Das neue Gemeinschaftspatent: Segen oder Fluch für Patentinhaber?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das neue Gemeinschaftspatent: Segen oder Fluch für Patentinhaber?"

Transkript

1 Mandanten Newsletter Ausgabe 02 Taylor Wessing Juli 2003 In dieser Ausgabe: Seite 02 Die Top-Level-Domain.eu kommt Seite 03 Bundesregierung legt Entwurf für neue UWG- Novelle vor Seite 04 BGH pro Deep Links Tipps & Termine Rechtsprechungsübersicht Das neue Gemeinschaftspatent: Segen oder Fluch für Patentinhaber? Am 3. März 2003 hat der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel die Eckpunkte für ein Europäisches Gemeinschaftspatent beschlossen. Das Gemeinschaftspatent soll den Standort Europa deutlich wettbewerbs- und innovationsfähiger machen und die bisherigen nationalen und europäischen Patentschutzsysteme ergänzen. Voraussichtlich ab 2005 wird erstmalig die Möglichkeit bestehen, neben den sog. europäischen Bündelpatenten auch das EU-Gemeinschaftspatent beim Europäischen Patentamt in München anmelden zu können. Mit dem Gemeinschaftspatent wird zukünftig ab dem Jahr 2006 automatisch Patentschutz für das gesamte Gebiet der künftig 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlangt. Es unterliegt den Vorschriften der Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Anders als beim europäischen Bündelpatent bedarf es für die Wirksamkeit des Gemeinschaftspatents in den einzelnen EU-Staaten nun keiner Übersetzung der gesamten Patentschrift in die verschiedenen Amtssprachen mehr. Eine Komplettübersetzung des EU- Gemeinschaftspatents muss nur in die Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen. Lediglich die Patentansprüche, welche den Schutzbereich der Erfindung definieren, müssen nach Erteilung des Gemeinschaftspatents in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden. Für diese Übersetzung bleibt dem Patentinhaber jedoch eine Frist von zwei Jahren nach Patenterteilung. In dieser Zeit soll er fest- Sie brauchen nähere Informationen? Sie hätten gern ein persönliches Gespräch zu Themen dieser Ausgabe? Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. der Redaktion:

2 itips 02 stellen, ob eine Verwertung des Patents überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Erfolgt nach Abschluss dieser Testphase keine Übersetzung der Ansprüche, verfällt das gesamte Patent. Durch diese Regelung des Übersetzungserfordernisses sollen die durchschnittlichen Kosten für ein Gemeinschaftspatent gegenüber dem Bündelpatent um ca. ein Fünftel gesenkt werden. Für die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Patentverletzung hat sich der Rat für die Option eines zentralen Gerichts erster Instanz für alle Gemeinschaftspatente ausgesprochen. Dieses EU- Patentgericht soll nach einer Übergangsfrist ab 2010 bei dem Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg errichtet werden, welches für Berufungsverfahren zuständig sein soll. Ziel ist die Schaffung einer europaweit einheitlichen Rechtssprechung. Bisher war der Inhaber des europäischen Bündelpatents gezwungen, seine Rechte vor den jeweiligen nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten durchzusetzen. Folge waren teilweise nicht nur unterschiedliche, sondern auch unterschiedlich schnelle Entscheidungen. Bis zur Einrichtung des zentralen EU-Patentgericht im Jahr 2010 sollen sich auch weiterhin die nationalen europäischen Patentgerichte erster und zweiter Instanz um EU-Patentstreitigkeiten (auch für das neue Gemeinschaftspatent) kümmern. Insbesondere die Option für ein zentrales EU-Patentgericht ist kritisiert worden. Grund ist die Befürchtung, dass viele Erfinder, besonders kleine und mittlere Unternehmen, davon abgehalten werden, das EU-Gemeinschaftspatent zu nutzen. Tatsächlich besteht ein Interesse der Patentinhaber mit den ihnen vertrauten Patent- und Streitanwälten zusammenzuarbeiten und ihre Rechte an regionalen Gerichten in ihrer Nähe statt an einem Zentralgericht in Luxemburg durchzusetzen und zu verteidigen. Dies könnte auch vorbehaltlich der Möglichkeit gelten, mündliche Verhandlungen auch vor Ort in den einzelnen Mitgliedstaaten oder per Videokonferenz durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass viele Patentinhaber die Alternative des Bündelpatents dem neuen Gemeinschaftspatent vorziehen werden. Hinzu kommt, dass der scheinbare Kostenvorteil des Gemeinschaftspatents im Erteilungsverfahren durch das Streitverfahren wieder zu Nichte gemacht werden könnte, sofern dann wie geplant - alle gerichtlichen Dokumente in die Sprache des jeweiligen Patentverletzers oder eine andere von Patengericht in Ausnahmefällen bestimmte Sprache übersetzt werden müssen (vgl. Art. 25 COM (2002) 480). Aus deutscher Sicht befürchtet man, dass die Zentralisierung der Patentgerichtsbarkeit in Luxemburg zu Lasten der deutschen Patentstreitexpertise geht und die Anzahl der in Deutschland geführten Streitverfahren sinken und der bisherige Standortvorteil entfallen wird. Derzeit werden rund 70% aller europäischen Streitfälle vor den deutschen Patentgerichten in Düsseldorf, München und Mannheim verhandelt. Das deutsche System gilt im internationalen Vergleich als besonders kostengünstig, schnell und fachkundig. Allerdings bleiben die deutschen Gerichte noch bis zur Einrichtung des zentralen Patentgerichts in Die Top-Level-Domain.eu kommt Die Europäische Kommission hat die Einführung.eu als Top- Level-Domain beschlossen. Damit wird.eu als Alternative zu den bereits existierenden Top- Level-Domains wie.com und.de ins Leben gerufen. Es wird damit gerechnet, dass das Register Ende des Jahres voll betriebsfähig sein wird. Zur Registrierung einer Internet-Adresse unter der Domain.eu werden Personen mit Wohnsitz in der EU sowie Unternehmen und Organisationen mit Sitz in der EU berechtigt sein. Die Ausweitung der Verfügbarkeit der.eu- Domain auf Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes wird zur Zeit geprüft. Zur Zeit ist die Kommission damit beschäftigt, die Registerverwaltung zu implementieren. Vor Vergabe der.eu-domains wird die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und der Registerverwaltung allgemeine Grundregeln für den Umgang mit spekulativen und rechtsmissbräuchlichen Registrierung von Domainnamen entwickeln. Es wird anvisiert, Inhabern bestehender Namens- und Markenrechte die Möglichkeit zu geben, an einer ersten Registrierungsrunde teilzunehmen. Sobald es nähere Informationen zum Vergabeverfahren gibt, wird itips hierüber berichten.

