Sitzungsvorlage 40/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sitzungsvorlage 40/2016"

Transkript

1 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: Sitzungsvorlage 40/2016 Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die öffentliche Sammlung durch den Landkreis Karlsruhe - Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 13 Kreistag öffentlich 1 Anlage Bericht zum Konzept für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien im Landkreis Karlsruhe (wurde bereits als Anlage zur Vorlage Nr. 16/2016 an den Betriebsausschuss vom versandt) Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: 1. Die Konzeption für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien im Landkreis Karlsruhe wird zur Kenntnis genommen. 2. Der weiteren Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Karlsruhe mit den in der Konzeption genannten Maßnahmen wird zugestimmt. I. Sachverhalt 1. Sachstand Ende Oktober 2015 wurde das lange angekündigte Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom veröffentlicht. Es löst das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom ab. Das neue Gesetz enthält auch Vorgaben für die öffentliche Sammlung der Elektroaltgeräte und deren Vermarktung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese Auswirkungen hat der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am beraten und Sofortmaßnahmen beschlossen, mit denen die neuen gesetzlichen Vorgaben bei der öffentlichen Sammlung von Elektroaltgeräten, Altbatterien und Lampen im Landkreis Karlsruhe berücksichtigt werden. Diese Sofortmaßnahmen wurden inzwischen umgesetzt. Neben der öffentlichen Sammlung von Elektroaltgeräten gibt es künftig eine Rücknahmepflicht für den Handel. Durch die zusätzlichen Sammelstellen im

2 Handel sollen in den nächsten Jahren in Deutschland deutlich höhere Erfassungsquoten für Elektroaltgeräte erreicht werden. In der letzten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Karlsruhe im Jahr 2015 konnten die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben noch nicht berücksichtigt werden. Zu diesem Zeitpunkt lag die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom noch nicht vor. Deshalb hatte der Kreistag in seiner Sitzung am beschlossen, dass die gesetzlichen Vorgaben dieser Novelle abgewartet und erst auf dieser Grundlage die Konzeption des Landkreises für die Elektroaltgerätesammlung überprüft und geeignete Maßnahmen festgelegt werden sollen. Die Gesetzesnovelle liegt inzwischen vor. Das Abfallwirtschaftskonzept kann deshalb auch in diesem Teil bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben werden. Der Betriebsausschuss hatte dem Vorgehen für die Erarbeitung des Teilkonzeptes in seiner Sitzung am zugestimmt. Das Konzept für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien im Landkreis Karlsruhe wurde inzwischen erarbeitet. Der zugehörige Bericht ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 16/2016 an den Betriebsausschuss vom beigefügt. 2. Bestandsaufnahme und Haushaltsbefragung a) Ergebnisse der Bestandsaufnahme In einer Bestandsaufnahme wurden die rechtlichen Grundlagen, die Siedlungsstruktur des Landkreises, die öffentliche Sammlung und Verwertung der Elektroaltgeräte und die Sammlung und Verwertung durch Handel und Gewerbe beschrieben. Die neuen gesetzlichen Vorgaben bedeuten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit auch für den Landkreis Karlsruhe, dass sie zusätzliche Anforderungen für die Sammlung der Elektroaltgeräte zu beachten haben. Die weiterhin zulässige Vermarktung der gesammelten Elektroaltgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wird durch zusätzliche Pflichten erschwert und soll durch Verwaltungsgebühren finanziell möglichst unattraktiv werden. Für den Handel wurde eine verbindliche Rücknahmepflicht eingeführt, soweit die Geschäfte eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, wobei unter diese Regelung die stationären Geschäfte und der Versandhandel fallen. Für kleinere Altgeräte bis 25 Zentimeter gilt die Rücknahmepflicht unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts. Für Altgeräte, die auf einer Seite größer als 25 Zentimeter sind, müssen die Händler nur beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts das Altgerät zurücknehmen. Der Handel hat neun Monate Zeit um seinen neuen Rücknahmepflichten nachzukommen. Die Regelung wirkt damit erst Ende Juli Die künftig erheblich höheren gesetzlichen Sammelziele müssen nicht nur vom jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sondern bundesweit von allen Beteiligten gemeinsam erreicht werden. Seite 2

3 Im Landkreis Karlsruhe werden die Elektroaltgeräte bereits seit dem Jahr 1998 in größerem Umfang, seinerzeit noch in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden, öffentlich eingesammelt. Nach der Übernahme der Abfalleinsammlung von den Städten und Gemeinden durch den Landkreis werden im Landkreis Karlsruhe seit dem Jahr 2009 die kleinen Elektroaltgeräte auf über 36 Wertstoffhöfen und die großen Geräte mit der Sperrmüllsammlung auf Abruf eingesammelt. Zusätzlich gibt es noch drei Annahmestellen, bei denen auch größere Mengen von Altgeräten angeliefert werden können. Die öffentliche Sammlung ist damit gut ausgebaut. Neben der öffentlichen Sammlung nimmt der Elektrohandel bereits seit Jahren Elektroaltgeräte freiwillig zurück. Welche Anbieter die Altgeräte freiwillig wieder zurücknehmen ist nicht bekannt. Außerdem ist bekannt, dass gewerbliche Schrott- und Sperrmüllsammler die Elektroaltgeräte von Privathaushalten mitnehmen. Neben der öffentlichen Sammlung gibt es deshalb heute weitere Wege, über die Elektroaltgeräte entsorgt werden. Die Verwertung eines Teils der öffentlich gesammelten Elektroaltgeräte wird vom Landkreis selbst organisiert. Er kann durch die Vermarktung Erlöse erzielen, die den Abfallgebührenzahlern zu Gute kommen. Die Altgeräte werden bei einer Fachfirma aufbereitet. Die daraus gewonnenen Sekundärrohstoffe werden verwertet. Bei den Haushaltsgroß- und Kleingeräten lassen lassen sich 95 Prozent der wiedergewonnen Stoffe verwerten. Solche Elektroaltgeräte, für die keine Erlöse erzielt werden können, und Altbatterien werden den dafür eingerichteten Rücknahmesystemen der Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitgestellt, die für den Landkreis kostenlos ist. Über deren weitere Verwertung liegen dem Landkreis keine genauen Angaben vor, weil sie von den Herstellern organisiert wird. Die Hersteller nutzen in der Regel ebenfalls Fachfirmen, um die ihnen überlassenen Altgeräte zu verwerten. In welchen Verwertungsanlagen der Handel die gesammelten Elektroaltgeräte verwertet, ist dem Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger nicht bekannt. Allerdings werden die Verwertungsanlagen, in denen die vom Landkreis gesammelten Altgeräte aufbereitet und verwertet werden, auch vom Elektrofachhandel für die Verwertung der bisher freiwillig eingesammelten Altgeräte genutzt. Die Altgeräte werden dort genauso behandelt und verwertet wie die öffentlich gesammelten Geräte. Es ist nicht bekannt, welche Verwertungswege für die gesetzlich unzulässig gesammelten Elektroaltgeräte genutzt werden. Experten schätzen, dass viele dieser Altgeräte nach Afrika und Asien exportiert werden, wo sie teilweise unter extrem schlechten Arbeits- und Umweltschutzbedingungen aufbereitet werden. Mit der öffentlichen Sammlung werden im Landkreis Karlsruhe heute etwa 5 Kilogramm Elektroaltgeräte pro Einwohner eingesammelt. Welche Mengen vom Handel eingesammelt oder über andere Wege entsorgt wurden, lässt sich derzeit nicht genau ermitteln. Darüber liegen keine Daten vor. Mit der öffentlich gesammelten Menge konnte das bisher geltende gesetzliche Sammelziel von 4 Kilogramm pro Einwohner im Landkreis Karlsruhe erreicht werden. Seite 3

