GeschäftsführerPersönlich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GeschäftsführerPersönlich"

Transkript

1 N GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 14/2015 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Liebe Leserin, lieber Leser, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - im Umgang mit dem Finanzamt sorgen sie eher für Ärger. Immerhin hat sich dieses Jahr einiges zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Mitarbeitern können Sie lohnsteuerfrei nun Geschenke machen bis 60 Euro brutto (vorher maximal 40 Euro), aber nur aus einem persönlichen Anlass. Ohne einen solchen Anlass oder bei einem Wert von über 60 Euro, sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig. Bei Kunden sind die Spielregeln etwas anders, denn hier gilt eine Ober - grenze von 35 Euro netto insgesamt für alle Geschenke in einem Jahr. Einen persönlichen Anlass brauchen Sie beim Kunden nicht. Eine Entspannung gibt es bei der Pauschalsteuer, die Lohnsteuer-Prüfer gerne kassieren. Ein BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 legt nun fest, dass die Steuerpflicht beim Empfänger nur noch dann eintritt, wenn man diesem etwas zukommen lässt im Rahmen einer Leistungsbeziehung. Geschenke zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, fallen hingegen explizit nicht unter die Pauschalsteuer. Da sollten Sie bei einer Prüfung in Zukunft leicht argumentieren können. Am besten hält man sich jedoch bei Geschenken gegenüber Kunden und Lieferanten ohnehin zurück. Nach diversen Korruptionsskandalen hat sich hier ein Gesinnungswandel durchgesetzt, und bei Geschenken an Mitarbeiter von Geschäftspartnern kann man sich unbeliebt machen, wenn man dies ohne Zustimmung der Geschäftsleitung macht. Zurückhaltung bei Geschenken dürfte also selten zu Umsatzverlusten führen, sehr wohl aber zur Kosten - senkung. Zu weniger unnützen Diskussionen mit dem Finanzamt allemal. Herzliche Grüße aus München 27. Juli 2015 Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr: Telefon Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Beherrschende müssen Ausschüttung früher versteuern Orientiert sich die Gewinnausschüttung immer am Anteil? Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Diese Angaben im Internet- Impressum lieber weglassen Wie werden Zinsen bei Ange - hörigendarlehen besteuert? Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Aus der Redaktions-Hotline: Essensmarken bei Krankheit Benzinguscheine oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis

2 Beherrschende müssen Ausschüttung früher versteuern Orientiert sich die Gewinnausschüttung immer am Anteil? Beherrschende müssen Ausschüttung früher versteuern Gut zu wissen: Beherrschende GmbH- Gesellschafter müssen Ausschüttungen früher versteuern als andere. Nämlich zum Zeitpunkt des Beschlusses, nicht dem der Ausschüttung. Wenn ein beherrschender GmbH-Gesellschafter im Dezember beschließt, im Januar Gewinne auszuschütten, muss er die Gewinne schon im Dezember versteuern. Der Grund: Durch seine beherrschende Stellung könnte er jederzeit die Auszahlung herbeiführen. Das kann vor allem dann sehr störend sein, wenn man den Gewinn eigentlich erst in einem späteren Jahr versteuern wollte, zum Beispiel weil man dann gleichzeitig mit steuerlichen Verlusten rechnet. Beispiel: Otto ist Allein-GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Am 15. De - zember beschließt er, dass die GmbH am 15. Januar eine Million Euro ausschüttet. Otto muss die Million schon im alten Jahr versteuern. Otto hätte also mit dem Beschluss warten sollen bis Januar. (BFH, , VIII R 2/12, DB 2015, 416 = DStR 15, 402) Orientiert sich die Gewinnausschüttung immer am Anteil? Das ist neu: Inkongruente GmbH-Gewinnausschüttungen sind laut Bundesfinanzhof steuerlich anzuerkennen. Normalerweise erfolgt eine Gewinnausschüttung aus einer GmbH an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Anteile. Wenn also A, B und C an einer GmbH mit 60 Prozent, 30 Prozent und zehn Prozent beteiligt sind und Euro ausgeschüttet werden, bekommt A , B und C Euro (abzüglich Kapitalertragsteur). Aber: Die Finanzämter sehen das sehr skeptisch, sodass Streit vorprogrammiert ist. Was viele nicht wissen: Falls man jedoch in der GmbH-Satzung eine Öffnungsklausel vereinbart (Notartermin notwendig!), kann die jeweilige Gewinnausschüttung auch abweichend zu den Beteiligungsverhältnissen beschlossen werden (sogenannte inkongruente Gewinnausschüttung ). Die Finanzämter sind hier zwar meist sehr skeptisch, aber der Bundesfinanzhof hat diese Vorgehensweise grundsätzlich für zulässig erklärt. (BFH, , IV R 28/11, GmbH R 15, 274) Beachten Sie: Dieses Urteil wurde nicht amtlich veröffentlicht, sodass Sie sich wahrscheinlich mit dem Finanzamt streiten müssen, falls Sie tatsächlich eine solche inkongruente Ausschüttung beschließen. (vgl. BMF, , BStBl. I 14, 63) 2 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Juli

