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1 Ausgabe 7, September 2007 B.A.H. Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. Mit der B.A.H. auf sicherem Weg

2 Inhaltsverzeichnis Editorial Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf Bundesebene Pflege & Praxis Pflege & Recht Pflege & Steuern Meldungen Unternehmensführung Berichte aus den B.A.H.-Landesverbänden Bundesweite B.A.H.-Fortbildung B.A.H.-Einkaufsvorteile Pflege & Literatur Anschriften und Ansprechpartner der Landesgeschäftsstellen Impressum Der B.A.H.- ist die Fachzeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. Die Zeitschrift ist unabhängig. Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H. e. V.) Cicerostraße 37, Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / bah@bah-bundesverband.de Internet: V.i.S.d.P.: Vorstand und Geschäftsführung der B.A.H. Redaktion: Frank Twardowsky (tw), Dr. Heike Morgenstern (mo), Hans-Herbert Seng (hse) Produktion: Format Druck und Medienservice GmbH, Xantener Straße 8, Berlin Erscheinungsweise: viermal jährlich Bildnachweis Titel: ImagePoint AG, Technoparkstraße 1, CH-8005 Zürich Abonnement: Für Abonnementen ist der B.A.H.- für einen jährlichen Bezugspreis von 15, inkl. Porto, über die B.A.H. erhältlich. Anzeigen: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H. e. V.) Cicerostraße 37, Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / bah@bah-bundesverband.de Internet: Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 1/2006 vom 8. September

3 Editorial Welche Unterlagen müssen Pflegeeinrichtungen wie lange aufbewahren? Dazu mehr unter Pflege & Steuern. Wertvolle Hinweise gibt es auf dieser Seite auch zur Privatnutzung von Firmenfahrzeugen und zur Fahrtenbuchführung. Wichtige Änderungen gibt es ab beim Datenträgeraustausch. Was sich bei der Abrechnung mit den Krankenkassen unter anderem zu den Aspekten Betriebsstättennummer und Verschlüsselung ändert, darüber lesen Sie mehr auf der Seite Meldungen. Der Sommer verspricht heiß zu bleiben. Politisch wird endlich die Reform der Pflegeversicherung vorangetrieben. Demenz- und Alzheimerkranke werden zukünftig bessere oder in vielen Fällen sogar erstmals Leistungen erhalten. Zum aktuellen Stand der Beschlüsse des Koalitionsausschusses berichten wir in unserer heutigen Ausgabe. Um das Thema Pflegeversicherung geht es auch in der Stellungnahme vom Bayerischen Staatsministerium, das einige wichtige Aspekte zur Diskussion beisteuert. Viele Themen haben wir auch dieses Mal wieder für Sie zusammengestellt, um Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. In der Rubrik Pflege & Praxis beschäftigen wir uns dieses Mal mit Fragen der Ernährung bei Senioren und Demenzkranken. Unser rechtlicher Ratgeber widmet sich der Rechtmäßigkeit von Fotografien zur Wunddokumentation und dem Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben. Aktuell wurde das Thema, weil im August die Bahn BKK als bisher erste Krankenkasse bundesweit den Datenträgeraustausch einführt. Für die Pflegedienste wirft das Fragen auf, die in den verschiedenen Bundesländern je nach Vertragslage unterschiedlich zu beantworten sind. Ein Pflegedienst ist so gut wie seine Mitarbeiter. Wie Unternehmenschefs mit gutem Vorbild vorangehen und dadurch ihre Mitarbeiter zu besseren Leistungen motivieren können, weiß unser Gastautor Nikolaus B. Enkelmann auf der Seite Unternehmensführung. Selbstverständlich runden wie immer die Nachrichten aus den Landesverbänden und ein Buchtipp Pflegepraktischer Umgang mit Dekubitus sowie Hinweise zu Fortbildungsangeboten unser Spektrum an Nachrichten ab. Viel Freude beim Lesen Harry Tröger Vorsitzender des Bundesvorstands 3

4 Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf Bundesebene Pflegestatistik 2005: Trend geht weiter zur professionellen Pflege Die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder jeweils im Abstand von zwei Jahren durchgeführte Pflegestatistik soll Licht bringen in das Dickicht der Daten von Angebot und Nachfrage pflegerischer Versorgung. Nunmehr ist auch die Pflegestatistik 2005 erschienen, die belegt, dass die absolute Zahl der Pflegebedürftigen gegenüber den Vorjahren kontinuierlich zugenommen hat. Ein besonderes Wachstum (um Personen) ist dabei in Pflegestufe I zu verzeichnen, doch auch für die Pflegestufen II und III sind insgesamt Personen mehr als in der Vorjahresstatistik erfasst. Darüber hinaus bestätigen die Daten ebenso wie bereits in den Vorjahren einen Trend hin zur professionellen Pflege durch ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime. Im Vergleich zu den erstmalig im Jahr 1999 erhobenen Daten beträgt der Anstieg der in Heimen versorgten Personen 18 % ( ), die Anzahl der von den ambulanten Pflegediensten Versorgten erhöhte sich um 13,5 % ( ). Die Zahl der reinen Pflegegeldempfänger ist bislang jedoch kontinuierlich, nämlich um 4,6 % ( Personen) gesunken. Diesem Trend entsprechend wuchs auch die Anzahl der Pflegeeinrichtungen. Von den im Dezember 2005 insgesamt rund zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen befand sich die Mehrzahl (6.300, also 58 %) in privater Trägerschaft. Der Anteil der freigemeinnützigen Träger (beispielsweise Caritas oder Diakonie) betrug 41 %. Weiterhin wurde offiziell festgestellt, dass das Leistungsangebot fast aller ambulanten Pflegeeinrichtungen (97 %) neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch häusliche Krankenpflege oder Hilfe nach dem SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) beinhaltet. Auf diese Weise betreuen in den ambulanten Pflegediensten ca Pflegekräfte (in ungefähr Vollzeitäquivalenten) im Schnitt 43 Pflegebedürftige. Die privaten Einrichtungen sind kleiner hier wurden durchschnittlich 32 Pflegebedürftige je ambulanter Dienst betreut. Pflegeeinrichtungen in freigemeinnütziger Trägerschaft versorgten dagegen im Durchschnitt ungefähr doppelt so viele Pflegebedürftige (58 je ambulanter Dienst). 4 In den im Dezember 2005 rund nach SGB XI zugelassenen voll- bzw. teilstationären Pflegeheimen wurden im Schnitt 65 Pflegebedürftige betreut. Auch hier betreiben die privaten Träger ehr kleine Einrichtungen: Im Mittel wurden in den privaten Heimen 53 Pflegebedürftige betreut; hingegen bei den freigemeinnützigen 71 und bei den öffentlichen Heimen 80. Die Zahl der im Heimbereich Beschäftigten lag zur gleichen Zeit bei Personen. Dies entspricht ca Vollzeitäquivalenten. ausschließlich Angehörige: Pflegebedürftige Eckdaten Pflegestatistik ,13 Millionen Pflegebedürftige insgesamt zu Hause versorgt: 1,45 Mill. (68%) durch... Pflegedienste: Pflegebedürftige - nach Pflegestufen - - nach Pflegestufen - - nach Pflegestufen - 61,0 % I 30,8 % II Eckdaten Pflegestatistik ,3 % III 50,9 % Quelle: Pflegestatistik 2005 I 36,7 % II 12,4 % Angesichts der vorliegenden Erkenntnisse und der steigenden Zahl Pflegebedürftiger bei gleichzeitigem Rückgang der Angehörigenpflege wird deutlich, dass die Bedeutung der professionellen Pflege weiterhin wächst. Nach Auffassung der B.A.H. sind kassenseitige Rationalisierungs- und Einsparbestrebungen mit dieser Entwicklung nicht vereinbar. Auch vor dem Hintergrund knapper Ressourcen erwarten wir von den Entscheidungsträgern aller Ebenen, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und die Zukunft der Pflege mit der dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung auf sichere Beine stellen. Wenn Sie mehr wissen wollen über Daten Rund um das Thema ambulante und stationäre Pflege können Sie die Pflegestatistik 2005 auf der B.A.H.-Homepage unter dem Link Aktuelle Nachrichten Presseinformationen abrufen. Auf Anfrage übersenden Ihnen die Mitarbeiter Ihrer B.A.H.-Geschäftsstelle gerne ein Exemplar! III durch Pflegedienste mit Beschäftigten in Heimen versorgt: (32%) 43,4 % 34,2 % 20,9 % 1,6 % bisher ohne I II III Zuordnung in Pflegeheimen mit Beschäftigten

