Verkehrsgutachten zum Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf-Süd Das grüne Quartier

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1 Verkehrsgutachten zum Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier B-Plan: Wandlitz, Ehemalige Landespolizeischule Basdorf, Teilbereich 2 Dipl.-Ing. Wolfgang Dittrich Stand 20. Juli 2015 Gr. Hamburger Straße 37, Berlin im Auftrag der BEG Basdorf Entwicklungsgesellschaft mbh

2 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 1 Inhalt 1 Aufgabenstellung Verkehrsanbindung Erschließung und Anbindung Erreichbarkeit Öffentlicher Personennahverkehr Individualverkehr Verkehrsaufkommen Grundlagen Besucher- und Bewrverkehr Stellplätze Belieferung und Entsorgung Spitzenbelastung Kategorien des Verkehrsaufkommens Gesamtaufkommen Auswirkungen Grundlagen Verkehrsumlegung im Netz Hauptnetz Erschließungsstraßen Verkehrszuwachs Verkehrsablauf Vorschläge Baugebiet Öffentliche Straßen Zusammenfassung...27 Literatur...28 Abbildungen und Tabellen...29 Anhang...30 Dittrich Verkehrsplanung (030) , w.dittrich@di-verkehr.de Stand 20. Juli 2015

3 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 2 1 Aufgabenstellung Die 40 ha umfassende Liegenschaft der ehemaligen Landespolizeischule in Basdorf, einem Ortsteil von Wandlitz, wird zu einem Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Gemeinbedarf und Wn entwickelt. Nachdem zunächst für im westen des Geländes liegenden Teilbereich 1 ein Bebauungsplan Einzelhandel (1875 m²) und Wn (24 WE) aufgestellt wurde, soll die übrige, größere Fläche Gewerbeeinheiten unterschiedlicher Größe und weiteren Wohnungen bebaut werden. Einige Bestandsgebäude werden für Gemeinbedarfsfunktionen ausgebaut. Der Teilbereich 2 liegt zwischen Prenzlauer Straße und Blumenstraße. Jenseits dieser Straßen und nördlich der Asternstraße schließt sich lockere Siedlungsbebauung an. lich des s liegt eine größere Waldfläche. Abbildung 1: Übersicht Das Plangebiet wird im größten, an der Prenzlauer Straße liegenden Teil als Mischgebiet ausgewiesen, wobei sich für die zugelassenen Nutzungen der insgesamt m² Bauflächen folgende Verteilung abzeichnet m² Gewerbe im teil und durchgehend an der Prenzlauer Straße m² Gemeinbedarf im tleren Bereich, darunter eine Gedenkstätte und ein Sportlerheim m² Wn im südlichen Teil (265 WE) Von diesem getrennt durch öffentliche Grünfläche sind m² allgemeines Wohngebiet an der Blumenstraße (27 neue WE). Einzelne dort bereits vorhandene Wohngebäude werden da planungsrechtlich gesichert. Das Gebiet wird von den genannten Straßen aus und über vier neue Planstraßen erschlossen, davon eine parallel zur Prenzlauer Straße in Verlängerung der Anemonenstraße. Die zugehörigen Pkw-Stellplätze werden teils in einer Sammelanlage an der Prenzlauer Straße, überwiegend jedoch auf den einzelnen Grundstücken angeordnet. Anhand der für das Plangebiet Stand Juni 2015 vorliegenden Unterlagen sind die verkehrliche Anbindung und die Netzverträglichkeit zu begutachten. Die Bezeichnung der Teilflächen und die Berücksichtigung einer möglichen Baukörperanordnung bezieht sich auf die laufende städtebauliche und Bebauungsplanung, Es werden auch Netzvarianten betrachtet.

4 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 3 2 Verkehrsanbindung 2.1 Erschließung und Anbindung Für die Erschließung des Vorhabengebietes werden öffentliche Verkehrsflächen neu ausgewiesen und hergestellt. Die --Richtung verlaufende Planstraße 4 wird über Nelkenstraße/Anemonenstraße und an das vorhandene Hauptnetz angeschlossen. Zwischen Prenzlauer Straße und Planstraße 4 werden Querverbindungen durch die Planstraßen 1 und 3 hergestellt. Die als ehemalige Haupteinfahrt bereits vorhandene tige Planstraße 2 schließt nur an die Prenzlauer Straße an Die Grundstücke werden direkt oder im Einzelfall über Stichstraßen an diese Straßen angebunden. Die Grundstücke an der Prenzlauer Straße können auch über direkte Zufahrten erschlossen werden. In den Berechnungen zur Leistungsfähigkeit wird sicherheitshalber von einer alleinigen Erschließung über die Planstraßen 1 bis 3 ausgegangen. Im allgemeinen Wohngebiet werden alle Grundstücke über eine von der Blumenstraße abgehende schleifenförmige Erschließungsstraße erreicht. In Abbildung 1 auf Seite 2 ist die Maximalvariante einer eher kleinteiligen inneren Erschließung dargestellt. Die Planstraße 1 kann im östlichen Teil oder auch gänzlich entfallen. Die betreffenden Grundstücke werden dann direkt von der Planstraße 4 oder der Prenzlauer Straße aus erschlossen. Für Planstraße 3 zeichnet sich eine Ausweisung als Einbahnstraße ab. Abbildung 2: Erschließungsvarianten Fußgänger und Radfahrer erreichen das Plangebiet ebenfalls über die vorgenannten Planstraßen und Anbindungen. Daneben ist ihnen eine zentrale Durchwegung des Mischgebiets vorbehalten. Diese kann in den Randabschnitten als Mischverkehrsfläche die o.g. Stichstraßenfunktion für hinterliegende Grundstücke übernehmen. 2.2 Erreichbarkeit Öffentlicher Personennahverkehr Der Neubaustandort ist öffentlichen Verkehrsteln verhältnismäßig gut zu erreichen. Die Haltestelle Basdorf, Prenzlauer Straße liegt untelbar südlich der Planstraße 2 (alter Haupteingang). Sie wird nur vortags und nachtags im Halbstundentakt bedient, darunter einigen zum Bahnhof Bernau durchgehenden Fahrten der Buslinie 891, sonst seltener. Die Fahrzeit Basdorf Bhf. Bernau beträgt je nach Umsteigezeit 40 bis 50 Minuten (siehe Tabelle A 1 auf Seite 30).

5 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite Individualverkehr Kfz-Verkehr Der Vorhabensstandort ist ausschließlich über Straßen des Hauptnetzes zu erreichen. Die Prenzlauer Straße gehört als Bestandteil der B 109 (künftig Landesstraße) zum übergeordneten Straßennetz. Sie ist zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs grundsätzlich geeignet und ausreichend leistungsfähig (siehe auch Abschnitt 4). Abbildung 3: Lage im Straßennetz Radfahrer Radfahrer werden bei der Verkehrsanbindung zu berücksichtigen sein, da in der Berliner Umgebung sehr viel dem Rad gefahren wird. Die Entfernungen zum Bahnhof Basdorf sowie zu weiteren Einkaufsmöglichkeiten an der Bahnhofstraße und Prenzlauer Straße/Am Markt sind für den Radverkehr der künftigen Bewr ideal. Die Erreichbarkeit des geplanten Standortes ist gut, weil die Prenzlauer Straße beiderseits gemeinsam benutzbaren Geh- und Radwegen versehen ist. Die Nebenstraßen sind großenteils asphaltiert und dank geringer Kfz-Verkehrsstärken gut dem Rad befahrbar. Fußgänger Der Vorhabensstandort ist von allen benachbarten Nebenstraßen aus auf kurzem Wege erreichbar. Die Laufstrecken sind 1200 m zum Bahnhof Basdorf und den Einkaufsmöglichkeiten in seiner Nähe sowie 900 m zum Einkaufszentrum Am Markt im Alltagsverkehr noch zumutbar. Vom neuen Wohnungsbaustandort aus sind größere Waldflächen am östlichen Ende der des s günstig für Fußgänger und Radfahrer erreichbar. Außerdem entsteht eine neue Grünfläche auf einem vom Bebbauungsplan nicht erfassten Geländestreifen zwischen dem Mischgebiet und dem allgemeinen Wohngebiet. Da bestehen beste Voraussetzungen für die nichtmotorisierte Naherholung.

