2 des Lebens - Informationen zu erhalten, entscheiden zu dürfen, in Verbindung mit lieben Menschen bleiben zu können, Zeit zum Durchdenken und Klären

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1 Bischof Dr. Gebhard Fürst Statement bei Symposion zur Patientenverfügung, Sterben in Würde und die Verantwortung vor Gott Stuttgart, Notarakademie Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der gegenwärtigen Zeitsituation ist die Aufgabe, das medizinisch Leistbare, das juristisch Vertretbare und das ethisch Gebotene in einen Ausgleich zu bringen, ungleich schwieriger geworden. Der wachsende Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten wirft Fragen auf, die sich früher so nicht gestellt haben. So stellen wir fest, dass schon bei Gesunden, erst recht bei schwerkranken Patienten und ihren Angehörigen Ängste wachsen, die heute zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten könnten am Lebensende und bei bewusstlosen Schwerstkranken unkritisch eingesetzt werden und so möglicherweise das Leiden verlängern oder gar noch verstärken. Viele Menschen machen sich Sorgen über die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? Werde ich einmal zu Hause sterben können oder wird man mich ins Krankenhaus bringen? Werden dann Menschen bei mir sein, mir beistehen und Kraft geben? Werde ich unerträgliche Schmerzen haben? Oder nur noch ohne Bewusstsein vor mich hindämmern? So schwer solche Fragen sind: es ist gut, ihnen nicht auszuweichen. Denn zum verantwortlichen Leben gehört auch das Bedenken des Todes und das Annehmen der eigenen Sterblichkeit. In der gebotenen Kürze möchte ich aus Sicht der Katholischen Kirche einige theologische Grundsätze vorstellen und diese anschließend auch in verschiedene ethische Handlungsüberlegungen umzusetzen versuchen. Das Leben ist dem Menschen geschenkt und anvertraut, damit er es trotz Leid und Tod annehmen und gestalten kann. Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Gott als Freund des Lebens will, dass jedem Menschen ein erfülltes Leben gelingt. Menschen dürfen auf seine Begleitung und Hilfe bauen, auch für die letzte Phase des Lebens. Der christliche Glaube, dessen Mittelpunkt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ist, gibt Freiheit, über das Sterben nachzudenken und angemessene Vorsorge zu treffen. Als Geschöpfe Gottes sind Menschen befähigt, ihr Leben verantwortlich zu gestalten, auch in der letzten Phase. Dazu gehört auch, - in der letzten Phase oder für die letzte Phase

2 2 des Lebens - Informationen zu erhalten, entscheiden zu dürfen, in Verbindung mit lieben Menschen bleiben zu können, Zeit zum Durchdenken und Klären von Fragen und zum Abschiednehmen und Annehmen des eigenen Todes zu haben. Das ist häufig ein ebenso schwerer wie schwieriger Prozess. Das Bereitwerden zum Sterben kann durch schwere Schmerzen und quälende körperliche Symptome und ebenso durch massive medikamentöse Dämpfung behindert werden. Schmerztherapie, Palliativmedizin, Hospizarbeit, pflegerische Maßnahmen, mitmenschliche und geistliche Begleitung sollen es möglich machen, mit Gespür und Achtung für den sterbenden Menschen die Balance zu finden, die auch die letzte Lebensstrecke menschenwürdig und sinnvoll durchleben lässt. Eine Patientenverfügung erleichtert es Ärzten, Ärztinnen und Pflegenden, uns mit unseren Wünschen zu achten, ganz gleich, in welcher Bewusstseinslage wir uns befinden. Allerdings darf sich eine gute Sterbebegleitung nie allein auf die Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten erschöpfen, sondern muss konsequent palliativmedizinische und pflegerische Standards in die Pflege einbeziehen. Viele Menschen fragen, ob die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Medizin am Ende wirklich zu einer Verbesserung der Lebensqualität beiträgt oder ob sie nur einen belastenden Sterbeprozess verlängert. Versuche, die Aussicht auf Heilung zu verbessern, können auch seitens der Kirche mit breiter Unterstützung rechnen. Um menschenwürdig bis zuletzt leben zu können, kann sowohl eine intensive medizinische Behandlung erforderlich sein als auch der Verzicht auf ihre Anwendung. Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus und von seinen Bedürfnissen her getroffen werden. Sicher werden Patienten, auch wenn sie ihre Vorstellungen und Wünsche nicht schriftlich dokumentiert haben, der Situation angemessen behandelt und versorgt werden. Ärzte, Ärztinnen und Pflegende haben sich verpflichtet, die Würde und den Wert jedes menschlichen Lebens bis zuletzt zu achten. Dabei setzt jede ärztliche Behandlung das Einverständnis der Patienten voraus. Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Menschen schon im Vorfeld die Anwendung medizinischer Verfahren und damit den Verlauf ihrer letzten Lebensphase mitbestimmen. Sie können frühzeitig etwas dafür tun, dass später ihrer Vorstellung und Ihrem Wunsch gemäß menschenwürdig und körperlich erträglich durch medizinische Behandlung und qualifizierte Pflege betreut werden. [Mit einer Patientenverfügung können persönliche Wünsche für die Behandlung am Lebensende formuliert werden, so z. B. der Verzicht auf umfangreiche medizi-

