Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

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1 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH mit den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen (ge) Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

2 Impressum Herausgeber: Koordinierungsstelle des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) - Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Telefon: Fax: Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord Projensdorfer Str Kiel Druck: Hugo Hamann GmbH & Co. KG, Kiel Stand: November 2015 Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein wird koordiniert durch den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. und den Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit:

3 Inhalt Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH mit den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen (ge) Schaubild Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen) Ablauf der Beratung Anerkennungsberatungsstellen Qualifizierungsberatungsstellen ESF Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz 1) Zuständigkeiten für die Qualifizierungen im Bereich Dualer Berufe 2) Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker 3) Anpassungsqualifizierung Gesundheits- und Krankenpflege 4) Anpassungsqualifizierung Ärztinnen und Ärzten Landärzte Nord Weitere Schulungsangebote im IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Prozessablauf anhand von Fallbeispielen Grundsätze der Beratung und Kostenübernahme Weiterführende Informationen

4 4 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

5 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH mit den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen (ge) Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Das Bundesprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) netzwerk-iq.de ist finanziert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit sowie durch ESF Mittel. Wesentliches Ziel des IQ Programmes ist es, berufliche Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund besser anzuerkennen und sich für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und den Abbau von Diskriminierung einzusetzen. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein Für die Umsetzung des IQ Förderprogrammes sind bundesweit 16 Landesnetzwerke zuständig und bearbeiten jeweils drei Handlungsschwerpunkte: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Bereitstellung von Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungen zur interkulturellen Kompetenz und Antidiskriminierung. In Schleswig-Holstein ist der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband SH für die Umsetzung der Handlungsschwerpunkte zuständig. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein setzt sich für eine nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ein. Eine aktuelle Herausforderung, auch für die mit der Arbeitsmarktintegration befassten Institutionen, ist die steigende Zahl von Flüchtlingen. Durch die Trägerschaft des Flüchtlingsrates als Koordination des IQ Netzwerks kann diese Thematik besonders berücksichtigt werden. Kontakt für Gesamtkoordination: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., Sophienblatt Kiel Projektleitung: Farzaneh Vagdy-Voß, Tel.: , 5

6 Das folgende Schaubild verdeutlicht die Kooperationsbeziehungen und Zusammenarbeit zwischen dem IQ Netzwerk und den Regelinstitutionen. Auf den folgenden Seiten findet sich eine kompakte Darstellung der einzelnen Teilprojekte zu den IQ Handlungsschwerpunkten. Ziel dieser Darstellung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den IQ Teilprojekten und Regelinstitutionen des Arbeitsmarktes (Agenturen für Arbeit, Jobcentern und zugelassenen kommunalen Trägern) effektiver zu gestalten und damit die Klärung der Finanzierungsfragen zu erleichtern. 6 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

7 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen) Die Beratungsangebote im IQ umfassen die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung an fünf Standorten in Schleswig-Holstein: Kiel, Flensburg, Neumünster, Lübeck und Norderstedt. Zusätzlich wird bei Bedarf mobile Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung z. B. in Pinneberg, Schleswig, Husum oder in Rendsburg angeboten. Weitere mobile Beratungsangebote sind geplant. Der Zugang zur Beratung ist sehr unterschiedlich. Die Klientinnen und Klienten suchen die Beratung entweder aus eigenem Antrieb auf oder werden von Migrationsfachdiensten, Jugendmigrationsdiensten, Jobcentern und Agenturen für Arbeit an die IQ Beratungsstellen verwiesen. In der Beratung wird an erster Stelle geprüft, ob die Antragstellung auf Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses zielführend ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht für jede/n Ratsuchende/n mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation die Gleichwertigkeitsfeststellung der beste Weg ist, im deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Hierzu können andere Möglichkeiten wie z. B. Betriebspraktika, Deutsch am Arbeitsplatz etc. unter Umständen besser geeignet sein. Deshalb ist jeder einzelne Fall durch die IQ-Beratungsstellen genau zu prüfen. Zielgruppen: Ausländische / deutsche Fachkräfte, Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge (unabhängig vom Aufenthaltsstatus) Neue Zuwanderinnen und Zuwanderer, die eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland mitbringen. 7

