Sprachenfolge in den weiterführenden Schulen nach der Grundschulfremdsprache Englisch und Französisch

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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Geänderte Fassung Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sprachenfolge in den weiterführenden Schulen nach der Grundschulfremdsprache Englisch und Französisch Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Sprachenfolgen in den weiterführenden Schularten nach der Grundschulfremdsprache Englisch bzw. Französisch verbindlich vorgegeben werden, welche Sonderformen (z. B. Realschulen, die mit Französisch beginnen) es dabei gibt, welche Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden und nach welchen Schuljahren jeweils die nächste Fremdsprache vorgesehen ist; 2. inwieweit die Zusage der ehemaligen Kultusministerin Schavan, dass auch die Entscheidung möglich sei, dass ein Kind nach den ersten vier Jahren Französisch erst einmal aufhört, da die bis dahin erworbene Sprachkompetenz deswegen nicht verloren sei, sondern in eine andere Sprache einginge (21. November 2001, Badische Zeitung), noch Gültigkeit besitzt; 3. wie viele humanistische (altphilologischen) Gymnasien es in Baden-Württemberg an welchen Standorten gibt und inwieweit es zutrifft, dass diese Gymna - sien auch am Oberrhein künftig die Sprachenfolge Englisch, Latein und Griechisch wählen können; 4. inwieweit das Biberacher Modell, bei dem gleichzeitig mit Englisch und Latein begonnen wird, bzw. inwieweit die Sprachenfolge Englisch und Latein auch künftig am Oberrhein gewählt werden kann; 5. ab welchem Schuljahr die dritte Fremdsprache beginnt, wenn die Sprachen - folge Französisch (verpflichtend) und Latein gewählt wird; inwieweit es zutrifft, dass in diesem Fall mit der nächsten Fremdsprache (Englisch) bereits in der 7. Klasse begonnen werden kann; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 6. wie viele Deputate die Landesregierung ab dem kommenden Schuljahr dafür zur Verfügung stellt, dass an allen Realschulen und Hauptschulen entlang der Rheinschiene Französisch in einer AG fortgesetzt werden kann, inwieweit das Angebot an jeder Schule eingerichtet und bis zum Ende der Schulzeit fortgesetzt werden kann und wie viele Stunden pro AG vorgesehen sind; 7. inwieweit das Angebot, eine Französisch-AG belegen zu können, für alle Haupt- und Realschülerinnen und -schüler in der englischen Grundschulsprachzone eingerichtet wird und mit wie vielen Deputaten dafür gerechnet wird; 8. inwieweit die Landesregierung beabsichtigt, an allen Schulformen vermehrt die Sprache der Herkunftsländer von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund als Regelangebot anzubieten, bzw. zuzulassen Kretschmann, Rastätter und Fraktion Begründung Der Verordnungsentwurf, dass an allen Gymnasien am Oberrhein Französisch als erste Fremdsprache verpflichtend fortgesetzt werden muss, wurde vom Landes - elternbeirat abgelehnt, da die Wahlmöglichkeiten für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bei der Sprachenfolge im Gymnasium faktisch abgeschafft werden. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über diese Pläne treten ständig neue Ungereimtheiten durch Äußerungen der Kultus- und Schulverwaltung zutage. Mit diesem Antrag soll deshalb geklärt werden, welche konkreten Pläne die Landesregierung verfolgt. Dieser Antrag ergänzt den Antrag Drs. 14/817 der Abg. Renate Rastätter u. a., GRÜNE, mit dem erreicht werden soll, dass die Wahlfreiheit bezüglich der Sprachenfolge entlang der Rheinschiene erhalten bleibt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Februar 2007 Nr F/53 nimmt das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Sprachenfolgen in den