Auszug aus der. Ausschreibungsunterlage des Arbeitsmarktservice Wien zum Vergabeverfahren. AMS Qualifizierungsberatung für Betriebe

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1 Arbeitsmarktservice Wien P Auszug aus der Ausschreibungsunterlage des Arbeitsmarktservice Wien zum Vergabeverfahren AMS Qualifizierungsberatung für Betriebe Teil: Qualifizierungsberatung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden (QV) (Kurzbezeichnung: QBB QV ) Offenes Verfahren gemäß BVergG 2006

2 5) Leistungsbeschreibung 5.1 Übergeordnete arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen Die Qualifizierungsberatung für Betriebe als Teil einer präventiven Arbeitsmarktpolitik hat dazu beizutragen, dass a) Betriebe bei ihrem Personalmanagement und ihrer Personalentwicklung strukturiert unterstützt werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf Kleinstbetriebe zu richten ist; b) arbeitsmarktpolitische Zielgruppen dieser Betriebe zu aktuellen und überbetrieblich verwertbaren, beruflichen Kenntnissen gelangen; c) sich deren Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen erhöht; d) individuelle Arbeitslosigkeitsrisiken reduziert bzw. Arbeitslosigkeitsphasen verkürzt werden und e) den Anforderungen eines altersgerechten Arbeitens und einer lebenszyklusorientierten Qualifizierung gerecht zu werden (Productive Ageing). Qualifizierungsberatung für Betriebe leistet damit einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung bzw. zur Verkürzung von Arbeitslosigkeit. 5.2 Umzusetzende Grundsätze bei der Leistungserbringung Bei der Umsetzung der Qualifizierungsberatung durch den Auftragnehmer ist darauf Bedacht zu nehmen, dass folgende Grundsätze in der Beratungsarbeit integrativ umgesetzt werden: Productive Ageing Die Qualifizierungsberatung für Betriebe ist wie folgt dem Productive Ageing -Ansatz verpflichtet: a) Die lebenszyklusorientierte QBB dient primär der Erstellung von Bildungsplänen. Durch einfach anzuwendende Instrumente wie die Altersstrukturanalyse oder der Identifizierung von lern- und alterskritischen Arbeitsplätzen 1 sensibilisiert sie für die Entwicklung von altersgerechten Arbeitsplätzen und schafft die Voraussetzungen dafür, das die Bildungspläne eine Lebenszyklusorientierung erhalten und lebensbegleitende Qualifizierung auch in Klein- und Kleinstbetrieben möglich wird. b) Die Beratung zur Organisation- und Personalentwicklung ermöglicht es wie bisher in jenen Fällen, in denen kurzfristige und unmittelbare Qualifizierung der MitarbeiterInnen nicht möglich ist, organisationale und personalentwicklerische Prozesse in ausgewählten Handlungsfeldern des Personalmanagements anzustoßen. Hierbei kommen Ansätze und Instrumente des Productive Ageings als Querschnittsmaterie zur Anwendung Gender Mainstreaming Die Qualifizierungsberatung für Betriebe ist geschlechtssensitiv durchzuführen. Dabei ist im Sinne des Gender Mainstreaming Ansatzes 2 vorzugehen. Dies betrifft nicht nur den Beratungsprozess selbst, sondern auch die Konzeption und die Implementierung der von den Bietern vorgeschlagenen Maßnahmen in den Betrieben Aktivierung der Selbstorganisationsfähigkeit 1 Diese stellen aufgrund ihrer Anforderungen und Belastungen ein Dequalifizierungs- oder ein Gesundheitsrisiko für den/die ArbeitsplatzinhaberIn dar und führen beispielsweise in eine Qualifizierungssackgasse oder zu Lernentwöhnung. 2 Das Konzept des Gender Mainstreaming ändert die Systeme und Strukturen, die geschlechtsspezifische Benachteiligung verursachen. Es ist einerseits darauf ausgerichtet, Organisationen und Institutionen so zu verändern, dass Frauen und Männer gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können, und zwar ohne gleich sein zu müssen. Die Ziel 2 Programmplanung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sieht vor, dass schon bei der Konzeption, der Implementierung und Umsetzung wie auch bei der Evaluierung aller Maßnahmen die unterschiedlichen Bedingungen, Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu berücksichtigen sind. Weitere Informationen zu diesem Thema können dem vom AMS Österreich herausgegebenen AMS Report 14 "Gender Mainstreaming als Ansatz einer Politik der Gleichstellung am Arbeitsmarkt" entnommen werden. Dieser kann entweder direkt bei der Bundesgeschäftsstelle des AMS Österreich, Treustraße 35-43, 1200 Wien bestellt, oder aber über Internet ( heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema sind auch auf der Homepage der Koordinationsstelle GEM abrufbar (

