Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Hechinger Eck - Süd Universitätsstadt Tübingen

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1 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 1 V:\_15_Projekte15\1574\1_Bericht\1.2 Entwurf\57 Hechinger Eck Süd\1574_UB_GOP_.docx Anlage U 1 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Hechinger Eck - Süd Universitätsstadt Tübingen Entwurf zur Offenlage Auftraggeber : Stadt Tübingen Bearbeiter : Martin Wöldicke Hannah Kälber Wolfgang Siewert Aufgestellt: Tübingen, den Magazinplatz Tübingen Fax Tel

2 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 2 Inhalt 1 Inhalte und Ziele des Umweltberichtes Beschreibung des Vorhabens (Inhalte und Ziele des Bebauungsplans) Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Fachgesetze Pläne und Programme Schutzgebiete Methodik der Umweltprüfung Beschreibung der Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Bestand Bewertung / Prognose der Auswirkungen Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Zielartenkonzept, Biotopverbund Biotoptypen und Vegetation Arten Vögel Fledermäuse Reptilien Dicke Trespe (Bromus grossus) Bewertung Prognose der Auswirkungen Artenschutzrechtliche Auswirkungen Betroffenheit sonstiger Arten Boden Bodentypen und Bodenarten Bewertung Prognose der Auswirkungen Wasser Grundwasser Oberflächengewässer Bewertung Prognose der Auswirkungen Klima / Luft Bestand... 35

3 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Bewertung / Prognose der Auswirkungen Landschaft und Erholung Bestand Bewertung Prognose der Auswirkungen Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand Prognose der Auswirkungen Maßnahmen Maßnahmenübersicht Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, Maßnahmen des Artenschutzes Maßnahmen zum Ausgleich Eingriffs-Ausgleichsbilanz Flächeninanspruchnahme Kompensationsbedarf Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt Schutzgüter Landschaft und Erholung, Wohnumfeld, Kulturgüter Fazit Prüfung von Alternativen Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Zusammenfassung Literatur Verzeichnis der Anlagen U1 Erläuterungsbericht U2 Bestandsplan U3 Maßnahmenplan Anhang 1 Berechnung der Wiederherstellungskosten Datengrundlage Abbildungen und Pläne: Geobasisdaten Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Az.: /19 Geofachdaten Landesverwaltung Baden-Württemberg

4 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 4 1 Inhalte und Ziele des Umweltberichtes Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes ist für Bauleitpläne nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die zu beachtenden Schutzgüter in der Bauleitplanung sind in 1 Abs. 6 Punkt 7 BauGB beschrieben (siehe auch Kap. 3.1). Der Umweltbericht stellt somit den zentralen Teil der Umweltprüfung dar und ist die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. Er ist selbständiger Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Bestandteile des Umweltberichts sind in Anlage 1 zum Baugesetzbuch geregelt. Danach sind neben der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auch Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen gefordert. Die Entwicklung dieser Maßnahmen erfolgt, soweit es sich um Maßnahmen der Freiraumgestaltung und des Naturschutzes im weitesten Sinne handelt, im Grünordnungsplan. Sie werden dort im weiteren Verfahren detailliert dargestellt und begründet. Der vorliegende Bericht fasst beide Instrumente (Umweltbericht und Grünordnungsplan) zusammen. 2 Beschreibung des Vorhabens (Inhalte und Ziele des Bebauungsplans) Die Stadt Tübingen plant zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum für Flüchtlinge die Aufstellung des Bebauungsplanes Hechinger Eck - Süd. Das Baugebiet ist im Süden von Tübingen vorgesehen und umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha. Es ist als Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,7 vorgesehen. Nach 17 Abs. 2 BauNVO ist aus städtebaulichen Gründen eine Überschreitung der in 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenze von 0,6 möglich, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Dem Bebauungsplan liegt ein übergeordneter Rahmenplan zugrunde, der entlang der Hechinger Straße eine städtische Straßenrandbebauung mit vier bis sechs Geschossen vorsieht. Dieses Konzept geht von großzügigen öffentlichen Räumen (Straßen und Plätzen) aus, die die höheren Nutzungskennziffern auf den Baugrundstücken kompensieren. Im Baugenehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass alle Aufenthaltsräume ausreichend belichtet und belüftet sind, indem vor notwendigen Öffnungen Abstandsflächen nachgewiesen werden müssen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt für Fußgänger und Radfahrer über die Heinlenstraße im Norden und die Hechinger Straße im Osten. Für den motorisierten Verkehr wird das Plangebiet über eine neue Straße von Westen her erschlossen. Darüber hinaus ist ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Wohnbebauung und den Pkw-Stellflächen im südlichen Geltungsbereich geplant. Diese Verkehrsflächen stellen eine Verbindung

5 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 5 zwischen Fürststraße und Hechinger Straße her. Es sind Gebäudehöhen bis 13 m (ausgehend von der Höhenlage der B 27) zulässig. Nach dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der B 27 in den Schindhaubasistunnel ist in Teilbereichen eine Gebäudehöhe bis 16 m vorgesehen. 3 Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Die Ziele des Umweltschutzes sind als Umweltstandards in einschlägigen Fachgesetzen sowie Plänen und Programmen festgelegt. Sie dienen als rechtlicher Bewertungsrahmen zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung. Nachfolgend werden die für den vorliegenden Bebauungsplan maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung genannt. 3.1 Fachgesetze Baugesetzbuch (BauGB) 1 Abs. 5 BauGB: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt (...) gewährleisten. (...) Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. 1 Abs. 6 BauGB: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (...) 5. (...) die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (...) 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, (...) c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, (...)

6 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 6 i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c, und d (...) 1a BauGB: (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeit der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen. (3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Berücksichtigung: Die Umweltbelange werden durch den Umweltbericht herausgearbeitet und sollen in der Abwägung Berücksichtigung finden. Zum Ausgleich nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen werden ggf. Maßnahmen ergriffen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege "(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind: der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). (2) Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad 1. insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,

7 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 7 2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken, 3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten: bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 1. die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu schützen: Naturgüter, die sich nicht erneuern sind sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturgüter dürfen nur so genutzt werden, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen, 2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können, nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen; 3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten: dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen; 4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen: dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen: dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu. 5. Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten, 6. der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben. (4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere

8 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 8 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren; 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Beim Aufsuchen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Abgrabungen und Aufschüttungen sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden: unmittelbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern." 13 Allgemeiner Grundsatz "Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren." 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören: eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

9 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 9 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." 44 (5) BNatSchG: "Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitzund Vermarktungsverbote vor." Berücksichtigung: Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Belange des Artenschutzes werden im Rahmen der Beschreibung der Umweltauswirkungen und Maßnahmen (Kapitel 5) berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgte eine Abschätzung des Habitatpotenzials für Vögel und Fledermäuse sowie eine Bestandserfassung von Reptilien und der Dicken Trespe um ggf. Maßnahmen zum Schutz dieser Arten zu ergreifen. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) 12 (3): Das natürliche Wasserrückhaltevermögen ist zu erhalten. Besteht kein natürliches Wasserrückhaltevermögen oder reicht dieses nicht aus, ist es zu verbessern. Der Wasserabfluss darf nur aus wichtigem Grund, insbesondere zum Schutz von Siedlungsbereichen vor Hochwasser, beschleunigt werden 12 (5): Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen und anderen Veränderungen der Erdoberfläche sind die Belange der Grundwasserneubildung, der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Berücksichtigung: Das anfallende Niederschlagswasser wird über eine Dachbegrünung zurückgehalten und sofern möglich auf dem Grundstück versickert. Wenn dies aus Gründen der Bodenbeschaffenheit oder technisch nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers ausnahmsweise auch außerhalb des Grundstücks zugelassen werden. Des Weiteren werden Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen hergestellt.

10 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 10 Bundes - Bodenschutzgesetz (BBodSchG) 1 BBodSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Berücksichtigung: Die geplante Bebauung geht zwangsläufig mit Verlusten der natürlichen Bodenfunktionen einher. Hierfür ist eine entsprechende Kompensation vorgesehen. 3.2 Pläne und Programme Regionalplan Der rechtskräftige Regionalplan (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB 2015) weist den nördlichen Bereich des geplanten Baugebietes als Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet (überwiegend) aus, die südlichen Flächen werden als bestehende Siedlungsfläche für Industrie und Gewerbe dargestellt. Flächennutzungsplan Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN TÜBINGEN 2014) weist den nördlichen Bereich des geplanten Baugebietes als Wohnbauflächen aus, die südlichen Flächen sind als gewerbliche Bauflächen mit besonderen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und Gestaltung der Anlagen dargestellt. Berücksichtigung: Aufgrund der Neuausweisung als Mischgebiet ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die hierfür notwendigen Schritte wurden bereits eingeleitet. 3.3 Schutzgebiete Die Feldhecken im nördlichen Geltungsbereich sind aufgrund ihrer Lage innerhalb besiedelter Bereiche nicht den gesetzlich geschützten Biotopen gem. 33 NatSchG zuzuordnen. Sonstige Schutzgebiete gem. 23 bis 30 BNatSchG sowie Natura 2000 und Wasserschutzgebiete kommen innerhalb des geplanten Baugebietes nicht vor. Berücksichtigung: Es treten keine Konflikte mit Schutzgebieten ein.

11 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 11 4 Methodik der Umweltprüfung Erhebungen Grundlage der Umweltprüfung sind örtliche Bestandsaufnahmen und Auswertungen allgemein verfügbarer Unterlagen wie Luftbilder, geologische, klimatologische und topographische Daten. Zur Klärung von Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt, für das Schutzgut Arten wurde eine Abschätzung des Habitatpotenzials durchgeführt sowie das Vorkommen von Reptilien und der Dicken Trespe erfasst. Detaillierte Methodenbeschreibungen zur Bestandsaufnahme finden sich in Kapitel 5. Die Datengrundlagen zur Beurteilung der Beeinträchtigungen sind als ausreichend zu werten. Beurteilung der Umweltauswirkungen Die Umweltprüfung verzichtet auf einheitliche ordinale Bewertungen zu allen Schutzgütern, da ein Vergleich zwischen den Schutzgütern im vorliegenden Fall auch ohne diese methodische Vereinheitlichung möglich ist. Die jeweilige Bestandsbeschreibung zu den Schutzgütern gibt einen zusammenfassenden Überblick. Die betroffenen Schutzgüter werden im Hinblick auf ihre Bedeutung betrachtet und den zu erwartenden Belastungen gegenübergestellt. Die Wirkungsprognosen erfolgen verbal-argumentativ unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen. Die Definition erheblicher Umweltauswirkungen im Sinne des 2 Abs. 4 Baugesetzbuch erfolgte anhand der Parameter Umfang der Belastung, Bedeutung und Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter und ggf. auftretende irreversible (nicht ausgleichbare) Schäden. Dabei werden Umweltauswirkungen dann als erheblich eingestuft, wenn sie entscheidungserheblich sind. So werden Auswirkungen, die zwingende Maßnahmen zur Schadensabwehr, die nicht der Abwägung zugänglich sind, erfordern, wie z. B. Lärmschutzmaßnahmen bei Überschreitung von Grenzwerten, als erheblich eingestuft. Ebenfalls erheblich sind Auswirkungen, die nicht ausgeglichen werden können. Dabei wird auf die Unterscheidung zwischen Ausgleichbarkeit und Ersatz im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ( 15 Abs. 2 BNatSchG) zurückgegriffen. Nicht oder schwer ausgleichbare Beeinträchtigungen werden generell als erhebliche Umweltauswirkungen eingestuft. Wechselwirkungen Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wird in den folgenden Kapiteln (z.t. auch durch Querverweise) hingewiesen. Enge Wechselwirkungen bestehen im vorliegenden Fall zwischen den Schutzgütern Boden und Wasserhaushalt, da durch die Versiegelung die Grundwasserneubildung reduziert wird. Der Grundwasserhaushalt wiederum steht in Beziehung mit Flora und Fauna sowie dem Schutzgut menschliche Gesundheit. Bei der Prognose der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bereits berücksichtigt.

