Planung und Bau von Tank- und Rastanlagen am Berliner Ring

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1 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/8191 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3195 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 5/8046 Wortlaut der Kleinen Anfrage 3195 vom : Planung und Bau von Tank- und Rastanlagen am Berliner Ring Derzeit ist an verschiedenen Standorten entlang des Berliner Rings (BAB 10) der Bau von Tank- und Rastanlagen geplant. In den betroffenen Regionen, wie beispielsweise an der geplanten Raststätte Havelseen in Priort oder der Raststätte Briesetal in Birkenwerder/Hohen Neuendorf gibt es jedoch erheblichen Widerstand gegen die Ausbauplanungen. Es wird bemängelt, dass die Planungen auf keiner nachvollziehbaren konzeptionellen Grundlage beruhen. Darüber hinaus wird von vielen Seiten in Bezug auf geplante Infrastrukturvorhaben immer wieder auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Bürgerbeteiligung vor Einleitung der förmlichen Planfeststellungsverfahren hingewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Tank- und Rastanlagen gibt es derzeit entlang des Berliner Rings und der Zubringerautobahnen innerhalb und außerhalb des Berliner Rings (in bis zu 50 Kilometer Entfernung zum Ring)? 2. Wie viele Lkw-Stellplätze stehen auf diesen Anlagen derzeit zur Verfügung und wie hoch erachtet die Landesregierung den tatsächlichen Bedarf? 3. Welche Tank- und Rastanlagen entlang des Berliner Rings sollen nach derzeitiger Planung neu- bzw. ausgebaut werden und wie ist jeweils der konkrete Planungsstand? 4. Wie viele neue Lkw-Stellplätze werden mit den jeweils geplanten neuen Tankund Rastanlagen geschaffen? 5. Auf welcher konzeptionellen Planungsgrundlage beruht die Ausbauplanung der Tank- und Rastanlagen und welche Kriterien werden für diese Planung herangezogen? 6. Welche Abstände zwischen den jeweiligen Tank- und Rastanlagen entlang des Berliner Rings erachtet die Landesregierung bei der Neu- und Ausbauplanung als notwendig? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 7. Welche konkreten Informationen, Veranstaltungen bzw. Dialogangebote gemäß dem Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung des Bundesverkehrsministeriums gab es bisher von Seiten der Landesregierung in den jeweiligen vom Neu- bzw. Ausbau der Tank- und Rastanlagen betroffenen Gemeinden? (Bitte tabellarisch für die jeweiligen Neu- und Ausbauvorhaben auflisten.) 8. Welche möglichen Alternativen wurden dabei in den jeweils betroffenen Regionen bisher vorgeschlagen? 9. Welche Gründe werden dafür angeführt, die vorhandene und bei den Bürgern vor Ort akzeptierte Raststätte Wolfslake zu schließen und gleichzeitig durch einen neuen, in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindlichen Standort in Priort zu ersetzen? 10. Welche Gründe bzw. Abwägungen sind für den geplanten Standort der Raststätte Havelseen in Priort zu Grunde gelegt worden? 11. Welche konkrete Bedeutung hat der verkündete Planungsstopp an der geplanten Raststätte Briesetal für die weitere Planung der Tank. und Rastanlagen entlang des Berliner Rings? 12. Inwiefern erachtet es die Landesregierung, infolge der aus Sicht der betroffenen Bürger in Priort noch zahlreichen unbeantworteten Fragen, für angezeigt, auch hier die weitere Planung bis zur Vorlage einer fundierten Bestandsaufnahme auszusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Für alle Anlagen des ruhenden Verkehrs wird mit Bezug auf die technischen Vorschriften die Bezeichnung Rastanlagen als Oberbegriff verwendet. Mit dem Begriff Tank- und Rastanlagen werden solche Rastanlagen bezeichnet, die über eine Tankstelle und eine Raststätte verfügen. Bei der Beantwortung der Fragen sind auch diejenigen Anlagen berücksichtigt worden, die entweder nur über eine Tankstelle oder nur über eine Raststätte verfügen. Frage 1: Welche Tank- und Rastanlagen gibt es derzeit entlang des Berliner Rings und der Zubringerautobahnen innerhalb und außerhalb des Berliner Rings (in bis zu 50 Kilometer Entfernung zum Ring)? Zu Frage 1: An der A 10, Berliner Ring gibt es folgende Tank- und Rastanlagen: - Tank- und Rastanlagen Seeberg, beidseitig - Tank- und Rastanlagen Am Fichtenplan, beidseitig

