Tarifvertragsrecht Ein Überblick
|
|
|
- Johannes Gerber
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tarifvertragsrecht Ein Überblick Inhaltsverzeichnis I. Tarifvertrag... 2 II. Funktionen eines Tarifvertrages Schutzfunktion Friedensfunktion Ordnungsfunktion Verteilungsfunktion... 2 III. Arten der Tarifverträge... 3 IV. Abschluss von Tarifverträgen... 3 V. Inhalt von Tarifverträgen... 4 VI. Tarifzuständigkeit Normenhierarchie: Möglichkeit der Abweichung von Tarifnormen... 6 VII. Tarifgebundenheit ( 3 Abs. 1 TVG)... 6 VIII. Tarifgeltung ( 4 Abs. 1 TVG)... 7
2 I. Tarifvertrag Ein Tarifvertrag besteht aus einem schuldrechtlichen ( 145 ff. BGB) und einem normativen Teil (mit Gesetzeskraft, laut h.m. Gesetz im materiellen Sinne). II. Funktionen eines Tarifvertrages Ein Tarifvertrag hat die folgenden Funktionen: 1. Schutzfunktion Unabdingbare Mindestarbeitsbedingungen, es darf nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden 2. Friedensfunktion Bezüglich der Friedenspflicht ist die absolute und relative Friedenspflicht zu unterscheiden. absolute ~: keinerlei Arbeitskämpfe relative ~: keine Arbeitskämpfe zumindest wegen des tariflich geregelten Inhalts 3. Ordnungsfunktion Richtigkeitsgewähr in Arbeitsverträgen wird gelegentlich auf Tarifverträge Bezug genommen, auch wenn diese keinem Tarifvertrag unterliegen. 4. Verteilungsfunktion Ein Tarifvertrag enthält Lohnregelungen, wie Höhe des Lohns, Verhältnis der Löhne untereinander, Vergütungsgruppen etc.
3 III. Arten der Tarifverträge Zur Vervollständigung werden nachfolgend die Arten von Tarifverträgen genannt: Manteltarifverträge, zum Beispiel: TVöD Lohntarifverträge, zum Beispiel: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung Lohnrahmentarifverträge, zum Beispiel: Lohnrahmentarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie Verbandstarifvertrag: Diese Form ist typisch für die Bundesrepublik Deutschland. Haustarifverträge: für einzelne Unternehmen IV. Abschluss von Tarifverträgen Wirksamkeitsvoraussetzungen/-anforderungen Schriftform ( 1 Abs. 2 TVG) o 126 BGB, trägt dem normativen Charakter der tariflichen Regelungen Rechnung Tariffähigkeit ( 2 TVG) o Jeder einzelne Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften Voraussetzungen einer tariffähigen Organisation: Koalition im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG Freiwilliger Zusammenschluss
4 Soziale Mächtigkeit Fähigkeit den sozialen Gegner unter Druck setzen zu können Überbetriebliche Organisation Auf Dauer angelegt Gegnerfreiheit Unabhängigkeit von Staat, Kirche und Parteien Demokratische Willensbildung Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Des Weiteren ist auf der Seite der Arbeitnehmervereinigung folgendes relevant: Ausreichend große Mitgliederzahl Hat bereits Tarifverträge abgeschlossen V. Inhalt von Tarifverträgen Zulässiger Inhalt eines Tarifvertrages Schuldrechtlicher Teil: Durchführungspflicht o getroffene Vereinbarungen müssen von Tarifparteien selbst umgesetzt werden Friedenspflicht o Keine Kampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung) o h.m.: absolute Friedenspflicht muss gesondert vereinbart werden Einwirkungspflicht
5 o mit verbandsrechtlichen Mitteln auf die Mitglieder einwirken den Tarifvertrag einzuhalten Normativer Teil: Abschlussnormen o Wiedereinstellungspflichten oder ein tarifliches Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge Inhaltsnormen o Regelungen zur Länge der Arbeitszeit, Überstunden, Lohn, Zulagen, Urlaub, Sonderurlaub, betriebliche Altersvorsorge, etc. Beendigungsnormen o Regelungen über tariflichen Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Befristungen, etc. Betriebliche und Betriebsverfassungsrechtliche Normen Normen über gemeinsame Einrichtungen (vgl. 4 Abs. 2 TVG) VI. Tarifzuständigkeit Wo und für wen gelten Tarifverträge? Die Tarifzuständigkeit beschreibt die satzungsmäßig festgelegte Befugnis eines tariffähigen Verbandes, Tarifverträge in einem bestimmten räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich abzuschließen. 1. Normenhierarchie: Gemeinschaftsrecht Verfassungsrecht Gesetze Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag, Gesamtzusage, Betriebliche Übung
