ÖPUL Allgemeine Bestimmungen

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2 ÖPUL Allgemeine Bestimmungen Betriebsmindestgröße 2 ha LN (1 ha bei Dauerkulturen und 0,5 bei Glashäusern ) Verpflichtungsdauer Einstieg Dauer 6 Jahre Jahre vorzeitiger Maßnahmenausstieg nicht möglich Abweichungen hinsichtlich Kalenderjahr und Verpflichtungsdauer bei: Begrünung von Ackerflächen Zwischenfrucht Winterbegrünung Hopfen und Winterbegrünung Wein (Variante A) in der Untermaßnahme Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 2

3 Flächenzugang im Verpflichtungszeitraum In den Untermaßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Begrünung von Ackerflächen System Immergrün Erosionsschutz Obst/Wein /Hopfen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Wein/Hopfen Silageverzicht Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Vorbeugender Grundwasserschutz Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen 2016 zur Gänze 2017 bis 2019 prämienfähiger Flächenzugang: maximal 50 % auf Basis des Jahres 2016 jedenfalls 5 ha 2020 hinzugekommene Flächen sind nicht prämienfähig Übernahme von Fläche mit gleicher Verpflichtung kein Flächenzugang Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen Naturschutz Ökologischer/Biologischer Landbau BW / Invekos / ÖPUL / Folie 3

4 Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum Flächenabgang Grundsätzlich Verpflichtung zur Rückzahlung Rückzahlung nicht erforderlich wenn: Flächen die von einen Betrieb auf anderen Person gehen Verpflichtung kann auslaufen Verringerung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in einem gewissen Ausmaß zulässig: Jährlich bis zu 5% jedoch höchstens 5 ha in jedem Fall jedoch (= unabhängig von der % Obergrenze) bis 0,5 ha Bezugsbasis: Fläche des Vorjahres BW / Invekos / ÖPUL / Folie 4

5 Modulation und Prämienhöchstgrenze Flächen-, tier- und betriebsbezogen Modulation bis zu 100 ha 100% Prämie Über dem ha 90% der Prämie Über dem ha 85% der Prämie Über dem ha 75% der Prämie BW / Invekos / ÖPUL / Folie 5 Prämienhöchstgrenze Fläche Maßnahme Euro/ha Acker Naturschutz 700 in allen anderen Fällen 600 Grünland Naturschutz 900 Bewirtschaftung von Bergmähwiesen 800 in allen anderen Fällen 600 Dauerkulturen 1.400

6 ÖPUL Allgemeine Bestimmungen Mindestanforderungen im ÖPUL: Phosphordüngung: Einhaltung der Empfehlungen für die sachgerechte Düngung des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit Zusätzliche Phosphordünger aus Handelsdünger über 100 kg/ha P 2 O 5 sind zu dokumentieren und zu begründen Pflanzenschutzmitteleinsatz: Verbot des Einsatzes von Herbiziden zur Abreife und/oder Erntevorbereitung von Getreide und Raps, etc. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 6

7 Umsetzung P-Mindeststandard 100 kg/ha P 2 O 5 -Obergrenze Dokumentationspflicht Düngergaben über 100 kg P 2 O 5 /ha LN (Summe Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) sind betriebsbezogen zu dokumentieren und zu begründen; ausgenommen nur Betriebe, die ausschließlich Wirtschaftsdünger (inkl. Sekundärrohstoffe) einsetzen Mögliche Begründungen: Schaukeldüngung Niedriger Bodenvorrat Entsprechend hoher P-Bedarf BW / Invekos / ÖPUL / Folie 7

8 Konzept ÖPUL Art. 28 Agrarumwelt Artikel 29: Bio Allgemein Acker Grünland Dauerkulturen Art. 30 : Natura 2000 Art. 33: Tierschutz Umweltgerecht e und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Begrünung/ Zwischenfrucht Vorbeugender Grundwasserschutz (regional) Alpung und Behirtung Silageverzicht Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen Landwirtschaft (Grünland) Biologische Wirtschaftsweise Tierschutz- Weide Naturschutzmaßnahme Begrünung/ System Immergrün Vorbeugender Oberflächen- Gewässerschut z auf Ackerflächen (regional) Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen Bodennahe Gülleausbringu ng Mulch- und Direktsaat Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (regional) Einschränkung ertragssteigern der Betriebsmittel Anbau seltener lw. Kulturpflanzen Verzicht auf Fungizide und Wachstumsreg ult oren bei Getreide BW / Invekos / ÖPUL / Folie 8

