Realsteueratlas Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze aller 87 Gemeinden der IHK-Region Bodensee-Oberschwaben

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1 Industrie- und Handelskammer Bodensee - Oberschwaben Realsteueratlas 2016 Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze aller 87 Gemeinden der IHK-Region Bodensee-Oberschwaben Landkreis Sigmaringen Landkreis Bodenseekreis Landkreis Ravensburg

2 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben Herausgeber Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Lindenstr. 2, Weingarten bzw. Postfach 4064, Weingarten Tel , Fax Diese Broschüre finden Sie auf unserer Homepage unter der Nr Konzeption Geschäftsfeld Recht und Steuern Beate Bertran, Christoph Kohorst Datenquelle IHK Bodensee-Oberschwaben Stand 2016 Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie zwischenzeitlicher Änderungen kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (alle Rechte vorbehalten) Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisung in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Layout und Druck Bodensee Medienzentrum, Tettnang - eine Marke der ASTOV-Gruppe Seite 2

3 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Gewerbesteuer Allgemeines Wer ist gewerbesteuerpflichtig? Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht Wie hoch ist die Gewerbesteuerbelastung? Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer Errechnung der Steuer Wie und wann wird die Gewerbesteuer erklärt? Wer ist für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig? Wer kann Gewerbesteuer anrechnen? Übersicht zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld Grundsteuer Allgemeines Was ist Steuergegenstand der Grundsteuer? Wie wird die Grundsteuer ermittelt? Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer Tabellarische Darstellung der Realsteuerbelastung in der Region Bodensee-Oberschwaben für den Zeitraum 2000 bis Bodenseekreis Landkreis Ravensburg Landkreis Sigmaringen Grafische Darstellung der Realsteuerbelastung in der Region Bodensee-Oberschwaben 2016 im Vergleich zu Gewerbesteuer Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu Grundsteuer A Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu Grundsteuer B Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu Seite 3

4 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben Neufra Gammertingen Landkreis Sigmaringen Veringenstadt Hettingen Stetten am kalten Markt Bingen Schwenningen Sigmaringen Scheer Beuron Sigmaringendorf Inzigkofen Leibertingen Meßkirch Krauchenwies Herbertingen Mengen Hohentengen Bad Saulgau Region Bodensee-Oberschwaben Boms Ebersbach-Musbach Sauldorf Ostrach Hoßkirch Eichstegen Aulendorf Wald Pfullendorf Königseggwald Altshausen Bad Waldsee Riedhausen Bad Wurzach Ebenweiler Aitrach Guggenhausen Wolpertswende Aichstetten Unterwaldhausen Fleischwangen Herdwangen-Schönach Wilhelmsdorf Fronreute Illmensee Baindt Bergatreute Heiligenberg Owingen Frickingen Berg Baienfurt Wolfegg Leutkirch im Allgäu Horgenzell Weingarten Sipplingen Schlier Deggenhausertal Vogt Kißlegg Überlingen Salem Ravensburg Waldburg Uhldingen-Mühlhofen Oberteuringen Grünkraut Bermatingen Daisendorf Markdorf Bodnegg Amtzell Isny im Allgäu Meckenbeuren Argenbühl Meersburg Friedrichshafen Wangen im Allgäu Stetten Hagnau am Bodensee Immenstaad am Bodensee Bodenseekreis Eriskirch Langenargen Tettnang Kressbronn am Bodensee Neukirch Achberg Landkreis Ravensburg Seite 4

