bzw. mehrtägiger Fahrten von Schülern und Kindern in Kitas, persönlicher Schulbedarf, Kostenübernahme für angemessene Lernförderung, Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung) sowie für Teilhabe (Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten, etc.). Seit dem Jahr 2011 leistet der Bund für die Übertragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BTL) auf die Kommunen einen finanziellen Ausgleich, der die Leistungen nach dem SGB II wie auch die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erfasst. BTL 2013 für Wohngeld-und Kinderzuschlagempfänger - Anzahl der Kinder nach Leistungsarten BTL 2013 für Wohngeld-und Kinderzuschlagempfänger - nach Leistungshöhe Wohngeld Kinderzuschlag Wohngeld Kinderzuschlag BTL für Wohngeld-u. Kinderzuschlagempfänger im Landkreis Traunstein - Anzahl der Kinder BTL für Wohngeld-u. Kinderzuschlagempfänger im Landkreis Traunstein - Leistungshöhe Wohngeld Kinderzuschlag Wohngeld Kinderzuschlag I

8 REGELLEISTUNGEN NACH DEM ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ Große Aufgaben für den Landkreis Traunstein bringt der steigende Zustrom von Asylbewerbern. Die Soll-Prognose für Ende 2014 liegt bei 707 Personen! In Deutschland lebende Asylbewerber/-innen und sonstige nach dem AsylbLG Berechtigte erhalten seit 1993 anstelle von Sozialhilfe bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt und spezielle Bedarfssituationen zu sichern. Dadurch fiel im Jahr 1994 ein Teil der Personen aus dem Sozialhilfebezug heraus und wechselte ins Asylbewerberleistungsrecht über. Die Regelleistungen dienen zur Deckung des täglichen Bedarfs und werden entweder in Form von Grundleistungen oder als Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Die Grundleistungen sollen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts durch Sachleistungen decken. Unter besonderen Umständen können anstelle von Sachleistungen auch Wertgutscheine oder andere vergleichbare unbare Abrechnungen sowie Geldleistungen erbracht werden. Zusätzlich erhalten die Leistungsempfänger/-innen einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld) für die persönlichen Bedürfnisse. Entwicklung der Nettoausgaben - Asylbewerberleistungsgesetz geplant 2014 Im Laufe des Jahres 2012 erhielten im Landkreis Traunstein in den beiden zentralen Asylbewerberunterkünften in Engelsberg und Grassau insgesamt 152 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Im Jahr 2013 stieg diese Zahl auf insgesamt 393 Personen. Davon wohnten 184 Personen in dezentralen Unterkünften, 209 in zentralen Unterkünften. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer sind Serbien, Afghanistan, Syrien, Irak, Mazedonien, Iran, Pakistan, Russische Föderation, Bosnien- Herzegowina und Kosovo. Die Nettoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG (einschl. den Kosten für die dezentrale Unterbringung) betrugen im Jahr Gegenüber dem Vorjahr ( ) sind die Ausgaben um 292,9 % gestiegen! Für 2014 sind fast 10 Mio. an Hilfen für die Asylbewerber eingeplant, 25 Mal so viel wie für 2013! Diese Nettoausgaben werden zu 100 % vom Land Bayern erstattet. Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die notwendige zusätzliche Asylsozialberatung förderte der Landkreis Traunstein 2013 mit einem freiwilligen Zuschuss von I Soll- Prognose 2014

9 Stichtagsauswertungen: Asylbewerber im Landkreis Traunstein (Stand ) dezentrale zentrale Unterbringung Unterbringung Zentrale Unterbringung Reg. v. Obb. Dezentrale Unterbringung Landkreis Traunstein Plätze Asylbewerber insgesamt Engelsberg Grassau Inzell Schnaitsee Traunreut Ruhpolding Traunstein Bergen Unterwössen Entwicklung der Asylbewerberzuweisungen in den Landkreis Traunstein Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13 8I