3 itips 03 Luxemburg zuständig. Das von Deutschland favorisierte System, für die erste Instanz das derzeitige nationale System zu belassen und erst in der Berufungsinstanz ein einheitliches Europäisches Gericht zu etablieren, hat leider keine Mehrheit gefunden. Allerdings sieht ein Arbeitspapier der Kommission die Einrichtung von Regionalkammern in den am stärksten von Patentstreitigkeiten betroffenen Mitgliedsstaaten vor (vgl. Art. 5 COM (2002) 480), so dass die Bedeutung Deutschlands als bevorzugtem Standort für Patentverletzungsstreitigkeiten über diese Alternative vielleicht doch aufrechterhalten bliebe. xx Bundesregierung legt Entwurf für eine UWG- Novelle vor neue rechtliche Behandlung von Werbe- und Wettbewerbshandlungen Nachdem der Bundestag bereits im Juli 2001 das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung aufgehoben hat, schlägt die Bundesregierung nunmehr auch eine komplette Neufassung des modernisierungsbedürftigen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Der dazu am 7. Mai 2003 vorgelegte Entwurf lässt erkennen, dass das Gesetz schlanker und auch für Nichtjuristen besser verständlich werden soll. Eines der Hauptanliegen des Entwurfes ist, den Verbraucher ausdrücklich als Schutzobjekt in das Gesetz aufzunehmen. Damit soll die bisherige verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch vom Gesetzgeber bestätigt werden. Ein Beispiel ist die neue Regelung zur belästigenden Werbung. Sie soll sich u.a. gegen das heute weitverbreitete sog. Spamming durch unerbetene Telefax-, SMS- oder -Werbung richten. Die Novelle enthält auch weiterhin die aus 1 UWG bekannte Generalklausel zum unlauteren Wettbewerb. Die lediglich sprachlich modifizierten Generalklausel ist wichtig, um den Gerichten die Möglichkeit zu geben, neu auftretende Problemfälle durch Rechtsfortbildung zu lösen. Der Generalklausel soll nunmehr ein nicht abschließender Katalog von Beispielsfällen beigefügt werden, der die Regelung transparenter und verständlicher werden lassen soll. Die gesetzlichen Beschränkungen von Sonderveranstaltungen wie Schluss-, Jubiläums- und Räumungsverkäufen sollen vollständig gestrichen werden. Händler sollen also in Zukunft selbst entscheiden können, ob und wann sie Reduzierungen über das ganze Sortiment hinweg vornehmen. Aktionen wie die der Textilkette C & A Mode KG zu Beginn der Euro-Einführung die mit Kredit- oder ec-karten zahlenden Käufern Rabatt gewährte, wären in Zukunft zulässig. In diesem Zusammenhang soll auch die Rechtsprechung zur Irreführung der Kunden durch die Werbung mit Preisnachlässen neu in den Entwurf aufgenommen worden. Wer mit einem Preisnachlass auf einen früheren Preis wirbt, muss den höheren Preis auch tatsächlich über einen längeren Zeitraum gefordert haben. Ein Händler soll nach wie vor dafür sorgen, dass er Waren, die er zu besonders günstigen Preisen anbietet, in ausreichendem Maße verfügbar hält. Neu in das Gesetz aufgenommen werden soll ein Gewinnabschöpfungsanspruch. Diesen sollen die Verbraucherverbände bei unlaute- Veröffentlichungen Jörg Wimmers/Tibor Rode (TW-Büro Hamburg) Computer und Recht Juni 2003, S. 399 ff. Mario Mathias Ohle/Claudia Sebastiani (TW-Büro Berlin) Der angestellte Softwareprogrammierer und die neuen urheberrechtlichen Vergütungsansprüche Argumente für die Fortgeltung der bisher geltenden Grundsätze auch nach dem neuen Urhebervertragsrecht Informationstechnologie und Vergabeverfahren Beschaffung von Informationstechnologie und Informationstechnologie- Dienstleist-ungen durch die öffentliche Hand Computer und Recht Juli 2003, S. 510 ff. ren Wettbewerbshandlungen erhalten, durch die eine Vielzahl von Geschädigten nur einen jeweils geringen Schaden erleiden, der Schädiger aber in der Summe einen großen Gewinn erzielt. Die Gewinnabschöpfung soll zugunsten des Bundeshaushalts erfolgen. Ein Beispielsfall ist der Missbrauch mit 0190er-Telefon-nummern.