12 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 12 Berücksichtigung der Eingriffsregelung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach 15 BNatSchG wird im Rahmen des Umweltberichts und Grünordnungsplans zum Bebauungsplan Hechinger Eck - Süd berücksichtigt. Wesentliches Ziel der Konfliktanalyse im Umweltbericht und Grünordnungsplan ist die Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt, die einen Eingriffstatbestand im Sinne von 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. Das Maßnahmenkonzept im Umweltbericht und Grünordnungsplan soll gewährleisten, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch geeignete Maßnahmen vermieden oder gemindert bzw. nicht reduzierbare Beeinträchtigungen kompensiert werden. Die Maßnahmen zur Kompensation sind in Kap. 6 des vorliegenden Berichts aufgeführt. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange Im vorliegenden Bericht werden die artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte in Verbindung mit dem geplanten Bebauungsplan in Kap dargestellt. Die in Verbindung mit dem Artenschutzrecht erforderlich werdenden Maßnahmen werden in Kap. 6 ausführlich dargestellt. In den vorliegenden Erläuterungen werden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung für die betroffenen Arten beschrieben. Die naturschutzfachlichen Angaben wurden so aufgebaut, dass eine schrittweise Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange möglich ist. Dabei waren folgende Fragen zu klären: 1. Welche Arten können durch das Vorhaben betroffen sein? 2. Wie wirkt das Vorhaben auf diese Arten? 3. Treten Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG ein? 4. Sind im Falle von 3. die Voraussetzungen für eine Ausnahme gem. 45 Abs. 8 erfüllt? Zu 3. und 4. ergeben sich jeweils weitere Fragestellungen, die je nach betroffener Art beantwortet werden müssen. Daher werden sämtliche betroffene Arten einzeln beschrieben. In Ausnahmefällen ist es möglich, Arten zu sogenannten ökologischen Gilden zusammenzufassen. Dies erfolgt für Arten des gleichen oder ähnlichen Anspruchstyps, die durch gleiche Vorhabenswirkungen und an gleicher Stelle betroffen sind. Außerdem müssen der Erhaltungszustand und die Gefährdungssituation für die Arten einer Gilde ähnlich sein. In der Regel werden daher nur weit verbreitete Arten zu Gilden zusammengefasst. Grundsätzlich unterliegen alle besonders geschützten Arten den Regelungen des 44 BNatSchG. Das Schutzregime unterscheidet jedoch unterschiedliche Schutzkategorien, sodass sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Die untenstehende Matrix (Tabelle 1) stellt den Zusammenhang zwischen den nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen besonders

13 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 13 geschützten Arten und den jeweils zu beachtenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen her. Das strengere Schutzregime des 44 ist auf folgende Gruppen anzuwenden: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Arten die im Bestand gefährdet sind, für die die Bundesrepublik eine hohe Schutzverantwortung besitzt und die per Rechtsverordnung nach nationalem Recht geschützt sind. Für alle weiteren besonders geschützten Arten greift die Legalausnahme des 44 Abs. 5 Satz 5. Das setzt jedoch voraus, dass für diese Arten eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach 13, 14 und 15 BNatSchG stattfindet. Dies geschieht durch die indikatorische Berücksichtigung wertgebender Artengruppen und der festgestellten besonders geschützten Arten im Rahmen des Umweltberichts und Grünordnungsplans. Unter dem Aspekt der Umwelthaftung gem. Umweltschadengesetz und 19 BNatSchG sind weitere europäisch geschützte Arten zu beachten (z. B. Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie). Diese Arten werden ebenfalls im Umweltbericht berücksichtigt.

14 Töten/ Verletzen 44 (1) 1. Störung 44 (1) 2. Fortpflanzungs- u. Ruhestätte 44 (1) 3. Pflanzen entnehmen, Standorte beschädigen od. zerstören 44 (1) 4. Kein Verb. n. 44 (1) 3. u. 4. wenn ökolog. Funktion weiterhin gewährleistet 44 (5) S. 2 Generelle Freistellung bei n. 15 zul. Eingriffen und Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 14 Tab. 1: Schutzstatus und daraus resultierende Bestimmungen des 44 BNatSchG (rot umrandet: Prüfgegenstand der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei Zulassungsentscheidungen zu Eingriffen n. 15 BNatSchG [z.b. Planfeststellung] oder Bebauungsplänen; gestrichelt: zurzeit nicht anzuwenden, da RVO nicht vorliegt) Anzuwendende Regelungen des besonderen Artenschutzes Gliederung der besonders geschützten Arten Vorhaben n. 18 (2) S. 1 1) 44 (5) S. 5 Streng gesch. Art n. Anh. IV FFH- X X X X X RL Europäische Vogelart nach VSR X X X X Nach RVO zu 54 (1) 2. im Bestand gefährdet Arten für die hohe Schutzverantwortung der BRD besteht (Verantwortungsarten) X X X X Streng gesch. Art n. Anh. A EG-VO X X X X X National streng gesch. Art n. Anl. 1 X X X X X Sp. 3 BArtSchVO Arten n. Anhang B EG-VO X - X X X Arten n. Anl. 1, Sp. 2 BArtSchVO X - X X X (national besonders geschützt) 1) Vorhaben n. 18 (2) 1 BNatSchG: Vorhaben in geltenden Bebauungsplänen nach 30 BauGB Vorhaben innerhalb in Aufstellung befindlicher B-Pläne nach 33 BauGB Vorhaben im Innenbereich nach 34 BauGB Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs. 1, Nr. 4 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beeinträchtigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewährt wird. Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL und der Europäischen Vogelarten nach VS-RL ergeben sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

15 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 15 Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Eine Störung ist erheblich, wenn Sie zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. 5 Beschreibung der Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Bestand Betroffenheiten des Menschen entstehen zum einen indirekt durch Auswirkungen auf andere Schutzgüter des Naturhaushalts, die Lebensgrundlage des Menschen sind. Solche Auswirkungen werden unter dem jeweiligen Schutzgut beschrieben. Als eigenständige Schutzgüter besonders zu betrachten sind die Gesundheit des Menschen und Bedingungen seiner Lebensqualität im umweltrelevanten Sinn (vgl. GASSNER & WINKELBRAND 2005). Hierzu zählen die Situation im Wohnumfeld sowie die menschliche Gesundheit beeinträchtigende Störungen wie Lärm- und Luftbelastungen sowie Belastungen durch elektromagnetische Felder. Lärm In einer schalltechnischen Untersuchung von GERSTBREIN (2016) wurden die auf das Vorhabensgebiet einwirkenden Lärmbelastungen ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchung sind im Folgenden wiedergegeben. Der nachstehenden Tabelle 2 ist die Gesamtlärmsituation zu entnehmen. Sie stellt die Kombination aus derzeitigem Straßenverkehrslärm inklusive dem durch das Vorhaben verursachten Verkehrslärm (Parkplatz und Zufahrt) und dem Gewerbelärm dar.

16 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 16 Tab. 2: Beurteilungspegel Gesamtlärmsituation Gebäude Geschoss Beurteilungspegel Tag / Nacht [db(a)] Nord Ost Süd West Teil zur B 27 (4-geschossig) EG 70 / / / / OG 71 / / / / OG 71 / / / / OG 71 / / / / 44 Rückwärtiger Teil Nördlich (3-geschossig) Rückwärtiger Teil südlich 4-geschossig EG 67 / / / OG 68 / / / OG 69 / / / 51 EG 52 / / / OG 53 / / / OG 54 / / / OG 53 / / / 44 Luftbelastungen Die bodennahe lufthygienische Situation des Gebietes ist im Wesentlichen von den durch den Straßenverkehr verursachten Immissionen abhängig. Die sich daraus ergebende Luftbelastung wurde mit dem Berechnungsmodell der FGSV (2012) ermittelt. Tab. 3: Konzentration verkehrsbedingter Luftschadstoffe an der Hechinger Straße im Prognosejahr 2016 Schadstoffkomponente NO2-Jahresmittel [µg/m³] (Stickstoffdioxid) NO2 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] SO2-Jahresmittel [µg/m³] (Schwefeldioxid) Benzol-Jahresmittel [µg/m³] PM10-Jahresmittel [µg/m³] (Feinstaub) PM10 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] PM2,5-Jahresmittel [µg/m³] (Feinstaub) Immission am Fahrbahnrand Immission in 10 m Abstand Immission in 30 m Abstand 55,2 44,6 39, ,2 5,1 5,1 2,18 2,11 2,08 25,68 23,42 22, ,69 20,22 19,59

17 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 17 Da im Bereich der geplanten Bebauung kein typischer innerstädtischer Verkehr herrscht, sondern eher der Betriebsmodus einer langsam befahrenen Straße außerhalb der geschlossenen Bebauung zutrifft, ist die Prognose mit diesem Rechenmodell ausreichend. Die Ergebnisse der Berechnung sind Tabelle 3 zu entnehmen Bewertung / Prognose der Auswirkungen Lärm Für die Beurteilung der Lärmbelastungen sind die in nachstehender Tabelle 4 aufgelisteten Grenz- bzw. Orientierungswerte heranzuziehen: Tab. 4: Grenz- und Richtwerte Lärmimmissionen Nutzung Orientierungswert DIN Grenzwert 16. BImSchV tags [db(a)] nachts [db(a)] tags [db(a)] nachts [db(a)] Allgem. Wohngebiet Misch- und Dorfgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Sondergebiet Klinik Nutzung Lärmsanierungswert VLärmSchR 97 1 Richtwert TA Lärm tags [db(a)] nachts [db(a)] tags [db(a)] Allgem. Wohngebiet Misch- und Dorfgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Sondergebiet Klinik nachts [db(a)] Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass im Plangebiet für eine Mischgebiets-Nutzung teils deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 sowie der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu erwarten sind. Die Sanierungswerte der VLärmSchR 97 werden an der Ostfassade ebenfalls überschritten. Eine Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze müsste ca. 8 m hoch sein, damit in allen Stockwerken die Sanierungswerte eingehalten werden. An der Ostfassade entstehen Lärmpegelbereiche der Kategorie LPB VI nach DIN 4109, auf der Westseite hingegen maximal LPB III. Eine Grundrissorientierung von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zur Westseite ist als Lärmminderungsmaßnahme zu empfehlen. Eine relevante Lärmbelastung durch den eigenen Bewohnerparkplatz besteht nicht. Die aus dem Parkplatzverkehr sowie An- und Abfahrtsverkehr entstehenden Immissionen liegen deutlich unter denen der B 27 (ebenso deutlich unter den Orientierungswerten eines Mischgebiets). 1 Die Lärmsanierungswerte der VLärmSchR 97 wurden mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2010 um jeweils 3 db reduziert. Es sind die reduzierten Werte angegeben.

18 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 18 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich für die bestehende, benachbarte Bebauung die Lärmsituation durch das geplante Wohngebäude verbessert. Die Immissionen aus dem Parkplatzverkehr sind gegenüber denen der B 27 untergeordnet. Die Untersuchung des Gewerbelärms durch das ASB-Forum in Form von Parkplatz- und Zufahrtsverkehr ergibt, dass die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet nach TA Lärm tags und nachts unterschritten werden. Das Irrelevanzkriterium eine Unterschreitung des IRW um mindestens 6 db(a) wird erfüllt. Überschreitungen des Spitzenpegelrichtwerts nachts an der westlichen Fassade des südlichen, rückwärtigen Gebäudeteils des Bauvorhabens Hechinger Eck Süd können nicht ausgeschlossen werden [ ]. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit der Betrachtung der Gesamtlärmsituation vereinzelt geringfügige Pegelerhöhungen kleiner 1 db(a) beim südlichen, rückwärtigen Gebäudeteil entstehen. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz bleiben unverändert (GERSTBREIN 2016, S. 20f). In der nachstehenden Tabelle 5 werden die Anforderungen an den passiven Lärmschutz - Lärmpegelbereiche LPB - ohne zusätzlichen aktiven Lärmschutz ermittelt. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass der Lärmpegelbereich III mit der Schallschutzanforderung R w,res = 35 db von gängigen Baukonstruktionen erfüllt wird (vgl. GERSTBREIN 2016). Tab. 5: Straßenverkehrslärm, Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Tabelle entnommen aus: GERSTBREIN (2016)) Gebäude Geschoss Beurteilungspegel Tag / Nacht [db(a)] Nord Ost Süd West Teil zur B 27 (4-geschossig) EG LPB V LPB VI LPB V LPB II 1. OG LPB V LPB VI LPB V LPB II 2. OG LPB V LPB VI LPB V LPB II 3. OG LPB V LPB VI LPB V LPB I Rückwärtiger Teil Nördlich (3-geschossig) Rückwärtiger Teil südlich 4-geschossig EG LPB IV -- LPB I LPB III 1. OG LPB V -- LPB I LPB III 2. OG LPB V -- LPB II LPB III EG LPB I -- LPB IV LPB II 1. OG LPB II -- LPB IV LPB II 2. OG LPB II -- LPB IV LPB II 3. OG LPB II -- LPB IV LPB I

