Mitgliederversammlung und Vortragstagung Walsrode 21. März 2013

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1 Mitgliederversammlung und Vortragstagung 2013 Walsrode 21. März

2 Zur Person: Jens Stechmann Dipl. Ing. Gartenbau Lühe Jork Obstbaubetrieb Kern- und Steinobst öbv Sachverständiger Bewertungs- und Entschädigungsfragen im Fachgebiet Obstbau sowie Grundstücksbewertungen Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obst im Bundesausschuss Obst und Gemüse Vorsitzender des Obstbauversuchsringes des Alten Landes e.v. (OVR) Mitglied im Aufsichtsrat der Vereinigten Hagelversicherung VVaG 2

3 3

4 Gliederung Angemessene Pacht für Obstbauflächen (Fallbeispiel) Pachtverträge für Dauerkulturflächen Worauf ist zu achten? Aus der Arbeit der Bundesfachgruppe Obstbau Was bewegt die Obstbauern? 4

5 PACHTWERTGUTACHTEN Bewertungsobjekt: Auftraggeber: Domänenflächen (obstbauliche Nutzung) Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh 5

6 Gutachtenauftrag In einem Gutachten soll der Pachtverkehrswert (Pacht für Jedermann) ermittelt werden. Darüber hinaus soll eine Aussage zur Höhe des Pachtentgeltes, das bei ordnungsgemäßer, umweltgerechter und nachhaltiger Bewirtschaftung der Domänenflächen zumutbar ist, gemacht werden. 6

7 Unterlagen und Kartenmaterial Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: Allgemeine Pachtbedingungen für die Domänen des Landes Sachsen- Anhalt vom (APB 1992) Nachtrag zum Betriebspachtvertrag vom in der Fassung des 1. Nachtrages vom / Übertragungsvereinbarung zum Landpachtvertrag vom in der Fassung des 1. Nachtrages vom / Wertgutachten über den Aufwuchswert der Obstanlagen vom Verkehrswertgutachten Obstbauflächen vom 13. Januar 2012 (Jens Stechmann) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen des zu bewertenden Betriebes (2007/ /10) 7

8 Auskünfte Bei folgenden Institutionen Auskünfte eingeholt: zuständige Kreisverwaltung (Pachtstatistik) BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH zu Pachtpreisen in Sachsen-Anhalt Obstbauzentrum Jork, Abteilung Betriebswirtschaft, zur Interpretation des Betriebsvergleiches 8

9 Beschreibung des Bewertungsobjektes Tab. 1: Tatsächliche Nutzung insgesamt Nutzung Fläche der Nutzungsart Gesamtfläche Obstplantage m² Unland m² Hof- und Gebäudeflächen m² m² Im Pachtvertrag zwischen dem Pächter und dem Land Sachsen-Anhalt werden für die Bildung des jährlichen Pachtzinses lediglich die damals vorhandenen Obstbauflächen (24,5 ha) herangezogen. Alle übrigen Flächen, die Gebäude und das eiserne Inventar sind pachtfrei übergeben worden. 9

10 Allgemeine Bewertungsgrundsätze I Bei der Beurteilung von Pachtentgelten für landwirtschaftliche Flächen sind zunächst folgende Definitionen zu unterscheiden: Barpacht Die Barpacht ist das Entgelt, das vom Pächter an den Verpächter fließt Bruttopacht Die Bruttopacht umfasst die Barpacht zuzüglich bestimmter Nebenleistungen des Pächters, sofern diese vereinbart sind (z. B. Beiträge für Wasser- und Bodenverband) 10

11 Allgemeine Bewertungsgrundsätze II Nettopacht Aus Sicht des Verpächters handelt es sich dabei um die Barpacht abzüglich der vom Verpächter zu tragenden Leistungen (z. B. Grundsteuer). Wenn der Pächter alle objektspezifischen Lasten und alle Aufwendungen für die Erhaltung des Objektes übernimmt, ist die Nettopacht gleich der Barpacht. Beim Pächter ist die Nettopacht der Betrag, den er im Vergleich zu einem wirtschaftenden Eigentümer zusätzlich als Aufwand tragen muss. Die Ermittlung eines angemessenen Pachtentgeltes erfolgt demnach in Form der Nettopacht. 11