9 Für welche Maßnahmen ist die Teilnahme an UBB oder Bio Voraussetzung? UBB oder Bio UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Naturschutz Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Begrünung - System Immergrün Anbau seltener Landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmitt el BW / Invekos / ÖPUL / Folie 9

10 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes Referenzfläche = GL 1. Jahr der Verpflichtung + das im Jahr davor umgebrochene Flächenausmaß 5 % der Grünlandfläche dürfen in Acker- oder Dauer-/Spezialkulturen umgewandelt werden jedenfalls 1 ha, max. 3 ha Fruchtfolgeauflagen auf Acker > 5 ha Acker 25 % andere Kulturen als Getreide und Mais, keine Kultur mehr als 66 % Anteil > 10 ha Acker 3 verschiedene Kulturen ohne Biodiversitätsflächen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 10

11 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Anlage von Biodiversitätsflächen auf Acker- und Grünland: ab 2 ha Acker- und gemähter Grünlandfläche 5 % Biodiversitätsfläche ab 15 ha Acker 5 % Biodiversitätsfläche auf Acker Anrechenbar sind: Naturschutz (Ackerstilllegungen, inkl. K20) o. Grünlandflächen mit Schnittzeitverzögerung BW / Invekos / ÖPUL / Folie 11

12 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen bereits seit 1995 im ÖPUL verankert und abgegolten (Fruchtfolgeförderung, Basisförderung, Elementarförderung) Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit LSE im Rahmen der Maßnahmen UBB und BIO verpflichtend (Ausnahmen: LSE auf Almen, Hutweiden sowie auf Flächen im geschützten Anbau und auf Teichflächen) Flächige LSE (Hecken, Gebüschgruppen, etc.) Punktförmige LSE (Bäume mit Kronendurchmesser > 2 m) Abgeltung betriebsindividuell je nach Anteil der LSE an LF (6 Euro/ha/%) Optional: Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 12

13 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Fördervoraussetzungen: Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen Aktive Einsaat mit mind. vier insektenblütigen Mischungspartnern (auch bei bestehenden Blühflächen erforderlich) Neueinsaat bis spätestens des Kalenderjahres Umbruch frühestens am des 2. Jahres Mahd/Häckseln mindestens 1x, maximal 2x pro Jahr, auf 50 % der Biodiversitätsflächen frühestens am , auf den anderen 50 % ohne zeitliche Einschränkungen; Nutzung des Aufwuchses erlaubt; Kein Einsatz von PSM und keine Düngung vom des Jahres der ersten Angabe des Schlages im MFA bis zum Umbruch oder anderweitigen Deklaration der Fläche Beseitigung von Biodiversitätsflächen nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten) BW / Invekos / ÖPUL / Folie 13

14 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Fördervoraussetzungen: Biodiversitätsflächen auf gemähten Grünlandflächen 1. Mahd frühestens mit der 2. Mahd von vergleichbaren Schlägen (frühestens ) oder einmähdige Wiese (ohne Bergmähder) Mahd ab dem jedenfalls zulässig Beweidung des 1. Aufwuchses nicht erlaubt Mähgut ist abzutransportieren Kein Einsatz von flächig ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln Der Verzicht von Ausbringung von Düngern ist nur bis vor der ersten Nutzung einzuhalten. Fläche über den gesamten Verpflichtungszeitraum am gleichen Standort (ausgenommen Fläche wird weiter- oder aufgegeben) BW / Invekos / ÖPUL / Folie 14

15 Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Fördersätze: Grünlandflächen (einschließlich Ackerfutter): 15 Euro/ha bei Nicht-Tierhaltern; 45 Euro/ha bei Tierhalter. Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 Euro/ha; 450 Euro/ha für zusätzliche Biodiversitätsflächen auf Acker über 5 % bis maximal 10 % der Ackerfläche; 120 Euro/ha Zuschlag auf Acker für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen. Acker-/Grünland-/Dauer-/Spezialkulturflächen: 6 Euro/%LSE-Fläche an der LN (max. 150 /ha). BW / Invekos / ÖPUL / Folie 15

16 UBB als Äquivalenzmaßnahme 2 ha Acker-und/oder gemähte Grünlandfläche > 5 ha Acker > 10 ha Acker > 15 ha Acker Anlage von 5 % Biodiversitätsfläche auf Acker-und/oder Grünlandfläche Anlage von 5 % Biodiversitätsfläche auf Acker-und/oder Grünlandfläche Anlage von 5 % Biodiversitätsfläche auf Acker-und/oder Grünlandfläche Anlage von 5 % Biodiversitätsfläche auf Acker-und/oder Grünlandfläche Max. 75 % Getreide/Mais, keine Kultur mehr als 66 % Anteil Max. 75 % Getreide/Mais, keine Kultur mehr als 66 % Anteil Max. 75 % Getreide/Mais, keine Kultur mehr als 66 % Anteil mind. 3 Kulturen mind. 3 Kulturen ÖVF: Die Biodiversitätsfläche 5 % von Ackerland muss am Acker angelegt werden. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 16

