Doch müssen Ärztinnen und Ärzte, die noch die Idee eines sozialen Gesundheitswesens

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1 2 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang Die kapitalistische Poliklinik oder wie gehen wir mit der Gesundheitsreform um? Eigentlich haben wir es ja immer gewollt. Die Polikliniken, die Entmachtung der KVen, die Integration von ambulanter und stationärer Medizin, die kontrollierte ärztliche Fortbildung, die Qualitätssicherung. Jetzt haben wir dies alles und sind doch nicht zufrieden. Aber haben wir mit dem GMG wirklich das, was wir für ein soziales Gesundheitswesen immer wollten? Natürlich nicht. Das GMG ist ein weiterer Schritt zur Öffnung des freien Marktes Gesundheitswesen. Da sind sich Rot-Grün und Schwarz einig: was zu Geld gemacht werden kann, muss vermarktet werden, dem Staat bleiben die Schulden. Politische Kontrolle findet nur beschränkt statt. Und so gibt es neben dem Energiemarkt dem Kommunikationsmarkt, den Wassermarkt, den Verkehrsmarkt und eben auch den Gesundheitsmarkt. Der Bildungsmarkt wird bald folgen. Die Regierung versucht mit dem GMG diesen Markt durch staatliche Vorgaben zu beeinflussen. Doch wer Markt sagt, muss Geld und Gewinn als Regulativ akzeptieren. Das Ziel eines sozialen, an den Interessen der Patienten orientierten Gesundheitswesens wird zunehmend verloren gehen. Während sich die Anbieter von Gesundheitsleistungen zu Ketten, Kartellen und Monopolen zusammenschliessen, wird der Kunde Patient vereinzelt und isoliert. Statt einer 2-Klassen- werden wir eine Vielklassen-Medizin haben: es wird den Selbstzahler, den DMP-, den integriert versorgten und den Chroniker- Patienten geben, jeder eingeschrieben in das Programm einer andern Kasse. Auch wenn er vorgeblich die grosse Auswahl hat, die Stellung des Patienten wird langfristig geschwächt werden. Dieser Markt lässt sich nicht mit verstaubten KV Funktionären oder beamteten Verwaltungsleitern in den Krankenhäusern aufrollen, da braucht es den gestriegelten Betriebswirt, den Gesundheitsökonomen und den Klinik Manager. Die alten, auch von uns immer kritisierten Strukturen sind nur hinderlich. Dies gilt insbesondere für die KV als öffentlich rechtliche Zwangskörperschaft. Über ihre Zukunft und insbesondere, was nach ihr kommen wird oder nach unseren Vorstellungen kommen soll, werden wir noch heftig diskutieren müssen. Und da steckt unser Problem: wir finden unsere Forderungen plötzlich vertreten in Kreisen, in denen wir nie unsere Bündnispartner vermuten würden. Da wollen wir denn doch lieber nicht mitmachen und bleiben aussen vor. Doch müssen Ärztinnen und Ärzte, die noch die Idee eines sozialen Gesundheitswesens vertreten, bei diesem Prozess tatenlos beiseite stehen? Nein, sicher nicht. Zwei Artikel dieses Rundbriefes beleuchten Möglichkeiten, die das GMG für eine verbesserte Patientenversorgung bietet. Z.B. integrierte Versorgung oder medizinische Versorgungszentren. Welche Kräfte den Markt regieren, wissen wir schon lange. Aber ist eine kapitalistische Poliklinik nicht allemal besser als eine scheinsammelnde Einzelklitsche? Ist eine Klinkkette nicht rationaler organisiert und qualitätsbewusster als eine höfische Chefarzt- oder Ordinarienklinik? Was gefragt ist, ist die politische Kontrolle, und da kann durchaus Einfluß genommen werden. Das alte System war in Vielem überkommen. Deshalb haben wir es schließlich seit Jahren kritisiert. Der VDÄÄ muss sich jetzt in die Diskussion miteinmischen, wie neue Strukturen im Sinne einer besseren Patientenversorgung, aber auch einer befriedigenderen Berufsausübung genutzt werden können. Nur Beiseitestehen und den moralischen Zeigefinger heben wird nur den Geschäftemachern nutzen. In diesem Sinne sollte der VDÄÄ die durch das GMG veränderten Strukturen diskutieren und nutzen. Wulf Dietrich Ambulante Medizin neue Weichen- stellungen durch das GMG Das zum in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) enthält eine Vielzahl potentieller Weichenstellungen für die zukünftige ambulante medizinische Versorgung. I. Auf der strukturellen Ebene will das GMG neben der konventionellen Regelversorgung (mit zweiseitigen Verträgen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen für insbesondere Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften) neue Versorgungstypen mit unterschiedlichster Vertragsgestaltung und unterschiedlichsten Vertragspartnern fördern. Entwickeln sollen sich ein neuer Typus hausarztzentrierter Versorgung mit besonders qualifizierten Hausärzten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), definierte Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser und neue integrierte Versorgungsstrukturen. In dieser bunten Versorgungslandschaft sollen die einzelnen Leistungsanbieter miteinander in Wettbewerb treten. Hierzu die wichtigsten Passagen des GMG: 73b, SGB V: Hausarztzentrierte Versorgung Versicherte verpflichten sich gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung durch einen besonders qualifizierten Hausarzt in Anspruch zu nehmen. Diese Verpflichtung mit Bindung an einen qualifizierten Hausarzt gilt für mindestens 1 Jahr, ein vorzeitiger Wechsel ist nur möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Versicherte erhält hierfür von der Krankenkasse einen Bonus oder eine Ermäßigung bei den Zuzahlungen. Die Krankenkassen haben zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung nach öffentlicher Ausschreibung unter Bekanntgabe objektiver Auswahlkriterien Verträge zu schließen mit besonders qualifizierten Hausärzten. Die Verträge können geschlossen werden mit zugelassenen Ärzten und deren Gemeinschaften, RB_2_04_final.pmd 2

2 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 3 Medizinischen Versorgungszentren und Berufsverbänden. Ein Anspruch auf Vertragsabschluß besteht nicht. 95, SGB V: Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zukünftig auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) teil - neben den bisherigen Anbietern, das sind zugelassene Ärzte, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen. MVZ nach dem Muster der Gesundheitszentren in Brandenburg sind ein neues wettbewerbliches Element innerhalb des Kollektivvertragssystems, also mit Beteiligung der KV. Ein MVZ ist folgendermaßen charakterisiert:: Fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung (mit mindestens zwei verschiedenen Fachrichtungen). Gründbar von allen Leistungserbringern, die auf Grund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen Ärzte tätig als Angestellte u/o Freiberufler Als Rechtsform ist jede rechtliche Gestaltungsmöglichkeit erlaubt (z.b. Stiftung, GmbH, GbR,...) Träger können auch Managementgesellschaften sein, allerdings nicht Krankenkassen, Verbände, Arzneimittelhersteller oder Wohlfahrtsverbände Nicht notwendigerweise sektorenübergreifend MVZ übernehmen keinen bestimmten Versorgungsanteil Angestrebte Vorteile: Versorgung aus einer Hand mit umfassend koordinierter Diagnostik und Therapie, kurze Wege ohne Überweisung, Effizienzvorteile durch ein konzentriertes Management, Entlastung der Ärzte von Management-Aufgaben. 116a, SGB V: Ambulante Versorgung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung Dies wird möglich, wenn der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in einem Planungsbereich Unterversorgung feststellt. 116b, SGB V: Ambulante Behandlung im Krankenhaus Die Krankenkassen können mit zugelassenen Krankenhäusern Verträge über ambulante ärztliche Behandlung schließen für Strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) Hochspezialisierte Leistungen (z.b. CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen, Brachytherapie) Seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen (z.b. Onkologische Erkrankungen, HIV, schwere rheumatologische Erkrankungen, schwere Herzinsuffizienz, Tuberkulose, Mukoviszidose, Hämophilie, Fehlbildungen, schwere immunologische Erkrankungen, Multiple Sklerose, Anfallsleiden, pädiatrische Kardiologie, Frühgeborene mit Folgeschäden). 140a-d, SGB V: Verträge zu integrierten Versorgungsformen Die Krankenkassen können Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung abschließen. Vertragspartner können sein: Einzelne zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und Zahnärzte, sonstige zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer, Träger zugelassener Krankenhäuser, Träger von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Träger ambulanter Rehabilitationseinrichtungen oder deren Gemeinschaften sowie Träger Medizinischer Versorgungszentren oder deren Gemeinschaften. Der Sicherstellungsauftrag nach 75 Abs.1 SGB V ist für die Versorgung nach diesen Verträgen eingeschränkt, dass heißt, die KVen sind nicht beteiligt. Der Grundsatz der Beitragsstabilität nach 71 Abs. 1 SGB V ist für Verträge, die bis zum abgeschlossen werden, aufgehoben. Leistungen können im Rahmen dieser Verträge auch dann erbracht werden, wenn die Erbringung dieser Leistungen vom Zulassung- oder Ermächtigungsstatus des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt ist. Zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung hat jede Krankenkasse in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils Mittel bis zu 1 Prozent der ambulanten Gesamtvergütung und der Krankenhausrechnungen für voll- und teilstationäre Versorgung einzubehalten. II. Auf der Ebene der Leistungen der Krankenversicherungen wird zukünftig folgendes möglich sein: 13, SGB V: Kostenerstattung. Versicherte können anstelle der Sachoder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Eine nur auf den ambulanten Bereich beschränkte Kostenerstattung ist möglich. Versicherte sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens 1 Jahr gebunden. 53, SGB V: Selbstbehalt. Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass freiwillige Mitglieder, die Kostenerstattung in Anspruch nehmen, jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernehmen. Die Beiträge sind für diese Mitglieder entsprechend zu ermäßigen. 54, SGB V: Beitragsrückzahlung. Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung für freiwillige Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, eine Beitragsrückzahlung vorsehen, wenn im Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Der Rückzahlbetrag darf ein Zwölftel der jeweils im Kalenderjahr gezahlten Beiträge nicht überschreiten. 65a, SGB V: Bonus für gesundheitsbewußtes Verhalten. Dieser kann von den Krankenkassen als Satzungsleistung erteilt werden für Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung oder qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung nach 73b, an einem strukturierten Behandlungsprogramm bei chronischen Krankheiten nach 137f (DMP) oder an einer integrierten Versorgung nach 140a teilnehmen. Der Bonus kann auch in Form ermäßigter Zuzahlungen angeboten werden. Versicherte, die an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber teilnehmen. Der Arbeitgeber kann dann auch einen Bonus erhalten. Der Bonus-Aufwand muß mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt wurden, finanziert werden. In der Einleitung beansprucht das GMG für sich, wesentliche Reformen herbeizuführen. So heißt es im Abschnitt B. Lösungen: Die strukturellen Maßnahmen verbessern die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die Transparenz wird erhöht, Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und freien Berufe verbessert, leistungsstarke Strukturen geschaffen, die solidarische Wettbewerbsordnung wird weiterentwickelt und Bürokratie abgebaut. Viele dieser hehren Ziele werden durch die Realität, die das Gesetz schafft, konterkariert. In der ambulanten Medizin wird mit dem GMG ein bunter Fleckerlteppich geknüpft. Die unterschiedlichsten Versorgungsstrukturen, Vergütungs- RB_2_04_final.pmd 3