6 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 5 3 Verkehrsaufkommen 3.1 Grundlagen Untersuchungsgebiet Weil das Vorhabensgrundstück zu einem großen Teil über den erschlossen wird, ist dessen Verkehrsstärke am Knoten der Prenzlauer Straße ebenfalls zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die nördlich benachbarte Nelkenstraße unter Berücksichtigung des geplanten Baufeldes 1 (Einzelhandel und Wn). Auf den Hauptnetzstraßen selbst wird nur der vom der Bauvorhaben ausgehende Verkehr als Neuverkehr angesetzt. Berechnungsverfahren Der vom Bauvorhaben ausgehende Pkw-Verkehr ist maßgeblich für die Verträglichkeit des Bauvorhabens hinsichtlich seiner verkehrlichen Auswirkungen im Umfeld. Anhand der Verkehrsstärken ist abzuschätzen, ob der zusätzliche Verkehr hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen auf die Umgebung vom umliegenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Die Anzahl (motorisierter) Wege pro Tag je Wohnung, richtet sich nach den zugehörigen Quellen und Zielen. Für einen Großteil von Nutzungen liegen spezifische Werte aus Vergleichsuntersuchungen und Empfehlungen vor (EAR05, HLSV 2000). Zu jeder Verkehrsart gehört eine Verteilung der Nutzungen und da des Verkehrs über den Tag. Diese ist für die wichtigsten Zielgruppen den EAR oder den Zusammenstellungen des HLSV zu entnehmen. Daraus gehen dann Zeitpunkt und Stärke des Verkehrsaufkommens in den Spitzenstunden hervor. 3.2 Besucher- und Bewrverkehr Die zu entwickelnde Fläche ist größtenteils als Mischgebiet und zu einem kleineren Teil als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die festgelegten Geschossflächenzahlen 1,2 und 0,4 werden als Obergrenze für die Einzelgrundstücke verstanden, weil der Bebauungsplan nicht grundstücksscharf aufgestellt wird. Ihre Ausnutzung über die Gesamtfläche ist nicht zu erwarten, da das Entwicklungspotenzial für die da verbundenen hohen Einwr- und Beschäftigtenzahlen nach Lage des Standortes in der Region nicht gegeben ist. Die Ertlung der Einwr- und Beschäftigtenzahlen geht deshalb von Geschossflächen und Gebäudegrößen des städtebaulichen Konzeptes aus (siehe Abbildung 4 auf Seite 6). Innerhalb des Mischgebietes werden kompakte Gewerbe- und Wohnnutzungen sowie vorwiegend in Bestandsgebäuden in Höhe der Planstraße 2 Gemeinbedarfseinrichtungen vorgesehen. Zu letzteren gehören eine Gedenkstätte im Torhaus südlich der Einmündung und ein Casino oder Sportlerheim in dem zentralen zweigeschossigen Bestandsbau. Einzelhandel wird ausgeschlossen, weil in untelbarer Nachbarschaft ein Supermarkt geplant ist (Teilbereich 1 an der Nelkenstraße). In den dreigeschossigen Gewerbegebäuden wird von Büronutzung 30 m² Geschossfläche je Arbeitsplatz ausgegangen. Die Flachbauten dienen überwiegend Lager- und Produktionsfunktionen Platzbedarf zwischen 60 und 150 m² je Arbeitsplatz, der im Mittel 100 m² angesetzt wird. Bei den zweigeschossigen Bauten wird von einer Mischung aus diesen Nutzungen ausgegangen. Das ergibt als Mittelwert für alle Gewerbenutzungen einen Mittelwert von knapp 80 m² je Arbeitsplatz (Spalte 1 in Tabelle 2 auf Seite 8). Für die Wohngebäude werden je nach kompakter oder lockerer Bauweise 2,0 oder 2,8 Personen je Wohnung gerechnet und für die Gemeinbedarfsflächen 11 Besucher je 100 m² GF und Tag (Spalte 5 bis 7 in Tabelle 1). Daraus ergibt sich die Gesamtzahl der Beschäftigten, Bewr oder Besucher je Teilfläche (Spalte 9) und ihr Anteil am jeweiligen Typ (Spalte 10).

7 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 6 Abbildung 4: Städtebauliches Konzept der Teilfläche an der Prenzlauer Straße Auf dieser Grundlage wird für die Aufteilung des Verkehrs auf die Anbindungen der Planstraßen und die Fahrtrichtungen Berlin und Wandlitz das in Tabelle 2 ertelte Gesamtaufkommen den einzelnen Teilflächen zugeordnet, jeweils auf volle 10 gerundet (Spalte 11 und 12 in Tabelle 1 auf Seite 7). Fahrtenaufkommen Den an der jeweiligen Nutzung beteiligten Personenkreisen werden spezifische Wegehäufigkeiten zugeordnet. Hierzu gehören neben den für die Verteilung innerhalb des Plangebietes Dittrich Verkehrsplanung Stand 20. Juli 2015

8 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 7 maßgeblichen Beschäftigten, Bewr und Besuchern selbstredend auch die Besucher der Gewerbegebäude und der Wohnungen sowie die Beschäftigten der Gemeinbedarfseinrichtungen. Die geschätzte Pkw-Nutzung (MIV-Anteil) und der Besetzungsgrad ergeben die tägliche Fahrtenanzahl je Personenkreis bzw. Nutzungsart. Für die Bewr wird eine vorrangige Pkw-Benutzung zum Berufsverkehr unterstellt: d.h. ein Besetzungsgrad deutlich unter dem sonstigen Mittelwert 1,4. Bei den Besuchern der Gemeinbedarfeinrichtungen wird wegen der Orts- und Altersbezogenheit (z.b. Bibliothek, Jugendklub) ein geringerer Pkw-Anteil angesetzt. Die eher für auswärtige, zu höherem Anteil motorisierte Besucher interessante Gedenkstätte hat nur einen Flächenanteil von 10 %. Tabelle 1: Geschossflächen und Personen Typ Nutzung Grundfläche Gebäudefläche Summe Beschäft. Anteil Kfz/24h Teil- Geschosse-> I II III Geschossfl. Bewohn. von ge- v./n. fläche Nr. m²gf/besch.-> bzw. WE Besuch Typ samt Berlin MI 1 Gewerbe ,0 m² m² 43 10% MI 2 Gewerbe ,0 m² m² 48 11% MI 3 Gewerbe ,0 m² m² 79 19% MI 3 Gewerbe m² m² 2* 0% 4 1 MI 3 Parkplatz Gewerbe m² von MI 3* und MI 5*: 40% 74 17% MI 3G Parkplatz Gemeinbedarf von MI 4G**und MI 5G**: 25% % MI 3 Gewerbe m² m² 17* 4% MI 4 Gewerbe ,0 m² m² 70 17% MI 4G Gemeinbedarf m² m² 139** 16% MI 4G GemeinbedaCasino m² m² % MI 4G Gemeinbedarf m² m² 22 3% 19 7 MI 4G Gemeinbedarf m² m² % MI 5 Gewerbe m² m² 17* 4% MI 5G GemeinbedaGedenkst m² m² 44** 5% MI 5 Gewerbe m² m² 5* 1% 10 4 MI 6 Gewerbe m² m² 16 4% MI 6W Wn MI m² 2 Einw./WE 16 WE 32 6% MI 7W Wn MI m² 2 Einw./WE 16 WE 32 6% MI 8 Gewerbe m² m² 52 12% MI 8W Wn MI m² 2 Einw./WE 45 WE 90 17% MI 8W Wn MI m² 2 Einw./WE 68 WE % MI 9W Wn MI m² 2 Einw./WE 45 WE 90 17% MI 9W Wn MI m² 2 Einw./WE 75 WE % WA 1 Wn m² 2,8 Einw./WE 4 WE 11 14% WA 2 Wn m² 2,8 Einw./WE 5 WE 14 18% WA 3 Wn m² 2,8 Einw./WE 11 WE 31 41% WA 4 Wn m² 2,8 Einw./WE 7 WE 20 26% Summe m² MI Gewerbe m² m² MI G Gemeinbedarf m² m² Parkplatz m² MI W Wn MI m² 265 WE WA Wn m² 27 WE *) rechnerische anteilige Verlagerung von Beschäftigten auf den Parkplatz, **) dto. von Besuchern Der gebietsbezogenen Verkehr verteilt sich auf beide Richtungen der Prenzlauer Straße (letzte Zeile von Tabelle 2 auf Seite 8). Wohnungsbezogener Verkehr weist einen großen Anteil Berufsverkehr auf. Pendlerverkehre richten sich im Umland nach Berlin, in Basdorf also nach en. Anders verhält es sich bei

9 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 8 auswärtigen Beschäftigte und Besuchern aller Einrichtungen: Sie werden eher aus dem Umland, also von en kommen. Dies gilt auch für die der näheren Umgebung zugeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen, weil das Plangebiet im en von Basdorf wie von Wandlitz liegt (siehe Abbildung 3 auf Seite 4). Tabelle 2: Gebietstyp Nutzung Personenkreis Pkw-Fahrten MI WA Gewerbe Wn Gemeinbedarf Wn Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch m² GF 265 WE m² GF 27 WE Bemessungsgröße Personen Richtwert m²GF/Pers Pers./WE 0,5..1, Pers./WE Quelle = HLSV-Tabelle / je 100m² /13 Ansatz 78,3 2,0 0,9 12,0 2,8 Personen (volle 10) % 15% Wege Richtw./Pers. 2,0...3,0 0,4..2,0* 3,3..3,8 2,5..3,0 2,0 2,2..2,8 d.bew. d.bew. Quelle = HLSV T T T S.30 Tab T S.30 Ansatz 2,1 0,6 3,5 15% 2,5 2,0 2,8 15% Wege Pkw-Fahrten MIV-Anteil % % % % % % % % Quelle = HLSV S. 50 S. 52 S. 50 S. 52 S. 50 S. 52 S. 50 S. 52 Ansatz 67 % 85 % 60 % 85 % 67 % 50 % 65 % 85 % Fahrten (einschl. Mitfahrte Pkw-Besetzungs (1,1..1,5) 1,0 1,3 1,3 1,4 1,0 1,4 1,2 1,4 Fahrten [Kfz/24 h] (davon Richtung 754 (302) 904 (592)* 722 (288) Summe Berlin 40 %) (1.182) *)Bewohn. 67% 130 (84)* 3.3 Stellplätze Pkw-Stellplätze Die in der Brandenburgischen Bauordnung enthaltene Pflicht zur Schaffung von Pkw- Stellplätzen wurde durch die Gemeinde Wandlitz einer Stellplatzsatzung untersetzt (StplS 06). Tabelle 3: Pkw-Stellplatzbedarf Gebietstyp Nutzung Gewerbe MI Wn Gemeinbedarf WA Wn Personenkreis Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch a) nach Satzung b) nach Zielverkehr Richtw. 1 Stpl./ 60 m² 2 Stpl./ WE 1 Stpl./ 25 m² 2 Stpl./ WE Größe Bedarf m² NF* 411 Stellpl. 265 WE 530 Stellpl m² NF* 216 Stellpl. 27 WE 54 Stellpl. [Kfz/24 h] max.anwes. 72% 13 % 75% 13 % 60% 20 % 75% 13 % Bedarf Summe dav. auf Parkpl. 85 (40 %) 50 (25 %) *) Nutzfläche (NF) = 75% der Geschossfläche (GF) m²

