Schulen mit mehrsprachigem Unterricht in Baden-Württemberg und die Konsequenzen für die Lehrerausbildung

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1 12. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schulen mit mehrsprachigem Unterricht in Baden-Württemberg und die Konsequenzen für die Lehrerausbildung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert sie künftig dem mehrsprachigen Unterricht in Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien beimessen will; 2. welche Überlegungen sie zur künftigen Gestalt der Bildungspläne in diesen Schularten unter dem Aspekt des mehrsprachigen Unterrichts anstellt, und ob konkrete Revisionen der Bildungspläne zu erwarten sind; 3. welchen Bedarf an Lehrern mit mehrsprachiger Lehrbefähigung sie prognostiziert, welche Kapazitäten hierfür in der Lehrerausbildung existieren und welche Schritte zum bedarfsgerechten Ausbau unternommen werden sollen; 4. welche konkreten Angebote sich aus den internationalen Rahmenvereinbarungen zur Ausbildung eines Euregio-Lehrers ergeben; 5. welche Maßnahmen im Rahmen der Neufassung der WPrO erwogen werden, um das Ziel einer mehrsprachigen Lehrbefähigung zu verfolgen; 6. ob sie bereit ist, einen achtsemestrigen grundständigen Studiengang sowie berufsbegleitende Erweiterungsstudien mit dem Ziel der mehrsprachigen Lehrbefähigung für Grund-, Haupt- und Realschullehrer zu entwickeln und zügig einzuführen Oettinger, Rau und Fraktion Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Begründung Die CDU-Landtagsfraktion hält den mehrsprachigen Unterricht für eine zukunftsträchtige Konzeption, um nahezu allen Kindern früh anwendungsorientierte Kenntnisse in einer Fremdsprache zu vermitteln. Damit werden ihre Zukunftschancen im zusammenwachsenden Europa und dem daraus hervorgehenden internationalisierten Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert. Die CDU- Fraktion sieht deshalb den wünschenswerten Einstieg in eine solche Unterrichtsform bereits in der Grundschule. Überarbeitete Bildungspläne, und vor allem die Bereitstellung entsprechend qualifizierter Lehrerinnen und Lehrer, sind die Voraussetzung dafür, daß mehrsprachiger Unterricht erteilt werden kann. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. November 1998 Nr. II/ /156 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Nr. 1: Im Zusammenhang der europäischen Integration wird dem bilingualen Unterricht an den Schulen des Landes wachsende Bedeutung zugemessen. Es ist vorgesehen, ab dem Jahr 2001 in den Grundschulen mit der Einführung von verpflichtendem Fremdsprachenunterricht zu beginnen und diesen auch in andere Unterrichtsfächer zu integrieren. An den Hauptschulen ist Englisch sowohl Unterrichtsgegenstand als auch Unterrichtssprache. Mehrsprachiger Unterricht in Sachfächern kann wo immer möglich erfolgen; eine Erweiterung der Stundentafel in diesen Sachfächern ist allerdings nicht vorgesehen. Für die Realschule stellt der Unterricht im fremdsprachlichen Bereich und hier insbesondere der bilinguale Unterricht eines der fünf gegenwärtigen Innovationsfelder auf dem Weg zum nachhaltigen Lernen dar. Ziel des bilingualen Unterrichts am Gymnasium ist der Erwerb annähernd zweisprachiger Kompetenz und insbesondere die Fähigkeit, sich in fachspezifischen Themenbereichen und komplexen alltagssprachlichen Situationen auf entsprechend hohem Niveau bewegen zu können. Bilinguale Unterrichtsangebote an den Grundschulen finden sich in Sondereinrichtungen, die mit Zustimmung des Kultusministeriums eingerichtet wurden. Dazu gehören zwei deutsch-französische und eine deutsch-italienische Grundschule. Des weiteren entstanden aus der Tatsache heraus, daß für Kinder aus bilingualen Kindergärten adäquate sprachliche Lernangebote gemacht werden mußten, an vier Grundschulen bilinguale Züge mit deutsch-französischer und an einer Grundschule mit deutsch-italienischer Ausrichtung. Das Kultusministerium wird auch in Zukunft bilinguale Züge an Grundschulen ermöglichen, wo die Einrichtung pädagogisch sinnvoll und ihr Erhalt gesichert ist. Seit der Einführung des derzeitigen Bildungsplans 1994, in dem erstmals das streckenweise bilinguale Unterrichten ermöglicht wurde, hat sich die Zahl der Realschulen, die fremdsprachlichen Sachfachunterricht erteilen, jährlich etwa verdoppelt. Im Schuljahr 1997/98 erteilen etwa 20 % der Realschulen mehrsprachigen Unterricht, und zwar 77 Realschulen Sachfachunterricht in Englisch und 6 Realschulen Sachfachunterricht in Französisch. Die am 2