weiterführenden Schularten nach der Grundschulfremdsprache Englisch bzw. Französisch verbindlich vorgegeben werden, welche Sonderformen (z. B. Realschulen, die mit Französisch beginnen) es dabei gibt, welche Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden und nach welchen Schuljahren jeweils die nächste Fremdsprache vorgesehen ist; In der Hauptschule wird ab Klasse 5 Englischunterricht erteilt. Hauptschülerinnen und -schüler an der Rheinschiene, die in der Grundschule Französischunterricht erhalten haben, können an Hauptschulstandorten in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe in Ergänzung zur Pflichtfremdsprache Englisch einen dreistündigen französischen Zusatzunterricht besuchen, der ebenfalls bis zum Abschluss führt. Der französische Zusatzunterricht der Hauptschule zielt u. a. darauf ab, die beruflichen Chancen der Hauptschülerinnen und Hauptschüler an der 2

3 Rheinschiene zu verbessern. In den Pilotregionen wurde dieser bereits zum Schuljahr 2005/06 an 53 Hauptschulstandorten eingerichtet. Ab dem Schuljahr 2007/08 ist vorgesehen, den französischen Zusatzunterricht an 166 Hauptschulstandorten anzubieten. Der Fremdsprachenunterricht in der Realschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende kommunikative Kompetenz und hat eine anwendungsorientierte Mehrsprachigkeit zum Ziel. Landesweit wird an allen Realschulen von Klasse 5 bis 10 Englisch unterrichtet. Von Klasse 7 bis Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler Französisch als zweite Fremdsprache hinzu wählen. An zwölf Realschulen im Land kann ab Klasse 5 Französisch gelernt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen dann ab Klasse 7 Englisch als zweite Fremdsprache verbindlich belegen. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in der Rheinschiene nach vier Jahren Grundschulfranzösisch mit Englisch weiter machen, hat das Kultusministe - rium Brückenkurse für Französisch in Klasse 5 und 6 eingerichtet. Diese Brückenkurse für Französisch sollen die Lücke zwischen der Grundschulfremdsprache Französisch und der Weiterführung von Wahlpflichtfranzösisch ab Klasse 7 schließen. Brückenkurse können ab einer Mindestzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern eingerichtet oder ggf. auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen bzw. an zentralen Standorten umgesetzt werden. Der Besuch der Brückenkurse erfolgt auf freiwilliger Basis. Neben der Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprache können die Schülerinnen und Schüler an einzelnen Standorten weitere Fremdsprachen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften erlernen. In verschiedenen Sachfächern werden in ausgewählten Unterrichtssequenzen Inhalte in der Fremdsprache erlernt (bilinguales Lernen). Damit können sich Sachfachkompetenz und Sprachkompetenz ergänzen. Im achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium lernen alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Fremdsprachen. Neben den modernen Fremdsprachen haben auch die so genannten alten Sprachen Latein und Griechisch einen festen Platz im Gymnasium. Die Mehrsprachenkonzeption führt im Einzelnen zu folgenden Regelungen: Fortführung der in der Grundschule gelernten Fremdsprache in Klasse 5, Beginn der 2. Fremdsprache in Klasse 5 oder spätestens Klasse 6 nach Entscheidung der Schule, Wahl einer 3. Fremdsprache in Klasse 8 (sprachliches Profil), Möglichkeit einer 4. (so genannten spät beginnenden) Fremdsprache in Kl. 10. Übersicht über Fremdsprachen im achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium: Erste Fremdsprache Zweite Fremdsprache Bilinguale Züge aus der Grundschule fortgeführte Fremdsprache: Englisch / Französisch ab Klasse 5 bzw. 6: Englisch / Französisch / Latein / Russisch Englisch, Französisch (mit Ziel Abibac) Dritte Fremdsprache ab Klasse 8: Englisch / Französisch / Latein / Russisch / Spanisch / Portugiesisch / Italienisch / Griechisch Spät beginnende Fremdsprache ab Klasse 10: Chinesisch / Hebräisch / Französisch / Italienisch / Japanisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch / Latein / Griechisch 3

