I. Hauptanliegen und Grundlagen der Panänderung 3

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2 ÄNDERUNGSENTWURF DES RAUMPORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Hauptanliegen und Grundlagen der Panänderung 3 II. Bedingungen der Raumordnung und Raumentwicklung in der Wojewodschaft 4 Lubuskie. Konzept zur Regionalentwicklung. 1. Diagnose externer Verflechtungen im Bereich der Raumordnung Diagnose interner Verflechtungen im Bereich der Raumordnung Naturgüter Bevölkerung Demografie Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit Wohnungswesen Bildung Hochschulen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Handel, Gastronomie, Lager, Märkte Kultur- und Sachgüter Fremdenverkehr und Erholung Wirtschaft Industrie Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffvorkommen Verkehr Straßenverkehrsnetz Schienenverkehrsnetz Luftverkehr Wasserstraßen und Binnenschifffahrt Technische Infrastruktur Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Fernwärmeversorgung Wasserwirtschaft Unterirdische Gewässer Oberflächengewasser (Stillgewässer) Wasserleitungsnetze Abwasserwirtschaft Abfallwirtschaft Öffentliche Sicherheit und Verteidigung Zusammenfassung der Ausgangsbedingungen einschließlich Bewertung 17

3 der Entwicklungsmöglichkeiten der Wojewodschaft Lubuskie 4. Entwicklungsstrategie der Wojewodschaft Lubuskie Perspektiven der Raumordnung und Raumentwicklung in der 19 Wojewodschaft Lubuskie gem. ÄndE ROPWL 6. Grundsätze der Raumentwicklung in den ausgewiesenen Problemgebieten 19 III. Entwurf einer funktionalräumlichen Struktur. Richtungen und Ziele der Raumordnung Prioritäten der Raumordnungspolitik in der Wojewodschaft Lubuskie Naturgüter Naturschutzgebiete und Grundsätze des Naturschutzes Regelungen zur Verbesserung der Wasser- und 24 Abwasserwirtschaft 8.3. Emissionsminderung von Luftschadstoffen aus unterschiedlichen 24 Quellen 8.4. Wichtigste Investitionsvorhaben in den Bereichen Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz Bevölkerung Demografia Hierarchie und Spezialisierung von Dienstleistungszentren Siedlungsstruktur in der Region Kultur- und Sachgüter Fremdenverkehr Wirtschaft Verkehr Straßenverkehr Schienenverkehr Binnenschifffahrt Luftverkehr Technische Infrastruktur Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Fernwärmeversorgung Wasserwirtschaft Abwasserwirtschaft Abfallwirtschaft Telekommunikation Öffentliche Sicherheit und Verteidigung 37 IV Öffentliche Investitionen. Eine Aufstellung entsprechender Regierungsprogramme sowie kommunaler Investitionsvorhaben Programme und Maßnahmen in Verbindung mit Investitionsvorhaben überörtlicher Bedeutung 38 V. Empfehlungen Empfehlungen an das Raumordnungskonzept auf Landesebene Empfehlungen an die Kommunen 39 40

4 I. HAUPTANLIEGEN UND GRUNDLAGEN DER PLANÄDERUNG Die Aufstellung des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie (ROPWL) erfolgte mit Beschluss des Sejmiks [Wojewodschaftstags] der Wojewodschaft Lubuskie Nr. XXXVII/272/2002 vom 2. Oktober 2002 (veröffentlicht im Amtsblatt der Wojewodschaft Lubuskie Nr. 105, Pos vom 18. November 2002). Gemäß Art. 45 Raumordnungs- und Raumplanungsgesetz vom 27. März 2003 nahm der Vorstand der Wojewodschaft Lubuskie in den Jahren 2005 und 2006 eine Überprüfung der raumordnerischen Leitbilder und Ziele des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie vor, die am 11. September 2006 dem Sejmik der Wojewodschaft Lubuskie zur Diskussion vorlegte. Diese Prüfung hatte aufgezeigt, dass in der Zwischenzeit zahlreiche Änderungen, vom sozialen und wirtschaftlichen Umfeld bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, eingetreten sind, aus denen wiederum die Notwendigkeit einer Aktualisierung der im ROPWL festgelegten Ziele und Entwicklungsperspektiven resultierte. Daher fasste der Sejmik am 26. März 2007 den Beschluss (Nr. VI/59/07), einen Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie (ÄndE ROPWL) vorzulegen und damit eine Fortschreibung dieses Plans vorzunehmen. Mit dieser Fortschreibung wird demnach die Zielsetzung verfolgt, den geänderten Rahmenbedingungen sowie Anforderungen an die Raumordnung und Raumplanung in der Wojewodschaft Lubuskie mittels einer Aktualisierung und Vervollständigung der ihr zugrundeliegenden Leitbilder einschließlich der aus ihnen abgeleiteten Ziele und detaillierten Festlegungen zu entsprechen. Die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung eines Änderungsentwurfs des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie bilden ihrerseits: das Gesetz über die Selbstverwaltung der Wojewodschaft vom 5. Juni 1998 (poln. GBl. Dz. U. Nr. 142 Pos von 2001 m. spät. Änderungen), das Raumordnungs- und Raumplanungsgesetz vom 27. März 2003 (poln. GBl. Dz. U. Nr. 80 Pos. 717 von 2003 m. spät. Änderungen), sowie detaillierte Vorschriften in weiteren, im Bereich der Raumordnung und Raumplanung erlassenen Rechtsakten. Die Aufstellung des Änderungsentwurfs erfolgte ihn Anlehnung an die derzeit gültigen Rechtsvorschriften. Unter Berücksichtigung der aus der o.g. Prüfung der im Raumordnungsplan der Wojewodschaft Lubuskie ausgewiesenen raumordnerischen Leitbilder und Ziele gezogenen Rückschlüsse wurde vereinbart, dass die Aufstellung eines Änderungsentwurfs in komplexer Form erfolgen solle und daher alle Bereiche erfasst, die den Gegenstand eines solchen Plans bilden; im Ergebnis dieses Verfahrens wird daher ein vereinheitlichtes Dokument vorgelegt, das die Grundsätze der funktionalräumlichen Strukturen in der Region unter Einbezug der externen sowie internen Entwicklungsbedingungen formuliert. Diese Gesamtfortschreibung des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie stützt sich dabei einerseits auf eine Erhebung und allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes im Ergebnis der bisherigen Raumordnungspolitik in der Wojewodschaft, eine Bewertung bestehender Entwicklungspotentiale und -gefährdungen, eine Erhebung der im Zusammenhang mit dem Umsetzungsstand sowie der weiteren Planung eingegangenen Verbindlichkeiten, sowie andererseits auf: eine Berücksichtigung der Raumordnungspolitik auf Landesebene einschl. grenzübergreifender Faktoren, den festgelegten strategischen Entwicklungszielen der Wojewodschaft, den in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsmodell der Wojewodschaft angestrebten Gestaltungsrichtungen, der Notwendigkeit eines stabilen sozioökonomischen Entwicklung, der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Natur- sowie Kulturgütern in der Region einschließlich der Bereitstellung weiterer Naturgüter. 3