10 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 9 Die Kontrollrechnung beruht auf dem maximal anwesenden Teil des Zielverkehrs einer Verkehrsart nach EAR 05. Den auf den Nachtag konzentrierten Besucher der Gemeinbedarfseinrichtungen wird durch 50% Aufschlag auf den Tageshöchstwert des Einkaufsverkehrs (13%) Rechung getragen. Für deren Beschäftigten wurde ein zwischen den Ganglinien des Berufsverkehrs und der Besucher liegender Ansatz getroffen (siehe Tabelle 3). Die Summe für das Mischgebiet ist insofern wenig aussagefähig, weil die Stellplätze überwiegend auf den einzelnen Grundstücken angelegt werden. In der Mischfläche 3 weist das städtebauliche Konzept zwar einen Sammelparkplatz aus, für den hier aber nur 80 bis 100 Plätze angenommen werden, weil die Laufwege zu anderen Ziele zu lang wären. Die in der Stellplatzsatzung enthaltene Pflicht zur Schaffung von Abstellplätzen für Fahrzeuge Gehbehinderter kann erst nach der einzelnen Gebäude und ihrer Nutzung zahlenmäßig unterlegt werden. Bis dahin empfiehlt sich die Orientierung am Richtwert für öffentlich zugängliche Parkplätze in Berlin, wo 3 % der Stellplätze behindertengerecht angelegt werden müssen. Bezogen auf den Bedarf der Gewerbe- und Gemeinbedarfsflächen von zusammen 299 Stellplätzen wären dies etwa 10. Fahrrad-Abstellanlagen Vorgaben für Fahrrad-Abstellanlagen macht die Stellplatzsatzung nicht. Je Wohnung sollten zwei Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden, für größere auch mehr. Die Rad- Stellplätze sind in abschließbaren Räumen vorzusehen, bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich einige untelbar an den Hauseingängen. Beim Gewerbe empfiehlt sich zumindest die Anlehnung an die vergleichsweise niedrigen Forderungen der Berliner AV Stellplätze. Auch diese Plätze sollten möglichst nahe am Eingang der Gebäude eingeordnet werden. Tabelle 4: Gebietstyp Nutzung Bemessungsgröße Richtw. AV Stellpl., Anl.2 Ansatz Stellplätze Fahrrad-Stellplatzbedarf MI WA Gewerbe Wn Gemeinbedarf Wn m² GF 265 WE m² VKF 27 WE 1 je 200 m² 2 je WE 1 je 100m² 2 je WE 220 2,1 80 2, Belieferung und Entsorgung Der Liefer- und Entsorgungsverkehr ist zahlenmäßig viel geringer als der Pkw-Verkehr. Für Wohngebiete rechnet HLSV ,05 Lkw-Fahrten je Bewr und Tag, die Belieferungen einzelner Haushalte und Sammeltransporte wie Müllabfuhr oder Recycling einschließen. Für das allgemeine Wohngebiet ergeben sich nur vier Lkw-Fahrten pro Tag. Im Mischgebiet wird das Aufkommen durch die Gewerbenutzung bestimmt und kann gegenwärtig nur näherungsweise angegeben werden. Tabelle 5: Lieferverkehr Gebietstyp MI WA Nutzung Gewerbe Wn Gemeinbedarf Wn Bemessungsgröße 420 Beschäft. 530 EW m² GF 80 EW Richtwert 0,1..1,0 /Beschäft. 0,05 /EW 0,05..0,1 /100 m² 0,05 /EW Quelle = HLSV Tab /13 Tab Tab Tab Ansatz 0,2 0,05 0,08 0,05 Lkw-Fahrten/24 h (Ziel- und Quellverk.) 118 4

11 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite Spitzenbelastung Plangebiet An den Verkehrszielen ist die Stellplatzauslastung bzw. -reserve maßgeblich für das Funktionieren der Verkehrsanlage, während im Straßennetz die zusätzliche Verkehrsstärke im fließenden Verkehr bewältigt werden muss. Im innerörtlichen Verkehr ist zwar allgemein die Nachtagsspitze maßgebend, bei Wohngebieten muss wegen des dann konzentrierten Quellverkehrs auch die Morgenspitze betrachtet werden. Die Verteilung des zu den einzelnen Fahrtzwecken gehörenden Verkehrsaufkommens und der Stellplatzbelegung über den Tag konnte aus den EAR 05 entnommen werden. Aus den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr und den Nachtagsstunden zwischen 14 und 18 Uhr wird der größte Stundenanteil verwendet (Zeile von Kfz/24h in Tabelle 6). Der Lieferverkehr wird hier dem Besucherverkehr zugerechnet, obwohl er überwiegend außerhalb der Spitzenzeiten stattfindet. Alle Ziel- und Quellverkehre der Spitzenstunden werden wie der Gesamtverkehr auf die Fahrtrichtungen (Wandlitz) und (Berlin) verteilt (siehe Erläuterung zu Tabelle 2 auf Seite 8). Tabelle 6: Spitzenstundenverkehr Gebietstyp Nutzung Gewerbe MI Wn Gemeinbedarf WA Wn Personenkreis Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch Beschäft. Besuch Bewohn. Besuch Tagesverkehr [Pkw/24 h] im Querschn. [Lkw/24 h] Ziel- u. Quellv. je Anteile von Tag lt. EAR 05 Tab. D-8 Tab. D-5 Tab. D-7 Tab. D-5 Tab. D-5 Tab. D-5 Tab. D-7 Tab. D-5 von Tag 25,5% 7,2% 4,7% 7,2% 7,2% 7,2% 4,7% 7,2% Frühspitze Zielverk. Quellverk. Spätspitze Zielverk. Quellverk. [Kfz/h] Summe 85 (34) 24 (16) 27 (11) (dav. Bln.) 136 (61) 4(2) von Tag 5,0% 2,1% 9,1% 2,1% 2,1% 2,1% 9,1% 2,1% [Kfz/h] Summe 18 (7) 40 (27) 9 (4) 67 (38) 7(4) von Tag 2,1% 8,8% 10,3% 8,8% 8,8% 8,8% 10,3% 8,8% [Kfz/h] Summe (dav. Bln.) 18 (7) 49 (33) 33 (13) 100 (52) 8(5) von Tag 21,8% 8,4% 6,1% 9,8% 8,4% 8,4% 6,1% 9,8% [Kfz/h] Summe 76 (30) 31 (21) 32 (13) 5(3) (dav. Bln.) 139 (64) EAR 05, Tab. D-5: Ballungsrandbereich, Tab. D-7 reine Wohngeb., D-8 Gewerbe- u. Industriegeb. Bestandsbebauung In die Berechnung wird der gegenwärtige sstand einbezogen. Zur Ertlung der Gesamtverkehrsstärke der Anbindungen muss auch die von der Nelkenstraße, dem und der Erikastraße erschlossene Bebauung herangezogen werden. Dies sind durchgehend Siedlungshäuser beiderseits der genannten und über diese erreichbarer kleinerer Siedlungsstraßen. Hierzu gehören auch die Bestandsgebäude im Plangebiet. An der Blumenstraße liegt auch eine größere Gärtnerei, deren Kunden hauptsächlich über die Nelkenstraße fahren.