12 Ortsübliche Pacht für Jedermann (Marktpacht) Pacht für Grund und Boden Für die Ermittlung der ortsüblichen Pacht wurde eine Auskunft bei der Verwaltung des zuständigen Landkreises eingeholt. Tab. 2: Pachtwertauskunft des zuständigen Landkreises vom Bodengüte in Wertzahlen Ackerland Grünland ,81 EUR/ha (3,00 EUR/BP) 71 ha Fläche, 34 Einzelfälle ,74 EUR/ha (3,36 EUR/BP) 391 ha Fläche, 164 Einzelfälle 106,45 EUR/ha (2,20 EUR/BP) 98 ha Fläche, 73 Einzelfälle 103,61 EUR/ha (1,48 EUR/BP) 2 ha Fläche, 2 Einzelfälle Die zu bewertenden Flächen werden obstbaulich genutzt und sind daher mit den Ackerlandwerten zu vergleichen 12

13 Bezieht man diese Angaben auf die Ergebnisse des Verkehrswertgutachtens so kommt man zu folgenden Pachtentgelten Tab. 3: Berechnung der ortsüblichen Pacht für die zu bewertenden Domänenflächen (Basis Angaben des Landkreises) Flurstück Nr. Fläche (landw. Nutzfläche) durchschnittliche Bodenpunktzahl (Verkehrswert- Gutachten) Pachtzins je Bodenpunkt Errechneter Pachtzins je ha 66/44 11,44 ha 45,60 3,00 EUR/BP 136,80 EUR/ha ,45 ha 64,17 3,36 EUR/BP 215,61 EUR/ha Pachtzins Gesamtfläche (11,44 ha x 136,80 EUR/ha = 1.564,99 EUR) (16,45 ha x 215,61 EUR/ha = 3.546,78 EUR) Gesamtfläche 5.111,77 EUR 27,89 ha Durchschnittlicher ortsüblicher jährlicher Pachtzins Domänenflächen (Basis Angaben des Landkreises) 183,28 EUR/ha 13

14 Abfrage bei der BVVG (Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH) in Berlin Tab. 4: Pachtwertauskunft der BVVG vom Ackerland Grünland 390,00 EUR/ha (5,99 EUR/BP) 232,00 EUR/ha (5,78 EUR/BP) nicht geeignet (Aussage aus der Praxis) keine Hintergrundinformationen nicht repräsentativ 14

15 Eigene Erfahrungen Thesen: Die ortsübliche Pacht korreliert mit dem Bodenwert Der jährliche Pachtzins liegt üblicherweise bei ca. 1,50 3,00 % des Bodenwertes (ohne Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte) Die hohen Quoten werden vorwiegend in wirtschaftlich starken Regionen mit Veredlungsbetrieben, Biogasanlagen oder in der Nähe von Ballungszentren realisiert, während die niedrigen Quoten meist in wirtschaftlich schwachen Regionen vorzufinden sind 15

16 Aktueller Fall Tab. 5: Berechnung der ortsüblichen Pacht nach Bodenverkehrswert Flurstück Nr. Fläche (landw. Nutzfläche) Korrigierter Bodenrichtwert (Verkehrswertgutachten) Quote Bodenwert/ Pachtzins Errechneter Pachtzins 66/44 11,44 ha 9.775,00 EUR/ha 1,75 % 171,06 EUR/ha ,45 ha ,00 EUR/ha 1,75 % 201,25 EUR/ha Durchschnittlicher ortsüblicher jährlicher Pachtzins Domänenflächen (Basis Bodenwertkorrelation) 188,87 EUR/ha 16

17 Höhe des Pachtentgeltes, das bei ordnungsgemäßer, umweltgerechter und nachhaltiger Bewirtschaftung der Domänenflächen zumutbar ist Wirtschaftlichkeitsberechnung Berechnung des Reinertrages (Entlohnung des Bodens und des Kapitals) Der Reinertrag ist zwischen Pächter und Verpächter aufzuteilen (60:40 für Pächter und Verpächter nach Vorgabe des Auftraggebers) 17

18 Übersicht zur Berechnung des Reinertrages Tab. 6: Berechnung des Reinertrages + - Erlös aus den Produktionsverfahren (= Betriebsertrag) Variable Kosten = - Deckungsbeitrag Fixkosten = - Roheinkommen (Gewinn) Lohnansatz für nicht entlohnte Familienarbeitskräfte (Betriebsleiter) = Reinertrag 18