4 b) Ergebnisse der Haushaltsbefragung Mit einer repräsentativen telefonischen Haushaltsbefragung wurde von der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld aus Mannheim im Januar 2016 abgefragt, wie die Elektroaltgeräte im Landkreis Karlsruhe heute entsorgt werden und wie sich das Entsorgungsverhalten der Bevölkerung durch die gesetzlichen Rücknahmepflichten des Handels voraussichtlich künftig verändern wird. Insgesamt zeigt die Befragung, dass das öffentliche Entsorgungsangebot für Elektroaltgeräte im Landkreis Karlsruhe sehr gut ist und von der Bevölkerung sehr geschätzt wird. 89 Prozent sind damit zufrieden. Die allermeisten sind auch gut informiert. Informationsbedarf gibt es dazu, dass Altbatterien und Altakkumulatoren jetzt aus den Elektroaltgeräten entfernt und getrennt entsorgt werden müssen und wie Lampen richtig entsorgt werden. Waschmaschinen, Herde und andere Haushaltsgroßgeräte werden heute am häufigsten über den Handel entsorgt. Für die übrigen Geräte wird meist die öffentliche Sammlung genutzt. Ein merklicher Anteil nutzt für die Entsorgung der Elektroaltgeräte allerdings auch dafür gesetzlich nicht vorgesehene Wege. Aufgrund der neuen gesetzlichen Rücknahmepflichten will ein erheblicher Anteil der Befragten künftig die Altgeräte häufiger über den Handel entsorgen. Aus diesen Umfragedaten und den durchschnittlichen Gerätegewichten für die einzelnen Sammelgruppen wurde grob abschätzt, welche Mengen im Landkreis über die einzelnen Entsorgungswege gesammelt werden. Erwartungsgemäß wird bereits heute eine erhebliche Menge von Elektroaltgeräten dem Handel überlassen. Weil vom Handel überwiegend schwere Haushaltsgroßgeräte zurückgenommen werden, ist die Menge fast genau so hoch, wie die mit der öffentlichen Sammlung erfasste Gerätemenge. Insgesamt wird im Landkreis heute eine spezifische Menge an Elektroaltgeräten von durchschnittlich etwa 9,5 Kilogramm pro Einwohner mit der öffentlichen Sammlung und vom Handel erfasst. Die ab 2016 geltende Sammelquote von mindestens 45 Prozent der in Deutschland in Verkehr gebrachten Menge an Elektrogeräten, also von etwa acht Kilogramm je Einwohner, wird damit im Landkreis Karlsruhe bereits heute übertroffen. Ein merklicher Anteil der Altgeräte von rund 3,5 Kilogramm pro Einwohner wird im Landkreis über gesetzlich dafür nicht vorgesehene Wege gesammelt oder bei der Sperrmüllsammlung durch gewerbliche Sammler unzulässig vorher weggenommen. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass die öffentliche Sammlung von Elektroaltgeräten und die bisher freiwillige Sammlung von Altbatterien und Altakkumulatoren im Landkreis grundsätzlich gut organisiert sind. Die letzten grundsätzlichen Änderungen wurden mit der Übernahme des Einsammelns und Beförderns der Abfälle durch den Landkreis im Jahr 2009 erfolgreich umgesetzt. Das dabei aufgebaute kreiseinheitliche Sammelsystem hat sich gut bewährt und wird von der Bevölkerung sehr geschätzt. Mit den im Dezember 2015 beschlossenen und inzwischen umgesetzten Sofortmaßnahmen wurden die neuen gesetzlichen Anforderungen an die öffentliche Sammlung und Vermarktung von Elektroaltgeräten im Landkreis bereits berücksichtigt. Seite 4