8 Ablauf der Beratung: Die Beraterinnen und Berater prüfen im Erstkontakt, ob dem ausländischen Abschluss ein deutscher Referenzberuf 1 entspricht. Sie prüfen auch, ob Unterlagen übersetzt werden müssen 2 und informieren über fehlende Unterlagen. Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, verweist die Beraterin/ der Berater die/ den Ratsuchende/n an die zuständige Anerkennungsstelle (Kammer, Ministerium, andere Behörde). Die zuständige Anerkennungsstelle prüft, ob der ausländische Abschluss mit dem deutschen Refenzberuf gleichwertig ist und erstellt nach der Prüfung einen Bescheid. Wenn lediglich eine teilweise Gleichwertigkeit gegeben ist ( Teilanerkennung ), soll in dem Bescheid klar definiert sein, welche fehlenden Maßnahmen/ Fortbildungen/ fehlenden Praxisteile nachgeholt werden müssen, um die volle Gleichwertigkeit bzw. volle Anerkennung zu erreichen. Die Ratsuchenden werden an die IQ Qualifizierungsberaterinnen und -berater verwiesen. Diese unterstützen die Ratsuchenden anhand des Bescheids bei der Suche nach passenden Qualifizierungsmaßnahmen und verweisen sie an IQ interne oder externe Angebote. 1 Die Klärung des Referenzberufes, d. h. die Frage ob die im Ausland erworbene Qualifikation eine deutsche Entsprechung hat, ist ein wichtiger Teil der Beratung. Auf Basis des Referenzberufs lässt sich auch klären, welche Anerkennungsstelle zuständig ist. 2 Es ist immer sinnvoll, sämtliche Papiere/ Referenzen aus dem Herkunftsland, die für eine Bewerbung notwendig werden, übersetzen zu lassen, denn diese sind nicht nur für die Anträge auf Gleichwertigkeit notwendig sondern auch für gute Bewerbungsunterlagen. 8 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

9 Anerkennungsberatungsstellen Flensburg: Träger: Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Hilke Oltmanns, Tel.: , und Edibe Oğuz, Tel.: , Kiel: Träger: Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in SH (ZBBS e. V.) Naurus Amin und Katrin Eichhorn, Tel.: / -110, Neumünster: Träger: AWO Landesverband SH Sabine Grull, Tel.: , und Erika Hudecova, Tel.: , Lübeck: Träger: Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.v. Mahir Ötün, Tel.: / -34, NorderSTEdt: Träger: Diakonisches Werk Hamburg/West Südholstein Sviatlana Fregin, Tel.: , und Larissa Jilek, Tel.: , Qualifizierungsberatungsstellen Für alle fünf Standorte Kiel, Flensburg, Norderstedt, Lübeck und Neumünster Träger: Umwelt Technik Soziales e. V. Flensburg: Edibe Oğuz, Tel.: , Kiel: Sabine Rief, Tel.: , Neumünster: Doris Reichhardt, Tel.: , Lübeck: Amelie Fossemer, Tel.: , Norderstedt: Doris Reichhardt, Tel.: , 9

10 ESF Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz Für viele Personen, die ein Anerkennungsverfahren durchgeführt haben, ist die Suche nach einer passenden Qualifizierungsmaßnahme und der Zugang zu solchen Maßnahmen häufig schwierig. Auch die Finanzierung von Maßnahmen und die regionale Erreichbarkeit sind nicht immer einfach. Daher sollen in der Förderperiode ab 2015 in Kooperation mit z. B. Kammern oder Bildungsträgern verschiedene Qualifikationsmaßnahmen in unterschiedlichen Kreisen angeboten werden. 1) Zuständigkeiten für die Qualifizierungen im Bereich Dualer Berufe Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Beendigung die Erlangung der vollen Anerkennung bzw. vollen Gleichwertigkeit ihres Abschlusses zu ermöglichen. Die Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung richten sich nach dem im Anerkennungsbescheid festgestellten Bedarf und entsprechend eines im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erstellten individuellen Qualifizierungsplans: im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen, in bereits bestehenden Lehrgängen, in betrieblichen Qualifizierungsphasen und/ oder im individuellen Unterricht. Die Maßnahmen werden dezidiert auf die im Teilanerkennungsbescheid beschriebenen wesentlichen Unterschiede abgestimmt und beinhalten bei Bedarf integrierte Sprachförderung. Bei negativer Prognose der Anerkennung oder einem ablehnenden Bescheid ist im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahmen ggf. auch die Vorbereitung auf die Externenprüfung möglich. 10 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