12 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 11 Die Zahl der Siedlungshäuser wurde aus der Liegenschaftskarte ertelt (Geoportal Wandlitz, siehe Abbildung 5 auf Seite 11). In den Überschneidungsbereichen der Einzugsgebiete von Erikastraße und werden zur Sicherheit einige Grundstücke beiden Anbindungen zugerechnet. Anhand der ertelten Wohnungsanzahl wurde der für das geplante allgemeine Wohngebiet ertelte Verkehr auf diese drei Gebiete hochgerechnet. Die Verkehrsstärken der Nelkenstraße wurden in der Studie 2014 ertelt und werden hier als Bestandsverkehr übernommen. Auch diese Ziel- und Quellverkehre werden auf die Fahrtrichtungen (Wandlitz) und (Berlin) verteilt sowie für Früh- und Spätspitze als Ziel- und Quellverkehr untersetzt (siehe Tabelle 7 auf Seite 11). Abbildung 5: Wohnbebauung im Einzugsbereich der Nelkenstraße Tabelle 7: Verkehrsaufkommen der Nachbarschaft Bestand (Hochrechnung) WA Erikastr. Birkenstr. Blumenstr. ges. (Bln.) ges. (Bln.) ges. (Bln.) ges. (Bln.) ges. (Bln.) WE 126 WE 129 WE 92 WE Studie 2014 DTV W Kfz/24 h 130 (90) 610 (420) 620 (430) 440 (310) (1.780) Frühspitze Kfz/h Spätspitze Kfz/h Zielverk. 4 (2) 19 (9) 19 (10) 14 (7) 80 (54) Quellverk. 7 (4) 33 (19) 33 (19) 24 (14) 140 (94) Zielverk. 8 (5) 37 (23) 38 (24) 27 (17) 119 (81) Quellverk. 5 (3) 23 (14) 24 (14) 17 (10) 111 (58) 3.6 Kategorien des Verkehrsaufkommens Für die Beurteilung des Verkehrsaufkommens muss auch eingeschätzt werden, welcher Anteil des ein- und ausfahrenden Verkehrs tatsächlich zusätzlich zu den vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsströmen im Netz eintritt. Dabei sind folgende Anteile zu unterscheiden: a) Neuverkehr Fahrten, die nur aufgrund des neuen Zieles angetreten oder bei gleichem Fahrtzweck aus

13 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 12 anderen Bereichen des Einzugsgebietes abgezogen werden, sind der Grundbelastung des betrachteten Straßennetzes in den Hauptrichtungen zuzuschlagen dies trifft vor allem für die Bewr des neuen Standortes und den gesamten Liefer- und Besuchsverkehr zu, b) Verlagerungsverkehr - gewöhnlich 10 bis 20 % - Fahrten zum neuen Ziel statt zu den bisherigen Zielen des selben Fahrtzweckes in benachbarten, von den anliegenden Hauptnetzstraßen erschlossenen Quartieren - dies trifft zu, soweit Kunden und Bewr zum jetzigen Durchgangsverkehr gehören zur Sicherheit werden jedoch nur 5 % abgesetzt c) Gelegenheitsverkehr (Mitnahmeeffekt) - gewöhnlich 5 bis 35 % - in Einzelfällen bis 50 % Unterbrechen eines hin stattfindenden Befahrens des Untersuchungsgebietes, beispielsweise auf dem Rückweg von der Arbeit - das ist beim Aufsuchen der Gemeinbedarfseinrichtungen durch Basdorfer Einwr gut vorstellbar und wird hier 15 % veranschlagt d) Mehrfachbesuche (Verbundeffekt) - gewöhnlich 10 bis 30 % Aufsuchen mehrerer Ziele bei einer Fahrt bzw. bei einem Parkvorgang entfällt hier mangels vergleichbarer Ziele in der untelbaren Nachbarschaft. Die ertelten Verkehrsstärken sind demnach nicht in vollem Umfang als Neuverkehr anzurechnen. Für den Verlagerungs- und Gelegenheitsverkehr (b und c) wird ein Abschlag von 20 % bei den Gemeinbedarfsflächen eingesetzt Diese Abschläge gelten nur für die zuführenden Straßen des Hauptnetzes. Im Nahbereich der Einmündungen muss der gesamte Quell- und Zielverkehr als (abbiegender) Neuverkehr berücksichtigt werden. 3.7 Gesamtaufkommen Das gesamte tägliche Verkehrsaufkommen des Baugebietes beträgt etwa Kfz-Fahrten. Tabelle 8: Tägliches Verkehrsaufkommen - Übersicht Gebietstyp MI WA Nutzung Gewerbe Wn Gemeinbedarf Wn Fahrzeugart Pkw Lkw Pkw Lkw Pkw Lkw Pkw Lkw [Kfz/24 h] Nutzung 838 (336) 932 (610) 728 (290) Summe 134 (86) Gebietstyp (1.236) (dav. B-Plan-Gebiet (1.322) Berlin) volle (1.300) dav. Verlagerungsverk. oder Bestand -46* (-5%) -144* (-20%) -6* (-5%) [Kfz/24 h] *) nur Pkw 128 Neuverkehr volle Zu jeder Nutzung eines Stellplatzes (Umschlag) gehören die Anfahrt (Zielverkehr) und die Abfahrt (Quellverkehr), die in der nachfolgend dargestellten Berechnung bereits enthalten sind. Die rund Kfz-Fahrten stehen hin für Ankünfte und ebenso viele Abfahrten. Als Neuverkehr sind davon beiderseits des Vorhabenstandortes je ca Kfz/24 h im Querschnitt oder 600 Fahrten je Richtung der Prenzlauer Straße zu betrachten.

14 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 13 4 Auswirkungen 4.1 Grundlagen Maßstab der Bewertung sind die vorhabensbedingten Veränderungen gegenüber dem vorhandenen Verkehr, der für das Hauptnetz aus der aktuellen Verkehrsstärkenkarte des Landes Brandenburg von 2010 hervorgeht (SVZ 2010). Zum Hauptnetz gehört nur die Prenzlauer Straße als B 109, deren Verkehrsstärke bei Kfz/24 h liegt. Die Verkehrsstärke der Nelkenstraße und des s wurde aus dem Verkehrsaufkommen ihres Einzugsgebietes errechnet (siehe auf Seite Tabelle 7 auf Seite 11, Spalten 7 bis 10). Für die Beurteilung von Trennwirkung und Lärmbelästigung durch einen Verkehrsstrom müssen maximale und durchschnittliche Verkehrsstärken im Querschnitt für bestimmte Zeiträume bekannt sein, die im folgenden Abschnitt dargestellt werden. Auf ihrer Grundlage kann dann z. B. über Kennwerte für Fahrbahnbeschaffenheit und Gebäudeabstand die Lärmimmission errechnet werden. 4.2 Verkehrsumlegung im Netz Hauptnetz Im anschließenden Netz ist der Gesamtverkehr von ca Kfz/24 h die zuführenden Straßen zu verteilen (Summe von Ziel- und Quellverkehr, davon Kfz/24 h Neuverkehr, siehe Tabelle 8 auf Seite 12). Da sich keine Hauptnetzknoten in der Nähe befinden, ist eine Aufteilung entsprechend den festgestellten Verkehrsstärken mehrerer Straßen und Richtungen nicht möglich. Deshalb kann nur auf die Wichtung der beiden Richtungen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zurückgegriffen werden (siehe Erläuterung zu Tabelle 2 auf Seite 8). Abbildung 6: Quelle: SVZ 2010 Durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken im Hauptstraßennetz Erschließungsstraßen Die Verkehrsumlegung im Nahbereich wird durch die Lage der Teilflächen an den neuen Anbindungen zur Prenzlauer Straße bestimmt.

15 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 14 Obwohl an der Prenzlauer Straße liegende Grundstücke Gehwegüberfahrten direkt an diese angeschlossen werden könnten, kann unter Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht in jedem Falle eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde vorausgesetzt werden. Deshalb wird auch für diese Grundstücke von einer Erschließung über die nächste Planstraße ausgegangen, wie es Abbildung 1 auf Seite 2 dargestellt ist. So werden alle Baufelder des Mischgebietes über eine der Planstraßen 1 bis 4 erschlossen (Ausnahme: Variante 3 in Abbildung 2 auf Seite 3). Grundnetz Fast alle an der Planstraße 4 liegenden Baufelder schließen auch an eine der Planstraßen 1 bis 3 an. Ihr Verkehrsaufkommen wird entsprechend der Verteilung der Baumassen nach dem städtebaulichen Konzept auf beide anliegenden Straßen verteilt (siehe Abbildung 7). Der Parkplatz nördlich der Einmündung von Planstraße 2 kann von allen benachbarten Anrainern benutzt werden. Rechnerisch werden ihm aber nur Benutzer aus den Gemeinbedarfsflächen MI 4G (Casino) und MI 5G (Gedenkstätte) zugeordnet, da die dementsprechende tageszeitliche und Richtungsverteilung bei Planstraße 2 erscheint. : Wandlitz \ Nelkenstraße \ verl. Tulpenstraße 67% von MI 2 <-> MI 1 50 MI % 25% von (max. 50%) % % > MI 4, MI 7, MI 9 \ Planstr % / Gegenrichtung: 75% / 180 Parkplatz MI 4G, MI 5G 80% % \ Legende MI 3G 110 MI MI % 320 Gebietstyp, Kfz/ Richtung % % % Teilfläche, 24 h Wandlitz \ Planstr. 2 20% 70 Parkpl. 233 Nutzung MI 4G % 510 / 190 Parkpl Parkpl. MI 4G % Anteil 70 % MI 5G 20 MI % an Gebietstyp/ Richtung % 20 5 % 20 Parkplatz Nutzung Berlin 790 Einspeiseabschnitt MI 6 20 MI 6W 20 MI 7W 20 20% % 10 6 % 40 6 % % von \ Pls % / -> MI 2, MI 4, MI / % 30 40% % \ und -> MI 9 MI 8 60 MI 8W 140 MI 9W % % von MI > % % % über 220 \ % 70 60% % / 130 WA / % : Schönwalde, Berlin Straße Prenzlauer Abbildung 7: Radweg Geh- und Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Grundnetz An den Einmündungen sind die abbiegenden Ströme in der Abbildung / und \ sowie die durchgehenden markiert. Daneben stehen die Querschnittsummen der Knotenarme, in Höhe des zentralen Geh- und Radweges auch Zwischenwerte. Ziel- und Quellverkehr der Planstraßen 1 bis 3 fährt nur aus und in Richtung Prenzlauer Straße. Umwegfahrten über die Planstraße 4 werden nicht angenommen. Beim Zielverkehr von en in Richtung Planstraße 4 wird unterstellt, dass er möglichst lange auf der Prenzlauer Straße bleibt und nur ein Viertel sofort an der Nelkenstraße links abbiegt, weil es wegen der benachbarten Einmündung Tannenstraße nur wenig Aufstelllänge zum Linksabbiegen gibt. In der Gegenrichtung wird davon ausgegangen, dass der Quell- Planstr. 4