10 9I

11 VOLLZUG DES WOHNGELDGESETZES 2013 haben 948 Haushalte im Landkreis Traunstein Wohngeld erhalten Im Jahr 2013 zahlte der Landkreis Traunstein netto Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) an 948 Haushalte aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 78,69 (2012 = 78,31 ). Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte sank insgesamt um rund 21 %. Der kontinuierliche Rückgang seit dem Jahr 2011 beruht auf - dem Wegfall der Heizkostenkomponente zum , - mangelnder Anpassung / Erhöhung der wohngeldrechtlichen Einkommensgrenzen, so dass einige bedürftige Haushalte in das SGB II wechseln mussten, wo die Regelsätze fortlaufend erhöht wurden, - die durchwegs positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Traunstein. Darüber hinaus wurden SGB II-Empfänger bis zum verpflichtet, Wohngeld zu beantragen, wenn durch den Bezug von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit einzelner (meist der Kinder) oder aller Haushaltsmitglieder vermieden wurde. Seit ist eine Aufforderung zur Beantragung von Wohngeld gesetzlich nur noch zulässig, wenn durch den Bezug von Wohngeld die gesamte Bedarfsgemeinschaft für mindestens drei zusammenhängende Monate keine SGB II-Leistungen mehr benötigt. Wohngeld hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder Gesamteinkommen Höhe der Miete. Die Hilfe gibt es sowohl als Mietzuschuss für Mieter als auch als Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer. Keinen Anspruch haben Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, da sie die Unterkunftskosten bereits erstattet bekommen , Durchschnittlicher mtl. Wohngeld-Anspruch 69,33 54, Wohngeld - Haushalte Wohngeld - Nettoausgaben ,43 92,89 89,20 78,31 78, I

12 VOLLZUG DES BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGS- GESETZES (BAFÖG) UND DES AUFSTIEGSFORTBILDUNGS- FÖRDERUNGSGESETZES (AFBG) MEISTER-BAFÖG Steigende Nachfrage bei Meister-BAföG 2013 Der Landkreis Traunstein zahlte im Jahr 2013 insgesamt Meister-BAföG an 878 Personen aus. Die Zahl der Leistungsbezieher ist gegenüber dem Vorjahr um rund 10 % gestiegen (2012: 797 Personen)! Meister-BAföG-Bezieher/- innen im Landkreis Traunstein Nettoausgaben für Meister-BAföG Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister- BAföG begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das Meister-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Ab änderte sich das AFBG: Förderung neuer Berufszweige, z.b. Pflegeberufe Höherer Kinderbetreuungszuschlag Höherer Erhöhungsbetrag für Kinder Vorlagepflicht für Teilnahmebescheinigungen in regelmäßigen Abständen mit Prüfung der Fehlzeiten Berücksichtigung einer Prüfungsvorbereitungszeit im Rahmen der Leistungsgewährung Prüfung der Fortbildungsdichte (Ziel ist der Abschluss innerhalb kürzester Zeit). 11I

13 Außerdem zahlte der Landkreis Traunstein im Jahr 2013 insgesamt BAföG (nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz-BayAföG) an 758 Personen aus. Der durchschnittliche monatliche BAföG- Anspruch lag bei 177,23. BAföG-Bezieher/-innen im Landkreis Traunstein Ausbildungsförderung wird grundsätzlich geleistet für den Besuch von Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.b. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10, Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.b. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien und Hochschulen BAföG - Nettoausgaben in Euro 1,87 Mio 1,87 Mio 1,61 Mio1,6 Mio 1,6 Mio 1,4 Mio 1,26 Mio Durchschnittlicher mtl. BAföG- Anspruch 130,17 127,28 136,93 130,76 155,59 169,94 177, I