3 Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Wann und wie Sie Verpflegungspauschalen kürzen müssen Die Verpflegungspauschale müssen Sie seit 2014 immer dann kürzen, wenn Ihre Mitarbeiter unterwegs beköstigt wurden und Sie damit letztendlich bezahlen. Die Kürzung der Verpflegungspauschalen ist seit 2014 immer dann vorzunehmen, wenn Mahlzeiten auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzverwaltung sieht die Kürzung der Pauschalen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber nicht bewusst eine Mahlzeit für den Mitarbeiter wünscht, aber sie letztendlich doch bezahlt. Das ist der Fall beim Aufenthalt in Flughafen-Lounges, wo der Arbeitgeber die Flugkarten bezahlt oder bei Seminaren, wo das Essen im Seminarpreis mit enthalten ist. (BMF, , BSt. Bl. I 14, 1412 Rz 82) Voraussetzung für die Kürzung: Die Mahlzeit muss auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden. Wahrscheinlich würde ein strenger Betriebsprüfer das bereits dann vermuten, wenn der Leistungsanbieter die Mahlzeiten für die Mitarbeiter irgendwie einkalkuliert hat. Praxistipp: Kürzen Sie immer dann, wenn Sie eine Rechnung für die Mahlzeit bekommen oder wenn die Mahlzeit im Paketpreis eingeschlossen ist. IZW rät: Wir würden an Ihrer Stelle eine Kürzung nur dann vornehmen, wenn Sie eine Rechnung bekommen (zum Beispiel von einem Hotel), in der explizit erwähnt ist, dass Frühstück (bzw. Mittag-/Abendessen) zur Verfügung gestellt wurde. Fazit: Sie bezahlen ein Essen explizit = Kürzung. Sie bezahlen einen Paketpreis, in dem Essen mit dabei ist (längere Flüge, Seminare) = Kürzung. Der Mitarbeiter bekommt ohne Ihr Zutun Essen von einem Kunden oder Lieferanten spendiert = keine Kürzung. Bewirtet Ihr Mitarbeiter einen Kunden = Kürzung. Welche Abschreibung bei Büromöbeln meist besser ist Für geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie entweder die Sofortabschreibung oder den Abschreibungs-Pool wählen. Das gilt dann für alle in dem betreffenden Wirtschaftsjahr angeschafften GWG. Seit fünf Jahren haben Sie die Wahl zwischen zwei Methoden der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Einmal die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro oder einmal die Pool-Abschreibung von Wirtschaftsgütern zwischen 150,01 und Euro. Die Crux dabei: Man muss alle Wirtschaftsgüter eines Jahres einheitlich abschreiben. Man kann also nicht das eine Wirtschaftsgut so abschreiben, und das andere anders. Ausgabe Juli 2015 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 3