5 Pflege & Praxis Bundesministerium mit Service Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bietet über das Internet spezielle Übersichten über neue Versorgungsformen in ganz Deutschland an. So wurde die Übersicht Hausarztmodelle aktualisiert, in der sich Informationen darüber finden, welche Krankenkasse solche Modelle anbietet oder damit an den Start geht. Ferner wurde die Übersicht über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) überarbeitet. Alle MVZ in Deutschland mit ihren Angeboten finden sich in der Auflistung. Darüber hinaus wurde die Übersicht über zahlungsfreie Arzneimittel aktualisiert. Nähere Infos im Internet unter: Aus der Zeitung: CAREkonkret Nr. 5/ , S.10. Zwischen der Hofmann Menü GmbH und der B.A.H. besteht bereits seit mehren Jahren ein Rahmenabkommen mit Rabattnachlässen für B.A.H.-Mitglieder über Produkte, Geräteservice, Beratung und Betreuung und Seminare. Nachfolgend lesen Sie einen Artikel der Hofmann Menü GmbH zum Thema Ernährung und Demenz ein wichtiges Thema in der Seniorenverpflegung Etwa 1 Mio. Menschen leiden in Deutschland unter Demenz. Aufgrund der Zerstörung von Nervenzellen kommt es zu nachlassender Gedächtnisleistung, Orientierungslosigkeit und Verhaltensänderungen; dies führt schließlich zur Unselbstständigkeit. Auch bei der ambulanten Verpflegung ist der Einfluss der Demenz auf die Ernährung betroffener Senioren eine Herausforderung für Mitarbeiter und Angehörige. Die Erkrankung beeinflusst das Ess- und Trinkverhalten der Betroffen sehr stark. Verschiedene Ursachen, wie z. B. erhöhter Energiebedarf durch zunehmende Mobilität ( Aktionismus ), Koordinationsstörungen, Schluck- und Kauprobleme, das Nicht-Erkennen von Speisen, das Nicht-Wissen, ob man schon gegessen und getrunken hat sowie die Einnahme von Medikamenten, erhöhen das Risiko von Mangelernährung und Austrocknung. Für Demenzkranke gelten prinzipiell die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für alle anderen Menschen. Das Ziel muss sein, den Betroffenen ausgewogene und wohlschmeckende Mahlzeiten anzubieten, die zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen. Bevorzugt gegessen werden bekannte und regionale Gerichte sowie Süßspeisen. Hungergefühl und Appetit lassen im Alter oft nach. Speziell die Vernachlässigung der besonders empfehlenswerten Lebensmittel, wie Gemüse, Obst und Vollkornprodukte, kann unerwünschte Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dass in der Kost für Demenzkranke die folgenden Lebensmittelgruppen enthalten sind: reichlich Vollkornprodukte und Kartoffeln viel Gemüse, frischer Salat und Obst Milch- und Milchprodukte Fleisch, Wurstwaren und Fisch Eier in Maßen ausgewählte Fette (z. B. Rapsöl zum Kochen) Es ist darauf zu achten, dass die Lebensmittel klein geschnitten, geraspelt oder püriert sind. Die Speisen sollten für die Betroffenen leicht zu kauen (betrifft besonders die Fleischkomponenten) und zu schlucken sein. Weiche Speisen dürfen keine harten Bestandteile enthalten, ansonsten ist damit zu rechnen, dass diese Bestandteile im Mund von den Betroffenen aussortiert werden. Da sich der Geschmack im Alter verändert, sollte das Essen gut gewürzt, aber nicht sehr salzig oder sauer sein. Die Lust am Essen wird durch appetitliches Anrichten der Speisen sowie eine angenehme, gemütliche Atmosphäre unterstützt. Die Angehörigen bzw. das Pflegepersonal sollten versuchen, Hilfestellung zu geben. Gespräche am Tisch können zum Beispiel dazu beitragen, dass die Personen nicht vorzeitig den Tisch verlassen. Ein Handlungsimpuls, wie zum Beispiel das Besteck in die Hände zu legen, gibt Anstoß dazu, mit Besteck zu essen. Sollte der Betroffene das Besteck nicht benutzen, ist das 5

6 selbstständige Essen mit den Händen (Fingerfood) dem Anreichen von Essen durch Andere vorzuziehen. Wenn es nötig ist, die Speisen zu pürieren, sollten diese getrennt und einzeln püriert werden (wie zum Beispiel bei den pürierten Menüs aus der Hofmann-Menü Manufaktur), um eine ansprechende Optik und einen unverfälschten Geschmack zu erreichen. Ein wichtiger Eckpfeiler für die ausgewogene Ernährung ist das Trinken. Senioren trinken generell zu wenig. Bei Demenzkranken kommen verschiedene Faktoren erschwerend hinzu: Das Trinken wird schlicht vergessen Es stellt sich kein Durstgefühl ein Ein vorhandenes Durstgefühl kann nicht artikuliert werden Es wird wegen Harndrang oder Schluckbeschwerden bewusst wenig getrunken Um dieses Defizit auszugleichen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Regelmäßig Getränke anbieten Immer wiederkehrende Trink -Situationen schaffen z. B. vor den Mahlzeiten Mit der Flüssigkeitszufuhr früh morgens anfangen, dass erste Glas Wasser am besten schon beim Aufstehen Abwechslung schaffen durch verschiedene Getränke und den Wechsel zwischen warm und kalt Bei Schluckbeschwerden sollten Getränke angedickt werden Joghurt mit Saft oder Milch verdünnen, so dass er trinkfähig wird Getränke sollten nicht zu kalt sein Wir konnten Ihnen mit unseren Tipps hoffentlich einige nützliche Anregungen zu Ernährung und Demenz geben. Bei Fragen zu diesem und weiteren Themen der Seniorenernährung sowie zum attraktiven Konditionsund Leistungspaket für B.A.H.-Mitglieder stehen Ihnen die freundlichen Mitarbeiter der Hofmann-Menü Manufaktur natürlich gerne zur Verfügung. Herr Alwin Deissler (Tel / ) freut sich auf Ihren Anruf! Hofmann Menü-Manufaktur GmbH, Adelbert- Hofmann-Straße 6, Boxberg-Schweigern, Telefon: 07930/ , Fax: 07930/ , Wundversorgung In der Vergangenheit ist von unseren Mitgliedern immer häufiger die Frage an uns herangetragen worden, inwieweit das Anfertigen von Fotografien zur Wunddokumentation rechtmäßig ist. Grundsätzlich kann jede Form der Bildaufnahme lediglich eine Ergänzung des Wunderhebungsbogens sein, diesen also nicht ersetzen. Sie ist jedoch eine für den Pflegedienst und gegebenenfalls auch für den Patienten interessante Möglichkeit, Notwendigkeit und Qualität einer Pflegemaßnahme zu belegen, unabhängig davon, ob dieser Nachweis mit Polaroids, filmisch oder digital geführt wird. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen ist einzig die Einwilligung des betroffenen Patienten bzw. seines rechtlichen Vertreters. Liegt diese vor, ist eine entsprechende Dokumentation durch den Pflegedienst unbedenklich. Beachten Sie jedoch auch, dass die Aufnahmen lediglich Ihrer eigenen Dokumentation, bei einer 6 Pflege & Recht Antragstellung und zur Überprüfung der Leistungsgewährung an den MDK übersandt werden, nicht aber von Mitarbeitern der Kostenträger eingesehen werden dürfen. Auf unserer homepage stellen wir Ihnen unter dem Link Arbeitshilfen/Steuerliche und rechtliche Beratung ein von Herrn Rechtsanwalt Dr. Groß geprüftes Muster einer Einverständniserklärung zur Verfügung, das Sie in den oben genannten Fällen zu Ihrer rechtlichen Absicherung verwenden und von Ihren Patienten unterzeichnen lassen können. Selbstverständlich können Sie dieses auch bei Ihrer B.A.H.-Geschäftsstelle anfordern. Zur Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz Nach 23 Abs.1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem geltenden Fassung gilt das KSchG in

7 Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem begonnen hat; diese Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2 bis zur Beschäftigung von in der Regel zehn Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nunmehr entschieden, dass bei einem späteren Absinken der Zahl der am beschäftigten Arbeitnehmer auf fünf oder weniger Personen keiner der im Betrieb verbleibenden Alt-Arbeitnehmer weiterhin Kündigungsschutz genießt, soweit in dem Betrieb einschließlich der seit dem eingestellten Personen insgesamt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies gilt auch dann, wenn für ausgeschiedene Alt-Arbeitnehmer andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind. Eine solche Ersatzeinstellung reicht nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Besitzstandsregelung des 23 Abs.1 Satz 2 KSchG für deren Anwendung nicht aus. Der Kläger war bei der Beklagten seit August 2003 angestellt. Am Stichtag beschäftigte die Beklagte regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers ordentlich. Zu diesem Zeitpunkt waren bei Ihr einschließlich des Klägers weniger als zehn Arbeitnehmer regelmäßig tätig. Neben dem Kläger arbeiteten nur noch zwei Arbeitnehmer, die bereits am bei der Beklagten beschäftigt waren. Mit seiner Klage hat sich der Kläger gegen die Kündigung gewandt und die Auffassung vertreten, er genieße den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dieses Gesetz sei aufgrund der Übergangsregelung auf Alt-Fälle anwendbar. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. BAG, Urteil vom AZR 840/05 Aus: PflegeRecht Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege 01/2007 Kostenlose Rechtsberatung für B.A.H.- Mitglieder Neben der direkten Beratung durch Mitarbeiter der B.A.H.-Geschäftsstelle, die teilweise auch rechtliche und steuerrechtliche Hintergründe hat, bestehen für B.A.H.- Mitglieder folgende Vereinbarungen: Vertrag über die Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Leistungsentscheidungen der Krankenkassen mit Rechtsanwalt Dr. Groß Der Vertragsinhalt ist nach Eingabe des Mitgliederpasswortes auf der B.A.H.-Internetseite einsehbar: Menüpunkt Arbeitshilfen & Steuerliche / Rechtliche Beratung, Untermenüpunkt Arbeitshilfen, Stichwort Anwaltliche Vertretung. Vertrag über die Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen die Sozialhilfeträger mit Rechtsanwalt Dr. Groß Der Vertragsinhalt ist nach Eingabe des Mitgliederpasswortes auf der B.A.H.-Internetseite ebenso einsehbar. Vertrag über kostenlose telefonische Erstberatung in sozialrechtlichen Angelegenheiten mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Groß Absprache über kostenlose telefonische Erstberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Frau Rechtsanwältin Susanne Biener Weitere Auskünfte über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme erhalten B.A.H.-Mitglieder auf Anfrage von der B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle. B.A.H. intern B.A.H.-interne personelle Veränderungen Um dem zahlenmäßigen Wachstum und dem verbandseigenem Anspruch einer umfassenden, fachlich kompetenten und zeitnahen Beratung und Betreuung unserer Mitglieder gerecht zu bleiben, wird das Team in der B.A.H.-Geschäftsstelle in Berlin ab dem mit Frau Kathleen Rambow als Juristin und Assistentin des Geschäftsführers verstärkt. Mit Wirkung zum beendete Frau Annelie Warz, bisher Mitarbeiterin im Sekretariat der B.A.H.- Geschäftsstelle, ihre Tätigkeit. Wir danken Frau Warz für ihre engagierte Mitarbeit. 7

