Städtebauförderung Anwenderhinweise zu den Förderprogrammen
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- Calvin Bruhn
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1 Städtebauförderung 2015 Anwenderhinweise zu den Förderprogrammen
2 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat Öffentlichkeitsarbeit Berlin Internet: Redaktion BMUB, Referat SW I 4 Gestaltung design_idee, büro_für_gestaltung, Erfurt Druck Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main Bildnachweise Siehe Seite 47. Stand Januar Auflage Exemplare Bestellung dieser Publikation Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Tel.: 030 / Fax: 030 / publikationen@bundesregierung.de Internet: Hinweis Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Gedruckt auf Recyclingpapier.
3 Inhalt Vorwort 4 Einführung 6 I Die Programme der Städtebauförderung 9 1 Soziale Stadt 10 2 Stadtumbau Ost 15 3 Stadtumbau West 20 4 Städtebaulicher Denkmalschutz 24 5 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 27 6 Kleinere Städte und Gemeinden 30 II Verfahren der Städtebauförderung 33 1 Antragstellung 34 2 Umsetzung 36 3 Gebündelter Fördermitteleinsatz in Gebieten der Stadterneuerung 40 4 Abschluss der Fördermaßnahme 46
4 4 STäDTEBaUFÖRDERUNG 2015 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, die Städtebauförderung prägt das Bild unserer Städte und Gemeinden heute entscheidend mit. Seit dem Jahr 1971 haben Bund, Länder und Kommunen eindrucksvolle Erfolge in der Stadterneuerung erzielt. Mit der Förderung 2015 setzen wir neue, zusätzliche akzente. Die Themen Grün in der Stadt und Barrierefreiheit greifen zwei aktuelle Herausforderungen der Städtebaupolitik auf: Die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und die Folgen der demografischen Entwicklung. Unsere Städte und Gemeinden müssen heute bereit sein, die erforderliche soziale, ökologische und wirtschaftliche Modernisierung aktiv zu gestalten. Damit sie die neuen aufgaben, die daraus erwachsen, besser bewältigen können, stattet der Bund die Städtebauförderungsprogramme Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und West, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Kleinere Städte und Gemeinden mit insgesamt 650 Millionen Euro aus. Weitere 50 Millionen Euro kommen für das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus als Bundesprogramm dazu. Somit stehen den Kommunen jährlich insgesamt 700 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
5 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen STäDTEBaUFÖRDERUNG Mit den angebotenen Städtebauförderprogrammen können zum Beispiel die Innenstädte und Ortszentren in ihrer baulichen Funktion und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes gestärkt werden. Es können Gebiete mit großen Wohnungsleerständen oder Brachflächen aufgewertet und entwickelt werden. Darüber hinaus werden die Städte in ihrem Engagement für benachteiligte Stadtteile und Quartiere unterstützt. Kleine und mittlere Städte und Gemeinden auf dem Land erhalten Hilfen zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Eine besondere Unterstützung gewährt der Bund Kommunen in Haushaltsnotlagen, indem zum Beispiel der Eigenanteil an der Förderung abgesenkt wird. Nicht zu unterschätzen ist auch der erhebliche konjunkturelle Impuls der Städtebauförderung: Jeder einzelne Euro Städtebauförderung stößt etwa sieben Euro städtebauliche Investitionen an. Für 2015 gehen wir einschließlich der kommunalen Kofinanzierung und privater Folgeleistungen von rund 10 Milliarden Euro Bauinvestitionen aus. Dies wiederum hat aufgrund der meist kleinteiligen aufträge sehr gute Beschäftigungseffekte in der Bauwirtschaft und im Handwerk vor Ort. am 9. Mai 2015 fand erstmalig ein bundesweiter Tag der Städtebauförderung statt. Rund 570 Kommunen haben die Gelegenheit genutzt, mit den Bürgerinnen und Bürger über Projekte, Strategien und Ziele in der Stadtentwicklung ins Gespräch zu kommen und sie zur Beteiligung und Mitgestaltung einzuladen. Die Spanne der Veranstaltungen reichte von Baustellenbesichtigungen über Rundgänge, ausstellungen und Fachforen bis hin zu Einweihungen und Festveranstaltungen. Ich bin sicher, dass mit diesem Tag viele städtebauliche Projekte deutlich an Bekanntheit und öffentlichem Interesse gewonnen haben. Die in dieser Broschüre vorgestellten Programme sollen ebenfalls dazu beitragen und motivieren, gute Ideen im Rahmen der Städtebauförderungspolitik und für die Zukunft unserer Kommunen umzusetzen. Dr. Barbara Hendricks Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
6 6 STäDTEBaUFÖRDERUNG 2015 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen Einführung Bund und Länder messen der Städtebauförderung große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung bei. Sie sehen in ihr eine wichtige aufgabe und ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung, das zugleich als Leitprogramm für die Bündelung mit anderen Fördermöglichkeiten dient. Deshalb stellt der Bund den Ländern zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahr 2015 Finanzhilfen in Höhe von 650 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Diese werden eingesetzt für die Programme: 1. Soziale Stadt, 2. Stadtumbau Ost, 3. Stadtumbau West, 4. Städtebaulicher Denkmalschutz, 5. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, 6. Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke. Die Programme der Städtebauförderung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, zur Erneuerung des Wohnumfeldes sowie zur Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren. Wir führen die Städtebauförderung auf hohem Niveau fort. So wurde das Programm Soziale Stadt erneut mit 150 Millionen Euro ausgestattet wie schon im Vorjahr. Rechtliche Grundlage der Finanzhilfen zur Städtebauförderung ist die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder nach artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen 2015 (Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015).