16 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 15 verkehr von der Planstraße 4 überwiegend bis zur Nelkenstraße durchfährt und aus dieser bequem nach en abbiegt. Auf der seite wird für beide Richtungen die vorrangige Durchfahrt über den nur einseitig angebauten angenommen, auf dem zügiger gefahren werden kann. Variante 1: Planstraße 3 als Einbahnstraße in Richtung en Durch diese Verkehrsorganisation wird der gesamte über Planstraße 4 nach en ausfahrende Verkehr über den gelenkt. Das kommt der Wohnruhe der nach gegenwärtigem sstand in diesem Teil des Mischgebietes konzentrierten Wohnbebauung zugute. Voraussetzung ist eine Querschnitts- und Straßenraumgestaltung, die zum verhaltenen Fahren veranlasst. Außerdem entfällt dann das Linkseinbiegen aus der Planstraße 3 in die Prenzlauer Straße. Der wohnungsbezogene Verkehr ist überwiegend nach Berlin orientiert, tritt also auf der Prenzlauer Straße hauptsächlich als Rechtsabbieger ein Erscheinung. : Wandlitz \ Nelkenstraße \ verl. Tulpenstraße 67% von MI 2 <-> MI 1 50 MI % 25% von (max. 50%) % % > MI 4, MI 7, MI 9 \ Planstr % / Gegenrichtung: 75% / 180 Parkplatz MI 4G, MI 5G 80% % \ Legende MI 3G 110 MI MI % 360 Gebietstyp, Kfz/ Richtung % % % Teilfläche, 24 h Wandlitz \ Planstr. 2 20% 70 Parkpl. 233 Nutzung MI 4G % 510 / 190 Parkpl Parkpl. MI 4G % Anteil 70 % MI 5G 20 MI % an Gebietstyp/ Richtung % 20 5 % 20 Parkplatz Nutzung Berlin 750 Einspeiseabschnitt MI 6 20 MI 6W 20 MI 7W 20 20% % 10 6 % 40 6 % % von \ % 30 50% Pls.3 50% 60 50% % 50 40% / -> MI 2, MI 4, MI / % 50 25% 20% % 15% % 210 \ und -> MI 9 MI 8 60 MI 8W 140 MI 9W % % von MI > % % % über 450 \ % 50 60% % / 130 WA / % : Schönwalde, Berlin Straße Prenzlauer Radweg Geh- und Abbildung 8: Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Variante 1 Im Bereich von Planstraße 1 und 2 ändert sich fast nichts. Variante 2: Planstraße 1 als Sackgasse Um im Mischgebiet auch recht große Grundstücksflächen ausweisen zu können, wird zunächst östlich des zentralen Rad- und Gehweges auf die Planstraße 1 verzichtet. Dort gelegenen Teilflächen MI 2 und MI 4 werden dann vollständig über die Planstraße 4 erschlossen. Aus und In Richtung en entfällt die Ausweichmöglichkeit über Planstraße 1 und die Verkehrsstärke auf der Nelkenstraße nimmt etwas zu. Ein etwas stärkere Zunahme wird sich auf dem einstellen, weil sich dieser für von en kommende trotz des kurzen Umweges für eine zügigere Durchfahrt in Richtung Planstraße 4 anbietet als die als Wohnstraße gestaltete Planstraße 3. Planstr. 4

17 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 16 Die Verkehrsstärke auf Planstraße 1 beschräkt sich auf die untelbaren Anlieger des westlichen Abschnttes. : Wandlitz \ Nelkenstraße \ verl. Tulpenstraße 33% von (max. 50%) MI 1 50 MI > MI 4, MI 7, MI % % Gegenricht.: MI 4 100% \ Planstr MI 7, MI 9 67% / 140 Parkplatz MI 4G, MI 5G 80% 280 Legende MI 3G 110 MI MI 4 80 Gebietstyp, Kfz/ Richtung % % % Teilfläche, 24 h Wandlitz \ Planstr. 2 20% 70 Parkpl. 233 Nutzung MI 4G % 510 / 190 Parkpl Parkpl. MI 4G % Anteil 70 % MI 5G 20 MI % an Gebietstyp/ Richtung % 20 5 % 20 Parkplatz Nutzung Berlin 840 Einspeiseabschnitt MI 6 20 MI 6W 20 MI 7W 20 20% % 10 6 % 40 6 % % von \ % 30 50% Pls.3 50% 60 50% % 50 40% / -> MI 2, MI 4, MI / % 50 25% 20% % 15% % 210 \ und -> MI 9 MI 8 60 MI 8W 140 MI 9W % % von MI > % % % über 620 \ % 50 60% % / 130 WA / % : Schönwalde, Berlin Straße Prenzlauer Radweg Geh- und Abbildung 9: Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Variante 2/3 Variante 3: Verzicht auf Planstraße 1 Bei gänzlichem Verzicht auf Planstraße 1 würden die betreffenden Anliegergrundstücke direkt von der Prenzlauer Allee aus erschlossen. An den Verkehrsströmen im übrigen Erschließungsnetz ändert sich nichts. Der Wegfall des Knotenpunktes sollte aber nicht zahlreiche einzelne Grundstücksüberfahrten an der Prenzlauer Straße nach sich ziehen. Diese Grundstücke können so angeordnet werden, dass jeweils zwei benachbarte und ggf. auch dort hinterliegende Grundstücke eine gemeinsame Gehwegüberfahrt erhalten. Überfahrt und Erschließungsweg würden zwischen den beteiligten Grundstücken aufgeteilt und gegenseitigem Geh- und Fahrrecht versehen. Variantenvergleich Bei durchgehender Planstraße 1 in Grundnetz und Variante 1 ist ein gewisser Richtungsverkehr auf der Nelkenstraße und der Planstraße 1 erkennbar, weil immer der bequemere Weg genommen wird (siehe Abbildung 10 auf Seite 17). Planstraße 1 und 3 sowie weiesen anliegerbedingt eine wachsende Verkehrsstärke in Richtung Prenzlauer Straße auf. Die Planstraße 2 funktioniert als um die tlere Grünfläche herum verlaufende Einbahnstraße rechnerisch konstanter Verkehrsstärke. In der Ausführungsplanung sollte zumindest den Parkplatzbenutzern eine direkte Zu- und Abfahrt ermöglicht und so der Straßenabschnitt vor dem zentralen Gebäude entlastet werden. Bei Variante 1 Einbahnstraße auf Planstraße 3 wird in Gegenrichtung hauptsächlich über und Prenzlauer Straße gefahren, weil es dort zügigeres Fahren möglich ist. Bei Wegfall der Planstraße 1 in Variante 2 und 3 verstärkt sich diese Tendenz. Die Planstraße 4 erhält im abschnitt noch mehr Verkehr. Planstr. 4

18 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 17 Abbildung 10: Variantenvergleich: Vorhabensbezogener Verkehr 4.3 Verkehrszuwachs Durch die Bauvorhaben im Teilbereich 2 wird die durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke auf der anschließenden Hauptnetzstraße beiderseits des Vorhabenstandortes gegenüber 2010 um weitere knapp Kfz/24 h zunehmen (siehe letzte Zeile von Tabelle 8 auf Seite 12). Mit den ca. 400 bis 500 Kfz/24 h des Teilbereichs 1 an der Nelkenstraße sind dies rund Kfz/24 h oder 16 % der gegenwärtigen Verkehrsstärke von Kfz/24 h. Anders verhält es sich im Nahbereich, wo der gesamte ein- und abbiegende Verkehr als Neuverkehr zu betrachten ist. Auf der Nelkenstraße beträgt die werktägliche Verkehrsstärke westlich der Anemonenstraße gegenwärtig etwa Kfz/24 h. Der Zuwachs von Teilbereich Kfz/24 h oder 64 % beschränkt sich auf den kurzen Abschnitt untelbar östlich der Prenzlauer Straße. Durch Teilbereich 2 kommen 190 Kfz/24 h oder weitere 16 % hinzu. Mit 79 % Verkehrszuwachs tritt auch da keine einer hörbaren Lärmzunahme um 3 db(a) verbundene Verdoppelung der Verkehrsstärke ein. Auf dem nimmt der Verkehr um 850 Kfz/24 h zu, das ist nahezu das Doppelte der gegenwärtig 440 Kfz/24 h von und zur Blumenstraße. Da hier gegenwärtig keine Wohnnutzung vorliegt, stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit wachsenden Verkehrslärmes nicht. 4.4 Verkehrsablauf Untersuchungsumfang Die Stadtverträglichkeit des Bauvorhabens hängt auch davon ab, ob der zusätzliche Verkehr vom angrenzenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Auf Innerortsstraßen sind dafür immer die Knotenpunkte zur nachtäglichen Spitzenstunde maßgebend. Es werden die beiden Gebietsanbindungen den größten Verkehrsstärken der wartepflichtigen Zufahrten betrachtet sowie Nelkenstraße und. Knotenströme Zunächst wird die vorhandene Verkehrsstärke der nachtäglichen Spitzenstunde ertelt. Für die Prenzlauer Straße und die Nelkenstraße wird sie für die Spätspitze aus der Studie 2014 übernommen und nach EAR 05 auf die Frühspitze umgerechnet. Die Spitzenstundenwerte der bestehenden hinterliegenden Wohngebiete Erikastraße, Birkenstraße und Blumenstraße gehen aus Tabelle 7 auf Seite 11 hervor (Spalte 9/10). Dann werden richtungsabhängig Ziel- und Quellverkehrsanteile des Teilbereiches 2 addiert. Dittrich Verkehrsplanung Stand 20. Juli 2015