6 2. Möglichkeit der Abweichung von Tarifnormen Zwingende Regelungen Von den tariflichen Bestimmungen kann nur dann abgewichen werden, wenn die Abweichung gestattet ist (sog. Öffnungsklausel) oder wenn die Regelung eine Abänderung zugunsten des Arbeitnehmers enthält. Öffnungsklauseln 4 Abs. 3 TVG gestattet eine Abweichung vom Tarifvertrag oder eine ergänzende Regelung. Sie müssen einen klaren und eindeutigen Regelungsinhalt haben. Oftmals zur Beschäftigungssicherung eingeführt. Günstigkeitsprinzip Abweichung von den tariflichen Vorschriften, wenn Arbeitnehmer durch die einzelvertragliche Regelung besser gestellt ist. VII. Tarifgebundenheit ( 3 Abs. 1 TVG) Die beiderseitige Tarifgebundenheit (kongruente Tarifbindung) ist die Voraussetzung für die normative Wirkung eines solchen Vertrages. Arbeitgeber: Verbandsmitgliedschaft Arbeitnehmer: Mitglied einer Gewerkschaft Die Tarifbindung beginnt sobald alle Voraussetzungen der beiderseitigen Tarifbindung vorliegen. Dann entfaltet der Vertrag eine unmittelbare und zwingende Wirkung.
7 Die Tarifbindung verfällt in folgenden Tatbeständen: Ende des Tarfivertrages Tod des Verbandsmitglieds Verbandswechsel Arbeitgeberwechsel durch Betriebsübergang ( 613a BGB) Beendigung der Verbandsmitgliedschaft (Möglichkeit des Arbeitgebers sich unerwünschten Tarifverträgen zu entziehen Verbandsflucht ) VIII. Tarifgeltung ( 4 Abs. 1 TVG) Persönlicher Geltungsbereich - Für wen gilt der Tarifvertrag? Grundsatz: alle Arbeitnehmer! (Arbeitnehmerbegriff) Räumlicher Geltungsbereich In welcher Region entfaltet Tarifvertrag seine Wirkung? Bundesland, Stadt,, Haustarifvertag Fachlicher Geltungsbereich Industrieverbandsprinzip ->besonders Fachwissen, Sachkunde der Besonderheiten Zeitlicher Geltungsbereich - Laufzeit Während der Laufzeit gilt nach 4 Abs. 1 TVG die unmittelbare und zwingende Wirkung - Nachwirkung ( 4 Abs. 5 TVG) Welche Regelungen gelten, wenn die Laufzeit des TV endet oder der TV gekündigt wird? Disposivität der tariflichen Regelungen:
8 Regelungen des TV gelten weiter, bis neue Abmachung getroffen wird Inhalt des TV während der Nachwirkung dispositiv (abdingbar) andere Abmachung kann auch niederen Ranges sein Zweck der Nachwirkung: Vermeidung tarifloser Zeiten Schutz des Status quo der Arbeitsverhältnisse, welche einem TV unterlagen Nachbindung (kann sich sehr lange hinziehen) Ausschluss der Nachwirkung? Zulässig!!! Man macht dies oftmals für bestimmte Teile eines Tarifvertrages Rückwirkung von Tarifverträgen Zweck von Rückwirkungen: Vermeidung tarifloser Zeiten Belastende Rückwirkung: Grundsätze der Rückwirkung von Gesetzen sind anzuwenden, da tarifvertragliche Regelungen normativen Charakter aufweisen Überschneidung der Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge Tarifkonkurrenz
9 Beide Parteien des Arbeitsvertrages werden von der unmittelbaren und zwingenden Wirkung mehrerer Tarifverträge erfasst Mehrere Tarifverträge einer Gewerkschaft finden auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung! Auflösung von Tarifkonkurrenzen: Ordnungsprinzip, lex specialis derogat lex generalis Tarifpluralität Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers wird von mehreren TV (unterschiedlicher Gewerkschaften) erfasst, der Arbeitnehmer ist nur an einen dieser TV gebunden Auflösung von Tarifpluralitäten: Mehrere Tarifverträge in einem Betrieb zulässig - Sonst Verstoß gegen die positive Koalitionsfreiheit. Gefahr: ständig Arbeitskämpfe im Betrieb, da keine Eindeutigkeit, welcher Tarifvertrag Anwendung findet!