19 Wirtschaftlichkeit des Betriebes (basierend auf vorgelegte Buchführungsunterlagen) Tab. 7: Buchführungsdaten der Wirtschaftsjahre 2007/08 bis 2009/10 Wirtschaftsjahr 2007/2008 Wirtschaftsjahr 2008/2009 Wirtschaftsjahr 2009/2010 Betriebsertrag ,71 EUR ,31 EUR ,42 EUR Betriebsaufwand ,39 EUR ,08 EUR ,45 EUR Gewinn (ohne Zinsen, vor Steuern) ,32 EUR ,83 EUR ,57 EUR Jährlicher Durchschnittsbetriebsgewinn Gewinn pro ha Obstfläche (22,06 ha) ,17 EUR 1.756,54 EUR 19

20 Kalkulatorischer Lohnansatz 2009/2010 Tab. 8: Berechnung des kalkulatorischen Lohnansatzes Lohnansatz Betriebsleiter Betriebsleitergrundlohn jährlicher Umsatz (Ø 2007/ /10) Zuschlag je 5.000,00 EUR Umsatz Zuschlag in EUR ,00 EUR 130,00 EUR ,10 EUR 7.800,00 EUR Kalkulatorischer Lohnansatz 2009/ ,10 EUR Zieht man den kalkulatorischen Lohnansatz vom erzielten Durchschnittsgewinn des Betriebes ab (38.749,17 EUR minus ,10 EUR) erhält man einen negativen Reinertrag Um die nachhaltige Wirtschaftlichkeit für Jedermann zu beurteilen, wird daher auf Ergebnisse von Vergleichsbetrieben zurückgegriffen 20

21 Berechnung der angemessenen oder zumutbaren Pacht (basierend auf Ergebnissen von Vergleichsbetrieben) Tab. 9: Angemessenes Pachtentgelt Reinertrag jeha Betriebsvergleich 2007/2008 (neue Bundesländer) Reinertrag jeha Betriebsvergleich 2008/2009 (neue Bundesländer) Reinertrag jeha Betriebsvergleich 2009/2010 (neue Bundesländer) 402,00 EUR/ha 687,00 EUR/ha 76,00 EUR/ha Durchschnittlicher Reinertrag (neue Bundesländer) Durchschnittlicher Reinertrag (gerundet) 388,33 EUR/ha 390,00 EUR/ha Angemessenes Pachtentgelt für die Obstflächen (60 % vom Reinertrag, Verhältnis 60:40) 234,00 EUR/ha 21

22 Zusammenfassung Tab. 10: Zusammenfassung Durchschnittlicher ortsüblicher jährlicher Pachtzins Domänenflächen (Basis Angaben des Landkreises) 183,28 EUR/ha Durchschnittlicher ortsüblicher jährlicher Pachtzins Domänenflächen (Basis Bodenwertkorrelation) 188,87 EUR/ha Angemessenes Pachtentgelt (zumutbarer Bodenpachtzins) für die Obstflächen 234,00 EUR/ha 22

23 Beispiel 2 (Obstbaubetrieb an der Niederelbe) Tab. 11: Berechnung der ortsüblichen Pacht für die zu bewertenden Betriebsflächen (Basis Bodenwertkorrelation) Flurstück Nr. Fläche (landw. Nutzfläche) Bodenwert je m² Bodenwert Quote Bodenwert/ Pachtzins Errechneter Pachtzins 65/1 66/1 122/2 123/3 19/3 21/2 21/7 21/8 121/28 2/33 2,1461 0,6544 6, ,3607 0,0008 0,0050 0,3988 0,0072 0,0863 3,7515 0,0084 0,1948 1,80 1,00 1,80 1,80 0,30 0,30 1,80 0,30 0,30 1,80 0,30 0, ,80 EUR 6.544,00 EUR ,40 EUR ,60 EUR 2,40 EUR 15,00 EUR 7.178,40 EUR 21,60 EUR 258,90 EUR ,00 EUR 25,20 EUR 974,00 EUR 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 1.158,95 EUR 196,32 EUR 3.530,95 EUR 6.674,78 EUR 0,07 EUR 0,45 EUR 215,35 EUR 0,65 EUR 7,77 EUR 2.025,81 EUR 0,76 EUR 29,22 EUR Pachtzins Gesamtfläche Gesamtfläche Durchschnittlicher ortsüblicher jährlicher Pachtzins ,02 EUR 26,1528 ha 529,24 EUR/ha 23