5 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Vorwort Unter Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen. Sie stellen im Steuerrecht insoweit eine Besonderheit dar, als es sich um kommunale Steuern handelt. Das Aufkommen aus den Realsteuern steht den Gemeinden zu und ist deren wichtigste Finanzierungsquelle. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind je nach Hebesatz in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch und sind ein wichtiger Standortfaktor. Neben der Höhe den kommunalen Steuern spielen auch die Größe einer Gemeinde, deren Infrastruktur sowie ihre Angebote an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wo das Unternehmen sich ansiedelt. Die vorliegende Broschüre informiert über die Errechnung von Gewerbesteuer und Grundsteuer. Die abgedruckten Tabellen und Grafiken der Realsteuerhebesätze aller 87 Gemeinden in der IHK-Region Bodensee-Oberschwaben schaffen Transparenz über die Hebesätze der kommunalen Steuern. Ohne die konstruktive Unterstützung der Gemeindeverwaltungen in der IHK- Region Bodensee-Oberschwaben wäre es uns nicht möglich gewesen, diese Broschüre herauszugeben. Wir bedanken uns bei allen, die beim Zusammentragen der Daten und Fakten mitgewirkt haben. Christina Palm Bereichsleiterin Recht und Steuern International Seite 5

6 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 1. Gewerbesteuer 1.1 Allgemeines Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind berechtigt, diese Steuer als Gemeindesteuer von jedem Gewerbebetrieb zu erheben. 1.2 Wer ist gewerbesteuerpflichtig? Jeder Gewerbebetrieb ist gewerbesteuerpflichtig. Eine nähere Beschreibung findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Danach ist Gewerbebetrieb eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen sind nicht als Gewerbebetrieb anzusehen die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, die Ausübung eines freien Berufes oder eine andere selbstständige Tätigkeit (Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung). Die maßgebenden Kriterien eines Gewerbebetriebs sind somit: n Selbstständigkeit der Tätigkeit; das heißt, die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und auf eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative) ausgeübt werden. n Nachhaltigkeit der Tätigkeit; das heißt, die ihr zugrunde liegende Absicht, die Tätigkeit zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen. n Gewinnerzielungsabsicht; das heißt, die Absicht, eine Mehrung des Betriebsvermögens zu erzielen. n Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Sie liegt vor, wenn Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnehmen. Damit werden solche Tätigkeiten aus dem gewerblichen Bereich ausgeklammert, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen werden, dabei aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch (z. B. Bettelei) gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), UG (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG) sind bereits kraft ihrer Rechtsform Gewerbebetriebe (Formkaufleute). Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb ist oftmals schwierig. Das ausschlaggebende Entscheidungskriterium ist die geistige, schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Nach 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören insbesondere zu der freiberuflichen Tätigkeit: n Die selbstständig ausgeübte erzieherische, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeit. n Die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Architekten, beratenden Volksund Betriebswirte, Bildberichterstatter, Dentisten, Dolmetscher, Handelschemiker, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Lotsen, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Übersetzer, vereidigten Buchprüfer und Bücherrevisoren, Vermessungsingenieure, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte (sog. Katalogberufe). Seite 6

7 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ n Den Katalogberufen ähnliche Berufe. Damit ein Beruf dem Katalogberuf ähnlich ist, muss er in wesentlichen Punkten mit diesem übereinstimmen. Dazu gehört, dass dessen Ausbildung und die berufliche Tätigkeit selbst mit dem Katalogberuf vergleichbar sind. Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den ähnlichen Tätigkeiten zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. 1.3 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht Die Gewerbesteuerpflicht beginnt n bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Aufnahme der maßgeblichen Tätigkeit, n bei Kapitalgesellschaften regelmäßig mit der Eintragung in das Handelsregister, sie endet n bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, n bei Kapitalgesellschaften erst mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt (in der Regel mit dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird). 1.4 Wie hoch ist die Gewerbesteuerbelastung? Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer Nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 1998 ist der Gewerbeertrag die alleinige Besteuerungsgrundlage. Ausgangspunkt für die Besteuerung ist der der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zugrunde liegende Gewinn. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages sind dem Gewinn bestimmte (bei der Gewinnermittlung abgezogene) Beträge wieder hinzuzurechnen. Ab dem 1. Januar 2008 müssen sämtliche anfallenden Zinsaufwendungen, Renten, dauernde Lasten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter in Höhe von 25 % auf die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden. Ebenfalls hinzuzurechnen sind die folgenden pauschalierten Finanzierungsanteile: n Lizenzen und Konzessionen mit einem Finanzierungsanteil von 25 %. n Mieten, Pachten und Leasingraten: - bei beweglichem Anlagevermögen mit einem Finanzierungsanteil von 20 %, - bei unbeweglichem Vermögen mit einem Finanzierungsanteil von 50 %. Beispiel: Von den Kosten für Geschäftsraummiete in Höhe von Euro/Jahr ist der enthaltene 50 %ige Finanzierungsanteil zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Dies wären Euro. Seite 7