3 - Tank- und Rastanlagen Michendorf, beidseitig - provisorische Tankstellen Wolfslake, beidseitig. In einem Abstand von bis zu 50 km vom Berliner Ring befinden sich die: - Tank- und Rastanlagen Buckowsee, beidseitig an der A 11 - Tankstelle bzw. Tankstelle mit Kleinraststätte Biegener Hellen, beidseitig an der A 12 - Raststätte bzw. Kleinraststätte Am Kahlberg, beidseitig an der A 13 - Tankstellen Waldeck, beidseitig an der A Tank- und Rastanlagen Fläming, beidseitig an der A 9 - Tank- und Rastanlagen Buckautal, beidseitig an der A 2 - Tank- und Rastanlagen Linumer Bruch, beidseitig an der A 24 - Tank- und Rastanlagen Walsleben, beidseitig an der A 24 und - Tank- und Rastanlagen Stolper Heide, beidseitig erreichbar an der A 111. Frage 2: Wie viele Lkw-Stellplätze stehen auf diesen Anlagen derzeit zur Verfügung und wie hoch erachtet die Landesregierung den tatsächlichen Bedarf? Zu Frage 2: Auf diesen Anlagen stehen derzeit 1335 Lkw-Stellplätze zur Verfügung. Nach Berechnungen gemäß den einschlägigen technischen Vorschriften, den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS), werden auf diesen Anlagen ca Lkw- Stellflächen benötigt. Frage 3: Welche Tank- und Rastanlagen entlang des Berliner Rings sollen nach derzeitiger Planung neu- bzw. ausgebaut werden und wie ist jeweils der konkrete Planungsstand? Zu Frage 3: Folgende Tank- und Rastanlagen sollen neu- bzw. ausgebaut werden: Tank- und Rastanlagen Michendorf-Süd Havelseen Briesetal Realisierungsstand - grundhafter Ausbau - rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss - Bau erfolgt zeitlich mit dem achtstreifigen Ausbau der A 10 - Neubau (Ersatz der Tankstellenprovisorien Wolfslake ) - Standortsuche erfolgt, Erstellung des technischen Entwurfs - Bereitstellung von Projektinformationen - Neubau - Vorplanungen, Standortsuche mit Bürgerdialog - ausgesetzt bis zum Vorliegen der aktualisierten Bedarfsabschätzung des Bundes

4 Seeberg Am Fichtenplan - Erweiterung der Anlagen - derzeit keine konkrete Objektplanung - Erweiterung der Anlagen - derzeit keine konkrete Objektplanung Frage 4 Wie viele neue Lkw-Stellplätze werden mit den jeweils geplanten neuen Tank- und Rastanlagen geschaffen? Zu Frage 4: Mit den geplanten Tank- und Rastanlagen Michendorf-Süd am Berliner Ring der A 10 werden 485 Lkw-Stellplätze neu geschaffen. Frage 5: Auf welcher konzeptionellen Planungsgrundlage beruht die Ausbauplanung der Tank- und Rastanlagen und welche Kriterien werden für diese Planung herangezogen? Zu Frage 5: Die konzeptionelle Grundlage ist das Gesamtkonzept des Bundes zur Ausstattung der Bundesautobahnen mit Nebenbetrieben. Ein Teil davon ist das Rastanlagenkonzept für das Land Brandenburg, das letztmalig im Jahr 2010 auf Grundlage der bundesweiten Erfassung der Lkw-Stellplätze auf den Rastanlagen an Autobahnen fortgeschrieben wurde. Diesem Konzept hat der Bund als Baulastträger der Bundesautobahnen und der Nebenanlagen zugestimmt. Den Stand der Technik für die Planung einer Rastanlage, von der Netzkonzeption über die Standortermittlung bis hin zur technischen Ausführung, dokumentiert das technische Regelwerk, die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS). Dieses wurde vom BMVBS bekannt gegeben und vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit dem Runderlass Nummer 9/2011 Verkehr vom 24. Mai 2011 für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt. Für die Planung von Tank- und Rastanlagen werden neben Vorgaben der Landes-, Regional- und Kommunalplanung die Kriterien aus dem Regelwerk herangezogen. Vorrangig sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - allgemeine Anforderungen, wie z. B. Abstände zwischen Rastanlagen, Lage im Umfeld (wie z. B. umliegende Wohnbebauung), Baugrundverhältnisse, spätere Erweiterbarkeit der Anlage - funktionale Anforderungen, wie z. B. Attraktivität der Lage für die Verkehrsteilnehmer, Abstand zu lärm- geruchs- oder staubintensiven Gewerbebetrieben, Vermeidung von Freileitungen - verkehrliche Anforderungen, wie z. B. Abstände zwischen Knotenpunkten - Anforderungen des Umweltschutzes, wie z. B. Flächeninanspruchnahme, Verbotstatbestände aus dem Umweltrecht - wirtschaftliche Anforderungen, wie z. B. Investitionsaufwand für medientechnische Erschließung.

