Aktuelle Informationen zur Wasserversorgung. Inbetriebnahme der Kläranlage Geba in der Einheitsgemeinde Rhönblick

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1 kostenfrei Ausgabe 02/2008 vom der Gemeinde Rhönblick Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen/Geba, Hermannsfeld/Gleimershausen/Haselbach, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen Aktuelle Informationen zur Wasserversorgung Wie lange angekündigt, ist die Enthärtungsanlage für Gruppenwasserversorgung Hermannsfeld nun in Betrieb. Das Wasser für die Einwohner von Hermannsfeld, Stedtlingen, Haselbach und Gleimershausen wird aus dem Tiefbrunnen Thurmgut, und damit aus Karstgestein gefördert. Es war daher mit 25 dh sehr hart. Auf Beschluss des Gemeinderates und des Werksausschusses der RhöWA wurde vom Geschäftsbesorger eine Membranfilteranlage zur Enthärtung errichtet, nachdem im Vorjahr bereits die Desinfektion mit Chlor durch eine geschmacksneutrale UV- Desinfektion abgelöst wurde. Diese Technik ist in Deutschland außer in Bayern/ Franken noch wenig verbreitet, gewinnt weltweit in den letzten Jahren aber rasant an Bedeutung. Das Wasser wird dabei durch Membranen gepresst, wodurch eine Vielzahl von Ionen, vor allem die härtebildenden Ca und Mg, zurückgehalten werden. Die Wasserhärte wird dabei um ca. 50 % reduziert. Auf der Seite vor der Membran reichern sich die Wasserinhaltsstoffe an. Dieses Konzentrat kann in den Vorfluter Sülze abgeleitet werden. Zur Unterbringung der Enthärtungsanlage wurde am vorhandenen Wasserhaus ein Anbau errichtet. Der Anbau wurde durch unsere Mitarbeiter und der Dachdeckerfirma Weyer aus Neubrunn ausgeführt. Fenster und Tür wurden von der Firma Voit aus Bettenhausen geliefert und montiert. Der Außenputz wird im Frühjahr angebracht. Trotz Zeitverzugs wegen verzögerter Lieferung der Hauptausrüstungen der Anlage, konnte der geplante Fertigstellungstermin, der , fast eingehalten werden. Da die Rohrleitungen für die neue Desinfektionsanlage schon unter Berücksichtigung der zukünftigen Enthärtungsanlage geplant wurden, konnte diese Anlage ohne große Änderungen eingebunden werden. Nur während der Montage musste noch einmal kurzzeitig die Desinfektion mittels Chlorbleichlauge in Betrieb genommen werden Sie haben dies sicherlich bemerkt. Zur vorgesehenen Inbetriebnahme der Enthärtungsanlage am zeigte sich ein Fehler in der Steuerungselektronik, der nicht durch Umprogrammierung, sondern erst nach Austausch eines Elektronikbauteils behoben werden konnte. Die Anlage lief vom bis im Probebetrieb, dabei wurde gleichzeitig ein Rohrbruch auf der AZ-Leitung DN 100 Richtung Haselbach/Gleimershausen beseitigt. Seit arbeitet die Enthärtungsanlage störungsfrei im Dauerbetrieb und erzeugt enthärtetes Wasser mit einer regelmäßig durch URAG-Mitarbeiter gemessenen Wasserhärte von 13 bis 14 dh. (Rohwasser 24 bis 25 dh) Wir hoffen, dass Ihnen die neue Wasserqualität gefällt und verbleiben für das gerade begonnene Jahr 2008 mit den besten Wünschen, Ihr Geschäftsbesorger Dr.-Ing. Holešovsky - URAG GmbH Inbetriebnahme der Kläranlage Geba in der Einheitsgemeinde Rhönblick 2 stufige Scheibentauchkörperanlage Die Einheitsgemeinde Rhönblick hat am für die Abwasserbeseitigung im OT Geba eine Vollbiologische Kläranlage planmäßig in Betrieb genommen. Die Kläranlage Geba ist Teil des im Jahr 2007 von der Einheitsgemeinde und Ihrem Eigenbetrieb, der Rhönblickwasserabwasser (RhöWA), beschlossenem Abwasserbeseitigungskonzept. Die Kläranlage ist für den Anschluss von 100 Einwohnern ausgelegt. Sie besteht aus einer mechanischen Vorreinigung und einer 2-stufigen Scheibentauchkörperanlage. Zur Erfüllung der hohen Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Suhl an die Reinigungsleistung wurde die Kläranlage