3 Die Beratung zielt auf die Aktivierung der Selbstorganisationsfähigkeit des Managements in Bezug auf Personalentwicklungsfragen. Durch die bereitgestellten Beratungsleistungen soll eine nachhaltige Verankerung der Idee einer kontinuierlichen Wahrnehmung von Personalentwicklungsaufgaben in den Unternehmen integriert werden Einbeziehung der Mitarbeiter/innen In die Beratung sind die betroffenen ArbeitnehmerInnen und (gegebenenfalls) die ArbeitnehmerInnenvertretung einzubeziehen. Die angewandten Methoden der Bedarfsermittlung müssen dem Entwicklungsaspekt der in den Unternehmen tätigen Personen Rechnung tragen und ihn fördern. Dabei sollte nicht nur der manifeste, sondern auch der latente Bedarf berücksichtigt werden. Latenter Bedarf muss in manchen Fällen jedoch erst durch Information, Beratung und Anreize hervorgeholt" werden. Zudem sollte von den Bietern bei der Angebotslegung auch berücksichtigt werden, dass insbesondere der latente Bedarf von benachteiligten MitarbeiterInnengruppen nicht ausreichend artikuliert wird Überbetriebliche Verwertbarkeit der Qualifizierungsmaßnahmen Bei der Entwicklung von Maßnahmen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die mit den Unternehmen entwickelten Qualifikationsmaßnahmen, insbesondere die überbetrieblich verwertbaren Qualifikationen, nachhaltig fördern Ausrichtung der Maßnahmen an festgestellten Bedürfnissen von Zielgruppen Grundsätzlich sind die im Zuge der Beratung ermittelten Qualifizierungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie primär auf den Bedarf der vom AMS festgelegten Zielgruppen innerhalb der Belegschaft (siehe unten) abstellen. Vom AMS definierte Zielgruppe innerhalb der Belegschaft: ArbeitnehmerInnen unabhängig von Alter und Qualifikation, wenn sie sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz befinden, sind auf Grund der derzeitig gültigen AMS-Wien-Richtlinien Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen von in Qualifizierungsverbünden stattfindenden Ausbildungen förderbar. Das Arbeitsmarktservice Wien behält sich eine Änderung des förderbaren Personenkreises während der Vertragslaufzeit vor. Im Folgenden sind die durch das AMS Landesgeschäftsstelle Wien nachgefragten Leistungen dargestellt. 5.3 AMS Qualifizierungsberatung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden Qualifizierungsverbünde (im Folgenden auch QV genannt) sind Netzwerke, die von Betrieben gebildet werden, um gemeinsam Qualifizierung für die Beschäftigten zu planen und durchzuführen. Qualifizierungsverbünde haben das Ziel: die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Betriebe zu stärken; die Arbeitplätze in den Unternehmen langfristig zu sichern; über den Austausch der Betriebe zusätzliche Synergien herzustellen und die Beschäftigung mit strategischen Fragen - insbesondere der zukunfts- und lebenszyklusorientierten Qualifizierung - zu forcieren. Qualifizierungsverbünde erbringen für die teilnehmenden Betriebe ganz konkreten Nutzen. Dieser zeigt sich besonders in der Erweiterung des Know-how der Personalverantwortlichen; Verringerung der Kosten für Personalentwicklung; Vergrößerung des Angebotes an betriebsspezifischen passenden Schulungen; Verstärkung der Praxisnähe und Qualität der angebotenen Schulungen; Vergrößerung der Handlungsspielräume und Lösungen im Personalbereich Ziel des AMS Leistungszukaufes