4 Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Tipp: Bei Büromöbeln ist die Pool-Abschreibungsmethode meist besser. Bei Büro-Erneuerungen gilt: Falls Sie in einem Jahr in größerem Stile Büromöbel gekauft haben (solche liegen in aller Regel in dem Bereich zwischen 150 und Euro), ist es meist besser, auf die Sofortabschreibung zu verzichten und lieber die Pool-Abschreibung zu nutzen. Denn sonst landen Sie bei allen Regalen, Schreibtischen und Bürostühlen zwischen 410 und Euro bei sage und schreibe 13 Jahren Abschreibungsdauer! Dies vermeiden Sie, wenn Sie diese Sammelbewertung nutzen, denn dann haben Sie nur fünf Jahre Abschreibungsdauer. Bei Computern dagegen eher die Sofortabschreibung. Anders bei Computern: Falls Sie in großem Stile neue Computer gekauft haben, ist es kurioserweise genau anders herum. Hier sind die regulären Abschreibungsregeln günstiger als die Pool-Abschreibung, denn PCs und Zubehör kann man über drei Jahre mit 33 Prozent pro Jahr abschreiben - also noch schneller als mit der Pool-Abschreibung. Hier lautet also die Devise: Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sofort abschreiben und den Rest regulär. Falls Sie in einem Jahr sowohl Computer, als auch Büromöbel gekauft haben, muss eine Probeberechnung durchgeführt werden, mit welcher Methode man insgesamt zu schnelleren Abschreibungen kommt. Keine Ein-Prozent-Regel bei nur privat genutzten Autos mehr? Das ist neu: Eine aktuelle Entscheidung stellt die Ein-Prozent-Regel bei ausschließlich privat genutzten Autos in Frage. Eigentlich bestand bisher genereller Konsens, dass Autos einer GmbH sowie Autos, die an Arbeitnehmer überlassen werden, per Definition aus Sicht des Betriebs immer zu 100 Prozent betrieblich genutzt werden. Das ist auch logisch, denn die Überlassung an einen Arbeitnehmer ist immer betrieblich, egal, was der mit dem Auto macht. Es ist ja auch die Gehaltszahlung an einen Arbeitnehmer Betriebsausgabe, auch wenn dieser das Gehalt privat verwendet. Warum sollte es also anders sein, wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen privat verwendet? Anders jedoch eine neue Entscheidung: Das Finanzgericht Saarland schert sich um derartige Grundsätze der Logik nicht, und ist der Meinung, dass die Ein-Prozent-Regel nicht gelten kann, wenn ein Auto ausschließlich privat genutzt wird. (FG Saarland, , 1 V 1407/14, EFG 15, 800) Der Fall war allerdings mit Besonderheiten versehen: Es hatte nämlich der Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH ein weiteres Auto ange- 4 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Juli

5 Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber Nun wird der Bundesfinanzhof das letzte Wort haben. schafft, das seiner Ehefrau überlassen wurde, und diese Überlassung war nicht im Anstellungsvertrag geregelt worden. Insofern ist das natürlich ein offenes Scheunentor für das Finanzamt, eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Letztendlich wird sich der Bundesfinanzhof nun mit dieser Frage beschäftigen (Az. BFH VIII B 20/15). Diese Angaben im Internet-Impressum unterlassen Sie lieber Im Internet stößt man immer wieder auf überflüssige Angaben im Impressum. Immer wieder stößt man im Internet auf Unternehmen, die unnötige An - gaben im Internet-Impressum machen und sich dadurch Sicherheitsrisiken aussetzen. Aber Vorsicht: Derlei Angaben öffnen unnötige Sicherheitslücken. Das sollten Sie tun: Geben Sie weder Ihre Steuernummer an, noch die Bank verbindung oder Ihre Privat adresse oder gar Ihr Stamm kapital. Geben Sie keine Steuernummer an: Offenkundig bringen manche Web master die Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen ( 14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (nach 5 Telemediengesetz) durcheinander. Fürs Internet gilt: Wer eine USt.-ID-Nr. hat, muss diese im Impressum angeben. Ebenso die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach 139c Abgabenordnung, die allerdings nur sehr wenige Unternehmen haben. So weit, so gut. Sie haben keine USt.-ID-Nummer? Dann müssen Sie gar keine Nummer angeben, auch nicht die Steuernummer vom Finanzamt. Das wäre gefährlich und unnötig. Denn die Steuernummer ist so eine Art Pin-Code zu Ihrer Steuerakte im Finanzamt. Wenn ein unbefugter Fremder weiß, wie man beim Finanzamt geschickt fragt, kann er dort mit Hilfe der Steuernummer Vertrauliches über Sie ausspionieren. Ausgabe Juli 2015 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 5

