Die Reform des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg auf der Grundlage folgender Eckpunkte vorzunehmen:

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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Reform des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen: I. Die Reform des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg auf der Grundlage folgender Eckpunkte vorzunehmen: 1. Die Sprachen der Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden schrittweise und bedarfsorientiert an allen Schularten in das schulische Angebot aufgenommen und für alle interessierten Schülerinnen und Schüler geöffnet. 2. Die Finanzierung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Landeszuschüsse sowie Lehrbeauftragtenmittel bzw. Jugendbegleitermittel in Verbindung mit den Mitteln der Herkunftsländer. 3. Muttersprachliche Lehrkräfte sollen verstärkt in den regulären Unterricht in der Grundschule einbezogen werden und als Tandempartner die Sprachentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund unterstützen. 4. Die Lehrpläne der Herkunftsländer für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht werden der Landesregierung vorgelegt und der Unterricht unter die Schulaufsicht des Landes gestellt. Religiöse Unterweisung im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts entfällt mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache. Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. Unverzüglich werden mit den jeweiligen Konsulaten der Herkunftsländer Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, Vereinbarungen über die Reform und Weiterentwicklung des muttersprachlichen Unterrichts abzuschließen. 6. Die praktische Zertifizierung der muttersprachlichen Kenntnisse muss anhand von Sprachstandards systematisch an allen weiterführenden Schulen und in den beruflichen Schulen ausgebaut und als Note in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler eingetragen werden. 7. Mehrsprachigkeit soll gestärkt werden, indem im Grundschulbereich bedarfsorientiert weitere bilinguale Schulen eingerichtet werden, die allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. 8. Um auch bei der Zusammensetzung der Lehrerkollegien der Einwanderungsgesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Migrantinnen und Migranten verstärkt für ein Lehramtsstudium und den Lehrerberuf gewonnen werden. Sie können dabei eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. II. Sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aktiv wird und die Novellierung der Richtlinie 77/486/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern anstreben wird mit dem Ziel, alle EU-Staaten zu verpflichten, Kindern mit Migrationshintergrund gleiche Bildungschancen zu gewähren Kretschmann, Rastätter, Wölfle und Fraktion Begründung Aktuell gibt es eine öffentliche Diskussion über die Zukunft des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg. Ausgelöst wurde sie durch den Beschluss der Stadt Rastatt künftig für den muttersprachlichen Unterricht keine städtischen Schulräume mehr zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sollten die Landeszuschüsse in Höhe von 1,5 Mio. in eine verstärkte Deutschförderung investiert werden. Unterstützung erhielt dieser Vorschlag vom Integrationsbeauftragten der Landesregierung Goll, der die Bezuschussung des muttersprachlichen Unterrichts künftig nicht mehr als staatliche Aufgabe sieht. Grundlage des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg ist die EU-Richtlinie 77/486/EWG, welche die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern verbindlich vorschreibt. Der Unterricht wird ausschließlich von den Herkunftsländern bzw. deren Konsulaten verantwortet und ausgestaltet. Auch unterliegt der muttersprachliche Unterricht nicht der staatlichen Schulaufsicht. Aufgrund der Lebenslüge, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, wurde dieses auf Rückkehr abzielende Konsulatsmodell nie in Frage gestellt, obwohl es Wanderarbeitnehmer seit Jahrzehnten nicht mehr gibt. Das aktuelle Modell ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf der Reform. 2