5 II. BEDINGUNGEN DER RAUMORDNUNG UND RAUMENTWICKLUNG IN DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. KONZEPT ZUR REGIONALENTWICKLUNG. 1. DIAGNOSE EXTERNER VERFLECHTUNGEN IM BEREICH DER RAUMORDNUNG. Die im Rahmen der Raumentwicklung der Wojewodschaft zu berücksichtigenden Faktoren, die ihrerseits einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Region haben, wurden sowohl hinsichtlich der in der Wojewodschaft selbst bestehenden räumlichen Verflechtungen, als auch mit Blick auf die diesbezüglichen allgemeinen externen Verflechtungen analysiert. Die hierbei verfolgten fachlichen Ziele wurden auf die folgenden Bereiche bezogen: natürliche Umwelt, Investitionsstand, Bevölkerung, Kulturgüter, Wirtschaft, Verkehr, technische Infrastruktur, öffentliche Sicherheit und Verteidigung. Die zentral im westlichen Teil der Republik Polen gelegene Wojewodschaft Lubuskie grenzt im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Norden an die Wojewodschaft Westpommern, im Osten an die Wojewodschaft Großpolen sowie im Südwesten an die Wojewodschaft Niederschlesien. Charakteristisch für die Lage der Region ist darüber hinaus die unmittelbare Nachbarschaft zur Metropole Berlin, die neben Warschau, Wien, Prag und Bratislava zu den bedeutendsten Wachstumszentren in Mitteleuropa zählt. Nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union änderten sich die Ausgangsbedingungen für die räumlichen Verflechtungen der Region Lebuser Land grundsätzlich; ehemals Randregion, befindet sie sich nunmehr in einem Raum, für den eine erhöhte Personenfreizügigkeit sowie ein freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr kennzeichnend sind. Trotzdem bereits einige Jahre des Wirkens unter den Bedingungen der neuen politischen und wirtschaftlichen Realität vergangen sind, dauern die Integrationsprozesse in Polen, und somit ebenso in der Wojewodschaft Lubuskie fortlaufend an. Die Wojewodschaft Lubuskie kann aus ihrer Lage, insbesondere bezogen auf die grenzübergreifenden Beziehungen und Verflechtungen, einen hohen Nutzen im Rahmen der Gewährleistung einer internen sowie externen Kohäsion in der Region ziehen. 2. DIAGNOSE INTERNER VERFLECHTUNGEN IM BEREICH DER RAUMORDNUNG NATURGÜTER Bezogen auf die Bewaldung nimmt die Wojewodschaft Lubuskie landesweit den ersten Platz ein. In der Wojewodschaft gibt es insgesamt ha bewaldete Flächen, darunter ha Waldgebiete, was ein Bewaldungsprozent in Höhe von 48,2 % ergibt. Über 50 % bewaldet sind die Landkreise Krosno Odrzańskie, Żary, Sulęcin, Międzyrzecz sowie Zielona Góra, am geringsten bewaldet hingegen der Landkreis Nowa Sól sowie die Stadt Gorzów Wlkp. Die Waldflächen in der Wojewodschaft Lubuskie werden fast ausschließlich von den Staatlichen Forstbetrieben Staatsforst verwaltet. Charakteristisch für die Region ist darüber hinaus eine außerordentlich vielfältige Naturlandschaft. Insgesamt werden ,3 ha (38,9 % der Wojewodschaftsfläche) von den unterschiedlichen Schutzkategorien des gebietsbezogenen Naturschutzes erfasst, darunter: Nationalparks: ,8 ha, Naturschutzgebiete: 3.674,1 ha, Landschaftsparks: ,4 ha, Landschaftsschutzgebiete: ,8 ha, 4

6 sog. Dokumentationsstandorte 5,6 ha [Anm.: wissenschaftlich und didaktisch wertvolle geologische Formationen, Fossilienansammlungen und Mineralgebilde, Höhlen oder Felsvorsprünge mit Anschlemmungen sowie geschlossene oder in Betrieb befindliche Tage- und Bergbaustandorte)], geschützte Biotope von besonderer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt: 3.135,1 ha, geschützte Landschafts- und Naturbestandteile: ,5 ha Naturdenkmäler: szt. Daneben bilden Überschwemmungsflächen einen wesentlichen Bestandteil des Änderungsentwurf des Raumordnungsplans der Wojewodschaft Lubuskie. Für die folgenden Gebiete in der Wojewodschaft Lubuskie wurden Risikobereiche mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit (Jährlichkeit) eines HQ100 ausgewiesen: a) Oder, b) Lausitzer Neiße, c) Bober, d) Sprotte, e) Warthe, f) Netze BEVÖLKERUNG DEMOGRAFIE Die in den letzten Jahren in der Wojewodschaft Lubuskie beobachtbaren demographischen Prozesse unterscheiden sich in einigen Belangen von den Entwicklungen in den anderen Landesteilen. Vor allem hält sich die Einwohnerzahl auf einem recht stabilen Niveau, die Differenz zwischen Geburten- und Sterberate, d.h. die natürliche Bevölkerungsentwicklung, ist relativ hoch. Ein demographischer Wandel ist hingegen in den folgenden Bereichen zu bemerken: a) langsamer Trend einer Bevölkerungsabnahme, b) wesentliche und stete Abnahme der Bevölkerungsgruppe im sog. vorproduktiven Alter, c) Abnahme der Bevölkerung im Erwerbsalter, d) wesentliche Zunahme des Anteils an der Bevölkerungsstruktur sowie der absoluten Anzahl von Personen im Rentenalter (deutliche Alterung der Gesellschaft). In der Wojewodschaft gibt es 42 Städte, darunter zwei kreisfreie Städte (Gorzów Wielkopolski sowie Zielona Góra). Die Stadtbevölkerung stellt sich wie folgt dar: a) lediglich zwei Städte haben mehr als Einwohner, b) in den meisten Städten (25) leben zwischen und Einwohnern, c) die bevölkerungsreichste Stadt der Wojewodschaft, Gorzów Wielkopolski, nimmt landesweit den 31. Platz ein, Zielona Góra den 34. Platz, d) die sonstigen bevölkerungsreichsten Städte erstrecken sich in einem östlichen sowie teilweise südlichen Siedlungsstreifen, ebenso treten sie verstärkt in der westlichen Grenzregion auf ARBEITSMARKT UND ARBEITSLOSIGKEIT Hinsichtlich ihres Bildungsstandes überwiegen unter den Arbeitslosen folgende Gruppen: a) Personen mit Berufsabschluss, b) Personen mit Grund- sowie qualifizierendem Mittelschulabschluss sowie ohne berufsqualifizierenden Abschlüssen. Besonders beunruhigend ist die Arbeitslosenquote von Personen mit Hochschulabschluss (3.000 Personen) sowie Abschlüssen im verbliebenen tertiären Bildungsbereich (zwischen und Personen). In der Beschäftigungsstruktur überwiegt die Privatwirtschaft. Aus einer Analyse der sektoralen Beschäftigungsstruktur resultiert darüber hinaus: 5