3 4 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang systeme und Versicherten-Tarifsysteme sollen nach den Gesetzen von freiem Markt und Wettbewerb miteinander konkurrieren. Hier tun sich Fragen auf: Wie definiert sich der so propagierte solidarische Wettbewerb? Nach welchen Gesetzmäßigkeiten wird der solidarische Wettbewerb seine Dynamik entwickeln? Werden Leistungsanbieter den Wettbewerb nutzen zur Verbesserung der Patientenversorgung oder zur Nutzung neuer Formen der Gewinnmaximierung? Werden Krankenkassen, die zukünftig patientenbezogene und arztbezogene Abrechnungsdaten erhalten ( 295 SGB V), diese nutzen zur Vertragsgestaltung entsprechend dem medizinischen Versorgungsbedarf oder zur Risikoselektionierung und zur Konzentration auf Bereiche mit niedriger Morbiditätsdichte? Können und werden Ärztinnen und Ärzte zukünftig ihre Patientinnen und Patienten ausschließlich nach medizinischen Erfordernissen behandeln und betreuen? Welchen Einfluß wird der Status des Patienten auf die Behandlung haben? U- nter Status ist gemeint: Normaler Kassenpatient mit Sachleistungsprinzip, Kassenpatient mit Kostenerstattung, Patient im Netz, Patient in integrierter Versorgung, Patient mit Bonus, Patient mit Selbstbehalt, Patient im Rahmen eines DMP, Kassenpatient mit dieser oder jener Zusatzversicherung. Eine Ungleichbehandlung - je nach Status - ist vorprogrammiert. Einzelne Komponenten des GMG sind zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für Bestrebungen nach Verbesserung von Information, Transparenz und Versorgungsqualität. Dies gilt auch für die Ansätze zu mehr fachübergreifenden und sektorenübergreifenden Kooperationsformen. Auch wenn einzelne Komponenten zu begrüßen sind, kann das Ganze dennoch zu einer Schieflage führen: Es drohen Ungleichbehandlung, Rosinenpickerei und weitere Bürokratie bei einer zunehmend zersplitterten Krankenversicherungslandschaft. Die Auswirkungen auf die Selbstverwaltung sind ein weiteres Thema. Für Patientinnen und Patienten sind bisher nur die erhöhten Zuzahlungen spürbar. Dr. Peter Scholze WAS WIRD AUS DER Kassenärztlichen Ver ereinigung einigung?? Die KV erlebt zunehmende interne Widersprüche. Immer schwieriger ist es geworden, alle Interessen aus den unterschiedlichen Facharztbereichen gemeinsam vertreten zu müssen. Die Basisärzte werfen der KV vor, die Interessen der Fachärzte besser zu vertreten. Die Fachärzte werfen der KV einseitigen Lobbyismus für den deutschen Hausärzteverband vor. Die Kinderärzte werfen den Hausärzte vor, die basisärztlichen Rolle der Kinderärzte zu ignorieren. Die Honorarverteilung zwischen Ärzte und Psychotherapeuten und der übrigen Ärzteschaft ist ein Dauerstreitpunkt und immer noch ungelöst. Parallelorganisationen haben sich gebildet. Die Medi-Verbünde unter Führung des baden-württembergischen KV-Vorsitzenden mit mittlerweile mehreren tausend Mitgliedern haben die Grundüberzeugung, dass der Kampf für höhere Einkommen erfolgreicher ohne die Fessel einer K.d.ö.R. geführt werden kann. Sie wollen den freien selbständigen Arzt anstelle des Vertragsarztes. Und sie verweisen mit Recht darauf, dass eine K.d.ö.R. im Gegensatz zu freien Verbänden verpflichtet ist, Anordnungen der Politik umzusetzen und insofern Erfüllungsgehilfen der Politik ist. Ärztegenossenschaften, die ähnliche Ziele wie der Medi-Verbünde haben, a- ber eine politisch weniger aggressive Rolle beanspruchen sehen ihre Zukunft in einer für beide Seiten sinnvollen Vertragsgestaltung mit der GKV. Zwischen den Genossenschaften und den Medi-Verbünden hat es mittlerweile, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Fusionen gegeben, wurde ein Dachverband gegründet. In Hessen schloss der Hausärzteverband gegen den Willen der Hessischen KV einen Vertrag mit der GKV zum DMP Diabetes mellitus. (Dieser Alleingang führte zu einer derart tiefen Spaltung, dass sie im Rücktritt des Hessischen KV-Vorsitzenden gipfelte.) In Offenbach wird es ab April 2004 einen Versorgungsverbund zwischen den Städtischen Kliniken und zwölf Hausärzten mit einer sog. Brückenpraxis im Klinikbereich geben. Der sektorenübergreifende Verbund verzichtete bei der Vertragsgestaltung bewusst auf die Hilfe der KV und ließ sich statt dessen vom Hausärzteverband und einem Rechtsanwalt beraten. In Halle rechnen künftig 18 Vertragsärzte, die sich Ende 2002 zur Saale-Klinik GbR der Praxisklinik für operative Medizin zusammengeschlossen hatten, ihre OP- Leistungen sowie die kurzstationäre Nachsorge direkt unter Umgehung der KV mit den Krankenkassen ab. In Berlin beteiligt sich der Helios Klinikkonzern mehrheitlich an der Poliklinik Berlin Buch und bildet damit gemeinsam mit dem bisherigen Träger, dem Paritätischen Gesundheitszentrum das erste medizinische Versorgungszentrum in Deutschland. Die KBV versucht verzweifelt, die Kontrolle zu behalten. Ihr Versuch, mit der sog. KBV-Consult, einer Beratungsgesellschaft zur Unterstützung ihrer Mitglieder bei Verhandlung und Umsetzung von Einzelverträgen mit Krankenkassen, in Konkurrenz zu Medi und anderen Bünden zu treten ist, zumindest auf Bundesebenen, bereits gescheitert. Sie könnte zwar im Rahmen der integrierenden Versorgung beratend, nicht aber frei unternehmerisch tätig sein, sie unterliegt nämlich wie die Mutter der politischen Aufsicht. Der scharfe Schwert Körperschaft schlägt so erbarmungslos zurück. Und dies ist nur der Beginn einer Entwicklung. Weitere Beispiele werden folgen. Wesentliche Triebkraft für diesen Erosionsprozess ist die Gesetzgebung, konkret das GMG. In der ursprünglichen Fassung bekannte sich die Politik öffentlich dazu, die KV zu schwächen, wenn nicht aufzulösen. Der parteiübergreifende Kompromiss zwischen Regierung und Opposition blieb da auf halber Strecke stehen. Mit dem Kompromiss werden den KVen und der KBV einerseits neue Aufgaben übertragen, sie werden aber andererseits auch geschwächt, auch wenn sie noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Entgegen der ursprünglichen Fassung ist die Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung erhalten geblieben, das staatliche, von Interessensgruppen unabhängige Qualitätsinstitut wurde verhindert, Fachärzte RB_2_04_final.pmd 4