19 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 18 Erikastraße [10] 576 [19] [33] [14] [19] Prenzlauer Straße : Wandlitz [483] [401] [470] [13] Nelkenstraße [46] [94] 145 [37] [355] [24] [13] Verbrauchermarkt [43] 407 [30] Planstraße [9] Planstraße Planstraße [9] [551] [7] [8] [12] 2 [2] 56 [33] [2] [14] [19] <--Birkenstr. 618 [10] [384] [7] Blumenstr., WA--> [584] 450 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Grundnetz (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 11: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Grundnetz 4 3

20 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 19 : Wandlitz [401] [483] [379] [22] Nelkenstraße [53] [58] 126 [66] [430] [44] [16] Verbrauchermarkt [53] 536 [37] Planstraße Erikastraße [14] 455 [37] [23] [9] [14] [23] Planstraße Planstraße [14] [407] [10] [5] [6] 2 [2] 54 [24] [4] [10] [14] 68 Prenzlauer Straße <--Birkenstr. 488 [431] [24] [514] [17] Blumenstr., WA--> 625 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Grundnetz (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 12: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Grundnetz

21 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 20 : Wandlitz [483] [401] [470] [13] Nelkenstraße [46] [94] 147 [37] [355] [24] [13] Verbrauchermarkt [43] 405 [30] Planstraße Erikastraße [10] 576 [19] [33] [14] [19] [9] Planstraße Planstraße [9] [551] [7] [8] [12] 2 [2] 72 [33] [2] [14] [19] <--Birkenstr. 618 [10] [384] [7] Blumenstr., WA--> [584] 450 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Variante 1 (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 13: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 1 Prenzlauer Straße

22 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 21 : Wandlitz [401] [483] [379] [22] Nelkenstraße [53] [58] 129 [66] [430] [44] [16] Verbrauchermarkt [53] 533 [37] Planstraße Erikastraße [14] 455 [37] [23] [9] [14] [23] Planstraße Planstraße [14] [407] [10] [5] [6] 2 [2] 73 [24] [4] [10] [14] <--Birkenstr. 488 [24] [514] [17] Blumenstr., WA--> [431] 625 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Variante 1 (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 14: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 1 Prenzlauer Straße

23 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 22 : Wandlitz [483] [401] [470] [13] Nelkenstraße [46] [94] 149 [37] [355] [24] [13] Verbrauchermarkt [43] 403 [30] Planstraße Erikastraße [10] 586 [19] [33] [14] [19] [9] Planstraße Planstraße [9] [551] [7] [8] [12] 2 [2] 74 [33] [2] [14] [19] <--Birkenstr. 618 [10] [384] [7] Blumenstr., WA--> [584] 453 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Variante 2/3 (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 15: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 2/3 Prenzlauer Straße

24 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 23 : Wandlitz [401] [483] [379] [22] Nelkenstraße [53] [58] 136 [66] [430] [44] [16] Verbrauchermarkt [53] 526 [37] Planstraße Erikastraße [14] 460 [37] [23] [9] [14] [23] Planstraße Planstraße [14] [407] [10] [5] [6] 2 [2] 77 [24] [4] [10] [14] <--Birkenstr. 488 [24] [514] [17] Blumenstr., WA--> [431] 622 : Berlin Legende Kfz/Spitzenstunde Zufahrtssumme 56 Planfall: Variante 2/3 (Planfall) [23] davon Bestand Abbildung 16: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 2/3 Prenzlauer Straße

25 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 24 Variante 2/3 Einbieger Verk.- War- stärktezeit Knotenpunkt Fall Bestand Vollausbau Spitze Links- Linksabbieger Einbieger Linksabbieger Einbieger abb.- Verk.- Zeit- War- Verk.- War- max. Verk.- Zeit- War- Verk.- War- streifen stärklükktezeit stärktezeit Stau QSV stärklükktezeit stärktezeit Planstr. 1 Planstr. 3 Die Spitzenstundenwerte der einzelnen Abbiegeströme ergeben sich aus Abbildung 7 auf Seite 14 und dem Verhältnis Spitzenstunde/Tageszielverkehr in Tabelle 6 auf Seite 10. In Abbildung 11f. auf Seite 18f. sind für die Früh- und die Spätspitzenstunde alle Knotenströme der Prenzlauer Straße von Nelkenstraße bis dargestellt. Die aus der Studie 2014 übernommenen und nach en fortgeschriebenen Bestandwerte stehen in [ ]. Die für den Leistungsfähigkeitnachweis in Frage kommenden Knoten sind hervorgehoben: Nelkenstraße und zum Vergleich dem Zustand Teilbereich 2 Planstraße 1 und 3 wegen der Spätspitze. Die Planstraße 2 hat nachtags zwar eine höhere Verkehrsstärke, aber weniger Linkseinbieger als die Planstraße 3 und wird deshalb nicht untersucht. Die Knotenströme des Planfalls stehen innerhalb der Markierung. die des Bestandsfalles untelbar außerhalb derselben in [ ]. Diese Werte erscheinen in der ersten Spalte der Wartezeitberechnung nach HBS 2005 (siehe Anhang). Die Knotenströme für Variante 1 und 2 schließen sich jeweils an. Kfz-Wartezeiten Bei der anschließenden Wartezeitberechnung nach HBS 2005 wird davon ausgegangen, dass neben einem wartenden Linkseinbieger ein Rechtseinbieger vorbeifahren kann. Die Ergebnisse der im Anhang dokumentierten Berechnung fasst Tabelle 9 zusammen. Tabelle 9: Wartezeiten früh spät früh spät früh spät früh spät max. Stau QSV Linksabbieger Verk.- Zeit- War- stärklükktezeit max. Stau QSV Variante 1 Einbieger Verk.- War- stärktezeit Linksabbieger Verk.- Zeit- War- stärklükktezeit Kfz/h s s Kfz/h s Kfz - Kfz/h s s Kfz/h s Kfz Kfz/h s s Kfz/h s Kfz Kfz/h s s Kfz/h s Kfz ,5 27,0 3 C 559 6,4 39,1 4 D 559 6,4 38,9 4 D 559 6,4 38,9 4 D 4, , , , ,8 2 B ,6 2 C ,7 2 C ,7 2 C 401 9,0 20,0 1 B 452 8,0 26,0 2 C 452 8,0 26,0 2 C 452 8,0 25,6 2 C 4, , , , ,7 1 B ,8 1 B ,8 1 B ,6 1 B 620 5,8 24,3 0 C 620 5,8 24,3 0 C 616 5,8 23,5 0 C 4,5 11 4,5 12 4, ,9 0 B ,9 0 B ,4 0 B 468 7,7 21,7 0 C 468 7,7 21,7 0 C 466 7,7 20,8 0 C 5,1 45 5,1 45 5, ,7 0 B ,7 0 B ,1 0 B 584 6,2 23,0 0 C 584 6, ,1 4,3 19 4, ,2 0 B ,7 21,7 0 C 468 7, ,6 5,1 22 5, ,7 0 B ,4 5, ,5 30,6 1 D 589 6,1 46,0 2 E 575 6,3 51,1 2 E 582 6,2 54,3 3 E 4,1 24 4,4 56 4,4 72 4, ,2 0 C ,1 0 C ,9 2 C ,1 2 D 417 8,6 30,6 0 D 473 7,6 54,7 2 E 459 7,8 65,6 3 E 462 7,8 71,5 5 E 4,8 17 5,4 54 5,4 73 5, ,8 0 C ,7 2 D ,4 3 D ,7 3 D Die Berechnung dient dem Wartezeitnachweis der auf der Prenzlauer Straße von en kommenden Abbieger, die hier allein von Belang sind, weil das Plangebiet auf der seite liegt. Wie Spalte 9 und 10 zeigen, ist auch im Planfall die tlere Zeitlücke zwischen zwei Fahrzeugen des Mischstromes stets größer als die tlere Wartezeit der Linksabbieger. Mithin wird aus Wartezeitgründen der Hauptrichtung kein Linksabbiegstreifen benötigt. Die Wartezeit der Linkseinbieger an der Nelkenstraße steigt in der Frühspitze deutlich und in der Spätspitze geringfügig (Spalte 12). Die zur angestrebten Qualitätsstufe D des Verkehrsablaufes gehörige Wartezeit bis 45 s wird dennoch eingehalten, nachtags sogar deutlich unterschritten. Die tlere Wartezeit aller Fahrzeuge ist stets kürzer, weil die Rechtseinbieger nur den Hauptstrom von links abwarten müssen. Die maximale Staulänge nimmt nur um 1 Fahrzeug zu (Spalte 12). Die Zunahme an Verkehrsstärke und Wartezeit ist bei Variante 1 max. Stau QSV