7 a) in der Beschäftigungsstruktur dominiert der Sektor Industrie, und hier insbesondere die industrielle Verarbeitung, b) an zweiter Stelle folgt der Bildungssektor, c) eine nur geringfügige Rolle nimmt an vorletzter Stelle die Landwirtschaft ein, was aufgrund der Größe landwirtschaftlicher Nutzflächen besonders auffällig ist; aller Wahrscheinlichkeit nach resultiert dieser Umstand aus einer Bewirtschaftung dieser Flächen durch landwirtschaftliche Betriebe, die zu den oberen Größenklassen zu zählen sind, d) die Anzahl der Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor überwiegt im Vergleich zu den Sektoren Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft erheblich; der entsprechende Faktor beträgt 1,22. Daher rechnet man mit einem weiteren Beschäftigungszuwachs in den Bereichen: Fremdenverkehr, Gastronomie und Handel, Bauwesen, Bergbau, Transport, Logistik und Lagerung, Informationstechnik und Nachrichtenwesen WOHNUNGSWESEN In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es ca Wohnungen. Sie verfügen überwiegend über einen Anschluss an das Wasserleitungsnetz, Bäder sowie Zentralheizung. Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Anschlüssen an das Gasleitungsnetz besteht hingegen ein hoher Investitionsbedarf. Generell kann festgestellt werden, dass die Wohnungen in den Städten besser ausgestattet sind. Die Struktur der zur Nutzung übergebenen Wohnungen nach Bauherr/Träger stellt sich wie folgt dar: etwa die Hälfte aller Wohnungen befinden sich in Privateigentum, genossenschaftliche Mietwohnungen und Sozialwohnungen: ca. 5%, Wohnungen zur Miete bzw. zum Verkauf: ca. 40%, verschwindend gering ist die Anzahl von in kommunalem Eigentum stehender Wohnungen BILDUNG In der Wojewodschaft Lubuskie werden immer mehr Grundschulen geschlossen, deren Anzahl sich systematisch verringert. Zu beobachten ist hingegen ein Anstieg der Anzahl von Mittelschulen [Sekundarstufe I], oft mit bestimmten fachlichen Ausrichtungen wie Kunst oder Sport. Gut ausgebaut ist das Netz von Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten (für Blinde, Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Sehschwächen, Gehörlose sowie Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Hörschädigungen, Personen mit körperlichen und geistigen Behinderungen) sowie Einrichtungen der Jugendhilfe (Erziehungsberatung, soziotherapeutische Einrichtungen sowie Hilfen zur Wiedereingliederung) HOCHSCHULEN Die Hochschulen nehmen eine bedeutende Stelle im Rahmen der Umsetzung der strategischen Entwicklungsziele der Wojewodschaft ein, da die Entwicklungsstrategie der Wojewodschaft Lubuskie darauf ausgerichtet ist, ein Wachstum in Anlehnung an Wissen und Innovation zu erreichen. Eine wesentliche Rolle nehmen hierbei die Universität Zielona Góra und die Fachhochschulen in Gorzów Wlkp. sowie die direkt hiermit verbundene internationale Zusammenarbeit, vor allem deutsch-polnische Kooperationen, ein; dies betrifft vor allem die Institute und Einrichtungen der Viadrina-Universität mit ihren Standorten in Frankfurt/Oder und Słubice. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es insgesamt 14 Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Den Hochschulen kommt vor allem eine kulturbildende Rolle in der Grenzregion zu. 6

8 GESUNDHEITS- UND SOZIALEINRICHTUNGEN In der Wojewodschaft gibt es 486 Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, darunter: 38 öffentliche Einrichtungen (darunter 18 Krankenhäuser und Gesundheitszentren), 448 nicht-öffentliche Einrichtungen (darunter 12 Kliniken, sog. Stationäre Einrichtungen der medizinischen Behandlungspflege, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie ein Hospiz), sowie: Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen fachlichen Ausrichtungen, Tageseinrichtungen: Betreuung sowie unterschiedliche fachliche Ausrichtungen. Stationäre Einrichtungen der Sozial- und Eingliederungshilfen gibt es für Personen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit einer geistigen Behinderung, chronisch Erkrankte, Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Beeinträchtigungen, alleinstehende Mütter mit kleinen Kinder sowie Obdachlose. Die Naturlandschaft der Wojewodschaft Lubuskie ist derart vielfältig, dass hervorragend geeignete Standorte für Seniorenwohnheime, Seniorenheime sowie Senioren- und sonstige Pflegeheime sowie Rehabilitationseinrichtungen bestehen. Auch die Bebauung im ländlichen Raum begünstigt eine weitere Entwicklung dieses Dienstleistungsbereichs HANDEL, GASTRONOMIE, LAGER, MÄRKTE. In der Wojewodschaft gibt es eine hohe Vielfalt von Handelsbetrieben, die unterschiedliche Größen, Betriebsarten und Angebotsformen umfassen. Ihre Anzahl nimmt stetig zu. In den Städten überwiegen Warenund Handelshäuser, Super- und Großmärkte sowie Einkaufszentren und Fachgeschäfte. Grundlegend ist der Handel dazu imstande, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu befriedigen, einschränkend muss jedoch angemerkt werden, dass diese Betriebe und Einrichtungen stetig modernisiert und instandgehalten werden müssen. In der Wojewodschaft gibt es ständige sowie saisonal betriebene Märkte, die das Angebot des Einzelhandels ergänzen KULTUR- UND SACHGÜTER Das umfangreiche historische und kulturelle Erbe der Wojewodschaft Lubuskie hat einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungsperspektiven sowie die Rahmenbedingungen der Raumordnung. Der Schutz sowie die Nutzung dieser Kultur- und Sachgüter bildet zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung des Fremdenverkehrs in der Region. Kennzeichnend für die vielfältige attraktive Natur- und Kulturlandschaft der Wojewodschaft sind darüber hinaus bedeutende Unterschiede in der historischen Entwicklung ihrer einzelnen Subregionen. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt zählt die Wojewodschaft Lubuskie zu den Regionen mit den meisten kulturellen Schutzgütern. Die Verteilung dieser Kulturgüter, sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch bezogen auf ihren jeweiligen künstlerischen und historischen Wert, ist dabei nicht gleichmäßig. Bedeutender in dieser Hinsicht ist der historisch mit Schlesien verbundene südliche Teil der Wojewodschaft. Die historisch bedingten Unterschiede in den einzelnen Landstrichen der Region trugen gleichermaßen zu unterschiedlichen architektonischen Formen zwischen dem Süden und dem Norden der Wojewodschaft bei. Dies bezieht sich vor allem auf das kulturelle Erbe aus den Epochen des Mittelalters sowie des Barock. Die Kultur- und sonstigen Sachgüter im Osten der Wojewodschaft, im sog. großpolnischen Gebiet, weisen der schlesischen Kultur ähnliche Merkmale auf, die Architektur im Norden der Wojewodschaft hingegen Ähnlichkeiten mit den Kulturen Westpommerns, der Neumark sowie Brandenburgs. Die wertvollsten Kultur- und Sachgüter wurden im Denkmalverzeichnis ausgewiesen. In der Wojewodschaft Lubuskie enthält es einzelne, unbewegliche Kulturgüter. Ein unabhängig hiervon geführtes Verzeichnis beweglicher Kultur- und Sachgüter umfasst 372 Einträge einzelner Güter sowie Gruppen, die hauptsächlich auf die Ausstattung von Kirchen bezogen sind; insgesamt werden von diesem Verzeichnis bewegliche Kultur- und Sachgüter aufgeführt. Gesondert verzeichnet sind darüber hinaus 548 archäologische Denkmäler. Unabhängig von diesen auf Wojewodschaftsebene geführten Denkmalverzeichnissen führen die Kommunen 7