4 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 5 ung? bleiben Mitglieder der KV, die ärztliche Fortbildung bleibt in Händen der Kammern und einen Korruptionsbeauftragten wird es nicht geben. Dennoch gibt es einige bemerkenswerte Eingriffe: Die integrierte Versorgung, also die sektorenübergreifende Patientenversorgung, vom ambulanten über den stationären bis zum rehabilitativen Bereich, wird nur in Einzelverträgen mit? Ärzten einerseits und den Krankenkassen andererseits möglich sein. Dafür reserviert sind 1 % des Gesamthonorars der niedergelassenen Ärzte, entsprechend 680 Millionen Euro, ein Geldbetrag, der dem Gesamthonorar aller Vertragsärzte damit entzogen wird, ohne dass sie kollektiv auf die Verwendung dieser Mittel Einfluss nehmen können. Die GKV kann zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung Einzelverträge mit besonders qualifizierten Hausärzte abschließen, o- hne dass die KV dabei eingeschaltet werden muss. Zur Schließung von Versorgungslücken bei der Teilnahme an DMP und für hochspezialisierte fachärztliche Leistungen werden die Krankenhäuser für die ambulante Behandlung geöffnet und dieser Teil der Versorgung damit ebenfalls dem Einfluss der KV entzogen. Gleichzeitig hat die Politik neue, für die KVen unangenehme Aufgaben vorgesehen. Sie müssen die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal eintreiben. Nach einem Spruch des Bundesschiedsamtes vom 9. September 2003 teilen sich die KVen und die Kassen das Risiko für nicht bezahlte Praxisgebühr nach einmaliger schriftlicher Zahlungsaufforderung durch den Vertragsarzt. Sie hat alle fünf Jahre den Nachweis der Vertragsärzte zu überprüfen, dass diese ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Es ist dann Sache der KVen, im Falle der Nichterbringung eine Honorarkürzung vorzunehmen. Nach weiteren zwei Jahren fehlenden Nachweises hat sie sogar einen Antrag auf Entzug der Zulassung zu stellen. Die KVen müssen zur Anhebung der Honorare der Vertragsärzte in den jungen Ländern einen West-Ost-Ausgleich von 0,2 % vornehmen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, schon bisher Aufgabe der KVen, werden verschärft. Sie sind künftig durch spezialisierte Personen, die im Prüfungswesen erfahren sind durchzuführen. Die Vorstände der Krankenkassenverbände und der KVen haften für eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung dieser Regelungen. Auch die Organisationsreform der KVen und der KBV wird zu erheblichen Turbulenzen führen: Kleinere KVen werden zusammengelegt, alle bekommen einen hauptamtlichen Vorstand. Abgesehen von diesen Struktur- und Organisationsreformen verkleinert sich dadurch auch noch die Einnahmebasis der Vertragsärzte: Ein Minus von einem Prozent für die integrierte Versorgung, Bonuszahlungen für Arzneimittelprogramme, Übergang des Haftungsrisikos für Richtgrößenüberschreitungen auf die KVen, DMP mit zusätzlichen enormen Verwaltungskosten (geschätzte 3,6 Milliarden Euro), die beabsichtigte Einrichtung von Mammographiezentren unter staatlicher Kontrolle. In zwei zentralen Forderungen kommt das GMG allerdings der KV weit entgegen: Die Aufhebung des Honorarbudgets und die Wahlmöglichkeit für alle GKV-Versicherten, die Kostenerstattung zu wählen. Ab 2007 wird durch die Einführung so genannter Regelleistungsvolumina das Honorarbudget ersetzt. Danach kommt es zu einer nach Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten ermittelten Verteilung der Leistungsmenge auf die Arztgruppen und die Vereinbarung eines festen Regelpunktwertes. Das Morbiditätsrisiko tragen dann nicht mehr die Vertragsärzte, sondern die GKV. Da der Gesamthonorartopf für die vertragsärztliche Versorgung aber nicht mit einer zu erwartenden Morbiditätsveränderung wächst, wird hier auf die KVen eine erhebliche Mehrarbeit und ein Erklärungsanspruch gegenüber ihren Mitgliedern zukommen. Haben sie doch zu berechnen und zu erklären, weshalb jenseits eines bestimmten Leistungsvolumens keine oder nur verminderte Zahlungen erfolgen. Schon jetzt ist eine massive Gegenbewegung vor allem in der Fachärzteschaft entstanden. Diese befürchten mit Recht ihre extrem hohen Scheinzahlen nicht mehr honoriert zu bekommen, wenn es notwendige Obergrenzen der Patientenmenge geben wird. Originalton Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie vom : Das Aus für die Mehrzahl der orthopädischen Praxen. Der zweite Sieg der KV, die generelle Wahlmöglichkeit der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips scheint endlich die Geldsorgen der Kassenärzte zu beheben, das Inkassorisiko auf die Patienten zu verlagern, in der Tendenz alle zu Privatpatienten zu machen. Fest steht: Das Entstehen neuer, paralleler Organisationen von Vertragsärzten in Gestalt von Genossenschaften, Verbänden etc. beendet die Monopolstellung der organisierten Ärzte in der KV. Die geschlossene Front gegenüber der immer noch zersplitterten GKV ist damit aufgebrochen. Immer mehr Ärzte werden nicht in der Einzelpraxis als Kleinunternehmer arbeiten, sondern in kollektiven Strukturen auch im ambulanten Bereich als abhängig Beschäftigte. Die Verhandlungsmacht der GKV wächst. Es wird ihr gelingen, einzelne Ärzte oder Arztgruppen aus der geschlossenen Phalanx herauszubrechen und mit ihnen gesonderte Verträge abzuschließen. Zweifelsfrei wird damit Bewegung in die gesundheitspolitische Landschaft kommen. Modelle können erprobt, das Qualitätsniveau gehoben werden. Es wird die Horrorvision der Standesvertreter, der Wettbewerb um Qualität möglich. (So befürchtet der Präsident der Bundesärztekammer Jörg Dietrich Hoppe mit Recht, dass mit der Unterzeichnung unter einen Einzelvertrag der Arzt zwangsläufig stärker abhängig vom Goodwill der Kasse wird. Wettbewerb um gute Qualität in der ärztlichen Versorgung gebe es schon heute, so Hoppe. Korrektiv eines jeden Arzte seien die PatientInnen und die Regeln ärztlicher Kunst meint der Oberarzt aller Ärzte, als ob es keine gravierenden Qualitätsdefizite trotz dieser angeblichen Kontrolle gäbe. Halbgötter in Weiß brauchen eben keine Supervision von außen.) Es darf andererseits nicht übersehen werden, dass die neue Vertragsfreiheit die Gefahr eines vorrangigen Interesses der GKV an Einsparungen beinhaltet, was mit einer Weiterentwicklung der Qualität nur schwer zu vereinbaren wäre. Es ist deshalb Aufgabe des Gesetzgebers, Auswüchse oder auch nur Tendenzen in diese Richtung zu erkennen und zu verhindern. Winfried Beck Demonstration Berlin, gegen Sozialabbau RB_2_04_final.pmd 5

5 6 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang Arbeitszeitgesetz, tz, EuGH-Rechtsspr tssprechung: Chancen und Risiken. Die Bereitschaftsdienste werden seit dem arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit gewertet. Sie müssen somit auf die gesetzlich höchstzulässigen Arbeitszeiten angerechnet werden. Man muss bezüglich der Höchstarbeitszeitgrenzen zwischen der täglichen Höchstarbeitszeit einerseits und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit - die jedoch nur durchschnittlich und innerhalb eines Ausgleichszeitraums erreicht werden muss- andrerseits unterscheiden. 1. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 10 Stunden ( 3 Satz 2, 11 Absatz 2 ArbZG). Per Tarifvertrag können diese Zeiten über 10 Stunden/Tag hinaus zugelassen werden, wenn in sie regelmäßig und zu einem erheblichen Teil Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt ( 7 Abs. 1, Nr. 1a; 7 Abs. 4 Nr. 1a ArbZG). Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt - sofern der Tarifvertrag dies zulässt- 24 Stunden/Tag. Wird die Höchstarbeitszeit auf über 12 Stunden/Tag verlängert, so muss ummittelbar am Anschluss an diese Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährleistet werden. 2. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden ( 3 ArbZG), wobei diese im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen ( 3 Satz 2 ArbZG) bzw. bei Nachtarbeitnehmern von 1 Monat oder 4 Wochen ( 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG) erreicht werden muss. Per Tarifvertrag kann der Ausgleichzeitraum auf maximal 12 Kalendermonate verlängert werden ( 7 Abs. 8 ArbZG). Auch von der 48 Stundenwoche selbst sind Abweichungen Wiederum per Tarifvertrag- möglich, sofern die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird und der Arbeitnehmer schriftlich einwilligt. Willigt er nicht ein oder widerruft er der Einwilligung (mit 6 Monaten Frist) darf er deshalb nicht benachteiligt werden ( 7 Abs. 2a i.v.m. 7 Abs. 7 ArbZG). Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Regelungen? 1. Der Gesetzgeber hat damit die Konsequenzen, die sich aus dem EuGH- Urteil ergeben, voll in die Hand der Tarifparteien gelegt und somit vieles offen gelassen. 2. Gegenüber dem bis zum gültigen ArbZG mit einer Übergangsfrist bis zum wurden neue Höchtsarbeitszeiten zugelassen, die derzeit über die praktizierten Bereitschaftsdienste schon möglich sind. Meiner Ansicht nach hat das Kind jetzt einen anderen Namen und es ändert sich praktisch nichts. Einzige Einschränkung: der Arbeitnehmer muss mit der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt über 12 Monaten (wenn die Tarifparteien sich darauf verständigen) einverstanden sein. 3. Die derzeit viel gepriesene Flexibilisierung der Arbeitszeit (von Recht auf Teilzeit bis maximal 48 Stunden/ Woche) wird durch dieses Gesetz weiter ausgebaut. Man darf gespannt sein, wie die Tarifparteien (Verdi und MB) damit umgehen und Einigungen mit den Arbeitgebern erreichen können. 4. Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung des Gesetzes für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten der Stufe A und B finanzielle Nachteile zu erwarten sind, wenn sie nicht ihre durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit erhöhen. Dies wird sicher nicht zu einer erhöhten Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus für ÄrztInnen beitragen. Kleinere Kliniken werden dazu übergehen, noch mehr fachübergreifende Dienste einzuführen. Zusammenfassend muss man feststellen, dass durch das am in Kraft getretene ArbZG die zukünftigen Regelungen in die Hände der Tarifparteien gelegt wurden. Bei der Verhandlungsposition, die zurzeit die Gewerkschaften haben, ist nicht mit einer Verbesserung der jetzigen Situation zu rechnen. Meine Forderung ist, dass für alle im Krankenhaus Beschäftigten, die Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (nachts, an den Wochenenden und Feiertagen) besser honoriert werden. Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser Frühjahrstagung der Bundesfachkommission Ärztinnen und Ärzte In Ver.di Am 5. und 6. März 2004 traf sich die Bundesfachkommission in Bielefeld. Schwerpunktthema war diesmal der Verhandlungsstand bei den derzeit laufenden Tarifgesprächen zur Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes. Die drei von der Fachkommission benannten Ärzte für die Tarifverhandlungen berichteten vom bisher zähen Verlauf dieser Gespräche. Die Arbeitgeber wollen natürlich die aus dem Gummiparagraphen 25 des Arbeitszeitgesetzes resultierenden Unklarheiten zu ihren Gunsten auslegen. Die Bundesfachkommission warnt vor Tarifabsenkungen bei den Servicebereichen und fordert - im Unterschied zum Marburger Bund - eine Verankerung der Weiterbildung im Tarifrecht. Der Vertreter des Marburger Bundes sprach sich gegen tarifliche Regelungen zur Weiterbildung aus und betonte die Zuständigkeit der Kammern. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund und eine Positionierung zu der geforderten Bürgerversicherung. Dabei sprach sich die Fachkommission für eine gesetzlich geregelte soziale Krankenversicherung aus, die folgenden Prinzipien verpflichtet ist: Einbeziehung aller Erwerbstätigen solidarische und paritätische Finanzierung Einkommensorientierung der Beiträge und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungen Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Verbreiterung der Beitragsbasis durch Einkommen aus Zinsen, Pacht, Mieten etc. einerseits und RB_2_04_final.pmd 6