8 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben Von der Summe der so ermittelten Zinsen und fiktiven Zinsanteile wird in einem zweiten Schritt ein Freibetrag in Höhe von Euro in Abzug gebracht. Mit Blick auf etwaige Kürzungen der Summe des Gewinns und der Hinzurechnung nach 9 GewSt ist zu beachten (vgl. hierzu die Aufstellung unter 1.8), dass im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen ist. Sie mindert also ihre eigene Bemessungsgrundlage nicht mehr. Ein Gewerbeverlust liegt vor, wenn der Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen) einen negativen Betrag ergibt. Der aktuelle Gewerbeertrag ist um die Gewerbeverluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen Errechnung der Steuer n bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA) gar nicht, denn für diese gibt es keinen Freibetrag. Für den Gewerbeertrag ist sodann die Steuermesszahl zu bestimmen. Diese beträgt derzeit: n bei natürlichen Personen und Personengesellschaften 3,5 % (für alle Beträge über dem Freibetrag von Euro), sowie n bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) 3,5 % (für alle Beträge). Durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl ergibt sich der Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde anzuwenden, der z. B. in Friedrichshafen -Punkte beträgt (die Hebesätze aller 87 Gemeinden in der Region Bodensee-Oberschwaben sind den beigefügten Tabellen und Grafiken zu entnehmen). Die Steuerschuld berechnet sich nach der Feststellung des Gewerbeertrages wie folgt: Zunächst ist der Gewerbeertrag auf volle 100 Euro nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist darauf zu kürzen, n bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) um einen Freibetrag von Euro, n bei bestimmten sonstigen juristischen Personen (z. B. rechtsfähigen Vereinen) um einen Freibetrag von Euro, höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags, Seite 8

9 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Beispiel: Die Ermittlung der zu zahlenden Gewerbesteuer soll einerseits für ein Personenunternehmen, andererseits für eine Kapitalgesellschaft verdeutlicht werden: Der Unternehmer Hans Klein (als Einzelkaufmann) und die Peter Gross GmbH (als Kapitalgesellschaft), die beide in Friedrichshafen ansässig sind, erwirtschaften im Jahr 2013 jeweils einen Gewerbeertrag von Euro. Das Personenunternehmen Hans Klein muss Gewerbesteuer in Höhe von 4.348,75 Euro abführen. Dies ergibt sich folgendermaßen: n Euro Gewerbeertrag sind steuerfrei. n Euro Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl = 1.242,50 Euro Steuermessbetrag. n 1.242,50 Euro Steuermessbetrag x Hebesatz = 4.348,75 Euro Gewerbesteuerbelastung. Die Kapitalgesellschaft Peter Gross GmbH muss Gewerbesteuer in Höhe von 7.350,00 Euro abführen. Dies ergibt sich folgendermaßen: n Beim Gewerbeertrag von Kapitalgesellschaften gibt es keinen Steuerfreibetrag. n Euro Gewerbeertrag x 3,5 % Steuermesszahl = 2.100,00 Euro Steuermessbetrag n 2.100,00 Euro Steuermessbetrag x Hebesatz = 7.350,00 Euro Gewerbesteuerbelastung Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist die Gewerbesteuerbelastung also aufgrund des Freibetrages niedriger als für Kapitalgesellschaften. 1.5 Wie und wann wird die Gewerbesteuer erklärt? Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von Euro übersteigt, müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Des Weiteren müssen das auch Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum Euro übersteigt. Die Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung zieht gegebenenfalls die Verpflichtung zu Vorauszahlungen nach sich, die dann vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu leisten sind und normalerweise durch den letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt werden. 1.6 Wer ist für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig? Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung des Steuermessbetrages und den Erlass des Messbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb befindet. Unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten, die in zwei oder mehr Gemeinden liegen, muss der Gewerbesteuermessbetrag nach einem besonderen Maßstab zerlegt werden. Die Gewerbesteuer wird in einem zweiten Schritt von der jeweiligen Gemeinde durch Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Basis hierfür sind der Steuermessbetrag sowie der individuelle Hebesatz der Gemeinde. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde entrichtet. Seite 9

