Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen
|
|
- Jürgen Kopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesundheit ist unsere Sache 18.September 2013 Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen
2 Neuer EBM=? Ein Bürokratiemonster Mehr
3 Warum sind wir hier? Der neue EBM kommt zu 01.Oktober 2013 Zunächst nur für den hausärztlichen Bereich In welcher Form ist immer noch unsicher Am werden 16 Änderungsanträge zum neuen EBM (KBV-VV), auch ein Aufschub, verhandelt! Es kann zu Verwerfungen der Honorare kommen Jede Hausärztliche Praxis muss hierauf reagieren
4 Wesentliche Änderungen
5 Änderungen?
6 Berechnung Punktwerte neuer EBM: Alte Punktwerte mal 3,5363 /10 Damit wird der betriebswirtschaftliche Punktwert von 5,11 Cent endgültig aufgegeben. Der Orientierungspunktwert von 10 Cent verschleiert die Tatsache, das die Unterfinanzierung festgeschrieben und schön gerechnet wird!
7 Keine Mauschelwährung?
8 Die Versichertenpauschale (VP) Trennung der bisherigen Versichertenpauschale in Versichertenpauschale Versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale Die Versichertenpauschale (VP) muss von der Praxis pro Behandlungsfall angesetzt werden und wird automatisch von der KV in fünf Altergruppen eingeteilt. (bzw. von der Praxissoftware) Die Bewertung ist erheblich abgesenkt worden:
9 Die neue Versichertenpauschale 03000
10 Leistungsinhalt VP bleibt unverändert Obligater Leistungsinhalt: persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt Fakultativer Leistungsinhalt: Allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis des häuslichen und familiären Umfeldes Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen Leistungserbringern Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste Erhebung von Behandlungsdaten und Befunden bei anderen Leistungserbringern und Übermittlung erforderlicher Behandlungsdaten und Befunde an andere Leistungserbringer Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte Betreuung, Behandlung und Gespräch bis zu 10 Minuten Dauer Im Anhang 1 aufgeführte Leistungen EINMAL IN BEHANDLUNGSFALL Das alles für 12,20 Euro!!
11 03030 Versichertenpauschale Notfall Ersetzt bisherige (kaum bekannt, weil fast nie abgerechnet) Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 07:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am und Bei den Ziffern 01100,01101,01411,01422 oder Nicht neben 03000! Höchstens zweimal im Behandlungsfall Punkte Dann 94 Punkte
12 Versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale Zusatzpauschale zu den Gebührensordnungspositionen 03000,03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages Erfordert weiteren Kontakt wenn neben Notdienstziffern bei Ansetzten x =50% Abzug 2x= kein Abzug (!?) 50% Abzug für Diabetologen und HiV-Schwerpunktpraxen 10% Abschlag für weniger als 400 Behandlungsfälle je Arzt! 10% Aufschlag für mehr als 1200 Behandlungsfälle je Arzt! Wird von KV automatisch zugesetzt Nicht neben atypischen Leistungen (auch BAG!) z.b. Vertretungsfall!!! (Grippe 19-54J Vertretungsfall =6,10 Euro!) Punkte Auch bei Zusammenrechnen von VP und GP kommt man nicht auf die alten Honorare!
13 Aus der KV Veröffentlichung:
14 Beispiel Beispielpraxis: 1000 Scheine davon 500 Patienten über 60 J. Besserstellung Praxen mit älteren Patienten?? Euro
15 Chroniker Pauschale Bei den Chronikerziffern haben sie die KBV und die Kassen so einiges einfallen lassen es gibt eine erhebliche Verschärfung für das Ansetzen dieser Ziffern! Chronikerpauschale ein Kontakt 130 Punkte Chronikerpauschale zwei Kontakte 150 Punkte Vorliegen einer lang andauernden Erkrankung definiert: die letzten vier Quartale in Behandlung mit gesicherter Diagnose mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt in drei Quartalen mindestens zwei davon persönlich Nicht neben atypischen Leistungen wenn Hausarztwechsel erfolgt, muss die vorherige Behandlung beim Hausarzt vom abrechnenden Arzt erfasst und dokumentiert und mit der Abrechnungsziffer mit Zusatznummer kodiert werden. Notwendigkeit kontinuierliche ärztliche Betreuung/Behandlung keine Neudiagnosen!