3 mehrsprachigen Unterricht vorwiegend beteiligten Unterrichtsfächer sind Erdkunde und Geschichte, bevorzugt in den Klassenstufen 7, 8 und 9. Als Teil des Innovationsfeldes Sprachunterricht nimmt der bilinguale Unterricht in der Realschule Baden-Württembergs einen hohen Stellenwert ein. Die Zahl der mehrsprachig unterrichteten Klassen und insbesondere auch der Anteil des bilingualen Unterrichts an der gesamten Unterrichtszeit sollen weiter erhöht werden. Gegenwärtig bestehen landesweit an zehn Gymnasien deutsch-englische, an sechs Gymnasien deutsch-französische bilinguale Abteilungen mit eigenständigem Profil: Neben verstärktem Unterricht in der Fremdsprache in den Klassen 5 und 6 wird ab Klasse 7 im Wechsel Erdkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde (nur F) sowie Biologie (nur E) bilingual unterrichtet. Die deutsch-französischen Abteilungen führen neben dem Abitur auch zum französischen baccalauréat. In den deutsch-englischen Abteilungen ist vom kommenden Schuljahr an in der reformierten Oberstufe neben weitergeführtem Kursunterricht im Englischen ein bilingualer Seminarkurs für die Vergabe eines Zertifikats verpflichtend vorgesehen. Die Erfahrungen mit den bilingualen Abteilungen sind sowohl hinsichtlich der von den Schülerinnen und Schülern erworbenen fremdsprachlichen Kompetenzen als auch in bezug auf den Zuwachs an fachlichen Kenntnissen in den jeweiligen Sachfächern sehr gut. Die Nachfrage nach der Einrichtung neuer bilingualer Abteilungen ist groß, vor allem im deutsch-englischen Bereich wollen zahlreiche Gymnasien die Möglichkeit einer zusätzlichen bilingualen Profilierung nutzen. Aus Gründen der verfügbaren Ressourcen und um den Charakter des bilingualen Unterrichts als einer besonderen Form der Förderung begabter Schülerinnen und Schüler beizubehalten wurde die Zahl der neu einzurichtenden bilingualen gymnasialen Abteilungen pro Schuljahr auf maximal vier begrenzt. Neben der Einrichtung bilingualer Züge ist es an allen Gymnasien des Landes jederzeit möglich, mit Zustimmung von Schulleitung und Eltern in allen Fächern einzelne Unterrichtseinheiten bilingual zu unterrichten. Dieses Angebot wird an den Schulen gerne angenommen, v.a. auch im Bereich der Naturwissenschaften. Nr. 2: An eine Revision der Bildungspläne aus Gründen des bilingualen Anforderungsprofils ist gegenwärtig nicht gedacht. Die bestehenden Bildungspläne, die im gymnasialen Bereich hinsichtlich des deutsch-französischen Anforderungsprofils zum Erreichen des baccalauréat leicht angepasst wurden, sind für den bilingualen Sachfachunterricht und den verstärkten Fremdsprachenunterricht gut geeignet. Die Einführung des verpflichtenden Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule Baden-Württembergs wird auf der Basis der Entwicklung entsprechender Lehrpläne geschehen. Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an der Grundschule wird allerdings eine veränderte Fremdsprachenkonzeption der weiterführenden Schulen bedingen und eine Lehrplanüberarbeitung gerade auch im Hinblick auf den bilingualen Unterricht erforderlich machen, da frühzeitiger Fremdsprachenerwerb die Voraussetzungen für bilingualen Unterricht auf der Schülerseite verbessert. Nr. 3: Im Blick auf die noch bis zum Jahre 2005 steigenden Schülerzahlen und die zu erwartenden Anspannungen in der Lehrerversorgung können innovative Wei- 3

