Informationsschreiben zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach 45f SGB XI - Interessenbekundungsverfahren -
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- Klara Buchholz
- vor 7 Jahren
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1 Informationsschreiben zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach 45f SGB XI - Interessenbekundungsverfahren - 1. Einleitung Mit diesem Informationsschreiben erhalten interessierte Projektträger aus der Praxis und der Wissenschaft Informationen darüber, in welcher Form eine Interessenbekundung für die Umsetzung eines Modellprojektes zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen gemäß 45f SGB XI eingereicht werden kann. Es werden inhaltliche und formale Anforderungen benannt. Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Gesamtevaluation des Modellprogramms ist bereits erfolgt und nicht Gegenstand dieses Verfahrens. 2. Ausgangssituation Viele ältere und pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, auch im Fall der Pflegebedürftigkeit ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im vertrauten Wohnumfeld zu führen. Dies gilt auch, wenn ein angemessenes Leben in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich scheint, eine stationäre Unterbringung aber nicht erforderlich ist bzw. nicht gewünscht wird (vgl. BT-Drs. 17/9369, S. 42). Bereits heute steht pflegebedürftigen Menschen ein vielfältiges Angebot an verschiedenen Wohnformen zur Verfügung. Neben der pflegerischen Versorgung im eigenen Zuhause - unterstützt durch Angehörige und nach Wahl durch ambulante Pflegedienste - bieten Service-Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Wohnens wie auch das Wohnen in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine regional differenzierte Auswahl an betreuten Wohnformen. Um dem Wunsch nach einem individuellen und selbstbestimmten Wohnen bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit gerecht zu werden, müssen die vorhandenen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen fachlich und wissenschaftlich gestützt weiterentwickelt werden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 29. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber ein Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen beschlossen (vgl. BT-Drs. 17/9369, S. 11). Gemäß 45f SGB XI wird hierüber die wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung neuer Wohnformen ermöglicht. Der GKV-Spitzenverband ist mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt. 3. Zielsetzung des Modellprogramms Ziel des Modellprogramms ist es, wissenschaftlich gestützt Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen als Modelle guter Praxis zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Hierfür sollen Wohnkonzepte für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen (nachfolgend 1
2 Wohnkonzepte genannt) entwickelt, weiterentwickelt und umgesetzt werden, die ihren Nutzerinnen und Nutzern ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit ermöglichen und die dabei den Anforderungen an Nutzerorientierung, Qualität der Versorgung, Wirtschaftlichkeit, Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit gerecht werden können. 