4 2. inwieweit die Zusage der ehemaligen Kultusministerin Schavan, dass auch die Entscheidung möglich sei, dass ein Kind nach den ersten vier Jahren Französisch erst einmal aufhört, da die bis dahin erworbene Sprachkompetenz deswegen nicht verloren sei, sondern in eine andere Sprache einginge (21. November 2001, Badische Zeitung), noch Gültigkeit besitzt; Die Anschlussmöglichkeiten der Grundschulfremdsprache in den weiterführenden Schulen wurden bereits mit den Kabinettsbeschlüssen vom Mai 2000 und vom November 2001 entschieden. Die Sprachenfolgen und die Fortführung der Grundschulfremdsprache Französisch in Hauptschulen und Realschulen sowie im Gymnasium wurden im Kabinettsbeschluss vom 9. November 2001 ausführlich dargestellt. Frau Ministerin Dr. Schavan hat im Gespräch mit der Badischen Zeitung keine anders lautende Zusage gemacht. Sie hat auf eine Möglichkeit hingewiesen, die an der Realschule besteht, da zuvor von dieser Schulart die Rede war. 3. wie viele humanistische (altphilologischen) Gymnasien es in Baden-Württemberg an welchen Standorten gibt und inwieweit es zutrifft, dass diese Gymna - sien auch am Oberrhein künftig die Sprachenfolge Englisch, Latein und Griechisch wählen können; Es gibt in Baden-Württemberg 30 öffentliche und private humanistische Gymnasien. Diese Schulen bieten Griechisch als 3. Fremdsprache an. Regierungspräsidium Stuttgart Peutinger-Gymnasium Georgii-Gymnasium Theodor-Heuss-Gymnasium Gymnasium Korntal Eberhard-Ludwig-Gymnasium Karls-Gymnasium Ellwangen Esslingen/N. Heilbronn/N. Korntal-Münchingen Stuttgart Stuttgart Regierungspräsidium Karlsruhe Gymnasium Hohenbaden Schönborn-Gymnasium Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Bismarck-Gymnasium Karl-Friedrich-Gymnasium Gymnasium Feudenheim Ev.-Theol. Seminar Reuchlin-Gymnasium Ludwig-Wilhelm-Gymnasium Baden-Baden Bruchsal Heidelberg Karlsruhe Mannheim MA-Feudenheim Maulbronn Pforzheim Rastatt 4

5 Regierungspräsidium Freiburg Berthold-Gymnasium Friedrich-Gymnasium Heinrich-Suso-Gymnasium Hebel-Gymnasium Grimmelshausen-Gymnasium Albertus-Magnus-Gymnasium Freiburg Freiburg Konstanz Lörrach Offenburg Rottweil Regierungspräsidium Tübingen Ev.-Theol. Seminar Gymnasium Ehingen Spohn-Gymnasium Uhland-Gymnasium Blaubeuren Ehingen/Donau Ravensburg Tübingen Private Gymnasien Gymnasium St. Paulusheim Kolleg St. Blasien Heimschule Lender Kolleg St. Sebastian Schule Schloss Salem Bruchsal St. Blasien Sasbach-Achern Stegen Salem Die sieben öffentlichen humanistischen Gymnasien der Rheinschiene bieten die Sprachenfolge Latein und Englisch ab Klasse 5 und Griechisch ab Klasse 8 an. Dies entspricht der Intention des Kultusministeriums, den humanistischen Gymnasien vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. 4. inwieweit das Biberacher Modell, bei dem gleichzeitig mit Englisch und Latein begonnen wird, bzw. inwieweit die Sprachenfolge Englisch und Latein auch künftig am Oberrhein gewählt werden kann; In Anlehnung an das Biberacher Modell können Schülerinnen und Schüler an den sieben humanistischen Gymnasien der Rheinschiene ab Klasse 5 Latein und Englisch lernen. Dem schließen sich dann Griechisch oder Französisch an, im europäischen Zug sogar beide Sprachen. Jede Schülerin und jeder Schüler des Gymnasiums an der Rheinschiene kann Latein lernen und den höchst möglichen Abschluss, das Große Latinum, erreichen. Die französische Variante des Biberacher Modells Französisch mit Latein ab Klasse 5 ist bei entsprechender Nachfrage an allen Gymnasien möglich. Da sich die beiden Sprachen vielfältig ergänzen und stützen, ist diese Kombination didaktisch gesehen besonders wertvoll, insbesondere im Hinblick auf die Lexik, die gemeinsame romanische Kultur und die Landeskunde. 5