6 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 7 eine Wertschöpfungsabgabe andererseits Erhalt des Sachleistungsprinzips Stärkung von Integration und Prävention Zurückführen der Geschäftsfeldes der PKV auf die Zusatzversicherung. Wer Interesse an weiteren Informationen zur Fachkommission hat, kann sich wenden an: Qualitätssicherung im Kranken- haus Umfangr fangreiche Strukturen ohne relevan elevante Inhalte Die Lobhudelei über die Qualitätssicherung im Krankenhaus unisono von Gesundheitsministerin Schmidt und der Selbstverwaltung unlängst in Berlin vorgetragen ist bei näherer Betrachtung der Materie unerträglich. Die BQS Verfahren zur umfassenden Qualitätssicherung erzeugen verschlingen Millionen Euro und erzeugen bei den Krankenhausärzten seit Jahren einen erheblichen Dokumentationsaufwand. Sie erfreuen sich entsprechender Beliebtheit bei den Krankhausärzten vor Ort Stichwort Dokumentationsflut! Fragt man aber, ob sie jemals eine konkrete Rückmeldung über die Ergebnisse ihres Krankenhauses bekommen hätten, wird aller Orten nur mit dem Kopf geschüttelt. Auch nach Konsequenzen aus den BQS Verfahren sucht man vergeblich. Nirgendwo kann der interessierte Beobachter erfahren, ob aufgrund der Ergebnisse in einzelnen Krankenhäusern Verbesserungen durchgeführt wurden. Gerüchten zu Folge waren die einzigen Sanktionen im Rahmen der Qualitätssicherung bisher das Androhen von Begehungen. Frustrierend ist dies am meisten für die Patienten. Sucht ein Patient für einen mit BQS Verfahren qualitätsgesicherten Wahlleingriff Informationen über die Krankenhäuser in seiner Region, findet er nichts. Die Selbstverwaltung konnte sich insbesondere auf Druck der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bisher nicht dazu entschließen, krankenhausbezogene Ergebnisse zu veröffentlichen. Für Patienten, Niedergelassene und Krankenkassen ist ein Skandal, dass zwar für Millionen Euro Daten erhoben werden, die Ergebnisse aber anonymisiert sind. Ein Vergleich: Kein Mensch Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesverwaltung Fachbereich 3: Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Fachgruppe Gesundheitsberufe Gerd Dielmann, Fachgruppenleiter Potsdamer Platz Berlin Tel. 030/ Fax 030/ gerd.dielmann@verdi.de würde Berichte der Stiftung Warentest lesen, in denen zwar die Qualität von z.b. Waschmaschinen geprüft wird, aber am Ende kein Ranking der einzelnen Maschinentypen abgedruckt ist! Auch die Mindestmengenvereinbarung ist nur beim ersten Blick ein wirkungsvolles Instrument. Schaut man hinter die Fassade, begreift man schnell, warum auch die DKG zustimmen konnte. Fünf Verfahren sind wenig, die Mindestmengen pro Verfahren sind sehr gering aber am schlimmsten sind die Substitutionseingriffe. Dass man die Mindestmengen für Lebertransplantationen auch dadurch erbringen kann, dass man Lebersegmentresektionen anrechnen lassen kann ist medizinischer wissenschaftlich Unsinn. Schließlich kann auch nicht Autofahrer mal gerade in der Formel 1 mitmachen. Beim Qualitätsbericht muss man abwarten wie viele Krankenhäuser werden ihn wann in welchem Vollständigkeitsgrad liefern? Hier gibt es derzeit nur die äußere Struktur, nicht aber erste Erfahrungen, die eine Einschätzung des Instruments zulassen. Sicher ist nur, dass z.b. in den USA Operateure schon lange Ihre Operationszahlen und Komplikationsraten ins Internet stellen. Davon ist Deutschland als Weltspitze der Qualitätssicherung weit entfernt. Übrig bleibt der fahle Geschmack: Gesundheitsministerin, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassen brauchen präsentable Erfolge, damit sie nicht allesamt vom Reformeifer hinweggefegt werden. Dafür ist grundlose aber dafür kollektive Selbstbeweihräucherung ein gutes Mittel. Gerhard Schwarzkopf-Steinheimer Zwei Rezensionen zu: Jens-Uwe Niehoff und Bernhard Braun Sozialmedizin und Public Health. Ein Wörterbuch zu den Grundlagen der Gesundheitssicherung, der Gesundheitsversorgung, des Gesundheitsmanagement, der Steuerung und der Regulation im Gesundheitswesen. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Broschiert, 296 S., ISBN ,90 Euro. Rezension 1 Wozu braucht ein Arzt im Krankenhaus, in der vertragsärztlichen oder privatärztlichen Versorgung, im Gesundheitsamt ein wirklich handliches Handwörterbuch Sozialmedizin und Public Health? Reicht es nicht, wenn sich mit diesem Spezialgebiet die Sozialmediziner in den Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen und an der Hochschule selbst oder auch die vielen inzwischen auf allen Gebieten von Public Health tätigen Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler, Versicherungs- und sonstigen Experten und Beratern sowie die Gesundheitspolitiker auseinandersetzen? Nein, wenn eine auch von ärztlichem Sachverstand durchdrungene Position sich Gehör verschaffen soll und wenn Selbstverwaltung in Kenntnis des gesellschaftlichen Handlungsspielraums erfolgen soll. Dies die Auffassung des Rezensenten. Was also bietet dieses Wörterbuch mehr als lediglich eine große Zahl von Stichworten (<500), mehr als die Schlüsselbegriffe der Epidemiologie, der Demografie, Medizinsoziologie, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystemwissenschaften und des Sozialrechts? Die Empfehlung, auch an Studenten, sich dieses Büchlein anzuschaffen, beruht auf Folgendem: Im Medizinstudium und auch im Zusammenhang mit der Vertretung eigener Interessen lernen und wissen wir Ärzte viel über Krankheiten, ihre Diagnose und ihre Behandlung, zunehmend auch mehr über die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf experimentell- und kurativ-medizinischem Wissen und Erfahrungen beruhen sondern auch die Fähigkeiten anderer Berufsgruppen auch außerhalb der Medizin und deren Aktionsfelder mit einbeziehen. Noch weniger sind unter den Ärzten Wissen zur Funktion gesellschaftlicher und politischer Prozesse sowie fundierte Kenntnisse alternativer Erfahrungen, etwa im USamerikanische und britischen Gesundheitssystem verbreitet. Um als Gesprächspartner in der Sorge um ein patientenorientiertes Gesundheitswesen, das soziale Ungleichheiten in ihrer Auswirkung auf die Gesundheit berück- RB_2_04_final.pmd 7