16 Hausärztliches Gespräch Hausärztliches Gespräch 90 Punkte nur bei Zusammenhang mit lebensverändernder Erkrankung je 10 Minuten Patient oder Bezugsperson bei gleichzeitigen Ansatz ab 20 min (10 min bereits in 03000) nicht neben 35100, Es wird ein neues Budget gebildet (Gesprächskontingent =Fallzahl * 4,50 ) um missbräuchliche Anwendung einzugrenzen! Eine Abrechnung der Gesprächsziffer wird aus diesem Budget bedient!
17 Neue Ziffern: Geriatrie Hausärztlich geriatrische Versorgung: Hausärztlich-geriatrisches Basisassesment 122 Punkte ab 70. Lebensjahr! Einmal im Behandlungsfall Zweimal im Krankheitsfall! Nicht neben Palliativ-Leistungen Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex 159 Punkte Weiterer Kontakt erforderlich neben Vorraussetzung! Nicht neben Palliativmedizin Geriatrietypische Morbidität (z.b. Inkontinenz/ Fallneigung/ Demenz)
18 Neue Ziffern: Palliativmedizin Palliativmedizinische Versorgung 3370 Palliativmedizinische Ersterhebung inkl. Behandlungsplan 341 Punkte Schwerstkranker / sterbender Patient Einmal im Krankheitsfall! SAPV nicht berührt (nicht nebeneinander ansetzbar) Zuschlag für Betreuung in Praxis 159 Punkte Einmal im Behandlungsfall 3372 Zuschlag für 01410,01413 Betreuung in der Häuslichkeit 124 Punkte Je vollendete 15 min Höchstwert pro Tag 62, Zuschlag 01411,01412,01415 Betreuung in der Häuslichkeit 124 Punkte Je (akutem) Besuch Nicht neben 01100,01101
19 Der Hamburger Weg Die Hamburger KV hat in den Verhandlungen mit den Kassen höhere Preise verhandelt. Dies bedeutet erstmaliges Anerkenntnis, dass in Hamburg ein teureres Umfeld existiert. Die Punktwerte der Einzelleistungen sind im neuen EBM im Schnitt 2-3 % höher bewertet: z.b Hamburg Bund ,09 23, ,31 15, ,45 12, ,03 15,70 ab 76 21,44 21, ,19 9,00 (Gesprächskontingent 4,60 x Fallzahl) Da es einen neuen HVM geben wird, kann die Punktmenge schneller gefüllt werden. Morgen veranstaltet die KV-HH eine erste eigene Informationsveranstaltung zum EBM. Aber: Nur bei extrabudgetären Leistungen ist diese Mehrbewertung interessant (GU/Hausbesuche) Solange wir unter Budgetbedingungen arbeiten wird sich nicht viel ändern!
20 Neuer HVM Es wird einen neuen Honorarverteilungsmaßstab in Hamburg ab dem geben, der die RLV und QzV ablösen wird. Der Beschluss erfolgt am auf der VV. Bisheriges Konzept HVM: RLV und QzV und quotierte Leistungen zusammengenommen (nicht extrabudgetäre Leistungen!) hiervon 99% Garantievolumen Rückstellung von 5 % Gesamtsumme (hiervon 3% neues Geld HÄ 1% weniger da Kinderärzte und Diabetologen höhere Anforderungen haben) Ausschüttung nach Verhältnis angeforderter Punktmenge Bezugsgröße angefordertes Volumen Vorjahresquartal (incl. RLV!) Das Budget bleibt!!!