6 Wie werden Zinsen bei Angehörigendarlehen besteuert? Geben Sie auch keine Bankverbindung an: Denn das ist weder vorgeschrieben, noch empfehlenswert. Es muss doch nicht jeder in der ganzen Welt Ihre Bankverbindung kennen. Raffinierte Betrüger könnten sich ansonsten mit unberechtigten Lastschriftabbuchungen an Ihrem Konto vergreifen. Auch die Privatadresse der Geschäftsführer geht niemanden etwas an: Es muss die Adresse der GmbH angegeben werden, aber nicht die Privat - adresse der Geschäftsführer. Name und Anschrift in 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bezieht sich nur auf die Gesellschaft, nicht aber auf den Geschäftsführer. Genauso wenig müssen Sie Angaben zum Stammkapital machen: Das Stammkapital brauchen Sie nicht anzugeben, allenfalls in dem Sonderfall, dass Sie Angaben über das Kapital Ihrer Gesellschaft machen. Das macht aber sowieso im Impressum niemand, oder? Wie werden Zinsen bei Angehörigendarlehen besteuert? Tipp: Angehörigendarlehen werden mit nur 25 Prozent pauschal besteuert, wenn es kein Abhängigkeitsverhältnis gibt. Zinseinnahmen müssen Sie eigentlich nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuern. Ausnahme: Bei Darlehen von Angehörigen gilt der persönliche Steuersatz ( 32 d Abs. 2 Nr. 1a EStG). In dieser allgemeinen Form ist die Vorschrift allerdings verfassungswidrig, weil sie die Familie diskriminiert (BFH, , VIII R 44/13, DB 14, 1960). Das Bundesfinanz minis te - rium sieht das inzwischen genauso. (BMF, , BStBl. 14, I 1608, Rz. 136) Seitdem gilt Folgendes: Der volle Steuersatz gilt nur bei einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis des Angehörigen, der das Geld geliehen hat. Sonst gilt die Abgeltungssteuer wie bei Bankzinsen auch. Bei wirtschaftlicher Abhängigkeit des Ehepartners gilt jedoch der volle Steuersatz. Beispiel voller Steuersatz: Der Ehemann leiht seiner Frau Euro, damit diese ein Mietshaus kaufen kann. Die Frau hat keine eigenen Sicherheiten und würde bei der Bank keinen Kredit bekommen. Dadurch ist sie von ihrem Mann wirtschaftlich abhängig. Ergebnis: voller Steuersatz für die Zinsen beim Ehemann. Beispiel niedrige Abgeltungssteuer: Beispiel wie oben, allerdings könnte die Ehefrau aufgrund ihrer Bonität oder Sicherheiten genauso gut ein Bankdarlehen aufnehmen. Keine Abhängigkeit = Abgeltungssteuersatz 25 Prozent. 6 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Juli

7 Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Die vier Nachteile des Berliner Testaments für Eltern Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegen - seitig zum Alleinerben ein. Das ist bei kinderlosen Ehe - paaren sehr sinnvoll. Bei Paaren mit Kindern führt das jedoch zu enormen Nach - teilen bei der Erbschaftssteuer. Tagesaktuelle Infos finden Sie ab sofort mit dem Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Bei einem Berliner Testament ordnen die Ehegatten an, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testamentes ist sehr verbreitet, doch viele Eltern sind sich der Nachteile nicht bewusst. 1. Nachteil Nummer 1: Beim Berliner Testament wird der Übergang des Vermögens zweimal besteuert. Einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter. 2. Nachteil Nummer 2: Beim Berliner Testament verschenken die Kinder den Erbschaftsteuer-Freibetrag ( Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt. 3. Nachteil Nummer 3: Der Erbschaftssteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den überlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ungünstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schlägt doppelt zu. Einmal beim Vermögensübergang auf den überlebenden Ehegatten und dann erneut beim Übergang auf die Kinder. 4. Nachteil Nummer 4: Der überlebende Ehegatte kann das Vermögen (mit einem neuen Ehepartner) verprassen, sodass den Kindern nichts verbleibt. Übrigens: Für kinderlose Ehepaare dagegen ist das Berliner Testament, wie bereits in der letzten Ausgabe von GmbH-Geschäftsführer Persönlich beschreiben, durchaus empfehlenswert! Für Kinder mit Gewerbebetrieb gibt es kein Kindergeld Für volljährige Kinder, die eine Ausbildung machen, bekommen Sie Kindergeld. Ebenso für arbeitslose Kinder. Das gilt jedoch nicht, wenn Ihr Kind in einem Nebenberuf mehr als 15 Stunden/Woche arbeitet. Für volljährige Kinder gibt es im Normalfall nur dann Kindergeld, wenn sie eine Ausbildung machen. Ausnahme: Für arbeitslose Kinder bis zu 21 Jahren gibt es auch Kindergeld. Dafür müssen sie sich aber als arbeitslos gemeldet haben und dürfen keinen Job haben. Ebenso schädlich: Eine gewerbliche (Neben-)Tätigkeit des Kindes, in der es 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet. Arbeitet das Kind im selbständigen Nebenberuf aber weniger als 15 Stunden pro Woche, ist das unschädlich. Beträgt das Arbeitspensum jedoch mehr, gilt das Kind nicht mehr als arbeitslos. Damit verlieren die Eltern - ggf. auch rückwirkend! - das Kindergeld. (BFH, , III R 9/14) Ausgabe Juli 2015 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 7