4 terentwicklungen insbesondere im Bereich des mehrsprachigen Unterrichts grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen realisiert werden. Wegen der besonderen Bedeutung des mehrsprachigen Unterrichts an Gymnasien ist aber das Kultusministerium bereit, Anträge auf Einrichtung bilingualer Züge in begrenztem Umfang zu genehmigen. Bei der Prüfung muß neben einer ausgewogenen Verteilung dieser Bildungsgänge im Lande auch darauf geachtet werden, daß die geplanten bilingualen Züge in effizienten Strukturen geführt werden. Die Einrichtung bilingualer Züge sollte nicht mit der Bildung zusätzlicher Klassen oder Unterrichtsgruppen einhergehen. Die Einrichtung eines bilingualen Zuges in effizienten Strukturen bedingt einschließlich der Oberstufe einen zusätzlichen Bedarf von 18 Wochenstunden. Mit diesem pragmatischen Ansatz, der von der Initiative der Schulen ausgeht, hofft das Kultusministerium einen im Einklang mit den knappen Ressourcen moderaten Ausbau bilingualer Bildungsgänge im Bereich der Gymnasien realisieren zu können. Nr. 4: Die internationalen Rahmenvereinbarungen zur Ausbildung eines Euregiolehrers führen zu folgenden konkreten Angeboten: 1. Im Rahmen eines integrierten Studiengangs werden ab Sommer 1999 deutsche und französische Studierende an der PH Freiburg und der Universität Mulhouse studieren mit dem Ziel, jeweils in beiden Ländern Examina abzulegen. Die Studieninhalte sind vor allen Dingen auf die bilinguale Unterrichtskompetenz ausgerichtet. 2. Auf der Grundlage der neuen GHPO I wird derzeit eine Studienordnung erarbeitet für einen Erweiterungsstudiengang an der PH Freiburg, der voraussichtlich ab dem Sommersemester 1999 beginnen kann. Auch hier ist das vorrangige Ziel die mehrsprachige Unterrichtskompetenz für den Grund- und Hauptschulbereich. 3. Eine Arbeitsgruppe aus PH-Professoren, Seminarschulräten, der Schulleiterin der deutsch-französischen Realschule Neuenburg und einem Oberschulamtsvertreter erarbeitet derzeit für die neue RPO I im Rahmen der dort vorgesehenen Interdisziplinären Studien Realschule das Europäische Profil. Dies wird die Grundlage für ein europa-orientiertes Studium nach Inkrafttreten der RPO I (derzeit ist vorgesehen, daß die RPO I im WS 1999/2000 in Kraft tritt) und kann als eine Variante für den Erwerb der Euregio-Lehrbefähigung gelten. Nr. 5: Im Rahmen der Novellierung der WPrO Gymnasien werden auch die möglichen Fächerverbindungen auf ihre schulische Vereinbarkeit und die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit überprüft. Bis auf reine Fremdsprachenkombinationen soll dann eine Fremdsprache in der Regel mit einem Sachfach kombiniert werden können, so daß hier der Erwerb einer mehrsprachigen Lehrbefähigung über die Wahl der Fächer erfolgt. Nr. 6: Derzeit werden im Bereich der Grund-, Haupt- und Realschulausbildungsgänge spezielle Angebote für eine mehrsprachige Lehrbefähigung erarbeitet. Dafür sollen verschiedene Modelle entwickelt werden. Neben den in die vor- 4

5 handenen Studiengänge integrierten Erweiterungsstudien wird auch ein grundständiger achtsemestriger Europa-Studiengang geprüft. Im Rahmen von 8 Semestern könnte dabei das Grund- und Hauptschullehramt oder das Realschullehramt mit einer europa-orientierten mehrsprachigen Unterrichtsbefähigung verbunden werden. Die Landesregierung wird im Frühjahr 1999 über die verschiedenen Möglichkeiten einer Euregio-Lehrbefähigung entscheiden. Hierbei werden die Erfahrungen aus anderen Ländern oder Bundesländern einbezogen. Dr. Annette Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5

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