19 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 19 Als Lärmschutzkonzept werden passive Lärmschutzmaßnahmen empfohlen, für deren Auslegung können die in Tabelle 5 aufgeführten Lärmpegelbereiche bzw. die Beurteilungspegel in Tabelle 2 herangezogen werden. Die Orientierung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume und ihrer zur Belüftung vorgesehenen Fenster zum Innenhof wird empfohlen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) sind u. E. nach aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen am Hechinger Eck nicht empfehlenswert. Ab einem Beurteilungspegel tags größer 60 db(a) sind bauliche Schallschutz-Maßnahmen der Außenwohnbereiche zu empfehlen, um tagsüber einen Beurteilungspegel von maximal 60 db(a) sicherzustellen (GERSTBREIN 2016, S. 21). Schadstoffe Die ermittelten Luftschadstoffe werden anhand der Vorgaben der 39. BIm- SchV bewertet. Eine Gegenüberstellung der Beurteilungswerte und der ermittelten Schadstoffe ist den Tabellen 6 und 7 zu entnehmen. Tab. 6: Konzentration verkehrsbedingter Luftschadstoffe an der Hechinger Straße, Prognosejahr 2016 Schadstoffkomponente Beurteilungswert 39. BIm- SchV Immission am Fahrbahnrand Immission in 10 m Abstand Immission in 30 m Abstand NO2-Jahresmittel [µg/m³] 40 55,2 44,6 39,8 (Stickstoffdioxid) NO2 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] SO2-Jahresmittel [µg/m³] 20 5,2 5,1 5,1 (Schwefeldioxid) Benzol-Jahresmittel [µg/m³] 5 2,18 2,11 2,08 PM10-Jahresmittel [µg/m³] 40 25,68 23,42 22,44 (Feinstaub) PM10 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] PM2,5-Jahresmittel [µg/m³] (Feinstaub) 40 21,69 20,22 19,59 Es zeigt sich, dass für die meisten Komponenten die Beurteilungswerte der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) deutlich unterschritten werden. Die Werte für Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) erreichen höhere Ausschöpfungsgrade, es kommt jedoch nicht zu Grenzwertüberschreitungen. Eine Grenzwertüberschreitung tritt für die NO 2-Belastung bis zu einem Abstand von 30 m zur Fahrbahn ein. Das Rechenmodell bildet in dicht bebauten Gebieten die Schadstoffbelastung nicht ausreichend ab, hier kann es durch schlechtere Durchlüftungsverhältnisse zu höheren Konzentrationen kommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Straße mit lockerer Randbebauung, daher ist die Methode zur Abschätzung der Auswirkungen ausreichend. Die errechneten Werte stellen Belastungen des Ist-Zustandes dar. Veränderungen der Belastungen aufgrund einer Abnahme der Verkehrsstärke auf der B27

20 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 20 durch Inbetriebnahme des Schindhau-Basistunnels sind nicht berücksichtigt. Dieses Tunnelbauvorhaben wird im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf geführt. Wann der Tunnel in Betrieb genommen wird ist jedoch nicht sicher prognostizierbar. Aufgrund der Veränderungen in der Fahrzeugflotte werden sich allerdings zukünftig auch die Emissionsraten auf der B 27 bei gleichbleibendem Verkehr verändern. In den nächsten 10 Jahre werden ältere, emissionsstärkere Fahrzeuge ausscheiden und Fahrzeuge, die heutige Emissionsstandards einhalten überwiegen. Das wirkt sich auch auf die Immissionen im straßennahen Bereich aus und kann mit dem Rechenmodell prognostisch abgebildet werden. Die Ergebnisse zeigt Tabelle 7. Tab. 7: Konzentration verkehrsbedingter Luftschadstoffe an der Hechinger Straße, Prognosejahr 2026 Schadstoffkomponente Beurteilungswert 39. BIm- SchV Immission am Fahrbahnrand Immission in 10 m Abstand Immission in 30 m Abstand NO2-Jahresmittel [µg/m³] 40 41,6 35,9 33,4 (Stickstoffdioxid) NO2 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] SO2-Jahresmittel [µg/m³] 20 5,1 5,1 5,1 (Schwefeldioxid) Benzol-Jahresmittel [µg/m³] 5 2,07 2,04 2,03 PM10-Jahresmittel [µg/m³] 40 24,53 22,73 21,95 (Feinstaub) PM10 Überschreitungshäufigkeit des 1-h-Mittelwertes von 200 µg/m³ [Anzahl] PM2,5-Jahresmittel [µg/m³] (Feinstaub) 40 20,54 19,53 19,09 Es zeigt sich, dass für die nahe Zukunft mit einer Abnahme der Immissionsbelastung auch bei gleichbleibendem Verkehr gerechnet werden kann. Im Bereich der geplanten Bebauung treten im Prognosejahr 2026 keine Überschreitungen der Grenzwerte mehr ein. Maßnahmen Bei Überschreitung der maßgeblichen Außenlärmpegel ist laut DIN 4109 zum Schutz der Wohnräume die Durchführung und der Nachweis passiver Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen im Rahmen der Baugenehmigung erforderlich. Der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungen und die Orientierung von schutzbedürftigen Räumen an die vom Lärm abgewandte Gebäudeseite tragen ebenfalls zum Lärmschutz bei. Im geplanten Baugebiet wird maximal der Lärmpegelbereich VI erreicht. Es besteht die Notwendigkeit der Nachweispflicht passiver Lärmschutzmaßnahmen nach DIN Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit aufgrund der Luftbelastung wird empfohlen, bei kontrollierten Lüftungen die Frischluftzufuhr der Wohnungen überwiegend aus den der B 27 abgewandten Seiten zu realisieren.

21 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 21 Fazit: Innerhalb des Geltungsbereichs kommt es zur Überschreitung der Orientierungswerte für Schall nach DIN sowie der maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN Daher sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend DIN 4109 vorzusehen und im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen. Außerdem liegt derzeit eine hohe Schadstoffbelastung der Luft aufgrund der Nähe zur B 27 vor. Daher wird bei kontrollierten Lüftungen der Gebäude empfohlen, die Frischluftzufuhr überwiegend aus den der B 27 abgewandten Seiten der Gebäude zu realisieren. 5.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Zielartenkonzept, Biotopverbund Nach dem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (LUBW 2013) hat die Stadt Tübingen eine besondere Schutzverantwortung für: Größere Stillgewässer Kleingewässer Lichte Trockenwälder Mittleres Grünland Nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland Streuobstgebiete Diese Biotoptypen kommen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches nicht vor. Für den Biotopverbund trockener, feuchter und mittlerer Standorte ist das Planungsgebiet nicht von Bedeutung (LUBW 2012a) Biotoptypen und Vegetation Die im Gebiet vorkommenden Biotoptypen wurden am unter Verwendung des Kartierschlüssels der LUBW (BREUNIG et al. 2009) erfasst. Die Lage der Biotoptypen ist in Anlage U2 grafisch dargestellt und im Folgenden beschrieben. Streng geschützte Pflanzenarten wurden innerhalb des Geltungsbereiches nicht festgestellt. Acker (LUBW 37.10) Die Flächen im mittleren und südlichen Geltungsbereich werden überwiegend als Acker genutzt. Zum Zeitpunkt der Kartierung erfolgte der gezielte Anbau von Klee im Rahmen einer Gründüngung.

22 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 22 Grasreiche Ruderalvegetation, ausdauernde Ruderalvegetation frischer Standorte, Brennnessel-Bestand (LUBW 35.64, 35.63, 35.31) Grasreiche Ruderalvegetation hat sich westlich entlang der Hechinger Straße sowie im nördlichen Geltungsbereich entwickelt. Die dominierende Grasart ist der Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Teilweise schließen sich hieran Dominanzbestände aus Brennnesseln (Urtica dioica) an. Des Weiteren wurde stellenweise entlang der Ackerrandflächen krautige Ruderalvegetation frischer Standorte festgestellt. Feldhecken, naturraumfremde Hecke, Einzelbäume, Gestrüpp (LUBW 41.20, 44.20, 45.30, 43.10) Feldhecken wurden im Bereich des Parkplatzes im nördlichen Vorhabengebiet festgestellt. Es sind junge Bestände aus Berg- und Spitzahorn (Acer pseudoplatanus, Acer platanoides). Aufgrund ihrer Lage innerhalb besiedelter Bereiche sind sie nicht den gesetzlich geschützten Biotopen gem. 33 NatSchG zuzuordnen. Ein Heckenzaun aus Liguster (Ligustrum vulgare) besteht im südwestlichen Vorhabengebiet als Abgrenzung zwischen Ackerfläche und bebautem Bereich. An diesen schließt sich nördlich eine standortfremde Hecke aus Scheinzypressen an. Einzelnstehende Spitzahorne mittleren Alters wurden entlang der Heinlenstraße sowie zwischen Parkplatz und Ackerfläche kartiert. Im Bereich des Ahornbaumes südlich des Parkplatzes hat sich entlang der Randbereiche sowie unter dem betrauften Bereich ein Komplex aus Gestrüpp, Ahornjungwuchs sowie offenen Bodenstellen eingestellt bzw. entwickelt. Von Bauwerken bestandene Fläche, Straßen, Wege, Garten (LUBW Nr , 60.20; 60.25, 60.41, 60.60, 60.61) Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen als versiegelte Flächen im Norden sowie teilweise entlang der Westseite Parkplätze aus Schotter bzw. Asphalt. Zudem verläuft ein Gehweg entlang des nördlichen und östlichen Untersuchungsgebiet. Auf den westlich des geplanten Geltungsbereiches angrenzenden Flächen schließen sich teils gewerblich genutzte Gebäude, teils Wohngebäude mit umgebenden Gärten an. Die Heinlenstraße bzw. die B27 verlaufen unmittelbar außerhalb des Vorhabengebietes Arten Durch die erweiterten artenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Bestimmungen zur Umwelthaftung ist es erforderlich, die Betroffenheit der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt zu beurteilen. Hierzu wurde im Juni 2016 das Untersuchungsgebiet auf ein Vorkommen von Reptilien sowie der Dicken Trespe (Bromus grossus) untersucht sowie das Habitatpotenzial des Gebiets als Lebensraum für Vögel abgeschätzt. Des Weiteren

23 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 23 wurden bestehende Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen ausgewertet Vögel Die bestehenden Hecken und Bäume innerhalb des Untersuchungsgebiets sind jungen und mittleren Alters und weisen nur ein geringes Habitatpotenzial für wertgebende Vogelarten auf. Daher wurde eine Habitatpotenzialanalyse als ausreichend erachtet und auf eine detaillierte Erfassung der Brutvögel verzichtet. Im Zuge der Begehungen zur Erfassung der sonstigen Arten wurde jedoch auch auf ein mögliches Vorkommen revieranzeigender wertgebender Vogelarten geachtet. Ergebnis: Innerhalb des Untersuchungsgebiet sind ausschließlich häufige und störungsunempfindliche Vogelarten wie z.b. Amsel, Rotkehlchen oder Buchfink zu erwarten. Diese Arten sind den häufigen Gehölzbrütern Baden- Württembergs zuzuordnen. Die Arten dieser Gilde zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihr Nest ausschließlich oder häufig auf bzw. im Stamm-, Astoder Zweigbereich von Gehölzen (Bäume, Gebüsche) anlegen. Gleichzeitig sind sie landesweit verbreitet (bei hoher Stetigkeit in unterschiedlichen Lebensräumen soweit diese Gehölze enthalten) und ungefährdet (TRAUTNER et al. 2015). Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Relevanz, insbesondere die in der landes- oder bundesweiten Roten Liste (inkl. Vorwarnliste) gelisteten Arten und die Arten nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie sind nicht zu erwarten und konnten im Rahmen von Nebenbeobachtungen während der Erfassung von Reptilien nicht festgestellt werden Fledermäuse Zur Abschätzung der Bedeutung des Untersuchungsgebiet für die Artengruppe der Fledermäuse wurde auf bestehende Daten zurückgegriffen, die im Zuge der Planung der Ortsumfahrung B 27 (Schindhaubasistunnel) erfasst wurden (DIETZ & DIETZ 2015). Hierfür wurden 2012/2013 zwischen Hechinger Eck und Bläsibad Untersuchungen zum Vorkommen von Fledermäusen durchgeführt. Neben Quartierkontrollen und Transektbegehungen wurden Netzfänge durchgeführt und einige der Tiere besendert und telemetriert. Die Untersuchungen gehen über den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans hinaus. Im Folgenden werden jedoch nur die Ergebnisse im näheren Umfeld der geplanten Bebauung berücksichtigt. Ergebnisse Zwischen dem Hechinger Eck und Waldhörnle konnten fünf Arten sicher nachgewiesen werden, die den Bereich als Jagdgebiet oder für Transferflüge nutzten. Diese sind in Tabelle 8 aufgeführt. Die relativ offenen Bereiche wurden vor allem von der Zwergfledermaus bejagt. Die höchsten Jagdaktivitäten wurden östlich der B 27 festgestellt. Neben relativ hohen Überflügen von Abendseglern, Breitflügelfledermäusen und Zwergfledermäusen über die bestehende Trasse kommt es vor allem in Anlehnung