7 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen STäDTEBaUFÖRDERUNG Der Marktplatz in Rinteln an der Weser Ein wichtiges Ziel der Städtebauförderung ist der nachhaltige Einsatz der Fördermittel. Vor der Umsetzung ist es daher notwendig, die Fördermaßnahmen auf eine nachhaltige Wirkung der Investitionen zu prüfen. Bei der Umsetzung der konkreten Fördermaßnahmen sollen daher die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Familien beziehungsweise der Haushalte mit Kindern und der älteren Menschen, berücksichtigt werden. Das umfasst auch die ausstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen, Spielplätze und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Bund und Länder unterstreichen die Bedeutung von Grün- und Freiräumen für den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz in den Städten und Gemeinden, die biologische Vielfalt, die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt in Stadtquartieren. Sie bekräftigen das Ziel der energetischen Erneuerung in den Quartieren sowie die besonderen Möglichkeiten der Städtebauförderung, öffentliche Räume und Gebäude sowie das Wohnumfeld barrierefrei beziehungsweise barrierearm zu gestalten und damit die Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert und nutzbar zu erhalten. Die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein Ziel, auf welches sich Bund und Länder verpflichtet haben. Daher ist es notwendig, dass alle Maßnahmen der Städtebauförderung so durchgeführt werden, dass sie sowohl unterschiedliche ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch ihre unterschiedliche auswirkung auf beide
8 8 STäDTEBaUFÖRDERUNG 2015 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen Geschlechter in der art berücksichtigen, dass Ungleichbehandlungen verhindert beziehungsweise abgebaut werden. Zu beachten ist, dass eine Verwendung von Bundesmitteln der Städtebauförderung für den abriss von Denkmälern im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen nicht zulässig ist. Der Bund wird Erleichterungen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung für Kommunen in Haushaltsnotlagen gewähren. Für 12,5 Prozent der Bundesmittel kann der Bundesanteil der Förderung gleichzeitig mit dem Landesanteil auf bis zu jeweils 40 Prozent erhöht werden. Der kommunale Eigenanteil kann in diesen Fällen auf bis zu 20 Prozent abgesenkt werden. Dies soll es besonders betroffenen Kommunen erleichtern, Städtebauförderungsmittel in anspruch zu nehmen. Die Förderung des Bundes ist während des Baus und nach Fertigstellung der städtebaulichen Maßnahme öffentlich zu dokumentieren. Darüber hinaus können für städtebauliche Maßnahmen in anspruch genommen werden: Kredite aus den Infrastrukturprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau Förderbank (KfW) und aus weiteren KfW-Programmen, steuerliche Vergünstigungen für die Erhaltung von Gebäuden in Sanierungsund Entwicklungsgebieten und von Baudenkmalen. Der Bund nimmt bis zu 0,5 Prozent seiner Finanzhilfen für Forschungsvorhaben in anspruch, mit dem Ziel, die Effizienz der Programme zu bewerten sowie Erkenntnisse aus geförderten Maßnahmen für andere Fördergebiete nutzbar zu machen. Mit dem neuen Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus können national bedeutsame städtebauliche Maßnahmen mit insgesamt 50 Millionen Euro gefördert werden. Förderschwerpunkte 2015 sind hierbei insbesondere Denkmalensembles von nationalem Rang wie zum Beispiel UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerung und Grün in der Stadt. aktuelle Informationen zur Städtebauförderung des Bundes erhalten Sie auch unter:
9 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen STäDTEBaUFÖRDERUNG I Die Programme der Städtebauförderung
10 10 STäDTEBaUFÖRDERUNG 2015 anwenderhinweise zu den Förderprogrammen 1 Soziale Stadt Zweck der Förderung Das Programm Soziale Stadt ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Es richtet seine aufmerksamkeit auf die Stabilisierung und aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbessern die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das integrierte Entwicklungskonzept als wichtiges Kernelement des Programms bringt alle akteure und Ressourcen im Quartier zusammen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bringt neue Ideen, bessere Ergebnisse und erhöht die akzeptanz von Baumaßnahmen. Bislang wurden rund 640 Gesamtmaßnahmen in rund 390 Städten und Gemeinden in das Bund-Länder-Programm aufgenommen (Stand 31. Dezember 2014). Gegenstand der Förderung Die Programmmittel werden auf der Grundlage von artikel 104 b Grundgesetz für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen eingesetzt. Sie sollen dazu beitragen, die Wohnqualität und Nutzungsvielfalt zu erhöhen, die Generationengerechtigkeit der Quartiere zu verbessern und Integration aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die Fördermittel können insbesondere in folgenden Maßnahmengruppen eingesetzt werden: die Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu erhöhen, die Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie weiterer sozialer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,
11 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Brückenpark Raunheim die Verbesserung der Integration benachteiligter bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund, die umsetzung von grün- und freiräumen sowie von Maßnahmen der barrierefreiheit beziehungsweise -reduzierung, die Koordinierung der Vorbereitung, Planung und umsetzung der Maßnahmen im gebiet sowie die beteiligung und Mitwirkung der bürgerinnen und bürger (auch tag der Städtebauförderung ) und Mobilisierung ehrenamtlichen engagements, erarbeitung und fortschreibung des integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepts. Wichtige grundlage und Voraussetzung zur förderung ist ein integriertes städtebauliches entwicklungskonzept, das die gemeinde unter beteiligung der bürgerinnen und bürger aufstellt. darin werden die Ziele und Maßnahmen im fördergebiet dargestellt und auch aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den förderzeitraum hinaus getroffen. Sofern ein gesamtstädtisches Konzept bereits vorliegt, ist das entwicklungskonzept darin einzubetten beziehungsweise davon abzuleiten. die aktualität des entwicklungskonzepts ist regelmäßig sicherzustellen.
12 12 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Förderhöhe Aufteilung der Finanzhilfen Im Jahr 2015 stellt der bund den Ländern finanzhilfen in Höhe von rund 150 Millionen euro (Verpflichtungsrahmen) für Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Verfügung. die finanzhilfen werden, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle aufgeteilt. Mittelbündelung und Kooperation mit Dritten Mit den Städtebaufördermitteln können investive sowie investitionsvorbereitende beziehungsweise -begleitende Maßnahmen unterstützt werden. Soziale Stadtentwicklung braucht jedoch viele Partner, um integrierte Handlungsansätze Bundesland Finanzhilfen in Tausend Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin Ost Berlin West Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt zur verwirklichen. das gilt vor allem für ergänzende Maßnahmen im sozialintegrativen bereich, die ein wichtiger bestandteil der sozialen Stadtteilentwicklung sind. das Programm Soziale Stadt ist deshalb auf ressortübergreifende Zusammenarbeit und bündelung mit Programmen aus anderen Politikbereichen auf bundes-, Landes- und gemeindeebene angelegt. So werden Synergieeffekte genutzt (zum beispiel mit den Politikbereichen bildung, Integration, gesundheitsförderung, Stärkung der lokalen ökonomie, ausbildung und beschäftigung). auch soll das vielfältige engagement von Stiftungen, unternehmen und Vereinen erschlossen werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sollen deshalb bereits im Quartier laufende Projekte, ressourcen, Programme, netzwerke und vergleichbare aktivitäten mit der Städtebauförderung gebündelt und verzahnt werden. Vorrangig
