Tarifvertragsparteien
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- Inken Kirchner
- vor 9 Jahren
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1 2 Die Tarifpolitik 2.1 Die gesetzliche Grundlagen für Tarifautonomie In Deutschland schließen sich viele Arbeitnehmer (AN) zu Gewerkschaften und viele Arbeitgeber (AG) zu AGVerbänden zusammen. Dies geschieht auf der Grundlage des durch Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Koalitionsrechts: Grundgesetz Artikel 9: Vereinigungsfreiheit Folie... (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einzuschränken oder zu behindern versuchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.... Ein Tarifvertrag kommt durch freie Vereinbarungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien (auch: Tarifpartner oder Sozialpartner) zustande. Tarifvertragsparteien Folie auf Arbeitnehmerseite auf Arbeitgeberseiter Folie Einzelgewerkschaften Dt. Christ Landes Arbeits Bundes ein im DGB: Angest. licher vereini gemein ver einzelne IG Metall, IG gewerkschafschafts Gewerkgungeschaftebände r AG der AG der (z. B. Chemie, Papier, Keramik, IG Bau, (DAG) bund Verbände Bundesverbände Werk) das VW Steine, Erden, IG Druck und Papier, IG (CGB) Textil u Bekleidung Der DGB und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände treten nicht als Tarifvertragspartner auf. Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 71
2 Als Sozialpartner handeln die Gewerkschaften und AGVerbände eigenverantwortlich für alle Wirtschaftszweige, Beschäftigungsgruppen und Regionen verbindliche Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen und Löhne aus. Dabei sind sie aber an staatliche Rechtssätze (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzbestimmungen, Kündigungsschutzgesetz) gebunden. Damit nehmen sie Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Der Staat darf sich nicht in diese Verhandlungen einmischen. Die Tarifautonomie wird durch das Grundgesetz geschützt. Folie Die Sozialpartner Folie Arbeitnehmerorganisationen in Dtld., 2002, Zahlenbilder Seit Mitte des 19. Jahrhunderts schlossen sich die Arbeitenden in Vereinigungen zusammen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Folie Gewerkschaftlicher Organisationsgrad der Arbeitnehmer Folie Arbeitgeber Nach dem Crimmitschauer Textilarbeiterstreik von 1903/04 schlossen sich zahlreiche, noch zersplitterte AGOrganisationen in zwei Dachverbänden zusammen, aus denen 1913 die Vereinigung der Deutschen AGVerbände hervorging. Im Herbst 1918 bildeten die AGVerbände und die Gewerkschaften die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen AG und AN Deutschlands. Dies bedeutete einen Durchbruch zur Koalitionsfreiheit, zum Tarifvertragswesen und zur gegenseitigen Anerkennung als Interessenvertreter der AN und AG wurden alle AGVerbände und Gewerkschaften aufgelöst. Am wurde die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Arbeitgeberdachorganisation gegründet, die Ende der 50er Jahre in die heutige Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände überging. Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 72
3 Wichtigstes Betätigungsfeld der Interessenvertretungen der AN und AG ist der Abschluss von Tarifverträgen. Gemäß Tarifvertragsgesetz 1, Absatz 1 regeln die Tarifverträge die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien,... den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen,... betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Tarifverhandlungen werden auf Bundesebene, auf regionaler Ebene oder unternehmensbezogen durchgeführt. Auf Arbeitnehmerseite dürfen nur Gewerkschaften Tarifverträge abschließen. zum Schutz der Arbeitnehmer Gewerkschaften handeln in den Flächentarifverträgen Mindestbedingungen für die Regelung der Arbeitsverhältnisse aus, um zu verhindern, dass sich Arbeitsuchende beim Anbieten ihrer Arbeitskraft gegenseitig unterbieten.... Betriebsräte unter Druck geraten und Vereinbarungen unterschreiben, die zum Sozialdumping führen. Der Bundesarbeitsminister kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss (in dem die Spitzenverbände der AN und AG vertreten sind) Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Folie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Plakat zum 1. Mai 1894 Folie Plakat zum 1. Mai 1921 Folie Chronik der Streikziele Artikel Kleine Tarifgeschichte der Metallindustrie Folie Plakat zum 1. Mai 1956: Samstags gehört Vati mir Folie Vom Lohn leben Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 73