24 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 24 an bestehende Vegetationsstrukturen am Hechinger Eck und am Autohaus bzw. Vordere Halde zu Querungen zahlreicher Arten, unter anderem auch durch das Mausohr. Alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermäuse sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der FFH- Richtlinie aufgeführt. Das Mausohr ist zusätzlich in Anhang II gelistet. Tab. 8: Überblick über die Artnachweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hechinger Eck Süd mit Gefährdungssituation. Art Aktivität Rote Liste FFH BNatSchG Jagd T BW D Bartfledermaus (Myotis mystacinus) V IV s Mausohr (Myotis myotis) V! II+IV s Abendsegler (Nyactalus noctula) i V? IV s Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) * IV s Breitflügelfledermaus G IV s (Eptesicus serotinus) Erläuterungen: Rote Liste BW: BRAUN et al. (2003), D: MEINIG et al. (2009): 2 stark gefährdet; 3 gefährdet; ungefährdet; i gefährdete wandernde Tierart (vgl. Schnittler et al. 1994); V Arten der Vorwarnliste; G Gefährdung unbekannten Ausmaßes;! Deutschland in hohem Maße für die Art verantwortlich;? eventuell erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands, Daten ungenügend.; FFH: Art nach Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie; BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz, s: streng geschützt Jagd: akustischer Nachweis jagender Tiere, T: Transfer- bzw. Querungsflüge über B 27 Aktivität: +++ = hoch, ++ = durchschnittlich, + = gering Bei den Transektbegehungen sowie bei der Telemetrie besenderter Mausohren wurde auf regelmäßig beflogene Transferstrecken, auf Flugstraßen und die Jagd entlang von Leitstrukturen geachtet. Im Bereich der B27 wurden Beobachtungen angestellt, um das derzeitige Querungsverhalten nachvollziehen zu können. Neben relativ hohen Überflügen der hoch fliegenden Arten im gesamten Bereich kamen niedrige Überflüge durch strukturgebunden fliegende Arten vor allem in den Bereichen mit nahe an die Trasse heranreichenden Vegetationsstrukturen vor. Da solche Strukturen relativ häufig vorhanden sind, gibt es viele Querungsbereiche, diese sind aus Abbildung 1 ersichtlich. Im Bereich des Bebauungsplans Hechinger Eck Süd wurden keine niederen Überflüge festgestellt.

25 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 25 Abb. 1 Hauptsächlich genutzte Flugwege im Untersuchungsgebiet: rote Pfeile Flugstraßen aller Arten. Geltungsbereich B-Plan Hechinger Eck Süd Die Fledermausuntersuchungen liefern keine Aussage zu möglichen Quartieren innerhalb des Geltungsbereichs. Einer der Bäume weist jedoch am Stamm ein potenzielles Spaltenquartier auf, das z.b. von der Zwergfledermaus als Tagesquartier genutzt werden kann. Aufgrund der Belaubung der Baumkronen können weitere kleine Höhlen oder Spalten in den Bäumen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund der Stammstärken ist jedoch davon auszugehen, dass die möglicherweise vorhandenen Quartiere nicht frostsicher sind und daher nicht als Winterquartier genutzt werden. Aufgrund der wahrscheinlich nur geringen Größe der potenziell vorhandenen Höhlen ist eine Nutzung als Wochenstube auszuschließen Reptilien An vier Terminen im Juni 2016 wurde das Untersuchungsgebiet auf ein Vorkommen von Reptilien, insbesondere der Zauneidechse (Lancerta agilis), geprüft. Die Begehungen fanden an Tage mit für die Erfassung von Reptilien günstigen Witterungsbedingungen statt. Ergebnis Innerhalb des Geltungsbereiches konnten keine Zauneidechsen nachgewiesen werden. Die im Gebiet vorkommenden Ruderalflächen sind sehr wüchsig und weisen keine lichten Bereiche oder Kleinstrukturen wie Stein- oder Totholzhaufen auf und sind daher als Lebensraum von Reptilien nur wenig geeignet. Ein Vorkommen von Zauneidechsen kann ausgeschlossen werden.

26 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Dicke Trespe Die Ackerfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes war zum Kartierzeitpunkt im Juni 2016 mit einer Klee-Gras-Mischung angesät. Da die Dicke Trespe überwiegend in Wintergetreide wie Dinkel und Weizen und nur vereinzelt in anderen Feldfrüchten auftritt, konnte im Gebiet kein Nachweis der Pflanze erbracht werden. Zudem wird die bestehende Straßenböschung bis zum Ackerrand hin gemäht, sodass sich auch kleinräumig keine ungenutzten Strukturen ausbilden können, die als Wuchsort für die Dicke Trespe in Frage kämen Bewertung Biotoptypen und Arten Das Untersuchungsgebiet wird hinsichtlich seiner Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz anhand einer 6-stufigen Bewertungsskala zusammenfassend bewertet. Die Kriterien der einzelnen Wertstufen sind nachstehender Tabelle 9 zu entnehmen. In Tabelle 10 wird jeder Biotoptyp im Untersuchungsgebiet (= kleinste bewertete räumliche Einheit) einer Bewertungsklasse zugeordnet. Die Habitate von Tieren entsprechen nicht unbedingt den Abgrenzungen der Biotoptypen, sie können über diese hinaus gehen oder umfassen verschiedene Biotoptypen. Die Tierlebensraumkomplexe und deren Bewertungskriterien werden daher in Tabelle 10 gesondert dargestellt. Tab. 9: Bewertung Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt Bedeutung Hervorragend 6 Biotoptypen nach BMUB (2012) Biotoptypen, die von vollständiger Vernichtung bedroht sind (RL Stufe 1). KAULE (1991) 2 RECK (1990) rium möglicher Zusatzkrite- Gebietsschutz 9 Gebiete mit internationaler oder gesamtstaatlicher Bedeutung ( ) Selten und repräsentative natürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. In der Regel alte und/oder oligotrophe Ökosysteme mit Spitzenarten der Roten-Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große Flächen. 9 landesweit bis international bedeutsam Nationalpark; Naturmonument; gemeinte Flächen in Natura Gebieten sehr hoch 5 Biotoptypen, die von vollständiger Vernichtung bedroht bis stark gefährdet (RL Stufe 1-2) oder stark gefährdet (RL Stufe 2) sind. 8 Gebiet mit besonderer Bedeutung auf Landes- und Regionalebene ( ). Wie 9, jedoch weniger gut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensive Kulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen größeren Aktionsraum benötigen. 8 überregional bis national bedeutsam Naturschutzgebiet gemeinte Flächen in Natura Gebieten 2 Die von KAULE und RECK vorgenommene Schutzgebietseinteilung wird hier in dieser Form nicht mehr als Kriterium angewandt.

27 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 27 Bedeutung hoch 4 mäßig 3 gering 2 sehr gering 1 Biotoptypen nach BMUB (2012) Biotoptypen, die stark gefährdet bis gefährdet (RL Stufe 2-3) oder gefährdet (RL Stufe 3) sind o- der sich durch rare, enge geographische Restriktion (RL Stufe R) auszeichnen. Biotoptypen der Vorwarnliste (Rückgangtendenz, RL Stufe V) oder Biotoptypen, für die derzeit keine Gefährdung erkennbar ist, die aber spezifische Standortansprüche haben. Biotoptypen, für die derzeit keine Gefährdung erkennbar ist und die keine spezifischen Standortansprüche bzw. keine naturschutzfachliche Bedeutung haben KAULE (1991) 2 RECK (1990) rium möglicher Zusatzkrite- Gebietsschutz 7 Gebiete mit örtlicher und regionaler Bedeutung ( ). Nicht oder extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional zurückgehende Arten, oligotraphente Arten, Restflächen der Typen von 8 und 9, Kulturflächen, in denen regional zurückgehende Arten noch zahlreich vorkommen. 6 Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) ( ). Unterscheidet sich von 7 durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen. 5 Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften. Bei den Stufen 1 bis 4 handelt es sich bei diesen Autoren um Flächen ohne Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, i.d.r. gehen von ihnen negative Wirkungen auf angrenzende Flächen aus. 7 regional bedeutsam 6 artenschutzrelevante Flächen, lokal bedeutsam 5 verarmt, noch artenschutzrelevant flächenhafte Naturdenkmale; raumordnerische Vorranggebiete für Naturschutz Erheblichkeitsschwelle Gebiete mit Bauverbot, Zulassung nur in Ausnahmefällen (Kategorie I) Gebiete mit Beeinträchtigungsverbot (Kategorie I und II)

28 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 28 Tab. 10: Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Bedeutung hervorragend (6) sehr hoch (5) hoch (4) mäßig (3) gering (2) sehr gering (1) Erläuterung/ wesentliche Kriterien der Tierlebensraumkomplexe Kommt im Untersuchungsgebiet nicht vor Feldhecke: Potenzieller Brutstandort weitverbreiteter und ungefährdeter gehölzbrütender Vogelarten Einzelbäume potenzieller Brutstandort weit verbreiteter, ungefährdeter Vogelarten, potenzielles Tagesquartier von Fledermäusen sonstige Biotoptypen: sehr strukturarme Flächen mit geringem Besiedelungspotential Unbesiedelte Flächen Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Kommt im Untersuchungsgebiet nicht vor - Feldhecke - grasreiche Ruderalvegetation - Ruderalvegetation frischer Standorte - Acker - Brennnessel-Bestand - naturraumfremde Hecke - Baumreihe, Einzelbäume - Garten - Von Bauwerken bestandene Fläche - Straße, Weg, Platz - Grasweg Prognose der Auswirkungen Es ist davon auszugehen, dass innerhalb des Geltungsbereiches die gesamte Vegetation beseitigt wird. Es tritt ein Verlust von Feldhecken ein, die potenzieller Lebensraum von gehölzbrütenden Vogelarten sind. Der Verlust dieses Biotoptyps ist als erheblich zu werten. Der Verlust der übrigen Biotoptypen verursacht keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, da diese Biotoptypen nur eine geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen. Auch die Einzelbäume im Gebiet sind als potenzieller Lebensraum von Vögeln und teilweise auch Fledermäusen anzusehen. Da es sich bei den Bäumen jedoch um keine alten, strukturreichen Habitatbäume handelt, wird der Verlust der Bäume als nicht erheblich gewertet. Unter Berücksichtigung der Maßnahme 1 und 2 können Beeinträchtigungen von Arten vermieden werden. Eine detaillierte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen ist nachstehendem Kapitel zu entnehmen. Maßnahmen Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind notwendige Gehölzfällungen und Baufeldfreimachungen im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar vorzunehmen (Maßnahme 1). Zudem werden Quartierhilfen für Fledermäuse ausgebracht (Maßnahme 2).

29 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Artenschutzrechtliche Auswirkungen Die Artengruppe der Vögel und Fledermäuse ist von artenschutzrechtlicher Bedeutung. Im Nachfolgenden wird daher geprüft, ob die Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten und ggf. Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Vögel Durch das Bauvorhaben kann es zu Tötungen und Verletzungen von Vögeln kommen, sodass der Verbotstatbestand gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eintritt. Zur Vermeidung sind Eingriffe in Gehölze daher generell außerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. November bis 28. Februar durchzuführen (Maßnahme 1). Durch die geplante Bebauung kann es zu zeitlich begrenzten, baubedingten Störeffekten während der Brutzeit kommen. Da es sich im Vorhabenbereich um weitgehend störungsunempfindliche Arten handelt, ist nicht zu erwarten, dass diese Störungen sich in erheblichem Umfang auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken. Der Verbotstatbestand der Störung gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt daher nicht ein. Die Gehölze im Plangebiet stellen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Vogelarten dar. Das Entfernen von Gehölzbeständen, die ausschließlich häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen, ist grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUTNER et al. 2015). Die Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im Sinne des 44 Abs. 5 Satz 2 ist weiterhin erfüllt, da eine zeitlich vorgezogene Entwicklung auf Landschaftsebene in den letzten Jahren stetig zu einem steigenden Gehölzbestand geführt hat 3. Fazit: Im Rahmen der geplanten Bebauung kann durch die Fällung von Bäumen außerhalb der Vogelbrutzeit die Tötung oder Verletzung von Arten ausgeschlossen werden. Auch ist mit keiner erheblichen Störung der vorkommenden Arten zu rechnen. Der Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt. In Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG treten somit keine Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG ein. Fledermäuse Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die Bäume im Untersuchungsgebiet von Fledermäusen als Tagesquartiere genutzt werden. Im Zuge der Baufeldfreimachung muss somit mit dem Töten und Verletzen von Tieren gerechnet werden. Zur Vermeidung des Verbotstatbestands des Tötens oder Verletzens gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG finden die Fällarbeiten während der Wintermonate vom 1. November bis 28. Februar statt. Da Baumquartiere nicht als Winterquartier geeignet sind, ist davon auszugehen, dass sich in diesem Zeitraum keine Tiere in 3 Im Naturraum Schönbuch und Glemswald hat die gehölzbedeckte Fläche seit 1996 um 28,7 m²/ha zugenommen (TRAUTNER et al. 2015).