13 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung gefördert werden somit solche gesamtmaßnahmen, die im fördergebiet für solche ergänzenden Maßnahmen mit dritten kooperieren. dazu sollen im rahmen der gesamtmaßnahme die fördermittel des bundes und der Länder mit Mitteln Privater und/oder weiteren Mitteln der öffentlichen Hand wie zum beispiel geeigneter sonstiger förderung von bund, Ländern und Kommunen gebündelt und ergänzt werden. Art und Umfang der Förderung der bund beteiligt sich an der finanzierung der förderfähigen Kosten in den Programmgebieten mit einem drittel. die weiteren zwei drittel haben Länder und gemeinden aufzubringen. die aufteilung der Mittel im Verhältnis Landgemeinden obliegt den Ländern. die gemeinden erhalten die fördermittel des bundes und der Länder als Zuschuss. die endgültige Höhe des Zuschusses setzt das Land aufgrund einer abrechnung der gemeinde über die gesamtmaßnahme fest. Ergänzendes ESF-Bundesprogramm BIWAQ Mit Mitteln des europäischen Sozialfonds (esf) und des bundesministeriums für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit (bmub) führt der bund das ergänzende arbeitsmarktprogramm bildung, Wirtschaft, arbeit im Quartier (biwaq) mit Schwerpunkt in benachteiligten Stadtquartieren (Programmgebiete der Sozialen Stadt ) durch. eine besonderheit ist die Sozialraumorientierung und die Verzahnung von Instrumenten der Städtebauförderung mit Maßnahmen der arbeitsförderung. Sie Berlin, Marzahn Nord-West, Nachbarschaftshaus
14 14 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen verbessern die Qualifikation und soziale Situation der Stadtteilbewohnerinnen und Stadtteilbewohner und damit auch ihre Perspektiven auf dem arbeitsmarkt. Ziele des esf- bundesprogramms biwaq: Integration von Langzeitarbeitslosen in den arbeitsmarkt, Integration von Jugendlichen in eine ausbildung und in den arbeitsmarkt (einschließlich Verbesserung des Übergangs von der Schule in den beruf), Stärkung der lokalen ökonomie. auch in der neuen esf-förderperiode 2014 bis 2020 läuft das bundesprogramm bildung, Wirtschaft, arbeit im Quartier für Projekte zur Integration in arbeit und Stärkung der lokalen ökonomie weiter. der fokus liegt dabei auf benachteiligten, strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen im rahmen des förderprogramms Soziale Stadt. die neue, im november 2014 ausgeschriebene förderrunde umfasst die Jahre 2015 bis aus dem europäischen Sozialfonds stehen für biwaq in der gesamten förderperiode 2014 bis 2020 bis zu 90 Millionen euro bereit. durch die Kofinanzierung aus dem Haushalt des bmub (bis zu rund 64,5 Millionen euro) kann der erforderliche eigenanteil der Projektträger auf 10 Prozent gesenkt werden. ein novum in der neuen esf-förderperiode ist die Zusammenarbeit zweier Ministerien, des bundesministeriums für familie, Senioren, frauen und Jugend (bmfsfj) und des bmub: das gemeinsame Programm Jugend StärKen im Quartier kümmert sich um den Übergang von der Schule in beruf für junge Menschen in benachteiligten Quartieren. finanzielle ressourcen und fachliches Know-how werden im Sinne der ressortübergreifenden Zusammenarbeit gezielt in diese Stadt- und Ortsteile gelenkt, die Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt oder vergleichbare soziale brennpunkte sind. dort werden sie gebündelt, um die jungen Menschen in den betroffenen Quartieren noch effizienter zu unterstützen. Weitere Informationen zum biwaq-programm hält die Internetseite bereit.
15 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Stadtumbau Ost für das Programm Stadtumbau Ost stellt der bund den neuen Ländern sowie berlin (für den Ostteil der Stadt) finanzhilfen für die bewältigung des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels, insbesondere für aufwertungsund rückbaumaßnahmen, zur Verfügung. bislang wurden rund 470 Städte und gemeinden mit rund Maßnahmen in diesem Programm gefördert (Stand 31. dezember 2014). Zweck der Förderung das Programm unterstützt die Städte und gemeinden dabei ihre Standortqualitäten auch im Zuge des Strukturwandels zu erhalten und zu verbessern. Im Mittelpunkt des Programms steht die gezielte aufwertung von Innenstädten und erhaltenswerten Stadtquartieren sowie die Stabilisierung städtischer Strukturen durch den abriss leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen. der bund beteiligt sich am Stadtumbau mit finanzhilfen an die Länder gemäß artikel 104 b des grundgesetzes in Verbindung mit 171 b absatz 4 baugesetzbuch. die Länder reichen die bundesmittel gemeinsam mit den Landesmitteln an die einzelnen gemeinden weiter. Schwerin, Neu-Zippendorf, Stadtumbau in Wohnsiedlungen
16 16 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Gegenstand der Förderung förderfähig sind gesamtmaßnahmen auf der grundlage von städtebaulichen entwicklungskonzepten. das städtebauliche entwicklungskonzept legt auf der basis von aussagen über die zu erwartende entwicklung der bevölkerung, des Wohnungsbestandes und der Wohnungsnachfrage und zum städtebaulichen Leitbild die im Stadtumbaugebiet durchzuführenden Vorhaben fest. diese beziehen sich in der regel auf das gesamte gemeindegebiet und wenn möglich auch auf den Verflechtungsbereich. die räumliche festlegung der fördergebiete erfolgt als Stadtumbaugebiet nach 171 b baugesetzbuch. Sie kann auch, soweit erforderlich, als Sanierungsgebiet nach 142 baugesetzbuch, als städtebaulicher entwicklungsbereich nach 165 baugesetzbuch oder sofern für Maßnahmen der aufwertung und Sicherung als erhaltungsgebiet nach 172 baugesetzbuch erfolgen. die fördermittel können eingesetzt werden für: den rückbau von Wohnungen, die aufwertung von Stadtquartieren, Innenstadt von Rostock
17 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung die Sanierung und Sicherung von gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden (altbauten), sowie den erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sanierung und Sicherung, die rückführung der städtischen Infrastruktur. der rückbau von Wohnungen betrifft leer stehende, dauerhaft nicht mehr nachgefragte Wohngebäude oder Wohngebäudeteile. die Mittel können eingesetzt werden für aufwendungen zur freimachung von Wohnungen, für den unmittelbaren rückbau (abrisskosten) sowie für eine einfache Herrichtung des grundstücks zur Wiedernutzung. baukulturell wertvolle altbauten sollen erhalten werden. deshalb ist der rückbau von vor 1919 errichteten Vorderhäusern oder anderen das Stadtbild prägenden gebäuden ohne kommunalen eigenanteil nicht förderfähig. ebenfalls nicht förderfähig ist der rückbau von denkmalgeschützten gebäuden (unabhängig vom baualter). Zur aufwertung gehören: die erarbeitung oder fortschreibung von integrierten städtebaulichen entwicklungskonzepten sowie die bürgerbeteiligung, die Verbesserung des öffentlichen raums und des Wohnumfeldes, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter flächen sowie von brachflächen, die anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der grundversorgung, die aufwertung und der umbau des vorhandenen gebäudebestands. dazu gehört auch die erhaltung von gebäuden mit baukultureller bedeutung, wie zum beispiel die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden, die umsetzung von grün- und freiräumen sowie von Maßnahmen der barrierefreiheit beziehungsweise -reduzierung, sonstige bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind, die beteiligung und Mitwirkung von bürgerinnen und bürgern (auch tag der Städtebauförderung ), Leistungen von beauftragten. Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen können an vor 1949 errichteten gebäuden (altbauten) ohne kommunalen eigenanteil gefördert werden. auch der erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sicherung und Sanierung kann ohne kommunalen eigenanteil gefördert werden.