9 Denkmallisten, in denen insgesamt Objekte und Bauten, Parks, Gärten, Friedhöfe und Alleen sowie archäologische Grabungsstätten aufgeführt werden. In die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen wurde der zu beiden Seiten der Lausitzer Neiße in Bad Muskau sowie in Łęknica gelegene Muskauer Park. Mit seinen über 700 ha zählt zu den weitläufigsten Parkanlagen in Europa, insgesamt 522 ha hiervon sind in Polen gelegen FREMDENVERKEHR UND ERHOLUNG In der Wojewodschaft Lubuskie bestehen gute sowie vielfältige Voraussetzungen zur Förderung von Fremdenverkehrs- und Erholungseinrichtungen. Hinsichtlich der Flora überwiegen Wälder, es gibt außerordentlich viele Fließgewässer und Seen, attraktive Landschaften, eine typische Mosaiklandschaft, monumentale Denkmäler sowie Bauten, die von der wechselreichen Geschichte der Region zeugen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der Waldflächen wurden unter anderem Radwanderwege ausgewiesen, Rastplätze und Parkflächen sowie Zelt- und Campingplätze angelegt. Leider tragen diese landesweit einzigartigen Güter (bislang) leider nur teilweise zu einer Intensivierung der grenzüberschreitenden Kontakte, darunter zur Metropolregion Berlin/Brandenburg, bei. Die touristische Attraktivität der Region wurde vor allem auf der Grundlage ihrer natürlichen und kulturellen Ressourcen bestimmt. Charakteristisch für die Wojewodschaft sind unter anderem eine ungewöhnliche vielfältige Avifauna, einzigartige Naturdenkmäler sowie die erreichten Umweltschutzstandards. Von gleichrangiger Bedeutung für die Tourismusförderung sind eine allgemeine gute verkehrliche Erreichbarkeit, die Verkehrsanbindungen zwischen den Sehenswürdigkeiten und Einrichtungen, eine gute gastronomische Versorgung einschließlich umfassendem Angebot an ebenso regionalen Lebensmitteln sowie ein vielfältiges Übernachtungsangebot. Darüber hinaus ist es wichtig, eine begleitende Infrastruktur vorzuhalten sowie auf Dienstleistungen für Fremdenverkehr und Erholung (u.a. Organisation) bei entsprechender Qualität und preislicher Gestaltung, ein umfassendes, ebenso kulturelles Angebot, originelle Ideen für Massenveranstaltung verweisen sowie die Bereitstellung und Vollständigkeit sämtlicher relevanter Informationen und Auskünfte gewährleisten zu können. Nicht alle der zuvor genannten Elemente wurden bislang auf einem entsprechenden Niveau bereitgestellt. Zu den attraktivsten Regionen zählen unter anderem: die sog. Lebuser Seenplatte, die Seenplatte um den Sława-See, die Seenplatte in der Umgebung von Dobiegniew, das Lebuser Masuren, der Ciecz- bzw. Trześniowskie-See, der Łagowskie-See, der Paklicko Wielkie-See WIRTSCHAFT INDUSTRIE In den Flächennutzungs- sowie Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden in der Wojewodschaft Lubuskie wurden zahlreiche Flächen ausgewiesen, die sich als Standorte für unterschiedlichste wirtschaftliche Tätigkeiten eignen, darunter vor allem die Bereiche Industrie und Logistik. Zu den errichteten Industrie- und Gewerbegebieten zählt insbesondere die Sonderwirtschaftszone Kostrzyn/Słubice. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung umfasste sie eine Fläche von 457 ha. Ursprünglich wurde hierbei angenommen, dass ein Industriezentrum mit dem Schwerpunkt Hochtechnologie entstehen soll, das die Arbeitslosigkeit radikal senken wird. Allein in Kostrzyn (Oder) sollten Arbeitsplätze, in Słubice weitere Arbeitsplätze entstehen. In den folgenden Jahren erweiterte man die Fläche dieser Sonderwirtschaftszone auf insgesamt ha; diese Flächen befinden sich in den Städten Gorzów Wielkopolski, Gubin, Nowa Sól, Poznań sowie Zielona Góra und in den Gemeinden Barlinek, Bytom Odrzański, Chodzież, Czerwieńsk, Goleniów, Gubin, Gryfino, Karlino, Lubsko, Międzyrzecz, Police, Rzepin, Słubice, Strzelce Krajeńskie, Sulęcin, Swarzędz und 8

10 Zielona Góra. In der Zone werden steuerliche, wirtschaftliche und verwaltungstechnische Erleichterungen gewährt LANDWIRTSCHAFT In der Nachkriegszeit überwogen wie in den angrenzenden Wojewodschaften ebenso in der Wojewodschaft großflächige Betriebe (Staatliche Landwirtschaftliche Betriebe). Die entsprechenden Umgestaltungs- und Restrukturierungsprozesse dauern noch immer an und stellen vor allem ein soziales und wirtschaftliches Problem dar. Gleichermaßen bilden sie die Ursache einer strukturellen Arbeitslosigkeit, insbesondere im ländlichen Raum. In der Wojewodschaft Lubuskie werden hauptsächlich Getreide, Industriepflanzen (Raps, Zuckerrüben, in geringerem Umfang auch Hopfen und Tabak), Kartoffeln sowie Weide angebaut. In den letzten Jahren entwickelte sich verstärkt ebenso der Spargelanbau, wobei die Mehrheit der Ernte nach Deutschland und Frankreich exportiert wird. Bei der Tierhaltung und -zucht überwiegt Geflügel, das mehr als die Hälfte der Tierproduktion darstellt; der Anteil der Schweinezucht beträgt ca. 38 %, der Rinderzucht 11 % FORSTWIRTSCHAFT Den Wäldern kommen unterschiedliche Funktionen zu: einerseits werden sie wirtschaftlich genutzt (Holzgewinnung, Pilze, Waldfrüchte, Jagd), andererseits dienen sie der Erholung, tragen maßgeblich zur Attraktivität der Landschaft bei und erfüllen vor allem verschiedene Schutzfunktionen (Erhalt von Böden, Verbesserung der Luftqualität, Schutz vor Erosion). Etwa 32 % der Waldflächen in der Wojewodschaft Lubuskie weisen Schäden aufgrund unterschiedlicher Gasund Staubbelastungen auf; die sind ca. 5,0 % der landesweit beschädigten Waldgebiete. Etwa 94 % der Schäden werden der Schadstufe 1 (schwach geschädigt) zugeordnet. Um die Grundlagen einer den Anforderungen des Umweltschutzes genügenden Forstwirtschaft, die zugleich im Rahmen eines Modells der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes tätig ist, auch praktisch umsetzen sowie dies mit einer aktiven Umweltbildung verbinden zu können, wurde 1994 ein Pilotgebiet Nachhaltige Forstwirtschaft eingerichtet, das den Namen Lebuser Primärwälder trägt. Einen besonderen Reichtum der Region stellen darüber hinaus Wälder dar, in denen viele Pilze und Waldbeeren (Heidel- und Preiselbeeren) sowie Kräuter wachsen, aufgrund des sehr guten Wildtierbestands stellt auch die Jagd eine bedeutende Einkommensquelle dar ROHSTOFFVORKOMMEN Mit Blick auf die Rohstoffvorkommen ist die Wojewodschaft Lubuskie in einem Gebiet gelegen, das sich von den Vorsudeten bis nach Großpolen erstreckt und erdgas- sowie erdölhaltige Schichten aufweist; die Erdgaslagerstätten befinden sich in Permschichten, die hier sowohl als Antiklinale wie auch in Form von Verwerfungen mit bestimmten Faltenbildungen auftreten. Die Erdölvorkommen in der Wojewodschaft weisen dieselben geologischen Ausgangsbedingungen wie die Erdgaslagerstätten auf, da auch hier Permschichten erdölhaltig sind. Tragende Schicht ist ein Zechstein- Hauptdolomit, die Sammelgesteine sind gebrochen und entstanden in unterschiedlichen Gruppen, die Dolomitschicht ist grau und über ein Dutzend Meter mächtig. Infolge der Überschiebungen sind die Lagerstätten häufig tektonisch abgetrennt. Braunkohle entstanden im Rahmen der Inkohlung organischer Substanzen tritt in der polnischen Tiefebene in Lagerstätten auf, die sich im Paläogen und Neogen gebildet hatten. Die aus dem Miozän stammenden Lagerstätten sind wirtschaftlich noch bedeutender und treten im mittleren Teil Westpolens, und damit ebenso in der Wojewodschaft Lubuskie, auf. Laut einer regionalen Verteilung des Gesamtpotentials an Braunkohlelagerstätten zählt die Wojewodschaft Lubuskie zur sogenannten westlichen Region dieser Vorkommen in Polen. Die Braunkohlelagerstätten der Wojewodschaft Lubuskie sind ihrerseits im mittleren und südlichen Teil der Region gelegen. Sie tritt am häufigsten in einer Gruppe zweier nahe beieinander gelegener 9