4 itips 04 Ferner soll das UWG durch die Streichung einiger nicht mehr zeitgemäßer Vorschriften verschlankt werden. So wird in Zukunft z. B. die bislang gegenüber Endverbrauchern verbotene Werbung mit der Aussage direkt vom Hersteller erlaubt sein. Schließlich sollen die Vorschriften über Vermittlungsverfahren in UWG-Sachen bei den IHK- Einigungsstellen vereinfacht werden, um diese rasche und kostengünstige Streitbeilegungsalternative gerade für die Endverbraucher noch attraktiver zu machen. Oo BGH pro Deep Links In einem Grundsatzurteil vom 17. Juli 2003 hat der BGH die sogenannten Deep-Links für rechtmäßig erachtet und damit das Angebot des Internet-Suchdienstes Paperboy für zulässig erklärt. Die Verlagsgruppe Handelsblatt hatte gegen die Internetsuchmaschine auf Unterlassung geklagt, weil Paperboy es seinen Nutzern ermöglicht hatte, nach einer Suchanfrage über Deep-Links unmittelbar auf Presseartikel der Klägerin im Internet zuzugreifen. Durch Anklicken der Hyperlinks in der Ergebnisliste wurden die Nutzer des Suchdienstes unter Umgehung der Startseite der Klägerin direkt zu den innerhalb des Internetangebots der Klägerin tieferliegenden Seiten (Deep-Link) mit den Presseartikeln geleitet. Die Klägerin sah dadurch ihre Urheberrechte verletzt, zudem beanstandete sie das Angebot von Paperboy als wettbewerbswidrig. Der BGH wies die Klage ab. Die vollständige Begründung des Urteils ist noch nicht veröffentlicht, erste Entscheidungsgründe hat der BGH jedoch schon vorab bekannt gegeben: Nach Ansicht des BGH verletzt der Suchdienst der Beklagten keine Rechte, insbesondere keine Urheberrechte, der Klägerin. Derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich mache, ermögliche selbst die vielfältigen Nutzungen seines Angebots. Ein Nutzer könne auch ohne Hyperlink auf eine tieferliegende Datei jederzeit zugreifen, wenn ihm deren URL (Uniform Ressource Locator) bekannt sei. Ein Hyperlink stelle nur eine zusätzliche technische Erleichterung dieser Zugriffsmöglichkeit dar. Das Angebot der Beklagten sei auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden: Zwar sei es möglich, dass der Klägerin dadurch dass die Nutzer durch die Deep-Links an den Startseiten der Internetauftritte der Klägerin vorbeigeführt würden, Einnahmen aus der Werbung auf den Startseiten entgingen. Diese Tatsache verleihe der Klägerin jedoch keinen Anspruch darauf, dass immer der umständlichere Weg über die Startseiten gegangen werde und die Technik des Deep-Links ungenutzt bliebe. Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und den Einsatz von Hyperlinks (gerade in der Form von Deep-Links) sei die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel werde bei dem Angebot der Beklagten zudem nicht verschleiert. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks müsse deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen werden, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglicher Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erleichterten. Die Frage, ob Deep-Links auch dann zulässig sind, wenn dadurch technische Schutzmaßnahmen des Angebots auf das verlinkt wird umgangen werden, ließ der BGH in der Entscheidung ausdrücklich offen, da diese Frage nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen ist. Auch handelte es sich bei dem Internetangebot von Paperboy um ein kostenloses Angebot. Ob bei kostenpflichtigen Diensten die Rechtmäßigkeit von Deep Links anders zu beurteilen ist, ließ der BGH ebenfalls offen. Es empfiehlt sich daher auch in Zukunft, Deep-Links auch in Ansehnung der neuen Rechtsprechung des BGH vor der Verwendung in jedem Einzelfall sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Berlin Brussels Cambridge Düsseldorf Frankfurt Hamburg London Munich Representative offices: Alicante Shanghai