7 8 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang sichtigt, im gesundheitspolitischen Raum ernst genommen werden zu können, muss man auch diffizile Zusammenhänge kennen. Scheinbar einfache Fragen und Begriffe, wie hoch sind Lohnnebenkosten wirklich, was ist das überhaupt?, Kontrahierungszwang, aber auch capitation, demografische Transition, Konflikt von Einzelleistungsvergütung und Aufwandssteuerung, Lexisdiagramm, MCO (Managed Care Organizations), Verschleppungszeit, Wirtschaftlichkeitsgebot und vieles mehr finden hier exakte Erläuterung. Durch die jeweiligen Verknüpfungen der Stichwörter werden die Zusammenhänge deutlich. Kleiner Mangel: Es fehlt eine Stichwortliste, aus der auf einen Blick deutlich würde, wie weit gespannt der Inhalt ist, und die Schrift erfordert bei älteren KollegInnen oft eine mechanische Lesehilfe. Rezension 2 Der Durchdringung des ärztlichen Alltags mit angelsächsischen Begriffen, soweit sie medizintechnische Geräte, Symptomenkomplexe oder Diagnosen bezeichnen, tragen einschlägige Wörterbücher ausreichend Rechnung. Anders ist es mit Begriffen, die Organisation, Struktur und Ökonomie der von der Gesundheitspolitik versuchten Reform der Versorgung bezeichnen. Mit DM (Disease Management) oder DMPs (Disease Mangement Programmes) muss sich inzwischen jeder Arzt auseinandersetzen. Niedergelassene und Krankenhausärzte sind durch die zahlreichen neuen Anforderungen der Gesetz- und Verordnungsgeber, der Kassen- und KV- Richtlinien auf Hilfe zum Verständnis der sie betreffenden Maßnahmen angewiesen. Schlüsselbegriffe der Epidemiologie, der Demografie, Medizinsoziologie, Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystemwissenschaften und des Sozialrechts bedürfen der Erläuterung. Wörtliche Übersetzung hilft oft nicht. Häufig zeigt sich, dass der spezifische ursprüngliche Sinn durch Anwendung auf hiesige Strukturen aufgelöst wird. Zum Verständnis gehört der ordnungs- und strukturpolitische Zusammenhang, aus dem Begriffe importiert werden und das Importinteresse. Das Handwörterbuch bietet erheblich mehr als 500 einschlägige Worterklärungen. Zu allen Stichwörtern finden sich, häufig mehr-spaltige, die Komplexität der Gegenstände hervorragend erläuternde Artikel, deren Gliederung sowohl schnelle wie in die Tiefe gehende Orientierung erlaubt. Dazu gehören zur Erläuterung der Breite und Vielfalt neben den genannten DMPs z. B. capitation, demografische Transition, Konflikt von Einzelleistungsvergütung/Aufwandssteuerung, Kontrahierungszwang, Lexisdiagramm, Lohnnebenkosten, MCO (Managed Care Organizations), Wirtschaftlichkeitsgebot und vieles mehr. Durch Verknüpfung der Stichwörter werden Zusammenhänge deutlich. Noch verbesserbar: Gesonderter Abdruck der Stichwortliste, aus der mit Sicherheit weitere Leseanregung erwächst. Udo Schagen orschlag att ac Folgender Vorschlag wurde von attac ac an uns herangetragen. Wir meinen, dass es nicht gut ist, Patienten in politische Kampagnen ein zubeziehen, gerade, wenn sie als Patienten zu nuns in die Praxis kommen. Wir stellen diesen Vorschlag aber er trotzdem zur Diskussion. W.D..D. An den Vdää: Lieber Wulf Dietrich, Ich bin Werner Halbauer von attac- Berlin, Mitglied in der bundesweiten Koordinierungsgruppe für die Sozialkampagne von attac, und hatte mit Prof. Deppe und mit Ihrem Geschäftsführer Balon über eine mögliche Boykottkampagne gegen die!0-euro-praxisgebühr telefoniert. Ich schicke ihnen die Infos über die 10 Euro-Boycott-Kampagne. Es handelt sich bei Boykottzettel um einen eingescannten 10-Euro-Schein, auf dessen Rückseite ein Text steht, dass man sich weigert, die Praxisgebühr zu zahlen, da man bereits seine Krankenkassenbeiträge zahle. Am Ende kann man unterschreiben. Dieser Text erscheint beim Öffnen der Datei zuerst. Diesen bitte zuerst ausdrucken. Danach den Text mit deinem Rahmen einfach löschen, dann erscheint die Grafik des 10-Euro-Scheins. Dies wurde so gemacht, damit beim Kopieren, Vorderund Rückseite genau passen. Das Material und der Begleittext (der noch verbesserungswürdig ist) ist in den Dateianhängen. Diese Aktion wird bereits bei attacwetzlar gemacht, wo ihnen die Leute das aus den Händen reißen. 5 Ärzte haben sich individuell dazu bereit erklärt, das an die Krankenkassen weiterzureichen, weil sie keine Kasseneintreiber sein wollen und das Sache der Krankenkasse sei. Wir möchten das jetzt aber gerne in einem größeren, bundesweiten Rahmen planen und aufziehen. Der Startschuss sollte möglichst vor der Demonstration am 3. April liegen, dem europaweiten Aktionstag gegen Sozialabbau. In Deutschland wird in Stuttgart, Köln und Berlin demonstriert. Die Gewerkschaften unternehmen dabei große Anstrengungen. Z.B. drucken sie Postkarten, die sie in den Kneipen und Bars zur Mobilisierung für diesen Tag auslegen. Allein für Berlin werden bereits jetzt Menschen erwartet und diese Zahl wird sich garantiert noch erhöhen. Damit könnte diese Demonstration die Boykottkampagne richtig in die Breite tragen und in der Bevölkerung populär machen. Zur Info siehe auch folgende web-sites: < < Um die Kampagne bekannt zu machen, könnten wir im Vorfeld der Mobilisierung in ca. 2 Wochen oder anlässlich des SPD-Sonderparteitages am eine Pressekonferenz der beteiligten Organisationen (weitere Verbände müssten angesprochen werden) einberufen. Dort würden wir den 3. April als Startpunkt bekannt geben und den Verlauf danach. Z.B. könnten wir nach dem 3. April Leserbrief Samstagsstände im Zentrum der jeweiligen Stadt aufbauen als Ausgabeplätze der Scheine. Die Lokalpresse und Internetseiten würden über Ort und Zeit informieren. Permanente öffentliche Anlaufpunkte wären natürlich auch hilfreich. Wenn man die Protestscheine in großen Mengen austeilt, kann diese Kampagne wirklich eine Massendynamik aufbauen. Von der Gesundheitsreform und der 10Euro Praxisgebühr ist jeder betroffen. Die große Mehrheit ist auch darüber verärgert. Es besteht die Möglichkeit, hier den ersten praktischen Schritt zur Abwehr von Sozialabbau zu machen. Erste tastende Gespräche mit Kollegen aus der Demovorbereitung für den 3.4. im DGB Berlin-Brandenburg zeigten, dass dieses Thema auch in den Betrieben von Interesse sein könnte. Das einzige Problem, bei dem wir noch mehr Klärungsbedarf haben ist: Wie würden die Situation konkret in der Praxis aussehen. Wie kann der Patient die 10 Euro verweigern bzw. den Arzt überzeugen, den Boykottschein weiterzureichen und nicht die Behandlung zu verweigern? Zu dem Protestscheinmüsste man sicherlich eine kleines Flugblatt die juristische Sachlage betreffend beilegen. Wir würden uns freuen, wenn sie uns auch helfen könnten, diese Fragen zu klären. Meine Telefonnummer von lautet , mobil , Whalbauer@web.de Mit freundlichen Grüßen Werner Halbauer RB_2_04_final.pmd 8

8 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 9 Anläßlich der Ver erabschiedung von Prof. Dr.. Hans-Ulrich Deppe- Direkter des Instituts für Medizinische Sozologie die am Sonnabend den im Gästehaus der Universität ät Frankfur rankfurt t stattfand. Programm anläßlich der Verabschiedung war: Begrüßung durch Gine Elsner Round Table mit Statements zur aktuellen Gesundheitspolitik Rolf Rosenbroch: Ein Überblick Hagen Kühn: zu den Ökonomisierungstendenzen HermannSchulte-Sasse: zur Krankenhauspolitik Hartmut Reiners: über Kopfpauschalen Norbert Schmacke: zur Qualitätssicherung Harald Abholz: zur hausärztlichen Versorgung Winfried Beck: über Kassenärztliche Vereinigungen Gine Elsner: zum Krankengeld Diskussion mit Auditorium Moderation: Klaus Stegmüller Zusammenfassung der Round Table-Diskussion durch Hans- Ulrich Deppe Abschiedsworte von Wolfram Burkhardt Schlusswort von Frank Nürnberger Anschließend Buffet Alle Beiträge können Sie aus dem folgenden Buch entnehmen! ISBN , VSA-Verlag, Hamburg RB_2_04_final.pmd 9

9 10 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang Am veranstaltete altete das Frankfurt in Zusammenarb usammenarbeit eit mit dem VDÄÄ eine Veranstaltung zum GKV-Modernisierungsgesetz unter dem Motto Lieber er reich und gesund als arm und krank (siehe nebenstehenden enstehenden Aufruf) Das Frankfurter Hausarztprojekt ist eine Arbeitsgruppe des sogenannten Praxistreffens, an dem ca Frankfurter hausärztliche Praxen sich seit ca. 20 Jahren einmal im Quartal treffen, um über den Tellerrand der eigenen Praxis hinaus gesundheits- und sozialpolitische Fragen zu diskutieren. Die Veranstaltung verdeutlichte den tiefen Einschnitt, den das GMG 2004 vor allem für sozial und finanziell benachteiligte Patienten bedeutet. Chronisch kranke, einkommensschwache, oft ältere und alleinstehende Menschen finden sich in der Härtefall -Bürokratie nicht zurecht, die Kassen mauern; Obdachlose, psychisch Kranke und Suchtpatienten meiden wegen der Praxisgebühr den Arztbesuch oder nehmen keine Medikamente mehr ein. Physikalische Langzeittherapien sind gefährdet, die Krankenfahrten haben mangels Erstattung rapide abgenommen, soziale Organisationen können nur das allernötigste auffangen, zumal sie selber unter Mittelkürzungen zu leiden haben. Pflegeheimbewohnern und Sozialhilfeempfängern wird in den ersten Monaten des Jahres auch noch das Hausarztprojekt der letzte Euro weggenommen. Manche können sich keine Brille mehr leisten, mit dem Zahnersatz wird es ab 2005 auch schwierig werden. Als Forderungen, um aus dieser Misere herauszukommen, wurden genannt: Kurzfristig zunächst Wiedereinführung der vorherigen Befreiungsregelung, Abschaffung der hemmenden und das Arzt-Patienten-Verhältnis verändernden Praxisgebühr, Wiedereinführung des Solidarprinzips und der paritätischen Finanzierung, langfristig eine GKV-Einnahmensverbreiterung durch Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Michael Roser Lieber er Reich Und Ge- sund Als Arm Und Krank... Die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die soziale Wirklichkeit der Patienten. Eine Veranstaltung des Hausarztprojektes Frankfurt mit Unterstützung des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte(VdÄÄ) Einladung an unsere Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen und sonstige Interessierte zur Podiumsdiskussion am , Uhr August-Stunz-Heim, Röderbergweg 82, Frankfurt, Moderation: Ulrike Holler(HR) Wir müssen das System verändern, wenn wir es bewahren wollen. Nur so können wir auch in Zukunft jedem die Gewißheit geben, bei Krankheit von der Solidargemeinschaft getragen zu werden. (Zitat aus: Sozialpolitische Informationen, 6/2003 vom ) Bei der Finanzierung der Krankheitskosten erleben wir in der Praxis spätestens seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am eine Abkehr vom Solidarprinzip und der Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerseite. Zur Bewältigung der Kosten werden die einzelnen Menschen (d.h. die Kranken!) mittels massiv erhöhter Zuzahlungen (Selbstbeteiligung) herangezogen. Eine Entlastung sozial schwacher Menschen durch die bisherigen Befreiungsregelungen ist nur noch ansatzweise möglich. Die Verwaltungstätigkeit, die das neue Gesetz für alle Beteiligten bringt, steht in umgekehrtem Verhältnis zum Effekt. Das Arzt-Patient-Verhältnis wird immer mehr von Formalitäten bestimmt, statt von den primären Bedürfnissen des Kranken. Wir Hausärzte (und ungewollte Zwangsvollstrecker dieser Reform) möchten unseren Unmut öffentlich machen und zu einer breiten Diskussion über die Entwicklung unseres Gesundheitswesens ermutigen. Dazu laden wir Vertreter verschiedener Institutionen und Verbände ein, die mit den Betroffenen des GMG zu tun haben und von ihren Erfahrungen berichten können. Angefragt sind und zum größten Teil zugesagt haben Mitarbeiter- Innen aus den Bereichen: Ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime, Physiotherapie, Behindertentransport, Sozialhilfeberatung, Drogenarbeit, Apotheke, Obdachlosenbetreuung, Ambulante wohnortnahe Psychiatrie, Zahnmedizin, Krankenhaussozialhilfe, Kassenärztliche Vereinigung. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen. Für das Hausarztprojekt Frankfurt. Christiane von Rauch, Dr. Michael Roser (VdÄÄ ) RB_2_04_final.pmd 10