8 Aufbewahrungsfristen in Pflegeeinrichtungen Immer wieder stehen Inhaber von Pflegeeinrichtungen vor der rechtlich bedeutsamen Frage, welche der zahlreich anfallenden Dokumente über welchen Zeitraum hinweg aufbewahrt werden müssen. Der Überblick über die gesetzlich vorgegebenen Fristen ist besonders schwierig, da diese in einer Vielzahl verschiedener Regelwerke verankert sind. Gesondert von den Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen sind die Aufbewahrungsfristen für die Patienten- und Pflegedokumentation zu beachten. Für die Aufbewahrung der geschäftlichen Unterlagen gelten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und nach der Abgabenordnung (AO) Fristen von sechs und zehn Jahren. Sie beginnen jeweils mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handelsbriefe empfangen oder abgesendet worden sind. Als Faustregel gilt, dass Steuerunterlagen gemäß 257 HGB 10 Jahre Rechnungen und kaufm. Unterlagen gemäß 147 AO 10 Jahre Geschäftsbriefe gemäß 147 AO 6 Jahre Preisverzeichnisse gemäß 147 AO 6 Jahre aufzubewahren sind. Sofern keine Besonderheiten vorliegen, brauchen Bücher und Aufzeichnungen wie Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen, Inventarlisten, Lohn- und Gehaltsbuchführungen, Aufzeichnungen zu Debitoren und Kreditoren sowie für Buchungsbelege (z. B. Quittungen und Rechnungen) aus der Zeit vor dem ab dem nicht mehr aufbewahrt werden. Das gilt nicht, wenn nach dem noch Eintragungen in den Büchern gemacht, Bilanzen, bzw. Inventare ertstellt oder Buchungsbelege gefertigt worden sind, denn die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweiligen Unterlagen zuletzt bearbeitet worden sind. Zu den Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen können Sie eine detaillierte Übersicht über Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen unter Stichwort Aufbewahrungsfristen/Merkblatt, abrufen. Gerne übersenden wir Ihnen diese auf Anfrage auch per Telefax. 8 Pflege & Steuern Eine Besonderheit gilt durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit seit dem für Unternehmer und Private. Jeder, der Renovierungsarbeiten oder Baumaßnahmen oder Reinigungsarbeiten an Wohnung oder Grundstück durchführen lässt, muss die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen (z. B. Bauvertrag, Bestellungen) für diese seit dem durchgeführten Arbeiten zwei Jahre lang aufbewahren. Bevor Sie die o. g. Unterlagen endgültig entsorgen, empfehlen wie Ihnen jedoch stets die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater! Die Aufbewahrungsfristen für patientenbezogene Unterlagen betragen für Bewohnerakten gemäß 199 BGB 30 Jahre Dokumentationsmaterial, je nach Landesvertrag, bzw. gemäß 13 HeimG/DatenschutzG 5 Jahre Pflege- und Qualitätshandbücher gemäß 13 HeimG/DatenschutzG 5 Jahre Standards, Leitlinien, Empfehlungen gemäß 13 HeimG/DatenschutzG 5 Jahre Mitarbeiterunterlagen (Personalakten) sind gem. 195 BGB 3 Jahre lang aufzubewahren. Eine Übersicht der Rechtsgrundlagen stellt Ihnen Ihre B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle auf Anfrage gerne zur Verfügung! Anscheinsbeweis für Privatnutzung bei überlassenem Firmenfahrzeug Wenn einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, sollte einiges beachtet werden. Die private Nutzung eines betrieblichen Kfz führt zu einem als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteil, der nach der insofern abschließenden Regelung pauschal nach der 1%-Methode zu bewerten ist, wenn nicht ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Zwar kommt der Ansatz eines geldwerten Vorteils nicht zum Zuge, wenn eine Privatnutzung ausscheidet. Jedoch spricht das Finanzamt nicht selten von einem Beweis des ersten Anscheins für eine Privatnutzung. Zur Entkräftung dieses Anscheinsbeweises genügt es, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablauf ergibt.

9 Grundsätzlich muss für betrieblich genutzte Fahrzeuge eines Pflegedienstes kein Fahrtenbuch geführt werden, wenn die ausschließlich betriebliche Nutzung nachgewiesen werden kann. Eine Möglichkeit ist die arbeitsvertraglich untersagte Nutzung dienstlicher Fahrzeuge zur privaten Nutzung. Der Bundesfinanzhof hat bisher offen gelassen, ob der Anscheinsbeweis bei einem ernsthaften Nutzungsverbot nur dann erschüttert werden kann, wenn das Verbot überwacht wird. Meines Erachtens ist das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen ausreichend, wenn es nicht nur zum Schein ausgesprochen wird. Es müssen Umstände vorliegen die das Fehlen von Privatfahrten plausibel erscheinen lassen. Als Maßnahme hierfür kommt beispielsweise auch in Betracht, dass das Fahrzeug nach der Arbeitszeit und am Wochenende auf dem Betriebsgelände abgestellt und der Schlüssel abgegeben wird. Sofern für die dienstlich genutzten Fahrzeuge generell Fahrtenbücher geführt werden, ist der Nachweis sicherlich unproblematischer zu erbringen. Zudem hat der Pflegedienstinhaber über die Fahrtenbücher auch eine gewisse Kontrollmöglichkeit gegenüber den Mitarbeitern. Rüdiger Lubosch, Steuerberater, ADVISITAX Steuerberatungsgesellschaft mbh, Bahnhofstr. 18, Cottbus, Telefon: 0355/381410, Fax: 0355/ , Mail: Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuches auch für Pflegedienste? Im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen bei Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Anerkennung von Fahrtenbüchern. Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Aus dem Wortlaut und aus dem Sinn und Zweck der Regelung folgt allerdings, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbaren Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen. Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn oder private Nutzungsentnahme zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt. Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt. Hierfür hat das Fahrtenbuch neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner wenn ein solcher nicht vorhanden ist den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung (wie etwa den Besuch einer bestimmten behördlichen Einrichtung) aufzuführen. Dabei ist jede einzelne berufliche Verwendung grundsätzlich für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges aufzuzeichnen. Besteht allerdings eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten (z. B. wenn innerhalb einer Tour nacheinander mehrere Kunden an verschiedenen Orten aufgesucht werden), so können diese Abschnitte miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Es genügt dann die Aufzeichnung des erst am Ende der gesamten Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind. Wird andererseits der berufliche Einsatz des Fahrzeuges zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, so stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist. Die genannten Angaben müssen sich in hinreichend übersichtlicher und geordneter Form regelmäßig schon aus dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen und dadurch eine stichprobenartige Überprüfung ermöglichen. Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z. B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind (Urteil Bundesfinanzhof vom VI R 87/04). Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem entsprechenden Erlass insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen wie z. B. Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern diese Erleichterungen zugelassen, die nach meiner Auffassung jedoch auch für ambulante Pflegeeinrichtungen gelten müssen. Ähnlich einem Kundendienstmonteur sind die Touren in der Planung festgelegt und es werden zumeist mehrere Patienten besucht. Aus den einzelnen Tourenplänen ist zudem genau ersichtlich welche Patienten aufgesucht werden. Der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen wird dadurch nicht beeinträchtigt und die Angaben aus dem Tourenplan lassen sich in der Regel plausibel nachvollziehen bzw. prüfen. Der Tourenplan müsste jedoch dann als Erläuterungsblatt dem Fahrten- 9

10 buch jeweils beigefügt werden. Leider gibt es hierzu für Pflegeeinrichtungen noch keine gesicherte Rechtsprechung, so dass eine Bestätigung dieser Auffassung durch die Gerichte noch aussteht und das Finanzamt unter Umständen eine andere Auffassung vertreten wird. Um den Nachweis auch für weiter zurückliegende Jahre führen zu können, sollten Fahrtenbücher und erläuternde Unterlagen wie Buchhaltungsunterlagen auch 10 Jahre aufbewahrt werden. Rüdiger Lubosch, Steuerberater, ADVISITAX Steuerberatungsgesellschaft mbh, Bahnhofstr. 18, Cottbus, Telefon: 0355/381410, Fax: 0355/ , Mail: Meldungen Kompetente Betreuung von Krebspatienten Weiteres Zertifikat Ambulanter Dienst für onkologische Krankenpflege Ende Juni 2007 wurde ein weiteres Zertifikat Ambulanter Dienst für onkologische Krankenpflege durch die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.v. (LAGO) verliehen. Das Zertifikat wurde an folgenden Pflegedienst im Land Brandenburg vergeben: Private Hauskrankenpflege Undine Lewerenz Frankenförder Str Nuthe-Urstromtal (Mitglied der B.A.H., Landesverband Brandenburg) Der Pflegedienst erfüllt die durch die LAGO definierten Grundanforderungen für eine qualitäts- und bedarfsgerechte ambulante onkologische Krankenpflege. Er bietet eine ganzheitliche, fachlich kompetente und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche von Krebspatienten ausgerichtete Betreuung an. Hintergrund In der professionellen häuslichen Pflege von Krebskranken bestehen zum Teil starke Qualitätsunterschiede. Nicht bei allen Pflegediensten, die Krebspatienten versorgen, erfolgt die Betreuung entsprechend den in der Onkologie besonderen pflegerischen, psychosozialen und individuellen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.v. (LAGO) seit November 2004 erstmalig und bundesweit einmalig ein Zertifizierungsverfahren als Ambulanter Dienst für onkologische Krankenpflege an. Das unter dem Namen LAGO-Siegel geführte Zertifiat kann an Pflegedienste verliehen werden, die die Qualitätsanforderungen für die pflegerische, psychosoziale und individuelle Betreuung von Krebspatienten in besonderem Maße erfüllen. Dieses Zertifikat wird durch die LAGO verliehen. Grundlage sind definierte Güte- und Prüfbestimmungen der LAGO, die von einem einberufenen Expertenarbeitskreis erarbeitet wurden. Auf der Grundlage des Zertifikats können gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten und anderen an der Versorgung von Krebspatienten beteiligten Institutionen Empfehlungen ausgesprochen werden. Über die qualitätsverbessernde Maßnahme in der Pflege hinaus wird ein Beitrag zur besseren Kooperation und Vernetzung der in der Onkologie tätigen Einrichtungen geleistet. Weitere Informationen LAGO Brandenburg e. V., Gregor-Mendel-Straße 10 11, Potsdam Tel: Fax: post@lago-brandenburg.de Internet: Bundesministerium mit Service Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bietet über das Internet spezielle Übersichten über neue Versorgungsformen in ganz Deutschland an. So wurde die Übersicht Hausarztmodelle aktualisiert, in der sich Informationen darüber finden, welche Krankenkasse solche Modelle anbietet oder damit an den Start geht. Ferner wurde die Übersicht über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) überarbeitet. Alle MVZ in Deutschland mit ihren Angeboten finden sich in der Auflistung. Darüber hinaus wurde die Übersicht über zahlungsfreie Arzneimittel aktualisiert. Nähere Infos im Internet unter: Aus der Zeitung: CAREkonkret Nr. 5/ , S