mit einer zusätzlichen Phosphat-Eliminierung ausgerüstet. Durch den gleichzeitig gebauten Anschlusskanal zur Kläranlage und den 2008 noch geplanten Kanalbauarbeiten, können in diesem Jahr fast alle Teile der Grundstücke in Geba an die Kläranlage angeschlossen werden. Zudem ist vorgesehen, um die Anlage von Anfang an optimal auszulasten, auch das Abwasser von abflusslosen Gruben, z.b. vom Tourismusgebiet Hohe Geba, in der Kläranlage Geba mit zu reinigen. Entsprechend der geprüften Schlussrechnung des Baubetriebes ESKO Bau GmbH aus Meiningen-Dreißigacker betrugen die Kosten für den Bau und die Ausrüstungen der Kläranlage ,64 (brutto). Einschließlich Zulaufkanal, der Trinkwasserleitung und der Stromversorgung wurden für die Gesamtmaßnahme ,84 (brutto) investiert. Die Baukosten wurden mit rund 2.140,00 (brutto) leicht unterschritten. Vorausgegangene Spekulationen über zu befürchtende Mehrkosten wurden damit widerlegt. Zum guten Gelingen des Projekts, das von Beginn der Planung bis zur Übergabe der Kläranlage in einem Zeitraum von nur ca. 10 Monaten abgewickelt wurde, hat besonders das gute Zusammenspiel zwischen der Gemeinde, der RhöWA, der URAG GmbH, als Planer und Geschäftsbesorger, sowie der Baufirma ESKO Bau erheblich beigetragen.

2 Öffentliche Gemeinderatssitzung Am Montag, dem findet um Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rhönblick im Gemeindesaal Gerthausen statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Bürgerfragestunde 4. Anfragen von Gemeinderäten 5. Beschluss zur Niederschrift der Sitzung am (öffentlicher Teil) 6. Beschluss zur Haushaltssatzung 2008 mit Anlagen der Gemeinde Rhönblick 7. Jahresabschluss 2006 RhöWA 8. Nicht öffentlicher Teil Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. Öffentliche Werkausschusssitzung Am Montag, dem , findet ab Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Bettenhausen, Im Kreuz 3, die 1. öffentliche Werkausschusssitzung 2008 der RhöWA statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Abschnitt, Uhr Präsentation von vorausgewählten Ingenieurbüros zur Planung der Kläranlage und Klärschlammvererdung OT Hermannsfeld 2. Abschnitt, ab Uhr 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle der Niederschrift der letzten Sitzung 3. Berichterstattung des Werkleiter zum Jahr Berichterstattung des Geschäftsbesorgers 5. Auswahl eines Ingenieurbüros zur Planung der Kläranlage und (Beschlussempfehlung für den Gemeinderat) 6. Diskussion und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Gemeinderat zur Erweiterung des Gegenstandes und Zwecks des Eigenbetriebes RhöWA 7. Diskussion zur geänderten Betriebssatzung in Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung des Eigenbetriebes (Beschluss- und Tischvorlage Nr. 01/07/08) 8. Diskussion zum Vorschlag einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister in Bezug auf die Sanierung und Erneuerung des Mischwasserkanals Hauptstraße OT Bettenhausen (Beschlussund Tischvorlage 01/08/08) 9. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder 10. Bürgerfragestunde Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Rhönblick in der Sitzung vom Beschluss Nr. 62/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Rhönblick am mit Ergänzung zu. Beschluss Nr. 63/12/2007 Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes RhöWA für das Wirtschaftsjahr 2008 zu. Beschluss Nr. 64/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Rhönblick mit Anlagen zu. Beschluss Nr. 65/12/2007 Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan der Gemeinde Rhönblick zu. Beschluss Nr. 66/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Rhönblick vom zu. Beschluss Nr. 67/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rhönblick vom zu. Beschluss Nr. 68/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung für öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Rhönblick mit Anlage zu. Beschluss Nr. 69/12/2007 Der Gemeinderat stimmt der Wasserlieferung nach Erbenhausen grundsätzlich zu. Ein Vertrag hierzu ist vorzulegen und wird gesondert durch den Gemeinderat beschlossen. 