8 Aus der Redaktions-Hotline: Essensmarken bei Krankheit - Benzingutscheine von Gertraud H. aus Bremen an die Redaktions-Hotline: Meine Mitarbeiterin (Fünf-Tage-Woche) ist den ganzen August wegen einer OP krank. Jeden Monat bekommt sie 15 Essensmarken zu je 6,10 Euro. Kann ich das auch für den August dann im September aushändigen, obwohl sie den ganzen August nicht da ist? IZW antwortet: Sie haben bei den Essensmarken grundsätzlich zwei Alternativen: Entweder, Sie händigen pro tatsächlichem Arbeitstag eine Marke bzw. einen Restaurantscheck aus und ermitteln eben jeden Monat taggenau, wie viele Tage der Mitarbeiter gearbeitet hat. Oder Sie händigen pauschal pro Monat 15 Essensmarken aus, dann brauchen Sie Abwesenheit wegen Urlaub oder Krankheit nicht zu prüfen. Hier ist keine falsche Scham angebracht, denn bei dieser 15-Tage-Regel hat der Gesetzgeber ohnehin großzügig zu seinen Gunsten gerechnet, denn 15 x 12 = 180. Ein normales Arbeitsjahr für einen Vollzeitmitarbeiter hat aber 230 Tage. Ergebnis: Sie können der Dame problemlos die 15 Essensmarken für den August geben - auch nachträglich im September. Übrigens: Falls die sechswöchige Entgeltfortzahlungsfrist endet, weil der Mitarbeiter noch länger krank ist, entfällt natürlich auch die Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts und damit auch die Pflicht, Sachleistungen wie zum Beispiel Dienstwagen oder Essensmarken weiterhin zu überlassen. von Georg P. aus Offenbach an die Redaktions-Hotline: Wie ist das nun mit dem Vorsteuerabzug aus Benzingutscheinen? Hat man den oder nicht? Unser Steuerberater sagt, das Benzin wird ja an den Arbeitnehmer geliefert und nicht an uns. Können Sie eine Rechtsquelle nennen?" IZW antwortet: Explizit zu Benzingutscheinen gibt es keine Fundstelle. Es gibt aber im Umsatzsteueranwendungserlass (A 1.8) Ausführungen, die zum Thema Benzingutscheine passen. Diese Beispiele handeln zwar von Kantinen, allerdings sind die Sachverhalte mit dem Benzingutscheinen vergleichbar. Eine von einem externen Unternehmer betriebene Kantine, die mit dem Arbeitgeber abrechnet, aber das Essen direkt an die Arbeitnehmer ausreicht, ist umsatzsteuerlich gleichzusetzen mit einer Tankstelle, die gegenüber dem Arbeitgeber abrechnet, der seinerseits das Benzin an die Arbeitnehmer weiter überlässt. Der Gutschein muss aber explizit lauten auf z. B. Superbenzin für 44 Euro. Dann greift der Vorsteuerabzug. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist außerdem, dass der Mitarbeiter die Benzinquittung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (möglichst exakt auf 44,00 Euro lautend) mitbringt. In der nächsten Ausgabe Für den Einsatz von nicht li zen - zierter Software haften Sie! Wertguthaben von Arbeitnehmern muss versichert werden Das sind die Steuerregeln für Mitarbeiter-Fahrräder Was die neuen Digital-Bu - chungsgrundsätze bedeuten Wenn Mitarbeiter unterwegs normal essen oder ein Luxus - essen bekommen Beteiligen Sie den Fiskus an Ihrer Sommernachtsparty Das plant die Bundesregierung bei der Erbschaftsteuer Brandenburg hat Grunderwerbsteuer erhöht Aus der Redaktions-Hotline: Altersversorgung und Erholungsbeihilfe für Minijobber Rabattfreibetrag Impressum GmbH-Geschäftsführer Persönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für den GmbH-Geschäfts - führer und seine Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe Juli