3 Die Fraktion GRÜNE im Landtag fordert daher die Landesregierung auf, sich während der EU-Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, dass diese veraltete EU-Richtlinie novelliert wird mit dem Ziel, in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gleiche Bildungschancen haben müssen. Dazu gehört die Anerkennung und Förderung der Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Muttersprachliche Angebote sollen künftig in das schulische Angebot integriert werden. Dazu gibt es unterschiedliche Modelle: Die Sprachen der Herkunftsländer können als zweite oder dritte Fremdsprache an den Schulen angeboten werden und allen interessierten Schülerinnen und Schülern offen stehen. Sie können aber auch ins AG-Angebot der Schulen oder in die Ganztagsschule als erweiterte Bildungsangebote aufgenommen werden. Gleichzeitig soll der muttersprachliche Unterricht, der über die Konsulate angeboten wird, in die staatliche Schulaufsicht einbezogen und die Lehrpläne mit den baden-württembergischen Lehrplänen abgestimmt werden. Die Schülerinnen und Schüler profitieren von dieser Weiterentwicklung des muttersprachlichen Unterrichts, da ihre Note regulär ins Zeugnis aufgenommen werden kann. Dies muss auch im Interesse der Herkunftsländer liegen. Es ist notwendig, dass mit den Konsulaten Verhandlungen aufgenommen werden, um sie für diese Reform des muttersprachlichen Unterrichts zu gewinnen. Das italienische Generalkonsulat hat die Öffnung des italienischen muttersprachlichen Unterrichts schon von sich aus eingeleitet. Für die Fraktion GRÜNE hat die Förderung der deutschen Sprache höchste Priorität. Der qualifizierte Erwerb der deutschen Sprache vom Kindergarten an ist der Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiographie. Jedoch dürfen eine umfassende Förderung der deutschen Sprache und die Förderung der Muttersprache nicht gegeneinander ausgespielt werden Diesem Umstand muss die Reform des muttersprachlichen Unterrichts durch Integration der Herkunftssprachen in das schulische Angebot Rechnung tragen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. April 2007 Nr /307 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Justizministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen: I. Die Reform des muttersprachlichen Unterrichts in Baden-Württemberg auf der Grundlage folgender Eckpunkte vorzunehmen: 1. Die Sprachen der Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden schrittweise und bedarfsorientiert an allen Schularten in das schulische Angebot aufgenommen und für alle interessierten Schülerinnen und Schüler geöffnet. 2. Die Finanzierung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Landeszuschüsse sowie Lehrbeauftragtenmittel bzw. Jugendbegleitermittel in Verbindung mit den Mitteln der Herkunftsländer. 3

4 Das in Baden-Württemberg praktizierte Konsulatsmodell muttersprachlicher Zusatzunterricht im Verantwortungsbereich der diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter finanzieller Beteiligung des Landes ist bekannt und hat sich grundsätzlich bewährt. Da der muttersprachliche Unterricht in Baden-Württemberg in der Verantwortung der Konsulate und diplomatischen Vertretungen liegt, kann er nicht in den Regelunterricht integriert werden. Eine strukturelle Veränderung ist nicht beabsichtigt. Der Landtag hat sich in seiner Sitzung vom 15. März 2007 für die Beibehaltung des Konsulatsmodells ausgesprochen. An den Schulen in Baden-Württemberg bezieht sich der sprachliche Unterricht vor allem auf Deutsch, um auch die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zunehmend in die deutsche Kultur zu integrieren und ihnen die für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang notwendige Sprachbeherrschung zu vermitteln. Im Weiteren bezieht sich der Fremdsprachenunterricht schwerpunktmäßig auf international vorherrschende Sprachen wie Englisch, Französisch und Spanisch. Auch von Seiten der Industrie und des Handwerks werden von den Auszubildenden zunehmend Fremdsprachenkenntnisse der international vorherrschenden Sprachen verlangt. Im Ergänzungsbereich der Realschule werden teilweise weitere Sprachen, neben Spanisch z. B. Italienisch und Türkisch angeboten. Für Gymnasien gilt, dass überall dort, wo ausreichende Nachfrage nach einer Wahlfremdsprache besteht, diese angeboten wird. Die Öffnung des muttersprachlichen Zusatzunterrichts auch für interessierte Schülerinnen und Schüler ohne familiären Sprach- bzw. Migrationshintergrund im Sinne eines erweiterten freiwilligen fremdsprachlichen Angebots der Konsulate liegt in deren Entscheidungsbereich. Das Italienische Generalkonsulat Stuttgart hat beispielsweise den muttersprachlichen Unterricht an ausgewählten Ganztagsschulen für Kinder nicht italienischer Herkunft geöffnet. Über die künftige Höhe der Finanzierung des muttersprachlichen Unterrichts wird zu gegebener Zeit der Landesgesetzgeber entscheiden. Eine Mitfinanzierung muttersprachlicher Unterrichtsangebote aus Mitteln des Jugendbegleiter-Programms ist nicht möglich. Das Jugendbegleiter-Programm dient ausschließlich dazu, durch die Einbeziehung des qualifizierten Ehrenamts in außerunterrichtliche pädagogische Betreuungsangebote die Schulen bei ihrer Entwicklung hin zu offenen Ganztagseinrichtungen zu unterstützen. Unabhängig vom Konsulatsmodell ist der Einsatz von Lehrbeauftragten für besondere Sprachangebote im Ergänzungsbereich grundsätzlich möglich und liegt in der Entscheidung der Schulen. 3. Muttersprachliche Lehrkräfte sollen verstärkt in den regulären Unterricht in der Grundschule einbezogen werden und als Tandempartner die Sprachentwicklung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund unterstützen. Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 wird unter anderem an drei Schulen (GHS Calw-Heumaden, Brötzingerschule GHS Pforzheim, Ostheimschule GHS Stuttgart) in Zusammenarbeit mit dem Italienischen Generalkonsulat Stuttgart ein Tandemmodell erprobt. Eine muttersprachliche Lehrerin steht dabei ergänzend zum muttersprachlichen Zusatzunterricht an der Schule in wöchentlich sechs Unterrichtsstunden für eine individualisierte Hilfe im regulären Unterricht als Tandempartnerin zur Verfügung. Eine erste Zwischenbilanzierung der Maßnahme ist mit den beteiligten Schulen, Lehrkräften und der Schulverwaltung in Verbindung mit dem Generalkonsulat zeitnah geplant. 4

