Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

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1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 13/2009 1/ /2016 Direkt-Login in Ihre persönliche Tipp-Datenbank: Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion 12. Oktober 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, der Zustand der öffentlichen Haushalte ist unheilbar gesund, wie es DER SPIEGEL ausdrückt. Zum zweiten Mal in Folge kann Schäuble einen Überschuss erwirtschaften. Das war zuletzt 1969 der Fall. Die Steuereinnahmen steigen sogar deutlich stärker als die Wirtschaftsleistung. Während die deutsche Wirtschaftsleistung seit 2010 nur um 21 Prozent zunahm, sind die Steuereinnahmen seitdem um 30 Prozent gestiegen, die Einkommensteuer gar um 47 Prozent. Und bis 2020 wird eine weitere Zunahme der Steuern um 120 Milliarden gegenüber 2016 erwartet. Zeit also, den Bürgern etwas zurückzugeben. Aber schafft es die Politik endlich, eine Steuerreform hinzukriegen, die diesen Namen wirklich verdient? Noch liegt das genial schlichte Radikal-Rezept des Ex-Verfassungsrichters Paul Kirchhof bereit. Er will aus 30 Steuerarten vier machen und ca Steuer-Paragraphen zu nur 146 eindampfen. Alle Ausnahmen und Schlupflöcher sollen radikal gestrichen werden. Dafür soll der Steuersatz auf 25 Prozent sinken. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich fürchte, nein. Denn jede gestrichene Befreiung löst einen Proteststurm aus. Man sollte sich aber wenigstens darauf einigen, den Spitzensteuersatz wieder für Spitzeneinkommen zu reservieren. In den 50er-Jahren waren DM ein Spitzen-Einkommen. Nur Generaldirektoren verdienten soviel. Erst da begann der Spitzensteuersatz, beim damals 17-Fachen eines Durchschnittsverdienstes. Heute muss man nur das 1,6-Fache über dem Durchschnitt verdienen ( Euro), um vom Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent (plus Soli) belastet zu werden. Die Anhebung dieser Grenze, etwa von auf Euro, mit gleichzeitiger Glättung des Mittelstandsbauchs, wäre eine einfach umsetzbare Maßnahme, der auch die SPD zustimmen könnte. Denn davon profitieren eben nicht nur Spitzenverdiener, sondern gerade auch Bürger mit mittlerem Einkommen. Herzliche Grüße aus München Häufige Praxisfalle bei der Geschäftsführungsvergütung Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig Wie Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung senken Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Die steuerlichen Folgen der Zimmervermietung online Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt Aus der Redaktions-Hotline: Knabbereien - Neuer Mini - jobber zur Monatsmitte Unser Service für Sie Exklusive Tipp-Datenbank mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis

2 Häufige Praxisfalle bei der Geschäftsführungsvergütung Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter Häufige Praxisfalle bei der Geschäftsführungsvergütung Das sollten Sie tun: Stellen Sie bei der Geschäftsführungs vergütung Ihrer GmbH & Co KG immer eine korrekte Rechnung. Eine GmbH & Co KG hatte mit der Komplementär-GmbH vertraglich vereinbart, dass diese im Monat als Geschäftsführungsvergütung Euro plus gesetzlicher Mehrwertsteuer erhält. Ein konkreter Euro-Betrag für die Umsatzsteuer war nie genannt. Die KG überwies nun jeden Monat Euro (= Euro + 19 Prozent MwSt.) an die Komplementär-GmbH - auch hier wieder kein Hinweis auf die Umsatzsteuer. Die GmbH führte Umsatzsteuer ab, die KG machte den Vorsteuerabzug geltend. Ihr Vorteil: Sie sichern so den Vorsteuerabzug. Kostenloser IZW-Service: Wie Sie den Vorsteuerabzug für die Geschäftsführungsvergütung sicherstellen, finden Sie im IZW-Kundenbereich: Tipp-Datenbank. Doch dann kam der Betriebsprüfer und strich der KG den Vorsteuerabzug. Grund: Es war keine korrekte Rechnung erstellt. Höchstrichterliches Urteil: Die Streichung des Vorsteuerabzugs erfolgte zu Recht. (BFH, , V B 35/15, BeckRS 16, 94447) Kostenloser IZW-Leserservice: Wie Sie mit einer rechtssicheren Dauerrechnung den Vorsteuerabzug für die Geschäftsführungsvergütung in einer GmbH & Co KG sicherstellen und sich Arbeit sparen, finden Sie unter dem Titel Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann fällt Umsatzsteuer an und wann nicht? in der Tipp-Datenbank im geschützten Kundenberich im Internet: Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter Tipp: Ihren Mitarbeitern können Sie steuerfreie Brillen zukommen lassen. Voraussetzung: Die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille muss von einem Arzt bescheinigt werden. Falls ein Augenarzt oder Arbeitsmediziner Ihrem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille braucht, können Sie die angemessenen Kosten dafür lohnsteuerfrei übernehmen und als Betriebsausgabe absetzen. Luxusbrillen sind aber nicht abgedeckt. Die Vorschrift lautet: Nicht als Arbeitslohn anzusehen sind die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Verpflichtung ( ) übernommenen angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe, wenn auf Grund einer Unter - suchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person die spezielle Sehhilfe notwendig ist, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. (R 19.3 Abs. 2 Nr. 2 LStR) 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Oktober

3 Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig Wer kann finanzamtssicher beurteilen, was notwendig ist? Das muss eine fachkundige Person im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sein. Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig Empfehlung: Schreiben Sie lieber zu viel Text als zu wenig auf Ihre Rechnungen. Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie Fliesenarbeiten Euro oder Gerüst aufgestellt Euro. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und akzeptieren Sie umgekehrt als Kunde solche Rechnungen auch nicht als Eingangsrechnungen. Denn pauschale Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Achten Sie darauf auch umgekehrt bei Ihren Eingangsrechnungen. Beschluss des Finanzgerichts Hamburg: Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn die Rechnungen Angaben enthalten, die eine leichte und eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen. Im Hinblick auf Gerüstarbeiten können dafür detaillierte Angaben zum Ort des Bauvorhabens sowie genaue Bezeichnungen der einzelnen Arbeiten erforderlich sein. (FG Hamburg, , 2 V 154/15, BB 15, 2581) Das kann man aus diesem Urteil lernen: Pauschale Angaben zum Bauvorhaben sind nicht ausreichend. Genaue Ortsbeschreibungen und detaillierte Leistungsbeschreibungen mit Aussagen zum Aufmaß, den verbauten Elementen und der genauen Tätigkeit sind erforderlich. Es muss aus der Rechnung nachvollzogen werden können, welche Leistungen konkret wann auf welcher Baustelle zu welchen Konditionen erbracht werden. Die Gefahr einer Doppelabrechnung muss ausgeschlossen sein. Zusätze wie zum Beispiel und diverse Bauvorhaben sind unzureichend. Aber: Man kann durchaus auf andere Dokumente verweisen, wenn ein Betriebsprüfer leicht und einfach und ohne Verwechslungsgefahr darauf zugreifen kann. Beispiel: Gerüstarbeiten laut beigefügtem Leistungsnachweis vom ist ausreichend, wenn dieser beigefügt ist und dort genau steht, wo das Gerüst mit wie vielen Elementen usw. aufgestellt wurde. Ausgabe Oktober 2016 GmbH & Co KG aktuell 3