5 itips 05 Rechtsprechungsübersicht ALLGEMEINES Gerichte gehen zunehmend gegen Anbieter von Handy- Klingeltönen vor Werbung, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richtet, um diese zu animieren, Klingeltöne, Logos etc. auf ihr Handy zu laden, ist unlauter, wenn sie gegen den Verhaltenskodex der freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste e.v. verstößt. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg ist dies der Fall, wenn ein Waren- oder Dienstleistungsangebot zu einem 3,00 EUR übersteigenden Preis angeboten und entsprechend beworben wird. Auch eine Animation zu Wiederholungsanrufen etwa mittels einer SMS darf nicht erfolgen. Eine solche liegt nach Auffassung des Gerichts sogar bereits vor, wenn die Werbung auf weitere Handy-Leistungen von einer angegebenen Internetseite verweist. LG Hamburg, Urt. v , 312 O 845/01, JurPC Web-Dok 26/03 IT/E-COMMERCE Web-Impressum muss ohne weiteres erreichbar sein, sonst droht Abmahnung! In einem der letzten itips berichteten wir bereits über einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, in dem strenge Anforderungen an die Erreichbarkeit des Web- Impressums gemäß 6 TDG gestellt wurden. Diese Anforderungen wurden nun jüngst auch vom Landgericht Düsseldorf bestätigt und konkretisiert. Anbieterkennzeichnungen müssen gemäß 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nach Auffassung des Landgerichts genügt ein Anbieter diesen Anforderungen nicht, wenn der Nutzer nur durch das Anklicken mehrerer Seiten schließlich auf der vierten Website ein Web- Impressum erreicht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern stellt gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß gemäß 1 UWG dar. Da Informations- und Impressumspflichten nach dem Teledienstegesetz immer auch verbraucherschützende Regelungen sind und damit wettbewerbsrechtlichen Charakter hätten, können diese Verstöße zwischen Mitbewerbern abgemahnt werden. LG Düsseldorf, , 34 O 188/02, JurPC Web-doc. 102/2003 DOMAINS-MARKEN- TITEL Keine markenrechtliche Unterscheidungskraft des Kennzeichens Companyline für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Der EuGH, der in Fragen der Schutzfähigkeit von Marken vielfach großzügiger ist als das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Bundespatentgericht, hat in diesem Verfahren entschieden, dass das Zeichen Companyline nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, da es keine Unterscheidungskraft besitze. Der EuGH bestätigte die Feststellung der Vorinstanz, dass die Verbindung der beiden in englischsprachigen Ländern üblichen Begriffe company und line, durch graphische oder inhaltliche Änderung keinerlei zusätzliches Merkmal aufweise, welches das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen ließe, Dienstleistungen des deutschen Versicherungsunternehmens DKV von denen anderer Unternehmer zu unterscheiden. Companyline ist somit nicht als Marke schutzfähig und kann frei benutzt werden. EuGH, Urt. V , GRUR 2003, 58 Titelschutzanzeige ist prioritätsbegründend Das OLG München hat in einer neuen Entscheidung (AZ 6 U 3180/01) die Bedeutung von Titelschutzanzeigen gestärkt. Dem Fall lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei identischen Zeitschriftentiteln ENDU- RO-ABENTEUER zugrunde. Die Klägerin hatte am 5. April 2000 eine Titelschutzanzeige für diesen Titel geschaltet. Zu dem Zeitpunkt hatte die Beklagte bereits damit begonnen, unter identischem Titel den Vertrieb ihrer Zeitschrift vorzubereiten. Zu diesem Zweck hatte sie bereits am 29. März 2000 an ihre Händler und Grossisten ein Dispositionsrundschreiben versandt. Obwohl die Zeitschrift der Klägerin erstmals am 12. September 2000 erschien, wurden ihr vom OLG München die prioritätsälteren Rechte an dem Titel und damit Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte zuerkannt. Titelschutzbegründend waren nicht die Vertriebsmaßnahmen, sondern die Titelschutzanzeige. OLG München, Rundy Titelschutz Journal, 26. Juni 2003, Nr. 25

6 Büros und Repräsentanzen Berlin Jägerstrasse 51 D Berlin Tel + 49 (0) Fax + 49 (0) berlin@taylorwessing.com Brussels 14 Rue Montoyer 1000 Brussels Belgium Tel +32 (0) Fax +32 (0) brussels@taylorwessing.com Cambridge 24 Hills Road Cambridge CB2 1JW United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) cambridge@taylorwessing.com Düsseldorf / Neuss Königsallee 92a D Düsseldorf Tel +49 (0) Fax +49 (0) duesseldorf@taylorwessing.com Am Krausenbaum 42 D Neuss Tel +49 (0) Fax +49 (0) neuss@taylorwessing.com Frankfurt a.m. Senckenberganlage D Frankfurt a. M. Tel +49 (0) Fax +49 (0) frankfurt@taylorwessing.com Hamburg Neuer Wall 44 D Hamburg Tel +49 (0) Fax +49 (0) hamburg@taylorwessing.com London Carmelite 50 Victoria Embankment Blackfriars London EC4Y 0DX United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) london@taylorwessing.com Munich Isartorplatz 8 D Munich Tel +49 (0) Fax +49 (0) muenchen@taylorwessing.com Representative offices: Alicante Av. Maisonnave, 28 bis, 2-8 E Alicante Spain Tel +34 (0) Fax +34 (0) alicante@taylorwessing.com Shanghai 21st Floor HSBC Tower 101 Yin Cheng East Road Pudong New Area PRC Shanghai China Tel +86 (0) Fax +86 (0)

Newsletter Employment 13/06

Newsletter Employment 13/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 13 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 13/06 (März 2006) Newsletter Employment 13/06 Neues zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern Taylor Wessing Practice Department

Mehr

Newsletter Employment 41-05

Newsletter Employment 41-05 Mandanten Newsletter Ausgabe 041 Taylor Wessing Oktober 2005 Ausgabe 41 05 (Oktober 2005) Newsletter Employment 41-05 Seite 02 Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter 02 1. Einleitung

Mehr

Newsletter Employment 45/06

Newsletter Employment 45/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 45 Taylor Wessing November 2006 Ausgabe 45/06 (November 2006) Newsletter Employment 45/06 Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag - aktuelle Rechtsprechung des BSG Taylor Wessing Practice