2. Änderungssatzung der Ämter der Gemeinde Rhönblick im Roten Schloss: Marktgasse 106, Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Während der Öffnungszeiten sind alle Ämter der Gemeinde besetzt. Die Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Rhönblick, Herrn Peter Spieß, finden jeweils am Dienstag von Uhr in der Marktgasse 106 in Helmershausen, statt. Sprechstunde Schiedskommission: Schiedsmann, Herr H. Greschat, Helmershausen Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung: privat Sprechzeiten der Ortsbürgermeister: Frau Ina Zimmermann in Bettenhausen Dienstag Uhr Herr Rolf Schreiber in Gerthausen Die Sprechzeiten werden im Schaukasten bekannt gegeben Herr Helmut Schuchardt in Helmershausen Änderung der Sprechzeit Wir bitten um Beachtung! Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung È Die Sprechstunde findet im Nebengebäude des Kulturhauses statt (Eingang über den Hof des Roten Schlosses ). Herr Dellfried Steppa in Hermannsfeld Donnerstag, Uhr Herr Siegfried Abt in Seeba Dienstag, Uhr Herr Silvio Diller in Stedtlingen Mittwoch, Uhr Herr Erhard Schneider in Wohlmuthausen Jeden 1. Dienstag im Monat Uhr und zusätzlich werktags nach telefonischer Vereinbarung. URAG GmbH als Geschäftsbesorger für den Eigenbetrieb RhöWA Sprechzeit im Büro im in der Herbesengasse 35A in Bettenhausen: Mittwochs von Uhr Ansprechpartner: Bei Störfällen Herr Greif Hauptsitz Verwaltung: URAG GmbH Wolfensteinstraße Halle (Saale) zur Satzung der Gemeinde Rhönblick über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) vom Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür- KAG) und des Beschlusses des Gemeinderates Rhönblick Nr. 66/12/2007 vom erlässt die Gemeinde Rhönblick folgende Änderungssatzung: 1 8 Vorauszahlung wird ergänzt um den Absatz 2 zur Ablösung: (2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung der Beitragspflicht durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Ab 5. Februar 2008 findet wieder Dienstags von Uhr im Nebengebäude des Kulturhauses Helmershausen (Eingang über den Hof des Roten Schlosses ) die Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten statt. richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zur ermittelnden Straßenausbaubeitrages. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rhönblick, Peter Spieß Bürgermeister (Dienstsiegel)

3 Benutzungsordnung von öffentlichen Einrichtungen der Einheitsgemeinde Rhönblick Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Rhönblick hat in der Sitzung am folgende Benutzungsordnung von öff. Einrichtungen mit beiliegender Entgeltordnung erlassen. 1 Träger und Rechtsform Die öffentlichen Einrichtungen ( Backhäuser, Bürgerhäuser, Vereinsräume usw.) werden von der Einheitsgemeinde Rhönblick unterhalten. Durch ihre Nutzung nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung entsteht ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis. 2 Die Benutzung der öffentlichen, dem Gemeindegebrauch dienende Einrichtung, stellt die Gemeinde auf Antrag nach dieser Benutzungsordnung zur Verfügung. Für die Benutzung ist ein Entgelt laut der Entgeltordnung zu entrichten. 3 Der Nutzer darf die Einrichtung nur zu den im Vertrag bestimmten Zweck benutzen. Für die Dauer der Nutzung wird ein Vertrag zwischen der Einheitsgemeinde Rhönblick und dem Nutzer abgeschlossen. Für Sonderveranstaltungen werden zwischen der Gemeinde und dem Veranstalter besondere Regelungen in Form spezieller Vereinbarungen getroffen. 