24 Pacht für den Obstbaumbestand (Basis Verkehrswertgutachten) Tab. 12: Berechnung der ortsüblichen Pacht für den Obstbaumbestand Aufwuchswert Quote Bodenwert/Pachtzins Errechneter Pachtzins ,86 EUR 3,00 % 7.965,52 EUR/Jahr 24

25 Berechnung der Gesamtbetriebspacht Tab. 13: Darstellung der gesamten ortsüblichen Pacht (ohne Gebäude) Art ortsübliche jährliche Pacht Pacht für die landwirtschaftliche Flächen Pacht für den Aufwuchs ,02 EUR 7.985,62 EUR Ortsübliche Pacht für die zu bewertenden Flächen (ohne Gebäude) Ortsübliche Pacht für die zu bewertenden Flächen (ohne Gebäude) gerundet ,64 EUR ,00 EUR 25

26 FAZIT Die ortsübliche Pacht kann wie folgt bestimmt werden: Vergleichspachten aus der näheren Umgebung Vergleichspachten aus dem Bundesland Ableitung aus der Bodengüte (Bodenpunkte) Korrelation zum Bodenwert Die zumutbare Pacht kann wie folgt bestimmt werden: Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund betrieblicher Daten Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund von Vergleichsdaten Die Ergebnisse der Bewertung sind dann richtig, wenn die Parteien auf Grundlage der vorgelegten Gutachten zu einer Einigung kommen (nachfragen und sich selbst hinterfragen!!) FRAGEN????? 26

27 PACHTVERTRÄGE FÜR DAUERKULTURFLÄCHEN WORAUF IST ZU ACHTEN? 27

28 Besonderheiten bei Pachtverträgen für Dauerkulturflächen lange Pachtdauer (bis zu 40 Jahren) ggf. Berücksichtigung des Aufwuchses erfordern besondere Regelungen!!! Was passiert bei vorzeitiger Kündigung (Pachtaufhebungsentschädigung)? Wie ist die Pachtsache wieder zu übergeben (Pflegezustand, gerodet, nicht gerodet)? Werden wertverbessernde Maßnahmen entschädigt (Drainage, Beregnungsteich, Grabenverfüllung usw.)? 28

29 Grundsätze, die in jedem Pachtvertrag stehen sollten: Angaben über die Pachtfläche (Flurstücksbezeichnung, Flächengröße, Besonderheiten) Hinweis auf Nutzungsbeschränkungen Pachtentgelt und Zahlungsmodalitäten Pachtdauer Pachtverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen Preisanpassungsklauseln Regelungen zu Abgaben und Lasten (Grundsteuern, LWK-Beiträge, Wasser- und Bodenverband, Deichlasten usw.) Ausführungen zur Unterhaltung des Pachtgegenstandes Rückgaberegelungen 29

30 Pachtdauer bei Dauerkulturen Die Pachtdauer sollte sich nach der geplanten Nutzung richten Art Strauchbeerenobst Spargel Kernobst Steinobst Kulturheidelbeeren Pachtdauer Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 30

31 Formulierungen in aktuellen Pachtverträgen Pachtvertrag 1: Der Pächter hat das Pachtland ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Der Pächter hat die auf dem Pachtland befindlichen Anlagen auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erhalten, soweit und solange sie wirtschaftlich vernünftig durch laufende Ausbesserungen erhalten werden können. Der Pächter hat die übernommenen Bäume ordnungsgemäß zu hegen und zu pflegen und Abgänge zu ersetzen. Keine Angaben zur Beendigung des Pachtverhältnisses!!! STREIT vorprogrammiert!!! 31

32 Formulierungen in aktuellen Pachtverträgen Pachtvertrag 2: wie Pachtvertrag 1 Zusatzvereinbarungen Der Pächter übernimmt einen vorhandenen Obstbaumbestand. Der Pächter ist berechtigt, auf seine Kosten notwendige Nebeneinrichtungen in Verbindung mit der obstbaulichen Nutzung vorzunehmen (Frostschutzberegnungsanlage, Verfüllung von Gräben, Drainage). Bei Pachtende ist die Pachtfläche gerodet und von eventuellen Nebeneinrichtungen geräumt zurückzugeben. Ein Ausgleich für wertverbessernde Verwendungen erfolgt nicht. Im Falle einer nicht vom Pächter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages steht diesem ein Ausgleich für wertverbessernde Einrichtungen zu. Grundlage zur Ermittlung soll ein Gutachten der Obstbauversuchsanstalt in Jork sein. Klare Regelung!!! 32