17 Greening- Verpflichtung 10 ha Acker 15 ha Acker 30 ha Acker Min. 2 Kulturen Hauptkultur max 75 % Min. 2 Kulturen Hauptkultur max 75 % Min. 3 Kulturen Hauptkultur max 75 % 2 Kulturen max. 95 % ÖVF: Anlage von 5 % ÖVF auf Ackerflächen ÖVF: Anlage von 5 % ÖVF auf Ackerflächen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 17

18 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Teilnahme an der Maßnahme UBB N-Mineraldüngerverzicht auf der gesamten LN des Betriebes (zulässig EU VO 834/2007) Pflanzenschutzmittelverzicht auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen (zulässig EU VO 834/2007 und Einzelpflanzenbehandlung) Fördersätze: Grünlandflächen (einschließlich Ackerfutter): 60 /ha bei Tierhaltern Ackerflächen (ohne Ackerfutter) und Dauer-/Spezialkulturen: 60 /ha BW / Invekos / ÖPUL / Folie 18

19 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau Ist eine eigene Maßnahme. Beantragung im Mehrfachantrag 2015 Jährlich flächendeckender Einsatz von Nützlingen in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel; Anrechenbar sind Nützlingseinsätze die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzten; Schlagbezogene Aufzeichnungen Fördersätze: /ha mit Einsatz von Nützlingen unter Folie oder im Gewächshaus. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 19

20 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle bodennahe Ausbringung von mindestens 50% des am Betrieb ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngers bzw. Biogasgülle Bei Ausbringung auf unbewachsenen Boden ist der ausgebrachte Wirtschaftsdünger innerhalb von 24 h einzuarbeiten. Düngedokumentation (Art, Anfalls- und Ausbringungsmenge, Ausbringungszeitpunkt, schlagbezogene Ausbringung) Bei Ausbringung durch betriebsfremde Geräte ist ein Nachweis erforderlich (Rechnungen, andere geeignete Unterlagen) Prämie (maximal 30 m³/ha förderbar) Schleppschlauch (1 Euro/m³) Gülleinjektionsverfahren (1,2 Euro/m³) Biogasgülle geeignete Nachweise erforderlich BW / Invekos / ÖPUL / Folie 20

21 Naturschutzmaßnahme Teilnahme an der Maßnahme UBB oder Bio Vorlage einer Projektbestätigung der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes und Einhaltung der individuellen, flächenbezogen vorgeschriebenen Auflagen allgemeine Auflagen (z.b.): maximal 3 Nutzungen im GL, kein Klärschlamm und Klärschlammkompost, keine Neuentwässerung und Geländekorrektur, keine zusätzliche Düngung auf reinen Weideflächen, keine Lagerung von Siloballen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 21

22 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Mindestackerfläche 2 ha im 1. Jahr der Verpflichtung Stichtag ist die Ackerfläche am Jährliche, flächendeckende Begrünung von mind. 10% der Ackerfläche (ohne Afl. die in die Maßnahme Naturschutz, Weiterführung von K20-Flächen, sowie in die Maßnahme Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Afl. und vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Afl. eingebracht sind) Energieholz auf Acker ist Ackerfläche Beseitigung Zwischenfrüchte nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten) Kombinierte Düngung im Rahmen der Ansaat ist nicht zulässig Verzicht auf Bodenbearbeitung während des Begrünungszeitraums BW / Invekos / ÖPUL / Folie 22

23 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau 6 Begrünungsvarianten, adaptierte Zeiträume und adaptierte Vorgaben zur Anzahl Mischungspartner (meist 2 oder 3) keine mineralische N-Düngung, kein PSM Einsatz, jährliche Beantragung der Varianten im Herbstantrag bis 15. Oktober (Varianten 1 und 2 zusätzlich im MFA vor dem Herbstantrag frühestens im MFA 2015) BW / Invekos / ÖPUL / Folie 23

24 Begrünungsvarianten der Maßnahme Zwischenfruchtanbau Variante Anlage spätestens am Frühester Umbruch am Einzuhaltende Bedingungen Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern; Befahrungsverbot bis 30. September. (ausgenommen Überqueren der Fläche); Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett. Ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern; Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst Ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern Ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern; Ansaat aus mindestens zwei verschiedenen Mischungspartnern; verpflichtender Einsatz folgender winterharter Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutgesetz oder Winterrübsen. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 24