10 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 1.7 Wer kann Gewerbesteuer anrechnen? Bei Personenunternehmen erfolgt eine Kompensation der Gewerbesteuer durch die Anrechnung des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer. Dadurch wird, unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags, im Regelfall bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von etwa 400 % eine Gewerbesteuerkompensation erreicht. Diese Anrechnung beschränkt sich auf den Anteil der Einkommensteuer, der auf gewerbliche Einkünfte entfällt. Die Anrechnung auf die tarifliche Einkommensteuer ist aber auf die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer begrenzt. Beispiel: Ein lediger Steuerpflichtiger hat ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der örtliche Gewerbesteuerhebesatz beträgt 420 % (z. B. in Stuttgart). Das Unternehmen erwirtschaftet einen Gewinn von Euro. Es ergibt sich somit ein Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 892,50 Euro beziehungsweise eine Gewerbesteuerschuld in Höhe von 3.748,50 Euro. Zur Vereinfachung erfolgt die Berechnung ohne Ansatz des Solidaritätszuschlags. Außerdem wurde von Sonderausgaben in Höhe von 0 Euro und keinen bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnenden Zinsen bzw. Zinsanteilen sowie keinen gewerbesteuerlichen Kürzungen ausgegangen. Berechnung mit Gewerbesteuer: ,00 Euro Einkünfte aus Gewerbetrieb - 0,00 Euro Sonderausgaben ,00 Euro zu versteuerndes Einkommen ,00 Euro darauf entfallende Einkommensteuer laut Grundtabelle abzüglich anrechenbare Gewerbesteuer ,50 Euro (= 892,50 Euro Gewerbesteuermessbetrag x 3,8) 9.558,50 Euro zu zahlende Einkommensteuer 3.748,50 Euro zu zahlende Gewerbesteuer ,00 Euro Gesamtsteuerbelastung, zuzüglich Solidaritätszuschlag Berechnung ohne Gewerbesteuer zum Vergleich: Die Gesamtsteuerbelastung ohne Gewerbesteuer ergibt sich, wenn hypo thetisch unter sonst gleichen Bedingungen davon ausgegangen, dass keine Gewerbesteuer zu zahlen wäre ,00 Euro zu versteuerndes Einkommen ,00 Euro darauf entfallende Einkommensteuer laut Grundtabelle ,00 Euro Gesamtsteuerbelastung, zuzüglich Solidaritätszuschlag Vergleicht man diese Belastung mit der Gesamtsteuerbelastung aus der Berechnung mit Gewerbesteuer, die Euro beträgt, ist festzustellen, dass die tatsächliche Mehrbelastung durch Gewerbesteuer 357 Euro (Differenz zwischen Euro und Euro) beträgt. Damit wirkt sich die Gewerbesteuer nicht als volle Mehrbelastung aus, sondern nur als teilweise Mehrbelastung. Liegt der Gewerbesteuerhebesatz unter 400 %, ist die anzurechnende Gewerbesteuer die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (siehe 1.7). Eine Mehrbelastung besteht dann nicht. Seite 10