4 Wie Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung senken Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob Fazit: Schreiben Sie lieber zu viel Text auf die Rechnung, als zu wenig. Denn pauschale Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Wie Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung senken Tipp: Senken Sie Ihre Gewerbesteuerbelastung durch Zuordnung von Mitarbeitern zu Gemeinden mit einem niedrigen Steuersatz. Die Gewerbesteuer schwankt in Deutschland für KGs zwischen sieben Prozent (diverse Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit einem Hebesatz von 200 Prozent) und 17,15 Prozent (München mit einem Hebesatz von 490 Prozent). Das sind zwar Extreme, aber es macht auch schon einen Unterschied, ob Ihre Stadt 300 oder 400 Prozent Hebesatz hat. Die Faustformel lautet: Gewerbesteuer = 3,5 x Hebesatz. Beispiel: 300 Prozent Hebesatz macht 10,5 Prozent Gewerbesteuer. Bei mehreren Standorten wird die Gewerbesteuer aufgeteilt nach den Lohnsummen. Tipp: Es ist also sinnvoll - sofern machbar -, möglichst viele Mitarbeiter an einem Standort mit niedrigem Hebesatz zu beschäftigen. Dann wird ein größerer Teil der Gewerbesteuer dort fällig, wo die Belastung niedrig ist. Beispiel: Die X-GmbH-&-Co-KG hat einen Vor-Steuer-Gewinn von einer Million Euro und Standorte in München (Hebesatz 490 Prozent) und Grünwald (240 Prozent). Die Aufteilung der Mitarbeiter 50 Grünwald : 50 München kostet Euro Gewerbesteuer, die Aufteilung 70 Grünwald : 30 München führt zu reiner Gewerbesteuer von nur Euro. Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob Nutzen Sie das: Neben einem Minijob kann ein Mitarbeiter noch eine sozial - versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung haben. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Es wird aber nicht zusammengerechnet: ein Minijob mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Beispiel: Sie betreiben ein Ausflugslokal und es bewirbt sich ein Student, der schon in einem Computerladen einen 450-Euro-Job hat. Bei Ihnen übt er eine kurzfristige Beschäftigung aus, die von vornherein auf den Zeitraum Juli bis September befristet ist. 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Oktober

5 Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Ergebnis: Der kurzfristige Job in Ihrem Ausflugslokal wird nicht zusammengerechnet mit dem Minijob und kann versicherungsfrei ausgeübt werden. Was ist eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung? Diese ist möglich, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und von vornherein auf drei Monate oder 70 Tage befristet ist. Tagesaktuelle Infos finden mit dem Direkt-Login in den Kundenbereich im Internet: Tipp-Datenbank. Was heißt berufsmäßig? Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (BSG, , 3 RK 31/56). Grundsätzlich nicht berufsmäßig und damit potenziell sozialversicherungsfrei sind kurzfristige Beschäftigungen, die ausgeübt werden neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, einem Freiwilligen Sozialen Jahr, dem Bundesfreiwilligendienst oder dem Bezug von Vorruhestandsgeld. Betriebsprüfung: So vermeiden Sie Nachzahlungen Tipp: Ein Investitionsabzugsbetrag ist auch nach einer Betriebs - prüfung zur Vermeidung von Steuer-Nachzahlungen möglich. Ein Betrieb hatte eine Betriebsprüfung, die zu einem Mehrgewinn und dadurch zu Steuernachzahlungen führte. Der Betrieb wollte aber keine Steuern nachzahlen und bildete nachträglich einen Investitionsabzugs betrag. Das Finanzamt sagte: So war das nicht gedacht - das geht nicht!. Der Bundesfinanzhof entschied nun aber: Es geht doch. (BFH, , IV R 9/14, DStR 16, 1856) Ausgabe Oktober 2016 GmbH & Co KG aktuell 5