30 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 30 den Quartieren aufhalten. Der Verbotstatbestand des Tötens oder Verletzens kann somit ausgeschlossen werden. Individuenverluste durch Kollisionen während der Bauarbeiten bzw. nach der Fertigstellung des Gebäudes sind aufgrund der hohen Überflughöhe des Gebiet nicht zu erwarten. Durch die geplante Bebauung kann es zu zeitlich begrenzten, baubedingten Störeffekten kommen. Da im Gebiet bereits eine hohe akustische Vorbelastung durch die B 27 besteht ist nicht zu erwarten, dass sich diese Störungen in erheblichem Umfang auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken. Der Verbotstatbestand der Störung gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt daher nicht ein. Mindestens ein Baum im Untersuchungsgebiet weist für Fledermausquartiere geeignete Strukturen auf. Im Zuge der Baufeldfreimachung gehen diese verloren. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen durch den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG werden drei Flachkästen im Umkreis von 100 m um das geplante Baugebiet ausgebracht (Maßnahme 2). In Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG kann der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten somit vermieden werden. Fazit: Im Rahmen der geplanten Bebauung kann durch die Fällung von Bäumen in den Wintermonaten die Tötung oder Verletzung von Fledermäusen ausgeschlossen werden. Auch ist mit keiner erheblichen Störung der vorkommenden Arten zu rechnen. Die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt unter Berücksichtigung der Maßnahme 2 im räumlichen Zusammenhang gewahrt. In Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG treten somit keine Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG ein Betroffenheit sonstiger Arten Nach 19 BNatSchG gilt die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen als Umweltschaden im Sinne des USchadG. Zu diesen Arten zählen die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Zu den natürlichen Lebensräumen zählen die Lebensräume des Anhang I der FFH-Richtlinie sowie die Lebensräume der oben genannten Arten und die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten. Eine Schädigung liegt auch außerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete vor. Wird jedoch ein Projekt in einem Verfahren zugelassen, bei dem in einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach 34 BNatSchG oder, wenn dies nicht erforderlich ist, im Rahmen der Eingriffsregelung nach BNatSchG und einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatSchG mögliche Auswirkungen auf diese Arten und Lebensräume beachtet wurden, liegt keine Schädigung im Sinne des USchadG vor. Im vorliegenden Fall sind die entsprechenden Prüfungen durchgeführt worden. Sämtliche Schädigungen wurden beachtet. Das Vorhabengebiet

31 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 31 befindet sich außerhalb von ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebieten. Im Bereich des geplanten Baugebietes kommen keine FFH- Lebensraumtypen vor. Eine unzulässige Schädigung liegt somit nicht vor (vgl. 19 Abs. 1 BNatSchG). 5.3 Boden Bodentypen und Bodenarten Die Bodenkarte von Baden-Württemberg im Maßstab 1: (GLBW 1990) gibt für den gesamten Vorhabenbereich als Bodentyp den kalkhaltigen Auengley-Braunen Auenboden, im Wechsel mit Braunen Auenboden mit Vergleyung an. Dieser besteht aus 6 bis > 10 dm schluffigem bis schluffig-tonigem Lehm auf Kies. Archivfunktion In Böden und in geologischen Aufschlüssen hat die Erd- und Landschaftsgeschichte oder die Kulturgeschichte Spuren hinterlassen. Diese Zeugnisse sind dort archiviert und abzulesen. Böden sind nach den 1 und 2 BBodSchG zum Schutz der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte vor Beeinträchtigungen zu schützen. Erd- und naturgeschichtliche Bildungen, die über den rein bodenkundlichen Bereich hinausgehen, sind, sofern sie Träger von Bodenfunktionen sind, miteingeschlossen. Geotope stellen die bedeutendsten Aufschlüsse und Landschaftsformen dar. Die Funktion der Böden als Natur- und Kulturgeschichte wird nach dem Leitfaden der LUBW (2008) bewertet. Als Datengrundlage dient die Bodenkarte (GLBW 1990). Tab. 11: Böden mit besonderer Bedeutung als Archive der Natur- und Kulturgeschichte im Untersuchungsgebiet Wertgebende Eigenschaft Archiv für Naturgeschichte besondere Bedeutung für die Bodengenese regionale oder überregionale Seltenheit einer Bodenform Landesweite Übersicht Typen von Archivböden (LUBW 2008) Paläoböden: Terra rossa, fersialitische und ferralitische Böden; fossile Parabraunerde holozäne Bodenbildungen: Kalkanmoorgley Moorstagnogley, Moorgley, Anmoorgley Bändchenpodsol, Bändchenstagnogley, Ockererde Schwarzerde (Tschernosem) Humusbraunerde Lockerbraunerde Vertisol-Pelosol Böden im USG kommen im USG nicht vor kommen im USG nicht vor

32 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 32 besondere Bedeutung für die Erd- und Landschaftsgeschichte, Geologie, Mineralogie oder Paläontologie Spezielle Ausgangssubstrate basische und ultrabasische Magmatite und Metamorphite, eisenreiche Sedimentgesteine (z. B. Ostreenkalke im Mitteljura), Vulkanite (Basalte und Tuffe), Kalktuffe, Seekreide und Mudde, Bohnerzton Grabungsschutzgebiet Fossilfundstellen Spezielle landschaftsprägende morphologische Elemente und Landschaftsgeschichte alpine Moränen, Endmoränen der Schwarzwaldvereisung ältere (pliozäne, pleistozäne) Flussablagerungen jüngere (holozäne) Flussterrassen holozäne Flugsande kommen im USG nicht vor kommen im USG nicht vor Archiv für Natur- und Kulturgeschichte hoher Informationswert für Bodenkunde, Bodenschutz und Moore Standorte von Bodenmessnetzen Landschaftsgeschichte Kulturgeschichte Besonderheit der Siedlungsund Landnutzungsgeschichte Urkunden historischer Agrarkulturtechniken (z.b. Wölbäcker) überdeckte Urkunden kultureller Entwicklung (Objekte der Archäologie) kommen im USG nicht vor sind im UG nicht bekannt Bewertung Die nachstehende Bewertung der Böden erfolgt anhand der digitalen Bodenschätzungsdaten des LGRB (2010). Die Böden innerhalb des Geltungsbereiches weisen in den Funktionen Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und natürliche Bodenfruchtbarkeit eine hohe Bedeutung auf (Bewertungsklasse 3). In der Bodenfunktion Filter und Puffer für Schadstoffe sind die Böden ebenfalls von hoher Bedeutung, eine Einstufung erfolgte jedoch in die Bewertungsklasse 2,5. Als Sonderstandort für die naturnahe Vegetation kommt dem Standort keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu (Bewertungsklasse 8). Die Böden wurden mit den Klassenzeichen L 4 Al bewertet. Es sind Lehmböden mit einer guten bis mittelmäßigen Zustandsstufe (4), die aus Alluvialböden entstanden sind Prognose der Auswirkungen Aufgrund der Versiegelung durch die geplante Bebauung und Anlage des Parkplatzes kommt es zu einem Verlust von Böden mit bedeutenden Bodenfunktionen auf einer Fläche von m².

33 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 33 Maßnahmen Böden im Bereich der nicht bebaubaren Grundstücksflächen, die baubedingt beeinträchtigt werden, werden nach Beendigung der Baumaßnahme fachgerecht wiederhergestellt. Der humose Oberboden wird vor Baubeginn auf allen Flächen abgeschoben und getrennt in Bodenmieten gelagert. Der humusfreie Erdaushub sollte abseits des Baubetriebes in Mieten zwischengelagert werden. Es darf keine Vermischung von Oberboden und Erdaushub (humusfreier Unterboden) erfolgen (Maßnahme 3). Zur Minderung der Beeinträchtigungen (Verlust von Böden mit Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) sind die Stellplatzbereiche mit wasserdurchlässigen Materialien wie z.b. Rasenpflaster, Pflaster mit breiten Rasenfugen, Schotterrasen, wassergebundenen Decken oder anderen wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Eine Versiegelung ist auf maximal 80 % des jeweiligen Baugrundstücks zu beschränken. Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch zu gestalten (Maßnahme 4). Die Dachfläche des geplanten Wohngebäudes und der Garagen ist dauerhaft mit einer extensiven Dachbegrünung (Mindestaufbau 10 cm Substratschicht) zu versehen. Die Maßnahme dient der Minderung der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen (Maßnahme 5). Für die Kompensation der erheblichen Bodenbeeinträchtigungen werden nicht mehr benötigte versiegelte Flächen entlang der B 27 zurückgebaut (Maßnahme 8). Zudem sind Baumpflanzungen innerhalb des Geltungsbereichs vorgesehen (Maßnahme 7). Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen werden durch die planexterne Maßnahme 9 (Maßnahmen des Zielartenkonzepts Ammertal) kompensiert. Fazit: Die Flächeninanspruchnahme führt zum Verlust von Bodenfunktionen mit hoher Bedeutung. Durch die Maßnahmen 3, 4 und 5 können die Beeinträchtigungen gemindert werden. Die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen werden durch die Ausgleichsmaßnahmen 7, 8 und 9 kompensiert. 5.4 Wasser Grundwasser Im Vorhabenbereich stehen als hydrogeologische Einheit holozänes Altwassersediment und Abschwemmmassen an. Die Deckschicht weist eine sehr geringe bis fehlende Porendurchlässigkeit auf. Es ist von einer kleinräumigen, meist mäßigen bis sehr geringen Ergiebigkeit in eingeschalteten Kieslagen auszugehen (LGRB 2015) Oberflächengewässer Innerhalb des Geltungsbereiches sowie auf den angrenzenden Flächen kommen keine natürlichen stehenden oder fließenden Gewässer vor.

34 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 34 Überflutungsflächen Nach Angaben der Hochwassergefahrenkarte (LUBW 2015) befinden sich die südlichen Vorhabenflächen in Bereichen der Überflutungsflächen eines extremen Hochwasserereignisses der Steinlach. Es ist von Überflutungstiefen von bis zu 0,6 m auszugehen. Abb. 2: Überflutungsflächen Überflutungsfläche HQ10 Überflutungsfläche HQ50 Überflutungsfläche HQ100 Überflutungsfläche HQextrem Bewertung Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist von mittlerer Bedeutung, sodass ein gewisser Schutz gegen äußere, anthropogene Einflüsse besteht. Es ist von einer mittleren Bedeutung des Grundwasserleiters im geplanten Geltungsbereich auszugehen. Die Überflutungsflächen haben in ihrer Funktion als Rückhalteraum bei Hochwässern eine geringe Bedeutung, da die Flächen statistisch seltener als einmal in 100 Jahren überflutet werden Prognose der Auswirkungen Durch die Neuversiegelung von ca m² wird die Grundwasserneubildungsrate geringfügig reduziert. Darüber hinaus kommt es zu einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss. Maßnahmen Zur Minderung der Beeinträchtigungen (Verlust von Böden mit Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) sind die Stellplatzbereiche mit wasserdurchlässigen Materialien wie z.b. Rasenpflaster, Pflaster mit brei-