11 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Übersicht zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld Gewinn aus Gewerbebetrieb, + Hinzurechnungen nach 8 GewStG, z. B. 25 % der Zinsen und fiktiven Zinsanteile von Mieten, Leasing, Pachten (vgl ), - Kürzungen nach 9 GewStG, so etwa n 1,2 % des Einheitswertes des betrieblichen Grundbesitzes (sofern dieser nicht von der Grundsteuer befreit ist), n Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft, n die Hälfte bestimmter Miet- oder Pachterträge sowie n Spenden im Sinne des 10 b Abs. 1 EStG oder des 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, die aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet worden sind ( 9 Nr. 5 GewStG), = maßgebender Gewerbeertrag ( 10 GewStG), - Gewerbeverlust = Gewerbeertrag, der auf volle 100 Euro abgerundet wird - Freibetrag von Euro bzw Euro (nur bei Personenunternehmen bzw. bei bestimmten juristischen Personen) = verbleibender Betrag, x Steuermesszahl in Höhe von derzeit 3,5 %, = Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag, x Hebesatz der Gemeinde, = Gewerbesteuerschuld. Seite 11

12 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 2. Grundsteuer 2.1 Allgemeines Die Grundsteuer ist (wie die Gewerbesteuer) eine von der Gemeinde erhobene Steuer, sie wird im Grundsteuergesetz geregelt. Daneben findet für die Bewertung von Grundstücken das Bewertungsgesetz Anwendung. Bei der Grundsteuererhebung sind zwei Arten zu unterscheiden: n Grundsteuer A: Steuergegenstand ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, n Grundsteuer B: Steuergegenstand sind alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke. 2.2 Was ist Steuergegenstand der Grundsteuer? Steuergegenstand der Grundsteuer sind n Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, n Betriebsgrundstücke und -gebäude sowie n Grundstücke und Gebäude, die weder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft noch Betriebsgrundstücke sind (z. B. auch Wohnungseigentum, Teileigentum und Erbbaurechte). 2.3 Wie wird die Grundsteuer ermittelt? Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. n Zunächst wird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Das Finanzamt erlässt daraufhin einen so genannten Einheitswertbescheid. n Auf Basis des Einheitswerts ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einem Tausendsatz, der so genannten Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt 6,0 Promille bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, mind. 2,6 Promille bei Einfamilienhäusern, 3,1 Promille bei Zweifamilienhäusern und 3,5 Promille bei sonstigen Immobilien. Das Finanzamt erlässt hierüber einen Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuerschuld ist. Die Gemeinde erhält davon eine Zweitschrift. n Die Gemeinde ermittelt die zu zahlende Grundsteuer durch Multiplikation ihres individuellen Grundsteuerhebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag. Seite 12

13 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Beispiel: Das Finanzamt hat nach dem Bewertungsgesetz einen Grundsteuerwert von Euro für ein Wohn- und Geschäftshaus ermittelt und einen entsprechenden Einheitswert erlassen. Für ein Wohn- und Geschäftshaus beträgt die Steuermesszahl 3,5 Promille. n Zuerst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag durch Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl Euro x 3,5 Promille = 350 Euro. n Anschließend errechnet die jeweilige Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem Hebesatz multipliziert. Am Beispiel der Stadt Ravensburg (Hebesatz: 370 %) ergäbe sich: 350 Euro x 370 % = Euro. 2.4 Festsetzung und Fälligkeit der Grundsteuer Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt. Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig, sie kann auf Antrag auch jeweils zum 1. Juli eines Jahres in einem Betrag entrichtet werden. Seite 13

14 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 3. Tabellarische Darstellung der Realsteuerbelastung in der Region Bodensee-Oberschwaben für den Zeitraum 2000 bis Bodenseekreis Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gemeinde Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen Hagnau Heiligenberg Immenstaad Kressbronn Langenargen Markdorf Meckenbeuren Meersburg Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen Seite 14