4 Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art, sowie jede geschäftliche Werbung innerhalb der Einrichtung, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Gemeinde. 5 Am Ende der Nutzung ist die Einrichtung geräumt und entsprechend den Festle- gungen im Vertrag zu verlassen. Alle Schlüssel sind einen Tag nach der Veranstaltung an die Gemeinde zurückzugeben. 6 Vor und nach einer Nutzung hat eine Übergabe mit dem jeweiligen Verantwortlichen zu erfolgen. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Verunreinigungen ist der Verursacher verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, andernfalls führt die Gemeinde Rhönblick dies auf Kosten des Verursachers aus. 7 Für die Entsorgung des Abfalls ist der Nutzer selbst verantwortlich. Bei Bedarf kann bei der Gemeinde Rhönblick ein Müllsack dafür erworben werden. 8 Den Vereinen können die Vereinsräume auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Rhönblick, in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und den Vereinen, zur Verfügung gestellt werden. Hierbei werden Grundsteuer und Versicherungen über die Gemeinde finanziert, die Betriebskosten sind durch die Vereine zu tragen. 9 Die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und seiner gesamten Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. 10 Gegenstände, die in der öffentlichen Einrichtung gefunden werden, sind bei der Gemeinde abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 11 Das Entgelt und die angefallenen Nebenkosten sind entsprechend dieser Benutzungsordnung pünktlich, spätestens am 10.Werktag nach Rechnungsstellung, zu entrichten. 12 Diese Benutzungsordnung tritt rückwirkend zum in Kraft. Rhönblick, Spieß Bürgermeister Gemeinde Rhönblick Siegel Anlage Seite 4 bitte beachten!!! (Entgeltordnung) Freistaat Thüringen Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Schmalkalden Bekanntgabe der amtlichen Einführung der automatisierten Liegenschaftskarte Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Landkreis Gemeinde Gemarkung Kartenblätter Schmalkalden-Meiningen Rhönblick Hermannsfeld Ortsblatt, b, c, d, a, c, c wird am amtlich eingeführt. Gemäß 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115, -122-), kann in die Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht genommen werden. Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr im Zimmer 111 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Schmalkalden Hoffnung Schmalkalden Schmalkalden, Im Auftrag (Krech) Dezernatsbereichsleiter 282 Siegel

4 Anlage zur Benutzungsordnung von öffentlichen Einrichtungen der Einheitsgemeinde Rhönblick Ort: pro Tag in 1/2 Tag in Reinigung / Betriebskosten / pro Tag 1/2 Tag Bettenhausen Kulturhaus öffentliche Veranst. 280,00 150,00 50,00 nach Verbrauch jede weitere Veranst. 255,00 120,00 50,00 nach Verbrauch private Veranst. 100,00 50,00 25,00 nach Verbrauch abstellen kaltes Büffet 25,00 Nutzung Kühlzelle 5,00 FFw Gerätehaus Vereinsmitglieder großer Raum / Küche 0,00 durch den Nutzer 25,00 Nichtmitglieder großer Raum / Küche 85,00 durch den Nutzer 25,00 Backhäuser 7,50 durch den Nutzer Leihgebühren Tisch 1,00 Stuhl 0,50 Helmershausen Kulturhaus Saal öffentliche Veranstaltungen 210,00 100,00 öffentl.veranstaltungen (ortsansässige Vereine) 100,00 50,00 50,00 25,00 private Veranst. 