5 3. Konzeption für die öffentliche Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien Aus der Bestandsaufnahme, den Ergebnissen der Haushaltsbefragung und den gesetzlichen Vorgaben wurden der Handlungsbedarf für die öffentliche Sammlung von Elektroaltgeräten und Altbatterien ermittelt und konzeptionelle Maßnahmen abgeleitet. Die einzelnen Maßnahmen werden im zugehörigen Bericht ausführlich erläutert. Für die öffentliche Sammlung und die Verwertung der Elektroaltgeräte und Altbatterien werden für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 die folgenden wichtigsten Aussagen und Festlegungen getroffen: - Die öffentliche Sammlung der Elektroaltgeräte ist im Landkreis Karlsruhe gut ausgebaut und durch die Einbindung der Städte und Gemeinden sehr bürgernah organisiert. Die Zufriedenheit mit den öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten für Elektroaltgeräte ist mit 89 Prozent sehr hoch. Die Rücknahme durch den Handel und die öffentliche Sammlung müssen unabhängig voneinander durchgeführt werden. Änderungen bei der Organisation und Durchführung der öffentlichen Sammlung sind deshalb nicht erforderlich. - Der Landkreis fördert die Abfallvermeidung bereits seit Jahren mit den ihm möglichen Maßnahmen. Wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroaltgeräten müssen jedoch bei der Herstellung der Produkte, beim Handel und beim Konsumverhalten ansetzen. In diesen Bereichen hat der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kaum Einflussmöglichkeiten. Weitere Maßnahmen des Landkreises zur Vermeidung von Elektroaltgeräten sind daher nicht sinnvoll. - Eine große Mehrheit von 80 Prozent fühlt sich über das Angebot an Entsorgungsmöglichkeiten gut informiert. Es soll allerdings noch intensiver über die Entnahme und Entsorgung von Batterien und Akkus und die richtige Entsorgung von Lampen informiert werden. Dazu sollen die vorhandenen Informationsmittel genutzt werden. - Durch die beschlossenen Sofortmaßnahmen wurden die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Sammlung kurzfristig, kostengünstig und ohne starke Auswirkungen für die Bevölkerung im Landkreis Karlsruhe umgesetzt. Die öffentliche Sammlung des Landkreises entspricht seither den neuen gesetzlichen Vorgaben. Über die umgesetzten Sofortmaßnahmen hinaus, ist deshalb keine weitere Änderung der öffentlichen Sammlung von Elektroaltgeräten und Altbatterien erforderlich. - Damit die unzulässige Sammlung von Altgeräten eingeschränkt wird, ist es erforderlich, dass noch intensiver über die richtigen Entsorgungswege für Elektroaltgeräte informiert wird. Elektroaltgeräte sollten, wegen der enthaltenen Schadstoffe, nur über die dafür gesetzlich vorgesehenen Wege gesammelt und entsorgt werden. - Insgesamt werden im Landkreis vom Handel und über die öffentliche Sammlung bereits heute etwa 9,5 Kilogramm Elektroaltgeräte pro Einwohner und Jahr eingesammelt. Die ab 2016 geltende höhere Sammelquote von 8 kg pro Einwohner wird somit im Landkreis mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten. Nach den Eregbnissen der Haushaltsbefragung wird die Bevölkerung im Landkreis künftig stärker die Seite 5

6 Rücknahme des Handels nutzen. Daher ist zu erwarten, dass über den Handel zusätzliche Mengen erfasst und im Landkreis Karlsruhe, mit einer voraussichtlichen spezifischen Sammelmenge des Handels und der öffentlichen Sammlung von rund 11,5 kg pro Einwohner, auch die ab dem Jahr 2019 geltende noch höhere Sammelquote von 11 kg pro Einwohner erreicht wird. Eine Intensivierung der öffentlichen Sammlung ist daher nicht erforderlich. - Die ab dem Jahr 2019 geltende höhere Sammelquote kann im Landkreis Karlsruhe voraussichtlich nicht ganz erreicht werden, wenn eine zusätzliche spezifische Quotenmenge für Photovoltaikmodule von etwa 1 bis 2 kg pro Einwohner berücksichtigt werden muss. Dies liegt jedoch nicht an einer zu geringen Effizienz der Sammlung, sondern an der langen Nutzungsdauer der Photovoltaikmodule, die voraussichtlich erst ab dem Jahr 2030 in einer größeren Menge entsorgt werden müssen. - Der Landkreis sollte sich auch künftig nur dann dafür entscheiden eine bestimmte Gerätegruppe selbst zu vermarkten, wenn dafür Erlöse erzielt werden können. Darüber soll in Abhängigkeit von der Marktlage und den zu erzielenden Erlösen unter Beachtung der Optierungsfristen jeweils rechtzeitig vor der Neuvergabe der Verwertungsleistungen entschieden werden. In diesem Fall können die Geräte auch künftig von der leistungsfähigen privaten Entsorgungswirtschaft im Auftrag des Landkreises verwertet werden. Die Verwertung der übrigen gesammelten Elektroaltgeräte und Altbatterien kann vollständig über die dafür eingerichteten Rücknahmesysteme der Hersteller für den Landkreis kostenlos sichergestellt werden. Die Entsorgungssicherheit für Elektroaltgeräte ist deshalb gewährleistet. - Die Vorgaben aus dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz an die öffentliche Sammlung von Elektroaltgeräten und Altbatterien wurden im Landkreis Karlsruhe bereits mit geringen zusätzlichen Kosten umgesetzt. Weitere kostspielige Maßnahmen sind nicht erforderlich, so dass sich keine wesentlichen Auswirkungen bei der Abfallgebührenkalkulation ergeben werden. - Im Landkreis wird die gesetzliche Vorgabe mehr als erfüllt, dass die Elektroaltgeräte auf den öffentlichen Sammelstellen für die Nutzer kostenlos angenommen werden müssen. Für jeden privaten Haushalt ist nicht nur die Nutzung der Wertstoffhöfe, sondern zusätzlich eine Abholung von großen Elektroaltgeräten bei der Sperrmüllsammlung pro Jahr gebührenfrei. Als Fazit ist festzustellen, dass die öffentliche Sammlung von Elektroaltgeräten im Landkreis Karlsruhe bereits gut ausgebaut ist und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Bevölkerung ist damit sehr zufrieden, so dass keine Änderungen erforderlich sind. Der Landkreis sollte die Bevölkerung noch intensiver über die richtige Entsorgung von Altbatterien, Akkus und Lampen und die zulässigen Entsorgungswege für Elektroaltgeräte informieren, damit diese schadstoffhaltigen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Seite 6