11 Schichten oder Schichtgruppen, im Bereich eines hier 40 bis 50 m starken Sedimentgesteins auf, das wiederum aus Schluffstein, stellenweise ebenso Ton und schluffigem Sand besteht. Darüber hinaus treten folgende Bodenschätze auf: Gesteins- und Tonrohstoffe, zur Herstellung von Keramik und Steinzeug geeignete Lehmböden, feuerfester Lehm, Rohstoffe zur Herstellung von Baukeramik, natürlicher Kies und Sand sowie Glassand, Torf, Seekreide, sonstige Sedimentgesteine sowie Heil- und Thermalwasser VERKEHR Die Wojewodschaft Lubuskie ist im westlichen Teil Polens, angrenzend an die Bundesrepublik Deutschland, zwischen der Wojewodschaft Niederschlesien im Süden, der Wojewodschaft Westpommern im Norden sowie der Wojewodschaft Großpolen im Osten gelegen und bildet damit ein Tor entlang der Verkehrswege von Westeuropa über die Wojewodschaft Großpolen bis nach Zentralpolen und weiter nach Osten. Durch die Region verlaufen wichtige Verkehrskorridore: durch den mittleren Teil der Wojewodschaft der Paneuropäische Verkehrskorridor II von Berlin über Poznań (Posen) und Warszawa (Warschau) nach Moskau, entlang der Autobahn A-2 und der Landesstraße Nr. 92 sowie der Bahnstrecke E-20 CE-20, im südwestlichen Teil der Wojewodschaft der Paneuropäische Verkehrskorridor III von Berlin/Dresden über Olszyna/Jędrzychowice, Wrocław (Breslau), Oberschlesien, Kraków (Krakau) und Lemberg nach Kiew, entlang der Autobahnen A-18 und A-4 bzw. der Landesstraße Nr. 18 sowie der Bahnstrecke von Forst über Żagań nach Legnica (Liegnitz) und weiter der CE 30 über Breslau nach Oberschlesien und Kleinpolen. Von wesentlicher Bedeutung für die Wojewodschaft, jedoch ebenso für die Makroregion Westpolen, ist der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Verkehrskorridor von Świnoujście über Szczecin, Gorzów Wlkp., Zielona Góra, Legnica und Lubawka in die Tschechische Republik, der zugleich das Rückgrat der Wojewodschaft bildet, dies umso mehr, weil er die beiden regionalen Hauptstädte Gorzów Wlkp. (hier als Sitz des Wojewodschaftsamtes) sowie Zielona Góra (hier als Sitz der kommunalen Selbstverwaltung) miteinander verbindet; die Verkehrsführung erfolgt über die E-65 (Landesstraße Nr. 3, teilweise Schnellverkehrsstraße S-3) sowie die in dieser Richtung verlaufende Bahnstrecke AGTC/CE-59 von Szczecin (Stettin) über Rzepin, Zielona Góra, Głogów und Wrocław nach Międzylesie. Den für die Wirtschaft sowie die Gestaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens ausschlaggebenden Verkehr gewährleisten in der Wojewodschaft Lubuskie neben den zuvor genannten Strecken das Netz der Landes- und Wojewodschaftsstraßen, jeweils ergänzt um Kreis- und Gemeindestraßen, sowie das Bahnstreckennetz STRASSENVERKEHR Das grundlegende Straßennetz bilden drei international verlaufende Europastraßen: Nr. 2 (E-30) in West-Ost-Richtung: von der Staatsgrenze (Deutschland) über Świecko, Rzepin, Poznań, Konin, Warschau, Siedlce und Terespol zur Staatsgrenze (Weißrussland). Nr. 3 (E-65) in Nord-Süd-Richtung: von Świnoujście über Szczecin, Myślibórz, Gorzów Wlkp., Skwierzyna, Międzyrzecz, Świebodzin, Zielona Góra, Nowa Sól, Nowe Miasteczko, Wilczyce, Lubin, Legnica, Bolków, Jelenia Góra, Jakuszyce zur Staatsgrenze (Tschechische Republik) (bereits fertiggestellt wurde ein Abschnitt der Schnellverkehrsstraße S-3 von Szczecin nach Gorzów Wlkp., die übrigen Abschnitte befinden sich im Bau). Nr. 18 / A-18 (E-36): Staatsgrenze (Deutschland) über Olszyna, Wojewodschaftsgrenze (Niederschlesien), Golnice nach Krzywa (weiter entlang der A-4 von Legnica über Wrocław, Oberschlesien, Kraków und Medyka zur Staatsgrenze (Ukraine)). Diese Straße wurde noch nicht vollständig zu einer Autobahn ausgebaut; einerseits fehlt es an Raststätten, andererseits wurden die Autobahnknoten bzw. -kreuze noch nicht vollständig angelegt. 10