Mehr

Newsletter Employment 34/05

Newsletter Employment 34/05 Mandanten Newsletter Ausgabe 34 Taylor Wessing August 2005 Ausgabe 34 05 (August 2005) Seite 02 mangels Bestimmtheit Newsletter Employment 34/05 mangels Bestimmtheit Taylor Wessing Practice Department

Mehr

Newsletter Employment 18/07

Newsletter Employment 18/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2007 Ausgabe 18/07 (Mai 2007) Newsletter Employment 18/07 Auslegung von arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge Rechtsprechungsänderung des

Mehr

Newsletter Employment 46/05

Newsletter Employment 46/05 Mandanten Newsletter Ausgabe 46 Taylor Wessing November 2005 Ausgabe 46/05 (November 2005) Newsletter Employment 46/05 Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Taylor Wessing Practice Department

Mehr

Newsletter Employment 34/06

Newsletter Employment 34/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 34 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 34/06 (August 2006) Newsletter Employment 34/06 Neue Rechtsprechung zur betriebsbedingten Änderungskündigung Taylor Wessing Practice Department

Mehr

Newsletter Employment 23/06

Newsletter Employment 23/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 23 Taylor Wessing Juni 2006 Ausgabe 23/06 (Juni 2006) Newsletter Employment 23/06 Arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Fußball-WM Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Sonderausgabe Newsletter Januar 2007

Sonderausgabe Newsletter Januar 2007 Mandanten Newsletter Sonderausgabe Taylor Wessing Januar 2007 Sonderausgabe 2007 Seite 02 Unternehmensdaten aus einer Hand durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister

Mehr

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung Mandanten Newsletter Ausgabe 11 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 11 06 (März 2006) Newsletter Employment 11-06 Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Mehr

Newsletter Employment 18/06

Newsletter Employment 18/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2006 Ausgabe 18/06 (Mai 2006) Newsletter Employment 18/06 Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

Newsletter Employment 03/07

Newsletter Employment 03/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 3 Taylor Wessing Januar 2007 Ausgabe 03/07 (Januar 2007) Newsletter Employment 03/07 Gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 38/06

Newsletter Employment 38/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 38 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 38/06 (September 2006) Newsletter Employment 38/06 Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung von Lokalkammern des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts

Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung von Lokalkammern des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts Bundesrat 23.04.13 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung von Lokalkammern des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet

Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet Informationsblatt Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet I. Überblick Wer das Internet geschäftsmäßig nutzt, beispielsweise indem er eine Website unterhält, weiß oft nicht, welche Rechte und Pflichten

Mehr

Newsletter Employment 44/05

Newsletter Employment 44/05 Mandanten Newsletter Ausgabe 44 Taylor Wessing November 2005 Ausgabe 44/05 (November 2005) Newsletter Employment 44/05 Streitpunkt Arbeitszeugnisse Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

Newsletter Employment 10/07

Newsletter Employment 10/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 10 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 10/07 (März 2007) Newsletter Employment 10/07 Sozialversicherungspflicht: Neues zum GmbH- Fremdgeschäftsführer? Taylor Wessing Practice

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sonderausgabe: Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, ist vor wenigen Tagen die Verordnung über die Europäische

Mehr

Newsletter Employment 13/07

Newsletter Employment 13/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 13 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 13/07 (März 2007) Newsletter Employment 13/07 Über den Wolken Die erste Entscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Taylor

Mehr

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Mandanten Newsletter Ausgabe 32 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 32/06 ( August 2006) Newsletter Employment 32/06 Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Arbeitszeitflexibilisierung

Mehr

Kennzeichnung: Vorsicht bei der (Um-)Etikettierung von Lebensmitteln

Kennzeichnung: Vorsicht bei der (Um-)Etikettierung von Lebensmitteln Kennzeichnung: Vorsicht bei der (Um-)Etikettierung von Lebensmitteln Rechtsanwältin Kerstin Dieter, Hamburg Vorsicht bei der (Um-)Etikettierung von Lebensmitteln Rechtsanwältin Kerstin Dieter, www.recht-vital.de,

Mehr

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com

Mehr

Kapitel 1 Einführung in das UWG

Kapitel 1 Einführung in das UWG Kapitel 1 Einführung in das UWG Inhalt: Begriff des Wettbewerbsrechts Einordnung im Rechtssystem kurze geschichtliche Einordnung 1 Teil I Begriff des Wettbewerbsrechts Dieser Kurs beschäftigt sich mit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF II Z R 3 4 / 1 3 BESCHLUSS vom 3. Juni 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann,

Mehr

Newsletter Employment 42/06

Newsletter Employment 42/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 42 Taylor Wessing Oktober 2006 Ausgabe 42/06 (Oktober 2006) Newsletter Employment 42/06 Zugangsvereitelung von Arbeitgeberkündigungen Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Grußwort. von Ministerialdirektor Dr. Walter Schön. zur Podiumsdiskussion. Das geplante EU-Patentsystem - wettbewerbsfähig in einem globalen Markt?