7 4. Weiteres Vorgehen Mit der vorliegenden Konzeption für die öffentliche Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien werden die gesetzlichen Vorgaben in der Abfallwirtschaftskonzeption des Landkreises ausreichend berücksichtigt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Konzeption als weitere Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Karlsruhe im Kreistag zu beraten und zu beschließen. Das ergänzende Konzept wird anschließend dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt. Nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben müssen die öffentliche Sammlung des Landkreises und die Sammlung des Handels unabhängig voneinander durchgeführt werden. Eine Abstimmung der Konzeption des Landkreises mit dem Einzelhandel ist deshalb nicht erforderlich. Das vorliegende Konzept kann für den Planungszeitraum naturgemäß nur einen groben Rahmen abstecken, so dass andere Maßnahmen erforderlich werden können, als sie im Konzept geplant waren. Es muss deshalb flexibel umgesetzt und bedarfsweise durch andere Maßnahmen ergänzt werden, die von den zuständigen politischen Kreisgremien vorher beraten und beschlossen werden. Die Angelegenheit wurde im Betriebsausschuss am vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Die Sofortmaßnahmen zur Anpassung der öffentlichen Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien wurden mit relativ geringen Kosten bereits umgesetzt. Weitere kostspielige Maßnahmen sind nicht erforderlich, so dass sich keine wesentlichen Auswirkungen bei der Abfallgebührenkalkulation ergeben werden. Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen. III. Zuständigkeit Nach 5 Ziffer 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe legt der Kreistag die Grundsätze der Abfallwirtschaft fest. Deshalb wird dem Kreistag die erarbeitete Konzeption für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien im Landkreis Karlsruhe für eine weitere Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Seite 7

Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen

Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Az.: 43-013.231; 720.271-2041382 Sitzungsvorlage 22/2014 Künftige Bioabfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe - Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung

Mehr

Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die Sammlung und Verwertung durch den Landkreis Karlsruhe

Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die Sammlung und Verwertung durch den Landkreis Karlsruhe Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.21005; 43.22004-729.902-2694031 Sitzungsvorlage 53/2015 Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf die Sammlung und Verwertung

Mehr

Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis

Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Torsten Höppner Rendsburg, 24.11.15 Elektroschrottsammlung seit 1984 1984 Einführung

Mehr

Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Karlsruhe

Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Karlsruhe Anlage 1 zur Vorlage Nr. / 2016 an den Betriebsausschuss vom 02.06.2016 Teilfortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Karlsruhe Inhaltsverzeichnis

Mehr

Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren Aufgabenübertragung

Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren Aufgabenübertragung Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.03; 43.11-729.902-2460097 Sitzungsvorlage 21/2015 Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren

Mehr

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele

Mehr

Abfallwirtschaft im Landkreis Kitzingen

Abfallwirtschaft im Landkreis Kitzingen Abfallwirtschaft im Landkreis Kitzingen Erster Erfahrungsbericht zu getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten 2006 Herausgeber: Landratsamt Kitzingen Sachgebiet Abfallwirtschaft Kaiserstr.

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den

Mehr

ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel

ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel Informationsveranstaltung am 16.09. 2015 in den Räumen der IHK Aachen Referent: Dipl. Ing. André Brümmer Seniorexpertenservice für Unternehmer

Mehr

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Mehr

Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien. Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den

Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien. Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den Neues vom Batteriegesetz...und aus der Welt der Batterien Tagung VERE e.v. Produktverantwortung Hamburg, den 21.09.2012 Inhalt 1 Das Gemeinsame Rücknahmesystem gem. BattG 2 Neues vom Batteriegesetz 3 Batterien

Mehr

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

4912/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 4912/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 4912/J XXIV. GP Eingelangt am 24.03.2010 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes SAM-Fachtagung Abfallrecht 2015 Referent: Dr. Dirk Grünhoff Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43-729.902-3458972 Sitzungsvorlage AUT/13/2017 Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht und weiteres

Mehr

WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung. IHK Aachen

WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung. IHK Aachen WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung IHK Aachen 16.09.2015 Agenda 1. Firmenprofil IMMARK Deutschland 2. Anwendungsbereich ElektroG2 3. Bereitstellen / Sammelgruppen 4. Transport und Logistik

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Inhalt. FaQ BattG Stand von 6 WENN AUF KNOPFZELLEN NICHTS DRAUF STEHT?... 3 ZURÜCKNEHME, MUSS ICH DIE MARKE DANN ZWEIMAL MELDEN?...

Inhalt. FaQ BattG Stand von 6 WENN AUF KNOPFZELLEN NICHTS DRAUF STEHT?... 3 ZURÜCKNEHME, MUSS ICH DIE MARKE DANN ZWEIMAL MELDEN?... Inhalt 1. WERISTHERSTELLERNACHBATTERIEGESETZ(BATTG)?... 2 2. WASISTEINEGERÄTE,INDUSTRIE ODERSTARTERBATTERIE?... 2 3. WASFÜRPFLICHTENADRESSIERTDASBATTGANDIEHERSTELLER?... 2 4. WASBEDEUTETDIE ANZEIGEPFLICHT

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Fachtagung Abfallrecht Essen, Das neue Elektrogesetz. Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Fachtagung Abfallrecht Essen, Das neue Elektrogesetz. Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Fachtagung Abfallrecht Essen, 21.10.2014 Das neue Elektrogesetz Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Novelle Elektrogesetz: Verfahrensstand Erster Entwurf des BMUB wurde am 18.02.2014

Mehr

Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG?

Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG? Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG? Am 23. Oktober 2015 ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG, ElektroG II ) im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Mehr

STELLUNGNAHME. zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Berlin, 12.06.2015

STELLUNGNAHME. zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Berlin, 12.06.2015 STELLUNGNAHME zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Berlin, 12.06.2015 Verband kommunaler Unternehmen e.v. Invalidenstraße 91 10115 Berlin Fon +49 30 58580-0 Fax +49 30 58580-100

Mehr

Die Novelle des ElektroG aus Sicht eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers BESSER-nutzen, Dialog.6, 23. März 2015

Die Novelle des ElektroG aus Sicht eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers BESSER-nutzen, Dialog.6, 23. März 2015 Die Novelle des ElektroG aus Sicht eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers BESSER-nutzen, Dialog.6, 23. März 2015 Abfallrechtliches Seminar FK / Urte Wiemken Aufgaben der BSR Auf einer Fläche von

Mehr

39,8%, 59,3 Mio Lampen auf Kompaktleuchtstofflampen 55 %, 81,9 Mio auf Leuchtstofflampen 5,2 %, 7,7 Mio sonstige Gasentladungslampen

39,8%, 59,3 Mio Lampen auf Kompaktleuchtstofflampen 55 %, 81,9 Mio auf Leuchtstofflampen 5,2 %, 7,7 Mio sonstige Gasentladungslampen Fact Sheet Gasentladungslampen in Deutschland - Ergebnisse aus der Lightcycle-Marktstudie 2006 Definition: Lampen, deren Leuchtkraft auf Gasmolekülen beruht, die auf Grund elektrischer Entladungen zum

Mehr

Bestandsaufnahme und Ausblick

Bestandsaufnahme und Ausblick KRS Vertreiber-Rücknahme EAG in Schleswig-Holstein Bestandsaufnahme und Ausblick 27. Abfalltagung des LLUR 24. November 2015 Rendsburg 1 Vorstellung der KRS KRS = Kreislaufwirtschafts- und Rücknahmesysteme

Mehr

Daten und Fakten zum ElektoG

Daten und Fakten zum ElektoG Daten und Fakten zum ElektoG 1. Was ändert sich konkret für Verbraucher? 2. Mengenangaben von elektrischen/elektronischen Altgeräten 3. Elektro-Altgeräte-Entsorgung und Deutschland 4. Qualitätsstandards

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Neues im Umweltrecht Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG ÖKOPROFIT-Klub München, 17. Mai 2006 16.05.2006 1 Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Waste Electrical and Electronic

Mehr

Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen

Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen Industrie- und Handelskammer zu Köln & Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 16. November 2015, Köln Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen

Mehr

Anzeigepflicht für Träger gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen nach 18 KrWG ab dem

Anzeigepflicht für Träger gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen nach 18 KrWG ab dem Anzeigepflicht für Träger gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen nach 18 KrWG ab dem 01.06.2012 Stand: 20. April 2016 INHALTSÜBERSICHT 1 Kurzübersicht... 3 2 Rechtsgrundlagen... 3 3 Kundenkreis...

Mehr

Abfallwirtschaft im Kreis Coesfeld

Abfallwirtschaft im Kreis Coesfeld 3 25 2 15 1 5 122 1137 124 188 83 87 818 936 166 793 592 548 489 Beseitigung Hausmüll Beseitigung Gewerbe Verwertung Bodendeponie Flamschen Kg pro Einwohner 1347 555 818 624 696 55 523 14 12 1 8 6 5 4

Mehr

Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Bekanntgabe über Auftragsvergaben

Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Bekanntgabe über Auftragsvergaben Amt für Gebäudemanagement Az.: 21.21002-043.171-2957558 Sitzungsvorlage 14/2016 Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Bekanntgabe über Auftragsvergaben TOP Gremium Sitzung

Mehr

Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Ermächtigung des Landrats zu Auftragsvergaben

Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Ermächtigung des Landrats zu Auftragsvergaben Amt für Gebäudemanagement Az.: 21.21004-043.171-2718767 Sitzungsvorlage 52/2015 Vergabe von Bauleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber - Ermächtigung des Landrats zu Auftragsvergaben TOP

Mehr

Das Wertstoffkreislaufsystem für Batterien in Deutschland. Dokumentation 2016

Das Wertstoffkreislaufsystem für Batterien in Deutschland. Dokumentation 2016 Dokumentation 2016 I F A - I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t f ü r A b f a l l wi r t s c h a f t u n d U m we l t l o g i s t i k m b H Caspar-David-Friedrich-Str. 29-53125 Bonn Telefon 0228-2497482

Mehr

Lampen + Leuchten einfach entsorgen

Lampen + Leuchten einfach entsorgen Lampen + Leuchten einfach entsorgen Sauberes Licht, sauber recycelt Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen, das 2005 von führenden Lichtherstellern gegründet wurde und seitdem

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen ZH Jahresbericht 2014

Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen ZH Jahresbericht 2014 Seite 1 Inhaltsübersicht Zurück zum Handel Zurück zum Sonderabfallmobil Zurück zur kant. Sonderabfall-Sammelstelle Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten S.3 S.4 S.5 S.6 Zusammenfassung Die Kantone

Mehr

Deponie Bruchsal - Optimierung der Deponiegasverwertung

Deponie Bruchsal - Optimierung der Deponiegasverwertung Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.21003, 43.21008, 43.22003-729.902-3592122 Sitzungsvorlage AUT/27/2017 Deponie Bruchsal - Optimierung der Deponiegasverwertung TOP Gremium Sitzung

Mehr

Wohin mit ausgedienten Batterien, Akkus und Elektronikschrott in Freiburg?

Wohin mit ausgedienten Batterien, Akkus und Elektronikschrott in Freiburg? Wohin mit ausgedienten Batterien, Akkus und Elektronikschrott in Freiburg? Dieter Bootz Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) Juni 2015 Entsorgung von Batterien Bis Mitte der 80 er Jahre

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für

Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften

Mehr

Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten

Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten Entsorgung beginnt mit. enretec Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten Ein Service für Hersteller und Vertreiber von medizinischen Elektrogeräten. Inhalt 3 Ihre Gründe für enretec 4 Unsere Entsorgungs-

Mehr

www.azv-hof.de Abfallzweckverband . 95028 Hof. Tel. 09281/7259-15 www.azv-hof.de Abfallberatung. Hof

www.azv-hof.de Abfallzweckverband . 95028 Hof. Tel. 09281/7259-15 www.azv-hof.de Abfallberatung. Hof Schraubertonne www.azv-hof.de Abfallzweckverband Abfallberatung. Hof Tel. 09281/7259-15. Kirchplatz. 10 www.azv-hof.de. 95028 Hof. Tel. 09281/7259-15 Sehr geehrte Damen und Herren, Elektrogeräte bestimmen

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Organisation der Siedlungsabfallentsorgung im Land Brandenburg

Rechtliche Grundlagen und Organisation der Siedlungsabfallentsorgung im Land Brandenburg Rechtliche Grundlagen und Organisation der Siedlungsabfallentsorgung im Land Brandenburg Deutsch-Polnisches Fachgespräch Kommunale Abfallwirtschaft am 10. Oktober 2016 Abfallwirtschaft - Dr. Francisca

Mehr

Sitzungsvorlage. Amt: Hauptamt Az: Vorlage Nr. 44 / Gemeinderat. X zur Sitzung am 25. Juli Drucksache.