18 18 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen die rückführung der städtischen Infrastruktur bezieht sich sowohl auf soziale einrichtungen, wie zum beispiel Kindergärten und Schulen, als auch auf die stadtumbaubedingte rückführung der technischen Infrastruktur zur Ver- und entsorgung, wie zum beispiel Leitungsnetze. förderfähig sind auch Vorhaben, die auf grund des Stadtumbaus erforderlich sind, um die funktionsfähigkeit zu sichern. um beim Stadtumbau Kosten für die rückführung der technischen Infrastruktur gering zu halten beziehungsweise zu vermeiden, sind die Ver- und entsorgungsunternehmen an der erarbeitung und fortschreibung der städtebaulichen entwicklungskonzepte zu beteiligen. der anteil der für Maßnahmen wie Sanierung und Sicherung einschließlich erwerb sowie für die rückführung städtischer Infrastruktur eingesetzten bundesmittel, die das Land im Programmjahr 2013 für den Stadtumbau Ost erhält, kann insgesamt bis zu 30 Prozent betragen. Förderhöhe der bund stellt den neuen Ländern im Jahr 2015 insgesamt rund 105 Millionen euro für den Stadtumbau zur Verfügung. die finanzhilfen werden, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle aufgeteilt. Von 2002 bis 2014 stellte der bund den neuen Ländern sowie berlin (für den Ostteil der Stadt) bereits finanzhilfen in Höhe von 1,4 Milliarden euro zur Verfügung. Aufteilung der Finanzhilfen Bundesland Finanzhilfen in Tausend Euro Berlin Ost Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt Mindestens 50 Prozent der ursprünglichen bundesmittel sind grundsätzlich für die förderung der aufwertung bestimmt, um die attraktivität der Städte zu erhöhen. diese Vorgabe muss nicht bei jeder einzelnen Maßnahme eingehalten werden, es genügt die beachtung auf Landesebene. dabei können die Länder die für Maßnahmen wie Sanierung und Sicherung von altbauten sowie erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sanierung und Sicherung und die rückführung der städtischen Infrastruktur eingesetzten Mittel anrechnen.
19 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Art und Umfang der Förderung der anteil des bundes an der förderung ist unterschiedlich: bei der aufwertung von Stadtquartieren beteiligt sich der bund an der finanzierung mit einem drittel an den förderfähigen Kosten. die übrigen zwei drittel sind vom Land und der gemeinde aufzubringen. beim rückbau von Wohnungen, der Sanierung und Sicherung von gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden (altbauten), und beim erwerb von altbauten durch Städte und gemeinden zur Sicherung und Sanierung beträgt der bundesanteil bis zu 50 Prozent des förderaufwandes; den übrigen förderaufwand trägt das Land, so dass die gemeinden keinen eigenanteil leisten müssen. bei der rückführung der städtischen Infrastruktur beträgt der bundesanteil höchstens 50 Prozent des förderaufwandes, so dass die gemeinden auch hier keinen eigenanteil leisten. der gemeinde werden die Städtebaufördermittel des bundes und der Länder für den Stadtumbau als Zuschuss gewährt. Soweit diese nicht selbst Maßnahmenträger ist, werden die fördermittel an die eigentümer/investoren weitergegeben: a) beim rückbau von Wohnungen richtet sich der Zuschuss nach den Quadratmetern der rückgebauten Wohnfläche. der bund beteiligt sich mit bis zu 35 euro je Quadratmeter der nachgewiesenen Kosten. ausnahmen sind nur nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung zulässig. b) bei der rückführung der städtischen Infrastruktur beträgt der Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 Prozent des förderaufwandes, der bundesanteil am Zuschuss zu den gesamtkosten der Vorhaben beträgt höchstens 25 Prozent. Im bereich der sozialen Infrastruktur kann für die Herrichtung eines gebäudes für eine neue nutzung oder zu den Kosten des unvermeidbaren rückbaus ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent gewährt werden, der bundesanteil am Zuschuss zu den gesamtkosten beträgt bis zu 45 Prozent. näheres bestimmen die förderrichtlinien der Länder.
20 20 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 3 Stadtumbau West der wirtschaftliche und demografische Strukturwandel verstärkt die städtebaulichen Probleme in den alten Ländern. um die Städte und gemeinden bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zu unterstützen, startete die bundesregierung im Jahr 2004 das Programm Stadtumbau West. Mit dem Programm will der bund die Städte in den alten Ländern veranlassen, sich frühzeitig auf die notwendigen anpassungsprozesse einzustellen. bis zum 31. dezember 2014 wurden rund 450 Städte und gemeinden mit rund 520 Maßnahmen in das Programm aufgenommen. das Programm Stadtumbau West soll auch vorbeugend eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass künftig Wohnungen im Westen deutschlands wegen Leerstands in einem umfang zurückgebaut werden müssen, wie das heute in den neuen Ländern notwendig ist. das Programm soll darüber hinaus ermöglichen, neubaugebiete der 1950er bis 1970er Jahre an die heutigen anforderungen anzupassen sowie die Konversion industrieller und militärischer Liegenschaften zu unterstützen. Zweck der Förderung die Stadtumbaumaßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, dass die Siedlungsstruktur den erfordernissen der entwicklung von bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird, die Wohn- und arbeitsverhältnisse sowie die umwelt verbessert werden, innerstädtische bereiche gestärkt und altbau erhalten werden, nicht mehr bedarfsgerechte bauliche anlagen einer neuen nutzung zugeführt werden, einer anderen nutzung nicht zuführbare bauliche anlagen zurückgebaut werden, freigelegte flächen einer nachhaltigen städtebaulichen entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden.
21 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Ersatzneubauten und neu geschaffener Freiraum in der Flensburger 1950er-Jahre-Wohnsiedlung Fruerlund-Süd der bund beteiligt sich am Stadtumbau mit finanzhilfen an die Länder gemäß artikel 104 b des grundgesetzes. die Länder reichen die bundesmittel gemeinsam mit den Landesmitteln an die einzelnen gemeinden weiter. Gegenstand der Förderung förderfähig sind gesamtmaßnahmen auf der grundlage eines städtebaulichen entwicklungskonzepts, in dem Ziele und Maßnahmen im fördergebiet schriftlich und zeichnerisch dargestellt sind. das Konzept soll räumlich und sachlich die aspekte umfassen, welche für die Stadtumbaumaßnahme im fördergebiet sowie für die auswirkungen und die bedeutung der Stadtumbaumaßnahme auf und für das übrige Stadtgebiet sowie die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind.
22 22 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen die bundesfinanzhilfen können eingesetzt werden für: die Vorbereitung der gesamtmaßnahme wie erarbeitung (fortschreibung) von städtebaulichen entwicklungskonzepten sowie die bürgerbeteiligung, Klimaschutz und auch Klimaanpassungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen, die städtebauliche neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Verkehrs-, Industrie- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen raums, des Wohnumfeldes und der privaten freiflächen, die anpassung der städtischen Infrastruktur und die Sicherung der grundversorgung, die aufwertung und den umbau des vorhandenen gebäudebestands. dazu gehört auch die erhaltung von gebäuden mit baukultureller bedeutung, wie zum beispiel die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden, die umsetzung von grün- und freiräumen sowie von Maßnahmen der barrierefreiheit beziehungsweise -reduzierung, den rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter gebäude oder gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter flächen, sonstige bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind, die beteiligung und Mitwirkung von bürgerinnen und bürgern (auch tag der Städtebauförderung ), Leistungen von beauftragten. der gemeinde werden die Städtebaufördermittel des bundes und der Länder für den Stadtumbau als Zuschuss gewährt, den sie, soweit sie nicht selbst Maßnahmenträger ist, an die eigentümer/investoren weitergibt. die Mittel können auch eingesetzt werden für innenstadt- oder stadtteilbedingten Mehraufwand beim bau oder der Herrichtung von gebäuden und ihres umfeldes für Handel, dienstleistungen, innenstadt- oder stadtteilverträgliches gewerbe. das fördergebiet ist durch beschluss der gemeinde räumlich abzugrenzen. die räumliche festlegung erfolgt als Stadtumbaugebiet nach 171 b baugesetzbuch. Sie kann auch, soweit erforderlich, als Sanierungsgebiet nach 142 baugesetzbuch, als städtebaulicher entwicklungsbereich nach 165 baugesetzbuch oder als erhaltungsgebiet nach 172 baugesetzbuch erfolgen.