3 3 nisch-technische Behandlung oder der Wunsch nach Maßnahmen, die die Schmerzen lindern (Palliativmedizin). Damit soll auch für den Fall, dass ein Mensch selbst sich nicht mehr äußern kann, gewährleistet werden, dass seine persönliche Einstellung zum Ende des Lebens für alle behandelnden Ärzte und Ärztinnen bekannt ist und respektiert wird. Die Kirche steht dem grundsätzlich offen gegenüber, hat im Jahr 1999 eine Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erarbeitet, von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegeben. Sie erläutert Formen vorsorglicher Willensäußerung und erklärt Begriffe wie aktive und passive Sterbehilfe. Außerdem enthält sie Formulare einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. ] Falls Menschen in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, ist eine Patientenverfügung vom Arzt als wichtige Entscheidungshilfe und zentraler Bezugspunkt zu berücksichtigen. Eine Relativierung des Patientenwillens ist zwar grundsätzlich unzulässig, allerdings ist die prinzipielle Gleichsetzung von vorausverfügender Willensbekundung und tatsächlichem aktuellem Willen sachlich unstatthaft. Dies kann durchaus zwiespältige Konsequenzen haben. Wie der Patient in der aktuellen Situation konkret entscheiden würde, wenn er noch könnte, muss in jedem Fall unter Maßgabe seines Wohls und seiner Persönlichkeit ermittelt werden. Weil das Leben eines jeden Menschen unmittelbar zu seinem Wohl gehört, gilt der Grundsatz pro vita für das Leben. Dieser Grundsatz kann nur durchbrochen werden, wenn für das Leben keine Perspektive mehr besteht, das Grundleiden also einen irreversiblen Verlauf angenommen hat. Andernfalls könnte es bedeuteten, dass es nicht mehr nur um Sterbensverkürzung, sondern um direkte Lebensverkürzung gehen kann. Wo Leben gerettet werden könnte, wird es beendet. Und dies geschieht nicht aufgrund eines aktuellen, sondern aufgrund eines vorauserklärten oder gemutmaßten Willens, zu dem der Patient nicht mehr Stellung nehmen kann. Das Leben ist uns nicht frei verfügbar. Wir haben genauso wenig ein Recht, über Wert oder Unwert eines menschlichen Lebens zu befinden. Jeder Mensch hat seine Würde, seinen Wert und sein Lebensrecht von Gott her. Jeder Mensch ist ungleich mehr, als er von sich selbst weiß. Kein Mensch lebt nur für sich und kann genau wissen, was er für andere bedeutet. Weil Gott allein Herr über Leben und Tod ist, sind Leben und Menschenwürde geschützt. Im Glauben an den Gott des Lebens wissen wir, dass jeder Mensch mit seinem Leben wie immer es beschaffen ist unentbehrlich ist. Würde z. B. ein Arzt oder eine Ärztin einer Bitte von Angehörigen folgen und einen qualvoll lei-

4 4 denden Patienten töten, so würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient grundlegend zerstört. Darum muss eindeutig und klar gesagt werden: Das Töten eines Menschen kann niemals eine Tat der Liebe oder des Mitleids sein, denn es vernichtet die Basis der Liebe und des Vertrauens. Weil wir nicht selbst frei über unser Leben und schon gar nicht über das Leben anderer verfügen, lehnen wir jede aktive Beendigung des Lebens ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in unserer Gesellschaft werden Wohlstand, steigender Lebensstandard und Vitalität bis ins hohe Alter hinein als programmatische Ziele verkündigt. Viele Menschen können sich für das eigene Leben kaum mehr Entbehrungen und Grenzsituationen vorstellen. In allen Epochen der Kulturgeschichte haben sich die Menschen durch allerlei Praktiken um die Kontrolle von Krankheit und die Abwehr frühen Todes bemüht. Menschen unterschiedlichster Zeiten und Kulturen deuten Krankheit und Leid nicht als unabwendbares Verhängnis, sondern als beeinflussbar und sogar vermeidbar. Neu ist in unserer Zeit und in der modernen Kultur also nicht, dass Gesundheit und Leben im Horizont von Beeinflussbarkeit wahrgenommen wird; neu sind aber Mittel, Erwartungen und das Ausmaß, in dem diese Beeinflussung tatsächlich gelingt. Es wird Fortschritt erwartet, verbunden mit der Erwartung, dass Gesundheit sowie langes und gutes Leben herstellbar sind. Lebensverlängerung und die Gestaltung des Sterbens jedoch gehören somit zu den Erwartungen der Menschen. Die eindrucksvollen Erfolge der Medizin führen zu einer zuweilen ins Unermessliche gehenden Hoffnung auf Wiederherstellung der Gesundheit, auf Schmerzbeseitigung oder auf ein Leben mit einem neuen Organ. Es stellt sich die Frage, ob moderne Menschen dadurch Gefahr laufen, die Fähigkeit zu verlieren, sich in unvermeidbares Leid fügen und ihm Sinn abgewinnen zu können. Denn es kann auch die Chance eines großen Reifungsprozesses sein, wenn Patienten oder Patientinnen sich dafür entscheiden, den Weg durch Krankheit und Leid, durch das Ertragen von Schmerzen und belastenden Behandlungen als Prozess inneren Wachstums anzunehmen. Christen und Christinnen leben nicht mit dem alleinigen Vorsatz "mein Wille geschehe". Manche Menschen machen durch ihr Leiden die Erfahrung einer tiefen Solidarität mit Christus, der uns durch sein Leiden erlöst. Sie wissen, dass sie persönliche Verantwortung übernehmen sollen, aber dass nicht alles planbar ist, weder im Leben noch im Leiden. Sein Leben mitzuverantworten ist etwas anderes, als sein