11 Lübeck Trägerin: Handwerkskammer Lübeck Breite Straße Lübeck Projektleitung: Nicole Derber, Tel.: , Ansprechpartnerin: Fortbildungszentrum Lübeck Konstinstraße 2 a Lübeck Reetta Kangastie, Tel.: , rkangastei@hwk-luebeck.de Flensburg Trägerin: Handwerkskammer Flensburg Johanniskirchhof Flensburg Ansprechpartnerin: Bildungszentrum Marion Jensen, Tel.: , m.jensen@hwk-flensburg.de Kiel Trägerin: Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH Niederlassung Kiel Hans-Detlev-Prien-Straße Kiel Ansprechpartner: Peter Bräuer-Härtel, Tel.: , peter.braeuer-haertel@wak-sh.de

12 2) Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Die sog. Brückenmaßnahme im Rahmen des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein richtet sich an zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die formal keine Gleichwertigkeit der mitgebrachten Qualifikation benötigen (nicht reglementierte Berufe) und in Schleswig-Holstein leben und arbeiten möchten. Durch eine individuell kombinierte Qualifizierung werden die Voraussetzungen für die qualifikationsadäquate Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt unterstützt. In dieser Qualifizierungsmaßnahme sollen vor allem berufsbezogene Sprachfertigkeiten, Kenntnisse über den hiesigen Arbeitsmarkt und EDV-Kenntnisse gestärkt werden. Für Teilnehmende umfasst die Qualifizierung bis zu 7 Monate, bestehend aus den Modulen Sprachkurs und individuelles Sprachtraining betriebliche Erprobung und Eignungsfeststellung betriebliche Kommunikation EDV-Schulung (Office, Bewerbungsvorbereitung, Internetrecherche, Soziale Netzwerke für den Beruf, Datenschutz, etc.) Ein laufender Einstieg ist möglich. Teilnehmende können das Sprachniveau C1 erwerben, Techniken zur Aneignung ihrer Fachsprache erlernen, für die Kommunikation am Arbeitsplatz sprach- und kultursensibel vorbereitet werden. Die Maßnahme wird online im virtuellen Klassenzimmer und auf einer Lernplattform durchgeführt. Das Angebot wird durch regelmäßige Präsenztage ergänzt. Die betriebliche Erprobung findet ortsnah und individuell, bevorzugt bei potenziellen Arbeitgebern statt. Betrieb sowie Teilnehmende werden begleitet, dabei werden evtl. noch bestehende Vermittlungshemmnisse, Stärken und Fähigkeiten ermittelt. Träger: Umwelt, Technik Soziales (UTS) e. V. Materialhofstr. 1 b Rendsburg Projektleitung: Sabine Bleyer, Tel.: , bleyer@utsev.de 12 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

13 3) Anpassungsqualifizierung Gesundheits- und Krankenpflege Ausgebildete Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern erhalten in der Regel keine oder nur eine teilweise Anerkennung ihres Berufsabschlusses. Der Weg in die professionelle Pflege bleibt ihnen damit vorerst versperrt. Das Projekt >Anpassungsqualifizierung< soll den zugewanderten Pflegekräften helfen, die Qualifikationsunterschiede zum Erwerb der vollen Gleichwertigkeit abzubauen und damit die Erlaubnis zur Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin zu erhalten. Hierzu wird ein Konzept entwickelt, dass bestehende Ausbildungsstrukturen nutzt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell und bedarfsorientiert an die Pflegpraxis in Deutschland heranführt. Die Anpassungsqualifizierung wird durch individuelles Coaching und sprachsensiblen Fachunterricht ergänzt. Praxismodule sollen die Anwendung und Erprobung des Gelernten sowie die Anwendung beruflicher Handlungskompetenz fördern. Trägerin: imland Pflegeschule Lilienstrasse Rendsburg AnsprechpartnerInnen: Hans-Joachim Carlsen, Anette Dubberke, Tel.: , 4) Anpassungsqualifizierung Ärztinnen und Ärzten Landärzte Nord Die Maßnahme für qualifizierte Ärztinnen und Ärzten LandärztInnen Nord im Rahmen des Landesnetzwerks beginnt voraussichtlich ihre Arbeit ab Dezember Informationen dazu finden Sie unter Kontakt für die Handlungsschwerpunkte Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen bei der Koordinierungsstelle des IQ Landesnetzwerkes: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Ansprechpartnerin: Farzaneh-Vagdy-Voß, Tel.: , 13