11 Datenträgeraustausch Änderungen zum B.A.H. Mit Schreiben vom 22. Januar 2007 informiert der IKK Bundesverband über: Neukonzeption der Technischen Anlage und Aktualisierung der Anlage 3 (Schlüsselverzeichnis), Version 6.0, gültig ab 01. Februar 2008 Für die ambulanten Pflegedienste ergeben sich ab kommenden Jahr folgende Änderungen: Damit Leistungserbringer gegenüber einer Krankenkasse mehrere Abrechnungsfälle nicht jeweils als Einzelrechnung, sondern gemeinsam in einer Rechnung übermitteln, wird der Richtlinientext in 7 Abs.1 Abrechnungsverfahren - wie folgt klargestellt: Wird mehr als ein Abrechnungsfall eines Leistungserbringers für einen Leistungsbereich mit dem selben Rechnungsdatum abgerechnet, sind die Abrechnungsfälle in einer Rechnung zusammenzufassen. Die Betriebsstätten-Nr. wurde als Datenfeld in allen Leistungsbereichen aufgenommen. Hintergrund ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG), das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Demnach ist es dem Vertragsarzt möglich, neben seiner Praxis weitere Betriebsstätten/Nebenbetriebsstätten zu unterhalten. Der Entwurf der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sieht vor, das zum 1. Juli 2007 an, für jeden Standort eine Betriebsstätten-Nr. vergeben wird. Diese wird künftig auf dem Verordnungsblatt im Hauptfeld aufgetragen und ist dann im Abrechnungsverfahren zu übermitteln. Daneben erhält jeder Arzt eine eigene neue Arztnummer. Was bedeutet das konkret für die Praxis im Pflegedienst? Die Änderungen treten zum in Kraft. Im laufenden Jahr muss also noch nichts geändert werden! Die Zusammenfassung der Abrechnungen zu so genannten Gesamtrechnungen hat Auswirkung auf die Weiterverarbeitung der Rechnungen in der Finanzbuchhaltung des Pflegedienstes. Wenn bisher für jede Verordnung oder jeden Patienten eine Einzelrechnung an die Kasse erstellt wurde, dann muss ab 2008 darauf geachtet werden, das die Rechnungsnummer nicht mehr als 6 Zeichen beinhaltet. Der Kasse werden die Rechnungen mit einer Gesamt-Rechnungsnummer übertragen. Die untergeordneten Einzelrechnungen erhalten die vom Pflegedienst vergebene Einzelrechnungsnummer im Datensatz als Belegnummer. Diese Belegnummer darf aber gemäß technischer Anlage nicht länger als 6 Zeichen sein. An die Finanzbuchhaltung bzw. dem Steuerberater werden nun die Einzelrechnungen übertragen. Bei Zahlung der Kassen wird neben der Angabe der Gesamtrechnungsnummer auch die Belegnummer auf dem AVIS aufgeführt. Darüber kann nun der Abgleich der offenen Posten weiter erfolgen. Die Beibehaltung des Einzelrechnungsprinzips ist aus Sicht der Pflegedienste weiterhin empfehlenswert, da im Rahmen des Forderungsmanagements Patientenund Verordnungsspezifisch differenziert werden kann. Dies vereinfacht die sonst übliche Wertberichtigung zum Jahresabschluss und hilft bei gezielten Mahnverfahren auch gegen Kranken- und Pflegekassen. Die Einführung einer Betriebsstätten-Nr. und die neue Vergabe der Arztnummer bedeuten einen Anpassung der Arzt-Stammdaten. Die BoS&S GmbH ist in Kontakt mit der KBV um nach Vergabe der neuen Arztnummern einen automatischen Abgleich der Datenbestände zu ermöglichen. Sollte hier kein automatisches Verfahren möglich sein, dann ist die manuelle Übernahme vom Verordnungsschein alternativ möglich. Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen wird in der technischen Konzeption auch die zu verwendende Datenverschlüsselung neu geregelt. Hier sind vor allen die Pflegedienste betroffen, welche nach dem erstmalig am DTA Verfahren teilnehmen werden. Zusätzlich betroffen sind die Pflegedienste welche eine DTA Zulassung vor dem erhalten haben, da der zur Verschlüsselung benutzte Key nur maximal 3 Jahre Gültigkeit hat. Eine neue Version der Software Dakota le stellt die BoS&S GmbH ab dem den Kunden mit Wartungsvertrag kostenlos zur Verfügung. Mitgeteilt vom B.A.H.-Kooperationspartner, BoS&S GmbH, Herrn Thomas Wötzel, Wiesenstraße 15, Möllensee, Telefon: , Fax: , woetzel@bosusoftware.de. 11

12 Seit ist die Gesundheitsreform in Kraft B.A.H. mo- Der Deutsche Bundestag hat am 2. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) abschließend beraten und beschlossen. Damit war der Weg zur neuen Gesundheitsversicherung bereitet. Das Gesetz ist nach Zustimmung durch den Bundesrat am 1. April 2007 in Kraft getreten. Besonders interessant dürften für die Pflegedienste aus pflegerischer Sicht die folgenden Punkte sein: (Auszug Pressemitteilung BMGS vom ) Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und eine spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder Krebspatienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb werden die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser Patientinnen und Patienten geöffnet. Palliativmedizinische Versorgung wird verbessert Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden wir für ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und pflegerischem Personal zulassen. Insbesondere wird die Versorgung schwerst- und sterbenskranker Kinder in Kinderhospizen verbessert. Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet, indem der Kostenanteil, den sie bisher zum Beispiel durch Spenden aufbringen mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird. Rechtsanspruch auf Rehabilitation Rehabilitationsmaßnahmen müssen zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Vor allem ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können und nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Deshalb wird es für diese Menschen zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben. Eine Vielzahl weiterer Änderungen wird insbesondere die Beitragszahlung betreffen. Die einzelnen Maßnahmen werden in den nächsten Jahren gestaffelt beginnen. Zur Palliativmedizinischen Versorgung wird der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum Herbst 2007 Richtlinien erarbeiten, die nach dem vorgesehenen Anhörungsverfahren voraussichtlich noch in 2007 in Kraft treten werden. Pflege-Messe in Leipzig In der Zeit vom 11. bis 13. September 2007 wird das Leipziger Messegelände wieder zum Treffpunkt und Diskussionsforum für Pflegemanager und Fachpersonal aus Akut- und Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Arzt- und Therapiepraxen sowie dem Fachhandel. Produktneuheiten und Trends für den Pflegebereich werden mit den Experten diskutiert. Der bedeutendste Branchentreff der neuen Bundesländer widmet sich in diesem Jahr erneut der ganzen Pflege. Die drei Säulen Altenpflege, Krankenpflege und häusliche Pflege bilden die Grundlage für angeregten Erfahrungsaustausch und effektive Fortbildung. Das Kongressprogramm finden Sie im Internet unter oder Sie erhalten es auf Anforderung direkt von der B.A.H. Wir möchten Sie dazu herzlich einladen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e. V. freut sich auf Ihren Besuch. Sie finden uns in der Halle 1 Standnummer G 48. Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen Privathaushalten gleichgestellt. 12

