Leistungsbeschreibung. Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I)

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1 Leistungsbeschreibung Studie zur Wirkung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und des ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) I. Hintergrund Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Pflege-Neuausrichtungs- und dem ersten Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitungen und strukturelle Änderungen der Pflegeversicherung vorgenommen, mit dem Ziel, diese noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auszurichten sowie die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorzubereiten. Im Rahmen des Auftrags sollen die Umsetzung und Auswirkungen dieser Reformmaßnahmen erhoben werden. Die Ergebnisse dienen langfristig der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung in Deutschland. II. Gegenstand des Auftrags Primärer Gegenstand des Auftrags ist eine repräsentative Befragung von pflegedürftigen Personen und der Hauptpflegepersonen in Deutschland (sowohl ambulant als auch stationär), Pflegediensten und Pflegeheimen hinsichtlich der Auswirkungen der genannten Gesetze. Insbesondere sind Angaben zur Zufriedenheit mit einzelnen Maßnahmen und Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme von Interesse. Anknüpfend an die Studien "Wirkung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes" (Forschungsprojekt im Auftrag des BMG, durchgeführt im Jahr 2010 von TNS Infratest Sozialforschung) sowie die Studie 'Wirkungen der Pflegeversicherung" (Forschungsprojekt im Auftrag des BMG, durchgeführt von I + G Gesundheitsforschung, München, und Infratest Burke Sozialforschung, München, 1999, veröffentlicht in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 127, 2000) soll die zu vergebende Studie darüber hinaus zur Fortschreibung der Ergebnisse von 1998/1999 und 2010 genutzt werden. Hierzu sind zum einen die Fragebögen der Vorerhebung zu aktualisieren und zu ergänzen (Arbeitspaket 1) sowie zusätzliche Analysen aktueller Statistiken vorzunehmen (Arbeitspaket 2). Arbeitspaket 3 sieht die repräsentative Befragung unterschiedlicher Zielgruppen vor. Um Entwicklungstrends aufzeigen zu können, sind die erhobenen Daten analog zur Studie "Wirkungen des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes" hochzurechnen. Die Rohdaten sollen im Anschluss an das Projekt dem BMG zur Verfügung gestellt werden. 1

2 Der Auftrag enthält folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Finalisierung der Erhebungsinstrumente Die Fragebögen der Vorerhebung sind zu aktualisieren und um weitere Themenkomplexe (s. Arbeitspaket 3) zu ergänzen. Die Finalisierung der Erhebungsinstrumente muss in enger Abstimmung mit dem BMG erfolgen. Etwa einen Monat nach Auftragsbeginn ist eine Präsentation der finalen Instrumente durch den Auftragnehmer im BMG, Standort Bonn, vorzusehen. Arbeitspaket 2: Analysen aktueller Statistiken Hier sollen statistische Rahmendaten knapp dargestellt werden, in die sich die Befragung einbettet. Darunter ist z.b. die Mengen- und Strukturentwicklung der Pflegebedürftigen vor und nach den Gesetzesreformen zu verstehen. Diese Auswertung soll dabei nur soweit eingefügt werden, wie sie für die Interpretation der Befragungsergebnisse relevant ist. Arbeitspaket 3: Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen Im Rahmen der Studie sollen folgende Befragungen durchgeführt werden: 1. Repräsentative Befragung von pflegebedürftigen Personen und Hauptpflegepersonen Die Stichprobe sollte nach Bundesland und Peripheriebereich geschichtet werden, d.h. neben der Einwohnerzahl einer Gemeinde auch deren Verflechtung mit dem Umland (durch Pendlerströme, Einwohnerdichte etc.) enthalten. Im Rahmen der Befragung sollen sowohl private Pflegehaushalte als auch pflegebedürftige Personen in stationären Pflegeeinrichtungen befragt werden. Da zu erwarten ist, dass insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen ein nicht unerheblicher Anteil an Personen nicht selbständig Auskunft geben kann, kann auf die Befragung von Fachpflegepersonen zurückgegriffen werden. Die zu bearbeitenden sind von unterschiedlicher Relevanz für den stationären und ambulanten Bereich, so dass die Fragen folglich den jeweils spezifischen Gegebenheiten anzupassen sind. Grunddaten von Pflegebedürftigen und deren Hauptpflegepersonen Pflegeberatung Präsenz und Inanspruchnahme von Pflegestützpunkten Zusatzleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Gleichgeschlechtliche Pflege Rehabilitation und Pflege Einschätzung des aktuellen Leistungsangebots und künftige Weiterentwicklung Qualität der Pflege Grenzüberschreitende Pflege Migrationshintergrund von Pflegebedürftigen und Pflegenden 2