33 Formulierungen in aktuellen Pachtverträgen Pachtvertrag 3: wie Pachtvertrag 1 mit folgendem Zusatz Die Parteien gehen grundsätzlich davon aus, dass bei Pachtende ein vorhandener Obstbaumbestand in Zusammensetzung des Sortiments und der Altersstruktur vorhanden sein wird, wie zu Beginn der Pacht. Dieses schließt seitens des Pächters über die gesamte Pachtzeit eine mindestens einmalige Neuanpflanzung während der Pachtzeit ein. Die mit übernommene funktionsfähige Beregnungsanlage mit zwei Pumpen (Nummern angegeben) ist nach Beendigung des Pachtvertrages ordnungsgemäß und funktionsfähig wieder zurückzugeben. STREIT vorprogrammiert!!! 33

34 Formulierungen in aktuellen Pachtverträgen Pachtvertrag 4 (kompletter Betrieb): 27 Seiten Der Pachtvertrag wird auf 24 Jahre geschlossen. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung der Vertragszeit um den gleichen Zeitraum zu verlangen, sofern die Verpächterin in Zukunft beabsichtigt, den Pachthof für eine landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Auf Anbauflächen, die für den Erwerbsobstbau verpachtet sind, ist der Pächter verpflichtet, Obstanlagen zu halten bzw. zu unterhalten. Über Sorten und Dichte der Anpflanzungen entscheidet der Pächter unter Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis. Der Pächter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verpächterin keine Änderungen an der wirtschaftlichen Bestimmung der verpachteten Flurstücke, Baulichkeiten oder sonstigen Anlagen vornehmen. So geht es auch!!! 34

35 Wie vermeide ich Streit? detaillierter Pachtvertrag lieber 10 Seiten zu viel, als 1 Seite zu wenig!! Angepasste Regelungen, die dem Pächter und dem Verpächter Sicherheit geben Beschreibung der Pachtsache genau definierte Pachtdauer genau definierte Verlängerungs- bzw. Kündigungsmodalitäten Pachtpreisanpassungsmöglichkeiten Abgaben- und Lastenregelungen Unterverpachtung außerordentliche Kündigung (Pachtaufhebungsentschädigung) Regelungen zum Pachtende zusätzliche Vereinbarungen (alles, was nur irgendwie zu regeln ist) 35

36 Pachtbeginn Beschreibung der Pachtsache (insbesondere bei vorhandenem Aufwuchs) ggf. durch Hinzuziehung eines Beraters oder eines Sachverständigen Alter und Pflegezustand der Obstanlagen Beschreibung der Entwässerungssituation (Drainage) Unterschrift beider Vertragsparteien 36

37 Regelungen zur vorzeitigen Kündigung Im Vertrag sollten folgende Punkte klar geregelt sein: Kündigungsfristen (z. B. 6 Monate vor Ende eines Kalenderjahres) Außerordentliche Kündigungen (genaue Beschreibung der jeweiligen Möglichkeiten und Konsequenzen) Steht dem Pächter bei vorzeitiger Kündigung durch den Verpächter eine Pachtaufhebungsentschädigung zu? notwendige Investitionen grundsätzlich nicht entschädigungspflichtig wertverbessernde Investitionen bedürfen der Zustimmung des Verpächters und einer entschädigungsrechtlichen Regelung 37

38 Pachtende Beschreibung der Pachtsache (insbesondere bei vorhandenem Aufwuchs) ggf. durch Hinzuziehung eines Beraters oder eines Sachverständigen Alter und Pflegezustand der Obstanlagen Beschreibung der Entwässerungssituation (Drainage) ggf. Gegenüberstellung zur Beschreibung bei Beginn der Pacht 38

39 PACHTVERTRÄGE FÜR DAUERKULTURFLÄCHEN KEIN PROBLEM, ABER NUR MIT FACHLICHER BERATUNG!! (Steuerberater, Rechtsanwälte, Landvolk, Berater ) FRAGEN????? 39