Grußwort. von Ministerialdirektor Dr. Walter Schön. zur Podiumsdiskussion. Das geplante EU-Patentsystem - wettbewerbsfähig in einem globalen Markt? Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Amtschef Grußwort von Ministerialdirektor Dr. Walter Schön zur Podiumsdiskussion Das geplante EU-Patentsystem - wettbewerbsfähig in einem

Mehr

Newsletter Employment 37/06

Newsletter Employment 37/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 37 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 37/06 (September 2006) Newsletter Employment 37/06 Neue Risiken beim Vergleichsschluss Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

1.2.1 Welche Infos sind nötig?

1.2.1 Welche Infos sind nötig? Wichtige Formalität: das Impressum 1 bei juristischen Personen die Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigte leicht erkennbar sein müssten. Auch der Zugang zu diesen Informationen auf der Webseite via

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 102/04 BESCHLUSS vom 20. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter

Mehr

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof

Mehr

LG Köln, , Az: 81 O 186/06, Urteil. Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme, Irreführung

LG Köln, , Az: 81 O 186/06, Urteil. Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme, Irreführung Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 224/06 Datum 18.06.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Köln, 01.12.2006, Az: 81 O 186/06, Urteil Wettbewerbsrecht Zugabe, Vorrat, Transparenz, Verkaufsfördermaßnahme,

Mehr

BMJ Stand:

BMJ Stand: BMJ Stand: 18.03.2003 Denkschrift zum Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente I. Allgemeine Bemerkungen Das Übereinkommen

Mehr

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1646. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1646. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 15/1646 15. Wahlperiode 02. 10. 2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen A. Problem

Mehr

Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren?

Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren? Seite 1 von 5 MERKBLATT Recht und Steuern Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren? Die Abmahnung dient dazu, Wettbewerbsverstöße oder andere Rechtsverletzungen, z. B. im Marken-

Mehr

Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren?

Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren? MERKBLATT Seite 1 von 5 Recht und Steuern Abmahnung im Wettbewerbs-, Markenund Urheberrecht - wie reagieren? Die Abmahnung dient dazu, Wettbewerbsverstöße oder andere Rechtsverletzungen, z. B. im Marken-

Mehr

HAW-Energie-Zukunftsgespräche

HAW-Energie-Zukunftsgespräche HAW-Energie-Zukunftsgespräche Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen bei der Einführung von CSR-Marketing-Strategien Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dr. Kay Oelschlägel Rothenbaumchaussee 76 20148

Mehr

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) - Chancen und Risiken -

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) - Chancen und Risiken - Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht (GRUR-Stiftungsprofessur)

Mehr

Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung

Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung -1- Pauschalpreisabrechnung nach Kündigung bei geringfügiger Bauleistung Rechtsanwalt Dr. Ehrenkönig, Berlin Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige

Mehr

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht Barbara Scherf Wettbewerbsrecht und Kartellrecht ISBN 978-3-409-92227-2 ISBN 978-3-663-12890-8 (ebook) DOI 10.1007/978-3-663-12890-8 Springer Faclnnedien Wiesbaden 1995 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 47/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. Januar 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Das neue EU-Patent. Bernhard Rapkay MdEP. Stellv. Vorsitzender der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament. Dortmund, 6. Juni 2013

Das neue EU-Patent. Bernhard Rapkay MdEP. Stellv. Vorsitzender der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament. Dortmund, 6. Juni 2013 Das neue EU-Patent Bernhard Rapkay MdEP Stellv. Vorsitzender der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament Dortmund, 6. Juni 2013 Status Quo: Patente in Europa Nationales Patent Schutz auf dem Territorium

Mehr

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den 24.01.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht " (zur Stellungnahme)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 25/09 BESCHLUSS vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GVG (a.f.) 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach

Mehr

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab ) Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl

Mehr

Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 19.3.14, 3 U 206/13 Gründe I. Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.v. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagter),

Mehr

Fachverband Hotellerie. Fake Postings - Gefälschte Identität

Fachverband Hotellerie. Fake Postings - Gefälschte Identität Fachverband Hotellerie Fake Postings - Gefälschte Identität Information, 13. Juli 2015 Informationen über Zulässigkeit und Grenzen, aktuelle Rechtslage und Grundsätze bei Social Media Marketing Die Zulässigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

23. Januar 2017 Von Paperboy zu Playboy Der Wandel der Rechtsprechung zur Linkhaftung und die Auswirkungen auf das Internet

23. Januar 2017 Von Paperboy zu Playboy Der Wandel der Rechtsprechung zur Linkhaftung und die Auswirkungen auf das Internet 23. Januar 2017 Von Paperboy zu Playboy Der Wandel der Rechtsprechung zur Linkhaftung und die Auswirkungen auf das Internet Das Internet lebt von Verlinkungen. Ohne Links wäre ein schnelles und unkompliziertes

Mehr

Internationalisierung von Start-Ups. Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012

Internationalisierung von Start-Ups. Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012 Internationalisierung von Start-Ups Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012 1 >Übersicht: > Grundprinzipien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten > Rechtliche Strategien für die Internationalisierung (

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 276/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtiate: Rechtsanwälte W aldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz.

Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtiate: Rechtsanwälte W aldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz. Ausfertigung Oberlandesgericht München Az.: 29 U 4723/13 7 0 25832/12 LG München I Verkündet am: 03.Q4.2Q14- Justizangestellte IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Klägerin und Berufungsbeklagte -

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs Ihr Schreiben vom 11. September 2018, Aktenzeichen: III B / /2018

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs Ihr Schreiben vom 11. September 2018, Aktenzeichen: III B / /2018 An das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat III B 5 11015 Berlin per E-Mail: IIIB5@bmjv.bund.de Abt. Recht und Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-11 Fax: +49

Mehr

Arbeitsgruppe Urheberrecht: Verlinken und Zugänglichmachung im Internet

Arbeitsgruppe Urheberrecht: Verlinken und Zugänglichmachung im Internet Arbeitsgruppe Urheberrecht: Verlinken und Zugänglichmachung im Internet Jahresseminar der Deutschen Landesgruppe der AIPPI in München Dr. Jan Dombrowski, LL.M. Derzeitige Rechtslage in Deutschland: Das

Mehr

Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls

Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen Folie 1 RECHTLICHER RAHMEN Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung

Mehr

Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und

Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und praktischer Perspektive Chronologie und aktueller Stand

Mehr

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten:

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: I. Die Entscheidung des EuGH II. Gesetzeslage Was ist unter Entgelt und Grundtarif zu verstehen? Folgen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Januar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZR 255/02 BESCHLUSS vom 20. Januar 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja SIM-Lock II ZPO 552a Für die Beurteilung nach 552a ZPO, ob die Voraussetzungen

Mehr

Neues zur Verantwortlichkeit bei Links

Neues zur Verantwortlichkeit bei Links Newsletter Ausgabe 03 Taylor Wessing Dezember 2004 In dieser Ausgabe: Seite 01 Neues zur Verantwortlichkeit bei Links Seite 03 Direktansprache am Arbeitsplatz in der IT-Branche Seite 04 Der Beitritt der

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche

Mehr

Werbung für Medizinprodukte mit Studienergebnissen

Werbung für Medizinprodukte mit Studienergebnissen Werbung für Medizinprodukte mit Studienergebnissen 12. AUGSBURGER FORUM FÜR MEDIZINPRODUKTERECHT Juristische Fakultät Universität Augsburg 6. Oktober 2016 Rechtsanwalt Übersicht I. Gesetzliche Vorgaben

Mehr

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Rechtsanwalt Sören Siebert, erecht24 http://www.e-recht24.de Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite 1. Impressum Ein Impressum sollte in der Regel folgende

Mehr

11. DFN-Rechtsseminar

11. DFN-Rechtsseminar 11. DFN-Rechtsseminar Haftung für fremde Inhalte im Internet 1 1.Teil: Einführung und Begriffe Multimedia-Normen II. Providertypen III. Zuordnung nach Angebot bzw. Leistung 2 1.Teil: Einführung und Begriffe

Mehr

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der Veröffentlichung eines neuen Emittentenleitfadens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung Christof Keussen www.glawe.de 1 Der Status Quo in Europa Nebeneinander von nationalen Patenten und EPÜ-Bündelpatenten Doppelschutzverbot in den meisten

Mehr

Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform

Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform 42. DFN-Betriebstagung 22. 23.02.2005 - Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform 1 Übersicht Der Anti-Spam-Paragraf 2. BGH: E-Mail-Werbung 3. Spam an Privatpersonen 4. Die UWG-Reform 5. Blick

Mehr

OLG Hamburg, , Az: 5 U 10/07, Urteil; LG Hamburg, , Az: 416 O 339/06. Wettbewerbsrecht, Internetrecht

OLG Hamburg, , Az: 5 U 10/07, Urteil; LG Hamburg, , Az: 416 O 339/06. Wettbewerbsrecht, Internetrecht Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 140/07 Datum 16.07.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze OLG Hamburg, 25.07.2007, Az: 5 U 10/07, Urteil; LG Hamburg, 16.01.2007, Az: 416 O 339/06 Wettbewerbsrecht,

Mehr

Newsletter Corporate 01-05

Newsletter Corporate 01-05 Mandanten Newsletter Ausgabe 01 Taylor Wessing Januar 2005 Ausgabe 01 05 (Januar 2005) Seite 02 Die Rechtsform der englischen Limited (Ltd.) Seite 03 Zur Auslegung von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2702 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/2438) 13.06.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär

Mehr

UWG-Reform 2003: Das war, das kommt. nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt, aber nach der. Rechtsprechung i.d.r. unzulässig

UWG-Reform 2003: Das war, das kommt. nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt, aber nach der. Rechtsprechung i.d.r. unzulässig 1-1 - UWG-Reform 2003: Das war, das kommt. Ausnutzung der Unerfahrenheit Berechtigungsscheine Gewinnabschöpfung bei erzieltem Gewinn aus vorsätzlichen wettbewerbswidrigen Handlungen auf Kosten einer Vielzahl

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 2. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 2. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 65/14 BESCHLUSS vom 2. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 719 Abs. 2, 712 Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus

Mehr

Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im (neuen) Markenrecht

Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im (neuen) Markenrecht Prof. Dr. Ansgar Ohly Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung für Hyperlinks Ass. jur. Clara Ochsenfeld Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin,

Mehr

Sonderveranstaltungen im Einzelhandel

Sonderveranstaltungen im Einzelhandel Sonderveranstaltungen im Einzelhandel Bei der Preisgestaltung im Handel spielen Sonderveranstaltungen eine besondere Rolle, wenn es um die Schaffung von Kaufanreizen geht. Mittlerweile bestehen keine festen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Februar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 314/15 BESCHLUSS vom 21. Februar 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 397, 402 Jeder Prozesspartei steht gemäß 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

