Tank- und Rastanlage March-Holzhausen. Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen 13. Juli 2015

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1 Tank- und Rastanlage March-Holzhausen Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen 13. Juli 2015

2 Gliederung 1. Bedarf einer Rastanlage an der A5 2. Standortuntersuchung 3. Private Autohöfe 4. Arbeitsgruppe Natur und Landschaft

3 Bedarf einer Rastanlage T + R Renchtal - West Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten Versorgungssystems für alle Verkehrsteilnehmer an den Autobahnen. T + R Mahlberg - West Offenburg T+K Schauinsland ist veraltet und kann den Bedarf nicht decken Freiburg T + R Bad Bellingen Teil 1: Bedarf einer Rastanlage Basel

4 Bedarf einer Rastanlage Weitere Gründe Die Zunahme des Schwerlastverkehrs wird laut der Prognose der Bundes aus dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2025 mit jährlich 2,2 % prognostiziert (gesamt bis 2025: 55%) wird laut der Detailuntersuchung des RPF aus dem Jahr 2013 mit jährlich 1,9 % prognostiziert Das prognostizierte Defizit an Lkw-Stellplätzen beträgt laut der Detailuntersuchung des RPF für die südliche A5 300 Stellplätze. Für den Bereich Freiburg hat das Bundesverkehrsministerium eine Stellplatzanzahl von 71 Stellplätzen vorgeben. Teil 1: Bedarf einer Rastanlage

5 Standortuntersuchung Insgesamt wurden eine Vielzahl an möglichen Standortortalternativen im Norden und im Süden Freiburgs untersucht. Im Bereich zwischen den n (AS) Freiburg-Mitte bis Freiburg-Süd wurden aufgrund eines Vogelschutzgebiet, eines FFH-Gebiets eines Landschaftsschutzgebiet, und eines ausgedehnten Gewässernetzes AS Freiburg - Mitte keine geeigneten Standorte gefunden. AS Freiburg - Süd

6 Standortuntersuchung T + R Renchtal - West Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht. Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass Offenburg Standorte südlich von Freiburg Mitte ein geringeres Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Norden Freiburgs aufweisen und damit nicht die wirtschaftlichen Kriterien für eine Tank- und Rastanlage erfüllen. AS Teningen AS Freiburg Nord: Kfz/ 24 h (SLV Lkw / 24h) AS Freiburg Mitte AS Bad Krozingen: Kfz/ 24 h (SLV Lkw / 24h) Freiburg T + R Bad Bellingen Basel

7 Standortuntersuchung T + R Renchtal - West Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht. Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass Offenburg sie zu nahe an der Rastanlage Bad Bellingen und dem privaten Autohof Bremgarten (insbesondere Standort Markgräflerland) liegen. Breisgau-West Freiburg Markgräflerland Autohof Bremgarten T + R Bad Bellingen Basel

8 Standortuntersuchung T + R Renchtal - West Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht. Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass Offenburg beim Standort Breisgau-West zusätzlich sehr problematische Baugrundverhältnisse vorliegen würden. Breisgau-West Freiburg T + R Bad Bellingen Basel

9 Standortuntersuchung T + R Renchtal - West Nördlich von Freiburg liegt im Bereich zwischen AS Teningen bis Freiburg-Mitte das höchste Verkehrskaufkommen vor und damit ergibt sich Offenburg der höchste Bedarf an Lkw-Stellplätzen und der höchste Bedarf an Rastmöglichkeiten für die weiteren Verkehrsteilnehmer. AS Teningen AS Freiburg Nord: Kfz / 24 h (SLV Lkw / 24h) AS Freiburg Mitte AS Bad Krozingen: Kfz/ 24 h (SLV Lkw / 24h) Freiburg T + R Bad Bellingen Basel

10 Standortuntersuchung Auswahl des Untersuchungsraums Nimburg AS Teningen Das Bundesverkehrsministerium hat den Untersuchungsraum auf den Bereich zwischen der AS Freiburg Mitte und der AS Teningen festgelegt. Detaillierte Standortuntersuchung von der AS Freiburg Mitte bis zur AS Teningen Untersuchungsraum Länge: 9 km Breite: 600 m March Reute AS Freiburg Nord Umkirch AS Freiburg Mitte