5 Im Übrigen ist beim Konsulatsmodell eine Zusammenarbeit der muttersprachlichen Lehrkräfte mit den Kolleginnen und Kollegen der öffentlichen Schulen erwünscht und für eine Förderung der jeweiligen Schülergruppe mit familiärem Migrationshintergrund im Sinne einer gelingenden Bildungsbiographie zielführend. Die muttersprachlichen Lehrerinnen und Lehrer sind auch Ansprechpartner für die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen bei schulischen Fragen einzelner Schülerinnen und Schüler und helfen zum Beispiel bei der Vermittlung von Elterngesprächen. Die Steuerung der Einsatzorte der muttersprachlichen Lehrkräfte und die damit ermöglichte Zusammenarbeit an der entsprechenden Einsatzschule ist Aufgabe der Konsulate. 4. Die Lehrpläne der Herkunftsländer für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht werden der Landesregierung vorgelegt und der Unterricht unter die Schulaufsicht des Landes gestellt. Religiöse Unterweisung im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts entfällt mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache. Wie in den Stellungnahmen zu den Drucksachen 14/798 sowie 13/3688 sowie unter Ziffer 1 dargelegt, sieht die Landesregierung aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen für den muttersprachlichen Unterricht und vor dem Hintergrund, dass andere Länder der Bundesrepublik Deutschland auf das in Baden-Württemberg praktizierte Modell umstellen, keine Veranlassung, den muttersprachlichen Unterricht in die eigene Verantwortung zu übernehmen. Das an 12 Standorten auf vier Jahre angelegte Modellprojekt zum islamischen Religionsunterricht an Grundschulen ist nach Auffassung der Landesregierung unabhängig vom Angebot des muttersprachlichen Zusatzunterrichts zu sehen. Es handelt sich dabei um ein an den verfassungsmäßigen Grundlagen des Religionsunterrichts orientiertes Unterrichtsangebot für Kinder muslimischen Glaubens. In deutscher Sprache erteilt, steht es allen Kindern muslimischen Glaubens unterschiedlichster Herkunft offen. Die von den Eltern angemeldeten und teilnehmenden Kinder stammen nicht ausschließlich aus Familien mit Migrationshintergrund, für die ein muttersprachlicher Zusatzunterricht durch die Konsulate angeboten wird. 5. Unverzüglich werden mit den jeweiligen Konsulaten der Herkunftsländer Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, Vereinbarungen über die Reform und Weiterentwicklung des muttersprachlichen Unterrichts abzuschließen. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sieht das Kultusministerium hierzu keine Veranlassung. Im Übrigen finden zwischen dem Kultusministerium und verschiedenen konsularischen Vertretungen seit jeher regelmäßig Gespräche zu allen gemeinsam interessierenden Fragen des muttersprachlichen Zusatzunterrichts, einschließlich der Frage einer Weiterentwicklung des Konsulatsmodells, statt. Auch der Integrationsbeauftragte der Landesregierung tauscht sich regelmäßig mit den konsularischen Vertretungen aus. 6. Die praktische Zertifizierung der muttersprachlichen Kenntnisse muss anhand von Sprachstandards systematisch an allen weiterführenden Schulen und in den beruflichen Schulen ausgebaut und als Note in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler eingetragen werden. In der Landtags-Drucksache 14/512 wurde die Möglichkeit der Zertifizierung von Herkunftssprachen ausführlich dargestellt. Die Zertifizierung dient dem Nachweis von zusätzlichen Sprachkompetenzen, die den Anforderungen des Bildungsplanes der Hauptschule für die Fremdsprache Englisch entsprechen. Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Zertifizierung an der Prüfung in ihrer Herkunftssprache teilnehmen, wird auf Wunsch im Abschlusszeugnis die Teilnahme unter der Rubrik Teilnahme am erweiterten Bil- 5