21 HVM Weiterungen Der EBM bestimmt den Preis, der HVM die Menge! RLV und QzV sind rechnerisch versteckt worden, da stets an gezahltes Geld Vorquartal angelegt wird bleiben aber de facto erhalten! Der Fallzahlbezug entfällt nur noch Punktmengen sind relevant keine Termine mehr bei Fachärzten? Es ist geplant das Garantievolumen floaten zu lassen! Ohne Berücksichtigung des neuen EBM wird es Verwerfungen geben!
22 Angekündigte Änderungen zu Ausgliederung weiterer Einzelleistungen aus der Versichertenpauschale (natürlich auch kostenneutral ) EKG als Einzelleistung voraussichtlich 51 Punkte Lungenfunktionstest voraussichtlich 39 Punkte Aufnahme eines Gesamtkonzepts zur geriatrischen, palliativmedizinischen und sozialpädiatrischen Versorgung Anpassung der Praxiskosten für die Kalkulationsgrundlage und Einführung von Strukturzuschlägen zur Finanzierung der Fixkosten
23 Cave! Vorsicht mit den Plausibilitätsprüfungen! Durch die neuen Ziffern kommt automatisch eine Erhöhung der Zeitkontingente zustande. Die alten Plausi-Zeiten bleiben aber erhalten! z.b. Prüfzeit: (C1) 15 min nur Quartalsprofil Folge: (C2) 17 min Tages +Quartalsprofil (Gespräch) 10 min Tages + Quartalsprofil schnelleres Überschreiten der Tages und Quartalsprofile möglich Aufgreifkriterium für Prüfungen!
24 Ziele erreicht?
25 Auswirkungen Das Gebot der Kostenneutralität verhindert echte Änderungen Durch Aufteilung der alten VP und Absenkung der Bewertungen werden Gelder frei, die man sich mit Einzelleistungen wieder zurückverdienen kann. (Hamsterrad) Die Rechenbeispiele der KV (teilweise 110 Euro pro Fall) sind Makulatur Der Orientierungspunktwert von 10 Cent ist Augenwischerei! Der betriebswirtschaftlich errechnete Punktwert von 5,11 Cent wurde aufgegeben Die niedrigen Budgets in Hamburg bleiben und werden festgeschrieben! Hamburg wir aufgrund seiner Praxisstruktur und vielen jungen Versicherten zu den Verlierern gehören
26 Und jetzt? Die Budgets bleiben erhalten! Der neue EBM wird kostenneutral eingeführt! Es geht also in der Konsequenz nur darum das alte Budget mit neuen Punkten zu füllen. Die neuen Regeln sind bürokratisch und kompliziert, viel Ziffern sind seltener ansetzbar als bisher konsequente Abrechnungen von Leistungen die erbracht wurden! Organisation überdenken alle Patienten ab 70 J. auf geriatrische Abrechenbarkeit prüfen alle Chroniker einmal im Quartal sehen Da in Hamburg teilweise nicht einmal mehr die Versichertenpauschalen vollständig ausbezahlt worden sind, hängt es vom Abrechnungsverhalten ab: Praxen die das Punktzahlvolumen bereits jetzt weit überschreiten, dürften kaum Veränderungen registrieren Praxen die das RLV gerade so mit Punkte füllen können, könnten erheblichen finanziellen Verwerfungen ausgesetzt sein! Der EBM kommt zum !!!
27 Alternativen? Das RLV von lediglich 32 Euro in Hamburg bedeutet den letzten Platz bei der Vergütung für Hausärzte im Bundesdurchschnitt es wird nicht wesentlich steigen! Eine echte Alternative stellt die Hausarztzentrierte Versorgung da! Feste Eurowerte für Leistungen! Keine Budgets! Gestaffelte Chronikerpauschale (mehr Diagnosen/mehr Vergütung) führt zu Euro mehr pro Fall und pro Quartal Der Fallschnitt ist bundesweit 75 Euro im TK-HzV Vertrag!! Der IKK-Classic Vertrag startet zum Wir arbeiten an neuen Verträgen Seit Bekanntwerden der Auswirkungen des neuen EBM haben sich in Baden-Württemberg spontan 700 Hausärzte in die HzV eingeschrieben Wir brauchen einen starken Verband der sich für die Hausärztlichen Interessen einsetzt! Danke für Ihre Aufmerksamkeit