13 Unternehmensführung Vorbild sein Wachstumsreize bieten Überzeugungskraft ist Führungsmacht von Nikolaus B. Enkelmann, Königstein* Die Kunst der Menschenführung misst sich vor allem daran, ob es uns gelingt, andere zu überzeugen und zu begeistern. Doch viele Führungskräfte sehen ihre Aufgabe darin, durch Anweisung zu führen oder ihre Mitarbeiter zu Leistungen zu verführen, indem sie ihnen Dinge versprechen, die sie nicht einhalten können oder wollen. Doch Verführen ist nicht Führen. Und Spitzenleistungen kann man nicht befehlen, die sind einzig und allein das Ergebnis der persönlichen Triebfeder jedes einzelnen Mitarbeiters. Gute Chefs wissen, wie man diese Treibfeder aktiviert. Sie können ihre Mitarbeiter von ihren Zielen überzeugen und gleichzeitig deren Herz gewinnen. Sie können andere mitreißen und begeistern und so das Beste aus ihnen herausholen. Denn zu seinem Vorteil lässt sich jeder gerne beeinflussen. Die großartigsten Ideen, die strahlendsten Ziele nützen indes nichts, wenn es einer Führungskraft nicht gelingt, andere vom Nutzen einer Idee oder einem Ziel zu überzeugen und dafür zu begeistern. Auch der beste Chef ist abhängig von seinen Mitarbeitern! Die Kunst der Menschenführung ist eine große Aufgabe. Nur Führungspersönlichkeiten wird es gelingen, aus einem guten Verkäufer einen Spitzen- Verkäufer, aus einem Team ein Sieger-Team zu machen. Führen als Vorbild Auf Dauer erfolgreich ist nur die Führungskraft, die ihren Mitarbeitern auch Vorbild ist. Führen durch Vorbild das ist die effektivste Führungsmethode, um seine Mitarbeiter zu überzeugen und zu begeistern. Jeder folgt dem begeisterten Chef. Jeder lässt sich gern von einem Menschen überzeugen, den er bewundert. Menschen, die aus der Masse herausragen, die in ihrer Persönlichkeit andere überstrahlen, die ihre Einzigartigkeit leben, sind anziehend. Mitarbeiter, die bereit sind, für die Visionen, die Ziele ihres geschätzten und respektierten Chefs Bestleistungen zu erbringen, nutzen auch dem Unternehmen. Und umgekehrt: Mitarbeiter, die keinen Grund sehen, sich persönlich für ihren Chef zu engagieren, fügen dem Unternehmen oft Schaden zu. Deshalb ist es so wichtig, das Einmaleins der Menschenführung zu beherrschen. Wer begeistern kann, kann auf Zwang verzichten. Wer führen kann, muss nicht verführen er kann Menschen zu ihrem eigenen Nutzen beeinflussen und ohne Zwang zu Bestleistungen inspirieren. Zehn Regeln für die Führung von morgen 01. Jeder, der mindestens einen Mitarbeiter hat, hat eine Führungsaufgabe. 02. Führung bedeutet immer eine wechselseitige Beziehung zwischen Mitarbeitern und Führendem. 03. Jeder, der Führungsverantwortung hat, hat immer auch eine Sach- und eine Personalaufgabe. 04. Die Qualität der Führung beeinflusst die Arbeitszufriedenheit und das Arbeitsergebnis der direkt unterstellten Mitarbeiter. 05. Kommunikation ist das wichtigste Führungsinstrument. 06. Kommunikation ist erlernbar. 07. Wenn jemand sich nur als Vorgesetzter empfindet, kann er letztlich nicht führen. 08. Das Management ist abhängig von den ihm zuarbeitenden Mitarbeitern. 09. Verhaltensänderungen sollten immer oben beim Management beginnen. 10. Der Erfolg hängt immer von allen Beteiligten ab. Dies erfordert die Kompetenz, den Prozess des Zusammenwirkens von Menschen erfolgreich steuern zu können. Goethe wusste: Wer die Menschen behandelt, wie sie sind, macht sie schlechter; wer die Menschen behandelt, wie sie sein könnten, macht sie besser. Eine gute Führungskraft erkennt das Potenzial, sieht die unentdeckten Fähigkeiten in ihren Mitarbeitern. Es gibt jedoch Chefs, die sich davor fürchten, dass diese Fähigkeiten ans Tageslicht kommen. Denn Mitarbeiter, die sich ihrer Begabungen und besonderen Fähigkeiten bewusst sind, haben meist ein ausgeprägtes Selbstwertgefühl. Nicht alle Chefs schätzen allzu selbstbewusste Mitarbeiter, sie fühlen sich regelrecht von ihnen bedroht und halten sie klein, statt sie zu fördern. Doch ein verantwortungsbewusster Chef hat ein ehrliches Interesse daran, alle Fähigkeiten in seinem Unternehmen zu entwickeln und auch die brachliegenden Ressourcen zu aktivieren. Denn er weiß, dass sein Erfolg abhängig ist von den ihm zuarbeitenden Mitarbeitern. Ein Höchstmaß an Produktivität wird dann erreicht, wenn alle Mitarbeiter ihre Arbeit verrichten, so gut sie können. Dazu sind sie am ehesten bereit, wenn sie für sich selbst einen Nutzen in ihrem Tun erkennen. Es ist die Aufgabe der Führungskraft, sie von diesem Nutzen zu überzeugen. Überzeugungskraft ist Führungsmacht in jeder Hinsicht. 13

14 Wachstumsreize setzen Wer sich selbst weiterentwickeln will, muss einen Nutzen darin sehen und sich Impulse (= Wachstumsreize) geben. Wer will, dass sich seine Mitarbeiter weiterentwickeln, muss ihnen Impulse geben. Das geschieht zum Beispiel, indem Sie Ihre Mitarbeiter von Ihren Zielen, Visionen und Plänen überzeugen und es Ihnen gelingt, sie dafür zu motivieren. Sprechen Sie dabei nicht nur von Fakten wenn Sie das Herz Ihrer Mitarbeiter gewinnen wollen, müssen Sie auch von Herz zu Herz sprechen können. Setzen Sie Ihren Mitarbeitern Wachstumsreize, damit sie sich entfalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können! Wenn es Ihnen gelingt, Ihre Mitarbeiter von Ihren Zielen zu überzeugen, werden sie diese Ziele bereitwillig zu ihren Zielen machen. Seinen eigenen Zielen fühlt sich jeder Mensch mehr verpflichtet als fremden, unverständlichen, uninteressanten Zielen. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter vom Nutzen ihrer Tätigkeit überzeugen können, wird er sich persönlich sehr viel mehr engagieren, als wenn ihm der Nutzen nicht deutlich wird. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter davon überzeugen können, dass Sie ihnen mehr zutrauen, als sie bisher gezeigt haben, werden sie mehr Kräfte und Einsatz in sich mobilisieren als bisher. Jeder Mensch schätzt und liebt es, wenn man ihm Wertschätzung vermittelt und Verantwortung zutraut. Weitere Informationen erhalten Sie beim Enkelmannlnstitut, Altkönigstr. 38c, Königstein/Taunus, Tel.: 06174/39 80, homepage: * Nikolaus B. Enkelmann, der im Januar 2006 seinen 70. Geburtstag und sein 40jähriges Berufsjubiläum feiert, ist wohl der bedeutendste Erfolgstrainer im deutschsprachigen Raum. Gemeinsam mit seiner Tochter Claudia leitet er das Instituts für Persönlichkeitsbildung, Rhetorik und Zukunftsgestaltung in Königstein/Taunus (Tel.: 06174/39 80, Fax: 06174/24379). Besonders gern verpflichten Konzerne, Großunternehmen sowie vorausplanende mittelständische Firmen Nikolaus B. Enkelmann für Motivations- und Weiterbildungsseminare. Über Menschen, Top-Manager, Spitzensportler, Ärzte und Angehörige anderer Berufsgruppen besuchten seine Seminare. Nikolaus B. Enkelmann hat sich zudem als Autor zahlreicher Erfolgsbücher, Herausgeber einer eigenen Zeitschrift und einer Fülle von Tonkassetten und Videos einen hervorragenden Namen gemacht. Berichte aus den B.A.H.-Landesverbänden B.A.H.-Landesverband Baden-Württemberg Verhandlungen mit der IKK/BKK/Knappschaft über einen Rahmen- und Vergütungsvertrag in der Häuslichen Krankenpflege tw- Wie bekannt, hatte die IKK/BKK/Knappschaft im März den Rahmenvertrag nach 132 a SGB V mit Wirkung zum gekündigt. Die Verträge laufen jedoch bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung weiter. Bisher fanden drei Verhandlungsrunden zwischen der B.A.H. und der IKK/BKK/Knappschaft statt. Strittig ist vor allem der Wunsch der Kassen, die Vergütung zukünftig zu reduzieren. Dies soll den Pflegediensten erleichtert werden, durch die neu vorgeschlagene Möglichkeit, Pflegekräfte ohne Examen für bestimmte Behandlungspflegeleistungen einzusetzen. Nach Auffassung der B.A.H. ist das zum einen unpraktikabel, da derartige Pflegekräfte in der erforderlichen Anzahl nicht beschäftigt werden können und zum anderen wäre auch die haftungsrechtliche Problematik 14 nicht lösbar. Ein Sparen auf dem Rücken und auf Risiko der Pflegedienste lehnt die B.A.H. ab. B.A.H.-Landesverband Bayern Reform der Pflegeversicherung Sozialministerin Stewens: Ergänzung durch kapitalgedeckte Zusatzversicherung Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeiten Definition über verbliebene Kompetenzen demenziell Erkrankte besser berücksichtigen Wir brauchen eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die die Finanzierung auf neue Grundlagen stellt und gleichzeitig inhaltliche Änderungen vornimmt. Nur so können wir eine nachhaltige und gerechte Finanzierung gewährleisten und damit auch die Zahlung ausreichender Leistungen langfristig sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten überzeugende Antworten auf die Fragen der Demographiefestigkeit und der Einbeziehung der an

