Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB
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- Jörg Schenck
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1 Wirtschaft Katrin Grünwald Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB Studienarbeit
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3 Hochschule für Politik München Proseminar Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland WS 2004/ Katrin Wiesheu
4 Katrin Wiesheu Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte der Deutschen Bundesbank und der EZB Organe und Aufgaben von Bundesbank und EZB Die Deutsche Bundesbank Organe und Organisation Aufgaben und Befugnisse Die Europäische Zentralbank Organe Aufgaben Beziehungen der EZB zu internationalen Organisationen und Foren Die Geldpolitik der EZB Zielsetzung Zwei-Säulen-Konzept Instrumentarium Offenmarktgeschäfte Ständige Fazilitäten Mindestreserven Parallelen zwischen Bundesbank und EZB...16 Literaturverzeichnis
5 Katrin Wiesheu 1 Geschichte der Deutschen Bundesbank und der EZB Bereits beim Einmarsch der Sowjetarmee in Berlin 1945 war die damalige deutsche Zentralbank, die Deutsche Reichsbank, geschlossen worden, womit der Zahlungsverkehr in Deutschland zusammenbrach. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließen die Alliierten zunächst nur die Gründung von Landeszentralbanken zu, deren Aufgabe u.a. die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung war, die aber kein Notenausgaberecht hatten. Im März 1948 wurde von den Militärregierungen im Westen außerdem die Errichtung einer Bank deutscher Länder" beschlossen, die bei der Währungsreform im Juni 1948 eine wesentliche Rolle übernahm und das Recht der Notenausgabe und Münzprägung hatte. Dieses zweistufige Zentralbanksystem hatte bis 1957 Bestand, obwohl das im Mai 1949 verkündete Grundgesetz in Art. 88 schon die Errichtung einer Währungs- und Notenbank als Bundesbank durch den Bund vorsah. Allerdings wurden erst 1957 mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank die Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder verschmolzen und zur Deutschen Bundesbank erklärt, die fortan als einheitliche Notenbank fungierte. 1 Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften ab 1952 vertiefte sich die wirtschaftsund währungspolitische Integration ihrer Mitglieder. So entwickelte sich aus dem Gemeinsamen Markt zunächst ein europäischer Binnenmarkt und schließlich sogar eine Wirtschaftsund Währungsunion (WWU). Bereits in den 50er Jahren wurde ein Beratender Währungsausschuss eingesetzt, der die Währungs- und Finanzlage der Mitgliedstaaten beobachten sollte wurde der Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken ( Gouverneursausschuss ) gegründet, der für die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik in der Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielen sollte. Mit Beginn der ersten Stufe der WWU ab 1971 sollten die Zentralbanken der Mitgliedstaaten für die Wechselkursschwankungen zwischen den EG-Währungen versuchsweise engere Bandbreiten einhalten, als im Bretton-Woods-System gegenüber dem Dollar vorgesehen dies scheiterte aber durch die Dollarkrise von Bereits 1972 wurde daher mit dem Basler Abkommen die Errichtung eines Europäischen Wechselkursverbunds und eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) beschlossen. Nachdem die Integrationsfortschritte durch die WWU geringer ausfielen als erwartet und es nicht zuletzt dadurch zu einer Desintegration in harte und weiche Währungen gekommen war, wurde 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) geschaffen. Das EWS, mit dem Europäischen Währungsinstitut (EWI) als direkter Vorgängerinstitution der EZB, trug zu einer deutlich engeren Währungskooperation zwischen den Mitgliedstaaten und einer höheren wirtschaftlichen Stabilität in Europa bei. 2 1 vgl. Deutsche Bundesbank vgl. Deutsche Bundesbank 1997, S. 96ff. -2-
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