Sitzungsvorlage. Amt: Hauptamt Az: Vorlage Nr. 44 / Gemeinderat. X zur Sitzung am 25. Juli Drucksache. Sitzungsvorlage STARZACH Amt: Hauptamt Az: 787.2 Vorlage Nr. 44 / 2016 Gemeinderat zu TOP 6 öffentlich - Drucksache - Tischvorlage X zur Sitzung am 25. Juli 2016 Betrifft: Jagdgenossenschaftsversammlung

Mehr

Kreis Höxter Umweltschutz und Abfallwirtschaft

Kreis Höxter Umweltschutz und Abfallwirtschaft Was gehört in die Tonne? Gelbe Tonne / Gelber Sack nur Verkaufsverpackungen, z.b. Joghurtbecher Shampooflasche Plastiktüte Spülmittelflasche Lebensmittelschalen aus Kunststoff Zahnpastatuben Konservendosen

Mehr

ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten

ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten Chancen und Risiken im europäischen Handel M.Sc. Referentin Energie und Umwelt IHK Würzburg-Schweinfurt 1 Verpackungsverordnung 2 Verpackungsverordnung

Mehr

Elektro- und Elektronikschrott

Elektro- und Elektronikschrott Elektro- und Elektronikschrott ein neues Gesetz nimmt das Problem in Angriff Videorecorder, Kühlschränke und zahlreiche andere Elektrogeräte wandern in immer größerer Zahl auf den Müll. Wertvolle Rohstoffe

Mehr

DAS NEUE ELEKTROG. Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung

DAS NEUE ELEKTROG. Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung DAS NEUE ELEKTROG Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung Die EU Direktive WEEE II * In EUROPA hat sich die EU (inkl. CH + NOR) das Ziel gesetzt: Die schädlichen Auswirkungen der Entstehung

Mehr

Berliner Kommentare. ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kommentar

Berliner Kommentare. ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kommentar Berliner Kommentare ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kommentar Bearbeitet von RAin Dr. Rebecca Prelle, RA Dr. Holger Thärichen, RAin Dr. Andrea Versteyl 1. Auflage 2008 2008. Buch. 382 S.

Mehr

Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert

Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert 2002-2015 Den Technischen Betrieben Velbert obliegt die Sammlung und der Transport der in Velbert anfallenden Restabfälle, Bioabfälle sowie des Altpapiers.

Mehr

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt eine Sammelstelle für die kostenlose Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Mehr

Sie träumen von neuen Elektrogeräten?

Sie träumen von neuen Elektrogeräten? Sie träumen von neuen Elektrogeräten? Wir von Ihren alten. SChalten Sie era ein: nie mehr Sorgen mit Der entsorgung AUS EIN RECYCLING SCHALTEN SIE ERA EIN: NIE MEHR SORGEN MIT DER ENTSORGUNG. Warum sich

Mehr

Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen

Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen Abfallwirtschaftliche Informationen zum Umgang mit Abfällen Das Sammeln und Befördern, der Handel und das Makeln von Materialien, Gegenständen und Gerätschaften (insbesondere auch Alttextilien und Altmetalle),

Mehr

GEMEINDE STEINACH Amt: Hauptamt Verz. Nr. Beschlussvorlage der Verwaltung

GEMEINDE STEINACH Amt: Hauptamt Verz. Nr. Beschlussvorlage der Verwaltung Az.: Seite 1 an am TOP 1. Gemeinderat - öffentlich - 23. März 2015 Nr.: (zuständiges Organ) (Sitzungsdatum) - Beratung und Beschlussfassung : Der Gemeinderat beschließt: Das Bürgerbegehren zur Frage Sind

Mehr

Gewerbeabfälle. Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen. m den Rest!

Gewerbeabfälle. Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen. m den Rest! Gewerbeabfälle Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen m den Rest! Alles auf einen Blick In privaten Haushalten fallen Tag für Tag große Mengen der verschiedensten Abfälle an. Die Abfälle aus dem

Mehr

Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. für den Einzel- und Online-Handel. August 2015 Jochen Stepp

Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. für den Einzel- und Online-Handel. August 2015 Jochen Stepp Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für den Einzel- und Online-Handel August 2015 Jochen Stepp 1 Mitgliederentwicklung 2 Definitionen Hersteller ist jeder, der unter eigenem/r Namen/Marke

Mehr

Wiederverwenden. aber WAS? Das ElektroG wird novelliert. Eine Betrachtung aus Sicht einer Erstbehandlungsanlage

Wiederverwenden. aber WAS? Das ElektroG wird novelliert. Eine Betrachtung aus Sicht einer Erstbehandlungsanlage Das ElektroG wird novelliert Wiederverwenden aber WAS? Eine Betrachtung aus Sicht einer Erstbehandlungsanlage Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg e.v. Folie 1 Anspruch Die Erfassung

Mehr

Unterbringung von Asylbewerbern - Sachstandsbericht

Unterbringung von Asylbewerbern - Sachstandsbericht Finanzen und Beteiligungen Az.: II.1; 20-043.01-2836612 Ergänzungsvorlage zur Sitzungsvorlage 12/2016 Unterbringung von Asylbewerbern - Sachstandsbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 4