25 Begrünungsvarianten der Maßnahme Zwischenfruchtanbau Begrünte Fläche Euro/ha Begrünung Variante Variante Variante Variante Variante Variante BW / Invekos / ÖPUL / Folie 25

26 Begrünung von Ackerflächen System Immergrün Kombinationsverpflichtung mit UBB oder Bio Mindestackerfläche 2 ha im 1. Jahr der Verpflichtung ganzjährige, flächendeckende Begrünung von 85% der Ackerfläche, Verpflichtungszeitraum ist das Kalenderjahr Die Beseitigung von Zwischenfrüchten darf nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeitung) erfolgen. Schlagbezogene Aufzeichnungen erforderlich Ernte Hauptkultur Anlage u. Umbruch Zwischenfrucht (Begrünung) Anlage Nachfolgekultur kein jährlicher HA notwendig BW / Invekos / ÖPUL / Folie 26

27 Begrünung von Ackerflächen System Immergrün Zeitfenster für max. Offenhaltung des Bodens max. 30 Tage. zw. HFR-ZWFR/ZWFR-HFR max. 50 Tage zw. HFR-HFR Terminvorgaben für Zwischenfruchtkulturen Mindestanlagedauer 35 Tage im System Immergrün Zwischenfrüchte sind bis spätestens aktiv anzulegen keine mineralische N-Düngung, kein PSM Einsatz, Prämie 80 /ha Ackerfläche BW / Invekos / ÖPUL / Folie 27

28 Aufzeichnung: System Immergrün BW / Invekos / ÖPUL / Folie 28

29 Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till) Teilnahme an der Maßnahme Begrünung Zwischenfruchtanbau jährliche, optionale Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till Verfahren im Anschluss an Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 zum Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen wie z. B. Zuckerrübe, Mais, Hirse, Soja, Kartoffeln, Kürbis, Sonnenblumen, Ackerbohnen oder Gemüse und ähnliche Feldfrüchte Nicht förderbar sind: Getreide, Gräser und Futterleguminosen. max. 4 Wochen zwischen 1. Bodenbearbeitung und Anbau Folgekultur wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung unzulässig Fördersätze 60 Euro/ha für förderfähige Kulturen. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 29

30 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Teilnahme an der Maßnahme UBB oder Bio Mindestanbaufläche 0,1 ha SLK/Jahr sortenreiner Anbau von Kulturpflanzen gemäß Sortenliste Beantragung & namentliche Bezeichnung im MFA Dokumentation von Sorte und Saatgutmenge Fördersätze: 120 /ha Kulturen der Prämienstufe A; 200 /ha für Kulturen der Prämeinstufe B: Prämiengewährung für max. 10 ha pro Sorte BW / Invekos / ÖPUL / Folie 30

31 Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Teilnahme an der Maßnahme UBB Mindestackerfläche 3 ha im 1. Jahr der Verpflichtung Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden und Wachstumsregulatoren auf Getreide Zulässig sind jene Mittel, die gemäß EU VO 834/2007 zugelassen sind, sowie die Beizung des Saatguts Verzicht auf Kauf und Lagerung von in der Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln Fördersätze Ackerflächen Prämie 40 /ha förderfähige Getreidefläche Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen BW / Invekos / ÖPUL / Folie 31

32 ÖPUL Maßnahmen - Gewässerschutz BW / Invekos / ÖPUL / Folie 32

33 Vorbeugender Grundwasserschutz Grundwasserschutz Acker Mindestteilnahmefläche 2 ha Ackerfläche im Gebiet Teilnahme an einer Begrünungsmaßnahme reduzierte N-Düngung je nach Gebiet und Kultur Düngeaufzeichnung und schlagbezogene Düngeplanung, Düngerausbringung - Verbotszeiträume grundsätzlich bis 01.03, vom bis auf frühanzubauende Kulturen, vom bis bei Wintergerste, Kümmel, Raps, bis bei Mais BW / Invekos / ÖPUL / Folie 33

34 Vorbeugender Grundwasserschutz Grundwasserschutz Acker Teilnahme an einer Bildungs- und Beratungsveranstaltung (12h) bis Bodenprobennahme (pro angefangene 5 ha Ackerfläche, Stickstoff, Phosphor, Kaligehalt, ph-wert und Humusgehalt) Prämie 100 /ha Ackerfläche, Bildung- und Beratung: 10 /ha für die ersten 10 ha. Bei Betrieben mit Teilnahme an der Maßnahme Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel bzw. in der Maßnahme Biologischer/Ökologischer Landbau reduziert sich die Prämie auf 85 Euro/ha; BW / Invekos / ÖPUL / Folie 34