100,00 50,00 50,00 25,00 Küche 15,00 Bar 50,00 Sportgruppen / Nutzg. Pro Std. 10,00 Reinigung erfolgt durch den Nutzer. Backhaus 20,00 Leihgebühren Tisch 5,00 Stuhl 2,50 Geba alte Schule alle Veranstaltungen 50,00 10,00 Sportgruppen 8,00 Reinigung erfolgt durch den Nutzer. Backhaus 20,00 Hohe Geba Schulungsraum 40,00 durch den Nutzer 10,00 Saal 100,00 50,00 durch den Nutzer pauschal Gaststätte ist verpachtet Wohlmuthausen Dorfgemeinschaftshaus alle Veranstaltungen 50,00 30,00 inklusive im Mietpreis Backhaus 7,50 durch den Nutzer Stedtlingen Kulturraum alle Veranstaltungen 55,00 durch den Nutzer inklusive Festscheune öffentliche Veranstaltungen 60,00 durch den Nutzer nach Verbrauch private Veranstaltungen 50,00 durch den Nutzer nach Verbrauch Backhaus 7,50 durch den Nutzer Leihgebühren Tisch 1,00 Stuhl 0,50 Hermannsfeld Gemeindehaus Saal / Gaststätte / Küche öffentliche Veranstaltungen 120,00 durch den Nutzer nach Verbrauch private Veranstaltungen 90,00 durch den Nutzer nach Verbrauch Gaststätte / Küche öffentliche Veranstaltungen 90,00 durch den Nutzer nach Verbrauch private Veranstaltungen 60,00 durch den Nutzer nach Verbrauch Saal öffentliche Veranstaltungen 80,00 durch den Nutzer nach Verbrauch private Veranstaltungen 50,00 durch den Nutzer nach Verbrauch Pfarrscheune 20,00 durch den Nutzer Backhaus 7,50 durch den Nutzer Leihgebühren Tisch 1,00 Stuhl 0,50 Gleimershausen Saal private Veranstaltungen 60,00 durch den Nutzer inclusive Haselbach Backhaus 7,50 durch den Nutzer Seeba Landgasthof Saal (inkl. Küche) öffentliche Veranstaltungen 150,00 80,00 inklusive private Veranstaltungen 100,00 40,00 inklusive Gaststätte (inkl. Küche) 50,00 25,00 inklusive Vereinszimmer (inkl. Küche) 40,00 25,00 inklusive Backhaus 7,50 durch den Nutzer Gerthausen Saal öffentliche Veranstaltungen 125,00 inklusive inklusive private Veranstaltungen 70,00 30,00 inklusive inklusive Bürgerhaus (wird durch öffentliche und private Veranst. 25,00 durch den Nutzer nach Verbrauch FFw-Verein vermietet) Backhaus 7,50 durch den Nutzer Leihgebühren Tisch 1,00 Stuhl 0,50 Die Jugendclubs der Gemeinde Rhönblick werden der Jugend unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die Hälfte der Betriebskosten ist an die Gemeinde zu entrichten. Erläuterungen: öffentliche Veranstaltungen: Kirmes-, Tanz-, Karneval-, Theater-, Verkaufsveranstaltungen ect. private Veranstaltungen: Gerburtstage, Hochzeiten, Trauerfeiern ect.

5 Az.: Meiningen, Schlussfeststellung 1. Gemäß 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2354), wird das Bodenordnungsverfahren Jungviehanlage Haselbach, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen: 1.1 Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 1.3 Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. 2. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. 3. Der Gemeinde Rhönblick werden die in 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben. 4. Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Bodenordnungsgemeinde Rhönblick, und der angrenzenden Gemeinde Sülzfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Gründe Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden. Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach 149 FlurbG liegen somit vor. Der Gemeinde Rhönblick werden eine Ausfertigung der Zuteilungskarte, eine Ausfertigung des Flurstücksverzeichnisses Neuer Bestand und eine Ausfertigung des textlichen Teiles des Bodenordnungsplanes sowie eine Abschrift der Schlussfeststellung übersandt. Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen. Sie wird mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung aufgelöst. Die beteiligten Behörden erhalten eine Abschrift der Schlussfeststellung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Postanschrift: Amt für Landentwicklung und Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Flurneuordnung Meiningen Frankental 1 PF Meiningen Meiningen einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Gemeinschaftliche Anlagen sind nicht erstellt worden. Die Geldleistungen erfolgten zwischen den Beteiligten. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am ordnungsgemäß abgeschlossen. gez. Rainer Franke Amtsleiter (DS) -Flurneuordnungsbehörde- Frankental 1, Meiningen Az.: Meiningen, Anordnungsbeschluss 1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Pferdestall Gleimershausen Gem. 54, 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch des unter 2. aufgeführten Grundstücks in Teilen der Gemarkung: Landkreis: angeordnet. Gleimershausen Schmalkalden- Meiningen Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen durchgeführt. Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 1,0638 ha. 2. Grundstück Dem freiwilligen Landtausch unterliegt das Grundstück Gemarkung: Gleimershausen Flurstück Nr.: 116/1 3. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: PF , Meiningen, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso

6 gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Rhönblick, Marktgasse 106, Rhönblick OT Helmershausen, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Gründe: Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung mit dem Ziel beantragt, die Eigentumsverhältnisse zur Zusammenführung des getrennten Grundstücks- und Gebäude-/Anlageneigentums neu zu ordnen. Es wurde glaubhaft dargetan, dass sich der Tausch verwirklichen lässt. Die vorgesehene Neuordnung der Eigentumsverhältnisse entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des 53 LwAnpG. Die Tauschpartner sind sich über die eigentumsrechtlichen Regelungen einig. Die Voraussetzungen zur Anordnung des Verfahrens liegen vor. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: PF , Meiningen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Im Auftrag Tautenhahn (DS) Flurbereinigung Eußenhausen 3, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld B E K A N N T G A B E Der Beschluss zur Anordnung der Zusammenlegung Eußenhausen 3 und die Gebietskarte liegen vom bis in der Gemeindeverwaltung Rhönblick während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Ende der amtlichen Bekanntmachungen Würzburg, den Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Fischer Baudirektor (S) Ein ehrendes Andenken werden wir der Ehrenbürgerin der Ortschaft Bettenhausen Frau Elisabeth Lotz bewahren. Frau Elisabeth Lotz ist am in Bad Hersfeld im Alter von 84 Jahren verstorben. Sie lebte in der Zeit von 1959 bis 1992 in Bettenhausen und hat sich neben ihrer Tätigkeit als Chronistin und Lehrerin von Bettenhausen sowie als Kreistagsmitglied verdient gemacht. Daher wurde ihr anlässlich der 1100 Jahrfeier in Bettenhausen, im Jahr 2000 die Ehrenbürgerschaft verliehen. 2. Verkaufsbasar des Fördervereins der Grundschule Herpf e.v. Unter dem Motto kleine Dinge veranstaltet der Förderverein der Grundschule Herpf e.v. zum 2. Mal einen Verkaufsbasar am Samstag, dem in der Zeit von Uhr in den Räumen der Grundschule Herpf. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen gesorgt sein. Hierzu sind alle Einwohner und Gäste der Gemeinde Rhönblick recht herzlich eingeladen. Neben gut erhaltener, sauberer Baby- und Kinderbekleidung, Spielsachen, Büchern, Kinderwägen etc. können natürlich auch andere Artikel angeboten werden. Verkauf erfolgt in Kommission oder Standmiete möglich. Weitere Informationen, Anmeldung und Nummernvergabe erfolgt ab sofort unter Tel.: (Fr. Schneider) Tel.: (Fr. Kloppenborg). Peter Spieß Bürgermeister Gemeinde Rhönblick Ina Zimmermann Ortsbürgermeisterin Bettenhausen