23 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Förderhöhe der bund stellt den alten Ländern im Jahr 2015 insgesamt rund 105 Millionen euro für die förderung von Stadtumbaumaßnahmen zur Verfügung. die finanzhilfen werden, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle aufgeteilt. der bund beteiligt sich an der finanzierung von Maßnahmen zum Stadtumbau West mit einem drittel der förderfähigen Kosten. Aufteilung der Finanzhilfen Land Finanzhilfen in Tausend Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin West Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Insgesamt Osnabrück, Rückbau von Mannschaftsunterkünften auf dem Areal der ehemaligen Winkelhausenkaserne
24 24 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 4 Städtebaulicher denkmalschutz Zweck der Förderung Mit dem Programm sollen bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und -bereiche über die jeweiligen einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen eigenart und geschlossenheit erhalten und zukunftsweisend weiterentwickelt werden. dazu gehören auch herausragende Stadterweiterungsgebiete des 19. und 20. Jahrhunderts, gründerzeitliche Mietshausquartiere, garten- und Satellitenstädte, Siedlungsbereiche aus den 50er und 60er Jahren sowie Orte der Industriekultur. Sie sollen auf diese Weise als vitale Orte gestärkt werden, die für alle bereiche des Lebens Wohnen, arbeit, Handel, Kultur und freizeit und für alle gruppen der Stadtgesellschaft sowie deren gäste gleichermaßen attraktiv sind. die finanzhilfen werden eingesetzt in gebieten mit städtebaulicher erhaltungssatzung (gemäß 172 baugesetzbuch) oder in Sanierungsgebieten nach 142 baugesetzbuch, zu deren Sanierungszielen die erhaltung der baukulturell wertvollen bausubstanz gehört. bis einschließlich 2014 wurden in 210 Städten der neuen Länder rund 260 Maßnahmen und in 230 Städten der alten Länder rund 230 Maßnahmen mit finanzmitteln des Programms gefördert. Zur begleitung des fördersprogramms hat das bundesministerium für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit eine expertengruppe Städtebaulicher denkmalschutz berufen, welche den bund in Sachfragen berät. Gegenstand der Förderung die finanzhilfen des bundes werden eingesetzt für gesamtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter bausubstanz auf breiter grundlage zu sichern und zu erhalten. die bundesfinanzhilfen können eingesetzt werden für: die Sicherung erhaltenswerter gebäude, historischer ensembles oder
25 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung sonstiger baulicher anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher bedeutung, die Modernisierung und Instandsetzung, den um- und ausbau erhaltenswerter gebäude oder ensembles, die erhaltung und umgestaltung von Straßen und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher bedeutung, die durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses, die umsetzung von grün- und freiräumen sowie von Maßnahmen der barrierefreiheit beziehungsweise -reduzierung, den innenstadtbedingten Mehraufwand für die Herrichtung von gebäuden und ihres umfeldes für Handel, dienstleistungen und innenstadtverträgliches gewerbe, die Vorbereitung der gesamtmaßnahme sowie die erarbeitung und fortschreibung von Planungen und integrierten entwicklungskonzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, Sanierungs- sowie anderen bestätigten beauftragten zur beratung von eigentümern/investoren über die einhaltung von regelungen der denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen sowie das Quartiersmanagement, die beteiligung und Mitwirkung von bürgerinnen und bürgern (auch tag der Städtebauförderung ) und aufwendungen für den Wissenstransfer. fördervoraussetzung ist ein integriertes städtebauliches entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen für das fördergebiet unter beteiligung der bürgerinnen und bürger dargestellt sind. das entwicklungskonzept ist in ein bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten beziehungsweise davon abzuleiten, die aktualität des entwicklungskonzeptes ist sicherzustellen. der bund beteiligt sich nicht an der finanzierung von Maßnahmen des abrisses von denkmälern. bundesmittel, welche die neuen Länder nicht für die fördergebiete des Städtebaulichen denkmalschutzes in anspruch nehmen, können nach Maßgabe der in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung festgelegten bedingungen für die erhaltung von ortsbildprägenden bauwerken eingesetzt werden. das gleiche Prinzip wird angewandt bei Mitteln, die von anderen Ländern ungenutzt bleiben und dadurch eine umverteilung auf neue Länder ermöglichen. damit ist es in den neuen Ländern möglich, die erhaltung von ortsbildprägenden einzelobjekten, wie zum beispiel dorfkirchen, zu fördern.
26 26 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Förderhöhe Aufteilung der Finanzhilfen Im Jahr 2015 stellt der bund den Ländern für Maßnahmen des Städtebaulichen denkmalschutzes finanzhilfen in Höhe von rund 110 Millionen euro (Verpflichtungsrahmen) bereit. die finanzhilfen werden, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle aufgeteilt. Art und Umfang der Förderung der bund beteiligt sich am Programm Städtebaulicher denkmalschutz an der finanzierung förderfähiger Kosten in den neuen Ländern mit 40 Prozent. die Länder verpflichten sich zu einer beteiligung an der finanzierung förderfähiger Bundesland Finanzhilfen in Tausend Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin Ost Berlin West Brandenburg Bremen 421 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 700 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt Kosten mindestens in derselben Höhe. damit reduziert sich der eigenanteil der gemeinden auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten. In den alten Ländern beteiligt sich der bund an der finanzierung der Maßnahmen mit 33,33 Prozent der förderfähigen Kosten. die gemeinden erhalten die fördermittel des bundes und der Länder als Zuschuss. die endgültige Höhe des Zuschusses setzt das Land aufgrund einer abrechnung der gemeinde über die gesamtmaßnahme fest. förderfähig sind die unrentierlichen Kosten der Maßnahmen. Weiteres bestimmen die förderrichtlinien der Länder.
