Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

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1 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, anlässlich der Pressekonferenz Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge am 10. August 2015 in München Es gilt das gesprochene Wort!

2 - 2 - Anrede! Einleitende Worte Anlass für die heutige Pressekonferenz sind die Auswirkungen des Zustroms von Flüchtlingen auf die bayerischen Wohnungsmärkte. Anstieg der Manche kommen ohne echten Asylgrund. Rund ein Drittel der Antragsteller werden jedoch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt. Diese Flüchtlinge, die unseres Schutzes bedürfen und diesen erhalten, sind uns willkommen. Wir müssen sie schnellstmöglich integrieren. Für uns bedeutet dies jedoch zugleich die Herausforderung, die anerkannten Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Das muss nicht gleich in bestausgestatte- Asylbewerberzahlen Der rasante Anstieg der Asylbewerberzahlen stellt alle Beteiligten vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Bis Ende Juli sind bereits neue Asylbewerber nach Bayern gekommen.

3 - 3 - ten Neubauwohnungen sein. Es reicht zunächst ein Dach über dem Kopf. Aber gerade im ohnehin bereits angespannten Segment der einfachen, preisgünstigen Wohnungen erhöht sich dadurch die Nachfrage auf den Wohnungsmärkten zusätzlich. Angesichts der schwierigen Situation auf vielen bayerischen Wohnungsmärkten und des anhaltenden Zustroms an Flüchtlingen reichen die bisherigen Anstrengungen aber nicht mehr aus. Wir haben daher im Minis- Wohnraumförderung Die Bayerische Staatsregierung ist sich ihrer Verantwortung für die Wohnraumversorgung bewusst. Schon seit Jahren halten wir deshalb Mittel für die staatliche Wohnraumförderung auf hohem Niveau. In den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 haben wir in Bayern rund Wohnungen und Heimplätze staatlich gefördert und dafür insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro investiert. Zusätzliche Mittel

4 - 4 - terrat am 19. Mai ein Maßnahmenbündel beschlossen. Im Doppelhaushalt 2015/16 haben wir für die Wohnraumförderung einschließlich der Studentenwohnraumförderung Mittel in Höhe von jeweils 242,5 Millionen Euro für 2015 und 2016 eingestellt. Davon stammen jeweils 61,3 Millionen Euro vom Bund. Dieses Mittelvolumen wollen wir nun ausweiten und zwar mit einer mehrjährigen Perspektive. Dazu werden wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass die BayernLabo im Rahmen ihres öffentlichen Förderauftrags zusätzliche Mittel für die Wohnraumförderung bereitstellen kann. In einem ersten Schritt haben wir für dieses Jahr zusätzlich Mittel der BayernLabo in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wie der Ministerrat am 4. August beschloss, sollen es nächstes Jahr sogar 100 Millionen Euro sein. Unser Fördervolumen für die Wohnraum- inklu-

5 - 5 - sive Studentenwohnraumförderung weitet sich damit heuer auf insgesamt 292,5 Millionen Euro aus sind es dann sogar 342,5 Millionen Euro. Vergabevorbehalte Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen können die Bewillligungsstellen je nach den örtlichen Verhältnissen sozialverträgliche Vergabevorbehalte für anerkannte Flüchtlinge, beispielsweise 10% der geförderten Wohnungen, vorsehen. Von anerkannten Flüchtlingen genutzte Wohnungen werden allerdings eher dichter belegt sein und daher zu stärkeren Förderanreizen mit höheren Aufwendungen führen. Damit sich Investoren bereitfinden, diese Vergabevorbehalte zu akzeptieren, erhalten sie Zuschüsse von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Bindungsdauer von sieben Jahren. Eine solche Maßnahme ist zielgenau und zugleich integrationsfördernd, zeitnah und ohne hohen administrativen Aufwand umsetzbar.

6 - 6 - Ich appelliere an alle Wohnungsbauinvestoren, von diesem Angebot ausgiebig Gebrauch zu machen. Der Staat und alle anderen Akteure auf dem Wohnungsmarkt haben eine gemeinsame Verantwortung für die Wohnraumversorgung. Wir müssen alle an einem Strang ziehen, damit auch die Menschen, die bei uns Schutz gesucht haben, angemessen wohnen können. Baufreigaben Erfreulicherweise steigt die Zahl der Baufreigaben: Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind im ersten Halbjahr 2015 mit Wohnungen zwei Prozent mehr Wohnungsbaugenehmigungen erteilt worden. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Wohnungen liegt die Steigerungsrate sogar bei knapp vier Prozent. Meine Bitte an die Bauherrn: Setzen Sie die genehmigten Bauvorhaben schnell um! Das ist aber immer noch nicht genug, wir brauchen eine noch stärkere Steigerung des Wohnungsbaus!

7 - 7 - Broschüre Einfach Wohnen Gespräche mit Kirchen und Bayerischer Versorgungskammer Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen müssen wir die begrenzten Finanzmittel möglichst effektiv einsetzen. Um Wohnungsunternehmen und Gemeinden über bauliche Lösungen im Rahmen der Wohnraumförderung zu informieren, haben wir eine Broschüre mit kosten- und flächensparenden Projektbeispielen erarbeitet, die wir Ihnen heute vorstellen können. Die darin enthaltenen Beispiele sollten unbedingt Schule machen! Ich habe in letzter Zeit auch Gespräche mit den Kirchen und der Bayerischen Versorgungskammer geführt. Die Kirchen haben dabei eine große Bereitschaft gezeigt, sich beim Thema Flüchtlinge auch mit Grundstücken, leerstehenden Gebäuden und den kirchlichen Wohnungsunternehmen als Investoren einzubringen. Die Bayerische Versorgungskammer hat ihre Absicht erklärt, große Kapitalsummen in den Wohnungsbau zu investieren, wenn das dafür notwendige Bauland zur Verfügung steht.