14 FACHSTELLE PFLEGE- U. BEHINDERTENEINRICHTUNGEN QUALITÄTSENTWICKLUNG U. AUFSICHT (FQA) Plätze Einrichtungen und Plätze im Landkreis Traunstein 2013 Die FQA führt die gesetzlich vorgegebene Prüfung nach dem Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in einem sog. Multiprofessionellen Team durch. Dieses besteht aus einem Arzt, einer sozialmedizinischen Assistentin (Pflegefachkraft), einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungskraft. Der Mehrdimensionalität der Prüfthemen soll damit auch durch die Organisation entsprechend Rechnung getragen werden. 27 Stationäre Einr. für ältere Menschen 704 Plätze 28 Stationäre Einr. für Menschen mit Behinderung 22 Plätze 4 Plätze 0 4 Ambulant betreute Wohngem. 1 Betreute Wohngruppe 0 Stationäre Hospize Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsbegehungen im Multiprofessionellen Team (MPT) - Arzt, sozialmedizinische Assistentin (Pflegefachkraft), Sozialpädagogin, Verwaltung - in Einrichtungen für ältere Menschen 2013 Im Landkreis Traunstein müssen 27 Einrichtungen 1 xjährlich im MPT geprüft werden! 54% Durchgeführte Prüfungen 36% % 5% Die im Zeitraum vom 1.1. bis durchgeführten Prüfungen teilen sich wie folgt auf: 22 Begehungen in stationären Einrichtungen für Prüfungen im MPT Prüfungen ohne Arzt Prüfungen ohne Pflegefachkraft Prüfungen ohne Sozialpädagogin Prüftermine, die abgesagt wurden 64 % der Prüfbegehungen können nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Multiprofessionellen Team durchgeführt werden! ältere Menschen und 20 Begehungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die aktuell 55 stationären Einrichtungen, die 4 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und 1 betreute Wohngruppe im Zuständigkeitsbereich der FQA decken ein breites Versorgungsspektrum ab. So gehören neben dem klassischen Pflegeheim auch Beschwerden In 2013 sind 23 Beschwerden aus dem Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung insgesamt bei der FQA eingegangen. Folgende Aspekte wurden dabei benannt: Einrichtungen für Menschen mit Intensivpflegebedarf, mit psychischer, geistiger, Beschwerden 2013 körperlicher und/oder Schwerstmehrfach- 5 5 behinderung zum Prüfportfolio der FQA. 4 3 Zum Stichtag befanden sich insgesamt Plätze in 27 stationären Einrichtungen für ältere Menschen, 704 Plätze in 28 stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 22 Plätze in 4 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und 4 Plätze in einer betreuten Wohngruppe im Zuständigkeitsbereich der FQA Traunstein. 13I

15 Bei Prüfungen festgestellte Mängel Mängel liegen bei Abweichungen von den Anforderungen des PfleWoqG vor. Im Fokus der Mängelfeststellungen liegt die Gefährdung des Bewohnerwohls. Liegen konkrete oder abstrakte Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner vor, werden entsprechende kostenpflichtige Mängelberichte erstellt. Sind Abweichungen von den Anforderungen des PfleWoqG festgestellt worden (Mängel), soll zunächst der Träger über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten werden. Veranlasste Maßnahmen 1 Anordnungen nach Art. 13 PfleWoqG (Mängelbeseitigungsanordnungen) Die Fachkraftquote war nicht erfüllt. Personalsituation in den stationären Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Die Fachkraftquote ( 15 Abs. 1 AVPfleWoqG) Fachkräfteanteil mindestens 50 % für betreuende Tätigkeiten konnte 2013 von den meisten stationären Einrichtungen eingehalten werden. Festgestellte Mängel in Einrichtungen für ältere Menschen Fachkraftquote in stationären Einrichtungen für Ältere und Menschen mit Behinderung im Landkreis Traunstein = 85 % = 93 % Stationäre Einrichtungen insgesamt im Landkreis Traunstein Einrichtungen, die die Fachkraftquote erfüllen Stationäre Einrichtungen für Ältere Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Werden erhebliche Mängel vorgefunden (z.b. eingetretene Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner) oder sind vorhandene Mängel nicht abgestellt worden, können entsprechende Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ergehen. 14I

