Leistungsbeschreibung. Kurzstudie zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Monitoring des Umsetzungsprozesses

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1 Leistungsbeschreibung Monitoring des Umsetzungsprozesses I. Hintergrund Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung werden damit auf eine neue Grundlage gestellt. Es handelt sich um die weitreichendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Entsprechend stellt die Umsetzung der im PSG II verankerten gesetzlichen Regelungen große planerische und organisatorische Anforderungen an alle Akteure, die an der Umsetzung beteiligt sind: Die Medizinischen Dienste haben ab dem 1. Januar 2017 ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in die Praxis umzusetzen. Die Pflegekassen treffen ab dem 1. Januar 2017 auf der Grundlage der neuen Begutachtung von Pflegebedürftigkeit Leistungsentscheidungen. Zudem haben sie vor dem Umstellungsdatum ihre Versicherten über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen im Einzelfall zu informieren und ggf. zu beraten. Die mehr als Pflegeeinrichtungen hierzulande sind gefordert, ihre Pflege- und Betreuungskonzepte an die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen; dies ist durch die Pflegeselbstverwaltung auch vertraglich und vergütungsrechtlich 1

2 umzusetzen. Insbesondere die Personalausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen ist aufgrund der neuen Rahmenbedingungen hin zu überprüfen. Institutionen, die Versicherte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in ihren Interessen vertreten und beraten, haben sich auf neue Informations- und Beratungsbedarfe einzustellen. Rund um das konkrete Datum der Systemumstellung müssen viele komplexe Anforderungen bewältigt werden. Daher soll dieser Zeitraum im Rahmen eines Monitorings von einem externen Auftragnehmer begleitet werden. Ziel ist es, dem Bundesministerium für Gesundheit in Abständen von jeweils vier Wochen anhand wesentlicher Kennzahlen kurzfristig Orientierungs- und Steuerungswissen für den Prozess der Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zur Verfügung zu stellen. II. Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags ist das Monitoring der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Hierfür sind die an der Umsetzung beteiligten Akteure in regelmäßigen Abständen zum Stand der Umsetzung sowie zu möglichen Hürden aus ihrer jeweiligen Sicht zu befragen. Dabei sind statistische Kennzahlen einzubeziehen, z.b. zur Entwicklung des Begutachtungsaufkommens in den Medizinischen Diensten im Umstellungszeitraum. Berücksichtigt werden sollen insbesondere folgende Akteure: Pflegekassen Leistungserbringer Medizinische Dienste / MEDICPROOF Interessenvertretungen Pflegebedürftiger 2

3 Beratungsstellen (z.b. Pflegestützpunkte, unabhängige Patientenberatung, Verbraucherzentralen) Die zu erhebenden Informationen sollen insbesondere darüber Auskunft geben, wie die Überleitung auf das neue System funktioniert und wie die an der Umsetzung beteiligten Akteure den Vorbereitungs-, Umstellungs- und Einführungsprozess bewältigen. Der Auftrag gliedert sich in zwei Arbeitspakete: Im ersten Arbeitspaket sind die organisatorischen Rahmenbedingungen für das kontinuierliche Monitoring der an der Umsetzung beteiligten Akteure zu schaffen. Im Rahmen des zweiten Arbeitspaketes sind die laufenden Erhebungen durchzuführen, auszuwerten und die Ergebnisse an dem Auftraggeber zu übermitteln. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sollen im Oktober 2016 geschaffen werden. Der Erhebungszeitraum soll den Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2017 umfassen. Der abschließende Gesamtbericht soll am eingereicht werden. Arbeitspaket 1 - Organisatorische Rahmenbedingungen der Befragung der an der Umsetzung beteiligten Akteure Die Erhebungsinstrumente sind so zu konstruieren, dass eine Mehrbelastung der zu befragenden Akteure möglichst gering gehalten werden kann. Im Angebot sind die Details der Datenerhebung zu konkretisieren. Dabei sind z.b. Ansprechpartner bei allen Beteiligten festzulegen sowie technische Standards für Austausch, Aufbereitung, Zusammenführung und Auswertung der Daten zu entwickeln. 3

4 Arbeitspaket 2 - Monitoring: Datenerhebung, Datenauswertung und Berichterstellung Folgende Handlungsfelder sind im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings zu betrachten: Begutachtungsgeschehen in den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung Sachstand zur Neuausrichtung der vertraglichen und vergütungsrechtlichen Grundlagen der Leistungserbringer in den Ländern Sachstand zum Beratungsaufkommen und zu Beratungsbedarfen aus Sicht der Versicherten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen Die Kennzahlen und Inhalte des Monitorings sind im Detail in der Anlage A.1 zur Leistungsbeschreibung spezifiziert. Das Monitoring umfasst die folgenden Vorgänge: Datenerhebung: Der Eingang der kontinuierlichen Berichterstattung durch die an der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligten Akteure ist sicherzustellen. Des Weiteren sind die Akteure zu regelmäßigen Zeitpunkten zu befragen. Hierbei sind die unterschiedlichen an der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligten Akteure auf ihren jeweiligen unterschiedlichen Organisationsebenen einzubeziehen. Datenauswertung: Methodisch sind für das begleitende Monitoring quantitative und qualitative Methoden miteinander zu verknüpfen. Zuvorderst sind aus den erhobenen Daten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs statistische 4

5 Kennzahlen zu bestimmen. Ergänzt werden sollen diese statistischen Kennzahlen durch Informationen, die aus Befragungen und Berichterstattungen der beteiligten Akteure und Dokumentenanalysen (z.b. der Landesrahmenverträge, Beschlussempfehlungen der Vertragspartner) gewonnen werden. Berichterstellung: Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer berichtet während der Projektlaufzeit im Abstand von jeweils vier Wochen in Form eines Kurzberichts über den aktuellen Stand des Einführungs-, Umstellungs- und Umsetzungsprozesses und fasst die Ergebnisse der Datenerhebungen und -auswertung zusammen und stellt diese dem Auftraggeber schriftlich in kompakter und übersichtlicher Form zur Verfügung. Die Kurzberichte sind jeweils am 15. eines Folgemonats dem Auftraggeber vorzulegen. Am ist zudem ein Gesamtbericht einzureichen. Angebote haben ein Konzept für die regelmäßige Berichterstattung zu enthalten. Der Zugang zu den Daten der an der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligten Akteure ist sicherzustellen und durch Kooperationsvereinbarungen zu belegen. Das Angebot muss einen konkreten Ablaufplan enthalten, aus dem u.a. Details zum genauen zeitlichen Ablauf der Berichterstattung durch die Akteure sowie zur Befragung der Akteure hervorgehen. Besonders zu beachten ist der Zeitplan für das Monitoring der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Projektbeginn ist der 1. Oktober 2016, Beginn der kontinuierlichen Datenerhebung der 1. November Rückwirkend werden Daten für den Monat Oktober zusammengestellt. Der erste Kurzbericht ist zum 15. November 2016 vorzulegen. Projektende ist der 30. April Zu Beginn des Auftrags ist ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber in Berlin vorzusehen. Genderaspekte sind angemessen zu berücksichtigen. Alternativ ist zu begründen, wenn Genderaspekte für die Bearbeitung des Auftrags keine Bedeutung haben. 5

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