Mehr

G 2 Konferenz zur Produktverantwortung

G 2 Konferenz zur Produktverantwortung G 2 Konferenz zur WEEE2, ElektroG2: Neue Herausforderungen für Produktverantwortliche Berlin, 28. November 2013 Alexander Goldberg Agenda 1. Vollzug ElektroG 8 Jahre Bilanz 2. WEEE-Novelle Wesentliche

Mehr

Sitzungsvorlage 41/2012

Sitzungsvorlage 41/2012 Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung

Mehr

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Eine Zwischenbilanz anlässlich der geplanten Novelle des Elektround Elektronikgerätegesetzes Katharina Schmidt Dipl.-Umweltwissenschaftlerin Katharina

Mehr

ZBH holt kostenlos Sperrmüll ab

ZBH holt kostenlos Sperrmüll ab Sie sind hier: Herten Presse ZBH holt kostenlos Sperrmüll ab ZBH holt kostenlos Sperrmüll ab Presse 16.11.2016 Fachgerechte Entsorgung von Kühlgeräten besonders wichtig Den Keller ausmisten oder einen

Mehr

Protokoll der Sitzung der Ausschüsse am , 17:30 Uhr, Raum 3001, Am Wall 3-5, Güstrow

Protokoll der Sitzung der Ausschüsse am , 17:30 Uhr, Raum 3001, Am Wall 3-5, Güstrow KREISTAG LANDKREIS ROSTOCK Ausschuss tür Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung ("Wirtschaftsausschuss") Ausschuss tür Bau, Planung und Umwelt ("Umweltausschuss") Protokoll der Sitzung

Mehr

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermeidung, Wiederverwendung, Ressourcenschonung. Dr. Christel Wies MKULNV NRW

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermeidung, Wiederverwendung, Ressourcenschonung. Dr. Christel Wies MKULNV NRW Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermeidung, Wiederverwendung, Ressourcenschonung Dr. Christel Wies MKULNV NRW Themen Einführung Kreislaufwirtschaftsgesetz Regelungen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Mehr

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung

Mehr

Asse II - Fragen statt Thesen an Landrätin und Kreistag. - gegen Ablasshandel

Asse II - Fragen statt Thesen an Landrätin und Kreistag. - gegen Ablasshandel Asse II - Fragen statt Thesen an Landrätin und Kreistag Für Interessenvertretung und Transparenz - gegen Ablasshandel Wir stehen hier, wir können nicht anders! Wieso interessiert sich die Landrätin bzw.

Mehr

Elektrokleingeräte - Sammlung. Ergebnisse eines Pilotversuches in

Elektrokleingeräte - Sammlung. Ergebnisse eines Pilotversuches in Elektrokleingeräte - Sammlung Ergebnisse eines Pilotversuches in der Stadt Mainz Hermann Winkel Entsorgungsbetrieb Mainz Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) vom 16. März 2005 Ab 24. März

Mehr

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 17.03.2005 Aufgrund - des 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)

Mehr

ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN

ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN Lightcycle-Lösungen für Händler und Inverkehrbringer ElektroG Gipfel des BVOH - Berlin, den 10. September 2015 Thomas Mayerhöffer Inhalt 1. Über Lightcycle 2. Zum neuen ElektroG

Mehr

Wirksamkeit bestehender alternativer Sammelsysteme für Kleinst-EAG. Gutachten

Wirksamkeit bestehender alternativer Sammelsysteme für Kleinst-EAG. Gutachten Untersuchung der Al-Shredderfraktion VA-Lax 02/2004 ARGE FHA / ofi Wirksamkeit bestehender alternativer Sammelsysteme für Kleinst-EAG Gutachten im Auftrag der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria

Mehr

Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung und Schnittstellen zum ElektroG

Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung und Schnittstellen zum ElektroG Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung und Schnittstellen zum ElektroG IHK Schleswig-Holstein, 09. September 2015 Inhalt 1 Wesentliche Neuerungen im Rahmen der BattG-Novellierung 2 BattG: von Inverkehrbringen

Mehr

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) datiert vom

Mehr

Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten - Empfehlungen des Bundes

Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten - Empfehlungen des Bundes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten -

Mehr

Hersteller (gemeint sind hiermit alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland gewerblich erstmals in Verkehr bringen),

Hersteller (gemeint sind hiermit alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland gewerblich erstmals in Verkehr bringen), Die IHK informiert: Neues Batteriegesetz Überblick über das deutsche Batteriegesetz Das deutsche Batteriegesetz, das die frühere Batterieverordnung ablöste, gilt seit 01.12.2009 bzw. 01.03.2010. Alle Unternehmen,

Mehr

Berlin, den 4. März 2015

Berlin, den 4. März 2015 Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland (HDE) zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche

Mehr

Definition: Zu Altkleidern im Sinne des Abfallwirtschaftskonzeptes des ZEW zählen:

Definition: Zu Altkleidern im Sinne des Abfallwirtschaftskonzeptes des ZEW zählen: 3.6.5 Altkleider Ausgangslage: Altkleider sind eine Fraktion der in privaten Haushaltungen anfallenden überlassungspflichtigen Siedlungsabfälle. Grundsätzlich sind Altkleider somit auch dem öffentlichrechtlichen

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Lichtenfels (GS) Vom ,

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Lichtenfels (GS) Vom , Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Lichtenfels (GS) Vom 01.09.97, gültig ab 01.01.2016 Der Landkreis Lichtenfels erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG in Verbindung

Mehr

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall

Mehr

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel Standort Dresden Dr.-Ing. Jelena Nagel Gruppe: Produkte, mechanische und elektrische Sicherheit, Dresden nagel.jelena@baua.bund.de Tel.: 0351 5639 5434 Inkrafttreten Gesetz über das Inverkehrbringen, die

Mehr

Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe

Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe Stellungnahme Stand: 19.02.2015 2 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein unabhängiger Umweltund Verbraucherschutzverband

Mehr

ELEKTRO ALTGERÄTE IM HANDEL

ELEKTRO ALTGERÄTE IM HANDEL ELEKTRO ALTGERÄTE IM HANDEL Betroffen: alle Händler, die Elektro und Elektronikgeräte verkaufen Neue Händlerpflichten: Stationäre und Online Händler ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche (stationär) bzw.