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 14 13 1 2009 2015 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen: Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 13 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 13/2016 Direkt-Login in

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Wie Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Extras zuschanzen Art der Leistung Erläuterung steuerfrei Pauschalsteuer* Altersvorsorge

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Wie Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Extras zuschanzen Art der Leistung Erläuterung steuerfrei Pauschalsteuer* Altersvorsorge

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 12 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 12/2017 Direkt-Login in

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 19 2016 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 19/2016 Direkt-Login in

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 10 2016 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 10/2016 Direkt-Login in Ihre

Mehr

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT Ihre Ansprechpartnerin: A K T U E L L E S Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte

Mehr

GmbH&CoKGaktuell. Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

GmbH&CoKGaktuell. Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 16 13 1 2009 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.izw-info.de Ausgabe 16/2010 13/2009 1/2010 Mit herzlichen

Mehr

Firmenwagen Themenübersicht "Auto und Steuern":

Firmenwagen Themenübersicht Auto und Steuern: Firmenwagen Themenübersicht "Auto und Steuern": - Anschaffung: Leasen oder kaufen? - Alle Autokosten absetzen? - Wie schreiben Sie ein Auto ab? - Wie wird private Nutzung besteuert? - Fahrtenbuch-Methode

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann,

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, www.pixelio.de Betriebsrente attraktiv 2 Neue Zielgruppe gesucht Unternehmen GmbH-GGF Bild: Paul-Georg

Mehr

Vorsteuerabzug sichern

Vorsteuerabzug sichern Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen!

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen! EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT Herzlich Willkommen! Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Gewerbesteuer Wer ist steuerpflichtig? Leistung im Inland > Wohnsitz o. gewöhnlichen > Betriebsstätte im Inland Aufenthalt

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 16 2014 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 16/2014 Direkt-Login in

Mehr

IZW-EXTRAAusgabe. IZW-Leserservice für die Abonnenten der IZW-Beratungsbriefe

IZW-EXTRAAusgabe. IZW-Leserservice für die Abonnenten der IZW-Beratungsbriefe 2017 IZW-EXTRAAusgabe IZW-Leserservice für die Abonnenten der IZW-Beratungsbriefe www.izw-info.de EXTRA-Ausgabe InformationsZentrum für die Wirtschaft EXTRA-Ausgabe: Aktuelle Steuertipps zum Jahresende

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf 089 255436-87 Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 13 41 2009 2018 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT

REISEKOSTENSTEUERRECHT REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen

Mehr

EXTRAIZW-LESERSERVICE

EXTRAIZW-LESERSERVICE 2018 InformationsZentrum für die Wirtschaft IZW-EXTRAAusgabe IZW-Leserservice für die Abonnenten der IZW-Beratungsbriefe www.izw-info.de EXTRA-Ausgabe EXTRA-Ausgabe: Steuerfreie Zahlungen von A bis Z:

Mehr

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Geschenke? 2. Betriebsausgabenabzug 3. Geschenke an Arbeitnehmer 4. Versteuerung Kurzinfo Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben

Mehr

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Mehr

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben

Mehr

Umsatzsteuer von A bis Z 13./

Umsatzsteuer von A bis Z 13./ Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun?

Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun? Steuer-1x1: Steuerschulden und kein Geld was tun? Nach besonders guten Jahren oder nach abgeschlossenen Betriebsprüfungen, kommt es in Handwerksbetrieben oftmals zu finanziellen Engpässen. Dann nämlich,

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 2 2018 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 2/2018 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes: Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die

Mehr

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen 56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen EStG 4, 19 Wenn anlässlich des Geburtstags oder eines anderen Anlasses eine kleine Feier ausgerichtet wird, an der (auch) Arbeitskollegen teilnehmen,

Mehr

L ohnsteuer-info Oktober 2015

L ohnsteuer-info Oktober 2015 L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 23 2018 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 23/2018 Direkt-Login in