5 5 Leben und seinen Tod vollständig im Griff zu haben. Die Beherrschung des Todes liegt nicht im Horizont menschlicher Handlungsmöglichkeiten. Jeder Mensch möchte leben und sich im Leben voll entfalten. Wer aber krank ist, stößt an Grenzen, die sich besonders in Hinfälligkeit und Hilflosigkeit, Not und Leid, Schmerz und Elend bezeugen. Dieses Angewiesensein auf Hilfe ist elementar und gehört zum Menschsein. Konkrete Hoffnungen und Wünsche richten sich dabei zuerst auf den Arzt, sie reichen aber im Grunde weit darüber hinaus, sie reichen in die Tiefe unseres Menschenbildes und unseres Selbstverständnisses. [Gestatten Sie mir bitte noch einen sehr wichtigen Aspekt wenigstens kurz zu benennen: Immer wieder wird die Forderung nach aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) laut. Aktive Sterbehilfe und passive Sterbehilfe müssen deutlich voneinander unterschieden werden. Aktive Sterbehilfe meint die gezielte Tötung eines Menschen, z. B. durch die Verabreichung eines den Tod herbeiführenden Präparates (z. B. Tablette, Spritze, Infusion). Die Tötung schwerstkranker und sterbender Menschen unter bestimmten Bedingungen ist in einigen wenigen Ländern inzwischen legalisiert worden. Aktive Sterbehilfe ist jedoch mit dem christlichen Verständnis vom Menschen nicht vereinbar. Sie ist in Deutschland zu Recht verboten und wird strafrechtlich verfolgt, und zwar auch dann, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin erfolgt. Demgegenüber zielt passive Sterbehilfe auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen, insbesondere dadurch, dass eine lebensverlängernde Behandlung (z. B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Dialyse, Verabreichung von Medikamenten wie z. B. Antibiotika) bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet, nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Passive Sterbehilfe setzt das Einverständnis des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich und ethisch zulässig. Die Anwendung medizinischer Mittel zur Erleichterung des irreduziblen Sterbeprozesses kann die Verkürzung des Sterbeprozesses bedeuten. Das kann in Kauf genommen werden. Ziel dar die Leidensminderung, aber nicht die Lebensverkürzung sein. Die Unterlassung medizinischer Maßnahmen, die zum Tode führt, unterscheidet sich zwar von aktiver Tötung, aber der aktive Dienst am Leben wird deutlich eingeschränkt. Das hat Auswirkungen auf das ärztliche und pflegerische Ethos. Übersehen wird, dass Selbstbestimmungen, wie empirische Untersuchungen in den USA zeigen, in der Vorwegnahme vor dem Leiden anders ausfallen als im Leiden selbst. Entscheidungen, die man ursprünglich für wünschenswert hielt, werden nachträglich oft zurückgenommen. "Selbstbestimmung" ist wichtig, darf aber nicht ohne Rücksicht auf veränderte Situationen, Kontexte und Einflüsse i- dealisiert und rechtlicher Überprüfung weitgehend entzogen werden.] Meine Damen und Herren, es geht, wie der Titel der heutigen Veranstaltung zurecht sagt, um eine Gratwanderung zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkür-

6 6 zung. Die Kirchen bieten allen Patienten, Angehörigen und denen, die im Gesundheitswesen tätig oder sonst involviert sind, an, seelsorgerlich und mit Rat zu begleiten. Das gilt in besonderer Weise für schwierige Entscheidungen am Lebensende. Es soll nichts unversucht bleiben, um Menschen ein Leben in Frieden, Würde und Selbstbestimmung bis zum Tode zu ermöglichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Es gilt das gesprochene Wort!

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