5 Frage 6: Welche Abstände zwischen den jeweiligen Tank- und Rastanlagen entlang des Berliner Rings erachtet die Landesregierung bei der Neu- und Ausbauplanung als notwendig? Zu Frage 6: Rastanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, denn sie dienen der Erholung und Versorgung aller Verkehrsteilnehmer auf den Autobahnen. Insbesondere sind in regelmäßigen Abständen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhepausen für Lkw-Fahrer abzusichern. Unter Beachtung des geltenden technischen Regelwerkes sind vor diesem Hintergrund Regelabstände von 50 bis 60 km vorgeschrieben. Diese Abstände werden als notwendig erachtet. Frage 7: Welche konkreten Informationen, Veranstaltungen bzw. Dialogangebote gemäß dem Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung des Bundesverkehrsministeriums gab es bisher von Seiten der Landesregierung in den jeweiligen vom Neu- bzw. Ausbau der Tank- und Rastanlagen betroffenen Gemeinden? (Bitte tabellarisch für die jeweiligen Neu- und Ausbauvorhaben auflisten.) Zu Frage 7: Die Planungen der Tank- und Rastanlagen am Berliner Ring wurden weit vor Herausgabe des Handbuchs für eine gute Bürgerbeteiligung begonnen. Für die hier in Rede stehenden, am Berliner Ring vorhandenen bzw. geplanten Anlagen kann in Anbetracht der zum Teil mehr als zehn Jahre zurück liegenden Planungsarbeiten eine vollständige Übersicht der Abstimmungen, Bürgerbeteiligungen und Dialogangebote nicht geleistet werden. Die Antwort beinhaltet daher nur die derzeit in Planung befindlichen Anlagen Havelseen und Briesetal. Es ist gängige Praxis, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) bereits im Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte die Träger öffentlicher Belange beteiligt und deren Hinweise aufnimmt. Außerdem übermittelt der LS im Rahmen der Beteiligung zur Bauleitplanung der Gemeinden immer auch relevante Informationen zu Rastanlagen. Zu den Planungen für die Tank- und Rastanlagen Havelseen : 05/2011 Informationsaustausch mit der Gemeinde Wustermark zur Planung 09/2011 Präsentation der Vorplanung und Herleitung des Standortkonzeptes einschließlich der aktualisierten Variantenüberprüfung in der Gemeindeverwaltung Wustermark

6 05/2013 Vorgezogene öffentliche Beteiligung der Gemeindevertreter und Träger öffentlicher Belange in der Gemeindeverwaltung Wustermark Eine Projektinformation steht im Internetauftritt des LS unter zur Verfügung und wird dem Projektfortschritt im Sinne einer kontinuierlichen Information der Öffentlichkeit laufend angepasst. Zu den Planungen für die Tank- und Rastanlagen Briesetal : 11/1997 Hinweise auf Planungen für den Neubau von Tank- und Rastanlagen an der A 10 bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne der Gemeinden Birkenwerder und Hohen Neuendorf 07/2009 Erstes Informationsgespräch zwischen Vertretern der Bürgerinitiative (BI) A 10 Nord, AG Tank- und Rastanlagen und dem LS; Vorstellung der standortkonzeptionellen Überlegungen und des Planungsstandes; Beginn eines intensiven mehrjährigen Planungsdialoges zur Standortsuche zwischen kommunalen und Vertretern der BI sowie dem LS 01/2013 MIL hat die Fortsetzung des Planungsdialoges zur Standortfindung mit Blick auf die Einstellung der Planungen und die noch ausstehende Bedarfsabschätzung des Bundes für den Berliner Nordring bis auf weiteres ausgesetzt Frage 8: Welche möglichen Alternativen wurden dabei in den jeweils betroffenen Regionen bisher vorgeschlagen? Zu Frage 8: Zum Standort Havelseen : Es wurden mehrere Standortalternativen im Raum der bestehenden Tankstellen Wolfslake, im Bereich Priort und im Bereich südlich der Anschlussstelle Groß Kreutz untersucht. Ausführliche Informationen enthält die oben genannte Projektinformation des LS im Internet. Auf Anregung an der Planung Beteiligter, wie der Stadt Potsdam, dem Landkreis Havelland, dem Landesbauernverband und der WHB Marktfrucht GmbH, wurden Standortalternativen im Bereich der Anschlussstelle Potsdam-Nord an der A 10, Paaren im Glien (MAFZ) und die Erweiterung der in der Nähe des Ortes Priort bereits vorhandenen Parkplätze mit in die Betrachtungen einbezogen. Zum Standort Briesetal : Innerhalb eines 20 km langen Untersuchungsraumes zwischen der AS Oberkrämer und dem AD Pankow wurden anhand eines sogenannten Streckenbandes die in Frage kommenden Standorte entlang der A 10 entsprechend den Regularien des technischen Regelwerkes geprüft. Die von der BI eingebrachten Standortvorschläge wurden dabei ebenfalls bewertet.