12 Von wesentlicher Bedeutung sind darüber hinaus die folgende Straßen: Nr. 12: Staatsgrenze (Deutschland) über Łęknica, Lipinki Łużyckie, Żary, Żagań, Szprotawa, Przemków, Głogów, Szlichtyngowa, Wschowa, Leszno, Jarocin, Kalisz, Sieradz, Piotrków Tryb., Opoczno, Radom, Puławy, Lublin, Chełm und Dorohusk zur Staatsgrenze (Ukraine); sie verläuft entlang des Breitenkreises und dient im Süden der Wojewodchaft Lubuskie, im Norden der Wojewodschaft Niederschlesien, im Süden der Wojewodschaft Großpolen sowie in Zentral- und Ostpolen als wichtige Verbindungsstraße; Nr. 22: Staatsgrenze (Deutschland) über Kostrzyn (Oder), Wałdowice, Gorzów Wlkp., Strzelce Kraj., Dobiegniew, St. Osieczno, Wałcz, Chojnice, Starogard Gdański, Tczew, Malbork, Elbląg und Grzechotki zur Staatsgrenze (Russland, Oblast Kaliningrad), ehemals ottonische Königsstraße genannt, (sie verlief einst von Aachen über Berlin nach Königsberg); Nr. 24: von Pniewy über Wierzbno, Przytoczna und Skwierzyna nach Wałdowice (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 22); sie verläuft ebenso entlang des Breitengrades und bildet die bequemste Verbindungsstraße zwischen Szczecin und Gorzów Wlkp. sowie Poznań. Sonstige Landesstraßen: Nr. 27: Staatsgrenze (Deutschland) über Przewóz, Żary und Nowogród Bobrzański nach Zielona Góra (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 32); Nr. 29: Staatsgrenze (Deutschland) über Słubice und Cybinka nach Krosno Odrzańskie (Knotenpunkt mit der Landesstraße Nr. 32 nach Zielona Góra); Nr. 31: von Szczecin über Gryfino, Chojna, Kostrzyn (Oder) und Górzyca nach Słubice; Nr. 32: Staatsgrenze (Deutschland) über Gubinek und Połupin nach Zielona Góra (weiterhin gemeinsamer Verlauf mit der Landesstraße Nr. 3); von Sulechów über Kargowa und Wolsztyn nach Stęszew (Landesstraße Nr. 5 nach Poznań); Nr. 92: Landesstraße 2 (Knoten Rzepin ) über Świebodzin, Pniewy, Poznań, Września, Słupca, Golina, Konin und Kutno nach Łowicz. Zwischen 2005 und 2010 ist die Verkehrsbelastung auf den Abschnitten der Landesstraße Nr. 92 von Świebodzin bis zur Wojewodschaftsgrenze sowie Nr. 18 (Verbesserung der entsprechenden Parameter), örtlich ebenso auf der Landesstraße Nr. 3 (im Bereich Zielona Góra und Skwierzyna und der Landesstraße Nr. 22 in Richtung Kostrzyn (Oder) einschließlich der in die Stadt führenden Straßen am größten angestiegen. Unwesentlich gesunken ist die Verkehrsbelastung auf der Landesstraße Nr. 27. Die Verkehrsverbindungen zwischen den Kreisstädten und den einzelnen Gemeinden gewährleisten größtenteils Wojewodschaftsstraßen. Insgesamt gibt es 63 Wojewodschaftsstraßen, die ein etwa km umfassendes Straßennetz bilden, wovon etwa 40 km in den beiden kreisfreien Städten Gorzów Wlkp. und Zielona Góra verlaufen und somit von den jeweiligen Oberbürgermeistern verwaltet werden; die Länge der einzelnen Straßen reicht von einigen wenigen Kilometern bis zu 101 km (Nr. 137). Nicht alle Fahrbahnen weisen eine entsprechende Tragfähigkeit von 115 kn pro Achse, einige sogar unterhalb eines Wertes von 80 kn pro Achse auf. Der technische Zustand der Wojewodschaftsstraßen ist wesentlich schlechter als der Zustand der Landesstraßen, etwa ein Drittel muss als schlecht, nur etwa ein Viertel als gut eingeschätzt werden. Der relativ erhebliche Anstieg der Verkehrsbelastung auf den Europastraßen in der Wojewodschaft Lubuskie resultiert hauptsächlich aus den Erleichterungen hinsichtlich des Grenzverkehrs, die Verkehrsbelastung auf den übrigen Straßen ist hingegen niedriger als der Landesdurchschnitt sowie der jeweilige Durchschnitt in den benachbarten Wojewodschaften Niederschlesien und Großpolen. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg der Verkehrsbelastung auf den Europastraßen im Bereich von etwa 1,25 zu rechnen. Mit einem mittleren Anstieg der Verkehrsbelastung ist hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach auf den sonstigen Landesstraßen zu rechnen; der Faktor dürfte bei etwa 1,10 liegen. 11

13 SCHIENENNETZ ÄNDERUNG DES RAUMORDNUNGSPLANS DER WOJEWODSCHAFT LUBUSKIE. Zu den wichtigsten Bahnstrecken in der Wojewodschaft Lubuskie zählen die folgenden, in das europäische Bahnstreckennetz (AGC sowie AGTC) integrierte Strecken: in West-Ost-Richtung: Nr. 3 (E-20/CE-20) von Brüssel über Berlin, Słubice, Świebodzin, Poznań, Warszawa und Brest nach Moskau, gelegen im Bereich des Paneuropäischen Verkehrskorridors II; Streckenlänge in der Wojewodschaft: 96 km; zweigleisig, elektrifiziert, planmäßig (mit wenigen Ausnahmen) ausgebaut für eine Geschwindigkeit von 160 km/h, in Nord-Süd-Richtung: Nr. 273 (CE-59) von Świnoujście über Szczecin, Rzepin, Zielona Góra, Głogów und Wrocław nach Międzylesie; Länge: 147,3 km; zweigleisig, elektrifiziert, in Nord-West-Richtung verläuft von der Wojewodschaftsgrenze aus die Bahnstrecke Nr. 351 (E-59): von Szczecin über Dobiegniew, Krzyż und Poznań nach Wrocław; Streckenlänge in der Wojewodschaft: 21,9 km; zweigleisig, elektrifiziert, sowie folgende weitere Bahnstrecken, die regional von Bedeutung sind: im Süden der Wojewodschaft: Nr (C59/1) von Nowa Sól über Żagań, Jankowa Żagańska und Węgliniec nach Praga; eingleisig, der Passagierverkehr auf der Strecke wurde vorläufig eingestellt, auf dem Streckenabschnitt Nowa Sól - Żagań wurde die Strecke bereits außer Betrieb genommen (die Strecke C59/1 soll gänzlich außer Betrieb genommen werden), Nr. 389 von Żagań nach Jankowa Żagańska; eingleisig, der Passagierverkehr wurde eingestellt, im Norden der Wojewodschaft: Nr. 203 von Tczew über Piła, Krzyż, Gorzów Wlkp. und Kostrzyn weiter nach Berlin; Länge: 101 km; zweigleisig, nicht elektrifiziert, im zentralen Teil der Wojewodschaft: Nr. 358 von Zbąszynek über Czerwieńsk und Krosno Odrzańskie nach Gubin; Länge: 74,3 km eingleisig, auf dem Streckenabschnitt Zbąszynek - Czerwieńsk elektrifiziert, Nr. 367: Zbąszynek - Międzyrzecz - Gorzów Wlkp.; Länge: 73,9 km (eingleisig, nicht elektrifiziert), Nr: 370: Zielona Góra - Nowogród Bobrzański - Żary; Länge: 53,9 km; im Süden der Wojewodschaft: Nr. 14 von Leszno über Wschowa, Głogów, Szprotawa, Żagań, Żary und Tuplice nach Forst sowie weiter nach Berlin; Länge: 18,0 + 48,6 km, eingleisig (Streckenabschnitt von Żary nach Żagań zweigleisig), nicht elektrifiziert einschließlich der anschließenden Strecken Nr. 275: Żagań - Małomice (sowie weiter nach Legnica und Wrocław); Länge: 24 km; eingleisig, nicht elektrifiziert und Żagań - Bieniów - Lubsko, Nr. 363 von Skwierzyna nach Międzychód, Nr. 364 von Rzepin über Ośno Lub., Sulęcin, Trzemeszno Lub. und Międzyrzecz nach Wierzbno, Nr. 430 von Kostrzyn bis zur Wojewodschaftsgrenze. Zu den wichtigsten Bahnhöfen in der Wojewodschaft zählen Zielona Góra, Gorzów Wlkp., Zbąszynek, Rzepin, Kostrzyn (Oder), Żagań, Żary, Czerwieńsk, Gubin sowie Sulechów. Grenzübergänge befinden sich entlang der folgenden Bahnstrecken: E-20: Rzepin (Kunowice)/Frankfurt (Oder), Umladestation mit 20 Nebengleisen, Nr. 358: Gubin/Guben (Zollabfertigung von Waren), Tuplice (Zasieki)/Forst: kleiner Grenzverkehr, obwohl entlang der wichtigen Strecke Berlin-Wrocław, Kostrzyn (Oder)/Küstritz - Kietz: kleiner Grenzverkehr LUFTVERKEHR Wichtigster internationaler Flughafen in der Wojewodschaft ist der in öffentlicher Trägerschaft betriebene Regionalflughafen in Babimost. Im nahe gelegenen Zielona Góra befindet sich (etwa 5 km nördlich vom Stadtzentrum) in Przylep ein weiterer Flughafen, betrieben vom Aeroklub Lebuser Land, der für lokale Rettungseinsätze, agrotechnische Maßnahmen sowie als Sportflugplatz genutzt wird. In Lipki Wielkie gibt es einen Landeplatz (Rasenfläche). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit (sowie die Notwendigkeit), den im 12