27 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung aktive Stadt- und Ortsteilzentren Zweck der Förderung In vielen Kommunen ist ein funktionsverlust der zentralen Versorgungsbereiche zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem einzugsbereich, nebenzentren in Stadtteilen sowie grund- und nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen auch von kleineren gemeinden bezeichnet. In den Zentren werden die folgen der demografischen entwicklung sowie des wirtschaftlichen Strukturwandels besonders sichtbar. das Programm aktive Stadt- und Ortsteilzentren soll zur Vorbereitung und durchführung von gesamtmaßnahmen zur erhaltung und entwicklung dieser bereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, arbeiten und Leben dienen. die fördergegenstände und Instrumente des Programms unterstützen eine Kombination von baumaßnahmen zur Stärkung der nutzungsvielfalt mit beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen. Altstadt von Schwedt/Oder
28 28 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen bislang wurden rund 500 Maßnahmen in rund 450 Städten und gemeinden im Programm aktive Stadt- und Ortsteilzentren gefördert (Stand: 31. dezember 2014). Gegenstand der Förderung die finanzhilfen des bundes werden eingesetzt für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie: aufwertung des öffentlichen raumes (Straßen, Wege, Plätze), Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden gebäuden (auch energetische erneuerung), bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten gebäuden oder brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung, Citymanagement, beteiligung von nutzungsberechtigten (vergleiche hierzu 138 baugesetzbuch) sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften, die umsetzung von grün- und freiräumen sowie von Maßnahmen der barrierefreiheit bezeihungsweise -reduzierung, die beteiligung und Mitwirkung von bürgerinnen und bürgern (auch tag der Städtebauförderung ), Leistungen beauftragter. fördervoraussetzung ist ein integriertes städtebauliches entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen für das fördergebiet unter beteiligung der bürgerinnen und bürger dargestellt sind. das entwicklungskonzept ist in ein bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten beziehungsweise davon abzuleiten, die aktualität des entwicklungskonzeptes ist sicherzustellen. das fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. die räumliche abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach 142 baugesetzbuch, städtebaulicher entwicklungsbereich nach 165 baugesetzbuch, erhaltungsgebiet nach 172 baugesetzbuch, Maßnahmengebiet nach 171 b, 171 e oder 171 f baugesetzbuch, untersuchungsgebiet nach 141 baugesetzbuch oder durch beschluss der gemeinde erfolgen.
29 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Förderhöhe Aufteilung der Finanzhilfen Im Jahr 2015 stellt der bund finanzhilfen von insgesamt rund 110 Millionen euro für die förderung der Innenentwicklung zur Verfügung. die aufteilung der finanzhilfen erfolgt, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle dargestellt. Art und Umfang der Förderhöhe der bund beteiligt sich an der finanzierung förderfähiger Kosten mit einem drittel. die anderen zwei drittel müssen Land und gemeinde aufbringen. Bundesland Finanzhilfen in Tausend Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin Ost Berlin West Brandenburg Bremen 922 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Zur stärkeren beteiligung und Insgesamt Mitwirkung von betroffenen kann insbesondere in diesem Programm die gemeinde fonds einrichten (sogenannte Verfügungsfonds). der fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von bund, Land und gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater akteure oder zusätzlichen gemeindemitteln. die Mittel aus dem fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.
30 30 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 6 Kleinere Städte und gemeinden Zweck der Förderung Vor allem Klein- und Mittelstädte in ländlichen, dünn besiedelten räumen sind wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren und ankerpunkte für die Sicherung der öffentlichen daseinsvorsorge. Sie erfüllen mit ihrem öffentlichen Infrastrukturangebot elementare zentralörtliche Versorgungsfunktionen für die gemeinden und dörflich geprägten Orte im umland. die Sicherung der daseinsvorsorge ist jedoch zunehmend durch die folgen des demografischen Wandels wie arbeitsplatzverlust und abwanderung, alterung der bevölkerung und die damit verbundene veränderte nachfrage gefährdet. die kostenbedingte aufgabe wichtiger örtlicher bezugspunkte bedeutet erhebliche funktions- und attraktivitätsverluste für die Versorgung der bevölkerung und für das städtebauliche umfeld. Mit dem Programm sollen deshalb vor allem kleinere Städte und gemeinden in ländlichen räumen als ankerpunkte der daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion soll dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem niveau für die bevölkerung der gesamten region gesichert und gestärkt werden. ein Handlungsschwerpunkt des Programms ist die unterstützung aktiver interkommunaler beziehungsweise überörtlicher Zusammenarbeit bei der gestaltung der Infrastruktur der daseinsvorsorge. bislang wurden rund 370 gesamtmaßnahmen in diesem Programm gefördert (Stand: 31. dezember 2014). die Mehrheit der Maßnahmen wird in interkommunalen Kooperationen umgesetzt. Gegenstand der Förderung die finanzhilfen des bundes werden eingesetzt für städtebauliche gesamtmaßnahmen zur erhaltung und entwicklung der kommunalen Infrastruktur der daseinsvorsorge. gefördert werden vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein netzwerk bildende Städte und gemeinden.
31 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Ummerstadt förderfähig sind insbesondere: die erarbeitung und fortschreibung interkommunaler beziehungsweise überörtlicher integrierter entwicklungskonzepte, welche insbesondere aussagen zur bewältigung der folgen des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen entwicklungszielen und Schwerpunkten zur künftigen Sicherung der daseinsvorsorge enthalten, der aufbau strategischer netzwerke zur überörtlichen Kooperation, investitionsbegleitende Maßnahmen zur aktivierung bürgerschaftlichen engagements und der öffentlichkeitsarbeit, die beteiligung und Mitwirkung von bürgerinnen und bürgern (auch tag der Städtebauförderung ), Investitionen zur behebung städtebaulicher Missstände und zur anpassung der Infrastruktur der daseinsvorsorge, die im überörtlichen abstimmungsprozess als wichtig erkannt wurde, wie zum beispiel: bauliche Maßnahmen zur anpassung und Sanierung öffentlicher, sozialer und kultureller einrichtungen, Sanierung und bedarfsorientierter umbau leer stehender gebäude (zum beispiel zu flexibel nutzbaren Multifunktionshäusern für eine wohnortnahe Versorgung), Maßnahmen zur Schaffung und erhaltung von grün- und freiräumen sowie zur barrierefreiheit beziehungsweise -reduzierung von gebäuden und flächen.
32 32 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Förderhöhe der bund stellt den Ländern im bundeshaushaltsplan 2015 bundesmittel in Höhe von rund 70 Millionen euro (Verpflichtungsrahmen) für die förderung kleinerer Städte und gemeinden zur Verfügung. die finanzhilfen werden, nach abzug der forschungsmittel des bundes, wie in nebenstehender tabelle aufgeteilt. Art und Umfang der Förderhöhe der bund beteiligt sich an der finanzierung der Maßnahmen grundsätzlich mit einem drittel der förderfähigen Kosten. die übrigen zwei drittel sind von Land und gemeinde aufzubringen. Aufteilung der Finanzhilfen Bundesland Finanzhilfen in Tausend Euro Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 554 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 997 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Insgesamt Bündelung mit anderen Programmen das Programm Kleinere Städte und gemeinden soll deutlich über die konkrete förderung hinaus wirken, indem es mit weiteren fördermöglichkeiten gebündelt wird. dazu dienen insbesondere die überörtlichen integrierten entwicklungskonzepte. Im Zuge der gemeinsamen analyse der Probleme und der erarbeitung integrierter Lösungsstrategien und Maßnahmen müssen notwendigerweise auch andere finanzierungs- und fördermöglichkeiten (bund, Länder, europäische union, Private) einbezogen werden.