4. Das Interessenbekundungsverfahren Mit der Veröffentlichung dieses Informationsschreibens sind interessierte Projektträger sowohl aus der Praxis als auch aus der Wissenschaft aufgerufen, eine Interessenbekundung zur Entwicklung und Umsetzung eines innovativen Modellprojektes zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen einzureichen. Das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) ist der erste Schritt eines zweistufigen Verfahrens und dient der Auswahl der Projekte, die im zweiten Schritt zur Antragstellung (Stufe 2) aufgefordert werden. Für die erste Stufe der Interessenbekundung werden projekttypenspezifische Dokumente als Interessenbekundungsformular (IB-Formular) zur Verfügung gestellt. Das IB-Formular ist verbindlich anzuwenden bzw. auszufüllen, durch eine Projektskizze sowie bei einem bereits vorliegenden Konzept durch dieses und ggf. durch weitere Anlagen zu ergänzen (vgl. Pkt. 14). Die eingehenden Interessenbekundungen werden in die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Modellprogramms und in die Konkretisierung des Konzeptes der wissenschaftlichen Gesamtevaluation einfließen. 5. Projekttypen der Förderung Für die Umsetzung des Modellprogramms wurden vier Projekttypen konzipiert, für die eine Interessenbekundung eingereicht werden kann. Der Projekttyp A richtet sich an Projektträger, die ein innovatives Wohnkonzept zuerst entwickeln bzw. weiterentwickeln und im nächsten Schritt umsetzen wollen. Für die Phase der Konzeptentwicklung (Phase 1) gilt als Richtwert ein Jahr, für die Phase der Umsetzung des Konzeptes (Phase 2) gilt als Richtlinie zwei Jahre; der Gesamtförderzeitraum beträgt je nach Ausrichtung und Umfang des Projektes maximal drei Jahre. Der Projekttyp B richtet sich an Projektträger, die ein innovatives Wohnkonzept bereits entwickelt haben und dieses umsetzen möchten. Der Gesamtförderzeitraum beträgt je nach Ausrichtung und Umfang des Projektes maximal drei Jahre. Der Projekttyp C richtet sich an wissenschaftliche Institutionen, die ein innovatives Wohnkonzept wissenschaftlich neu entwickeln bzw. weiterentwickeln wollen. Der Richtwert für den Gesamtförderzeitraum beträgt ein Jahr. Der Projekttyp D richtet sich an bereits laufende Praxisprojekte, die ein innovatives Wohnkonzept in der Praxis umsetzen bzw. umgesetzt haben, bisher nicht evaluiert worden sind und Interesse 2
3 daran haben, ihre Erfahrungen in die Gesamtevaluation des Modellprogramms einfließen zu lassen. Diese Projekte können, wenn ihr Konzept die inhaltlichen Kriterien des Modellprogramms berücksichtigt, in die fachliche Begleitung und Gesamtevaluation des Modellprogramms einbezogen werden. 6. Anforderungen an Entwicklung und Umsetzung des Wohnkonzeptes 6.1 Formale Anforderungen an die Einreichung eines Wohnkonzeptes Durch den Projektträger ist das projekttypenspezifische IB-Formular auszufüllen. Das IB-Formular dient der strukturierten und stichpunktartigen Aufbereitung des Wohnkonzeptes und stellt insbesondere die Umsetzung der inhaltlichen Kriterien des Modellprogramms in den Vordergrund (vgl. Pkt 6.3). Der Projektträger des jeweiligen Projekttyps A, B und C hat weiterhin eine Projektskizze von maximal 7 Seiten einzureichen (vgl. Pkt. 14). Die Projektskizze beschreibt die konzeptionelle Gesamtdarstellung des geplanten Vorhabens und kann sich grundsätzlich an der Struktur des IB- Formulars orientieren. Der Projektträger soll hier seine Konzeptidee ausführlicher als in dem IB- Formular darstellen und den Bedarf für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Wohnkonzeptes begründen. In die Projektskizze ist weiterhin eine Kostenplanung mit einer Begründung der zu finanzierenden Maßnahmen entsprechend der geplanten Projektphasen zu integrieren (vgl. Pkt. 11.3). Im Fall der Weiterentwicklung bzw. Umsetzung eines bereits zugrunde liegenden Konzeptes sowie im Fall der Evaluation (Projekttyp D) ist dieses Konzept ebenfalls mit einzureichen (vgl. Pkt. 14). 