4 51.) Welchen Zweck verfolgt das Arbeitsrecht? 52.) Was versteht man unter Koalitionen im Sinne des Arbeitsrechts? Welches Ziel haben sie? 53.) Was versteht man unter Tarifautonomie? 54.) Was versteht man unter negativer Koalitionsfreiheit? Warum ist sie wichtig? 55.) Nennen Sie Vor und Nachteile des Industrie und Berufsverbandsprinzips! Industrieverbandsprinzip Berufsverbandsprinzip Vorteile Nachteile Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 74
5 56.) Was versteht man unter Tarifautonomie? 1 Das Recht der Arbeitgeber, übertarifliche Löhne zu zahlen. 2 Die Abhängigkeit der Lohnerhöhung von der Steigerung des Bruttosozialproduktes. 3 Die Pflicht der Arbeitgeber, mindestens Tariflohn zu zahlen. 4 Das Recht der Tarifvertragsparteien, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung abzuschließen. 5 Das Recht der Gewerkschaften, einen Streik auszurufen. Bank, Wi 97, WiSo 17: 57.) Was versteht man im Tarifrecht unter Tarifautonomie? 1 Kommt es nach dem Auslaufen eines Tarifvertrages zu keiner neuen Vereinbarung, muss eine Zwangsschlichtung durch die Regierung herbeigeführt werden. 2 Jeder AN kann mit seinem AG einen Einzelarbeitsvertrag vereinbaren Unter Tarifautonomie versteht man die staatliche Ermächtigung für die Tarifparteien, die Mitbestimmung in allen Unternehmen eigenständig zu regeln. Ohne staatliche Mitwirkung können die Tarifparteien für alle Wirtschaftszweige und Beschäftigungsarten verbindliche Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen treffen. AG und AN können sich zu eigenen Verbänden zusammenschließen, deren wesentliche Aufgabe es ist, die jeweiligen Interessen zu wahren. 58.) Wer sind die Tarifvertragsparteien? 1 Arbeitgeber und Betriebsrat 2 einzelne Arbeitnehmer und einzelne Arbeitgeber 3 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände 4 Gewerkschaften und der Bundesminister für Arbeit 5 Unternehmen und Industrie und Handelskammern Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 75
6 59.) Welche Aussage über die Gewerkschaft ist richtig? Die Gewerkschaften sollen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhindern. Gewerkschaften treten bei Tarifverhandlungen dafür ein, dass die AN mit ihrem Einkommen am Wirtschaftswachstum beteiligt werden. Bei Gewerkschaften zwischen AG und AN dürfen die Gewerkschaften nur in bestimmten Ausnahmefällen Rechtsschutz und Rechtshilfe gewähren. 4 Gewerkschaft muss bei Betriebsvereinbarungen vorher gehört werden. 5 Die Dachorganisation aller Gewerkschaften ist der DGB. 60.) Welcher Sachverhalt beschreibt einen Verstoß gegen die Tarifautonomie? Die Tarifpartner vereinbaren nach Vorschlag eines Schlichters einen neuen Tarifvertrag. Die Gewerkschaft ruft nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zur Urabstimmung auf. Der Bundeswirtschaftsminister appelliert an die Tarifparteien, bei den Tarifverhandlungen die gesamtwirtschaftliche Lage zu beachten. Die Bundesregierung setzt nach wochenlangen Arbeitskämpfen eine Anhebung der Löhne um 4 % fest. 5 Der AGVerband erklärt die Tarifverhandlungen für gescheitert. 61.) Welche Organisationen bzw. Institutionen sind Vertragsparteien von Tarifverträgen? 1 Das Arbeitsamt und die Gewerkschaften 2 Die Arbeitgeberverbände und die Betriebsversammlung 3 Das Bundeswirtschaftsministerium und die Gewerkschaften 4 Die Industrie und Handelskammern und die Arbeitgeberverbände 5 Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften Unterrichtshilfe zum Stoffgebiet Das Arbeitsrecht, Seite 76
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
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1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen
1.1 (1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt.
1 Tarifvertrag 1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt. 2. In welchem Jahr wurde das Tarifvertragsgesetz (TV) eingeführt?
Arten von Tarifverträgen
2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft
Ein Tarifvertrag kommt durch freie Vereinbarungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien (auch: Tarifpartner oder Sozialpartner) zustande.
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb.1 Die gesetzlichen Grundlagen für Tarifautonomie In Deutschland schließen sich viele Arbeitnehmer (AN) in Gewerkschaften und viele Arbeitgeber (AG) in AG-Verbänden
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1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1(1) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
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