3 zu ergänzende : Vorabfragen zu pflegebedürftigen Menschen, die in einer Behinderteneinrichtung leben: Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme von anteiligem Pflegegeld für Pflegebedürftige behinderte Menschen an den Tagen, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden Inanspruchnahme von Rehabilitations- und/oder Vorsorgeleistungen Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme von Assistenzpflege bei stationärer Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Weiterzahlung des Pflegegelds Weitere zu ergänzenden Wohnform (alternative Wohnformen) Bei ambulanten Wohngruppen: Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme des Initiativprogramms zur Förderung von Umbaumaßnahmen sowie der 200 Euro pro Pflegebedürftigem für Organisatorisches Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme von Möglichkeiten des Familienpflegezeit- und des Pflegezeitgesetzes (BMFSFJ), dabei insbesondere die Anzahl der in Anspruch genommenen Tage Rehabilitation von pflegenden Angehörigen Bekanntheitsgrad von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen Nachfrage nach Hinweis im Rahmen der Begutachtung auf die Möglichkeit, sich das Gutachten zuschicken zu lassen Nachfrage nach Rehaempfehlung im Rahmen der Begutachtung und Inanspruchnahme Zwei-Wochen-Frist/Beratungsgutscheine/ 70 Euro pro Woche bei Fristüberschreitung Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme der ambulanten Leistungen nach PSG I für Pflegestufe 0 Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme der 50%igen Verwendung von Kurzzeit für Verhinderungs- und der 100%igen Verwendung von Verhinderungs- für Kurzzeitpflege Bekanntheitsgrad und Inanspruchnahme niedrigschwelliger Angebote (Betreuungs- und Entlastungsleistungen) Inanspruchnahme der Umwandlung von 40 % nicht verausgabter Sachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach PSG I (Januar 2015) Hausärztliche und fachärztliche Versorgung Inanspruchnahme anderer Angebote (kommunal, kirchlich, etc.) Inanspruchnahme von ehrenamtlicher Hilfe bei der Pflege sowie Selbsthilfegruppe 3

4 für Pflegebedürftige und/oder deren Angehörige 2. Repräsentative Befragung von ambulanten Pflegediensten Die Stichprobe sollte nach Bundesland und Peripheriebereich geschichtet werden. Durch die Befragung ambulanter Pflegedienste sollen die allgemeine Entwicklung der Pflegedienste, die seit 2010 stattgefunden hat, sowie die Entwicklung von Angebot und Inanspruchnahme erhoben werden. Personelle Situation Wirtschaftliche Situation Struktur der Pflegebedürftigen Leistungsprofil Kooperation zu ergänzende : Angebotsausweitung um und Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen als Sachleistungen nach Inkrafttreten PNG (Januar 2013) Entbürokratisierung Wohnform Personalrekrutierung Investitionskosten (bei Frage 33 und 43) 3. Repräsentative Befragung stationärer Pflegeeinrichtungen Die Stichprobe sollte nach Bundesland und Peripheriebereich geschichtet werden. Auch in diesem Segment sollen allgemeine Entwicklung und Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen erhoben werden. Personelle Situation Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner Wirtschaftliche Situation Leistungsprofile Perspektive für pflegerische Versorgung im Heim (ambulant vor stationär) Entwicklung, Situation und Perspektive bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (auch zur Spezifische Angebote für Menschen mit Migrationhintergrund (z.b. muttersprachliche Pflegende) Haus- und fachärztliche Versorgung 4

5 zu ergänzende : Beratungspflicht des MDK und des Prüfdienst PKV in Fragen der Qualitätsmängeln Einstellung zusätzlicher Betreuungskräfte in teilstationären Einrichtungen nach Inkrafttreten PNG (Januar 2013) Einstellung zusätzlicher Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen nach Inkrafttreten PNG (2013) und nach Inkrafttreten PSG I (Januar 2015) Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Unterstützung vor und nach Inkrafttreten PNG Personalrekrutierung Nutzung der Anreize für medizinische und zahnmedizinische Versorgung in Heimen Informationspflicht der Heime über Regelungen zu ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung sowie Versorgung mit Arzneimitteln seit Veränderung der Investitionskostenförderung nach (Vereinfachung durch PNG) Zahlung tariflicher/kirchenarbeitsrechtlicher Löhne nach Klarstellung im PSG I Hospiz- und Palliativversorgung Planung präventiver Aktivitäten nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Entbürokratisierung Investitionskosten (bei Frage 33 und 34) Zur Vereinfachung des Verfahrens sind als Anlage der Leistungsbeschreibung die zu übernehmenden Teile aller vier Fragebögen (Pflegebedürftige/Hauptpflegepersonen ambulant und stationär, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) der letzen Befragung 2010 beigefügt. Diese sollen weiter aktualisiert und um die genannten ergänzt werden. Die endgültigen Fragekataloge sind vor dem Einsatz mit Bundesministerium für Gesundheit abzustimmen (s. Arbeitspaket 1). In den Angeboten ist für jedes Arbeitspaket die Vorgehensweise zur Gewinnung und Auswertung der erforderlichen Daten darzulegen. Es ist ein stetiger Informationsaustausch mit dem BMG sicherzustellen. Zu Beginn des Auftrags ist ein Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber in Bonn vorzusehen. Weiterhin ist bis zum ein Zwischenbericht vorzulegen, der erste Auswertungen enthält. Die Gesamtergebnisse sind als fundierter Schlussbericht vorzulegen. Genderaspekte sind angemessen zu berücksichtigen. Alternativ ist zu begründen, wenn Genderaspekte für die Bearbeitung des Auftrags keine Bedeutung haben. 5

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