15 Demenz erkrankten Menschen. Diese können wir ihnen aus bayerischer Sicht bereits heute geben. Insbesondere sollten wir den Schweregrad der Bedürftigkeit künftig über die dem betroffenen Menschen verbliebenen Kompetenzen definieren, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute auf einer Pressekonferenz in München. Die Ministerin stellte dabei sowohl das bayerische Konzept zur Reform der Pflegeversicherung als auch eine wissenschaftliche Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Bayern vor, die sich mit einem alternativen Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit befasst. Das bayerische Konzept, das innerhalb der unionsgeführten Länder abgestimmt ist, sieht unter anderem vor, die soziale Pflegeversicherung als eigenständige fünfte Säule der Sozialversicherung beizubehalten und durch ein zweites Standbein, nämlich eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung, zu stärken. Alle in der sozialen Pflegeversicherung Versicherten werden zum Abschluss dieser ergänzenden Zusatzversicherung verpflichtet. Im ersten Jahr müssen die Versicherten mit einem monatlichen Beitrag von 6 Euro rechnen, der sich in den folgenden Jahren um jeweils einen Euro erhöht. Damit sollen die seit mehr als zehn Jahren gleichgebliebenen Leistungen der Pflegeversicherung dynamisiert werden. Gleichzeitig wird ein Kapitalstock aufgebaut, der für jeden einzelnen Beitragszahler eigentumsrechtlich geschützt ist und deshalb gerade für die jüngeren Beitragszahler zu mehr Generationengerechtigkeit führen wird, erläuterte Stewens. Auf der Leistungsseite sehe das Konzept eine Angleichung der Pflegesachleistungen im ambulanten und stationären Bereich vor. Immer mehr Menschen wollen auch bei Pflegebedürftigkeit in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Diesem Wunsch kommen wir auch bei dem neu zu schaffenden Bayerischen Heimgesetz durch die Berücksichtigung flexibler Betreuungsformen nach. In der Pflegeversicherung wollen wir die Anreizwirkung für die ambulante Pflege erhöhen und dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung tragen, betonte Stewens. Um Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zu denen insbesondere demenziell Erkrankte zählen, ausreichend in der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigen, sei eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs unumgänglich. Denn die Zahl der demenziell Erkrankten werde sich von derzeit einer Million bis zum Jahr 2050 auf mehr als zwei Millionen erhöhen. Bislang sei der Leistungsbezug aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von einem konkret festzustellenden zeitlichen Pflegebedarf abhängig. Hier stünden rein körperliche Einschränkungen im Vordergrund. Demenzkranke verfügen aber über einen erheblichen allgemeinen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der bislang bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit keine Berücksichtigung findet. Deshalb habe ich bereits Anfang 2006 den MDK Bayern beauftragt, einen Vorschlag für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu unterbreiten. In seinem Schlussbericht definiert der MDK Bayern nun den Schweregrad der Bedürftigkeit über die dem betroffenen Menschen verbliebenen Kompetenzen anders gewendet: über das Ausmaß der Abhängigkeit der Pflegeperson von anderen Menschen. Es finden dabei auch Bedarfe wie Kommunikation, Sicherheitsaspekte, Beschäftigung, Tagesgestaltung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Berücksichtigung. (München, den ) (mitgeteilt vom Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, verantwortlich: Bernhard Seidenrath (Leiter Pressereferat, Winzererstr. 9, München, Tel.: /1477, Fax: , presse@stmas.bayern.de, Internet: B.A.H.-Landesverband in Berlin AGH Berlin e.v AOK Berlin kündigt Qualitätsvereinbarung tw- Völlig überraschend hat die AOK Berlin die seit 2003 für Mitglieder der AGH Berlin geltende Qualitätsvereinbarung mit Wirkung zum aufgekündigt. Mit dieser Vereinbarung verbunden sind verschiedene Nachweispflichten der Pflegedienste, aber auch ein 3%iger Vergütungszuschlag bei Erfüllung der Voraussetzungen. Während die AOK Berlin argumentiert, dass es sich um eine Anschubfinanzierung für die Gewährleistung der vertraglich ohnehin geschuldeten Pflegequalität handelte, ist die AGH Berlin der Auffassung, dass im Laufe der Jahre die Qualitätsvereinbarung ein fester Vergütungsbestandteil wurde. So hat die AOK Berlin regelmäßig bei anstehenden Vergütungsverhandlungen u. a. mit Hinweis auf den gezahlten Zuschlag Preisanhebungen abgelehnt. Der Qualitätsvertrag wurde von der AOK Berlin auch allen anderen Vertragspartnern gegenüber zur selben Frist gekündigt. 15

16 AGH Berlin hat neuen Vorstand gewählt tw- In der Mitgliederversammlung am wurde der AGH-Vorstand gewählt: Frau Wendelgard Just wurde in ihrem Amt als Vorstandsvorsitzende bestätigt; Herr Hanfried Wiegel-Herlan wurde ebenfalls als Stellvertreter wieder gewählt; Frau Cornelia Klingner ist neu als Stellvertreterin gewählt worden. Damit setzt die AGH Berlin die erfolgreiche Verbandsarbeit mit Unterstützung eines bewährten Vorstandes weiter fort. B.A.H.-Landesverband Brandenburg Pflegenotstand droht im Land Brandenburg Mitgliederversammlung der B.A.H., am , ist in großer Sorge um die zukünftige Gewährleistung der Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege tw- Die Vergütungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sind im bundesweiten Vergleich im Land Brandenburg am geringsten. Mit der Vergütung sind aber vor allem die Lohnkosten für die Pflegefachkräfte zu finanzieren, die mehr als 80 % der Gesamtkosten ausmachen. Deshalb gehören die Einkommen der Pflegefachkräfte zu den niedrigsten im Bundesvergleich. Dringend benötigte Pflegefachkräfte wandern ab nach Berlin, oder in Länder wie Hessen, Bayern und Baden-Württemberg, wo Pflegevergütungen und Gehälter erheblich höher liegen. Eine andere Auswirkung der geringen Pflegepreise sind die dadurch bedingten verkürzten Pflegezeiten. So hat zum Beispiel in Berlin eine Pflegefachkraft erheblich mehr Zeit zur Durchführung eines Verbandswechsels, oder einer Medikamentengabe zur Verfügung, wie die Kollegin im benachbarten Land Brandenburg. Neben der weitaus höheren Arbeitsbelastung können dadurch auch Qualitätseinbußen resultieren. Die 230 in der B.A.H. organisierten privaten Pflegedienste wollen nicht nur ihr Pflegepersonal angemessen entlohnen, sondern auch ihren Patienten eine qualitativ hochwertige Pflege garantieren. Deshalb setzt sich die B.A.H. in den seit September letzten Jahres geführten Vertragsverhandlungen für eine moderate Anhebung der Vergütungen, um 1 % je Jahr Vertragslaufzeit, ein. Die Verbände der Krankenkassen hingegen, allen voran die AOK, wollen aber eine Vergütungskürzung um 10 % bis 20 % durchsetzen. Dies würde die pflegerische Versorgung im Land Brandenburg nachhaltig gefährden. 16 Im derzeit laufenden Schiedsverfahren parallel läuft das zeitgleiche Schiedsverfahren für die Wohlfahrtsverbände trägt der als Schiedsperson eingesetzte Klaus- Jürgen Szotowski große Verantwortung als Vermittler. Nachdem für bpa-mitglieder seit über einem Jahr bereits die erheblich reduzierten Vergütungssätze gelten und rund 50 (noch) nicht in der B.A.H. organisierte Pflegedienste unter einem gewissen Druck der Krankenkassen die abgesenkten Preise seit Jahresbeginn akzeptieren müssen, ruhen die Hoffnungen der ganzen Pflegebranche auf der B.A.H.. So ist die B.A.H.- Geschäftsführung auch zuversichtlich, das bisherige Preisniveau halten zu können und für die Zukunft Kostensteigerungen durch moderate Vergütungszuwächse ausgleichen zu können. B.A.H.-Landesverband in Hessen L.A.H. Hessen e.v Neue SGB V-Verhandlungen in Vorbereitung hse- Im Frühjahr dieses Jahres beginnen die neuen eigenständigen SGB-Verhandlungen der L.A.H.Hessen. In diese fließen die derzeit aktuellen Vereinbarungen ein. Man erinnere sich: Bereits im Jahre 1999 startete die L.A.H.Hessen ihre eigenständigen und erfolgreichen SGB V-Verhandlungen. Seitdem gibt es mit den hessischen Krankenkassen AOK, BKK, IKK, LKK mit Gartenbau sowie Bundesknappschaft drei SGB V-Verträge: L.A.H.Hessen 1 (ab 2/2001). L.A.H.Hessen 2 (ab 7/2004). L.A.H.Hessen 3 (ab 1/2007). Mit den VdAK-Kostenträgern (unter anderem BEK, DAK, TK, KKH) wurde SGB V komplett erstmals mit Wirkung ab 5/2006 beziehungsweise 1/2007 eigenständig verhandelt. Seit 1/2007 ist deren Leistungs- und Preisverzeichnis mit den Leistungs- und Preisvereinbarungen L.A.H.Hessen 3 von AOK, BKK, IKK, LKK etc. (siehe oben) deckungsgleich. Doch die Entwicklung geht weiter: Vorstand und Geschäftsführung der L.A.H.Hessen bereiten zurzeit neue SGB V-Verhandlungen mit allen Kostenträgern vor; en Detail sollen diese zu einem gemeinsamen Rahmenvertrag samt modifiziertem und verbessertem gemeinsamen Leistungs- und Preisverzeichnis ab 1/2008 führen. Start der offiziellen Verhandlungsrunde dürfte spätestens Anfang 6/2007 sein. Nachwahlen in den Vorstand Aus arbeitstechnischen und familiären Gründen bat Vorstandsmitglied Andreas Hartmann gegen Ende letz-