6 5. ab welchem Schuljahr die dritte Fremdsprache beginnt, wenn die Sprachen - folge Französisch (verpflichtend) und Latein gewählt wird; inwieweit es zutrifft, dass in diesem Fall mit der nächsten Fremdsprache (Englisch) bereits in der 7. Klasse begonnen werden kann; Bei der französischen Variante des Biberacher Modells Französisch mit Latein ab Klasse 5 kommt Englisch als dritte Fremdsprache in Klasse 7 hinzu. Französisch kann Ende Klasse 7 abgeschlossen werden. Die Schülerinnen und Schüler können ab Klasse 8 das naturwissenschaftliche Profil wählen. Auch wenn Englisch auf der Grundlage von Französisch und Latein ab Klasse 7 als dritte Fremdsprache gelernt wird, können die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in Englisch wie bisher hervorragende Kompetenzen erwerben, die der Bedeutung der englischen Sprache in der Welt gerecht werden. In jedem Fall können sie im Kurssystem einen vierstündigen Englischkurs besuchen und die schriftliche Sprachenprüfung in Englisch ablegen. Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Englisch-Angebot, das sie gut und angemessen auf Studium, Beruf und internationale Mobilität vorbereitet. 6. wie viele Deputate die Landesregierung ab dem kommenden Schuljahr dafür zur Verfügung stellt, dass an allen Realschulen und Hauptschulen entlang der Rheinschiene Französisch in einer AG fortgesetzt werden kann, inwieweit das Angebot an jeder Schule eingerichtet und bis zum Ende der Schulzeit fortgesetzt werden kann und wie viele Stunden pro AG vorgesehen sind; Im Rahmen der zweijährigen Pilotphase zum freiwilligen französischen Zusatzunterricht in der Rheinschiene bieten 53 Hauptschulstandorte den französischen Zusatzunterricht seit dem Schuljahr 2005/06 als freiwilliges dreistündiges Angebot an. Hierfür werden rund sechs Lehrerdeputate eingesetzt. Nach Beendigung der Pilotphase werden ab dem Schuljahr 2007/08 aufgrund der Meldungen der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg sowie der berührten Kreise weitere 113 Hauptschulstandorte neu hinzukommen, sodass dann insgesamt 166 Hauptschulen in der Rheinschiene einen französischen Zusatzunterricht bereitstellen. Auf diese Weise wird allen Hauptschülerinnen und Hauptschülern ein französischer Zusatzunterricht angeboten. Für die flächendeckende Umsetzung wird mit einem Ressourcenbedarf in Höhe von insgesamt rund 45 Deputaten gerechnet. Dabei wird angenommen, dass an jeder Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr und an weiteren zentralen Hauptschulen auf jeder Jahrgangsstufe ein dreistündiger französischer Zusatzunterricht in den Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10 angeboten wird; nach der Anlaufphase ist eine Mindestgruppengröße von 12 Schülerinnen und Schülern auf der Jahrgangsstufe zu berücksichtigen. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt im Rahmen der Direktzuweisung an die betroffenen Schulen. Im Bereich der Realschulen werden seit dem Schuljahr 2005/06 an 26 Realschulen im Rahmen der Pilotphase Brückenkurse Französisch angeboten. Hierfür werden rund vier Lehrerdeputate eingesetzt. Der flächendeckende Ausbau des je zweistündigen Angebots in den Klassenstufen 5 und 6 ab dem Jahr 2007/08 soll unter Beachtung einer Mindestgruppengröße von zwölf Schülerinnen und Schülern umgesetzt werden. Bis zum Schuljahr 2008/09 ist mit einem Ressourcenbedarf in Höhe von rund 26 Deputaten zu rechnen. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt im Rahmen der Direktzuweisung an die betroffenen Schulen. 7. inwieweit das Angebot, eine Französisch-AG belegen zu können, für alle Hauptund Realschülerinnen und -schüler in der englischen Grundschulsprachzone eingerichtet wird und mit wie vielen Deputaten dafür gerechnet wird; Die Einrichtung einer Französisch-Arbeitsgemeinschaft obliegt der Eigeninitia - tive der einzelnen Schule. Ein generelles AG-Angebot für alle Hauptschulen des Landes ist nicht beabsichtigt. Neben einem pädagogischen Konzept für Französisch an der Hauptschule müssten hierfür auch entsprechend aus- bzw. fortgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu Französisch-Arbeitsgemeinschaften baut der französische Zusatzunterricht an der Rheinschiene auf dem Französischunterricht der Grundschule auf, ist im Bildungsplan der Hauptschule 6

7 verankert und wird Prüfungsfach im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Hauptschule. Auf Wunsch kann auch das internationale Zertifikat DELF erworben werden. Alle Realschüler mit Englischunterricht ab Klasse 5 können Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 7 hinzuwählen. Darüber hinaus können Schulen im Rahmen ihres Budgets im Ergänzungsbereich Arbeitsgemeinschaften einrichten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Aktuell sind 187 AG-Gruppen mit Französisch installiert. Der Ressourcenbedarf für ein mögliches flächendeckendes Angebot in Französisch für alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler bzw. Realschülerinnen und Realschüler außerhalb der Rheinschiene würde bei analogen Annahmen wie bei der Fortführung von Französisch in der Rheinschiene im Endausbau rund 260 Deputate erfordern. 8. inwieweit die Landesregierung beabsichtigt, an allen Schulformen vermehrt die Sprache der Herkunftsländer von Schülerinnen und Schülern mit Migra - tionshintergrund als Regelangebot anzubieten, bzw. zuzulassen. In der Grundschule sind derzeit an drei Standorten Schulversuche mit bilingualen deutsch-italienischen Grundschulzügen eingerichtet. Der Unterricht wird in Kooperation von deutschen und muttersprachlichen italienischen Lehrkräften gestaltet. Die frühe Anbahnung einer Mehrsprachigkeit ist an diesen Grundschulzügen in besonderer Weise umgesetzt, da die Kinder neben Italienisch auch die Grundschulfremdsprache dieser Schulen lernen. Die Sprachen der Herkunftsländer von Schülerinnen und Schülern mit Migra - tionshintergrund finden in den Sprachenportfolios Berücksichtigung. Daneben haben diese Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, an dem von den Konsulaten angebotenen muttersprachlichen Unterricht teilzunehmen. Im Bereich der Hauptschule können Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung Klasse 9 eine freiwillige Prüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen. Ziel der Prüfung in einer Herkunftssprache ist es, in der gewählten Sprache eine Sprachkompetenz nachzuweisen, die den Anforderungen des Bildungsplanes der Hauptschule für die Fremdsprache Englisch entspricht. In folgenden Herkunftssprachen ist eine Zertifizierung durch eine zentrale Prüfung möglich: Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Ungarisch. Die Zertifizierung zusätzlicher Sprachkompetenzen trägt zur Persönlichkeitsentwicklung der zweisprachig oder mehrsprachig aufwachsenden Jugendlichen bei und schafft erweiterte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Prüfungsdurchführung erfolgt durch muttersprachliche Lehrkräfte der Konsulate. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 7

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