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen
1.1 (1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen 1.1 (1) Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht
Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen
Tarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1(1) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 3: Die B-AG (B), ein Unternehmen der Metallindustrie mit nur einem Betrieb, war
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 3: Die B-AG (B), ein Unternehmen der Metallindustrie mit nur einem Betrieb, war
Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema -
Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - I. Wirksamer Tarifvertrag 1. Vertragsschluss nach 145 ff. BGB 2. Tariffähige Parteien 3. Zulässiger Vertragsinhalt 4. Tarifzuständigkeit 5. Schriftform
Tarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2010/2011 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 2: Die B-GmbH, ein Unternehmen der Dienstleistungsbranche, war bis zu ihrem wirksamen
M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
Tarifverträge. Was ist ein Tarifvertrag?
Tarifverträge Was ist ein Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien schriftlich und enthält Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis, sowie betriebliche oder
Vorlesung Kollektivarbeitsrecht I KoalitionsR, TarifR, ArbeitskampfR
Vorlesung Kollektivarbeitsrecht I KoalitionsR, TarifR, ArbeitskampfR Wintersemester 2011/2012 Prof. Dr. Volker Rieble www.zaar.uni-muenchen.de Vorlesungsgrobgliederung I. Einführung II. Recht der Koalitionen
Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. iur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 6., völlig neubearbeitete und erweiterte
Arten von Tarifverträgen
2.2 Die Arten und die Inhalte von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge (Vertrag zwischen Gewerkschaft
TARIFRECHT. Prof. Dr. Stephan Moll. Tarifrecht. Prof. Dr. Stephan Moll
TARIFRECHT 1 Streitfragen des s 1/2 Flucht aus dem Flächentarifvertrag Flexibilisierung des s durch betriebliche Regelungsmodelle: Wegfall bzw. Änderung der Sperrwirkung des 77 Abs. 3 BetrVG Änderung des
Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
Bernd Waas Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 1 Einleitung 12 Erstes Kapitel: Die Tarifkonkurrenz 2 Umfang der Problematik
Grundlagen des Tarifrechtes
Grundlagen des Tarifrechtes Erläuterungen zu Begriffe aus dem Tarifrecht 1 Verfassungsgrundlage des Tarifsystems Grundgesetz Artikel 9: Vereinigungs-und Koalitionsfreiheit Das Recht, zur Wahrung und Förderung
Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Assessor Thomas Breyer Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.
1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt.
1 Tarifvertrag 1. Was ist ein Tarifvertrag? Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien, auch Tarifvertragsparteien genannt. 2. In welchem Jahr wurde das Tarifvertragsgesetz (TV) eingeführt?
Tarifvertrag und Betriebsübergang
Bernd Waas Tarifvertrag und Betriebsübergang Die Fortgeltung tarifvertraglicher Regelungen im Fall des Betriebsübergangs gem. 613a Abs. 1 S. 2-4 BGB Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
Prof. Dr. Stephan Weth Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2009, Seite 1. Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2009, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.
Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - Tarifbindung/Tarifgeltung ( 3 I TVG)
Der Anspruch aus einem Tarifvertrag - Prüfungsschema - I. Wirksamer Tarifvertrag 1. Vertragsschluss nach 145 ff. BGB 2. Tariffähige Parteien ( 2 I TVG) 3. Tarifzuständigkeit 4. Schriftform ( 1 II TVG)
Betriebsvereinbarung. 77 BetrVG
Betriebsvereinbarung. 77 BetrVG I. Begriff Schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Regelung von Rechten
Arten von Tarifverträgen
2.2 Die Arten, Inhalte und Geltungsbereiche von Tarifverträgen 2.2.1 Die Arten von Tarifverträgen Folie Tarifverträge Aus Sicht des Abschlusses der Tarifverträge unterteilt man in - Verbandstarifverträge
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht im WS 2015/16 Zeit der Veranstaltung: dienstags,
Jetzt geht s los: Tarifverträge für Calypso- Bad Saarbrücken
Jetzt geht s los: Tarifverträge für Calypso- Bad Saarbrücken Tarifliche Sicherheit = gesetzlicher Schutz! Juristische Stellung von Tarifverträgen Juristische Stellung von Tarifverträgen im Rechtssystem
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Grundbegriffe des Arbeitsrechts Eine Einführung an Hand von Fällen von Dr. jur. HANS BROX Bundesverfassungsrichter a. D. Professor der Rechte an der Universität Münster 8., verbesserte Auflage Verlag W.
Kollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen
Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Tarifautonomie 9 Abs. 3 GG Recht zur Gewerkschaftsbildung Tarifvertragssystem als System kollektiver Selbsthilfe Tarifverträge mit Normativcharakter
Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB
Antje Skuderis Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015
Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015 Fall 6: Verhältnis Betriebsvereinbarung zur Tarifautonomie Die B-AG führt in Bayern ein Unternehmen der Metallindustrie, ist aber nicht Mitglied
Die Delegation tariflicher Rechtsetzungsbefugnisse
Die Delegation tariflicher Rechtsetzungsbefugnisse Von Dr. Thomas Baumann Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 15 I. Der Anlaß zur Untersuchung: die Tarifverträge zur Arbeitszeitverkürzung
Tarifverhandlungen in Deutschland
Tarifverhandlungen in Deutschland September 2001 IG Metall Abt. Internationales Susanne Karch 1 Rechtliche Grundlage Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik
Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
wt 4, Tarifvertragsgesetz mit Durchführungs- und Nebenvorschriften KOMMENTAR herausgegeben von DR. HERBERT WIEDEMANN 7., neubearbeitete Auflage
Tarifvertragsgesetz mit Durchführungs- und Nebenvorschriften KOMMENTAR herausgegeben von DR. HERBERT WIEDEMANN 7., neubearbeitete Auflage DR. HARTMUT OETKER Universitätsprofessor Universität zu Kiel Richter
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. C. Tarifvertragsrecht Überblick I. Inhalt und Parteien des Tarifvertrags II.
Kollektives Arbeitsrecht - Tarifvertrag
Kollektives Arbeitsrecht - Tarifvertrag Quellen: IG-Metall FH-Deggendorf Verdi Reiser Arbeitsrecht -was ist das? Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) Dient
TARIF- UND ARBEITSKAMPFRECHT
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Freie Universität Berlin Fachbereich Rechtswissenschaft Schwerpunktbereich 4: Arbeits- und Versicherungsrecht Unterschwerpunkt 2: Kollektives Arbeitsrecht TARIF-
Dienstvereinbarungen. Thomas Schmitz. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dienstvereinbarungen Thomas Schmitz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsnatur Eine Dienstvereinbarung ist ein schriftlicher, privatrechtlicher Vertrag, der für eine Einrichtung des Rechtsträgers
Inhaltsübersicht. Erster Teil: Einführung in das System des kollektiven Arbeitsrechts
Leseprobe Inhaltsübersicht Seite Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 2. Auflage 2009.................... V Inhaltsverzeichnis............ XIII Abkürzungsverzeichnis........XXXIII Literaturverzeichnis...........
Tarifvertragsgesetz: TVG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 1 Tarifvertragsgesetz: TVG Kommentar von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. H. Oetker, Prof. Dr. Rolf Wank, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Alfred Hueck, Hans Carl Nipperdey,
Dreiseitige Vereinbarungen
Bonner Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit 7 Dreiseitige Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat Bearbeitet von
Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 2.3.2017 Gültig ab: 1.2.2017 Kündbar zum: 31.1.2019 Frist: 2 Monate Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen
Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 13.11.2014 Gültig ab: 01.11.2014 Kündbar zum: 31.01.2017 Frist: 2 Monate Zwischen
Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats
Armin Lange Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats PETER LANG Europäischer \fertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung 15 A. Problemstellung 15 B. Abgrenzung des Themas
Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel
Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung
Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst 1EINFÜHRUNG
Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst 1EINFÜHRUNG 1.1 ENTWICKLUNG DES TARIFRECHTS 1.1.1 AUSGANGSLAGE Der Tarifvertrag ist das Ergebnis der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert.