14 Weitere Schulungsangebote im IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Im IQ Förderprogramm werden auch der Aufbau interkultureller Kompetenz und der Abbau von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gefördert. Für die Umsetzung und Durchführung dieses Schwerpunktes wurden drei Teilprojekte mit je unterschiedlicher Dauer eingerichtet: 1) Das Teilprojekt IQ-Schleswig-Holstein diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung bietet Schulungen vorrangig für KMU, Kommunen, Weiterbildungsanbieter sowie Jobcenter und Agenturen für Arbeit an. Träger: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Projektleitung: Astrid Willer Projektmitarbeiterinnen: Jana Pecenka, Dina Khuzhamatova, Tel.: , 2) Das Teilprojekt IQ Schleswig-Holstein: Mit Recht gegen Diskriminierung! Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt führt Schulungen zum AGG und zu weiteren rechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes für Arbeitsmarktakteure durch. Träger: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. Zum Brook Kiel Projektleitung: Hanan Kadri, Tel.: , iq-projekt@advsh.de 14 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

15 Beide Projekte bieten ihre Leistungen in Form von Inhouse-Schulungen, Informationsveranstaltungen und Handlungsempfehlungen an und ergänzen sich in den thematischen Schwerpunkten Maßnahmen zur Antidiskriminierung auf der einen und migrationsspezifische Herausforderungen und interkulturelle Sensibilisierung auf der anderen Seite. 3) Das Teilprojekt IQ Schleswig-Holstein - Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung ergänzt dieses Angebot und wendet sich an Arbeitsmarktakteurinnen und Arbeitsmarktakteure, insbesondere Jobcenter und Arbeitsagenturen und führt Schulungen zum Anerkennungsgesetz Bund sowie zum Landesanerkennungsgesetz Schleswig-Holstein durch. Darüber hinaus sollen die zuständigen Anerkennungsstellen im Rahmen von Workshopangeboten für interkulturelle Herausforderungen und mögliche Hürden und Optimierungsbedarfe in der Umsetzungspraxis sensibilisiert werden. Träger: Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein (ZBBS) e. V. Sophienblatt 64 a, 4. Etage Kiel Projektmitarbeiterinnen: Naurus Amin, Katrin Eichhorn, Ute Afane, Tel , iq@zbbs-sh.de Koordination Handlungsschwerpunkt Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung bei der Koordinierungsstelle des IQ Landesnetzwerkes: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt Kiel Ansprechpartnerin: Astrid Willer, Tel.: , iq-koordination3@frsh.de Anlagen: Prozessablauf anhand von Fallbeispielen 15

16 Prozessablauf anhand von Fallbeispielen Frau Y. aus Polen hat im Jahr 2001 dort eine Ausbildung zur Technikerin für den Umweltschutz, Schwerpunkt: Wasseraufbereitung und -reinigung absolviert. Sie will auch in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten. Bisher hat sie eine geringfügige Beschäftigung als Reinigungskraft und erhält aufstockende Leistungen nach SGB II. Sie wendet sich an das für sie zuständige Jobcenter (JC). Der ausgewählte Beruf ist ein industriell-technischer Ausbildungsberuf, der in Deutschland nicht reglementiert ist und auch ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden kann. Man kann aber die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Dies birgt einige Vorteile für das berufliche Fortkommen. Die Kundin wird an die IQ Anerkennungsberatungsstelle verwiesen: IQ Anerkennungsberatung stellt den Referenzberuf fest (Liste der Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der IHK FOSA) Man prüft dort die Vollständigkeit der Unterlagen, empfiehlt die Übersetzung der Abschlusszeugnisse und klärt die Kostenübernahme der Übersetzung mit dem JC, da eine Kostenübernahme für den Erstanerkennungsantrag durch IQ nicht möglich ist. Im Rahmen der Beratung im JC wird ersichtlich, dass eine Anerkennung erforderlich für die Integration in den Arbeitsmarkt ist. Hier obliegt die Einzelfallentscheidung über die erforderliche Leistung (Übernahme der Anerkennungskosten) der jeweiligen Vermittlungs-und Beratungsfachkraft. Das JC prüft die Erforderlichkeit der Anerkennung für den Arbeitsmarkt und verweist an IQ zurück. 16 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