11 Auswahl des Standorts Schritt 1 Umfassende Analyse des Untersuchungskorridors hinsichtlich der Belange des: Naturschutzes Wasserschutzes Städtebaus und der Raumordnung Verkehrs Überlagerung der Belange Schritt 2 Abwägung aller Belange der einzelnen Planungsgebiete Schritt 3 Festlegung des Vorzugsstandorts

12 Belange des Naturschutzes zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete) Naturschutzgebiete 23 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete 26 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope 30 BNatSchG, 32 NatSchG BW

13 Belange des Wasserschutzes Wasserschutzgebiete nach 51 WHG Grundwasserschonbereiche Überschwemmungsgebiete

14 Belange des Städtebaus und der Raumordnung Städtebau Wohngebiete nach 4 BauNVO Gewerbegebiet nach 8 BauNVO Mischgebiete nach 6 BauNVO Nebenanlagen der Autobahn nach 1 Abs.4 Nr.4 FStrG Raumordnung Regionaler Grünzug nach dem Regionalplan Südlicher Oberrhein Grünzäsur nach dem Regionalplan Südlicher Oberrhein

15 Belange des Verkehrs Gewährleistung der Verkehrssicherheit an den Zu- und Abfahrten der n nach 3 Abs.1 FStrG

16 Gesamtdarstellung der Flächennutzungen Überlagerung aller relevanten Kriterien Abwägung der Belange untereinander Festlegung möglicher Standorte

17 Standorte der vertieften Untersuchung Nimburg Teningen Glotterbach Kaiserstuhl Reute March Buchheim March Freiburg-Nord Schauinsland-Nord Schauinsland-West Umkirch Neumatt Freiburg-Mitte

18 Teningen Standort Glotterbach Nimburg + - verkehrlich günstig vor AS FR Mitte Standort Schauinsland als zusätzlicher Lkw-Parkplatz Abstand vorhandene Wohnbebauung: Glotterbach Reute 500 m (Nimburger Str., Bottingen) FFH-Gebiet benachbart (Schobbach) 32-Biotope Wasserschutzgebiet Zone III Regionaler Grundwasserschonbereich Buchheim March Freiburg-Nord Vorrangbereich für Überschwemmungen Regionaler Grünzug Umkirch Freiburg-Mitte

19 Teningen Standort Kaiserstuhl Nimburg + - verkehrlich günstig vor AS FR Mitte Standort Schauinsland als zusätzlicher Lkw-Parkplatz Abstand vorhandene Wohnbebauung: ca. 320 m (Waldstraße, Holzhausen) Kaiserstuhl Reute FFH-Gebiet benachbart (Schobbach) 32-Biotope Wasserschutzgebiet Zone III Regionaler Grundwasserschonbereich Buchheim March Freiburg-Nord Vorrangbereich für Überschwemmungen Regionaler Grünzug Hochspannungsleitung (3 Hochspannungsmasten) Umkirch Freiburg-Mitte

20 Standort March Nimburg Teningen + keine Schutzgebiete und Vorrangflächen betroffen verkehrlich günstig vor AS FR Mitte - Standort Schauinsland als zusätzlicher Lkw-Parkplatz Abstand vorhandene Wohnbebauung: Reute ca. 320 m (Nächstmatten, Holzhausen) teilweise verträglich mit geplantem Gewerbegebiet March Buchheim March Freiburg-Nord 32-Biotope unmittelbare Nähe zur AS Freiburg- Nord Umkirch Freiburg-Mitte

21 Standort Schauinsland-Nord Nimburg Teningen + verkehrlich günstig vor AS FR Mitte teilweise bundeseigene Fläche - Abstand vorhandene Wohnbebauung: Reute ca. 140 m (Kandelblickstraße, Hochdorf) Abstand geplante Wohnbebauung: ca. 80 m ( Fläche Nr.1, FNP 1999, Hochdorf) Landschaftsschutzgebiet Buchheim March Freiburg-Nord 32-Biotope Grünzäsur Schauinsland-Nord schwierige Topographie Umkirch Freiburg-Mitte