35 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 35 ten Rasenfugen, Schotterrasen, wassergebundenen Decken oder anderen wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Eine Versiegelung ist auf maximal 80 % des jeweiligen Baugrundstücks zu beschränken. Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch zu gestalten (Maßnahme 4). Die geplanten Wohngebäude und Garagen werden mit einer extensiven Dachbegrünung versehen. Hierdurch wird Niederschlagswasser auf den Dachflächen zurückgehalten und somit der Oberflächenabfluss verringert (Maßnahme 5). Das Entwässerungskonzept sieht des Weiteren vor das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen sofern möglich in Mulden oder Rigolen zu sammeln und vor Ort zu versickern (Maßnahme 6). Wenn dies aus Gründen der Bodenbeschaffenheit oder technisch nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer und der Stadt ausnahmsweise auch außerhalb des Grundstücks zugelassen werden. Fazit: Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen, da die Reduzierung der Grundwasserneubildung auf einer relativ kleinen Fläche erfolgt. Durch die Rückhaltung von Niederschlagswasser mittels Dachbegrünung und sofern möglich die Versickerung vor Ort werden die Auswirkungen der Neuversiegelung auf den Oberflächenabfluss auf ein unerhebliches Maß reduziert. 5.5 Klima / Luft Bestand Für Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die lokalklimatischen Verhältnisse erfolgte durch NIELINGER und HASEL (2016) eine genaue Untersuchung des Schutzgutes Klima mittels eines Strömungsund Klimamodells. Hierbei wurde die geplante Kaltluftströmungen haben im Plangebiet eine wichtige lokalklimatische Funktion. [ ] Im Bereich südlich des Hechinger Ecks wurde in der stadtweiten Klima-Untersuchung zu den belüftungsrelevanten Kaltluftströmungen die Mündung eines Kaltluftstroms aus dem Steinlachtal ermittelt. Der Kaltluftstrom fächert sich in diesem Bereich auf und schwenkt von Süd Richtung Nordost. Dabei sind zwei Phasen zu unterscheiden: Zu Beginn einer Kaltluftsituation herrschen süd-südwestliche Winde (190 ), später in der Kaltluftnacht Südwestströmungen (230 ) (NIELINGER und HASEL 2016, S. 45) Bewertung / Prognose der Auswirkungen Die ermittelten Kaltluftströmungen wurden von NIELINGER und HASEL (2016) dem hochauflösenden Gebäudeumströmungsmodell lprwnd vorgegeben. Es errechnet mit einer Auflösung von 2 m die gebäudebedingten Effekte und Wechselwirkungen wie Wirbel und Turbolenzen sowie Über- und Umströmungseffekte explizit aus.

36 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 36 Berechnet wurden der Ist-Zustand und der Planfall. Für Letzteren wurde neben der Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hechinger Eck Süd, auch die geplante Bebauung nördlich der Heinlenstraße berücksichtigt, um die potenziellen lokalklimatischen Auswirkung durch beide Bauvorhaben zu ermitteln. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit dem Ist-Zustand und dem Planfall, besser noch aus der Differenz der Windgeschwindigkeiten Planfall minus Ist-Zustand lassen sich die Intensität und die Reichweite der Wirkung der geplanten Gebäude ermitteln. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Aufgrund der zahlreichen, größtenteils mehr als 8 m hohen vorhandenen Gebäude südlich und nördlich des Hechinger Ecks erfolgt bereits im bestehenden Ist-Zustand ein Großteil des Kaltlufttransports in Richtung Tübingen im Überdach-Niveau. Ursache sind nicht einzelne hohe Gebäude, sondern das Zusammenwirken der bestehenden, städtisch dichten Bebauung insgesamt. Sie sorgt in Bodennähe zur Umwandlung der eindeutig gerichteten Kaltluftströmung in turbulente Strukturen mit gebäudebedingten kleinräumigen Richtungsänderungen. Die Mächtigkeit des Kaltluftstroms aus dem Steinlachtal lässt diesen primären Transport im Überdach-Niveau jedoch ohne weiteres zu. Die Kaltluftströmungen im Bereich der geplanten Gebäude sind zunächst parallel zur Hechinger Straße orientiert, später im geringen Winkel zur Hechinger Straße nach Osten gedreht. Dadurch, dass auch die Längsseiten der meisten Plangebäude am Verlauf der Hechinger Straße ausgerichtet sind, liegt ein Großteil der geplanten Gebäude weitestgehend parallel zur Strömung der Einfluss auf die Strömungs- und Belüftungsverhältnisse bei Kaltluftsituationen ist somit schon mit dieser Anordnungsplanung minimiert. Die geplanten in Ost-West-Richtung verlaufenden Gebäudeteile formen hingegen dreiseitig umschlossene Innenhofstrukturen, in denen es zu Bremswirkungen und geringen Windgeschwindigkeiten kommt, was die Durchlüftung bei Kaltluftsituationen hemmt. Da diese Innenbereiche jedoch von der B27 / Hechinger Straße abgewandt liegen und durch Gebäudeteile selbst abgeschirmt sind, müssen sich dieser Zonen verringerten Luftaustausches nicht negativ auf die dortige Luftqualität auswirken. Die geplanten Gebäude sorgen für keine großräumige Beeinflussung von Kaltluftstrom und Belüftungsfunktionen. Die Wirkung bleibt mit einer Ausnahme im Plangebiet nördlich der Heinlenstraße in den betrachteten Kaltluftsituationen auf das Areal der geplanten Gebäude selbst begrenzt. [ ] In dieser Kaltluftsituation wurde keine signifikante Veränderung für folgende Bereiche berechnet: B27 im Bereich Hechinger Straße / Stuttgarter Straße. Die geplanten Gebäude haben somit keine Wirkung auf die bestehenden Luftqualitäts-Verhältnisse entlang dieser Verkehrsachse.

37 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 37 Bestehende Wohngebiete westlich der geplanten Bebauung. Lediglich an der Ostfassade der ersten den Planungsgebäuden zugewandten Häuserreihe werden geringe Veränderungen berechnet, die die Belüftungssituation insgesamt aber kaum verändern. Wohngebiete nördlich des Planungsgebietes, mit Ausnahme der Gebäude an der Huberstraße 14/16 und der Grundschule Kaltluftstrom im Überdachniveau (NIELINGER und HASEL 2016, S. 45f). Fazit: Im Zuge der geplanten Bebauung kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Die Auswirkungen von Luftschadstoffen wurden in Kapitel 5.1 bereits behandelt. 5.6 Landschaft und Erholung Die vorangegangenen Aspekte sind zu einem großen Teil Funktionen der Landschaft. Üblicherweise wird unter dem Oberbegriff Landschaft deren visuelle Ausprägung (Landschaftsbild) und Eignung als Erholungsraum betrachtet Bestand Das Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereiches wird auf den südlichen und mittleren Flächen durch Ackerstandorte charakterisiert. Diese gehen im mittleren Bereich in einen kleinflächigen Ruderalbestand über. Im Norden befinden sich Pkw Stellplätze, die an den Rändern mit Bäumen und Heckenstrukturen gesäumt sind (siehe Abbildung 3 und 4). Außerhalb des Geltungsbereiches schließen sich im Osten die Hechinger Straße (B 27) und im Norden die Heinlenstraße an. Im Westen grenzen Wohn- und Gewerbegebiete an, im Süden befinden sich weitere Ackerflächen.

38 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 38 Abb. 3: Blick von der Heinlenstraße auf die nördlichen Flächen des geplanten Baugebietes Abb. 4: Blick von der Südostecke des Geltungsbereiches Richtung Nordwesten auf die geplanten Baugebietsflächen Bewertung Die bestehenden Bäume und Heckenstrukturen im nördlichen Geltungsbereich sind als landschaftsbildprägende Strukturen von Bedeutung. Für die Erholungsnutzung ist der Vorhabensbereich nicht von Bedeutung.

39 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Prognose der Auswirkungen Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich aufgrund der Veränderung des Stadtrandes durch neue Baukörper sowie durch den Verlust von Baum- und Feldheckenstrukturen. Für die Erholungsnutzung ergeben sich keine Beeinträchtigungen. Maßnahmen Zur Einbindung der geplanten Bebauung in das Landschafts- bzw. Stadtbild erfolgen Pflanzungen von Einzelbäumen (Maßnahme 7). Fazit: Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich aufgrund des neuen Baukörpers und des Verlustes von Baum- und Feldheckenstrukturen. Durch Pflanzmaßnahmen werden die Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt. 5.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand Angesichts der Ökosystem-orientierten Schutzrichtung des UVPG sind unter Kultur- und sonstigen Sachgütern vornehmlich geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart gemeint (ERBGUTH & SCHINK 1992). Anhaltspunkte auf Kultur- und sonstige Sachgüter im Bereich des geplanten Baugebietes bestehen nicht Prognose der Auswirkungen Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Sollten sich während der Bauarbeiten archäologische Funde oder Befunde ergeben, ist umgehend die zuständige Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen. Fazit: Es ist nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter durch das geplante Vorhaben auszugehen. 6 Maßnahmen 6.1 Maßnahmenübersicht Zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen wurden 9 Maßnahmen entwickelt. Diese sind in nachstehender Tabelle 12 aufgeführt.

40 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 40 Tab. 12: Maßnahmenübersicht Maßnahme Nr. Maßnahme (Kurztitel) Kategorie 1 Gehölzfällungen außerhalb der Vogelbrutzeit V 44 2 Ausbringen von Fledermausquartieren V 44 3 Wiederherstellung von Böden M 4 Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen 5 Extensive Dachbegrünung M 6 Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort 7 Baumpflanzungen A 8 Entsiegelung A Maßnahmen des Ökokontos der Stadt Tübingen 9 A V= Vermeidungsmaßnahme, M= Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme V 44=Vermeidungsmaßnahme nach 44 BNatSchG M M 6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, Maßnahmen des Artenschutzes Die Überschreitung der Orientierungswerte für Schall für Wohngebiete an der L 389 kann durch passive Schallschutzmaßnahmen, die entsprechend DIN 4109 nachzuweisen sind, auf ein unerhebliches Maß gemindert werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit aufgrund der Luftbelastung wird empfohlen, bei kontrollierten Lüftungen die Frischluftzufuhr der Wohnungen überwiegend aus den der B 27 abgewandten Seiten zu realisieren. Maßnahme 1 Gehölzfällungen außerhalb der Vogelbrutzeit Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind notwendige Gehölzfällungen und Baufeldfreimachungen außerhalb der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsphase von Fledermäusen vom 1. November bis 28. Februar vorzunehmen. Maßnahme 2 - Ausbringen von Quartierhilfen für Vögel und Fledermäuse (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind im nördlich angrenzenden Baumbestand oder in den östlich gelegenen Streuobstwiesen im Umkreis von 100 m zum geplanten Baugebiet insgesamt drei Fledermausflachkästen anzubringen. Die Wartung der Quartierhilfen ist dauerhaft zu gewährleisten.

41 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 41 Maßnahme 3 Wiederherstellung von Böden Böden im Bereich der nicht bebaubaren Grundstücksflächen, die baubedingt beeinträchtigt werden, werden nach Beendigung der Baumaßnahme fachgerecht wiederhergestellt. Der humose Oberboden wird vor Baubeginn auf allen Flächen abgeschoben und getrennt in Bodenmieten gelagert. Der humusfreie Erdaushub sollte abseits des Baubetriebes in Mieten zwischengelagert werden. Es darf keine Vermischung von Oberboden und Erdaushub (humusfreier Unterboden) erfolgen. Maßnahme 4 - Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Zur Minderung der Beeinträchtigungen (Verlust von Böden mit Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf) sind die Stellplatzbereiche mit wasserdurchlässigen Materialien wie z.b. Rasenpflaster, Pflaster mit breiten Rasenfugen, Schotterrasen, wassergebundenen Decken oder anderen wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Eine Versiegelung ist auf maximal 80 % des jeweiligen Baugrundstücks zu beschränken. Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch zu gestalten (Maßnahme 4). Maßnahme 5 Extensive Dachbegrünung (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die Dachfläche der geplanten Wohngebäude und Garagen ist dauerhaft mit einer extensiven Dachbegrünung (mind. 10 cm Substratschicht) zu versehen. Durch die Dachbegrünungen wird die Rückhaltung des Niederschlagswassers verbessert. Dies entspricht den Anforderungen des 3 a WG Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg. Die Begrünung der Dächer führt zudem zur Verbesserung des Stadtbilds durch Einpassung der Gebäude in die durchgrünte Umgebung. Maßnahme 6 Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Das auf Gebäuden mit Flachdach anfallende Niederschlagswasser ist über eine Dachbegrünung zurückzuhalten und ebenso wie das unbelastete Wasser von Fuß- und Radwegen auf dem Grundstück (z. B. durch Rigolen, Versickerungsmulden) zu versickern. Wenn dies aus Gründen der Bodenbeschaffenheit oder technisch nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer und der Stadt ausnahmsweise auch außerhalb des Grundstücks zugelassen werden.