16 DIE BÜRGERHILFSSTELLE DES LANDKREISES TRAUNSTEIN Seit 1990 ist die Bürgerhilfsstelle ein nicht mehr wegzudenkendes Element im sozialen Netz unserer Region Die Bürgerhilfsstelle ist Ansprechpartnerin für Menschen aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises. Sie unterstützt insbesondere alleinstehende Personen, Alleinerziehende sowie Familien, die sich in finanziellen Notlagen befinden oft in Kombination mit Krankheiten oder Behinderungen. Die Hilfen der Bürgerhilfsstelle tragen dazu bei, akute Notlagen zu beseitigen. Mit diesen Zuwendungen sollen aber auch die Perspektiven bedürftiger Menschen für die Zukunft verbessert werden, damit diese möglichst aus eigenen Kräften ihr Leben meistern können. Für diese umfassenden Hilfestellungen arbeitet die Bürgerhilfsstelle mit Beratungsstellen wie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, der Schuldnerberatung sowie kirchlichen und sozialen Stellen im Wohlfahrtsbereich zusammen. So unterstützt sie Menschen, die für ihre Krankheiten oder Behinderungen oft nicht die erforderlichen Unterstützungen für notwendige Hilfsmittel von Leistungsstellen erhalten. Die Bürgerhilfsstelle unterstützt daneben Menschen, die sich aufgrund von Unglücksfällen in schwierigen Lebenssituationen befinden konnte auch Brand- und Hochwasseropfern geholfen werden. Spendeneinnahmen Im Jahr 2013 sind der Bürgerhilfsstelle 53 Zuwendungen und Spenden in Höhe von insgesamt ,69 zugeflossen: 36 Beträge bis Beträge bis Beträge über Diese Einnahmen beinhalten zweckgebundene Zuweisungen von Stiftungen und Spendern für verschiedene Hilfefälle in Höhe von ,33. Außerdem sind Spenden von Personen dabei, die mit mtl. Kleinbeträgen mittels Dauerauftrag die Bürgerhilfsstelle unterstützen und von Personen, die von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Traunstein eine Geldauflage zugunsten sozialer Einrichtungen auferlegt bekamen. Alle Spenden werden zu 100 % an die Bedürftigen weitergegeben. Spendenübergabe von Herrn Franz Unterreiner, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Traunstein Mittelverwendung Aus den vielen telefonischen und persönlichen Kontakten heraus ist die Bürgerhilfsstelle in 96 Notsituationen tätig geworden. Sie hat dabei Beratungen durchgeführt sowie in 72 Fällen eine konkrete finanzielle Hilfe gewährt bzw. Sachspende vermittelt. In 33 Fällen haben sich Betroffene nicht mehr gemeldet oder wurden notwendige Unterlagen nicht vorgelegt. Teilweise konnten sie an vorrangige Träger von Sozialleistungen verwiesen werden. 15I

17 Im Jahr 2013 sind Unterstützungen in Höhe von ,14 gewährt worden. Diese Hilfen konnten folgenden Bereichen zugeordnet werden: 13 7 Lebensbereich Lebensunterhalt Teilhabe Bildung Wohnen Gesundheit Mobilität sonstige Immer wieder unterstützt die Bürgerhilfsstelle Es ist auffallend, dass viele alleinstehende Personen auf Hilfen angewiesen sind. Hier macht sich das fehlende Umfeld von Familie und Bekanntenkreis bemerkbar. Wie in der Vergangenheit waren auch 2013 viele Kinder betroffen, weil alleinerziehende Väter oder Mütter sowie Eltern auf finanzielle Unterstützung angewiesen waren. 6 Personenkreis 25 Alleinstehend Alleinerziehend Familien (Ehepaar bis 2 Kinder) Kinderreiche Familien (3 oder mehr Kinder) Sonstige (z.b. Kinder, Jugendliche) Menschen, die eine Krankheit oder Behinderung haben. Erforderliche ärztliche Behandlungen sowie Versorgungen mit den entsprechenden Hilfsmitteln wurden in diesen Fällen von gesetzlichen Leistungsträgern abgelehnt. Die Bürgerhilfsstelle hilft aber auch, dass Menschen ein Dach über dem Kopf haben, deren Haushalt mit Strom versorgt wird und das notwendige Brennmaterial zur Verfügung steht. Ursachen Unglück 63 Krankheit/ Behinderung finanzielle Notlage sonstige In erster Linie trägt geringes Einkommen - oft verbunden mit Schuldverpflichtungen - dazu bei, dass Menschen auf die Hilfe der Bürgerhilfsstelle angewiesen sind. Mit den wenigen verfügbaren Mitteln ist es nicht möglich, Ansparungen vorzunehmen, um auf unvorhergesehene Ausgaben reagieren zu können. 16I

18 Landkreis Traunstein St.-Oswald-Str Traunstein Telefon: + 49 (861) I

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