14 Süden der Wojewodschaft bei Szprotawa gelegenen ehemaligen Militärflughafen an die Zwecke einer zivilen Nutzung anzupassen WASSERSTRAßEN UND BINNENSCHIFFFAHRT Die Oder verbindet Ober- und Niederschlesien mit den Häfen in Szczecin und Świnoujście, über den Oder- Spree-Kanal besteht eine Anbindung nach Berlin; geplant ist die Anlage einer internationalen Wasserstraßen entlang der Hauptverkehrsachse E30. In der Wojewodschaft Lubuskie befindet sich ein Flussabschnitt der Mittleren Oder, auf einer Länge von etwa 70 km als Grenzfluss. Der Fluss war auf dem gesamten Abschnitt reguliert, gegenwärtig sind jedoch verstärkt Maßnahmen erforderlich, die eine Nutzung der Oder als Wasserstraße wieder vollständig ermöglichen einschl. einer umfassenden Modernisierung die Flusshäfen. Im Norden der Region sollen Untere Warthe und Netze im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der Wasserstraße E70 genutzt werden; über Bydgoszcz besteht eine Anbindung an die Oder sowie weiter zum Hafen in Gdańsk (Danzig), darüber hinaus entlang der (jedoch eher touristisch genutzten) Warthe nach Poznań (Posen) TECHNISCHE INFRASTRUKTUR ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG Die Elektrizitätsversorgung der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt über den Anschluss an das landesweite Stromversorgungsnetz, deren Ausbau in der Region selbst jedoch als lediglich durchschnittlich zu bewerten ist, obgleich die Verteilung der bestehenden Umspannwerke als günstig gelten darf, da sie in der Nähe der beiden Zentren Gorzów Wlkp. und Zielona Góra gelegen sind. Die Anbindung an die Netze der umliegenden Wojewodschaften sowie dem übrigen Polen erfolgt mittels Übertragungsnetze (Höchstspannung: 220 kv) sowie Teilnetze (110 kv), weiter mit Mittel- und Niederspannungsnetzen in den einzelnen Regionen. Das 400 kv-übertragungsnetz verläuft lediglich durch die Wojewodschaft, ein eigenes 400 kv Umspannwerk gibt es in der Wojewodschaft Lubuskie nicht. Darüber hinaus fehlt es gegenwärtig an Anbindungen der Höchstspannungsleitungen in der Wojewodschaft an die entsprechende Netze in Deutschland. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es derzeit die folgenden Leitungen und Anlagen des Übertragungsnetzes: Umspannwerk 220/110 kv Gorzów (Abk.: GOR) ; Umspannwerk 220/110 kv Leśniów Wlk. (Abk.: LSN); Abschnitt der 400 kv-einfachleitung Plewiska - Krajnik; Abschnitt der 220 kv-einfachleitung Gorzów Wlkp. - Krajnik; 220 kv-einfachleitung Gorzów Wlkp. - Leśniów; Abschnitt der 220 kv-einfachleitung Leśniów - Mikułowa; Abschnitt der 220 kv-einfachleitung Leśniów - Żukowice. Die Elektrizitätsversorgung der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt somit über ein Übertragungsnetz (110kV) sowie Mittel- und Niederspannungsnetzen (20kV und 15kV), die die Umspannwerke und örtlichen Elektrizitätsquellen mit den Abnehmern verbinden. Eine Analyse des Übertragungs- und Leitungsnetzes ergibt, dass die Wojewodschaft über eigene Quellen in den Bereichen Mittelspannungsnetze und 110 kv sowie 220 kv Übertragungsnetze verfügt, sowie an das landesweite 220 kv-übertragungsnetz angeschlossen ist, wobei die Verteilung: in zwei 220/110kV-Umspannwerken einschl. Schaltanlagen, gelegen in der Nähe der beiden Zentren Gorzów Wlkp. sowie Zielona Góra (d.h., in Leśniów), mit einer parallel zum Breitenkreis verlaufenden 220 kv-übertragungsleistung als einziger im Bereich dieser Spannung die Wojewodschaft mit dem landesweiten Versorgungsnetz verbindenden Leitung, sowie in zwei weiteren, außerhalb der Wojewodschaft (Żukowice und Leszno Gronowo) gelegenen, ebenso 220/110kV-Umspannwerken erfolgt. Ein solches Versorgungsnetz ist als lediglich ausreichend einzuschätzen, da es keine Anbindung an die durch den Norden der Wojewodschaft verlaufende 400 kv-leitung gibt, womit wiederum eine Versorgung von 13