6 Die steuerlichen Folgen der Zimmervermietung online Unser Rat: Falls Sie berechtigt sind zu Investitionsabzugsbeträgen (Eigenkapital Vorjahr maximal Euro) und Nachzahlungen nach einer Betriebs prüfung erst einmal verzögern wollen, sollten Sie dieses Urteil nutzen. Sie können die Nachzahlung damit hinausschieben oder falls Sie tatsächlich das angegebene Anlagegut kaufen sogar komplett vermeiden. Die steuerlichen Folgen der Zimmervermietung online Was sind eigentlich die steuerlichen Folgen der Zimmervermietung über AIRBNB und andere Portale? Auf die Vermietungsumsätze sind sieben Prozent Umsatzsteuer abzuführen. Lediglich eine Kleinunternehmergrenze bleibt steuerfrei. Millionen Menschen stellen Wohnraum über den Onlineübernachtungsservice AIRBNB oder ähnliche Portale zur Verfügung. Welche Steuern zahlen die Vermieter dafür? Umsatzsteuer: Die kurzfristige Vermietung von Zimmern ist umsatzsteuerpflichtig - wenn auch nur mit sieben Prozent ( 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Auf die tatsächliche Dauer der Vermietung kommt es nicht an, sondern lediglich auf die Absicht, die Räume kurzfristig zu vermieten. Häufige Fehlinformation im Internet: Auf zahlreichen Seiten kann man nachlesen, dass Umsatzsteuer erst ab jährlichen Vermietungseinnahmen von mehr als Euro anfallen würde. Das ist jedoch nicht richtig, denn diese Grenze gilt für alle Umsätze eines Unternehmers kumuliert und ist damit oft schon längst überschritten. Beispiel: X ist Bäcker (eine Million Euro Umsatz im Jahr) und Y vermietet ein Gebäude umsatzsteuerpflichtig an seine GmbH & Co KG für Euro im Jahr. Damit haben beide die Kleinunternehmergrenze von Euro im Jahr überschritten. Beide haben eine leer stehende Wohnung, die sie über AIRBNB an wechselnde Gäste vermieten. Die Vermietung ist damit umsatzsteuerpflichtig mit sieben Prozent. Normalerweise gelten die Einkünfte als Vermietungs - einkünfte. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte? Wer Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und die Wohnung bzw. das Haus bleibt Privatvermögen. (BFH, , IX R 11/07) Hier schlägt die Vermietung um in einen Gewerbebetrieb: Wenn Sie neben der eigentlichen Vermietung noch gewichtige und unübliche Sonderleistun- 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Oktober

7 Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt Aber - Vorsicht: Die private Vermietung kann in eine gewerbliche umschlagen. gen erbringen oder die Vermietungstätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, die mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotels) vergleichbar ist. Gefahr bei gewerblicher Zimmervermietung: Falls Ihnen die Wohnung selbst gehört, wird sie Betriebsvermögen. Unschädliche Nebenleistungen sind: (FG Berlin-Brandenburg , 14 K 1355/06 B) das Bereitstellen von Bettwäsche, Handtüchern, Telefon- und Kabel - anschluss oder einer Einbauküche, die Auslage von Informationsmaterial und Routenempfehlungen, Gepäcktransporte und die Endreinigung. Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt Aufgepasst: Eine Witwe muss zehn Jahre im geerbten Haus wohnen bleiben, sonst fällt die Steuerfreiheit weg. Wer von seinem Ehemann - oder seiner Ehefrau - das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. ( 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall noch mindestens zehn Jahre in diesem Haus wohnen bleiben es sei denn, zwingende Gründe hindern einen daran (z. B. Pflegeheim oder Tod). Alleine die psychische Belastung, in dem Haus leben zu müssen, das einen an den geliebten verstorbenen Ehepartner erinnert, ist allerdings kein zwingender Grund in diesem Sinne. Im konkreten Fall lebte die Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes noch ein Jahr in dem Haus, suchte sich aber eine andere Wohnung und zog dann um. Als Grund für den Auszug gab sie zwingende psychische Gründe an. Das Gericht meinte jedoch, dass das noch ein Jahr lang andauernde Wohnen im früheren gemeinsamen Familienwohnsitz zeige, dass die Gründe für den Auszug nicht zwingend waren. Damit fiel die Steuerfreiheit für das geerbte Haus weg. (FG Hessen, , 1 K 77/15, BeckRS 16, 95042, rechtskräftig) Ausgabe Oktober 2016 GmbH & Co KG aktuell 7