Mehr

Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater

Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater Steuerforum II am 8. Mai 2019 Referentin Dipl.-Vw. Elena

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Mehr

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 7 2016 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 7/2016 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater

Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater N 4 2017 MeisterPersönlich Der Steuer- und Finanzbrief mit geldwerten Tipps und Informationen für den Handwerksmeister und seine Berater www.meister-persönlich.de Ausgabe 4/2017 Direkt-Login in Ihre persönliche

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2008

Rundschreiben Nr. 3/2008 Auskunft erteilt: Münster, 17.12.2008 Thema Vordrucke, IBAN/BIC Herr Hansmann Telefon: 0251 238-2078 E-Mail: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de Thema RV-Pflicht von Tagesmüttern Herr Schulte Telefon: 0251

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 19 13 1 2009 2016 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

Gutschein: Der steuerliche Vorteil

Gutschein: Der steuerliche Vorteil Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,

Mehr

Der Arbeitgeber hat die erste Tätigkeit eindeutig dauerhaft zugeordnet und somit festgelegt.

Der Arbeitgeber hat die erste Tätigkeit eindeutig dauerhaft zugeordnet und somit festgelegt. Reisekosten Nachdem das Reisekostenrecht zum 01.01.2014 neu geregelt worden ist, sowie deren Auswertungen in diversen BMF Schreiben näher erläutert wurden, sind per 01.01.2017 wieder mal teilweise die

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich

Mehr

A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014

A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Mehr

Das ändert sich 2019 was Steuerzahler beachten sollten

Das ändert sich 2019 was Steuerzahler beachten sollten Das ändert sich 2019 was Steuerzahler beachten sollten Neues Jahr, neue Steuerregelungen und damit auch neue Möglichkeiten, bares Geld zu sparen. Um das Portemonnaie zu schonen und steuerliche Fallstricke

Mehr

Bad Homburg v.d.h, im März 2014

Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013

Mehr

Die Pauschalsteuer nach 37b EStG Mai Leonard Dorn, Dipl.-Finanzwirt, Osnabrück

Die Pauschalsteuer nach 37b EStG Mai Leonard Dorn, Dipl.-Finanzwirt, Osnabrück Mai 2018 Leonard Dorn, Dipl.-Finanzwirt, Osnabrück Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten

Mehr

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber

Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie:

Mehr

Abschlag für Familienunternehmen beim

Abschlag für Familienunternehmen beim Erwerb von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Die Diskussion um die Neufassung der 13a, 13b ErbStG aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat letztlich zu neuen Grundsätzen für die Ermittlung

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 13 31 2009 2017 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK INHALT Einführung

Mehr

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Steuerliche Grundlage bei Incentives Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Seite 2 Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch

Mehr

GeschäftsführerPersönlich

GeschäftsführerPersönlich N 20 2017 GmbH GeschäftsführerPersönlich Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.gmbh-persönlich.de Ausgabe 20/2017 Direkt-Login in

Mehr

Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater

Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater Steuerforum am 11. Mai 2017 1 1. Erste Schritte 1.1 Anmeldungen

Mehr

97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge

97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge 97 ESt EStG 3, 6, 8 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Færderung von Elektromobilitåt im Straßenverkehr 1 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen eingefçhrt, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick

Extras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem

Mehr

Bestimmte Leistungen für die Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Bestimmte Leistungen für die Altersvorsorge sind steuer- und sozialabgabenfrei. InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser der IZW-Beratungsbriefe Mehr brutto für netto für Ihre Mitarbeiter Die Abgabenbelastung von Arbeitslöhnen ist nach wie vor enorm. Wollen Sie einem

Mehr

Steuervergünstigungen beim Erwerb eines Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b

Steuervergünstigungen beim Erwerb eines Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Aktuelles Erbschaftsteuerrecht Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Durch die Ergebnisse der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu den Vergünstigungen bei Betriebsvermögen und die daraus

Mehr

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben) Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Expedition Mittelstand

Expedition Mittelstand Expedition Mittelstand Richtig Abschreiben vom 3D Drucker bis zum Laptop Ingelheim, Donnerstag 14.03.2019 Ralf Nick Steuerberater Agenda 1. Abschreibungen nach Handelsrecht (Bsp. 1+2) 2. Abschreibungen

Mehr

6b-Rücklage: Steuerfreier Verkauf von Grundstücken

6b-Rücklage: Steuerfreier Verkauf von Grundstücken Arnsberg 20. November 2018 Gelsenkirchen, 26. November 2018 Meschede, 27. November 2018 Dortmund, 28. November 2018 Hagen, 29. November 2018 Soest, 11. Dezember 2018 : Steuerfreier Verkauf von Grundstücken

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland - Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht

Mehr

AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG.

AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG. KURZES WAHL-PROGRAMM DER FDP. IN LEICHTER SPRACHE. AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG. WÄHLEN SIE DIE FDP. Im folgenden Text steht: Welche Meinung wir zu wichtigen Themen haben. Was

Mehr

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen? Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz und Auswirkungen auf Gewinneinkünfte... 1 2 Aus der Finanzverwaltung...

Mehr

- Newsletter April/Mai 2008

- Newsletter April/Mai 2008 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten

Mehr

Errichtung einer PV-Anlage

Errichtung einer PV-Anlage PV-Anlagen als Bauleistungen qualifiziert Mit dem nächsten Hammer meldet sich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Mit Schreiben vom 09.12.2013 nimmt das BMF zu den Werklieferungen von Photovoltaikanlagen

Mehr

Merkblatt der Albertakademie

Merkblatt der Albertakademie Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Aktuelle Einzelthemen zur GmbH-Besteuerung. Aus der Vortragsreihe: Beratungsempfehlungen zur Körperschaftsteuer

Aktuelle Einzelthemen zur GmbH-Besteuerung. Aus der Vortragsreihe: Beratungsempfehlungen zur Körperschaftsteuer Aktuelle Einzelthemen zur GmbH-Besteuerung Aus der Vortragsreihe: Beratungsempfehlungen zur Körperschaftsteuer Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Inkongruente Gewinnausschüttung 2. Zinsen auf nicht fremdübliches

Mehr

5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze

5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze

Mehr

Nebenberufliche Selbständigkeit

Nebenberufliche Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit Steuerliches Basiswissen und angemessene Buchführung Mühlacker, 23.03.2018 StB Carmen Riekert Agenda Gewinnermittlungsarten Einnahmenüberschussrechnung Rechnungen Steuern

Mehr

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Stefan Crivellin PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage

Mehr

1 Welche Begünstigungen gibt es?

1 Welche Begünstigungen gibt es? 1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von

Mehr

Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern

Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, 35a EStG Veranstaltungsorte: 4. Oktober 2016 in Nürnberg 5. Oktober 2016 in Würzburg 11. Oktober

Mehr

Berechnung Ihres finanziellen Spielraums

Berechnung Ihres finanziellen Spielraums Wie hoch ist Ihr Eigenkapital? oder gar Jahrzehnte hinweg der Fall sein wird? Nicht immer müssen es Krankheiten, andere persönliche Schicksalsschläge oder Konjunkturkrisen sein. Denken Sie auch über Ihre

Mehr

Steuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

Steuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Gericht BFH Aktenzeichen VI R 43/09 Datum 11.02.2010 Vorinstanzen Niedersächsisches Finanzgericht, 19.03.2009, Az: 11 K 83/07, Urteil Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Steuerrecht; Gesellschaftsrecht

Mehr

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz

Mehr

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Juristische Methodik am Beispiel aktueller Entscheidungen des I. BFH-Senats zu den Doppelbesteuerungsabkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mit Auslandsbezug

Mehr

N 16. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 26. August Liebe Leserin, lieber Leser,

N 16. Mit herzlichen Grüßen aus München. Ihr IZW-Leserservice. 26. August Liebe Leserin, lieber Leser, N 16 2008 www.izw-info.de Ausgabe 16/2008 Mit herzlichen Grüßen aus München Ihr IZW-Leserservice Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion Liebe Leserin, lieber Leser, 26. August 2008 IZW-Service:

Mehr

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,

Mehr

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater N 21 13 1 2009 2013 2010 GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater www.cokg-aktuell.de www.izw-info.de Ausgabe 13/2009 1/2010

Mehr

Geschenke - Sonderausgabe -

Geschenke - Sonderausgabe - Geschenke - Sonderausgabe - Aktuelle Themen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir zeigen Ihnen dieses Mal eine erweiterte Übersicht über die Unterschiede zwischen Geschenken und anderen Zuwendungen an

Mehr