28 Hamburger Verhältnisse?
Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen
Gesundheit ist unsere Sache 14. August 2013 Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Neuer EBM=? Ein Bürokratiemonster Mehr Warum sind wir hier? Der neue EBM kommt zu 01.Oktober 2013 Zunächst
MehrEBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013
EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert
Mehr2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/ Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1)
Versorgung Teil 2 Kap. 7.3.2.1 Seite 1 Hausärztliche Versorgungspauschalen 2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/7.3.2.1 Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1) Alterszuordnung:
MehrDer neue Hausarzt-EBM
Der neue Hausarzt-EBM Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, zum 01.10.2013 treten zahlreiche Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft. Die zunächst erfreulich anmutende
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrHausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage
Edyta Pawlowska - Fotolia.com Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage n Inhalt Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich 4 Versichertenpauschale Altersklassifizierung
MehrEBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE
EBM 2013 - HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
MehrHerzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1
Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst
MehrSehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft.
Der neue Hausarzt-EBM in Kürze AB 1. 10. 2013 STAND JULI 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013
MehrDer Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung
Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit
MehrDie Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM
Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.
MehrDer neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick
Der neue Hausarzt-EBM im Überblick Wichtige Änderungen Ab 1. Oktober 2013 STAND OKTOBER 2013 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nach kontroversen Diskussionen ist der neue
MehrSonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013
Sonderrundschreiben 21.10.2013 EBM-News Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der KV Saarland ab 01.10.2013 Der neue Hausarzt-EBM ist
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
Mehrabrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen
Mehrebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016
ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt
MehrEBM-Abrechnung 1. Referentin: Beate Rauch-Windmüller Dienstag, 7. Januar 2014, 18:30 Uhr
EBM-Abrechnung 1 Referentin: Beate Rauch-Windmüller Dienstag, 7. Januar 2014, 18:30 Uhr www.online-seminare.de 1 Sie erhalten eine E-Mail Alle Folien zum Download und Ausdruck Teilnahmebestätigung 2-Min.-Umfrage:
MehrNeue Punktwerte ab
1 EBM-Tischvorlage Neue Punktwerte ab 01.10.2013 Angleichung des Orientierungspunktwerts und des kalkulatorischen Punktwerts: Orientierungspunktwert Kalkulatorischer Punktwert bisher ab 01.10.20313 Orientierungswert
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrRUNDSCHREIBEN D3 184 VII 32/2008 Az.: S
An die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder der Bundesrepublik Deutschlands Bezirks- und Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragsleiter der Kassenärztlichen Vereinigungen Geschäftsführung
Mehr1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen
1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen 1.1 Aufwanderstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten -/-Hinweise 01100 196 Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes
MehrHausarzt-EBM 2013/2014: Welche Neuerungen gibt es?
06.01.2014 Hausarzt-EBM 2013/2014: Welche Neuerungen gibt es? Dr. rer. pol. Markus J. Jäckel Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung Dr. Jäckel A/H 1. Grundsätzliche Vorbemerkungen Januar
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrHausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ
Hausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 22.11.2013 Stand der EBM-Reform 2013/2014 EBM-Reform 2013/2014 in
MehrAb 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016
ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden.
MehrSpezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt
ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar mit Wirkung zum 1.
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung
MehrNeuer Hausarztab Oktober 2013
Humboldtstr.56 22083 Hamburg ludger.rode@meditool-ag.de Neuer Hausarztab Oktober 2013 0 I. Die Inhalte 1. Was ist neu Was bleibt? 2. Die neuen Versichertenpauschalen 3. Die neue Vorhaltepauschale 4. Die
MehrBESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrSchreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung
Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001
MehrFAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Hausarzt-EBM 2013/2014
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions = FAQ) im Zusammenhang mit dem neuen Hausarzt-EBM ab 1. Oktober 2013, die die KV Berlin für Sie zusammengestellt
MehrEinfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel
Weiter so? Einfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel Kennen Sie das? Ärzte kümmern sich lieber um ihre Patienten als um Gebührenordnungen.