Patentanwaltsprüfung II / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe

Patentanwaltsprüfung II / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Patentanwaltsprüfung II / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I Sachverhalt Gegen das am 27.01.1995 angemeldete Patent DE 195 xx

Mehr

Checkliste erecht24. Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite. erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert

Checkliste erecht24. Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite. erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite 1. Impressum Ein Impressum sollte in der Regel folgende Informationen

Mehr

Übermittlung und Speicherung von Daten aus technischen Gründen und zu Zwecken von Statistik und Marktforschung

Übermittlung und Speicherung von Daten aus technischen Gründen und zu Zwecken von Statistik und Marktforschung Impressum Robert Moros procon Consulting Kreuzstrasse 1 76709 Kronau +49 72 53 9 68 42 02 office [at] proconconsulting.biz https://www.proconconsulting.biz Datenschutzerklärung Allgemein Die Erhebung und

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel Versand von E-Mail-Newslettern: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung Viele Online-Händler bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, sich in ihrem Webshop mittels

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. Februar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF III ZR 209/05 BESCHLUSS vom 23. Februar 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 677, 812 Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 6 Ob 2/17p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 428/17 BESCHLUSS vom 30. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:300119BVIZR428.17.0 - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Januar 2019 durch die Richterin

Mehr

Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie

Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie Prof. Dr. Christian Alexander Berlin, 8. Mai 2015 Überblick I. Einführung

Mehr

Beschluss. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover,

Beschluss. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralf Möbius, Wolfenbütteler Straße 1 A, 30519 Hannover, Geschäftszeichen: 2 W 13/05 9 O 2604/04 Landgericht Braunschweig Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache Marke Domainrecht, Marke Domain 8a, 30419 Hannover, Gläubiger und Beschwerdeführer, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Auf dem Weg zu einem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Auf dem Weg zu einem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung Auf dem Weg zu einem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung von Rechtsreferendar Thomas Richter, LL.M. (Boston), Dezember 2014 Die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten Rundschreiben 2/2016 Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 10.12.2015 in Kraft getreten Die EU-Kommission war der Auffassung, Deutschland habe die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Der BGH äußert sich zu unerwünschter E-Mail Werbung in B2B Verhältnissen Unerwünschte E-Mail Werbung ist nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Gewerbetreibende ein Ärgernis. Deshalb gilt das in 7

Mehr

20. Januar 2017 Landgericht Hamburg und die Haftung für Urheberrechtsverletzung auf verlinkter Website

20. Januar 2017 Landgericht Hamburg und die Haftung für Urheberrechtsverletzung auf verlinkter Website 20. Januar 2017 Landgericht Hamburg und die Haftung für Urheberrechtsverletzung auf verlinkter Nach dem viel beachteten Urteil des EuGH zur Haftung für Hyperlinks hat nun das Landgericht Hamburg als erstes

Mehr

Eine Information der. Jostarndt Patentanwalts-AG German and European Patent and Trademark Attorneys

Eine Information der. Jostarndt Patentanwalts-AG German and European Patent and Trademark Attorneys Eine Information der Jostarndt Patentanwalts-AG German and European Patent and Trademark Attorneys Der Rat der Europäischen Union hat die Neufassung der EU-Markenverordnung und der Markenrichtlinie, die

Mehr

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht Handwerkskammer Berlin, BTZ 14. September 2006 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht Verbände Technologieund

Mehr

Subito und Urheberrecht

Subito und Urheberrecht Subito und Urheberrecht Perspektiven für Dokumentenlieferdienste Gliederung 1. Grundlagen 2. Aktuelle Rechtslage 3. Erstinstanzliches Subito-Urteil 4. Gesetzgebungsverfahren 2.Korb 5. Perspektiven für

Mehr

ecommerce-recht Unterscheide:

ecommerce-recht Unterscheide: 1 under construction Produkt, Dienstleistung auswählen Kennzeichen, Marke, Domain festlegen Hosting, Layout, Content Management Anbieterangaben / Impressum Datenschutzerklärung Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 217/09 BESCHLUSS vom 22. April 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter

Mehr

Markenschutz im Internet

Markenschutz im Internet Markenschutz im Internet Möglichkeiten digitaler Markennutzung und -verletzung Think digital!_main.it 2017 Marken und Digitalisierung Anpassung an neue Kommunikationsformen neue Arten der Markenbenutzung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. April in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. April in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF II ZR 61/07 BESCHLUSS vom 28. April 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 242 Ca; ZPO 185 Ist die öffentliche Zustellung gemessen an den Voraussetzungen

Mehr

OLG Köln, , Az: 6 U 118/07, Urteil; LG Köln, , Az: 31 O 1029/07

OLG Köln, , Az: 6 U 118/07, Urteil; LG Köln, , Az: 31 O 1029/07 Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 216/07 Datum 07.10.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte OLG Köln, 07.12.2007, Az: 6 U 118/07, Urteil; LG Köln, 10.05.2007, Az: 31 O 1029/07 Wettbewerbsrecht Abmahnung,

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Kosmetika

Hinweisblatt zum Handel mit Kosmetika Seit dem 11.07.2013 löst die EU-Kosmetikverordnung die bisher auf europäischer Ebene geltende Richtlinie 76/768 ab. Diese Richtlinie wurde im deutschen Recht insbesondere in der Verordnung über kosmetische

Mehr