6.2 Anforderungen an die fachliche und methodische Fundierung des Wohnkonzeptes: Förderungsfähig sind die Entwicklung und Umsetzung eines Wohnkonzeptes, das fachlich und methodisch fundiert sein muss. Hierbei kann sich der Projektträger grundsätzlich unterstützen lassen, in dem er z. B. mit einem Unternehmen der Organisationsberatung bzw. einem wissenschaftlichen Institut sowohl in der Entwicklung und Weiterentwicklung eines handlungs- und praxisorientierten Wohnkonzeptes als auch in der praxisbezogenen Begleitung der Umsetzung des Wohnkonzeptes zusammenarbeitet. Dazu gehört nicht die Evaluation der Umsetzung des Wohnkonzeptes, da diese im Rahmen der Gesamtevaluation des Modellprogramms erfolgt. In dem IB- Formular ist darzulegen, welche eigenen Voraussetzungen hier vorliegen und welche Kooperationen hier ggf. eingegangen bzw. angestrebt werden. Eine Kooperationserklärung der beteiligten Institutionen ist soweit bereits vorhanden - als Anlage beizufügen. Liegen bereits Erfahrungen, Kompetenzen und Referenzen des Projektträgers und seines Kooperationspartners in Bezug auf die Thematik und Zielsetzung des Modellprogramms vor, sind diese aufzuzeigen. 3
4 6.3 Umsetzung der inhaltlichen Kriterien des Wohnkonzeptes Ausgehend von der Zielsetzung des Modellprogramms werden nachfolgend die Kriterien benannt, die sich als inhaltliche Anforderungen an das Wohnkonzept darstellen und die durch den Projektträger konzeptionell berücksichtigt werden müssen. Das Wohnkonzept soll obligatorisch die nachfolgend genannten Kriterien (K1) bis (K4) und fakultativ die Kriterien (K5) und/ oder (K6) und/ oder (K7) berücksichtigen. Zu jedem ausgewählten Kriterium soll der Projektträger in dem IB-Formular auf zwei Fragestellungen eingehen: a) Welche konkreten Ziele werden bzw. wurden zur Umsetzung des Kriteriums verfolgt? b) Welche konkreten Maßnahmen werden bzw. wurden zur Zielerreichung geplant bzw. umgesetzt? Verbindlichen Kriterien K1 K4 (K1) Orientierung an Nutzerbedürfnissen Damit pflegebedürftige Menschen ihren individuellen Lebens- und Wohnstil soweit wie möglich beibehalten können, soll sich das Wohnkonzept an den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Vorstellungen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren. Es ist aufzuzeigen, wie die Aufnahme dieser Wünsche z. B. in Bezug auf das Wohnen, die Pflege, die soziale Betreuung und die Alltagsgestaltung konzeptionell weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden können. (K2) Umsetzung von Selbstbestimmung Selbstbestimmung ist ein zentrales Kriterium für die geforderte Nutzerorientierung im Modellprogramm. Es ist aufzuzeigen, wie dies in Bezug auf das Wohnen und die pflegerische Versorgung z.b. über Wahlmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme von Hilfe- und Pflegeleistungen sowohl vertraglich und organisatorisch konzeptionell weiterentwickelt als auch in der alltäglichen Praxis umgesetzt werden kann. (K3) Gewährleistung von Versorgungssicherheit Um Menschen auch bei (zunehmender) Pflegebedürftigkeit den Verbleib in ihrem Wohnumfeld zu ermöglichen, soll mit dem Wohnkonzept eine kontinuierliche und angemessene Versorgung auch bei sich ändernden Bedarfslagen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sichergestellt werden. Es ist aufzuzeigen, wie dies z.b. über das Angebot einer bedarfsweisen Inanspruchnahme von Hilfe- und Pflegemodulen konzeptionell weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden kann. (K4) Umsetzung von Organisations- und Finanzierungsmodellen Neue Wohnformen sollten für die Nutzerinnen und Nutzer bezahlbar, für die Träger bzw. Anbieter wirtschaftlich und im Gesamtkontext der sozialen Sicherung finanzierbar sein. Es ist aufzuzeigen, welche Organisations- und Finanzierungsmodelle z.b. durch einen innovativen Personal- und Hilfemix, ein ambulantes Finanzierungsmodell eines bisher stationären Versorgungssettings oder 4