8 Aus der Redaktions-Hotline: Knabbereien - Neuer Minijobber zur Monatsmitte von Benjamin S. aus München an die Redaktions-Hotline: Meine Mitarbeiter dürfen im Betrieb auf Kosten der Co KG Kaffee, Mineralwasser und Knabbereien konsumieren. Im Grunde das Gleiche, was auch Kunden angeboten bekommen. Muss das eigentlich auf die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angewandt werden? Kann ein Betriebsprüfer sagen: Ihre Leute bekommen schon einen Benzingutschein für 44 Euro, da Sie außerdem noch Kaffee und Mineralwasser im Wert von zehn Euro im Monat spendieren, ist die 44-Euro-Grenze gesprengt? IZW antwortet: Betriebsprüfer beanstanden viel, aber in diesem Fall wäre die Beanstandung ohne Rechtsgrundlage. Denn solche Dinge, wie von Ihnen erwähnt, fallen unter den Begriff Aufmerksamkeiten. Als solche gelten Getränke, wie zum Beispiel Kaffee, Mineralwasser usw., die im Betrieb zur Verfügung gestellt werden (kurioserweise auch Zigaretten), sowohl für externe Besucher, wie Kunden oder Lieferanten, als auch für Arbeitnehmer. Der hieraus resultierende geldwerte Vorteil bleibt außer Acht. Auch kleinere Knabbereien fallen unter diese Aufmerksamkeiten, genauso wie Süßigkeiten oder Obst (R 19.6 Abs.2 Satz1 LStR). Achtung: Ganze Mahlzeiten sind nicht mehr abgedeckt. Wenn Sie Frikadellen, Leberkässemmeln oder Currywürste als Aufmerksamkeit verbuchen, wird der Lohnsteuerprüfer nicht mehr mitspielen, es sei denn, während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. Nachtsitzung). von Sandra J. aus Bingen an die Redaktions-Hotline: Bei mir soll am 17. Oktober eine Minijobberin anfangen. Ich habe so viel Arbeit, dass die Dame gleich im Oktober 450 Euro verdienen kann. Sie arbeitet aber vorher noch bei einer anderen Firma, wo sie 450 Euro in der ersten Oktoberhälfte verdient. Ist das ein Problem? IZW antwortet: Da sich die Minijobs nicht überschneiden und außerdem keine Befristung vorgesehen ist, können Sie die Dame problemlos als Minijobberin anmelden und auch bereits im Oktober die vollen 450 Euro auszahlen. Dass die Dame dadurch im Ergebnis im Oktober zweimal 450 Euro verdient, ist unschädlich. Achtung: Ist die Beschäftigung jedoch auf weniger als einen Zeitmonat befristet, müssen Sie auf einen anteiligen Monatswert herunterrechnen. Verwenden Sie dabei diese Formel: 450 Euro x Kalendertage : 30 = anteiliger Monatswert. Beispiel: Sie stellen einen Minijobber befristet vom 22. November bis 15. Dezember an. Im November darf er höchstens 135 Euro (= 450 Euro x 9/30) und im Dezember maximal 225 Euro (= 450 Euro x 15/30) verdienen. In der nächsten Ausgabe Wenn Sie KG-Anteile auf den Junior übertragen wollen Vier kleine Steuererleichterungen ab 2017 Verschenkte Wandkalender: Vorsicht Falle Teure Fehler bei Schluss - rechnungen vermeiden Wie Sie den Rabattfreibetrag richtig nutzen Können Sie alten Lebens ver - sicherungen widersprechen? Sind Beitragsrückerstattungen zu versteuern? Aus der Redaktions-Hotline: Kindergartenzuschuss Verkauf Gewerbehalle Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Kai Altemann, Rechtsanwalt und Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Oktober

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