8 - 8 - Bauland Damit mehr Wohnungen gebaut werden können, brauchen wir schlicht mehr Bauland. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: 1. Neuausweisung von Bauland, 2. Aktivierung von vorhandenem Bauland und 3. Möglichkeiten der Nachverdichtung. Bauleitplanung Die Bauleitplanung gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Staatliche Einflussmöglichkeiten sind insofern begrenzt. Ich weiß, die betroffenen Gemeinden tun schon sehr viel! Und dennoch appelliere ich an die kommunalen Spitzenverbände: Wirken Sie auf Ihre Mitgliedergemeinden ein, die dringend notwendige Wohnraumversorgung durch eine zielgerichtete und verantwortungsvolle Bauleitplanung zu unterstützen und Wohnbauland neu auszuweisen. Innenentwicklung Noch schneller gehen aber die Aktivierung vorhandenen Baulands und die Nachverdichtung. Beides trägt neben

9 - 9 - einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden entscheidend dazu bei, - vorhandene Infrastrukturen effizient zu nutzen, - Verkehrswege zu vermeiden, - die Städte und Gemeinden lebendig zu halten und - die Stadtzentren zu stärken. Um einen genauen Überblick über die zur Verfügung stehenden Flächenreserven zu erlangen, empfiehlt sich die Einführung eines kommunalen Flächenmanagements, z.b. mit Hilfe der von Umwelt- und Innenministerium entwickelten kostenlosen Flächenmanagement-Datenbank. Bei den Bürgerinnen und Bürgern werbe ich um Verständnis für eine maßvolle Nachverdichtung. Und dann bitte ich herzlich darum, sich aktiv darum zu bemühen, leer stehende Wohnungen für Flüchtlinge verfügbar zu machen. Wo nötig und möglich, kann die Sanierung und Inwertsetzung bestehen-

10 der, auch leerstehender Mietwohngebäude im Rahmen der Wohnraumförderung über das Bayerische Modernisierungsprogramm gefördert werden. Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden etwa, wenn Gebäude zur Schaffung von Mietwohnraum geändert oder erweitert werden müssen. Städtebauförderung Der Freistaat wird die Gemeinden auch im Rahmen der Städtebauförderung intensiv dabei unterstützen, Leerstände in Ortszentren und auf Konversionsliegenschaften für die dauerhafte Versorgung mit Wohnraum, auch für anerkannte Flüchtlinge, herzurichten. Das ist zugleich eine Chance für die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bei den Gemeinden sind wir damit auf großes Interesse gestoßen. Meist sind es

11 kleinere, leer stehende Gebäude im Eigentum der Gemeinden, die mit Mitteln der Städtebauförderung für den dringend erforderlichen Wohnraumbedarf saniert werden können. Einige Projekte sind bereits in konkreter Vorbereitung. Dabei handelt es sich etwa - um ein ehemaliges Polizeigebäude, - eine leer stehende Gaststätte, - ein Bahnhofsgebäude, - eine alte Poststation oder - ein ehemaliges Forsthaus in der Ortsmitte. Diese Gebäude können jeweils mit 3 bis 5 Wohnungen umgebaut werden, teilweise auch kombiniert mit öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss. Der von der Gemeinde aufzubringende Eigenanteil bei der Förderung kann hier analog zum Strukturund Härtefonds auf 10 % reduziert werden.

12 Auch der Bund ist in der Pflicht Über diese Sofortmaßnahmen der Staatsregierung hinaus ist auch der Bund gefordert. Denn die Bewältigung der Zuwanderung nach Deutschland ist eine nationale Herausforderung. Erfreulicherweise sieht es nun auch der Bund als seine gemeinsame Aufgabe mit den Ländern, den dafür erforderlichen Wohnraum bereitzustellen. Das haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrem Beschluss vom 18. Juni ausdrücklich festgehalten. Diesen Worten muss der Bund jetzt Taten folgen lassen. Dementsprechend hat der Ministerrat in seiner Sitzung vom 20. Juli vom Bund gefordert, dass er sich an den Wohnraumprogrammen der Länder mit mindestens 2 Milliarden Euro jährlich beteiligt. Steuerliche Anreize Zur Verbesserung der allgemeinen Wohnraumversorgung halte ich auch steuerliche Anreize für ein unverzichtbares Instrument. Wir werden uns daher (gemäß dem

13 Ministerratsbeschluss vom 28. April 2015) auf Bundesebene weiterhin für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten einsetzen. Schlussworte Meine Damen und Herren, die Wohnraumversorgung anerkannter Flüchtlinge ist in unseren Ballungsgebieten ein akutes Problem, das uns auch noch länger beschäftigen wird. Nur gemeinsam werden wir eine angemessene Wohnraumversorgung für alle hier lebenden Menschen schaffen können.

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