35 Bewirtschaftung von auswaschungsgefährdeten Ackerflächen in Maßnahmengebieten gemäß Vorbeugender Grundwasserschutz, teilnahmeberechtigt sind Schläge mit einer Ø Ackerzahl <40 Bewirtschaftung von mind. 2 ha Ackerfläche im besagten Gebiet. Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung (bis oder Belassen eines Begrünungsbestandes Verzicht auf die Einsaat von Leguminosen jährliche Pflege; Nutzung/Pflege der Flächen erlaubt (Mahd, Häckseln) Beweidung der Fläche ist nicht zulässig. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 35

36 Bewirtschaftung von auswaschungsgefährdeten Ackerflächen Verzicht auf Düngung und PSM Einsatz im gesamten Verpflichtungszeitraum Verzicht auf Umbruch. Der Status der Ackerfläche bleibt aber erhalten. EBP kann ausgelöst werden; jedoch keine Doppelanrechnung für Greening-ÖVF Fördersätze: Prämie für max. 20% Ackerflächen des Betriebs Prämie 450 /ha BW / Invekos / ÖPUL / Folie 36

37 Gebietskulisse Grundwasserschutz BW / Invekos / ÖPUL / Folie 37

38 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Acker Bewirtschaftung von mindestens 2 ha Ackerfläche im besagten Gebiet. in ausgewählten Maßnahmengebieten entlang von gefährdeten Oberflächengewässern (Feldstück max. 50 m Abstand zu Gewässer) Anlage eines durchschnittlich mind. 12 m breiten Gewässerrandstreifens auf ausgewiesenen Flächen bis spätestens oder Belassen einer bestehenden Begrünung (Optional: zusätzlicher Schutzstreifen) Beibehaltung der Flächen während des gesamten Verpflichtungszeitraumes Anlage einer dauerhaften, winterharten Gründecke, Verzicht auf Einsaat überwiegend Leguminosenbestände Jährliche Pflege oder Nutzung der Flächen durch Mahd/Häckseln oder Ernten Beweidung ist nicht zulässig. BW / Invekos / ÖPUL / Folie 38

39 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Acker Verzicht Ausbringung Düngemittel und PSM, Verzicht auf Umbruch der Ackerfläche. Ackerstatus bleibt erhalten. Prämie für EBP kann ausgelöst werden; keine Doppelanrechnung für Greening-ÖVF Fördersätze: max. 20% der Ackerfläche Prämie 450 /ha BW / Invekos / ÖPUL / Folie 39

40 Gebietskulisse vorbeugender Oberflächengewässerschutz BW / Invekos / ÖPUL / Folie 40

41 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz Gewässerrandstreifen GIS (Einstieg: BW / Invekos / ÖPUL / Folie 41

42 Biologische Wirtschaftsweise: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung aufrechter Kontrollvertrag Verzicht auf chemisch-synthetische PSM und leichtlösliche Mineraldünger Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes im Verpflichtungszeitraum Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit flächigen und punktförmigen LSE Weiterbildungsverpflichtung (5h) Prämie für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen wurde erhöht 120 Euro/ha Zuschlag auf Acker Prämie für Kulturen im geschützten Anbau 700 Euro/ha BW / Invekos / ÖPUL / Folie 42

43 Biologische Wirtschaftsweise Optional: Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen, Biobienen Sonderregelung für konv. Pferde, Eigenbedarfstiere Keine Kombination mit UBB 2 RGVE-Prämienstufen im Grünland, keine Reduktion für Hutw./Streuwiesen keine Düngeeinschränkungen (max. 150 kg N/ha) Wegfall Aufzeichnungsverpflichtung, ausgenommen Aktionsprogramm Nitrat Wegfall 2,0 GVE/ha BW / Invekos / ÖPUL / Folie 43

44 Leistungsabgeltung Bio Grünlandflächen 70 Euro/ha bei Nicht-Tierhaltern; 225 Euro/ha bei Tierhalter; Ackerflächen 230 Euro/ha Ackerland Ackerfutterflächen 25% Anteil an Ackerflächen 70 Euro/ha bei Nicht-Tierhaltern; 225 Euro/ha bei Tierhaltern; 450 Euro/ha Feldgemüse und Erdbeeren; 120 Euro/ha Zuschlag auf Acker für Blühkulturen + Heil- und Gewürzpflanzen; 700 Euro/ha für Kulturen im geschützten Anbau BW / Invekos / ÖPUL / Folie 44

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