15 Großabnehmern direkt von dieser Spannungsebene aus nicht möglich ist; des weiteren beeinflusst dies die Energiesicherheit in der Region selbst negativ. Die Versorgung beider urbanen Zentren (Gorzów Wlkp. und Zielona Góra) erfolgt über 110kV-Umspannwerke, die miteinander verbunden sind. Diese Anlagen sind als gut zu bewerten GASVERSORGUNG Im Norden der Wojewodschaft Lubuskie verläuft die von der PERN Przyjaźń [Freundschaft] AG betriebene Erdölleitung Russland-Deutschland, die neben Polen auch andere Länder Mittel- und Mittelosteuropas (Weißrussland, Ukraine, Ungarn, Slowakei, Tschechien und Deutschland) mit Erdöl versorgt. Der polnische Abschnitt dieser Pipeline ist im Rahmen des Exports russischen Erdöls von wesentlicher Bedeutung. Derzeit befördert die Pipeline etwa 30 % des von Russland exportierten Erdöls. Bei Wędrzyn befindet sich ein Lager für Treib- und Schmierstoffe. Durch die Region (Gemeinden Górzyca, Ośno Lubuskie, Sulęcin, Lubniewice, Bledzew, Międzyrzecz und Pszczew) verläuft die Erdgasleitung Jamal-Europa (über Russland und Weißrussland sowie Polen nach Deutschland) mit einem Durchmesser von DN 1400 und einem Betriebsdruck OP von 8,4 MPa einschließlich Lichtleiterkabel. Entsprechend den ursprünglichen Planungen sollen zwei Leitungen mit einem jeweiligen Durchmesser von DN 1400, in landwirtschaftlich genutzten Gebieten parallel in einer Entfernung von 15 m, in Waldgebieten in einer Entfernung von 8 m verlegt werden. Fertiggestellt ist bislang die nördliche dieser beiden Leitungen. Gegenwärtig gibt es entlang dieser Erdgasfernleitung auf polnischen Territorium in Włocławek und Lwówek (Zębowie) zwei Verdichter- und Entnahmestationen. Durch den Nordosten der Wojewodschaft Lubuskie verläuft von Odolanów über Lwówek nach Police eine 1981 errichtete Gasleitung mit einem Durchmesser DN 500, gelegen in den Gemeinden Pszczew, Międzyrzecz, Bledzew, Sulęcin, Lubniewice, Ośno Lubuskie sowie Górzyca einschließlich Abzweigungen sowie Übergabepunkte bzw. Gasdruckregelstationen in Przytoczna (DN150/DN80), Międzyrzecz (DN 150), Skwierzyna (DN 80), Janczewo (DN 100) sowie Gorzów Wlkp. (DN 250). Es handelt sich hierbei um eine Verlängerung der von Drozdowicze über Kraków nach Odolanów verlaufenden Erdgasleitung, wie wiederum von der im Süden Europas aus Russland und Turkmenistan kommend über die Ukraine, die Slowakei und Tschechien nach Deutschland verlaufenden Erdgasfernleitung abzweigt. In der Wojewodschaft werden vier Gassorten verteilt: H-Gas Typ E (Brennwert: 38,147 MJ/kg) aus russischem Import, L-Gas Typ LL (Brennwert: 32,8 MJ/kg ) aus Lagerstätten in Großpolen, H-Gas Typ E (Brennwert: 38,147 MJ/kg) aus sog. LNG-Regasifizierung, L-Gas Typ LL aus polnischen Lagerstätten in der Umgebung von Dębno Lubuskie sowie Zielin mit einem Brennwert von ca. 16 MJ/kg FERNWÄRMEVERSORGUNG Die Fernwärmeversorgung erfolgt in der Wojewodschaft Lubuksie gegenwärtig über: einen Anschluss an die jeweiligen städtischen Wärmeversorgungsanlagen (zentrales Wärmeversorgungsnetz in Zielona Góra und Gorzów Wlkp. sowie dezentrale Netze in Nowa Sól, Międzyrzecz, Słubice, Kostrzyn/Oder, Sulęcin, Skwierzyna, Strzelce Krajeńskie, Świebodzin, Lubsko, Gubin, Żary, Żagań, Kożuchów, Szprotawa und Sulechów,) hauptsächlich in den größeren Städten der Region zur Beheizung von Wohnungen sowie Erwärmung von Nutzwasser, eine Beheizung örtlicher Zentralheizungen sowie einzelner häuslicher Heizanlagen mit Braun- und Steinkohle zur Beheizung der Wohnungen/Häuser sowie Erwärmung von Nutzwasser, Gasheizanlagen (zentral sowie dezentral) zur Beheizung der Wohnungen/Häuser sowie Erwärmung von Nutzwasser, Elektroheizungen hauptsächlich zur Erwärmung von Nutzwässer, in geringerem Umfang ebenso zur Beheizung von Wohnungen, 14

16 eine Nutzung anderer Wärmequellen, darunter erneuerbare Energien (ebenso örtliche sowie einzelne häusliche Heizanlagen). Wesentlichen Anteil an der Fernwärmeversorgung in der Wojewodschaft haben Heizkraftwerke, die insgesamt eine Leistung von MW bereitstellen; hierzu zählen insbesondere die Heizkraftwerke Zielona Góra (322 MW), Gorzów Wlkp. (300 MW), der Arctic Paper AG Kostrzyn/Oder (128 MW), der Spomasz GmbH in Żary (28 MW), der ECO Żagań GmbH in Żagań (29 MW) sowie des Nichtöffentlichen Gesundheitszentrums Zatorze in Nowa Sól (29 MW); einzelne größere Heizungsanlagen halten darüber hinaus das Wärmeversorgungsunternehmen Gorzów Wlkp., die Wohnungsbaugenossenschaft Trzynastka in Kłodawa und Lubieszyn, die Regionalverwaltung Infrastruktur in Zielona Góra, die Unternehmen ITC Poland GmbH Kostrzyn/Oder, Hardex AG in Krosno Odrzańskie und Kronopol GmbH in Żary sowie die öffentlichen Einrichtungen Wojewodschaftskrankenhaus in Gorzów Wlkp. und das Eigenständige Öffentliche Gesundheitszentrum in der Gemeinde Skąpe vor WASSERWIRTSCHAFT UNTERIRDISCHE GEWÄSSER Die unterirdischen Gewässer der Wojewodschaft Lubuskie zählen größtenteils zu den Reservoiren in Mittelpolen, lediglich ein Teilgebiet im Südosten zählt zu den Reservoiren im Vorsudetenland. In der Wojewodschaft wurden 16 wichtige unterirdische Wasserreservoirs ausgewiesen, von denen sich drei vollständig auf dem Gebiet der Wojewodschaft, die übrigen von 3 % bis zu 79 % im Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie befinden. Die Grundwasserressourcen sind mehrheitlich im Bereich der Urstromtäler, heutigen Flusstäler sowie Sander gelegen. Die Wasserversorgung erfolgt hauptsächlich aus im Quartär gebildeten Aquiferen, seltener aus im Tertiär gebildeten Aquiferen. Aufgrund der im Allgemeinen sandigen Böden sind sie gegenüber Verunreinigungen mittels Infiltration sehr anfällig, insbesondere in urbanisierten Räumen sowie Gebieten, in denen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erfolgt. In der Wojewodschaft Lubuskie gibt es sowohl Einzugsgebiete, die mehrere tausend Quadratkilometer umfassen, als auch einige, im Verhältnis hierzu kleinere Gebiete mit nur einigen hundert Quadratkilometern Fläche OBERFLÄCHENGEWÄSSER (STILLGEWÄSSER) Die Wojewodschaft Lubuskie zählt zu den seenreichsten Gebieten und verfügt damit über erhebliche Wasserressourcen, hauptsächlich in den Seen der sog. Lebuser Seenplatte, teilweise ebenso der [nach der Brandenburg-Phase der Weichsel-Kaltzeit, poln. faza leszczyńska ] benannte Leszczyński-Seenplatte. Diese Seen waren im Laufe des Abschmelzens der Gletscher nach der letzten Kaltzeit entstanden. Am häufigsten handelt es sich um Rinnen- sowie Toteisseen. Am größten Wasserreservoirs bilden Seen mit einer Fläche von jeweils über 50 ha. Hiervon gibt es in der Wojewodschaft Lubuskie über sechzig WASSERLEITUNGSNETZ Die Trink- sowie Betriebswasserversorgung der Bevölkerung in der Wojewodschaft Lubuskie erfolgt hauptsächlich aus den unterirdischen Wasserreservoirs. Nur die Versorgung der Stadt Zielona Góra erfolgt teilweise aus der Wasserentnahmestelle Sadowa an der Obrzyca. Ihr Anteil beträgt etwa 45 % des Trinkund Betriebswassers; ansonsten erfolgt die Versorgung aus Tiefbrunnen (9%) sowie dem Filterbrunnen in Jany (46%). Die Länge des Wasserleitungsnetzes in der Wojewodschaft beträgt insgesamt 6.143,1 km. Es wird seit vielen Jahren systematisch erweitert ABWASSERWIRTSCHAFT Die Länge des in Betrieb befindlichen Abwassernetzes beträgt ca ,1 km. In den vergangenen Jahren wurde es systematisch erweitert. Die Abwasserentsorgung in den Städten muss als unzureichend gewertet werden, gleiches gilt für den ländlichen Raum, obgleich es zuletzt massiv ausgebaut wurde. Einer Aufteilung 15

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