5 eines quartiersbezogenen Versorgungsansatzes konzeptionell weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden können Fakultativen Kriterien K5 bis K 7 (K5) Umsetzung eines Sozialraumbezuges Viele pflegebedürftige Menschen wollen am gesellschaftlichen Leben in ihrem Sozialraum außerhalb der eigenen Wohnung teilhaben. Wird dieser Schwerpunkt gewählt, ist aufzuzeigen, wie der Bezug zum Sozialraum z.b. über einen quartiersbezogenen Ansatz konzeptionell weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden kann. (K6) Umsetzung neuer Hilfestrukturen Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass die professionelle Pflege nur ein Bestandteil der Versorgungs- und Hilfestruktur sein wird, der durch andere unterstützende Betreuungsleistungen und Angebote ergänzt werden muss. Wird dieser Schwerpunkt gewählt, ist aufzuzeigen, wie neue Hilfestrukturen über einen innovativen Hilfemix z. B. bestehend aus den Selbsthilfepotenzialen der Nutzerinnen und Nutzer, der professionellen Pflege, weiterer Berufsgruppen, der Angehörigen und/ oder unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements konzeptionell weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden können. (K7) Frei gewähltes Kriterium Es besteht die Möglichkeit, ein Kriterium, welches der Zielsetzung des Modellprogramms entspricht, frei zu wählen und zu benennen. Dieses Kriterium ist analog der Vorgehensweise K1 bis K6 zu bearbeiten Weitere Anforderungen an die Konzeption Darüber hinaus sind weitere Anforderungen definiert, die bei der Einreichung einer Interessenbekundung zu berücksichtigen sind. Im IB-Formular sind Aussagen zu folgenden Anforderungen zu treffen: (A 1) Qualität der Versorgung Es ist darzulegen, wie die Qualität der Versorgung und Betreuung über das Wohnkonzept umgesetzt wird und wie in diesem Rahmen den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung getragen werden kann. (A 2) Qualitätssicherung Im Sinne einer wirksamen Umsetzung der geplanten Ziele und Maßnahmen ist es insbesondere bei den Pflegeeinrichtungen erforderlich, das Wohnkonzept mit den bestehenden und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie des Qualitätsmanagements zu verknüpfen. Es ist darzulegen, über welche Maßnahmen dies sichergestellt wird. 5
6 (A3) Übertragbarkeit Es ist einzuschätzen, inwieweit sich das Wohnkonzept und die zu erwartenden Ergebnisse des Modellprojektes auf ein anderes oder vergleichbares Setting bzw. eine andere oder vergleichbare Nutzergruppe übertragen lassen. (A4) Nachhaltigkeit Es ist darzulegen, wie die Nachhaltigkeit des Modellprojektes bereits im Projektverlauf vorbereitet wird, so dass im Anschluss der Modellförderung das Projekt weitergeführt werden bzw. sich möglichst selbst tragen kann. (A5) Innovationspotenzial Es ist darzulegen, worin das Innovationspotenzial des Wohnkonzeptes in Bezug auf die konzeptionelle Weiterentwicklung einer der bereits etablierten Wohnform besteht. 6.4 Beschreibung der Nutzerstruktur Um sowohl die Anzahl als auch die Struktur der Nutzerinnen und Nutzer der eingereichten Wohnkonzepte einschätzen zu können, sind in dem IB-Formular Informationen zur Anzahl und zum Bezug der Nutzerinnen und Nutzer zur Pflegeversicherung anzugeben. Das sind z.b. Angaben zu Bewohneranzahl, Angaben zur Mieterstruktur, Aussagen zum Anteil der Pflegestufen bzw. Pflegestufenmix, indikationsbezogene und soziodemografische Besonderheiten (z.b. Altersstruktur und Demenz) und ggf. weitere Informationen. 