4 Bereitstellung von Beratungsleistungen für Unternehmen zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden im Bundesland Wien Zielgruppe Die Leistungen der AMS Qualifizierungsberatung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden richten sich an alle Arbeitgeber, wenn sich mindestens 3 Betriebe zusammenschließen und mindestens 50% 3 der beteiligten Unternehmen KMU`s 4 sind. Ausgeschlossen sind: der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts das Arbeitsmarktservice politische Parteien radikale Vereine Gleichstellungsziel Die Qualifizierungsberatung ist im Sinne des Gender Mainstreaming-Ansatzes durchzuführen und soll auf die spezifische Situation von Frauen und von KarenzrückkehrerInnen eingehen, die Planung von Zusatzqualifikationen in zukunftsträchtigen Bereichen und Bereichen mit geringem Frauenanteil unterstützen, auf Beschäftigte mit Pflichtschulabschluss besonderes Augenmerk legen, da Personen mit Pflichtschulabschluss in massivem Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen sind, und ein Augenmerk auf Teilzeitbeschäftigte und ihre Karriereplanung legen, um deren Teilhabe an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen Bedarfsschätzung Für den Leistungszeitraum wird, basierend auf den Schätzungen der Landesgeschäftsstelle des AMS folgende Anzahl von Beratungsfällen erwartet: Erwartete Anzahl von Unternehmen QV Beratung (inkl. Netzwerksbildung) QV Beratung (Kleinstbetriebe 5 ) Da die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen durch die Unternehmen nicht durch das AMS direkt steuerbar ist, kann der tatsächliche Bedarf auch erheblich unter dem vom AMS prognostizierten liegen. Die von Seiten des AMS angegebene Bedarfsschätzung stellt daher keine wie immer geartete Abnahmegarantie dar. 3 Bei Qualifizierungsverbünden, bei denen sich 3 Betriebe zusammenschließen, müssen zu mindestens 2 KMU`s vertreten sein. Bei Qualifizierungsverbünden, die 5 oder mehr als 5 Unternehmen vereinen, wird bei der Berechnung der erforderlichen Mindestzahl an KMU`s auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. 4 Als KMU gelten Unternehmen, die a) weniger als 250 Personen beschäftigen und b) einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. haben und c) sich zu höchstens 25% im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen befinden, welche nicht als KMU`s definiert sind. 5 Als Kleinstbetriebe gelten alle Arbeitgeber mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen.

5 5.3.5 Der Ablauf der AMS Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden Kontaktherstellung über AMS Service für Unternehmen Leistungsabstimmung mit LGS Leistungsposition 1 Informationsaktivitäten Beauftragung Leistungsposition 2 Beratung zur Klärung von Zielen, Organisation und Rechtsform des QV wenn geklärt Leistungsposition 3 Erarbeitung eines Productive Ageing -Konzeptes wenn abgeschlossen Leistungsposition 4 Beratung zur Erstellung eines Qualifizierungsprogramms laufend Leistungsposition 5 Kooperation mit dem AMS Die einzelnen Leistungen im Detail Das Arbeitsmarktservice wird das Beratungsprogramm durch geeignete Marketingaktivitäten bekannt machen. Geplant sind Schaltungen in den Printmedien, Internetwerbung und Direct Mails an die Unternehmen Leistungsposition 1 Informationsaktivitäten Die Erstinformation der Unternehmen über das Beratungsangebot erfolgt über die Mitarbeiter/innen des AMS - Service für Unternehmen im Rahmen der laufenden Betriebskontakte oder über Telefonate 6 des beauftragten Beratungsunternehmens. Bei Kontakten, die über das AMS Service für Unternehmen hergestellt werden, hat sich das Beratungsunternehmen beim betreffenden Betrieb innerhalb von einer Woche telefonisch zu melden. Auf Wunsch des Betriebes führt das beauftragte Beratungsunternehmen innerhalb der nächsten vier Wochen Erstgespräche mit den interessierten Unternehmensleitungen (bzw. der/den zuständigen Abteilungen) durch. Im Verlauf der Erstgespräche sind vom Beratungsunternehmen folgende Leistungen zu erbringen: Präsentation der Ziele und Inhalte von Qualifizierungsverbünden; 6 als Folgemaßnahme zu Mailings des AMS an Zielgruppenbetriebe