17 ten Jahres den Vorstand der L.A.H.Hessen um die Entbindung von seinen Verpflichtungen aus dem Vorstandsamt. Diesem Wunsch wurde verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für die bislang geleistete sehr engagierte Mitwirkung entsprochen. In der Mitgliederversammlung Ende Januar galt es somit eine Nachwahlgemäß Paragrafen 9 und 14 der Satzung durchzuführen. Diese konnte Richard Graubert für sich entscheiden. Seine Arbeit im Vorstand konzentriert sich auf die Leitung des Fachausschusses Qualität und SGB V sowie - im Team mit den Vorstandsvorsitzenden Barbara Hüttel und Stefan Tobsch auf die Leitung der entsprechenden SGB V-Verhandlungen mit den Kostenträgern; außerdem repräsentiert er nunmehr offiziell als Vorstandsmitglied die L.A.H.Hessen in der Schiedsstelle gemäß Paragraf 76 SGB XI. B.A.H.-Landesverband in Sachsen L.V.H.S Neuer Vergütungsabschluss im SGB V mo- Nachdem die IKK Sachsen, die BKK und die Knappschaft bereits zum 1. Januar 2007 die Vergütungssätze um 2,23 % angehoben haben, hat sich erfreulicher Weise auch der VdAK / AEV (Barmer, DAK, TK, KKH, HEK, HMK, hkk, GEK, HZK, KEH) für die neue Vergütungsvereinbarung ausgesprochen. Die neuen Preise für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege treten bei diesen Kassen am 1. März 2007 in Kraft. Einigung SGB V mit AOK Sachsen mo- Nach langen und ausgesprochen schwierigen Verhandlungen haben sich die AOK Sachsen und der L.V.H.S. zu einer neuen Vergütungsvereinbarung einigen können. Diese wird inhaltsgleich mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege und somit mit den anderen Krankenkassen sein und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dieser späten Einigung konnte eine Preisabsenkung von bis zu 37,7 % verhindert werden. Die AOK Sachsen hatte beabsichtigt, Fahrtkosten in Höhe von 2,50 bei Menschen mit gleicher Wohnanschrift sowie zeitgleicher Leistungserbringung SGB V und SGB XI zum Abzug zu bringen. Dieses Angebot konnte von uns in keiner Weise akzeptiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass gerade Pflegedienste, die sich neu gründen und einer Vergütungsvereinbarung bedürfen, ein solches Angebot nicht annehmen. Mit Pflegefachkräften ist aus unserer Sicht eine Behandlungspflege der Gruppe I zum Preis von 3,82 nicht zu bringen. Der marktübliche Preis liegt somit für die überwiegende Mehrheit der Pflegedienste im Freistaat Sachsen und zeitversetzt mit allen Krankenkassen wieder gleich. Verhandlung SGB XI vorerst abgeschlossen mo- Die Hälfte unserer Mitglieder hatte sich noch 2006 für neue Vergütungsverhandlungen im SGB XI entschieden. Diese sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Der Pflegedienst musste dazu die entsprechenden Verhandlungsunterlagen ausfüllen. Viele Pflegedienste haben zur Unterstützung die entsprechenden Seminarangebote des L.V.H.S. im Oktober 2006 genutzt. Die Verhandlung selbst wurde für jeden einzelnen Pflegedienst durch den L.V.H.S. geführt. Damit wurde das bereits seit langem äußerst unterschiedliche Preisgefüge im Bereich des SGB XI noch nuancierter. Weiterhin einheitlich ist die Struktur der Leistungskomplexe und der Punktzahl. Zwischenzeitlich wurden von Pflegediensten weitere Anfragen an uns gerichtet. Grundsätzlich ist eine neue Vergütungsverhandlung nach Auslaufen der bisherigen Vereinbarung ohne Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen im SGB XI immer möglich. Voraussetzung ist auch hier die Einreichung von Verhandlungsunterlagen. Bei vorliegendem Verhandlungsmandat ist der L.V.H.S. dabei gerne behilflich. Die Erfahrung der letzten Verhandlungen hat gezeigt, dass eine Vorlaufzeit von ca. 8 Wochen benötigt wird. Im April führen wir wieder ein entprechendes Seminar durch. Unabhängig davon stehen wir den Pflegediensten immer als Ansprechpartner zur Verfügung. Leistungskomplexsystem im SGB XI Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 und der im Anschluss daran zu schließenden Verträge in den jeweiligen Bundesländern gibt es in Sachsen das Leistungskomplexsystem. Dieses regelt einheitlich für alle Pflegedienste unabhängig von Träger- oder Mitgliedschaft das Leistungsangebot. Jeder Komplex wird dabei mit einer festen Punktzahl beschrieben. Die einzelnen Pflegedienste unterscheiden sich lediglich im Punktwert und damit in der Konsequenz im Preis. Das Leistungskomplexsystem wurde in diesen Jahren schon von verschiedenen Seiten diskutiert. Die Pflegebedürftigen finden es in der Regel zur starr und zu wenig an ihren konkreten Bedürfnissen angelehnt. 17

18 Aus deren Sicht wird der Faktor Zeit häufig höher bewertet als die eigentliche Leistung. Der MDK zieht zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine Begutachtungsrichtlinie hinzu, die einer Zeitsystematik für die Laienpflege folgt. Der Pflegedienst versucht zwischen Wunsch und Wirtschaftlichkeit eine akzeptable Lösung für den Pflegebedürftigen zu finden. Die Kostenträger interpretieren die Beschreibung der Leistungskomplexe eher frei und versuchten in den letzten Jahren Leistungen der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung hineinzuinterpretieren. Die verschiedenen Aspekte sind den Pflegediensten bestens bekannt. Es spräche also einiges dafür, nach 10 Jahren das Leistungskomplexsystem zu diskutieren. Mit Verwunderung mussten wir jetzt feststellen, dass die Kostenträger in Sachsen sich dazu nicht die Rahmenvertragspartner gesucht haben. Einzelnen Pflegediensten wurde vor wenigen Tagen ein neues Leistungskomplexsystem angeboten. Dieses soll eine neue Kombination von Leistungskomplexen mit niedrigerer Punktzahl vorsehen. Daraus ein Beispiel: 18 bisher kleine Morgentoilette (LK 1) 250 Darm- u. Blasenentleerung (LK 8) 100 Betten u. Lagern (LK 5) 100 sonstige Mahlzeit (LK 16) 060 Plan 280 Summe Aus unserer Sicht kann ein solches Angebot nur der Kostenreduzierung dienen, aber ganz sicherlich nicht dem Wohl der Pflegebedürftigen. Wir vertreten die Ansicht, dass es innerhalb eines Bundeslandes keine unterschiedliche Vergütungssystematik geben kann. Das würde dem Pflegebedürftigen keinen Vergleich der Leistungen zwischen den Anbietern ermöglichen und die bisherige Praxis aller Schiedsstellenentscheidungen ad absurdum führen. Wir raten allen Pflegediensten nachdrücklich an, von solchen Vereinbarungen Abstand zu nehmen. Nur als Gemeinschaft können wir die Interessen aller unserer Pflegedienste vertreten. Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung ergibt sich sicherlich Handlungsbedarf. Grundsätzlich steht es jedem Vertragspartner frei, seine Vertragsmöglichkeiten zu nutzen. Wir machen alle Pflegedienste darauf aufmerksam, dass das bisherige Leistungskomplexsystem verbindlich ist. Es wurden keine Streichungen oder Ergänzungen der Leistungskomplexe vorgenommen. Alle bisherigen Regelungen bezüglich der Leistungskomplexe gelten unverändert fort. Anderweitige Aussagen von Mitarbeitern der Kostenträger entsprechen nicht der Wahrheit. B.A.H.-Landesverband Sachsen-Anhalt Neuer Rahmen- und Vergütungsvertrag in der Häuslichen Krankenpflege mit der AOK und IKK zum abgeschlossen tw- Nach rund 20 Verhandlungsrunden in 2006 und 2007 haben die Verbände der Leistungserbringer nunmehr mit der AOK und IKK einen neuen verbesserten Rahmen- und Vergütungsvertrag in der Häuslichen Krankenpflege zum abgeschlossen. Im Rahmen der derzeitigen Alternativen wird der Vertrag von der weit überwiegenden Mehrheit der B.A.H.- Mitglieder in Sachsen-Anhalt positiv bewertet. Die Vergütung wird in drei Schritten um jeweils 0,5 % erhöht zum , zum und zum Vertragslaufzeit ist bis zum AOK führt Datenträgeraustausch im Bereich Häusliche Krankenpflege ein tw- Überraschend und mit sehr kurzer Ankündigungsfrist führt die AOK in Sachsen-Anhalt die Leistungsabrechnung durch Datenträgeraustausch in der Häuslichen Krankenpflege nach 302 SGB V zum ein. Schon in der Erprobungsphase, vom bis zum , wird die AOK einen Abzug, von 5 % vom Rechnungsbetrag, vornehmen, wenn der Pflegedienst keine Daten elektronisch liefert. Für B.A.H.-Mitglieder und weitere Interessierte organisierte die B.A.H. am eine Informationsveranstaltung zur inhaltlichen Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen des neuen Verfahrens. Die Erprobungsphase wird mit allen Leistungserbringern durchgeführt. Parallel zur elektronischen Abrechnung ist die bisher übliche Papier -Abrechnung vorgesehen. Fehlerhafte Datensätze werden nicht zurückgewiesen, sondern es erfolgt die Vergütung auf Basis der Papierabrechnung. Ab dem ist dann das Echtverfahren geplant. Die parallele Papierabrechnung entfällt.

19 Bundesweite B.A.H.-Fortbildungen Die Fortbildungsangebote stehen selbstverständlich allen Pflegeeinrichtungen offen, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit und des Bundeslandes. Für B.A.H.-Mitglieder bestehen in der Regel Sonderkonditionen. Bei Interesse besuchen Sie zwecks Information und Anmeldung die B.A.H.-Internetseite, bzw. die des veranstaltenden B.A.H.-Landesverbandes, oder bestellen Sie die Anmeldeunterlagen bei der B.A.H. telefonisch. Veranstalter: AGH Berlin e. V. Lehrgang zur verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen im Umfang von 464 Unterrichtsstunden in Berlin, geplanter Beginn: 12. November 2007 insgesamt 58 Unterrichtstage voraussichtliches Ende des Lehrgangs: Januar 2009 Preis des Gesamtlehrgangs: Qualitätszirkel ambulant (nur für AGH-Mitglieder) in Berlin, nächster Termin: weitere Termine: jeden 1. Dienstag im Monat ab 15:00 Uhr Auswirkungen des neuen MDK-Prüfkonzeptes auf die Pflegedokumentation für die ambulante Altenpflege in Wolnzach, am von 10:00 16:30 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) oder in Halle-Peissen, am von 10:00 16:30 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) Intensives Verkaufstraining ambulante Pflegeleistungen bereits am Telefon verkaufen in Dahlewitz, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 190 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) oder in Berlin, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 190 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) Gewalt in der Pflege Ursachen, Prävention und Intervention in Oranienburg, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) Veranstalter: B.A.H.-Pflegeakademie Aktuelle Anforderungen durch den MDK wie mache ich mein Unternehmen fit für die erfolgreiche Prüfung durch den MDK und/oder die Heimaufsicht in Berlin, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) Nationale Expertenstandards Umsetzung in der ambulanten Pflege Seminartag zu den Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Kontinenzförderung und Entlassungsmanagement in Oranienburg, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) oder in Dahlewitz, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt) oder in Berlin, am von 9:30 17:00 Uhr Preis: 160 (B.A.H.-Mitglieder erhalten 20% Rabatt) Veranstalter: L.A.H. Hessen Workshop Der perfekte Pflegedienst: Wirtschaftlichkeit, Personaleinsatz, Marketing etc. in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Workshop Effiziente Pflegeplanung in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:00 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Fortbildung zu einem juristischen Thema je nach Aktualität und Bedarf in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:00 16:30 Uhr Preis: 50 (L.A.H.H.-Mitglieder kostenfrei) Workshop Praktische Umsetzung von Notfall-Maßnahmen (gemäß BG) Teil 1 in Rockenberg-Oppershofen, am Teil 2 in Rockenberg-Oppershofen, am jeweils von 9:00 17:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) 19