6.5 Beschreibung der Wohnform Darüber hinaus sind weitere Informationen zu den räumlich-architektonischen, wohnumfeldbezogenen sowie den länderspezifisch geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen anzugeben: ( W 1) Räumliche und architektonische Merkmale der Wohnform Es sind Aussagen zu treffen, die die Wohnform bzw. das Wohnangebot räumlich und architektonisch beschreiben (z.b. Anzahl der Wohnungen, gemeinschaftlich genutzten Wohnfläche, baulichen Standards, Mindestflächen, Einzelzimmerquote, Gemeinschaftsfläche, Nutzungsform der Bäder u.a.). Eine architektonische Zeichnung kann als zusätzliche Anlage eingereicht werden. (W 2) Beschreibung des Wohnumfeldes Es ist darzustellen, wie das Wohnangebot räumlich in das Wohnumfeld integriert ist (z.b. Lage im Wohngebiet, Stadtrand, zentrale Dorflage, Nähe zu Einkaufs-, Kultur- und Versorgungsmöglichkeiten und u.a.). 6
7 (W 3) Einordnung in die länderspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen Wenn zutreffend, ist unter Beachtung der länderspezifischen Wohn- und Teilhabe bzw. Heimgesetze die Wohnform einzuordnen, z.b. PfleWoqG Bayern: ambulant betreute Wohngemeinschaft oder WTG Berlin: Stationäre Einrichtung (vgl. auch Pkt. 9). Wohnungsunternehmen benennen das zugrundeliegende Gesetz, z.b. Genossenschaftsgesetz. 7. Zusammenarbeit mit regionalen Kooperationspartnern Für die Umsetzung ausgewählter Förderschwerpunkte, z.b. bei der Umsetzung neuer Hilfestrukturen oder eines Quartiersbezuges, sind der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung von Netzwerkund Verbundstrukturen wünschenswert bzw. erforderlich, da hierüber u.a. die Bereiche Wohnen, Pflege und soziale Betreuung verbindlich miteinander verknüpft werden können. Unter diesem Schwerpunkt sind die Kooperationspartner anzugeben, mit denen bereits zusammengearbeitet wird und Informationen darüber einzustellen, ob diese und ggf. weitere in die Umsetzung der Vorhaben kooperativ eingebunden werden. Eine Absichtserklärung bzw. Kooperationserklärung der beteiligten Institutionen ist, wenn bereits vorhanden, als Anlage beizufügen. 8. Bereitschaft zur Teilnahme an der Gesamtevaluation Der Projektträger erklärt mit dem Eingang der Interessenbekundung seine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme und zur Unterstützung der Gesamtevaluation des Modellprogramms im Falle einer Förderung. In die Gesamtevaluation, die durch die wissenschaftliche Begleitung des gesamten Modellprogramms koordiniert wird, werden auch Befragungen der Nutzerinnen und Nutzer, der Leitungskräfte des Trägers und ausgewählter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Angehörigen einbezogen werden. Darüber hinaus ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der wissenschaftlichen Begleitung des gesamten Modellprogramms der Einblick in die Dokumentation bezüglich des Projektverlaufes zu gewähren. 9. Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Je nach Projektträger- und Netzwerkhintergrund bestehen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die gerade aufgrund unterschiedlicher Länderregelungen, z.b. durch die geltenden Wohn- und Teilhabegesetze, wirksam werden können. Diese sind durch den Projektträger zu beachten. Im Interesse einer nachhaltigen Umsetzung des Modellprojektes ist es für die Umsetzung bestimmter Wohnformen angezeigt, die Abstimmung des Konzeptes mit der Kommune, der Heimaufsichtsbehörde und/ oder der örtlichen Pflegekasse bereits im Vorfeld bzw. in der Phase der Konzepterstellung sicherzustellen. Liegt bereits ein unterstützendes schriftliches Votum der Kommune, der Heimaufsicht und/oder der örtlichen Pflegekasse vor, soll dieses im IB-Formular kenntlich gemacht und mit eingereicht werden. 7