42 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Maßnahmen zum Ausgleich Maßnahme 7 - Pflanzung von Einzelbäumen (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Zur Einbindung der geplanten Bebauung in das Stadt- und Landschaftsbild ist an den im Plan mit Pf1 gekennzeichneten Stellen (siehe Unterlage U3 Plan 1) jeweils ein Baum der Pflanzliste 1 zu pflanzen. Im Bereich des Parkplatzes sind die Arten der Pflanzliste 2 zu verwenden. Von den festgesetzten Standorten kann aus technischen Gründen (z.b. Leitungen) in der Lage abgewichen werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Die Pflanzgruben sind mit einem Volumen von mindestens 12 m³ einzuplanen. Für die offene, dauerhaft luft- und wasserdurchlässige Fläche (Baumscheibe) um den Stamm herum sind mindestens 6 m² vorzusehen. Ungeschützte unterirdische Leitungen haben zu den Baumstandorten einen Abstand von mindestens 3 m (zum Baummittelpunkt) einzuhalten. Wenn der Leitungsabstand unterschritten wird, sind Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Es sind folgende Arten zu verwenden: Pflanzliste 1: Platane Robinie Silberlinde Brabant Purpurerle Platanus x acerifolia Robinia pseudoacacia Tilia tomentosa Brabant Alnus x spaethii Pflanzliste 2: Feldahorn Hainbuche Maulbeere Zerreiche Mehlbeere Magnifica Winterlinde Silberlinde Acer campestre (auch in Sorten) Carpinus betulus Morbus alba (auch in Sorten Quercus cerris Sorbus aria Magnifica Tilia cordata (auch in Sorten) Tilia tomentosa (auch in Sorten) Die Laubbäume sind als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von cm zu pflanzen. Maßnahme 8 Entsiegelung (Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die nicht mehr benötigte Gehwegflächen entlang der B 27 werden zurückgebaut. Dies umfasst Entfernung der Versiegelung und des Unterbaus, die Beseitigung von Verdichtungen durch Tiefenlockerung, sowie das Andecken der Fläche mit Oberboden und die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht, welche in ihrer Mächtigkeit den natürlichen Verhältnissen in der Umgebung entspricht.

43 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 43 Maßnahme 9 - Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Tübingen (außerhalb des Geltungsbereiches) Der verbleibende Kompensationsbedarf im Umfang von wird durch drei Ökokontomaßnahmen der Stadt Tübingen erbracht. Es werden folgende Maßnahmen des Zielartenkonzepts Ammertal herangezogen: Tab. 13: Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos der Stadt Tübingen, die den Ausgleichsbelangen des Vorhabens Hechinger Eck - Süd zugeordnet werden Nr. 4 Maßnahme 9/1 Erstellung Zielarten- und Maßnahmenkonzept Ammertal (Eigenanteil Stadt Tübingen) Kosten /2 Gehölzpflege, Einzelgehölze zur naturschutzfachlichen Verbesserung (Gmk. Unterjesingen, Flst.-Nr. 1109/2, , 1119, 1120, /3 Ankauf von Flächen zur naturschutzfachlichen Verbesserung (Gmk. Unterjesingen, Flst.-Nr. 1109/1, 1109/2) Gesamt Dem Vorhaben Hechinger Eck - Süd werden die Maßnahmen 9/1 und 9/2 vollständig zugeordnet, die Maßnahme 9/3 hingegen anteilig mit Die Erstellung des Zielarten- und Maßnahmenkonzepts umfasst 2,41 km² und erfolgte im Jahr Maßnahme 9/2 umfasst Gehölzpflegemaßnahmen am Wiesbrunnen. Dies beinhaltet die Entnahme von größeren Gehölzen sowie die Pflege von Hecken und Kopfweiden. Maßnahme 10/3 (Grunderwerb) ist Teil eines umfangreichen Konzepts zur Wiederherstellung von offenen Feuchtbiotopen am Wiesbrunnen. Die erworbenen Flächen sind sehr feucht und können nur in trockenen Jahren sinnvoll landwirtschaftlich genutzt werden. Der Ankauf soll auch in nassen Jahren, wenn eine landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich ist, die Pflege der Fläche ermöglichen. Die Pflege erfolgt im Rahmen einer weiteren Ökokontomaßnahme. Den nachstehenden Abbildungen 5 und 6 kann die Lage der Ökokontomaßnahmen entnommen werden. 4 Eigene Nummerierung

44 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 44 Abb. 5: Übersichtskarte des Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Ammertal Unterjesingen Tübingen Flächenankauf Wiesbrunnen, Gehölzpflege Abb. 6: Ankauf von Flächen zur naturschutzfachlichen Verbesserung Gmk. Wurmlingen Gmk. Unterjesingen Flächenankauf Gehölzpflege 7 Eingriffs-Ausgleichsbilanz Durch die Ausweisung des Baugebietes kommt es zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, die durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht ausreichend reduziert werden können, sodass Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Ausführliche Beschreibungen der Maßnahmen finden sich in den vorangegangenen Kapiteln

45 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 45 Die Errechnung des Kompensationsbedarfs erfolgt über einen Wiederherstellungskostenansatz. Hierbei wird der monetäre Aufwand, welcher zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes notwendig wäre, aufgezeigt. Die genauen Berechnungen sind dem Anhang 1 zu entnehmen. Im vorliegenden Fall sind die Beeinträchtigungen durch direkten Flächenverlust (Verlust von Bodenfunktionen) sowie von Feldhecken ausschlaggebend. Die vorgenommene Herleitung des Kompensationsumfangs ist nachfolgend dargestellt, die Berechnungsgrundlagen enthält Anhang Flächeninanspruchnahme Der Bilanz liegt der Entwurf des Bebauungsplans vom zugrunde. Der Flächenbedarf innerhalb des Geltungsbereiches gliedert sich wie folgt: Tab. 14: Flächeninanspruchnahme Versiegelte Flächen ca. m² Gebäudeflächen (GRZ 0,7) Wege, Zufahrten (GRZ 0,1) 240 Versiegelung durch Straßen und Fußwege Öffentliche Parkflächen/Bewohnerparken gesamt abzüglich bestehender versiegelter Flächen Neuversiegelung gesamt Sonstige Flächen ca. m² Öffentliche Grünfläche Hausgarten Kompensationsbedarf Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Beeinträchtigungsumfang Durch das Mischgebiet kommt es zu einer Inanspruchnahme von 150 m² Feldhecken. Für die Wiederherstellung dieses Biotoptyps entstehen Kosten im Umfang von ca Euro brutto. Vermeidung Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ist die Baufeldfreimachung in den Wintermonaten zwischen dem 1. November und 28. Februar durchzuführen Ausgleich Entlang der B 27 werden Bäume gepflanzt. Weitere Bäume sind im Bereich des Parkplatzes und des Innenhofs vorgesehen (Maßnahme 7). Die Bruttoherstellungs- und Pflegekosten für die Baumpflanzungen betragen ca Euro.

46 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 46 Der Kompensationsüberschuss von Euro wird für weitere Ausgleichsbelange des geplanten Vorhabens herangezogen (siehe Schutzgut Boden) Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt Beeinträchtigungsumfang Aufgrund der geplanten Bebauung kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Neuversieglungen im Umfang von m². Unter Berücksichtigung der unten näher erläuterten Minderungsmaßnahmen entspricht dies nach dem Wiederherstellungskostenansatz einem monetären Wert von ca Euro brutto. Minderung Böden im Bereich der nicht bebaubaren Grundstücksflächen, die baubedingt beeinträchtigt werden, werden nach Beendigung der Baumaßnahme fachgerecht wiederhergestellt (Maßnahme 3). Zur Minderung der Beeinträchtigungen des Boden- und Wasserhaushalts werden Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen hergestellt (Maßnahme 4) und die Dachflächen mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet (Maßnahme 5). Das anfallende Niederschlagswasser wird sofern möglich vor Ort versickert (Maßnahme 6) Ausgleich Zum Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden werden nicht mehr benötigte versiegelte Flächen an der B 27 im Umfang von 130 m² zurückgebaut (Maßnahme 8). Hierfür sind brutto ca zu veranschlagen. Im Rahmen der Baumpflanzungen innerhalb des Geltungsbereichs (Maßnahme 7) verbleiben abzüglich des Kompensationsbedarfs des Schutzguts Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Ausgleichsleistungen im Umfang von ca Diese werden zur Kompensation der erheblichen Bodenbeeinträchtigungen herangezogen. Es verbleibt das folgende Kompensationsdefizit: = Die erforderliche Kompensation im Umfang von Euro erfolgt über das Ökokonto der Stadt Tübingen. Für die Kompensation werden die Planungskosten für die Erstellung des Zielartenkonzepts Ammertal (4 306 ), Gehölzpflegemaßnahmen am Wiesbrunnen (3 997 ) und anteilig der Ankauf von Maßnahmenflächen (7 197 ) herangezogen. Diese weisen zusammen einen Gesamtumfang von Euro auf. Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind somit vollständig kompensiert.

47 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Schutzgüter Landschaft und Erholung, Wohnumfeld, Kulturgüter Für diese Schutzgüter ist ein quantitativer Vergleich nicht möglich. Die vor allem optischen Beeinträchtigungen werden durch die Eingrünungsmaßnahme Nr. 7 soweit kompensiert, dass eine landschaftsgerechte Einbindung des geplanten Mischgebietes erreicht wird. Die erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Landschaft und Erholung, Wohnumfeld werden vollständig kompensiert. 7.3 Fazit Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Maß gesenkt. Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen werden durch planinterne sowie durch Maßnahmen des Ökokontos der Stadt Tübingen vollständig kompensiert. 8 Prüfung von Alternativen Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN TÜBINGEN 2014) weist den nördlichen Vorhabensbereich als Wohnbaufläche und den südlichen Bereich als Gewerbegebiet aus. Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Eine Prüfung von alternativen Standorten hat auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung stattgefunden. 9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Gemäß 4c BauGB haben die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen zu überwachen um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Überwachungspflicht setzt also ein, wenn Umweltauswirkungen erheblich sind und es sind insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu betrachten. 4c BauGB spricht nicht die Kontrolle des Vollzugs des Bauleitplans an, dies ist nach wie vor Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde (BUSSE et al. 2005). Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Neubebauung erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild prognostiziert worden. Prognoseunsicherheiten bestehen diesbezüglich nicht. Eine Überwachung dieser Auswirkungen ist nicht erforderlich. Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde und wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

48 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Zusammenfassung Durch die geplante Bebauung kommt es zu Veränderungen der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Innerhalb des Geltungsbereichs kommt es zur Überschreitung der Orientierungswerte für Schall nach DIN sowie der maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN Daher sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend DIN 4109 vorzusehen. Außerdem liegt eine hohe Schadstoffbelastung der Luft aufgrund der Nähe zur B 27 vor. Daher wird bei kontrollierten Lüftungen der Gebäude empfohlen, die Frischluftzufuhr überwiegend aus den der B 27 abgewandten Seiten der Gebäude zu realisieren. Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Es tritt ein Verlust von Feldhecken ein, die einen potenziellen Brutlebensraum für Vögel darstellen. Dies ist als erheblich zu werten. Durch den sonstigen Verlust der vorhandenen Biotopstrukturen entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen i.s.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, da diese Biotope nur eine geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen. Zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen ist es erforderlich, zeitliche Beschränkungen für die Baufeldfreimachung festzusetzen und Fledermauskästen auszubringen. Zudem sind als Ausgleichsmaßnahme Baumpflanzungen vorgesehen. Boden Die Flächeninanspruchnahme führt zum Verlust von Böden. Die Kompensation erfolgt durch Maßnahmen innerhalb des Vorhabengebietes (Dachbegrünung, wasserdurchlässige Wegebeläge, Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser), durch die Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen sowie im Rahmen des Ökokontos der Stadt Tübingen. Wasser Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen, da die Versiegelung und somit die Reduzierung der Grundwasserneubildung auf einer relativ kleinen Fläche erfolgt. Durch die Rückhaltung von Niederschlagswasser durch die extensive Dachbegrünung und sofern möglich die Versickerung des Niederschlagwassers vor Ort werden die negativen Auswirkungen der Neuversiegelung auf den Oberflächenabfluss auf ein unerhebliches Maß reduziert. Klima, Luft Im Zuge der geplanten Bebauung kommt es zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen. Landschaft Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich aufgrund des neuen Baukörpers und des Verlustes von Baum- und Feldheckenstrukturen. Durch Pflanzmaßnahmen werden die Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt.

49 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 49 Kultur- und sonstige Sachgüter Anhaltspunkte auf Kultur- und sonstige Sachgüter im Bereich des geplanten Baugebietes bestehen nicht. Es ist daher nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. Wechselwirkungen Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt: Zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen Ausbringen von Fledermausquartieren Wiederherstellung von Böden Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen Extensive Dachbegrünung Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort Baumpflanzungen Entsiegelung Maßnahmen des Ökokontos der Stadt Tübingen Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Stadt Tübingen.