7 Informationsveranstaltungen im Rhönenergiehaus, Hohe Geba Rhönenergiehaus 03. Februar Uhr Vortrag zum Thema: Richtig heizen und lüften energieeffizienter und gesunder Gebäudebetrieb Der Fremdenverkehrsverein informiert: Rosenmontag, Traditioneller Nachtwäscheball im Kulturhaus Bettenhausen ab Uhr mit Sixback Samstag, Traditioneller Schulfasching im Kulturhaus Bettenhausen ab Uhr ab Uhr Kinderfasching mit DJ Hubi Fasching für Alle mit dem A-TEAM Es laden herzlich ein, die Prinzengarde der 10. Klasse und das Kulturhaus Team. Samstag, Uhr Schlachtfest mit musikalischer Umrahmung im Haus Gebatreff, Großer Saal Bitte um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer: & Vorschau auf den 8. März Frauentagsparty ab Uhr im Kulturhaus Bettenhausen Der DRK-Seniorenclub Bettenhausen lädt zu einem geselligen Kaffeenachmittag am Donnerstag, dem um Uhr ins Vereinszimmer ein. Bringt Freunde oder Bekannte und gute Laune dazu mit. Zur Orientierung: Wir fahren am nach Heydo zur Frauentagsfeier (die sich bei der Adventfeier gemeldet haben). Unkosten 35,-. Der Bus kommt von Herpf Uhr Seeba Uhr Bettenhausen (oben und unten) Viel Spaß wünscht Margot Licht Liebe Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität Der Vorstand gibt nach seiner ersten Sitzung folgende Termine bekannt: Bunter Nachmittag im Saal der Gemeinde Hermannsfeld Theaterbesuch in Eußenhausen Frauentag mit Männer im Club der Volkssolidarität, Carlsallee Meiningen Die Einzelheiten zu den Veranstaltungen wie Beginn, Abfahrtzeiten und Preise, finden Sie in Kürze in Ihren Briefkästen. Wir freuen uns auch 2008 unter dem Motto Gemeinsam nicht einsam, gemeinsam mit Ihnen unsere Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Vorstand - i.a. Recknagel Der Heimatverein lädt alle Mitglieder zum nächsten Vereinsabend am um Uhr ins Vereinszimmer in der Alten Schule, Helmershausen ein. In geselliger Runde wollen wir weiter den Bestand an Kleidungs- und Wäschestücken unter die Reparatur-Nadel nehmen und an der Foto-Dokumentation weiter arbeiten. Auch alle interessierten Nicht-Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Karin Jeschke - Vorsitzende Lichtbildervortag in Stedtlingen Der Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Stedtlingen e.v. lädt zu einem Lichtbilder- Vortrag, am Freitag, dem 8. Februar 2008 um Uhr, im Saal der Gaststätte Zum Hirsch in Stedtlingen ein. Gezeigt und kommentiert werden Bilder von einer 4-wöchigen Reise von Silvia, Rainer und Alexander Friedo aus Stedtlingen, quer durch die USA, unter dem Titel Vom Yellowstone-Nationalpark zum Rocky-Mountain-Nationalpark. Im Besonderen wird der Zuschauer auch an einige der schönsten und beeindruckendsten Plätze Nordamerikas geführt, die nur mit Sondergenehmigung besucht werden dürfen und deren Naturwunder somit dem normalen Touristen unbekannt bleiben. Der Vortrag läuft, einschließlich Zwischenpause, etwa 2 ½ Stunden. Randolf Hänisch - Vorsitzender Der Kaninchenzuchtverein Helmershausen informiert Die nächste Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem in Erika s Grillstube in Bettenhausen statt. Beginn ist um Uhr. Der Vorstand

8 Einladung der Jagdgenossenschaft Wohlmuthausen Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Kassenverwalters 3. Beschlüsse 4. Sonstiges Der Jagdvorstand Einladung der Jagdgenossenschaft Helmershausen Am Samstag, dem 16. Februar 2008 findet um Uhr in der alten Schule in Wohlmuthausen die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wohlmuthausen statt. Alle Eigentümer jagdbarer Flächen sind hierzu recht herzlich eingeladen. Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Helmershausen findet am Samstag, dem 23. Februar 2008 um Uhr im Kulturhaus Helmershausen statt. Alle Mitglieder sowie Eigentümer von jagdbaren Flächen in der Gemarkung Geba und Helmershausen werden hiermit herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen die Berichte des Vorstandes, des Kassenwarts und der Revisionskommission sowie Verschiedenes und Diskussion. Danach gemütliches Beisammensein und Kulturprogramm. Der Jagdvorstand Waldgenossenschaft Kirschberg/Fichtig Vorsitzender Wolfgang Zappe Stedtlingen