15 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Landkreis Ravensburg (Teil 1 / 2) Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gemeinde Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Achberg Aichstetten Aitrach Altshausen Amtzell Argenbühl Aulendorf Bad Waldsee Bad Wurzach Baienfurt Baindt Berg Bergatreute Bodnegg Boms Ebenweiler Ebersbach-Musbach Eichstegen Fleischwangen Fronreute Grünkraut Guggenhausen Horgenzell Hosskirch Isny/Allgäu Seite 15

16 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben Landkreis Ravensburg (Teil 2 / 2) Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gemeinde Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Kisslegg Königseggwald Leutkirch/Allgäu Ravensburg Riedhausen Schlier Unterwaldhausen Vogt Waldburg Wangen/Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende Seite 16

17 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Landkreis Sigmaringen Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gemeinde Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Hebesatz bzw. -änderungen in Prozentpunkten Bad Saulgau Beuron Bingen Gammertingen Herbertingen Herdwangen-Schönach Hettingen Hohentengen Illmensee Inzigkofen Krauchenwies Leibertingen Mengen Meßkirch Neufra Ostrach Pfullendorf Sauldorf Scheer Schwenningen Sigmaringen Sigmaringendorf Stetten a.k.m Veringenstadt Wald Seite 17

18 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 4. Grafische Darstellung der Realsteuerbelastung in der Region Bodensee-Oberschwaben 2016 im Vergleich zu Gewerbesteuer Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze 2016 Neufra Gammertingen Gewerbesteuer 2016 Hebesätze in Prozent Schwenningen Königseggwald Beuron Stetten a.k.m. Leibertingen Meßkirch Sigmaringen Inzigkofen Hettingen Veringenstadt Krauchenwies Bingen Scheer Mengen Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau Boms Eichstegen < < < < 360 % Ebersbach-Musbach < 370 % < 380 % >= 380 % Ebenweiler Fleischwangen Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 348 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 344 Riedhausen Unterwaldhausen Sauldorf Guggenhausen Sipplingen Wald Pfullendorf Herdwangen- Schönach Owingen Überlingen 370 % Uhldingen-Mühlhofen Daisendorf Meersburg Stetten Salem Hagnau Bermatingen Ostrach Frickingen Heiligenberg Deggenhausertal Markdorf Immenstaad Hoßkirch Illmensee Wilhelmsdorf 370 % Horgenzell Oberteuringen Friedrichshafen Langenargen 355 % Altshausen Fronreute Berg Ravensburg 363 % Eriskirch Wolpertswende Meckenbeuren 370 % Aulendorf 370 % Baienfurt Weingarten 380 % Schlier Tettnang Kressbronn Baindt Bodnegg Neukirch Vogt Waldburg Grünkraut 347 % Achberg Bad Waldsee Bergatreute Amtzell Wolfegg Wangen Bad Wurzach Kißlegg Argenbühl Leutkirch Aitrach Aichstetten Isny Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 342 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 342 Seite 18

19 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu 2000 Neufra Gammertingen Gewerbesteuer Veränderung der Hebesätze in Prozentpunkten Schwenningen Königseggwald Beuron Stetten a.k.m. Leibertingen Meßkirch Hettingen Veringenstadt 15 %-P. Sigmaringen Inzigkofen Krauchenwies Bingen Scheer Mengen Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau 25 %-P. = 0 %-Punkte < 10 %-Punkte < 20 %-Punkte < 30 %-Punkte Boms Eichstegen Ebersbach-Musbach Ebenweiler < 40 %-Punkte < 50 %-Punkte >= 50 %-Punkte Fleischwangen Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 18 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 14 Riedhausen Sauldorf Unterwaldhausen Guggenhausen Sipplingen Wald Herdwangen- Schönach Owingen Überlingen 3 Uhldingen-Mühlhofen Daisendorf Meersburg 5 Stetten Pfullendorf Salem Deggenhausertal Bermatingen Markdorf Hagnau Ostrach Frickingen Heiligenberg Immenstaad 4 Hoßkirch Illmensee Wilhelmsdorf 3 Horgenzell Oberteuringen Friedrichshafen Langenargen 25 %-P. Altshausen Fronreute Berg Ravensburg 33 %-P. Eriskirch Meckenbeuren 4 Aulendorf Wolpertswende Baienfurt Weingarten 5 Tettnang Kressbronn Baindt Schlier Bodnegg Neukirch Vogt 3 Waldburg Grünkraut 17 %-P. 3 Achberg Bad Waldsee Bergatreute Wolfegg Amtzell Wangen Bad Wurzach Kißlegg Argenbühl Leutkirch Aitrach Aichstetten Isny Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 13 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 12 Seite 19