33 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung II Verfahren der Städtebauförderung
34 34 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 1 antragstellung antragsberechtigt für die Städtebauförderung sind nur die Städte und gemeinden. der antrag ist bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium oder einer von ihm beauftragten behörde (zum beispiel regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt) zu stellen. die zuständigen Ministerien beziehungsweise Senatsverwaltungen der Länder: Land Baden-Württemberg: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Schlossplatz Stuttgart Telefon: 0711 / Freistaat Bayern: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde Franz-Josef-Strauß-Ring München Telefon: 089 / Land Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Württembergische Straße Berlin Telefon: 030 / Land Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Telefon: 0331 / Land Bremen: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Ansgaritorstraße Bremen Telefon: 0421 / Land Hamburg: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße Hamburg Telefon: 040 / Land Hessen: Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße Wiesbaden Telefon: 0611 / Land Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Johannes-Stelling-Straße Schwerin Telefon: 0385 / Land Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz Hannover Telefon: 0511 / Land Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Jürgensplatz Düsseldorf Telefon: 0211 /
35 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Land Rheinland-Pfalz: Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Schillerplatz Mainz Telefon: / 160 Land Saarland: Ministerium für Inneres und Sport Keplerstraße Saarbrücken Telefon: 0681 / Freistaat Sachsen: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße Dresden Telefon: 0351 / Land Sachsen-Anhalt: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße Magdeburg Telefon: 0391 / Land Schleswig-Holstein: Ministerium des Inneren Düsternbrooker Weg Kiel Telefon: 0431 / Freistaat Thüringen: Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaates Thüringen Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Telefon: 0361 /
36 36 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 2 umsetzung Verantwortlich für die umsetzung der Städtebauförderung sind die Länder. für alle fragen zur umsetzung der förderung sind somit die Landesministerien beziehungsweise die von ihnen beauftragten behörden zuständig. die förderung erfolgt anhand der förderrichtlinien der Länder, welche die konkreten Inhalte der förderfähigen Maßnahmen beinhalten. folgende Übersicht (Stand Januar 2015) erfolgt ohne anspruch auf Vollständigkeit und aktualität: Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für finanzen und Wirtschaft über die förderung städtebaulicher erneuerungs- und entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien Stbaufr 2013) Dateien/Downloads/Arbeiten_und_Leben/Städtebauförderung/ Staedtebaufoerderungsrichtlinien_in_der_Fassung_vom_23_09_2013 NBest _.pdf Bayern: richtlinien zur förderung städtebaulicher erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien Stbaufr 2007/2010) stbaufr_2007_2010.pdf Berlin: Verwaltungsvorschrift über die gewährung von fördermitteln im rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil (VV ZIS 2007) stadt/vv_zis_2007.pdf ausführungsvorschriften über die finanzierung der Vorbereitung, durchführung und abrechnung städtebaulicher gesamtmaßnahmen (av Stadterneuerung
37 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Brandenburg: Städtebauförderungsrichtlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (Stbaufr) (2009/2012) StBauFR_09_AL_2-Schlusszeichnung_07_09_2012.pdf förderrichtlinie zur Stadtentwicklung (2003) richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (nser) (2010) zur%20nachhaltigen%20stadtentwicklung%20nser.pdf Weitere richtlinien: Bremen: Hamburg: Weiterentwicklung des rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung und globalrichtlinie (2012) Hessen: richtlinien des Landes Hessen zur förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung rilise (2008) 01_07_08_final.pdf rilise ergänzung um das Programm Städtebaulicher denkmalschutz (2009) ergaenzung.pdf Mecklenburg-Vorpommern: Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Stbaufr 2011) www-mvnet.mvnet.de/inmv/land-mv/wm/stbfr/index_cms.htm
38 38 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Niedersachsen: richtlinie über die gewährung von Zuwendungen zur förderung städtebaulicher erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderrichtlinie _ r-stbauf (2008) id=13829&_psmand=17 Nordrhein-Westfalen: richtlinien über die gewährung von Zuwendungen zur förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) Staedtebaufoerderung/Foerderrichtlinien_Stadterneuerung_2008.pdf Rheinland-Pfalz: förderung der städtebaulichen erneuerung (VV-Stbaue 2011) Saarland: Städtebauförderungsverwaltungsvorschrift (StbaufVwV) Staedtebaufoerderungsverwaltungsvorschrift.pdf richtlinie für die förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung im Saarland von Stadtentwicklung.pdf Sachsen: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die förderung der Städtebaulichen erneuerung im freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche erneuerung VwV Stbaue 2009)
39 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Sachsen-Anhalt: richtlinie über die gewährung von Zuwendungen im rahmen des Stadtumbaus-Ost (2006) psml?doc.hl=1&doc.id=vvst-vvst %3ajuris-v00&documentnumber =1&numberofresults=3&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#foc uspoint richtlinie städtebauliche Sanierungs- und entwicklungsprogramme; Maßnahmen des städtebaulichen denkmalschutzes; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen bereich (rl Stbauf 1999) psml?doc.hl=1&doc.id=vvst-vvst %3ajuris-v00&documentnumber =4&numberofresults=17&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#foc uspoint Schleswig-Holstein: Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein Stbaufr DownloadLinks/stbaufr blob=publicationfile.pdf richtlinie über die gewährung von Zuwendungen für die Stärkung der Städte und regionen durch nachhaltige Stadtentwicklung (2009) DownloadLinks/riliNachhaltigeStadtentwicklung blob=publicationfile.pdf Thüringen: richtlinien zur förderung städtebaulicher Maßnahmen (thüringer Städtebauförderungsrichtlinien thstbaufr 2012)
40 40 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 3 gebündelter fördermitteleinsatz in gebieten der Stadterneuerung Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte ist es Ziel der Städtebauförderung, den Mitteleinsatz in städtebaulichen Handlungsgebieten zu konzentrieren. dabei kommen Mittel der europäischen union, weitere bundes- und Landesprogramme sowie angebote der förderbanken in betracht. einen guten Überblick dazu liefert das Portal folgende angebote hält das bundesministerium für Wirtschaft und energie über die KfW-bank mit bundesmitteln aus dem CO 2 -gebäudesanierungsprogramm bereit: KfW-Programme zur energetischen Sanierung der Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur In den aus dem CO 2 -gebäudesanierungsprogramm des bundesministeriums für Wirtschaft und energie finanzierten KfW-Programmen IKK energetische Stadtsanierung energieeffizient Sanieren und IKu energetische Stadtsanierung energieeffizient Sanieren wird die energetische Sanierung von nichtwohngebäuden (zum beispiel Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder, rathäuser) in kommunaler sowie gemeinnütziger trägerschaft und kommunaler unternehmen zum KfW-effizienzhaus 55, 70, 85, 100 und denkmal gefördert. auch einzelmaßnahmen (erneuerung der fenster oder der Heizung, dämmung der Kellerdecke oder des daches, einbau einer Lüftungsanlage und so weiter) werden gefördert. die förderung erfolgt durch besonders zinsgünstige darlehen in Verbindung mit tilgungszuschüssen. die Merkblätter sind hier abrufbar: Sanieren_-_Kommunen/index.jsp Sanieren_-_Kommunale_Unternehmen/index.jsp.