20 Anzeige Besuchen Sie uns auf der Altenpflege + ProPflege Workshop Die Pflegevisite gemäß MDK- Anforderungen in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Workshop Effiziente Dienstplangestaltung in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50% Rabatt) Workshop Richtiges Dokumentieren in der praktischen Umsetzung in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Erfolg Software und Support für Pflegedienste. Auf Pflege programmiert. Axel Ehnert, BoS&S Team Vertrieb, Beratung und Service berechnen BOS&S Benutzerorientierte Systeme & Software Die BoS&S-Software bietet intelligente Lösungen für Einsatzplanung, Pflegemanagement und Abrechnung. Überschaubar und einfach zu handhaben. Mit optimalem Support durch ein kompetentes und engagiertes BoS&S-Team. Arbeitsprozesse werden transparent die Voraussetzung für eine effizientere Gestaltung. Es enstehen mehr Freiräume für Pflege und Betreuung. Sie sparen Zeit und Kosten. Nehmen Sie Kontakt auf. Workshop Effiziente Mitarbeiterauswahl: Von der Auswertung der Bewerberunterlagen bis zum Bewerbergespräch in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Workshop Urlaubsplanung und -berechnung in Rockenberg-Oppershofen, am von 14:30 18:00 Uhr Preis: 100 (L.A.H.H.-Mitglieder erhalten 50 % Rabatt) Preis: über BGW Anmeldeunterlagen bitte anfordern bei: AGH Berlin e.v. Cicerostraße 37, Berlin Telefon: , Telefax: agh@aghberlin.de Internet: B.A.H.-Pflegeakademie Cicerostraße 37, Berlin Telefon: , Telefax: bah@bah-pflegeakademie.de Internet: Landesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Hessen e. V. Pfingstweide 19, Friedberg Telefon: , Telefax: lahhessen@aol.com Internet: BoS&S GmbH Neue Wiesenstraße Grünheide Telefon / Fax / info@bosusoftware.de 20

21 B.A.H.-Einkaufsvorteile Exklusiv für Mitglieder hat die B.A.H. eine große Zahl von Rahmenverträgen mit attraktiven Einkaufsvorteilen, zum Beispiel mit Automobilherstellern oder Pflegedienst-Softwarelieferanten, abgeschlossen. Die Liste der Einkaufsvorteile exklusiv für B.A.H.-Mitglieder wird kontinuierlich ergänzt und aktualisiert. Nachfolgend eine Übersicht der bereits bestehenden Rahmenverträge: Vertragspartner Hotels NH-Hotels Accor Hotels Kempinski Hotel Taschenbergpalais Dresden Kraftfahrzeuge Citroen Citroen Deutschland AG Daihatsu Fiat FIAT Automobil AG* Ford Ford Werke AG* Auto Fiegl GmbH KIA KIA Motors Deutschland GmbH Opel AdamOpel AG Mitsubishi MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH Peugeot Peugeot Deutschland GmbH BKO Saarbrücken Renault Renault Nissan Deutschland AG Toyota Toyota Deutschland GmbH Volvo Volvo Car Germany GmbH* Fiegl Automobile GmbH VW Audi Seat Skoda Volkswagen AG* (* kein Rahmenvertrag, aber individuelle Rabatte für zugelassene Pflegedienste möglich) Pflegeplanung & Pflegedokumentation Standard Systeme GmbH Buchner Pflegeorganisation GmbH Service-Leistungen Kraftfahrzeuge VW Audi Seat Skoda Brandenburgische Automobil GmbH Kraftfahrzeuge Vermietung Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Kraftstoff TOTAL FINA ELF Deutschland GmbH EuroShell Deutschland GmbH Externe Leistungsablehnung opta data Abrechnungs GmbH Schlüsselkästen Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG Software für Pflegedienste HyCare Organisationsberatung und Softwarelösungen für Pflegeeinrichtungen GmbH opta data Hard- & Software GmbH BoS&S GmbH Tiefkühlmenüs hansa ActiVita GmbH Hofmann-Menü GmbH Mietberufsbekleidung DBL Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH Ätherische Öle, Kosmetik Primavera Life GmbH Versicherungen Continentale Bezirksdirektion Zellerer & Renner GmbH B.A.H.-Mitglieder erhalten die vollständigen Informationen über die Rahmenvertragskonditionen und Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme der Konditionen über die B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle, Cicerostr. 37, Berlin, Tel.: , Fax: Aktuelle Informationen können auch auf der B.A.H.- Internetseite: Einkaufsvorteile abgerufen werden. 21

22 Neue Rahmenabkommen 2007 Peugeot Deutschland GmbH KIA Motors Deutschland GmbH Peugeot 107 Petit Filou (Limousine) Das Rahmenabkommen zwischen der B.A.H. und der Peugeot Deutschland GmbH wurde für das Jahr 2007 mit neuen, attraktiven, für B.A.H.-Mitglieder geltenden Nachlässen verlängert. Kia Picanto Mit Wirkung ab wurde zwischen der KIA Motors Deutschland GmbH und der B.A.H. ein neues Rahmenabkommen für das Kalenderjahr 2007 abgeschlossen. Bereits seit 2004 schließen die B.A.H. und die Peugeot Deutschland GmbH jährlich Rahmenabkommen über Rabattnachlässe beim Automobilkauf ab. Durch auf den Pflegedienst ausgestellte Berechtigungsschein, die bei der B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle anzufordern sind, wird dem Mitglied der B.A.H. der vereinbarte Rabatt gewährt. Von durchschnittlich 17,7 % Nachlass im Jahr 2006 sind die Rabatte auf durchschnittlich 19,6 % für das Jahr 2007 erhöht worden. Auf Anfrage bei der B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle erhalten B.A.H.-Mitglieder die Übersicht der vereinbarten Nachlässe. Mitsubishi Motors Deutschland GmbH Mitsubishi Pajero Auch das Rahmenabkommen zwischen der B.A.H. und der Mitsubishi Motors Deutschland GmbH wurde mit neuen Rabatten für das Jahr 2007 verlängert. Die Rabatte betragen im Durchschnitt 15,8 % auf den Nettopreis. Der neue, am Premiere feiernde Mitsubishi Pajero ist mit der gleichen Nachlass- Einstufung wie das Vorgängermodell, bei Kauf über das Rahmenabkommen, zu erhalten. Bei Kauf von Automobilen über dieses Rahmenabkommen, können B.A.H.-Mitglieder modellunabhängig einen Nachlass von 16 % erhalten. Hierfür ist ein Abrufschein notwendig, der über die B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle anzufordern ist. B.A.H. schließt mit DQS einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Zertifizierungen Das B.A.H.-Qualitätsmanagement-Handbuch ist fertig gestellt und wird derzeit gedruckt. Viele Mitglieder haben auf Basis der Verfahrensanweisungen des B.A.H.- Handbuches bereits ihr individuelles internes Qualitätsmanagement entwickelt und streben eine Zertifizierung an. Das B.A.H.-Qualitätsmanagement-Handbuch wurde von der DQS überprüft und die Zertifizierungsfähigkeit gemäß DIN ISO 9001:2000 bestätigt. Ein kürzlich mit der DQS GmbH für B.A.H.-Mitglieder abgeschlossener Kooperationsvertrag bietet verschiedene Möglichkeiten kostengünstig die Zertifizierung zu erlangen. Das Zertifizierungsverfahren entspricht den Regeln des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) und der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA). Über die Vertragsinhalte werden B.A.H.-Mitglieder auf Anfrage informiert und beraten. Die Gewährleistung zum Erhalt des Nachlasses für Mitglieder der B.A.H. erfolgt ebenfalls per Anforderung eines Abrufscheines bei der B.A.H.-Bundesgeschäftsstelle. Weiterhin können B.A.H.-Mitglieder eine Übersicht der für das Jahr 2007 geltenden Rabatte bei der Bundesgeschäftsstelle anfordern. 22

23 Pflege & Literatur Neuerscheinung: Pflegepraktischer Umgang mit Dekubitus Leitfaden und Formulierungshilfen Das spricht für das Buch: Grundlagenwissen Praktische Handlungsanweisungen Arbeitsmaterialien zur Wunddokumentation Für jede Pflegeeinrichtung (ambulant/stationär) nutzbar Viele Arbeitshilfen, Formulierungshilfen Das Thema Dekubitus ist in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens von hoher Brisanz. Häufig wird die Entstehung eines Dekubitus als Pflegefehler bezeichnet und die Qualität der Pflege daran festgemacht. Um dem Dekubitus professionell vorbeugen und um ihn therapieren zu können, brauchen Pflegefachkräfte grundlegendes Fachwissen. Dieses Buch vermittelt das Grundlagenwissen zum Thema Dekubitus. Die Autorinnen zeigen kurz und übersichtlich die pflegepraktischen Handlungen. Außerdem bieten sie eine Reihe von Formulierungshilfen, sowohl für die Wundbeschreibung als auch für einen bestehenden Dekubitus. Kurzum: Das Buch bietet alles, um einen Dekubitus zu verhindern bzw. die nötige Heilung rasch und effizient einzuleiten und umzusetzen. Stefanie Hellmann Rosa Rösslein (Hrsg.) pflege kolleg, 2007, 144 S., 35 Farbfotos, 9 Abbildungen, 20 Tabellen, 14,8 x 21,0 cm, kart., ISBN ,90 / sfr 25,- Aus dem Inhalt Theoretische Grundlagen Dekubitus-Risikofaktoren Basiswissen zur Wundheilung Einschätzung der Dekubitusgefährdung Rechtliche Aspekte Nationaler Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe Dekubitusprophylaxe im Sinne des Expertenstandards Wunddokumentation Wundversorgung MDK-Richtlinienzur Prüfung der Qualität stationär/ ambulant Im Vertrieb: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Postanschrift: Hannover, Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, Hannover Tel.: , Fax: info@schluetersche.de 23

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