Waldgenossenschaft Reinhardsberg Vorsitzender Manfred Koch Stedtlingen Waldgenossenschaft Tagesholz I Vorsitzender Klaus Koch Stedtlingen Einladung der Stedtlinger Waldgenossenschaften Waldgenossenschaft Tagesholz II Vorsitzender Jürgen Say Stedtlingen Waldgemeinschaft Ruppers Vorsitzender Silvio Diller Stedtlingen Am Samstag, dem 16. Februar 2008, findet um Uhr im Saal der Gaststätte Zum Hirsch in Stedtlingen die Mitgliederversammlung der Stedtlinger Waldgenossenschaften statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Berichte der Vorsitzenden der Waldgenossenschaften und des Vorsitzenden der Waldgemeinschaften 3. Bericht des Revierleiters und des Rechners der FBG 4. Beschluss über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die Entlastung des Vorstandes 5. Beschluss über die Auszahlung von Überschüssen 6. Diskussion und Verschiedenes 7. Schlusswort Bei Beschlussunfähigkeit nach 8 Abs. 1 der Satzung, wird sofort ein neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Wolfgang Zappe Vorsitzender WGn. Kirschberg/Fichtig

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10 für diesen Monat Gratulation in die Ortsteile der Gemeinde Rhönblick Ortsteil Bettenhausen Frau Jutta Baumbach, 68 Jahre Frau Brigitte Heim, 71 Jahre Frau Hannelore Gläser, 71 Jahre Herrn Erhard Engelmann, 69 Jahre Herrn Konrad Schadt, 69 Jahre Herrn Ortwin Schulz, 71 Jahre Herrn Ewald Schadt, 74 Jahre Herrn Volker Weber, 65 Jahre Herrn Wolfgang Greif, 66 Jahre Frau Anneliese Recknagel, 70 Jahre Herrn Harald Schubert, 73 Jahre Herrn Fritz Koch, 82 Jahre Frau Grete Lindemann, 75 Jahre Frau Margot Lindemann, 73 Jahre Ortsteil Geba Herrn Alfred Schmidt, 81 Jahre Frau Helga Calmus, 79 Jahre Ortsteil Gerthausen Herr Alois Kuhn, 68 Jahre Herrn Günter Dumke, 77 Jahre Herrn Fritz Schnell, 75 Jahre Herr Horst Storath, 66 Jahre Ortsteil Gleimershausen Frau Margot Elmerich, 73 Jahre Ortsteil Haselbach Herrn Günther Landgraf, 83 Jahre Frau Gesine Schad, 87 Jahre Ortsteil Helmershausen Frau Elfriede Vöhler, 73 Jahre Herrn Edgar Schmidt, 70 Jahre Frau Erna Feldberger, 79 Jahre Frau Christine Spiegel, 77 Jahre Herrn Dr. Walter Mai, 71 Jahre Frau Erna Krieg, 86 Jahre Frau Annerose Börner, 71 Jahre Frau Ursula Wolf, 65 Jahre Frau Emmy Bach, 90 Jahre Herrn Joachim Girbig, 75 Jahre Herrn Artur Ott, 72 Jahre Frau Ilse Schmidt, 69 Jahre Ortsteil Hermannsfeld Frau Gisela Hartmann, 70 Jahre Frau Adelheid Schumann, 72 Jahre Ortsteil Seeba Frau Ingrid Reinecker, 71 Jahre Frau Alma Börner, 86 Jahre Ortsteil Stedtlingen Frau Irmgard Koch, 70 Jahre Frau Helene Büttner, 82 Jahre Herrn Wolfgang Krieg, 67 Jahre Herrn Emil Lewandrowski, 90 Jahre Herrn Dr. Siegfried Buchert, 75 Jahre Frau Rosemarie Koch, 77 Jahre Ortsteil Wohlmuthausen Christa Göpfert, 67 Jahre Frau Maria Schneider, 81 Jahre Frau Adelheid Vogt, 65 Jahre Frau Lore Hoffmann, 72 Jahre Herrn Winfried Wolfram, 65 Jahre Herrn Richard Bisanz, 66 Jahre Frau Hannelore Schreiber, 70 Jahre Herrn Siegfried Bachnick, 70 Jahre Frau Gertrud Kranz, 88 Jahre Günstige Zinsen für Baudarlehen 4 Umschuldung 4 Kauf 4 Neubau Nachtigallenstraße Meiningen Fachwirt für Finanzberatung Telefon: Telefax: Beratungs- und Vermittlungsstelle für Produkte der ING-DiBa AG Herausgeber/Redaktion/ Gemeinde Rhönblick, verantwortlich für amtlichen Marktgasse Helmershausen und nicht amtlichen Teil: Telefon: , Frau Hartmann eg.rb@gemeinde-rhoenblick.de Satz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str Meiningen/Dr.A. Tel.: Fax Anzeigenannahme: Redaktionsschluss: Gemeinde Rhönblick, Marktgasse Helmershausen Telefon: Frau Liebscher Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- E bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. 10

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