17 Im Falle einer Zustimmung zur Notwendigkeit der Gleichwertigkeitsprüfung bewilligt das JC ggf. nach entsprechender Prüfung die Kostenübernahme aus dem Vermittlungsbudget. Nach erfolgter Klärung der Kostenübernahme und Übersetzung der Unterlagen, prüft die IQ Anerkennungsberatung die Vollständigkeit der Unterlagen und unterstützt die Ratsuchende beim nächsten Schritt. Antragsstellung bei der IHK FOSA Frau Y. bekommt eine Teilanerkennung und wendet sich wiederum an die IQ Beratungsstelle. Die IQ Anerkennungsberatung verweist sie an die IQ Qualifizierungsberatung im gleichen Hause. Die IQ Qualifizierungsberatung analysiert zusammen mit Frau Y. den Bescheid und erstellt mit ihr einen Qualifizierungsplan, um die Anerkennung als industriell-technische Fachkraft zu erreichen. Die IQ-Qualifizierungsberatung unterstützt anhand der festgestellten Unterschiede in dem Bescheid Frau Y. bei der Suche nach einer passenden Maßnahme zuerst im Rahmen der IQ Angebote und danach auch mit Blick auf externe Angebote. IQ klärt im Falle eines Verweises an eine externe Maßnahme wiederum die Übernahme von Kosten mit dem Jobcenter. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, d. h. es prüft: die arbeitsmarktliche Relevanz der Qualifizierung für eine berufsadäquate Arbeitsmarktintegration der Frau Y., vorhandene Fördermöglichkeiten mit gleichem Förderziel nach dem SGB III / SGB II, die vorrangig zu nutzen sind und inwieweit Leistungen der Grundsicherung während der Teilnahme weitergewährt werden können. 17

18 Eine Ablehnung der Kostenübernahme ist durch das Jobcenter schriftlich zu begründen. In diesem Fall kann wieder ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Koordinierungsstelle des IQ Netzwerkes gestellt werden. Sofern ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, muss Frau Y. in jedem Fall die Teilnahme an der Maßnahme vor Antritt mit der Integrationsfachkraft abstimmen und deren Zustimmung erhalten. Nach dieser Klärung kann die Ratsuchende eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme beginnen. Frau G. hat in Russland eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und auch einige Jahre in ihrem Beruf gearbeitet. Seit ihrer Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 jedoch nicht mehr. Sie ist alleinerziehend, hat eine erwachsene Tochter und zwei Kinder, die in die Schule gehen. Um für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen, will sie wieder in ihrem Beruf arbeiten. Momentan ist sie im SGB II-Leistungsbezug. Sie hat bereits einen Bescheid über eine Teilanerkennung als Krankenpflegerin. Die IQ Qualifizierungsberaterin erläutert den Anerkennungsbescheid zum Referenzberuf Gesundheits- und Krankenpflegerin. Frau G. hat die Möglichkeit eine 12-monatige Anpassungsqualifizierung oder eine Kenntnisprüfung abzulegen. Die Anpassungsqualifizierung müsste individuell auf den Qualifizierungsbedarf von Frau G. abgestimmt sein und kann in einer Pflegeschule absolviert werden. Da die Schulen meist nicht AZAV-zertifiziert sind, können die Kosten nicht über Bildungsgutschein vom Jobcenter übernommen werden. Es gibt eine Maßnahme, die speziell ausländische Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheit- und Krankenpflegerinnen auf die Kenntnisprüfung vorbereitet. Diese Maßnahme ist AZAV-zertifiziert, so dass bei positiver Einzelfallprüfung durch das Jobcenter die Maßnahmekosten sowie Fahrtkosten und Kosten für die notwendige Kinderbetreuung übernommen werden können. 18 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