Mehr

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß 18 KrWG Änderung der Anzeige der gem. Sammlung Aktenzeichen

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß 18 KrWG Änderung der Anzeige der gem. Sammlung Aktenzeichen Landesverwaltungsamt, Referat 401 Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) Fax: 0345 514 2466 e-mail: Kreislaufwirtschaft@lvwa.sachsen-anhalt.de Anzeige einer

Mehr

Rechte Pflichten Möglichkeiten der Wiederverwendung von noch gebrauchsfähigen Elektroaltgeräten auf kommunaler Ebene eine Potenzialanalyse

Rechte Pflichten Möglichkeiten der Wiederverwendung von noch gebrauchsfähigen Elektroaltgeräten auf kommunaler Ebene eine Potenzialanalyse Hartmut Gaßner Dr. Klaus-Martin Groth Wolfgang Siederer Katrin Jänicke Angela Zimmermann Rainer Kühne Caroline von Bechtolsheim Dr. Achim Willand Franziska Hansmann Dr. Jochen Fischer Katja Gnittke Dr.

Mehr

Anforderungen des ElektroG Gesetzliche Grundlagen für die Rücknahme von Investitionsgütern Reine B2B-Geräte

Anforderungen des ElektroG Gesetzliche Grundlagen für die Rücknahme von Investitionsgütern Reine B2B-Geräte Anforderungen des ElektroG Gesetzliche Grundlagen für die Rücknahme von Investitionsgütern Reine B2B-Geräte Otmar Frey Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und

Mehr

Inhaltsübersicht Seite. Abkürzungen... 6

Inhaltsübersicht Seite. Abkürzungen... 6 Abfallrecht DARSTELLUNG von Dr. Ralf Bleicher, Stadtdirektor a. D., Beigeordneter des Deutschen Landkreistages a. D. Inhaltsübersicht Abkürzungen.................... 6 1. Entwicklung des Abfallrechts.............

Mehr

a) In der Angabe zu 2 wird das Wort Öffentlich-rechtlicher durch das Wort Öffentlich-rechtliche ersetzt.

a) In der Angabe zu 2 wird das Wort Öffentlich-rechtlicher durch das Wort Öffentlich-rechtliche ersetzt. Drucksache 16/1773 29.09.2008 16. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin, der Problemabfallverordnung, der

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen der Batterieentsorgung

Die rechtlichen Grundlagen der Batterieentsorgung Die rechtlichen Grundlagen der Batterieentsorgung Matthias Jung Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.2 Produktverantwortung, Vollzug ElektroG und BattG Sachgebiet: Rechts- und Fachaufsicht ElektroG/Anzeige

Mehr

Online ERS. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Abfallentsorgung Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

Online ERS. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Abfallentsorgung Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Abfallentsorgung 2015 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis 04..2016 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 24 P Behlertstr.

Mehr

Benutzungsordnung für die Sammelstelle Betriebshof ASR für elektrische und elektronische Geräte

Benutzungsordnung für die Sammelstelle Betriebshof ASR für elektrische und elektronische Geräte Benutzungsordnung für die Sammelstelle Betriebshof ASR für elektrische und elektronische Geräte Die Benutzungsordnung gilt in Verbindung mit der jeweils gültigen Abfall- und Abfallgebührensatzung der Stadt

Mehr

Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin. Stellungnahme zum

Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin. Stellungnahme zum Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche

Mehr

Gesellschafter: Quelle AG, AGR Entsorgung GmbH. Durchsatz 2004: t Elektroaltgeräte

Gesellschafter: Quelle AG, AGR Entsorgung GmbH. Durchsatz 2004: t Elektroaltgeräte Gesellschafter: Quelle AG, AGR Entsorgung GmbH Sitz der Gesellschaft: Herten Gründung: 1992 Durchsatz 2004: 35.000 t Elektroaltgeräte Auszug aus dem Leistungsspektrum der EGR Verwertung von Elektroaltgeräten

Mehr

Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017

Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Verpackungsgesetz Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Reinhold Petri Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden,

Mehr

a) welche Konsequenzen dies insbesondere für die kommunalen Entsorger hatte, die zur Annahme dieses Schrotts verpflichtet sind,

a) welche Konsequenzen dies insbesondere für die kommunalen Entsorger hatte, die zur Annahme dieses Schrotts verpflichtet sind, 14. Wahlperiode 05. 11. 2008 Antrag der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums Aufarbeitung und Entsorgung von Elektronikschrott Antrag Der Landtag wolle beschließen, die

Mehr

Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien

Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien und Batterien, gesetzliche Grundlagen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (vom 24.02.2012, zuletzt geändert am 20.07.2017) 23 Produktverantwortung

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG Stellungnahme Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG vom Februar 2014-2 / 6 - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG WA II 3 Entwurf vom Februar

Mehr

SCHNELL-START-ANLEITUNG Google Chromecast

SCHNELL-START-ANLEITUNG Google Chromecast SCHNELL-START-ANLEITUNG Google Chromecast Google Chromecast an Fernseher anschließen Google Chromecast einrichten Google Chromecast nutzen DE110-01-40-00036_50361_SSA 1&1 DSL Smart-TV_final_2_RD.indd 1

Mehr

Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft. des Landkreises Leer.

Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft. des Landkreises Leer. Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft des Landkreises Leer - Lesefassung - Diese Lesefassung enthält die 1., 2. und 3. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft des Landkreises Leer.

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Wertstofferfassung/ Wertstofftonne

Fragen und Antworten zum Thema Wertstofferfassung/ Wertstofftonne Fragen und Antworten zum Thema Wertstofferfassung/ Wertstofftonne? Ab wann gibt es die Wertstofftonne im Landkreis Bayreuth?! Der Bundesgesetzgeber fordert nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mehr

ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. Fragen und Antworten.

ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. Fragen und Antworten. ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick www.bitkom.org ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick 1 Stand 23.10.2015 Am 24.Oktober 2015 tritt das neue ElektroG in Kraft. Bitkom

Mehr