41 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung bei fragen zu den konkreten förderbedingungen und -konditionen hilft das Infocenter der KfW gerne weiter (tel.: 0800 / ). die Merkblätter zu den einzelnen KfW-förderprogrammen können außerdem direkt auf der Internetseite unter abgerufen werden. die KfW bankengruppe bietet darüber hinaus für private und öffentlich-rechtliche antragsteller über das CO 2 -gebäudesanierungsprogramm des bundesministeriums für Wirtschaft und energie für Maßnahmen der energetischen Sanierung und Steigerung der energieeffizienz folgende Programme an: energieeffizient Sanieren (CO 2 -gebäudesanierungsprogramm) für energetische Sanierungen bestehender Wohngebäude zu KfW-effizienzhäusern 55, 70, 85, 100, 115 und effizienzhaus denkmal sowie für hocheffiziente einzelmaßnahmen (unter anderem dämmung, fenster, Heizung, Lüftung) besonders zinsgünstige Kredite (für effizienzhäuser auch tilgungszuschüsse) und Zuschüsse. energieeffizient bauen (CO 2 -gebäudesanierungsprogramm) für den neubau von KfW-effizienzhäusern 40, 55 (beziehungsweise Passivhäusern) und von KfW-effizienzhäusern 70 besonders zinsgünstige Kredite und zum teil auch tilgungszuschüsse.
42 42 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Zur allgemeinen Wohnraummodernisierung wird folgendes KfW-eigenmittelprogramm angeboten: KfW-Wohneigentumsprogramm für bau, erwerb oder Modernisierung selbst genutzter eigenheime oder eigentumswohnungen sowie den erwerb von genossenschaftsanteilen. förderanträge sind stets vor beginn der baumaßnahme zu stellen. ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise zu den einzelnen Programmen erhalten Sie im Internet unter oder über das Infocenter der KfW, das Sie unter 0800 / bundesweit zum Ortstarif erreichen können; fax: 069 / ; info@kfw.de Weitere KfW-Eigenmittelprogramme die KfW-Programme IKK-Investitionskredit Kommunen, IKu-Investitionskredit kommunale und soziale unternehmen ermöglichen eine zinsgünstige, langfristige finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen und sozialen Infrastruktur. die Investitionsträger können damit alle Infrastrukturmaßnahmen mitfinanzieren, die der aufgabenerfüllung von gebietskörperschaften dienen. dies sind zum beispiel: Wasserversorgung und abwasserentsorgung, abfallwirtschaftliche Projekte, Stadt- und dorferneuerung, zum beispiel auch touristische Infrastruktur, infrastrukturelle Maßnahmen im rahmen der baulanderschließung, einschließlich aufwendungen für grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen sind, kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr (öpnv), Maßnahmen zur energieeinsparung und umstellung auf umweltfreundliche energieträger sowie Sanierung bestehender fernwärmenetze, soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, altenpflegeeinrichtungen, Kindergartengebäude). Programm Energetische Stadtsanierung Mit dem KfW-förderprogramm (Programmstart 15. november 2011) werden die entwicklung und umsetzung integrierter Quartierskonzepte zur Steigerung der
43 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung energieeffizienz der gebäude und Maßnahmen energieeffizienter, kommunaler Infrastruktur unterstützt. Hierfür stellt das bundesministerium für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit zum einen Zuschüsse für die Konzepterstellung und den einsatz von Sanierungsmanagern (KfW-Programm 432 energetische Stadtsanierung Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager ) bereit. Zum anderen werden Mittel für zinsgünstige darlehen für investive Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der energieeffizienz kommunaler Versorgungssysteme Wärmeversorgung und abwasserversorgung und -entsorgung (KfW-Programm 201/202 energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung ) zur Verfügung gestellt. die Merkblätter sind hier abrufbar: Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energetische- Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-(432)/ Kommunale-Energieversorgung/Finanzierungsangebote/Energieeffiziente- Quartiersversorgung-Kommunen-(201)/ Stadtsanierung/Förderprodukte/Energieeffiziente-Quartiersversorgungkommunale-Unternehmen-(202)/ Alsterarkaden mit Hamburger Rathaus
44 44 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen bei fragen zu den konkreten förderbedingungen und -konditionen hilft das Infocenter der KfW gerne weiter (tel.: 0800 / ). die Merkblätter zu den einzelnen KfW-förderprogrammen können außerdem direkt auf der Internetseite unter abgerufen werden. die finanzielle förderung der Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden oder gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur erfolgt aus dem KfW- CO 2 -gebäudesanierungsprogramm (siehe oben). Programm Altersgerecht Umbauen die steigende Lebenserwartung bringt veränderten Handlungsbedarf in der Stadtentwicklung und beim Wohnungsbau mit sich. Ziel der bundesregierung ist es, dass die Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer gewohnten umgebung leben können. Mit dem förderprogramm altersgerecht umbauen der KfW-bankengruppe hat die bundesregierung in der letzten Legislaturperiode eigentümern, Vermietern und Mietern geholfen, rechtzeitig bauliche Vorsorge für das alter zu treffen. Sie unterstützte damit befristet bis ende 2011 selbst nutzende eigentümer, Vermieter und Mieter bei der alters- und behindertengerechten anpassung von rund Wohnungen im Wohnungsbestand. damit hat das Programm altersgerecht umbauen einen wichtigen beitrag zur erweiterung des angebots an barrierefreien/-reduzierten Wohnungen geleistet. altersgerechter badumbau, grundrissveränderung, Schwellenabbau, aufzugseinbau konnten gefördert werden. nach auslaufen des bis ende 2011 befristeten KfW-Programms altersgerecht umbauen hat die KfW in der darlehensvariante anfang 2012 ein eigenmittelprogramm altersgerecht umbauen aufgelegt. die bundesregierung will die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum auch weiterhin unterstützen. Sie hat deshalb in umsetzung des
45 anwenderhinweise zu den förderprogrammen Städtebauförderung Koalitionsvertrages am 1. Oktober 2014 die förderung mit Investitionszuschüssen mit einem neuen KfW-Programm altersgerecht umbauen wieder eingeführt. So können insbesondere mehr ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten umfeld leben. Insbesondere selbst nutzende eigentümer, die altersbedingt keine darlehen mehr erhalten oder keine neuen Schulden mehr aufnehmen wollen, können von der Zuschussförderung profitieren. für das Programm stehen von 2014 bis 2018 bundesmittel in Höhe von 54 Millionen euro zur Verfügung. ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise zu den einzelnen Programmen erhalten Sie im Internet unter oder über das Infocenter der KfW, das Sie unter 0800 / bundesweit zum Ortstarif erreichen können; fax: 069 / ; info@kfw.de
46 46 Städtebauförderung 2015 anwenderhinweise zu den förderprogrammen 4 abschluss der fördermaßnahme die Länder sind verpflichtet, dem bund nach durchführung der städtebaulichen gesamtmaßnahme deren abschluss und deren abrechnung nachzuweisen. die konkreten erfordernisse dazu ergeben sich nach Landesrecht. allgemeine Hinweise zur abrechnung von Städtebaufördermaßnahmen: ArbeitshilfeEndfassung.pdf? blob=publicationfile&v=1 Hinweise zu fragen der ausgleichsbetragserhebung im umfassenden Sanierungsverfahren: SanierungsUndEntwicklungsmassnahmen/Wissenstransfer/wissenstransfer_ node.html Die historische Altstadt von Heidelberg im Panorama
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