26 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 25 und 2 geringfügig. Die Qualitätsstufe D wird auf der Prenzlauer Allee in allen Varianten unterschritten. An den beiden Planstraßen sind die Wartezeiten so kurz, dass die meiste Zeit kein Fahrzeug wartet (Staulänge 0). Bei Variante 2/3 führt der Verzicht auf die durchgehende Planstraße 1 zu mehr Linksabbiegern an der Planstraße 3, jedoch nicht zu längeren Wartezeiten. Die Planstraße 3 mündet nördlich der auf der Westseite der Prenzlauer Straße befindlichen Tankstelle. Wartende Linksabbieger in Richtung Planstraße stellen sich noch weiter nördlich auf, sodass keine gegenseitigen Behinderungen dem Tankstellenverkehr zu erwarten sind. Der Verkehrszuwachs am lässt die Wartezeiten der Einbieger deutlich steigen. In der Frühspitze wird die zur Qualitätsstufe D des Verkehrsablaufes gehörige Wartezeit bis 45 s bereits bei vollem Ausbau des Grundnetzes geringfügig überschritten, aber ist kein Stau zu erwarten. Das Qualitätskriterium könnte hier noch als eingehalten betrachtet werden. Unangenehm ist die deutlich höhere Wartezeit in der Spätspitze. Andererseits bleibt die Staulänge auch hier noch unter 2 Fahrzeugen, ist also kürzer als an der Nelkenstraße. Nur wartet das einzelne Fahrzeug eben länger. Mit den ausgewiesenen kurzen Staulängen ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit im vorhandenen Knoten noch gegeben. Entlastend für Geradausfahrer und Rechtsabbieger wird sich die Ausweisung eines s in dieser Zufahrt auswirken. Deutliche Verbesserungen ergeben sich durch einen in der zufahrt der Prenzlauer Straße: dann wird die Qualitätsstufe D auch in der Spätspitze erreicht. Bei Variante 1 und 2/3 höheren Verkehrsstärken im wird die Qualitätsstufe D schon in der Frühspitze nicht mehr eingehalten. Diese Varianten funktionieren nur in der zufahrt der Prenzlauer Straße. Ergebnis Das Grundnetz Ausbau aller drei -West-Planstraßen funktioniert gerade noch vertretbaren Einbieger-Wartezeiten, die aber schon oberhalb der als zumutbar geltenden 45 s liegen. Deshalb ist auch im Grundnetz ein solcher Abbiegstreifen zumindest zu empfehlen. Mit in der zufahrt der Prenzlauer Straße funktionieren dann auch die Varianten teilweisem oder völligem Verzicht auf die Planstraße 1 und Einbahnstraße in der Planstraße 3.

27 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 26 5 Vorschläge 5.1 Baugebiet Schleppkurven Gegenwärtig liegt eine exemplarische der Bauflächen und der Fahrbahnquerschnitte vor. Bewegungsräume bzw. Schleppkurven für die Feuerwehr sowie für Liefer- und Müllfahrzeuge sind in den Baufeldern und an den Knoten der Planstraßen noch einzuarbeiten. Straßenraum Die Planstraße 2 sollte zumindest den Parkplatzbenutzern eine direkte Zu- und Abfahrt ermöglichen, da der Abschnitt vor dem zentralen Gebäude entlastet wird. Voraussetzung für die Ausweisung der Planstraße 3 als Einbahnstraße ist eine Querschnittsund Straßenraumgestaltung, die zum verhaltenen Fahren veranlasst. Pkw-Stellplätze In der weiteren müssen die benötigten Stellplätze auf den einzelnen Grundstücken nachgewiesen werden, wobei der öffentliche Parkplatz an der Planstraße 2 angerechnet werden kann. Die für Gehbehinderte zu reservierenden Stellplätze sind bei der der einzelnen Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung (StplS 06) zu erteln und direkt an den Gebäuden vorzusehen. Rad-Stellplätze Die für Besucher bestimmten Fahrradbügel sind möglichst nahe am Eingang der Gebäude anzuordnen. Auf den Gewerbegrundstücken sollten überdachte Radabstellanlagen eingeplant werden. Fahrrad-Stellplätze für die Bewr sollten im Fall von Reihenhausbau teils in überdachten Sammelanlagen, teils in untelbarer Nähe der Hauseingänge vorgesehen. Werden. Rad- und Gehweg Die zwischen Teilbereich 1 und 2 liegende verlängerte Tulpenstraße sollte wie der zentral von nach verlaufende Sonderweg für Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen benutzbar sein und durch geeignete Sperren vom motorisierten Verkehr freigehalten werden. Dies gilt besonders dort, wo Abschnitte dieser und anderer Erschließungswege auch dem Erreichen einzelner Grundstücke Kfz dienen. 5.2 Öffentliche Straßen Planstraßen-Einmündungen Die Anbindungen der Planstraßen 1 und 3 an die Prenzlauer Straße sollten angesichts der zu erwartenden Verkehrsstärken als Einmündungen ausgebaut werden, jedoch roter Pflasterung des Geh- und Radweges. Die Planstraße 2 orientiert sich am Bestand. Grundstückseinfahrten an der Prenzlauer Straße Jeweils zwei benachbarte und ggf. auch dort hinterliegende Grundstücke sollten eine gemeinsame Gehwegüberfahrt erhalten. Überfahrt und Erschließungsweg würden zwischen den Grundstücken aufgeteilt und gegenseitigem Geh- und Fahrrecht versehen. Linksabbiegen An der vorhandenen Tankstellenausfahrt südlich der Planstraße 3 sollten tels einer durchgehenden Mittelmarkierung der Prenzlauer Straße die Linkseinbieger aus der Tankstelle deutlich von den Linksabbiegern in die Planstraße getrennt werden. Die Einmündung (Zufahrt seite) sollte einen erhalten, ebenso die Prenzlauer Straße nördlich des s. Die breiten Straßenräume lassen die dafür notwendige geringe Fahrbahnverbreiterung zu.

28 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 27 6 Zusammenfassung Auf der Grundlage des bisherigen sstandes für den Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Das grüne Quartier in Wandlitz, auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule Basdorf, Teilfläche 2, waren die verkehrliche Anbindung und die Netzverträglichkeit zu begutachten. Das Planverfahren ermöglicht Bauvorhaben im Mischgebiet auf ca m² Gewerbeflächen, m² Gemeinbedarfsflächen, z.t. in Bestandsgebäuden, und m² Wohnbauflächen ca. 265 Wohnungen in verschiedenen Gebäudetypen. Außerdem wird ein allgemeines Wohngebiet von m² für 27 neue neben einigen bestehenden Einfamilienhäusern ausgewiesen. Alle benötigten Pkw-Stellplätze befinden sich auf den betreffenden Baufeldern, eingeschlossen ein Sammelparkplatz an der Einmündung der Planstraße 2. Die geplanten Nutzungen werden ein Verkehrsaufkommen in der Größenordnung von ca Kfz-Fahrten je Tag (Summe der Ankünfte und der Abfahrten) haben. Der vorhabensbezogene Verkehr ist auf Grund der nicht zu erwartenden Verbindung dem Aufsuchen benachbarter Ziele fast vollständig als Neuverkehr anzusehen (2.400 Kfz/24 h). Der Quell- und Zielverkehr verteilt sich im Straßennetz nur über die Prenzlauer Straße (B 109). Der auf die Gewerbenutzungen und die Gemeinbedarfseinrichtungen bezogene Verkehr wird sich stärker nach en richten, während der von den Wohnungen ausgehende Verkehr eher auf Berlin orientiert ist. Insgesamt ergibt das über den Tag eine gleichmäßige Verteilung auf beide Richtungen. Der vorhabensbedingte Zuwachs von Kfz/24 h auf der Prenzlauer Straße beiderseits des Plangebietes bleibt zusammen den 400 bis 500 Kfz/24 h des Teilbereiches 1 noch unter 16 % der gegenwärtigen Verkehrsstärke von Kfz/24 h. Eine deutlichere Verkehrszunahme 79 % - ergibt sich auf dem westlichen Ende der Nelkenstraße durch Überschneidung des Verkehrs von Teilbereich 1 und 2. An der Einmündung des s wird sich der Verkehr nahezu verdoppeln. Da hier gegenwärtig keine Wohnnutzung anliegt, stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit wachsenden Verkehrslärmes nicht. Die Wartezeiten der letztrangigen Linksabbieger fast aller Einmündungen an der Prenzlauer Straße liegen deutlich unter dem als zumutbar geltenden Schwellenwert von 45 Sekunden. Nur in der östlichen Zufahrt /Prenzlauer Stra0e liegen diese Wartezeiten in der Spätspitzenstunde fast 10 Sekunden über diesem Wert. Dennoch wird sich an dieser Einmündung kein Stau von mehr als zwei Fahrzeugen aufbauen. Insofern ist ausreichende Leistungsfähigkeit, aber keine befriedigende Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes gegeben. Entlastend wird sich die Ausweisung eines s in dieser Zufahrt und in der zufahrt Prenzlauer Straße auswirken. Unter dieser Voraussetzung lässt sich auch der dem möglichen Verzicht auf die Durchgängigkeit der Planstraße 1 und der Ausweisung der Planstraße 3 als Einbahnstraße nach en verbundene Verkehrszuwachs der Zufahrt befriedigender Qualitätsstufe, d.h. tlerer Linkseinbieger-Wartezeit unter 45 Sekunden bewältigen. Insgesamt wird eingeschätzt, dass die Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsabwicklung an diesem Standort der näheren Umgebung verträglich sind und das vorhabenbedingte Verkehrsaufkommen vom angrenzenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Die vorgesehenen Anbindungen gewährleisten bei gegenseitiger Verträglichkeit der Verkehrsarten die Stärkung der gewachsenen und der geplanten Strukturen.