7 Folgende Standortvorschläge hat die BI vorgelegt: - Gewerbegebiet Oranienburg - Bereich zwischen L 109 und Hobrechtsfelder Chaussee - Ausbau der Tankstellen Wolfslake - Standorte im Bereich der bisherigen Parkplätze Wolfslake - Standorte im Bereich Oberkrämer - zwischen Autobahndreieck Pankow und L 305, Nähe Gewerbegebiet - Bestandsparkplätze zwischen Autobahndreieck Pankow und Anschlussstelle Mühlenbeck - Nutzung der Tank- und Rastanlagen Stolper Heide. Im Ergebnis der bisherigen Standortbetrachtung im Rahmen der Vorplanung wird der Bereich zwischen den Autobahnkilometern 176,0 und 177,8 als der geeignetste Standort eingeschätzt. Frage 9: Welche Gründe werden dafür angeführt, die vorhandene und bei den Bürgern vor Ort akzeptierte Raststätte Wolfslake zu schließen und gleichzeitig durch einen neuen, in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindlichen Standort in Priort zu ersetzen? Frage 10: Welche Gründe bzw. Abwägungen sind für den geplanten Standort der Raststätte Havelseen in Priort zu Grunde gelegt worden? Zu Frage 9 und 10: Bei den Anlagen Wolfslake handelt es sich um provisorische Tankstellen, die in der Nachwendezeit im Zuge der A 10 auf den Abstellflächen für Militärflugzeuge der ehemaligen Flugbetriebsstrecke errichtet wurden. In derartigen Fällen soll mit dem Ersatzneubau regelgerechter, leistungsfähiger Nebenbetriebe eine deutliche Verbesserung der Versorgung der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der LKW-Fahrer, erreicht werden. Als wesentliche Gründe für den Ersatz der Tankstellenprovisorien Wolfslake sprechen: - das Erfordernis, die Abstände zu den benachbarten Tank- und Rastanlagen im Süden (A 9 und A 10) und im Westen (A 2) zu verringern und im Norden (A 24 und A 10) zu erhöhen, um eine ausgewogene und kontinuierliche Versorgung der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Lkw-Fahrer, zu gewährleisten, - der erhebliche investive Aufwand, den die Änderung der unzureichenden medientechnischen Erschließung der Tankstellenprovisorien (Wasser und Abwasser sind nicht an die kommunalen Netze angeschlossen) im Hinblick auf eine erforderliche Erweiterung zu Tank- und Rastanlagen erfordern würde, - dass der geplante Standort zwar nahe einer Ortslage liegt (medienseitige Erschließung wird erleichtert), dieses aber nicht zu lärmtechnischen Betroffenheiten der Anwohner führt, weil der Abstand zur Wohnbebauung ausreichend

8 ist und die Anlage mit einem Wall auch optisch gegenüber der Bebauung abgeschirmt werden kann. Frage 11: Welche konkrete Bedeutung hat der verkündete Planungsstopp an der geplanten Raststätte Briesetal für die weitere Planung der Tank- und Rastanlagen entlang des Berliner Rings? Zu Frage 11: Die konzeptionelle Grundlage zur Verbesserung der Lkw-Parksituation ist weiterhin das Rastanlagenkonzept für das Land Brandenburg im Gesamtkonzept des Bundes zur Ausstattung der Bundesautobahnen mit Nebenbetrieben. Zum Realisierungsstand wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 12: Inwiefern erachtet es die Landesregierung, infolge der aus Sicht der betroffenen Bürger in Priort noch zahlreichen unbeantworteten Fragen, für angezeigt, auch hier die weitere Planung bis zur Vorlage einer fundierten Bestandsaufnahme auszusetzen? Zu Frage 12: Den Planungen für die Tank- und Rastanlagen Havelseen am westlichen Berliner Ring der A 10 liegen andere örtliche und verkehrliche Bedingungen zugrunde, als den Planungen für die Tank- und Rastanlagen Briesetal am nördlicher Berliner Ring. Der westliche Berliner Ring hat einen höheren Fehlbestand an LKW-Parkständen als der nördliche Berliner Ring. Vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Regelabstände werden die Planungen des LS am westlichen Berliner Ring weitergeführt.

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