8 10. Mögliche Projektträger Durch das Modellprogramm werden Wohnkonzepte gefördert, die eine nutzerorientierte und individuelle Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen vor dem Hintergrund der genannten Kriterien ermöglichen. Für die Umsetzung dieser Wohnkonzepte kommt als potenzieller Projektträger eine Vielfalt von Trägern in Frage. Für die Projekttypen A, B und D sind das Träger und Verbünde von stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen bzw. deren Wohlfahrtsverbände, Träger und Initiativen von wohngemeinschaftlichen und ambulant betreuten Wohnformen, Träger von Service-Wohnen, Träger der Wohnungswirtschaft sowie nachbarschaftliche und bürgerschaftliche Initiativen und ggf. weitere Institutionen. Für den Projekttyp C kommen ausschließlich wissenschaftliche Institutionen in Frage. 11. Rahmenbedingungen der Finanzierung 11.1 Rahmenbedingungen der Förderung Durch den Projektträger ist zu beachten, dass durch dieses Modellprogramm keine Investitionsund Baumaßnahmen gefördert werden. Ausgeschlossen sind ebenfalls unangemessene Doppelförderungen, insbesondere aus laufenden Modellvorhaben. Dies trifft besonders für bereits geförderte Modellprojekte nach 8 Abs. 3 SGB XI zu. Kofinanzierungen von Dritten, z. B. seitens der Länder, der Pflegekassen, der EU und anderer Mittelgeber sind jedoch möglich, wenn sich dadurch Fördermittel unterschiedlicher Stellen ergänzen (vgl. BT-Drs. 17/9369, S. 43). Sie dürfen jedoch nicht denselben Förderzweck beinhalten Förderungsfähige Maßnahmen Förderungsfähig sind Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele des Modellprogramms dienen. Grundsätzlich gefördert werden Personalkosten inklusive Honorarleistungen sowie Sachkosten. Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen sind: - Maßnahmen der Konzeptentwicklung, z.b. durch oder in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der Organisationsberatung, einer wissenschaftlichen Institution oder aber über die Freistellung qualifizierten Personals des Projektträgers; - Maßnahmen der Organisationsentwicklung, z.b. in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der Organisationsberatung, hier z.b. Organisationsberatung, Gutachtenerstellung und andere vergleichbare Maßnahmen; - Maßnahmen der Qualifizierung, z.b. Fortbildungen für Führungskräfte oder anderes Fachpersonal zur Befähigung der Umsetzung des Wohnkonzeptes, hier etwa Fortbildungen zum Netzwerkmanagement oder zur Zusammenarbeit mit Angehörigen und Ehrenamtlichen; - Maßnahmen der Moderation, z.b. zur Netzwerkbildung im Wohnquartier sowie weitere zu begründende Maßnahmen, die mit der Entwicklung, Vorbereitung und Umsetzung des Wohnkonzeptes eingeordnet in die Zielsetzung des gesamten Modellprogramms im Zusammenhang stehen. 8
9 In dem IB-Formular sind unter diesem Punkt ausschließlich die Maßnahmen anzugeben, die im Fall der Förderung des Modellprojektes finanziell gefördert werden sollen Kostenplanung In der Kostenplanung sind die Kosten der unter Pkt genannten Maßnahmen aufzuführen und zu begründen, für die eine Förderung im geplanten Gesamtförderzeitraum vorgesehen ist. Diese Kostenplanung ist in die Projektskizze zu integrieren. In dem IB-Formular sind unter dem Pkt. Kostenplanung die Gesamtkosten des geplanten Finanzierungsvolumens einzustellen. Darüber hinaus sind ggf. die Höhe und die Quelle der Fördermittel aus parallel laufenden anderen Förderprogrammen, z.b. denen der Bundesländer, anzugeben. Sollte der Projektträger für seine Wohnform und sein Wohnkonzept, welches er in diesem Modellprogramm weiterentwickeln und umsetzen will, bereits in der Vergangenheit gefördert worden sein, ist hierüber im IB-Formular unter dem o.g. Pkt. zu informieren. Darüber hinaus ist anzugeben, ob Eigenmittel in das Projekt eingebracht werden. 