50 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite Literatur Braun, M. & F. Dieterlen (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1. Allgemeiner Teil, Fledermäuse. 687 S.; Ulmer Verlag, Stuttgart. Breunig, Th., S. Demuth, N. Höll, unter Mitarbeit von P. Banzhaf, R. Banzhaf, A. Grüttner, H. Hornung, B. Schall, E. Schelkle, P. Thomas (2009): Arten, Biotope Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Hrsg: LUBW, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 4. Auflage. Karlsruhe. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012): Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundeskompensationsverordnung BKompV). Entwurf vom Busse, J.; Drinberger, F.; Pröbstl, U.; Schmid, W. (2005): Die neue Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Ratgeber für Planer und Verwaltung. Hüthig Jehle Rehm Verlag, Heidelberg, 316 S. Dietz, C.; Dietz, I. (2015): Endbericht zur Fledermausuntersuchung im Rahmen der geplanten Ausbauvariante der B 27 in Tübingen zwischen Bläsibad und Hechinger Eck. Unveröffentlicht. Erbguth, W., Schink, A. (1992): Kommentar zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Verlag C.H. Beck, München, 566 S. FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2012): Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RluS S. Köln. Gassner, E., Winkelbrandt, A. (2005): Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 476 S. Gerstbrein, R. (2016): Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd. Auftragnehmer: accon Environmental consultants unveröffentlicht GLBW (Geologisches Landesamt Baden-Württemberg) (1990): Bodenkarte von Baden-Württemberg 1: Blatt 7420 Tübingen, Freiburg i. Br. Kaule, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. Ulmer Verlag, Stuttgart, 519 S. LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg) (2010): digitale Bodenschätzungsdaten Tübingen. LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg) (2015): LGRB-BW HK50: Hydrogeologische Einheiten. (abgefragt am ) LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (2008): Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte. Bodenschutz 20, Karlsruhe. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Hrsg.; 2012a): Fachplan landesweiter Biotopverbund. Karlsruhe.

51 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 51 LUBW Landesanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (Hrsg., 2012b): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. Karlsruhe LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (2013): Informationssystem Zielartenkonzept Baden- Württemberg (ZAK). Planungswerkzeug zur Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Fauna. public/abt5/zak/ (abgefragt am ). LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (2015): Daten und Kartendienst der LUBW (UDO). - index.xhtml (zuletzt aufgerufen am ). Meinig, H. et al. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. - In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1) Bonn - Bad Godesberg: Nachbarschaftsverband Reutlingen Tübingen (2014): Flächennutzungsplan (53 Flächennutzungsplanänderung). Nielinger J., Hasel M. (2016): Klimauntersuchung zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Bebauung am Hechinger Eck (nördlich und südlich der Heinlenstraße) in Tübingen auf die lokalen Kaltluftströmungen. Auftragnehmer: ima Richter&Röckle Immissionen Meteorologie, Akustik unveröffentlicht. Reck, H. (1990): Zur Auswahl von Tierartengruppen als Biodeskriptoren für den zoologischen Fachbeitrag zu Eingriffsplanungen. In Riecken, U. (Hrsg.): Symposium über Möglichkeiten und Grenzen der Bioindikation durch Tierarten und Tiergruppen im Rahmen raumrelevanter Planungen. Sdr.- R. f. Landschaftspflege und Naturschutz, 32: ; Bonn-Bad Godesberg. RVNA (Regionalverband Neckar-Alb) (2015): Regionalplan Neckar-Alb Verbindliche Fassung vom , Mössingen Trautner, J.; Straub, F.; Mayer, J. (2015): Artenschutz bei häufigen gehölzbrütenden Vogelarten Was ist wirklich erforderlich und angemessen? Acta ornithoecologica 8(2): Gesetze, Verordnungen und Normen 16. BImSchV - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetztes - Verkehrslärmschutzverordnung (vom 18. Dezember 2014) 39. BImSchV - Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätstandards und Emissionshöchstmengen (vom 2. August 2010) BauGB - Baugesetzbuch vom 22. Juli 2011 BauNVO Baunutzungsverordnung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990)

52 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum B-Plan Hechinger Eck - Süd Seite 52 BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetzt - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (vom 29. Juli 2009) BBodSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom DIN 4109/A1 - Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise (November 1989/Januar 2001) DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (Mai 1987) DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung (Juli 2002) ÖKVO - Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto- Verordnung ÖKVO) vom TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (vom 11. August 1998) VLärmSchR 97 Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (vom 22. Mai 1997) WG Wassergesetz für Baden-Württemberg (vom 3. Dezember 2013)

53 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Hechinger Eck - Süd" Anhang 1 zu Anlage U 1 Berechnung der Wiederherstellungskosten erheblich beeinträchtigter Biotope sowie beeinträchtigter Bodenfunktionen Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Durch das Vorhaben "Hechinger Eck - Süd" kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Feldhecken (LUBW Nr ) im Umfang von 150 m². Die Ermittlung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleiches erfolgt über den Wiederherstellungskostenansatz. Hierbei wird der monetäre Aufwand, welcher zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes notwendig wäre, aufgezeigt. Wiederherstellung von Feldhecken (150 m²) Kostengruppe Durchzuführende Arbeiten Masse Einzelpreis Gesamtpreis Grundstückskosten 150 m² 3 450,00 Herstellungskosten Pflegekosten Initialpflanzung Gehölze auf 2/3 der Fläche mit einem Pflanzraster von 1m x 1,5 m (inkl. Fertigstellungspflege) 70 St ,00 Entwicklungspflege (3 Jahre) 70 St ,00 Summe (netto) 1.010,00 Nebenkosten Zuschläge (Funktionsdefizite ab dem 5. Jahr) Kosten für Planung und Durchführung - 10 % der Gesamtnettokosten 101,00 Nach 8 Jahren ist die volle Funktionsfähigkeit der Feldhecke erreicht. Der jährliche Zinszuschlag beträgt 2% der Herstellungskosten. 20,2 (2 % von 1010 ) 60,60 Wiederherstellungskosten für Feldhecken gesamt (Nettokosten) 1.171,60 1/4

54 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Hechinger Eck - Süd" Anhang 1 zu Anlage U 1 Schutzgut Boden Es kommt zu folgender Flächeninanspruchnahme: Versiegelung im Bereich des Mischgebietes: m² Versiegelung durch Verkehrsflächen: m² Versiegelung durch öffentliche Parkfläche: m² gesamt: m² abzüglich bestehender versiegelter Flächen m² Neuversiegelung gesamt m² Minderungsmaßnahmen Aufgrund von Dachbegrünung und wasserdurchlässigen Bodenbelägen im Bereich der Parkierungsflächen reduziert sich der Kompensationsbedarf wie folgt: Minderungsmaßnahme: wasserdurchlässige Bodenbeläge im Bereich der Parkierung Wasserdurchlässige Bodenbeläge werden auf einer Fläche von m² verlegt. Die Bodenfunktionen gehen daher nicht vollständig verlohren (vgl. LUBW 2012b, S. 17). Der Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" wird daher auf diesen Flächen die Wertstufe 1 zugeordnet, sodass der Boden eine Restbewertung von 0,33 aufweist. Bei einer Gesamtbewertung des Bodens von 2,83 entspricht die Wertstufe 0,33 einem Restbodenwert von 12 %. Somit werden 88 % der Bodenfunktionen in Anspruch genommen. Die Bodenversiegelung reduziert sich wie folgt: 12 % von m² = 151 m² Minderungsmaßnahme: Dachbegrünung Dachbegrünungen erfolgen auf einer Fläche von m². Nach Angaben der LUBW (2012b) wird für eine Begrünung von Dächern mit einer Substratmächtigkeit von 20 cm ein Wertgewinn von einer Wertstufe angerechnet. Da im vorliegenden Fall eine Andeckung von 10 cm erfolgt, ist von einem entsprechend geringereren Wertstufengewinn von 0,5 auszugehen. Bei einer Gesamtbewertung des Bodens von 2,83 entspricht die Wertstufe 0,5 einen Restbodenwert von 18 %. Somit werden 82 % der Bodenfunktionen in Anspruch genommen. Die Bodenversiegelung reduziert sich wie folgt: 18 % von m² = 303 m² Gesamte Reduzierung der Bodenversiegelung durch Minderungsmaßnahmen wasserdurchlässige Wegebeläge Dachbegrünung 151 m² 303 m² Gesamt 454 m² Es errechnet sich folgende reduzierte Bodenversiegelung: m² (Neuversiegelung) m² (Minderungsmaßnahmen) = m² 2/4

55 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Hechinger Eck - Süd" Anhang 1 zu Anlage U 1 Der Kompensationsbedarf wird über theoretische Wiederherstellungskosten ermittelt. Es wird angenommen, dass für die Entsiegelung befestigter Flächen Kosten in Höhe von 6,20 Euro netto pro Quadratmeter anfallen. Es errechnen sich folgende Kosten: m² * 6,2 Euro = ,20 netto Mehrwertsteuer 19 % 3.246,57 Bruttokosten ,77 Gesamter Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt 1.171,60 Schutzgut Boden ,20 gesamt (Nettokosten) ,80 Mehrwertsteuer 19 % 3.469,17 gesamt (Bruttokosten) ,97 Literatur LUBW (Landesanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz Baden Württemberg) (2012b): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. Karlsruhe 3/4

56 Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan "Hechinger Eck - Süd" Anhang 1 zu Anlage U 1 Maßnahme 7 (Baumpflanzungen) Kostengruppe Durchzuführende Arbeiten Masse Einzelpreis Gesamtpreis Grundstückskosten entfällt 0,00 Herstellungskosten Pflanzung Einzelbäume 16 St ,00 Pflegekosten Entwicklungspflege Einzelbäume 16 St ,00 Summe (netto) 3.952,00 Nebenkosten Kosten für Planung und Durchführung - 10 % der Gesamtnettokosten 395,20 Kosten der Maßnahme 7 gesamt (netto) 4.347,20 Mehrwertsteuer 19 % 825,97 Bruttokosten 5.173,17 Maßnahme 8 (Entsiegelung) Kostengruppe Durchzuführende Arbeiten Masse Einzelpreipreis Gesamt- Grunderwerb entfällt 0,00 Herstellungskosten Entsiegelung 130 m² 6,20 806,00 Summe (netto) 806,00 Nebenkosten Kosten für Planung und Durchführung - 10 % der Gesamtnettokosten 80,60 Kosten der Maßnahme 8 gesamt (netto) 886,60 Mehrwertsteuer 19 % 168,45 Bruttokosten 1.055,05 Kosten für Ausgleichsmaßnahmen Baumpflanzungen (Maßnahme 7) 5.173,17 Entsiegelung (Maßnahme 8) 1.055,05 gesamt (Bruttokosten) 6.228,22 4/4

57 Stu ttga rter Stra ße 7548/1 7557/2 Krautige Vegetation Acker (37.10) 7542 Brennnessel-Bestand (35.31) 7563 Ruderalvegetation frischer Standorte (35.63) Grasreiche Ruderalvegetation (35.64) 7569 Heinlens traße 1843/1 1846/3 1846/4 1846/5 1845/2 1846/ /3 1849/4 1849/5 1846/1 Feldhecke (41.10, 41.20) 1849/2 1848/2 1850/ /2 1850/2 1848/1 Heckenzaun (44.30) /2 1871/ Grundlagen: ALK, Orthofotos C Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Az.: /19. Bestandsplan Gestrüpp (43.10) Einzelbäume (45.30) Magazinplatz Tübingen Tel Fax Siedlungs- und Infrastrukturflächen 1887 Von Bauwerken bestandene Fläche (60.10) Straße, Weg oder Platz (60.20) / info@menz-umweltplanung.de Universitätsstadt Tübingen Anlage Plan Grasweg (60.25) Über der Steinlach Garten (60.60) /2 20 Standortfremde Hecke (Heckenzaun) (44.20, 44.30) 1882 B 27 Heching er Straße 1845/1 0 Gehölze 1849/1 1847/1 Maßstab 1 : Bebauungsplan "Hechinger Eck Süd" U2 1 Datum Zeichen bearbeitet wö gezeichnet mu geprüft 1870 Sonstige Informationen 1899 Grenze des Untersuchungsgebiets Flurstücksgrenzen mit Flurstücksnummern Umweltbericht und Grünordnungsplan Maßstab 1 : Aufgestellt: Tübingen, den / / _ Bestandsplan Hechinger Eck Süd.vwx 1574

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