29 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 28 Literatur AV Stellplätze Ausführungsvorschriften zu 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze) vom 11. Dezember 2007 (ABl. S. 3398) AV Geh- und Radwege Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 (ABl. S. 1084) BVG Verkehrs- Betriebe) EAE 85/ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen, 1985 /Ergänzte Fassung 1995, EAR 05 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05. Ausgabe FGSV 49 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Verkehrliche Wirkungen von Großeinrichtungen des Handels und der Freizeit. FGSV-Arbeitspapier Nr. 49. Köln HBS 2005 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die Bemessung von Straßen, Köln, Ausgabe HLSV 2000 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV), Dietmar Bosserhoff: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung. Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung. Wiesbaden KNOBEL 2002 Brilon, W., Programm zur Berechnung der Kapazität und der Verkehrsqualität an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten nach HBS 2001, Kapitel 7, Ausgabe 2002 StplS 06 Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze vom 25. August Stellplatzsatzung - SVZ 2010 Verkehrsstärkenkarte des Landes Brandenburg, Basis: bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) des Jahres 2010, Stand 12/2012, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg VBB 2015 Verkehrsverbund Berlin Brandenburg, Fahrplanauskunft,

30 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 29 Abbildungen und Tabellen Abbildungen Abbildung 1: Übersicht...2 Abbildung 2: Erschließungsvarianten...3 Abbildung 3: Lage im Straßennetz...4 Abbildung 4: Städtebauliches Konzept der Teilfläche an der Prenzlauer Straße...6 Abbildung 5: Wohnbebauung im Einzugsbereich der Nelkenstraße...11 Abbildung 6: Durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken im Hauptstraßennetz...13 Abbildung 7: Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Grundnetz...14 Abbildung 8: Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Variante Abbildung 9: Vorhabensbezogene durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärken, Variante 2/ Abbildung 10: Variantenvergleich: Vorhabensbezogener Verkehr...17 Abbildung 11: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Grundnetz...18 Abbildung 12: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Grundnetz...19 Abbildung 13: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante Abbildung 14: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante Abbildung 15: Frühspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 2/ Abbildung 16: Spätspitzenstunde im Gesamtverkehr, Variante 2/ Tabellen Tabelle 1: Geschossflächen und Personen...7 Tabelle 2: Pkw-Fahrten...8 Tabelle 3: Pkw-Stellplatzbedarf...8 Tabelle 4: Fahrrad-Stellplatzbedarf...9 Tabelle 5: Lieferverkehr...9 Tabelle 6: Spitzenstundenverkehr...10 Tabelle 7: Verkehrsaufkommen der Nachbarschaft...11 Tabelle 8: Tägliches Verkehrsaufkommen - Übersicht...12 Tabelle 9: Wartezeiten...24 Anhang Tabelle A 1: ÖPNV-Angebot am Nachtag...30 Tabelle A 2: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Bestand Teilbereich Tabelle A 3: Wartezeit an der Einmündung, Bestand Teilbereich Tabelle A 4: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Grundnetz...33 Tabelle A 5: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Grundnetz...34 Tabelle A 6: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Grundnetz...35 Tabelle A 7: Wartezeit an der Einmündung, Grundnetz...36 Tabelle A 8: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Variante Tabelle A 9: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Variante Tabelle A 10: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Variante Tabelle A 11: Wartezeit an der Einmündung, Variante Tabelle A 12: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Variante 2/ Tabelle A 13: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Variante Tabelle A 14: Wartezeit an der Einmündung, Variante 2/ Tabelle A 15: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Variante

31 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 30 Anhang Tabelle A 1: ÖPNV-Angebot am Nachtag

32 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 31 Tabelle A 2: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Bestand Teilbereich 1 a) Frühspitze Bestand Bestand Berechnung KNOBEL 2002 nach HBS 2001 Spalte Einheit Bedeutung / Kommentar 1 - Nr. des Verkehrsstroms Pfeil - blau (hell): Hauptströme 2 und und 9 rot (dunkel): Nebenströme q-vorh Pkw-E/h vorhandene Verkehrsstärke (Nebenströme, nach Umrechnung in Pkw-E) Fz/h Hauptströme ( Umrechnung) tg s Grenzzeitlücke (durch HBS Tab. 7-5 vorgegeben) tf s Folgezeitlücke (durch HBS Tab. 7-6 vorgegeben) q-haupt Fz/h Verkehrsstärke der bevorrechtigten Ströme (errechnet nach Tab. 7-3 oder 7-4) q-max PKW-E/h Ergebnis der Berechnung: Kapazität für den jeweiligen Strom Mischstrom PKW-E/h Ergebnis der Berechnung: Kapazität für den Mischstrom im Falle von mehreren Strömen auf einem Fahrstreifen W s Mittlere Wartezeit; in () : Der Strom wird auf einer Mischspur geführt, er hat für sich allein eine größere Wartezeit als der gesamte Verkehr auf der Mischspur N-95/99 PKW-E 95 %- bzw. 99 %-Percentilwert des Rückstaus QSV - Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs/Level of Service Fortsetzung Tabelle A 2: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Bestand Teilbereich 1 b1) Spätspitze Abbiegestreifen Bestand

33 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 32 Fortsetzung Tabelle A 2: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Bestand Teilbereich 1 b2) Spätspitze Abbiegestreifen Bestand Tabelle A 3: Wartezeit an der Einmündung, Bestand Teilbereich 1 a) Frühspitze Bestand Linksabbiege- West Bestand West

34 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 33 Fortsetzung Tabelle A 3: b) Spätspitze Bestand Wartezeit an der Einmündung, Bestand West Bestand West Tabelle A 4: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Grundnetz a1) Frühspitze Abbiegestreifen

35 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 34 Fortsetzung: Tabelle A 4: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Grundnetz Aa2) Frühspitze Abbiegestreifen b) Spätspitze Tabelle A 5: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Grundnetz a1) Frühspitze Abbiegestreifen

36 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 35 Fortsetzung Tabelle A 5: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Grundnetz a2) Frühspitze Abbiegestreifen b) Spätspitze Planstr. 1 Planstr. 1 Planstr. 1 Planstr. 1 Tabelle A 6: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Grundnetz a1) Frühspitze Abbiegestreifen Planstr. 3 Planstr. 1

37 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 36 Fortsetzung Tabelle A 6: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Grundnetz a2) Frühspitze Abbiegestreifen Planstr. 3 Planstr. 1 b) Spätspitze Planstr. 3 Planstr. 1 Planstr. 3 Planstr. 1 Tabelle A 7: Wartezeit an der Einmündung, Grundnetz a1) Frühspitze Abbiegestreifen West

38 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 37 Fortsetzung Tabelle A 7: Wartezeit an der Einmündung, Grundnetz a2) Frühspitze Abbiegestreifen West b) Spätspitze West West

39 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 38 Tabelle A 8: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Variante 1 a) Frühspitze Var. 1 Var. 1 b) Spätspitze

40 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 39 Tabelle A 9: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Variante 1 a) Frühspitze Planstr.1 Var. 1 Planstr. 1 Planstr.1 Var. 1 Planstr. 1 b) Spätspitze Planstr.1 Planstr. 1 Planstr.1 Var. 1 Planstr. 1

41 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 40 Tabelle A 10: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Variante 1 a) Frühspitze Planstr. 3 Var. 1 Planstr. 1 b) Spätspitze Planstr. 3 Var. 1 Planstr. 1 Tabelle A 11: Wartezeit an der Einmündung, Variante 1 a) Frühspitze Var. 1 West West

42 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 41 Fortsetzung Tabelle A 11: Wartezeit an der Einmündung, Variante 1 b) Spätspitze Var. 1 West West Tabelle A 12: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Variante 2/3 a) Frühspitze Nelkenstr Var. 2 Nelkenstr Var. 2

43 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 42 Fortsetzung Tabelle A 12: Wartezeit an der Einmündung Nelkenstraße, Variante 2/3 b) Spätspitze Tabelle A 13: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Variante 2 a) Frühspitze Planstr.1 Var. 2 Planstr. 1 Planstr.1 Var. 2 Planstr. 1

44 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 43 Fortsetzung Tabelle A 13: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 1, Variante 2 b) Spätspitze Planstr.1 Var. 2 Planstr. 1 Planstr.1 Var. 2 Planstr. 1 Planstraße 3 siehe letzte Seite Tabelle A 14: Wartezeit an der Einmündung, Variante 2/3 a) Frühspitze Var. 2 West Var. 2 West

45 Verkehrsgutachten: Gewerbe- und Wohnungsbaustandort Basdorf- Das grüne Quartier Seite 44 Fortsetzung Tabelle A 14: Wartezeit an der Einmündung, Variante 2/3 b) Spätspitze Var. 2 West Var. 2 West Tabelle A 15: Wartezeit an der Einmündung Planstraße 3, Variante 2 a) Frühspitze Planstr. 3 Var. 2 Planstr. 1 b) Spätspitze Planstr. 3 Var. 2 Planstr. 1

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