6 Nähere Vorstellung der AMS Qualifizierungsberatung zum Aufbau und - im Falle von Kleinstbetrieben auch zur Durchführung von Qualifizierungsverbünden"; Abklären des inhaltlichen Rahmens der zu erbringenden Beratungsleistungen; Klärung der zeitlichen Vorgaben und Vereinbarung weiterer Termine. Vor Aufnahme der Beratung ist vom durchführenden Beratungsunternehmen zu prüfen, ob der Betrieb der oben definierten Zielgruppe entspricht. In einer abzuschließenden schriftlichen Beratungsvereinbarung muss weiters deutlich darauf hingewiesen werden, dass die erbrachten Leistungen Teil der AMS Qualifizierungsberatung für Betriebe sind und alle, über die unten stehenden Leistungen hinausgehenden Arbeiten, nicht vom AMS finanziert werden. Weiters sind die am QV teilnehmenden Unternehmen im Erstgespräch darüber zu informieren, dass die erbrachten Beratungsleistungen auf die De-Minimis-Höchstgrenze von EURO in einem Zeitraum von drei Jahren angerechnet werden. Das Beratungsunternehmen nimmt in der Folge die schriftliche Erklärung der Betriebe entgegen, dass diese Höchstgrenze nicht erreicht ist. Nach Abschluss der Beratung erhalten die Unternehmen vom beauftragten Beratungsunternehmen eine De-Minimis-Bescheinigung in der die in Anspruch genommene Fördersumme angegeben ist. Die entsprechenden Formulare sind dem Anhang beigefügt. Zusätzlich ist das Unternehmen über die AMS Förderungen für Betriebe zu informieren. Für die Kontaktaufnahme und das bzw. die Erstgespräche, kann pro Betrieb maximal 1,0 Leistungstag im AMS Leistungsnachweis verrechnet werden Leistungsposition 2 Beratung zur Klärung von Zielen, Organisation und Rechtsform des Qualifizierungsverbundes Im Rahmen der zweiten Leistungsposition sind vom beauftragten Beratungsunternehmen, die am Qualifizierungsverbund interessierten Unternehmen beim Aufbau des Qualifizierungsverbundes zu unterstützen. Ergebnis ist die Festlegung von Verbundstatuten, in denen mindestens die Ziele des Qualifizierungsverbundes; die Aufgabenverteilung; die Verantwortung und die Koordination im Netzwerkmanagement inklusive der Arbeitszeit des Verbundkoordinators/der Verbundkoordinatorin geregelt sind Leistungsposition 3 Erarbeitung eines Productive Ageing -Konzeptes Im Rahmen der Erarbeitung eines Productive Ageing-Konzeptes sind Analysen der personellen Altersstruktur inklusive einer Prognose und Evaluierungen der Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen durchzuführen. Basierend auf den Analyseergebnissen und den daraus entwickelten altersgerechten Berufsverlaufs-Modellen wird der Bildungsbedarf der MitarbeiterInnen erhoben. Im Qualifizierungsprogramm des Qualifizierungsverbundes basierend auf dem Productive Ageing-Konzept sind in jedem Fall ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre zu erfassen. Mit dem Productive Ageing-Konzept werden für die involvierten Betriebe bzw. Betriebsteile lebenszyklisch orientierte Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt, um die Arbeitsfähigkeit der älteren ArbeitnehmerInnen zu erhalten und ein Gleichgewicht zwischen den Altersgruppen herzustellen bzw. abzusichern. Es wird bei diesem Schritt davon ausgegangen, dass die am Qualifizierungsverbund teilnehmenden Unternehmen auch eigene Zeitressourcen einbringen.