12. Auswahlverfahren Für die Auswahl der eingereichten Interessenbekundungen, die zur Antragstellung in Stufe 2 aufgefordert werden, werden die unter und genannten Kriterien einer Bewertung unterzogen. Diese Kriterien werden in Bezug auf die Qualität des Wohnkonzeptes, die Methodik des geplanten Vorgehens und das Innovationspotenzial für die Weiterentwicklung bereits vorhandener Wohnformen für pflegebedürftige Menschen im Verhältnis zur Zielsetzung des Modellprogramms insgesamt bewertet. Weiterhin muss die Kostenplanung nachvollziehbar und angemessen sein. Das Potenzial für die Übertragbarkeit und die Nachhaltigkeit der Modellprojekte muss deutlich erkennbar sein. Bei der Auswahl wird weiterhin darauf geachtet werden, dass eine Vielfalt von Wohnformen in unterschiedlichen Bundesländern unter Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte wie Stadt und Land angemessen repräsentiert sind. Zur Begutachtung der eingegangenen Interessenbekundungen und zur Unterstützung bei der Auswahl der Projekte, die zur Antragsstellung (Stufe 2) aufgefordert werden, wird ein Gremium berufen, dem neben dem Bundesministerium für Gesundheit und dem GKV-Spitzenverband externe Sachverständige angehören. 13. Zeitlicher Ablauf des weiteren Verfahrens Je nach Anzahl der eingehenden Interessenbekundungen werden ab März 2014 die Projektträger, die für eine Antragstellung in Frage kommen, über ihre Teilnahme an Stufe 2 des Verfahrens informiert. Die Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren, die nicht für die Stufe 2 des Verfahrens ausgewählt wurden, werden ebenfalls informiert. Für die ausgewählten Projekte schließt sich dann als nächster Schritt das Antragsverfahren an. Dieses beginnt voraussichtlich im April Der Start der dann geförderten Einzelprojekte ist sukzessiv ab Juni 2014 vorgesehen. 9
10 14. Einzureichende Unterlagen und Formate Für die Interessenbekundung sind die bereitgestellten beschreibbaren PDF-Dateien zu nutzen. Das Formular der Interessenbekundung (IB-Formular) ist inhaltlich dem jeweiligen Projekttyp angepasst. Die geforderte Projektskizze soll maximal 7 DIN A4-Seiten mit einem Format der Schriftgröße 11, Schriftart Arial, Zeilenabstand 1,1 umfassen. Das zugrunde liegende Konzept, das im Fall der Weiterentwicklung und Evaluation (Projekttyp D) eingereicht werden soll, unterliegt keinen formalen Anforderungen. Über die geforderten Unterlagen hinaus können die Projektträger ergänzend Unterstützungs- und Empfehlungsschreiben, Kooperationserklärungen, Referenzen und ggf. architektonische Zeichnungen einreichen. Als verbindliche Dokumente für eine Interessenbekundung gelten damit folgende Dokumente: - Projekttyp A: IB-Formular Projekttyp A + Projektskizze + ggf. das zugrunde liegende Konzept - Projekttyp B: IB-Formular Projekttyp B + Projektskizze + das zugrunde liegende Konzept - Projekttyp C: IB-Formular Projekttyp C + Projektskizze + ggf. das zugrunde liegende Konzept - Projekttyp D: IB-Formular Projekttyp D + das zugrunde liegende Konzept Alle IB-Formulare werden als beschreibbare PDF-Dateien auf der Internetseite des GKV- Spitzenverbandes unter folgendem Weblink zur Verfügung gestellt: Bewerbungszeitraum und -adressat Die Interessensbekundungen sind per sowie postalisch in zweifacher Ausführung in schriftlicher Form mit der Unterschrift des Vertretungsberechtigten bis zum einzureichen beim: GKV-Spitzenverband Forschungsstelle Pflegeversicherung Betreff: Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach 45f SGB XI Berlin, Reinhardtstraße 30 modellprogramm-wohnen@gkv-spitzenverband.de Bei inhaltlichen und formalen Anfragen zum Interessenbekundungsverfahren wenden Sie sich bitte an: GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit Forschungsstelle Pflegeversicherung Frau Gabriela Seibt-Lucius Telefon:
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