10 Leserbrief VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 11 Tagungsbüro Perspektivenkongress Telefon:0180 / Fax: 030 / tagungsbuero@perspektivenkongress.de Kongresskonto (Beitrag von Organisationen und Teilnahmebeiträge): share e.v. / Attac KSK (Kreissparkasse) Verden BLZ Konto-Nummer Spendenkonto (Privatpersonen): Friedens- und Zukunftswerkstatt e.v. Frankfurter Sparkasse 1822 BLZ Konto-Nummer Verwendungszweck: Perspektivenkongress An den Trägerkreis und die UnterstützerInnen desperspektivenkongresses Berlin den Einladung zum Treffen des Trägerkreises Perspektivenkongress : Uhr in Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitträgerinnen und Mitträger des Perspektivenkongresses, wie schon per mail angekündigt, laden wir ein zum Treffen des Trägerkreises für den Perspektivenkongress von bis Uhr DGB-Haus Berlin Keithstraße 1-3, Berlin, Wilhelm-Leuschner-Saal (Eingang Kleiststraße) Die UnterstützerInnen (Einzelpersonen) sind zu diesem Treffen ebenfalls eingeladen. Vielen Dank an alle, die unseren Kongress mittragen und unterstützen möchten und ein herzliches Willkommen an alle, die neu dazugekommen sind. Wir freuen uns auf euer Kommen. Das Vorhaben ist auf einer Pressekonferenz am angekündigt worden, seither ist auch die Homepage online. Der Programmteil, den der Vorbereitungskreis verantwortet, ist fertig vorbereitet (Anlage). Von den Mitträgerorganisationen sind eine ganze Reihe von Angeboten und Vorschlägen für selbst vorbereitete und verantwortete Programmbeiträge, Stände und Ausstellungen eingegangen, weitere gehen ein. Der Tagungsflyer (anbei) und das Plakat sind im Druck. Die Flyer werden ab ausgeliefert und wir bitten alle, bei der Verteilung noch vor der Osterpause mitzuhelfen. Die großen Demonstrationen am eigenen sich dafür gut. Folgende Tagesordnungspunkte sollen am besprochen werden: 1. Einführung und Vorstellung des Vorbereitungsstands: Niko Stumpfögger (ver.di), Philipp Hersel (attac) 2. Überblick über die angebotenen und geplanten Workshops: Nele Hirsch (fzs) und Lena Bröckl (attac) 3. Organisatorisches: Philipp Hersel Anreise: regionale Busmobilisierung, Übernachtungsmöglichkeiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Welche Medien müssen angesprochen werden? Verbreitung der Flyer und Plakate 4. Follow-up: Wie geht es weiter nach dem Kongress: Lena Bröckl Der Kongress versteht sich als ein Baustein in der Vernetzung des gesellschaftlichen Spektrums, das der gegenwärtigen Entwicklung in Gesellschaft und Politik kritisch gegenübersteht. Wir wollen am die Vernetzung und die Frage: Wie geht es nach dem Kongress weiter? diskutieren. Dafür haben wir ein Multiplikatorentreffen nach dem Ende des offiziellen Kongressprogramms am Sonntag :30 Uhr vorgesehen. Wie wir die Vernetzung innerhalb des Kongressprogramms voranbringen und wie wir dieses Treffen am Ende gestalten, das soll ein wesentlicher Diskussionspunkt sein. Wir bitten alle, die am kommen, sich darauf vorzubereiten, über ihre jeweils organisationsspezifischenvorhaben im Jahr 2004 zu berichten, um für diese Diskussion eine solide Grundlage zu haben. Einschätzung der Wirkung des Kongresses Welcher Träger kann welchen Input liefern? z.b. deutsches Sozialforum, regionale Follow-ups, dezentrale Perspektivenkongresse, Konzert, gewerkschaftliche Aktivitäten 5. Verschiedenes Weitere organisatorische Hinweise Wir wollen dieses Schreiben für weitere organisatorische Hinweise nutzen. Zur Frage der Mitträgerschaft sind viele Nachfragen beim Tagungsbüro eingegangen. Im Schreiben vom haben wir für die Mitträgerschaft geworben: Unter Mitträgerschaft verstehen wir die Bereitschaft, den Kongress öffentlich mit Ihrer/eurer Unterschrift unter den Aufruf zu unterstützen und im eigenen Umfeld für die Teilnahme zu werben. Mit der Mitträgerschaft ist auch die Bitte verbunden, den Kongress inhaltlich mitzugestalten und einen finanziellen Beitrag zu leisten. Aufgrund vieler Anfragen hat der Vorbereitungskreis dies konkretisiert: Von Mitträgerorganisationen wird eine finanzielle Beteiligung erwartet oder ein inhaltlicher Beitrag zum Kongress (Vortrag, Workshop, Ausstellung, Performance...) oder gerne auch beides. Weil aus Teilnahmebeiträgen und Spenden die Kosten für Vorbereitung, Bekanntmachung und Durchführung des Kongresses nicht allein getragen werden können, sind wir dringend auf Finanzierungsbeiträge der Mitträgerorganisationen angewiesen. Als Regelerwartung sind Beiträge zwischen 500 und 2000 zu Grunde gelegt. Für finanzschwache Organisationen liegt der Richtwert für eine Mindestbeteiligung bei 0,2 % des jährlichen Haushaltsvolumens, mindestens aber 50. Mitglieder der Mitträgerorganisationen zahlen auf Wunsch nur den ermäßigten Teilnahmebeitrag von 12,-. Die UnterstützerInnen (Einzelpersonen) bitten wir um eine Spende in Höhe des regulären Teilnahmebeitrags (25,-) oder des freiwilligen Soli-Beitrags (35,- ). Aus den Spenden und Beiträgen der Mitträgerorganisationen wird ab der Flyer und ein Plakat finanziert und kostenlos abgegeben. Die Besteller zahlen lediglich die Versandkosten. Wir haben die Mitträgerorganisationen nach ihrem Bedarf gefragt. Weitere Bestellungen sind noch möglich. Wir erinnern hier noch einmal an die Bitte, uns wo noch nicht geschehen - die Bedarfe schnell zu melden. Internet Wir wollen die Logos der Trägerorganisationen auf den Webseiten veröffentlichen. Bitte schickt/schicken Sie dem Tagungsbüro dafür die Logos. Umgekehrt bitten wir alle Trägerorganisationen, auf ihren Webseiten das Logo des Kongresses und einen Link zur Spendenseite des Kongresses einzubauen. Wir stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen und solidarischen GrüßenAnnelie Buntenbach, Ortrun Gauper, Philipp Hersel, Niko Stumpfögger (Steuerungskreis) RB_2_04_final.pmd 11