7 Leistungsposition 4 Beratung zur Erstellung eines Qualifizierungsprogramms im Rahmen des Productive Ageing -Konzeptes Nach erfolgter Erstellung des Productive Ageing -Konzeptes führt das beauftragte Unternehmen eine anbieterneutrale Kurzrecherche betreffend der am Markt verfügbaren Bildungsangebote durch. In der Folge wird ein, dem erhobenen Bedarf (siehe Leistungsposition 3) entsprechendes Qualifizierungsprogramm, für den neuen Verbund zusammengestellt. Dieses Konzept bildet gegebenenfalls die Grundlage für den Förderungsantrag gemäß der jeweils geltenden Fassung der AMS Bundesrichtlinie "Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. Abschließend wird ein Qualifizierungsverbund-Konzept erstellt, dass auch die definitiven Verbundstatuten und Informationen zur Abwicklung des Netzwerkmanagements umfasst. Für die Durchführung der Leistungspositionen 2-4 können pro am Qualifizierungsverbund teilnehmenden Betrieb maximal 4,0 Leistungstage im AMS Leistungsnachweis verrechnet werden. Leistungszeiten für den Aufbau des Netzwerksmanagements sind anteilig auf die teilnehmenden Betriebe zu verteilen. Im Falle eines Qualifizierungsverbundes, an dem mindestens 50% der beteiligten Unternehmen Kleinstbetriebe sind, beträgt die maximale Dauer der vom AMS finanzierten Beratung für die Leistungspositionen 2-4 je Betrieb des Qualifizierungsverbundes maximal 5,0 Leistungstage. In diesem Falle ist auch eine Begleitung bei der Durchführung des Qualifizierungsverbundes Teil der zu erbringenden Leistung Leistungsposition 5 Kooperation mit dem AMS Folgende fünf Einzelleistungen sind zu erbringen: 1. Kooperation mit dem Service für Unternehmen - SFU Bei der Umsetzung der Dienstleistungen ist vom beauftragten Unternehmen systematischer Kontakt zum AMS Service für Unternehmen zu halten. Der beidseitige Informationsfluss soll gewährleisten, dass eine rasche Information des Auftragnehmers bzgl. der von ihm zu kontaktierenden Unternehmen durch das AMS erfolgt; die geplanten Beratungsaufnahmen auf kurzem Weg mit den von der LGS benannten MitarbeiterInnen abgestimmt werden; der über den Inhalt des gegenständlichen Auftrages hinausgehende Bedarf der Betriebe im Personalbereich (soweit er in den Aufgabenbereich des AMS fällt) erfasst und an die MitarbeiterInnen des SFU gemeldet wird. Dies betrifft insbesondere Information über einen aktuellen bzw. absehbaren Personalbedarf des Unternehmens. 2. Überprüfung der Zufriedenheit der beratenden Unternehmen Zur Qualitätssicherung der Qualifizierungsberatung verpflichtet sich der Auftragnehmer den Beratungserfolg am Ende jeder Beratung in geeigneter sowie nachvollziehbarer Weise zu erheben, die vom AMS im Internet zur Verfügung gestellte EDV-Applikation zur Erhebung der Beratungszufriedenheit zu verwenden und diese den Projektverantwortlichen der beratenen Unternehmen zur Ausfüllung des darin enthaltenen Fragebogens zur Verfügung zu stellen. 3. Vierteljährliche Abstimmungs- und Informationssitzungen mit LGS Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind in der Regel vierteljährliche Besprechungen zum Stand des Vorhabens vorgesehen.

8 Im Fall einer sehr großen Zahl gleichzeitig eingehender Anfragen von Unternehmen, bzw. einer absehbaren Überschreitung der Anfragen in Bezug auf das vereinbarte Leistungsvolumen, ist mit dem Auftraggeber unmittelbar Rücksprache zu halten. Die AMS Landesgeschäftsstelle wird in diesem Fall Prioritätensetzungen vornehmen. Leistungen des Auftragnehmers im Zuge der Mitwirkung bei Prüfungen und Kontrollen des Auftraggebers bzw. der EU Kommission bzw. von diesen benannte Einrichtungen während der Vertragslaufzeit sind ebenfalls Teil der Beauftragung. 4. Vierteljährliche Berichte Die vierteljährlichen Berichte haben folgende Mindestinhalte zu enthalten: o Anzahl der Erstgespräche; o Anzahl der durchgeführten Beratungen gesamt; o Anzahl der durchgeführten Beratungen nach Branchen; o Darstellung des Fortgangs der Arbeit; o Auswertung der bisher gemachten Erfahrungen; o Nachweis der Leistungszeiten; o Vergleichstabellen, in denen die Leistungstage des Berichtszeitraumes, die aufsummierten Leistungstage von Auftragsbeginn bis zum Ende des Berichtszeitraumes sowie die noch zu verbleibenden Leistungstage gegenübergestellt werden. Der Nachweis der Leistungszeit hat durch den Auftragnehmer so detailliert zu erfolgen, dass ein eindeutiger Nachvollzug gewährleistet ist. Dazu sind folgende Informationen zu erfassen: Name des Unternehmens, Ansprechperson im Unternehmen, BeraterIn, Kalendertag, Stunden und Inhalte der Beratung bzw. sonstige Leistungen (z.b. für die Ausarbeitung von Konzepten, für administrative Tätigkeiten wie zb de-minimis-verwaltung etc). Die Erfassung der Leistungszeiten hat auf eine Viertelstunde genau zu erfolgen. In der Zeitaufstellung ist nach den direkten Beratungszeiten mit den Kunden und sonstigen Zeiten zu unterscheiden. Die direkt für die Betriebe erbrachten Leistungszeiten sind von diesen schriftlich zu bestätigen. Das AMS wird stichprobenweise Überprüfungen zum Vorliegen dieser Leistung durchführen Die Berichte sind je Quartal bis zum 10. des darauf folgenden Monats an den Auftraggeber zu übermitteln. 5. Endbericht Bis zum ist auf Basis der Zwischenberichte der Endbericht zu erstellen und ebenfalls an den Auftraggeber zu übermitteln. Für die Leistungsposition 5 Kooperation mit dem AMS sind für den Auftragszeitraum insgesamt 100 Leistungstage zu kalkulieren Quantitativer Leistungsumfang der AMS Qualifizierungsberatung zum Aufbau von Qualifizierungsverbünden Für die Durchführung der oben beschriebenen Einzelleistungen beabsichtigt das Arbeitsmarktservice, Landesgeschäftsstelle Wien für den Leistungszeitraum von bis folgende Beratungskapazitäten zuzukaufen:

9 Leistungsposition 1 Informationsaktivitäten Leistungsposition Beratung zur Klärung von Zielen, Organisation und Rechtsform des QV, - Erarbeitung des Productive Ageing -Konzeptes - Beratung zur Erstellung des Qualifizierungsprogramms im Rahmen des Productive Ageing -Konzeptes Leistungsposition 5 Kooperation mit dem AMS 200 LT 850 LT 100 LT Summe der zu erbringenden Leistungstage (LT) 1150 LT Ein Leistungstag umfasst acht Stunden. Die Anzahl der verrechenbaren Leistungstage ergibt sich somit aus der Division der erbrachten Leistungsstunden durch acht. Da davon ausgegangen wird, dass die Leistungen ausschließlich in der Normalarbeitszeit erbracht werden, sind Zuschläge jedweder Art, auf Leistungszeiten bzw. verrechnete Tagsätze, nicht zulässig. Etwaige Mehrkosten der anbietenden Unternehmen, die aus der Personaldisposition (z.b. für Überstunden) entstehen, sind allein aus den angebotenen Tagsätzen abzugelten. Die erforderlichen Reisezeiten und Reisekosten sind von den Bietern kalkulatorisch in den Tagsatz zu inkludieren. Die Summe der zu erbringenden Leistungstage stellt lediglich eine Kalkulationsgrundlage dar, und beruht auf Schätzungen des Auftraggebers und stellt keine Mengengarantie dar. Es können vom Auftragnehmer lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungstage in Rechnung gestellt werden. Die Summe des angenommenen Leistungsumfanges ist als Obergrenze zu sehen. Sollte sich abzeichnen, dass der angenommene Leistungsumfang überschritten wird, hat der Auftragnehmer unverzüglich mit dem AMS Kontakt aufzunehmen. Die AMS Landesgeschäftsstelle wird in diesem Fall Prioritätensetzungen vornehmen. Umschichtungen innerhalb des Zeitbudgets sind bis zu 10% zwischen den einzelnen Leistungspositionen möglich. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. 5.4 Öffentlichkeitsarbeit Bei allen Kommunikationstätigkeiten des beauftragten Unternehmens ist auf die Einhaltung der AMS Bestimmungen für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie die Publikationsvorschriften des ESF zu achten (Anlagen B und C des Werkvertrages) 5.5 Wiederholung gleichartiger Leistungen Sollte nach Abschluss des Auftrags ein Folgeauftrag zur Erbringung gleichartiger Dienstleistungen notwendig werden, ist eine Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung mit dem ursprünglichen Auftragnehmers zulässig, sofern: a) die zu vergebenden Leistungen im Wesentlichen in der Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen bestehen, b) der Folgeauftrag dem Grundentwurf des gegenständlichen Auftrages entspricht und c) die Vergabe binnen drei Jahren nach Zuschlag des ursprünglichen Vertrages erfolgt Der Auftraggeber ist bei der Ausübung des o.a. Gestaltungsrechts frei, der Auftragnehmer hat kein Recht auf Ausübung dieser Beauftragungsmöglichkeit.

10 5.6 Leistungszeitraum Die Leistungen sind im Zeitraum von bis zu erbringen. 5.7 Ort der Leistungserbringung Die Beratungsleistungen sind ausschließlich vor Ort bei den Betrieben im Bundesland Wien zu erbringen. Dem Unternehmen und dem Auftragnehmer steht es frei, in beiderseitigem Einvernehmen einen anderen Ort der Leistungserbringung zu vereinbaren. Dem Auftraggeber und dem Unternehmen können dadurch jedenfalls keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Bundesländerübergreifende Qualifizierungsverbünde sind nicht vorgesehen.

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