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrGebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind
KVB 80684 München Geschäftsführung An alle Fachärzte die zur Abrechnung der neuen Leistungen des Kapitels 37 berechtigt sind Ihr Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00
MehrHonorar & Abrechnung konkret
Honorar & Abrechnung konkret EBM & HVM: aktuelle Anpassungen & Veränderungen Strategische Überlegungen zur EBM-Reform Dipl.-Ing. Halle, 15.05.2013 Honorarverhandlungen Bundesebene 2013 Quelle: KBV, 24.11.2012
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,
MehrDer neue Hausarzt-EBM im Überblick. Gültig ab 1. Oktober 2013
Der neue Hausarzt-EBM im Überblick Gültig ab 1. Oktober 2013 Stand: September 2013 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab 1. Oktober 2013 gibt es für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte einige wesentliche
MehrB E S C H L U S S ENTWURF
B E S C H L U S S ENTWURF des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21 Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag
BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 1 Honorarausschuss des BVKJ EBM 2008 bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert Orientierungspunktwert = Bundes-Gesamt- Vergütung 2008 Summe aller RLV der Landes-KVen
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 0000 für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten - - 0001 - - 0001 0003 0003 0003 0003 0003 0003
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 331. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V seer 331. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Eheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2014 1.
MehrGeriatrische Versorgung in der vertragsärztlichen Versorgung Status quo und Perspektiven aus Sicht der GKV
Geriatrische Versorgung in der vertragsärztlichen Versorgung Status quo und Perspektiven aus Sicht der GKV Expertenforum des Kompetenz-Centrum Geriatrie beim MDK Nord: Neue Möglichkeiten der ambulanten
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
Mehr1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 372. Sitzung am 11. März 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Änderung
Mehr1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)
Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
MehrGrundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski
Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Stand: 01.06.2016 Ablauf Allgemeine Informationen zur Honorarsystematik
MehrEBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017
MehrFAQs zum Pflegeheimvertrag
Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3
MehrWetterauer Hausärztestammtisch NäPa, VERAH & Co. Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, Wöllstadt, Telefon 06034/2354
Wetterauer Hausärztestammtisch 09.12.14 NäPa, VERAH & Co. Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, 61206 Wöllstadt, Telefon 06034/2354 Agenda o Die EBM-Änderungen zum 1.1.15: Neudefinition der Gesprächsleistung 03230
MehrAmbulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen
Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für
MehrNeuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015
Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015
MehrEine Analyse der Abrechnungsergebnisse
KV-Blatt 06.2014 Wirtschaft und Abrechnung 25 Der neue Hausarzt-EBM Foto: Schlitt Eine Analyse der Abrechnungsergebnisse des 4. Quartals 2013 von Dr. rer. pol. Markus Jäckel * Nahezu keine EBM-Reform vollzog
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 340. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 340. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrEBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember
MehrÄnderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018
Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 gemäß 87b SGB V folgenden 12. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrSonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013
Sonderrundschreiben 13.01.2014 EBM-News Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der erweiterte Bewertungsausschuss haben in ihrer 320. Sitzung
MehrPraxisWissen. Stufe. Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert
PraxisWissen Ein service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Neuerungen 1. Stufe Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert ab 1. Oktober 2013 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrBauchen Hochbetagte SAPV? Und wenn ja warum, wann und wo?