11 12 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang Protokoll der VDÄÄ Vor orstandssitzung am in Berlin Von: 10:40 0 Uhr bis 17:00 Uhr Anwesend: Wulf Dietrich, Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser,, Constanze Jacobowski, owski, Thomas Ruprecht, Daniel Rühmkorf,, Jürgen Malzahn, Edelgard Schmidt, Clemens Plickert, Winfred Beck, Volker Pickerodt Tagesordnung 1. Aktuelle gesundheitspolitische Diskussion - VDÄÄ Vorschlag für den DÄT 2. Mitgliederwerbung, 3. Gelnhausen, 4. Rundbrief, 5. Internet-Präsentation, 6. Verschiedenes: - Gesundheitskarte, - Veranstaltung zu Qualitätssicherung in München, - Perspektivenkongress in Berlin - weitere Veranstaltungen des VDÄÄ Zu 1.: (Ein Antragsentwurf liegt nicht vor.) Was ist das Thema zum Ärztetag? Wahrscheinlich das GMG und seine Folgen Kritik des VDÄÄ an: - Ökonomisierung im Niedergelassenenbereich durch Praxisgebühr, Zuzahlungen, IGEL-Leistungen, Kostenerstattung, etc. - Bürokratisierung in den Praxen - Versorgung sozial Schwacher wird gefährdet - Aufbau integrierter Versorgungsstrukturen (sinnvoll und weniger sinnvoll) Antrag an den DÄT auf ein Moratorium, keine IGEL-Leistungen oder zumindest nicht die nachweislich unwirksamen und gesundheitsgefährdenden Leistungen anzubieten. Alternativ die Patienten durch Verbraucherinformationen und Transparenz zu befähigen, IGEL-Leistungen zu bewerten. Die Chance, in die Presse zu kommen, ist mit einer radikalen Forderung, z.b. mit dem Verzicht auf IGEL-Leistungen, besonders gut. Dabei sollten verwerfliche IGEL-Leistungen (z.b. Knorpelinjektionen ins Kniegelenk) benannt werden. Die Arzt-Patient-Beziehung muss vom Verkaufszwang befreit werden. Antrag zur Bürgerversicherung in Abgrenzung zu Vorstellungen der GRÜ- NEN und SPD mit Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze, welche jedoch nicht Konsens war. (wird von Constanze, Gerhard und Volker vorbereitet und per verteilt) Teilung der Antragspunkte (Kritik GMG, IGEL und Bürgerversicherung) in Einzelanträge oder zumindest die Teilung eines Grundsatzantrages sollte vorbereitet werden. Der Verteiler hat Adressen der LDÄÄ aus Bayern, BaWü, Hessen, Hamburg und Berlin. Gerhard tauscht darüber Anträge für den DÄT aus. Ein Pressegespräch von LDÄÄ und VDÄÄ soll vor dem DÄT Plenum in Kontakt mit Bremer linken Ärzt/innen (Liste Gesundheit) und eventl. Norbert Schmacke vorbereitet werden. Thema: Heucheln oder Reformen - was wollen wir? (Die Kritik der Ärzteschaft am GMG ist Heuchelei.) oder Es ist genug Geld im System. Zu 2.: Gewinnung von Niedergelassenen durch Angebote, z.b. Edelgard bietet Qualitätszirkel für Niedergelassene in Berlin an. Sie dienen dem Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen zur Versorgung chronisch Kranker durch Vernetzung mit Selbsthilfegruppen, Kontakt und Kooperation mit Bielefelder Gesundheitsakademie, BZgA, LÄK, ÖGD, Landesgesundheitskonferenz etc. (siehe Anlage). Das bringt Niedergelassene in Kontakt mit dem VDÄÄ, bringt dem VDÄÄ Informationen zu Unter- und Fehlversorgung chronisch Kranker, bringt Niedergelassene und Vereinsmitglieder in Kontakt zueinander (Networking). Aufruf im Rundbrief, um Interessenten zu gewinnen (V. Edelgard). Gleichzeitig muss die Zertifizierung durch die KV beantragt sein und Moderatorentraining nachgewiesen werden, damit die Niedergelassenen auch die notwendigen Punkte für die Zertifizierung gewinnen können. Zu 3.: Freitagabend: Was hat die Linke für Antworten auf / Konzepte gegen den (islamistischen) Terrorismus? Referent: N.N. Samstags: Thema Die Krankmacher- Nemesis der Medizin Diskussion zu Veränderungen im Berufsbild der Ärzt/innen (Macht der Arzt die Patient/innen krank?) mit Klaus Dörner und Jörg Blech (wird angefragt) nachmittags dasselbe Thema aus gewerkschaftlicher Sicht mit Franz Knieps, Hans Urban, Bausch und Norbert Schmacke im Plenum (alle Referenten bisher nur Vorschläge!). Sonntag: 1. Es sollen Anträge gestellt werden, z.b. zu gesundheitspolitischen Themen: - z.b. Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze. Mitglieder sollen zur Antragsstellung aufgerufen werden. 2. Vereinsinterna/ Finanzen etc. Zu 4.: Rundbrief muss weiter mindestens vierteljährlich produziert. Christel Ivo ist nicht mehr für den VAS tätig. Der VDÄÄ dankt Christel Ivo mit einer Karte und Blumen für die bisherige gute Zusammenarbeit. Der Rundbrief Nr. 2/2004 wird von Wulf und Gerhard baldmöglichst mit den vorhandenen Dokumenten (und wenn es geht noch 1-2 Bildern) zusammengestellt und an die Geschäftsstelle zur Fertigstellung gesandt. Ein ansprechendes Titelblatt soll erstellt werden (V. Daniel). CD mit den bisher im Rundbrief abgedruckten Presseartikeln kann für 1000 EUR erstellt werden, wird aber wohl von den Mitgliedern kaum genutzt. Alternativ können die Artikel auf die Internetseite des VDÄÄ abgelegt werden, wenn sie entsprechend aufbereitet von Sozialmedizinischen Institut, Frankfurt (Ulli Deppe) bereitgestellt werden. Letzteres wird von Winfried abgeklärt. Zu 6.: Gesundheitskarte: Forschungsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit 3,5 Mrd. EUR bei gleichzeitiger Zuzahlungserhöhung. Einsparpotential nur im Bereich elektronischer Rezepte. Datenerfassung von der Bevölkerung eventuell nicht akzeptiert, damit ist auch der Spareffekt gefährdet. Die EU plant ebenfalls eine Patient/innenkarte, die eventl. Nicht mit der deutschen Karte kompatibel ist. Presseerklärung Toll-collect der Medizin erstellen (V. Jürgen) Perspektivenkongress Es geht auch anders vom 14. bis 16. Mai 2004 in Berlin: VDÄÄ ist Mitträger und wollte eine Veranstaltung zu Solidarische Gesundheitspolitik machen, die bereits von ver.di geplant wird. Der VDÄÄ könnte aber an dieser Podiumsdiskussion am RB_2_04_final.pmd 12

12 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 13 Samstag mitwirken (V. Wulf oder Volker). Der Ankündigungstext wurde zwischenzeitlich von Herbert Weisbrodt-Frey und Danielabgestimmt (s.anlage) Mindestens 50 EUR oder 0,2% des Jahresetats (116 EUR für den VDÄÄ) Beitrag werden als Kongressunterstützung erwartet. Flyer: (lag nicht vor. V. Sonja und Dorothee) Strategiediskussion: Jens Uwe Niehoff, Sozialhygieniker: Es war die alte Vorstellung: Politik kann Krankheit heilen. 1. Systembruch durch den Wettbewerb der Krankenkassen seit Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung Ausstieg aus der Selbstverwaltung (bisher nur angedroht) Das GMG ist die Öffnung in den Transformationsprozess der Sozialsysteme. Die Probleme des Gesundheitssystems spielen sich im Umfeld der ökonomischen Krise seit Beginn der 1980er Jahre ab, zeitweilig kaschiert durch die Vereinigungsfolgen. Ihr Kern sind Verteilungskämpfe bei einem Nullwachstum der Volkswirtschaften. Forderungen an das Gesundheitssystem in Zeiten der Krise sind: Die Auswirkungen der Krise für die kleinen Leute zu mindern Die Kohärenz in der Gesellschaft wiederherzustellen Ein hinreichendes Ausmaß an Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Tendenz zur Managed Care mit angestellten Ärzten und neuen Versorgungstypen, betrieben von Kapitalgesellschaften ist in den USA weit entwickelt und dominierend, verbreitet sich aber auch in Europa und bestimmt die Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem. Working poor (prekäre Beschäftigungsverhältnisse) werden vom Gesundheitssystem nicht mehr erreicht. Defensive medicine (d.h. nur Behandlung der noch Gesunden) wird zunehmend begünstigt (bessere Vergütung nach GOÄ, Budgetschonung etc.). Triage Systeme, d.h. Vermittlung der Patient/innen über Call Center der Krankenkassen an Vertragsärzte zur Steuerung des Leistungseinsatzes, etablieren sich auch in Deutschland. Auswahl günstiger Risiken durch Chronikerprogramme, wenn die Schwelle möglichst niedrig gesetzt wird (falsch positive Chroniker ) Roumers Law: A bed being build is a bed being used. funktioniert dann, wenn Gesundheitsleistungen steuerfinanziert angeboten werden und staatlich geplant werden. Der IGEL-Katalog wurde zunächst von der KV vorgelegt, obwohl sie nur für kassenärztliche Leistungen zuständig ist, und dies wurde auch noch von der Aufsichtsbehörde toleriert. Ändern sich die paritätischen Verhältnisse in der GKV, wenn die Parität der Beitragszahlung nicht mehr gegeben ist? Erhalten die Versicherten mehr Mitspracherechte und wer nimmt diese wahr, die Arbeitnehmervertretung oder Patientenvertreter/innen? Diskussion: Thomas: Staatliche Kontrolle der Gesundheitsversorgung durch das Parlament ist nicht schlechter als durch die Selbstverwaltungsorgane. Ellis: In Europa existiert ein stärkeres Gefühl für die gesellschaftliche Kohärenz als in den USA. Die Steuerung der Gesundheitsversorgung über regionale Netze der bürgerlichen Selbstorganisation wäre zukunftsweisend, z. B im Rahmen der integrierten Versorgung nach 140 GMG. Jens Uwe: Das deutsche Gesundheitssystem ist am ehesten geeignet, den Anforderungen gerecht zu werden und hat ausreichend Optimierungspotential. Die PNHP (= physicans for national health programs) liefern gute Argumente für ein solidarisches Gesundheitswesen. Ellis: Krankenkassen sind zur Risikoselektion gezwungen. Ärzte müssen bei der solidarischen Absicherung mithelfen. Winfried: VDÄÄ und Securvita müssen Integrierte Versorgung anbieten. Jens Uwe: Die Krankenkassen sind nicht mehr per se die Guten und handeln zunehmend als profitorientierte Organisationen ( junge Ökonomen in Nadelstreifen ). Die Verwaltungskosten der Managed Care Unternehmen in den USA sind immens (durchschnittlich 30 %). Thomas: Transparenz in der Leistungsabrechnung muss gefördert und als Steuerungsinstrument genutzt werden. Falsche Daten der Krankenhäuser können von den Versicherern bereits mit Zahlungsabschlägen nach SGB abgestraft werden. Wulf: Ist Gesundheit eine Ware und können medizinische Leistungen durch Verbraucherinformationen kompetent und sinnvoll gesteuert werden? Jens Uwe: Integrierte Versorgung nach 115 b wird zum Feld des Konkurrenzkampfes der Krankenkassen und die Niedergelassenen erheblich unter Druck setzen. Ellis: Veränderungen des Krankheitsspektrums zu psychosomatischen Störungen und Schmerzsyndromen ist ü- ber die Krankenhäuser und Gerätemedizin nicht sinnvoll zu versorgen. Jens Uwe: Die Entwicklung geht in die Richtung der Gesundheitsversorgung in Trägerschaft von Kapitalgesellschaften. Es geht darum, die Entwicklung, so gut es geht, durch die Zivilgesellschaft im Interesse der Patient/innen zu beeinflussen. Was haben wir linken Ärzte auf dem DÄT zu sagen: JensUwe: Die Zeit ist vorbei, in der sich demokratische Ärzt/innen nur gegen die Steuerung durch die KV wehren. Die Auflösung der Trennung in Ambulant und Stationär kann Ausgangspunkt der Kritik und Gestaltung sein, verlängert um die Bereiche Reha und Pflege. Clemens Plickert Protokollführung (Endnotes)... BEI I DER R INHAL HALTLICH TLICHEN gestal ALTU TUNG NG DES rundb DBRIEFS!!! Wir suchen für den neuen Rundbrief (Umfang ca. 16 Seiten, Erscheinungsweise pro Jahr 4 bis 6 Ausgaben) kurze, aktuelle Beiträge zur Gesundheitspolitik und wichtige Hinweise (Termine/Veranstaltungen/Kammerarbeit/Aktivitäten von Kooperationspartnern... und vieles mehr). Der nächste Rundbrief hat das Schwerpunktthema: 6 Monate Gesundheitsreform was hat sich geändert? Bitte sendet eure Beiträge unter dem Stichwort: vdää-rundbrief Nr. 3/204 an: Wulf Dietrich/ wulf.dietrich@tonline oder VDÄÄ-Geschäftsstelle info@vdaeae.de Redaktionsschluss: 20. Juni 2004 Für die weiteren Ausgaben des Rundbriefs in 2004 ist der Redaktionsschluss am: Macht t mit Oktober 04 und 1. Dezember 04. die entsprechenden Schwerpunktthemen werden im nächsten Rundbrief bekanntgegeben. Wir freuen uns auf eure Anregungen und Mitarbeit. VDÄÄ-Geschäftsstelle Karl-Heinz Balon Wielandstr Frankfurt am Main Tel.: Fax: RB_2_04_final.pmd 13