Sie muss frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein und das geltende Tarifrecht anerkennen. [ 2 ]
TK Lexikon Arbeitsrecht Gewerkschaft Arbeitsrecht 1 Tariffähigkeit HI726936 HI2330620 Tariffähig und damit Gewerkschaften sind nur solche Arbeitnehmervereinigungen, die im äußersten Fall auch zum Streik
Durchblick Tarifvertrag
Durchblick Tarifvertrag Einführung in Tarifrecht und Tarifverhandlungen 2013-04-16 Ver.di Jugend Daniel Herold Genereller Zwang besser als individuelle Regelungen? Warum überhaupt Tarifverträge? 2 Warum
Der Ausschluss der Tarifbindung Vorteile - Nachteile - Konsequenzen Stand 9/1999
EHV Merkblatt Der Ausschluss der Tarifbindung Vorteile - Nachteile - Konsequenzen Stand 9/1999 Inhalt Vorbemerkung 1 I. Was bedeutet Tarifbindung? 1 II. Wie entsteht Tarifbindung? 1 1. Mitgliedschaft in
Tarifbindung - das unbekannte Wesen
Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des
Tarifvertrag. (TV Gehalt/Ost) vom 1. Juni Geltungsbereich
Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 1. Juni 2018 Zwischen
Betriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und
1. Das BetrVG ist in allen inländischen Betrieben anwendbar, die einen privatrechtlichen Rechtsträger haben und einen über einen Betriebsrat verfügen. In den Betrieben müssen dazu mindestens 5 wahlberechtigte
Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der
Sachbereich: Grundlagen
Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.
Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung
Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung IGEL Verlag Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit Eine kritische Auseinandersetzung 1.Auflage 2009
Vom Pflegemindestlohn bis zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen - arbeitsmarktpolitische Entwicklungen in der Pflegebranche
Vom Pflegemindestlohn bis zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen - arbeitsmarktpolitische Entwicklungen in der Pflegebranche bpa Arbeitgeberverband e.v. Was tut der bpa Arbeitgeberverband e.v. für seine
Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV
Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang
Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang https://cuvillier.de/de/shop/publications/1939 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075
Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht
Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen
Tarifautonomie im Spannungsverhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag am Beispiel der Tarifverträge der Metallindustrie 1984
Tarifautonomie im Spannungsverhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag am Beispiel der Tarifverträge der Metallindustrie 1984 Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades
Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung
Gilbert Wurth Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung Fehlerhafte Betriebsvereinbarungen und ihre Rechtsfolgen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. 87 BetrVG. Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung gem. 87 BetrVG Allgemeine Grundsätze Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung Echtes Mitbestimmungsrecht Betrifft grds. nur Maßnahmen mit kollektiver
[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
Funktionen und Unterschiede der Nachwirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Funktionen und Unterschiede der Nachwirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Von Lorenz Leitmeier Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Zwei Kollektivverträge - eine Nachwirkung? 11
Tarifgemeinschaft für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten
Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg e.v. Tarifvertrag zur Übernahme der Ausgebildeten Gültig ab 01.05.2012 Kündbar zum 30.04.2017 - 2 - Zwischen der Tarifgemeinschaft für Betriebe Baden-Württemberg
Überblick. Wesen und Zustandekommen der BV. 15 Betriebliche Einigung und ihre Ergebnisse. Die Einigung ist durchzuführen! s. 77 Abs. 1 S.
Prof. Dr. Olaf Deinert Arbeitsrechtsvertiefung, SoSe 2006 15 Betriebliche Einigung und ihre Ergebnisse Überblick Die Einigung ist durchzuführen! s. 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG Betriebsvereinbarung, zb. bei 87