Palliative Geriatrie. Eine Vision auf dem Weg in die Wirklichkeit Berlin, 11. Oktober 2013 Bauchen Hochbetagte SAPV? Und wenn ja warum, wann und wo? Thomas Schindler email: palliativteam.berlin@gmx.de
MehrBVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag
BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 1 BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 2 Die Honorarzwillinge Dr. Jörg Hornivius und Dr. Holger van der Gaag BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag
MehrProblemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende
2. Dezember 2014 Elektronische Gesundheitskarte Praxisinformation aktualisiert - Plakate und Patienteninformation für das Wartezimmer Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Praxisinformation
MehrHonorarreform Dr. Uwe Kraffel
Honorarreform 2009 Dr. Uwe Kraffel Grundsätzliches Wegfall der Kopfpauschalen Bundeseinheitlicher Punktwert Inflationsausgleich Morbiditätszuwachs Systematik Alle Zahlungen abzgl. Extrabudgetäres Erhöhung
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag. Informationen für Niederlassungsinteressierte
Herzlich Willkommen zum Vortrag Informationen für Niederlassungsinteressierte Ihre Referenten: Frau Krahe - Abrechnungsberaterin Herr Sybertz - Abrechnungsberater Gesamtvergütung und Honorarverteilungsmaßstab
MehrEBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung
EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrNeue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015
Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 17.06.2015 06.07.2015 Moderatoren-/Ansprechpartnertreffen, Düsseldorf Informationsveranstaltung Bezirksstellen Achim Merling, Vertragsabteilung
MehrHonorarreform 2009 Euro-EBM, Regelleistungsvolumen und deren Auswirkungen auf die GKV-Vergütung
Honorarreform Euro-EBM, Regelleistungsvolumen und deren Auswirkungen auf die GKV-Vergütung RLV - Ärzte GKV-Vergütung Jeder Arzt erhält ein individuelles Regelleistungsvolumen in EURO Produkt aus eigener
MehrB E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A
B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 323. Sitzung am 25. März 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 323. Sitzung am 25. März 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2014 Aufnahme von
MehrBezirksverband Hannover 5. Hannöverscher Hausärztetag Aktueller Lagebericht + EBM Dr. med. Matthias Berndt
Bezirksverband Hannover 5. Hannöverscher Hausärztetag 24.08.2012 Aktueller Lagebericht + EBM - 2013 Dr. med. Matthias Berndt 1 Bericht zur Lage + Strategie 2013/2014 1. Impulsreferat Honorar 1Q 2013 /
MehrÄnderungen bei der Laborvergütung ab sowie und Auswirkungen auf Ihre Praxis
Fortbildungsveranstaltung Änderungen bei der Laborvergütung ab 01.12.2012 sowie 01.04.2013 und Auswirkungen auf Ihre Praxis Mittwoch, 15. Mai 2013 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Hotel Maritim, Gelsenkirchen 1
MehrWichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic
Hannover / Braunschweig, 09.04.2014 Wichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic Übersicht der Themen: 1. Änderung des HzV-Vertrages und versorgungswirksame
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrGesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG
MehrModulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie
Neurologie und Psychiatrie Die Behandlung neurologisch und psychiatrischer erkrankter Patienten lässt sich unter bestimmten Gegebenheiten im PNP-Vertrag modulübergreifend abrechnen. Voraussetzung hierfür
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrMandantenbrief. Der 73b-Vertrag / Hausarztvertrag
Mandantenbrief Der 73b-Vertrag / Hausarztvertrag Wenig Bürokratie sowie Transparenz und Kalkulierbarkeit der Honorierung sind Messpunkte, die in den Verhandlungen des Hausärzteverbandes mit den Krankenkassen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrÄnderungen des Überweisungsvorbehalts beim weiterführenden geriatrischen Assessment ab 1. Oktober 2017 und ergänzende Abrechnungshinweise
KVB 80684 München Geschäftsführung An alle Hausarztpraxen Ihr Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93-4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrFragen-Antworten-Katalog für Ärzte
BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils
MehrI) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrEBM, BStV, HZV und HV
Wetterauer Hausärztestammtisch 14.06.2016 EBM, BStV, HZV und HV Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, 61206 Wöllstadt, Telefon 06034/2354 Agenda WB-Förderung ab 1.7.16 deutlich verbessert Geriatrische EBM-Pauschalen
Mehr