13 14 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang Presseerklärung Die Bilanz des GKV KV Modernisierungsgeset dernisierungsgesetzes(g zes(gmg) ist für die Ärmsten verheerend. Der Wegfall der finanziellen Härtefallgrenze hat zu unzumutbaren Härten geführt. t. Die tägliche Begegnung mit Kranken aus allen gesellschaftlichen Schichten in unseren Praxen zeigt: Seit nehmen Obdachlose kaum noch die Hilfsangebote wahr,, Sozialhilfeempfänger schieben Arztbesuche auf,, Träger von Einrichtungen für Alte schießen Gelder vor,, HIV Kranke und Men- schen in Methadonprogrammen sind gezwungen schwarz zu fahren, weil die Transpor ransporte in häufig weit entfernten Suchtberatungspraxen nicht mehr bezahlt werden, HIV kranke Frauen gehen wieder anschaffen. Ärzte beim IGeLn Zu: Ministerium kreidet Ärzten teure Fehler an (FR Nachrichten vom 7. April) Ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten eines wachsenden Teils der niedergelassenen Ärzte wird im Schwarzbuch nicht erwähnt: die zunehmende Verbreitung von sog. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Es handelt sich um ärztliche Leistungen, die auch von gesetzlich Versicherten privat gezahlt werden müssen. Obwohl sie nur auf Verlangen der Patienten abgegeben werden dürfen, werben Ärzte offensiv dafür - nicht zuletzt mit tatkräftiger Unterstützung durch die Ärztezeitung mit seitenlangen Empfehlungen oder einer eigens ins Leben gerufenen Zeitung fürs IGeLn. Der maximale Finanzierungsanteil am Bruttojahreseinkommen von 2% bzw. 1% für chronisch Kranke ist für diese Bevölkerungsgruppe de facto irrelevant. Diese Menschen sind bereits an der Untergrenze dessen angekommen, was gesellschaftlich als Armutsgrenze definiert ist. Darüber hinaus sind Sozialhilfeempfänger, Obdachlose, Menschen im Methadonprogramm, Hochbetagte nicht oder nur in Ausnahmefällen in der Lage, Belege zu sammeln, um so in den Genuss der Obergrenze dieser Regelung zu kommen. Wie soll ein Obdachloser Belege sammeln und Ordner mit sich herumtragen, wie soll eine hochbetagte Heimbewohnerin mit einem lächerlichen Taschengeld diese Aufgabe bewältigen, wie sollen überhaupt Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, ganz unten auf der gesellschaftlichen Skala angekommen sind, diese bürokratische Aufgabe bewältigen? Sie zahlen die Praxis- und Krankenhausgebühren, die Zuzahlungen, die Fahrtkosten, die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aus der eigenen Tasche und geraten entweder in zusätzliche finanzielle Not oder und das ist noch häufiger der Fall gehen überhaupt nicht zum Arzt, bzw. beenden ihre medikamentöse oder Physiotherapie. Die Folgen sind eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes mit häufig notwendig werdenden stationären Notfalleinweisungen. Der Gesetzgeber hat diese diskriminierenden und antisozialen Folgen des GMG in Kauf genommen oder nicht bedacht und damit verantwortungslos gegenüber den Schwächsten dieser Gesellschaft gehandelt, gegenüber den Menschen, die gerade in Zeiten ökonomischer Krise besonderen Schutz benötigen. Nur eine Wiedereinführung einer Härtefallgrenze, unterhalb der alle Kosten erstattet werden, kann Abhilfe schaffen. Wir verlangen die sofortige Korrektur des GMG in diesem konkreten Punkt. Für den VDÄÄ-Vorstand: Winfried Beck Mitglied des erw. Vorstands des VDÄÄ Demonstration Berlin, gegen Sozialabbau IGeL- anbietende Ärzte sind weniger interessiert an GKV-Patienten, sondern an solchen, die zusätzlich IGeL-Leistungen anfordern und privat bezahlen. Praxen werden zu Läden, Ärzte zu Krämern, Patienten zu Kunden, deren Wert sich allein an der Inanspruchnahme des Produktes IGeL misst. Die langfristigen Folgen für diese Paradigmenwechsel sind noch nicht absehbar, sei es die Diskriminierung der weniger zahlungskräftigen Patienten, seien es die Folgen von aus IGeL-Leistungen entstehenden Komplikationen. Wenn Patienten nicht mehr sicher sein können, dass ihr Arzt eine Empfehlung ausspricht, weil dies ihrer Gesundheit nützt, und sie befürchten müssen, dass kommerzielles Interesse dahinter steckt, dann hat sich etwas Fundamentales in der Arzt-PatientenBeziehung geändert. Wie heuchlerisch wirkt da die Warnung des Ärztekammerpräsidenten vor einer Kommerzialisierung der Medizin. Auch sind die Folgen für die Ärzteschaft selbst erheblich und für die Kassenärztliche Vereinigung selbstzerstörerisch. Der ehedem scharfe Gegensatz zwischen Freiberuflichkeit als Voraussetzung zur Mitgliedschaft in der Körperschaft KV und Gewerbe wird relativiert. Wenn Ärzte immer weniger heilberuflich und mehr als Life Style Berater und Gesundheitshändler auftreten, sie sozusagen ihre freiberufliche Unschuld verspielen, verlieren sie den geschützten Status, sich in Körperschaften zu organisieren. Dr. Winfried Beck, Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, Offenbach RB_2_04_final.pmd 14

14 VDÄÄ - Rundbrief Nr.2/ Jahrgang 15 Termine 26. Juni 2004, Uhr nächste VDÄÄ-Vorstandssitzung in Frankfurt (Geschäftsstelle) Ende Juni/ Anfang Juli 2004 VDÄÄ/LDÄÄ-Podiumsdiskussion zu Auswirkungen des GMG, München (Ort und genauer Termin wird noch bekannt gegeben siehe Internetseiten des VDÄÄ) Anfang Oktober 2004 VDÄÄ/LDÄÄ-Podiumsdiskussion zur Umsetzung im ambulanten und stationären Bereich (Ort und genauer Termin wird noch bekannt gegeben siehe Internetseiten des VDÄÄ) VDÄÄ Mitgliederversammlung in Gelnhausen ( Tagesordnungspunkte, genaue Zeiten werden im nächsten Rundbrief 3/04 bedannt gegeben Deutschen Ärztetag vom 18. bis 21. Mai 2004 Bremen Einladung zur Vorb orbespre- chung der oppositionellen Listen Die Vorbesprechung findet am Montag den 17. Mai 2004 um 20 Uhr statt. Lokal Bandonion Gertrudenstr Bremen Tel Zu erreichen mit Straßenbahn Nr. 10, Haltestelle Humboldtstr. Bitte meldet Euch sobald wie möglich direkt bei bei mir: Impressum Rundbrief 2/2004 hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft der Listen demokratischer Ärztinnen und Ärzte in den Ärztekammern und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte Geschäftsstelle: Wielandstraße Frankfurt am Main Tel Fax: info@vdaeae.de Internet: Bankverbindung: Kto.-Nr , Postbank Frankfurt, BLZ: Herstellung/Satz/Layout: AG Text & Publikation im VAS, Wielandstraße 10, Frankfurt am Main Tel Fax: info@vas-verlag.de Internet: Redaktion: Wulf Dietrich wulf.dietrich@t-online.de Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser Msteinhauser@t-online.de Dr. Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser Wittelsbacherstr München Tel: MSteinhauser@t-online.de Wer Anträge vorbereitet, sollte diese möglichst vor Beginn des DÄT an mich per schicken, damit ich sie an die anderen Delegierten weiterleiten kann. Bitte gebt diese Einladung an andere uns nahe stehende Delegierte weiter. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser Bildnachweis: Wulf Dietrich & Michael Roser Elke Oerter Daniel Rühmkorf Gestaltung: AG Text & Publikation im VAS Der VDÄÄ ist bundesweit organisiert und hat über die Arbeitsgemeinschaft der Listen Demokratischer Ärzinnen und Ärzte Sitz und Stimme in den Ärztekammern. Sollten Sie weiterhin von uns informiert werden wollen, so setzen sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Wir werden Sie dann weiterhin auf dem Laufenden halten. Der Rundbrief ist das Vereinsblatt, das viermal jährlich erscheint. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Vereinsmeinung wieder. RB_2_04_final.pmd 15

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