6 dungsangebot bestätigt. Im Bereich der Realschulen in Baden-Württemberg wird Italienisch in der Verantwortung des italienischen Generalkonsulats zertifiziert. Das Generalkonsulat übermittelt den zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden zur Weiterleitung an die Schulen für jede Schülerin bzw. jeden Schüler ein Zertifikat, das dem Abschlusszeugnis beigefügt wird. Die Möglichkeit, von Konsulaten veranstalteten muttersprachlichen Unterricht im Zeugnis unter Bemerkungen auszubringen, besteht auch an beruflichen Schulen. Eine Einführung von weiterführenden Zertifizierungen muttersprachlicher Kenntnisse von ausländischen Schülerinnen und Schülern ist an beruflichen Schulen derzeit nicht vorgesehen. 7. Mehrsprachigkeit soll gestärkt werden, indem im Grundschulbereich bedarfsorientiert weitere bilinguale Schulen eingerichtet werden, die allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Das Kultusministerium steht der Einrichtung von bilingualen Grundschulstandorten im Rahmen der vorhandenen Ressourcen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Das Fremdsprachenangebot der Grundschule bahnt eine Haltung für lebenslanges Sprachenlernen an und rückt die europäische Perspektive das Anstreben der Mehrsprachigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in den Vordergrund. Im Bildungsplan 2004 ist Sprachausbildung grundsätzlicher als bisher auf die Kompetenz ausgerichtet, altersgemäße Sachverhalte in der Zielsprache zu verstehen und zu vermitteln. Die Einbettung der Zielsprache in Sachfächer als Beitrag zum bilingualen Lehren und Lernen wird angestrebt. Im Bereich der Zielsprache Französisch sind neben den beiden deutsch-französischen Grundschulen in Stuttgart oder Freiburg an der Rheinschiene an sieben weiteren Grundschulen bilinguale Unterrichtsangebote bzw. bilinguale Grundschulzüge umgesetzt. Für den Bereich der Zielsprache Englisch liegen dem Kultusministerium erste Anträge von Grundschulen vor. Darüber hinaus sind an drei Grundschulen des Landes bilinguale deutsch-italienische Grundschulzüge eingerichtet. Bilinguale Grundschulzüge bedingen das Vorhandensein entsprechender fremdsprachlich qualifizierter Lehrkräfte. In Französisch und Italienisch waren dies bislang vornehmlich Muttersprachler, die über das deutsch-französische Lehreraustauschprogramm gewonnen oder vom italienischen Generalkonsulat vermittelt wurden. Mit der steigenden Zahl von Absolventinnen und Absolventen aus dem Europalehramtsstudium sowie dem Integrierten Studiengang ergeben sich zukünftig erweiterte Möglichkeiten für bilinguale Unterrichtsangebote an Grundschulen. 8. Um auch bei der Zusammensetzung der Lehrerkollegien der Einwanderungsgesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Migrantinnen und Migranten verstärkt für ein Lehramtsstudium und den Lehrerberuf gewonnen werden. Sie können dabei eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen. Die Auswahl der Lehrkräfte bei der Einstellung erfolgt grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sodass ein bestehender Migrationshintergrund in aller Regel nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden kann. In Einzelfällen können die Schulen im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung in der Ausschreibung auf einen Bedarf an Lehrkräften mit entsprechendem Migrationshintergrund hinweisen bzw. nach Bedarf eine entsprechende Auswahl treffen. Die Lehrerausbildung steht allen Interessierten offen; das Kultusministerium informiert auf seiner Internetseite ausführlich über die Ausbildungsmöglichkeiten bzw. die verschiedenen Lehramtsstudiengänge. 6

7 II. Sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aktiv wird und die Novellierung der Richtlinie 77/486/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern anstreben wird mit dem Ziel, alle EU-Staaten zu verpflichten, Kindern mit Migrationshintergrund gleiche Bildungschancen zu gewähren. Aufgrund der vorherigen Ausführungen sieht die Landesregierung hierzu keine Veranlassung. In Vertretung Fröhlich Ministerialdirektor 7

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