19 Frau G. entscheidet sich aufgrund der Kostenübernahme für die Teilnahme an der Vorbereitungsmaßnahme auf die Kenntnisprüfung. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Kenntnisprüfung kann Frau G. die Gleichwertigkeit erneut beantragen. Frau M. hat im Heimatland ein Studium zur Erzieherin absolviert und in dem Beruf gearbeitet. In Deutschland wird eine teilweise Gleichwertigkeit beschieden. Frau M. wird im Bescheid aufgefordert, deutsche Sprachkenntnisse mit dem Niveau B2 nachzuweisen (Voraussetzung für die Anerkennung des reglementierten Berufes). Frau M. bezieht Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Die IQ Qualifizierungsberaterin (QB) bespricht mit Frau M. den Bescheid und recherchiert, ob es in der räumlichen Nähe zu Frau M. ein Angebot gibt. In der nächst gelegener Stadt beginnt demnächst eine Maßnahme zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ESF-BAMF-Kurs). Dieser Sprachkurs ist vorrangig für Menschen mit Migrationshintergrund, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen. Die QB nimmt Kontakt mit dem Jobcenter auf und bespricht eine mögliche Zuweisung und Anmeldung von Frau M. in diesen Sprachkurs. Frau M. erfüllt die sonstigen Einstiegsvoraussetzungen für diesen Sprachkurs. Mit Ablegen einer Sprachprüfung auf dem Niveau B2 (GER) kann Frau M. die Gleichwertigkeit beim Ministerium für Bildung und Schule neu beantragen. 19

20 Grundsätze der Beratung und Kostenübernahme Frage- und Problemstellungen aus dem Bereich Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen waren und bleiben Gegenstand der gesetzlich verankerten Arbeitsmarktberatung durch die AA und die ge, soweit diese für die Integration in Ausbildung und Beschäftigung von Relevanz sind. Sie ist eine Pflichtaufgabe entsprechend den 29 ff. i. V. mit 1 Abs. 2 Nr. 3 SGB III und eine Ermessensleistung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. den 29 ff. SGB III. Sie ist keine neue Aufgabe durch die Einführung des Anerkennungsgesetzes. (Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 03/ ) Klärung der Kostenübernahme: Laut der Förderrichtlinie ESF Handlungsschwerpunkt ESF Qualifizierung im Anerkennungsgesetz sind die Programme des ESF zusätzliche Maßnahmen. Die Unterstützung des ESF darf also nicht die regulären Mittel für die Arbeitsmarktpolitik ersetzen. Deshalb ist eine Unterstützung von gesetzlich geregelten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, für die gesetzliche Leistungen zur Verfügung stehen, durch Mittel aus dem ESF nicht möglich. Projektbezogene individuelle Bedarfe der Teilnehmenden (Qualifizierung von Teilnehmenden) z. B. Stipendien, Unterhaltkosten sowie Fahrtkosten während der Maßnahmen ist durch IQ möglich. Voraussetzung ist eine schriftlich begründete Ablehnung von Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit oder Dritten und ggf. auch die Ablehnung eines Widerspruchs. Die Anerkennung von Schulzeugnissen kann in begründeten Einzelfällen über das Vermittlungsbudget förderfähig sein, wenn die Anerkennung für eine Integration in Ausbildung oder Arbeit erforderlich ist. Die Anerkennung von Schulzeugnissen ist nicht über IQ förderfähig. Noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse stehen der Einleitung eines Anerkennungsverfahrens der ausländischen Abschlüsse nicht entgegen, da die Verfahren z. T. erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und parallel zum Ver- 20 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

21 fahren Deutschkurse besucht werden können. Diese können aber über das Förderprogramm IQ nicht finanziert werden. Personen mit Aufenthaltsgestattung und mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang (Aufenthaltsgestattung und Duldung nach 3 Monaten, Aufenthaltserlaubnis (AE) nach 23 Abs. 1 AufenthG wegen des Krieges, AE nach 25 Abs. 4, Satz 1, Familienangehörige von Ausländerinnen und Ausländern oder Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne Anspruch auf SGB II Leistungen, haben zwar keinen Anspruch auf Leistungen, können sich aber bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und ggf. Unterstützung zur Arbeitsförderung erhalten. Weiterführende Informationen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsagenturen oder Jobcentern werden mitunter zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen angefragt. Alle relevanten Informationen zum Anerkennungsgesetz hat die Bundesagentur für Arbeit in der HEGA 03/ Anerkennungsgesetz; Auswirkungen auf die Arbeitsmarktberatung zusammengestellt. Für weitergehende Informationen kann an die IQ Anerkennungsberatungsstellen verwiesen werden. Links: ( Arbeitshilfe Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge

22 Notizen 22 Arbeitshilfe zur Kooperation des IQ Netzwerkes SH

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24 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)

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