22 Teningen Standort Schauinsland-West Nimburg + - verkehrlich günstig vor AS FR Mitte teilweise bundeseigene Fläche Abstand vorhandene Wohnbebauung: unmittelbar (Kandelblickstraße, Reute Hochdorf) Abstand geplante Wohnbebauung: unmittelbar ( Fläche Nr.1, FNP 1999,, Hochdorf) Landschaftsschutzgebiet 32-Biotope Buchheim March Freiburg-Nord Grünzäsur schwierige Topographie Schauinsland-West Umkirch Freiburg-Mitte

23 Teningen Standort Neumatt Nimburg + verkehrlich günstig vor AS FR Mitte keine Wohnbebauung betroffen Standort Schauinsland als zusätzlicher - Lkw-Parkplatz Vogelschutzgebiet Mooswälder Reute Landschaftsschutzgebiet Mooswald 32-Biotope Wasserschutzgebiet March Umkirch Buchheim March Freiburg-Nord regionaler Grünzug Umkirch Neumatt Freiburg-Mitte

24 Vorteile des Standorts March Im Vergleich zu den anderen Standorten Teningen sind keine europäischen Vogelschutzgebiete betroffen, sind FFH-Gebiete nur unerheblich betroffen, gibt es keine artenschutzrechtliche Ausnahmetatbestände, sind die Eingriffe in das Grundwasser vertretbar, sind keine raumordnerischen Vorranggebiete betroffen, sind keine Vorrangflächen des Hochwasserschutzes, sind keine baulichen Zwangspunkte vorhanden, der Standort städtebaulich noch vertretbar. Buchheim March March Reute Freiburg-Nord Umkirch Vorzugsstandort March Freiburg-Mitte

25 Private Autohöfe sind keine Alternative der Bund plant, baut und unterhält das Versorgungsnetz selbstständig, Abweichung nur dann, wenn keine Versorgung möglich ist (z.b. aus topographischen Gründen), diese Voraussetzungen liegen an der A5 nicht vor es gibt keine rechtlichen Bindungen oder Betriebspflichten für den Betreiber, sie sind nicht insolvenzsicher, die Benutzung ist in den meisten Fällen nicht kostenfrei (Lkw-Stellplatz ca. 10 ), Probleme zu betrieblichen Regelungen (Winterdienst, Beschilderung) können auftreten. T + R Renchtal - West T + R Mahlberg - West Shell Autohof Kappel-Grafenhausen T + K Schauinsland Freiburg Esso Autohof Bremgarten Offenburg Esso Autohof Bauer Shell Autohof Herbolzheim Die Beseitigung des Parkplatzmangels für Lkw hat somit vorrangig auf den Rastanlagen des Bundes zu erfolgen. (Ergänzungen des Versorgungsnetzes durch private Autohöfe sind möglich) Teil 3 : Private Autohöfe Basel T + R Bad Bellingen

26 Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 1. Arbeitstreffen am 15.Dez 2015 Arbeitskarte des Workshops

27 Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 2. Arbeitstreffen am 23.Juli 2015 Aus den Arbeitsgruppen in den LBP bzw. Planung übernommene Vorschläge Naherholungs(rund)wege wieder herstellen Pufferstreifen um die T+R Anlage Anlage von Gewässerrandstreifen Eichmattenbach, Krebsbächle, Schobbach Nistkästen Anlage und Pflege von Streuobstwiesen Entwässerungskonzept (Retention/Naturschutz) Diese Vorschläge werden z.z. noch geprüft Wiederherstellung der Durchgängigkeit von bestehenden Durchlässen Diese Vorschläge wurden nicht übernommen Vorschläge aus dem Managementplan FFH-Gebiet Schobbach-Mooswald Teil 4 : Arbeitsgruppe Natur und Landschaft

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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