40 Aus der Arbeit der Bundesfachgruppe Obstbau die Fachgruppe Obstbau hat den Durchblick 40

41 Struktur der Bundesfachgruppe Obstbau im Bundesausschuss Obst und Gemüse Vorsitzender (Stechmann) Stellvertretende Vorsitzende (Schäfer, Müller, Kalbitz) Geschäftsführer (Disselborg) Vorstand (Vorsitzende der Mitgliedsverbände) Delegiertenversammlung 59 stimmberechtigte Mitglieder der Landesverbände (Stimmanteil entsprechend Beitragsschlüssel)

42 Mitgliedsverbände und ihre Vorsitzenden Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Bauernverband Hamburg Westfalen-Lippe Rheinland-Pfalz Süd Provinzialverband Rheinland Rheinland-Nassau Hessen Rhein-Main-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Thüringen Bund deutscher Heidelbeeranbauer Wilfried Plüschau Thomas Bröker Gerd Kalbitz Martin Czechl Ulrich Buchterkirch Rolf Meyer Stefan Kraege Ludwig Schmitt Dr. Andreas Mager Norbert Schäfer Berthold Heil Ingo Schick Franz-Josef Müller Helmut Jäger Axel Svoboda Heiner Husmann

43 Geschäftsstelle in Berlin Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Claire-Waldoff-Straße 7, Berlin Jörg Disselborg Dr. Annette Urbanietz Andrea Grütt Standort Bonn

44 Vernetzung der Bundesfachgruppe Präsidium Deutscher Bauernverband (DBV) Vorstand Zentralverband Gartenbau (ZVG) stellv. Vorsitz im BOG (Bundesausschuss Obst und Gemüse) Fachbeirat Kartoffeln, Obst und Gemüse der QS-Gesellschaft Arbeitskreise des BMELV (Lückenindikation, Nationaler Aktionsplan usw.) Vorstand Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus in Grünberg Vertretung über den BOG in Brüssel Vernetzung mit den Landesfachgruppen

45 Aufgaben der Bundesfachgruppe Interessenvertretung in Politik und Wirtschaft Klare Positionierung des Berufsverbandes Mitarbeit im Gesetzgebungsverfahren (Beteiligung der Verbände) Bündelung von unterschiedlichen Strukturen (regionale Belange, Vermarktung, Obstarten usw.) Fachliche Unterstützung von Entscheidungsträgern Öffentlichkeitsarbeit Information der Mitglieder

46 Für die aktuellsten Informationen:

47 Aktuelle Themen die neue Vogelkirsche 47

48 Aktuelle Themen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Anträge nach Artikel 53, z.b. Kirschessigfliege) Mitarbeit beim Nationalen Aktionsplan für nachhaltigen Pflanzenschutz Gespräch mit Greenpeace (Mehrfachrückstände) Nachhaltigkeit und Biodiversität (Forderung des LEH) Beschäftigung von Saisonarbeitskräften Neuordnung der Sozialversicherung (Bundesträger) Mehrgefahrenversicherung (Risikomanagement) Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP-Reform) Grünlandumbruchverbot Steuerliche Themen (Hofladen, Rücklagenbildung, Pauschalierung usw.) Berufsausbildung (Fachkräftemangel?) 48

49 Krisenmanagement Daten und Fakten gegen Hysterie-Kampagnen der Medien Was kann der Berufsstand leisten?

50 Zahlen, Daten und Fakten sprechen dem deutschen Obstbau ein gutes Zeugnis aus!

51 Realität: Welcher Redakteur sieht bei einer sachlichen Hintergrund-Information schon die Möglichkeiten für eine Schlagzeile? Die Schlagzeilen sehen nämlich so aus 51

52 52

53 53

54 54

55 Was kann die Bundesfachgruppe Obstbau leisten? Medienkontakte pflegen Reden mit Entscheidungsträgern aller Ebenen Aber auch Schweigen zur richtigen Zeit!!! Netzwerke ausnutzen (DBV, ZVG, BVEO, QS ) Partner suchen und Gegner erkennen Transparenz, Ehrlichkeit und Kompetenz aufzeigen Risikoanalysen durchführen und Sprachregelungen vereinbaren mit den Begriffen Mittelstand und Regionalität punkten Ehrlichkeit in der Argumentation: Absolute Sicherheit wird es nicht geben

56 FRAGEN?????

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