20 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 4.2 Grundsteuer A Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze 2016 Neufra 400 % Gammertingen Grundsteuer A 2016 Hebesätze in Prozent Schwenningen Königseggwald Beuron Stetten a.k.m. 450 % Leibertingen Meßkirch 360 % Sigmaringen Inzigkofen Hettingen Veringenstadt 335 % Krauchenwies Bingen 360 % Scheer Mengen Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau Boms Eichstegen < 250 % < < < 400 % Ebersbach-Musbach 380 % < 450 % < 500 % >= 500 % Ebenweiler Fleischwangen Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 330 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 333 Riedhausen Unterwaldhausen Sauldorf Guggenhausen Sipplingen Wald Pfullendorf Herdwangen- Schönach Owingen 325 % Überlingen Uhldingen-Mühlhofen 360 % Daisendorf Meersburg Stetten Salem Hagnau Bermatingen Ostrach Frickingen Heiligenberg Deggenhausertal Markdorf Immenstaad Hoßkirch Illmensee Wilhelmsdorf 405 % Horgenzell Oberteuringen Friedrichshafen Langenargen Altshausen 370 % Fronreute Berg 290 % Ravensburg 230 % Eriskirch Meckenbeuren Aulendorf 600 % Wolpertswende 335 % Baienfurt Weingarten Schlier Tettnang Kressbronn Baindt Bodnegg Neukirch Vogt 360 % Waldburg Grünkraut 355 % Achberg 280 % Bad Waldsee Bergatreute Amtzell Wolfegg Wangen 335 % Bad Wurzach Kißlegg Argenbühl Leutkirch Aitrach Aichstetten Isny Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 332 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 335 Seite 20

21 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu 2000 Schwenningen Königseggwald Beuron Stetten a.k.m. 15 Leibertingen 5 Meßkirch 6 Neufra Sigmaringen Inzigkofen Gammertingen 13 Hettingen Veringenstadt Krauchenwies Bingen 4 Scheer Mengen Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau Grundsteuer A Veränderung der Hebesätze in Prozentpunkten = 0 %-Punkte < 10 %-Punkte < 20 %-Punkte < 30 %-Punkte < 40 %-Punkte Boms Eichstegen Ebersbach-Musbach 8 Ebenweiler 5 < 50 %-Punkte < 100 %-Punkte < 200 %-Punkte >= 200 %-Punkte Fleischwangen 3 Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 36 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 33 Riedhausen 5 Sauldorf Unterwaldhausen Guggenhausen 5 Sipplingen Wald Herdwangen- Schönach Owingen 55 %-P. Überlingen 6 Uhldingen-Mühlhofen 6 Daisendorf Meersburg 8 Stetten 4 Pfullendorf Salem 6 Deggenhausertal 5 Bermatingen Markdorf 4 Hagnau Ostrach 4 Frickingen Heiligenberg Immenstaad 5 Hoßkirch Illmensee Wilhelmsdorf 3 8 Horgenzell Oberteuringen 3 Friedrichshafen Langenargen 4 Altshausen 7 Fronreute Berg 5 %-P. Ravensburg Eriskirch 4 Meckenbeuren 5 Aulendorf 2 Wolpertswende 35 %-P. Baienfurt Weingarten 7 Tettnang Kressbronn Baindt Schlier Bodnegg Neukirch Vogt 7 Waldburg Grünkraut 55 %-P. 6 Achberg Bad Waldsee Bergatreute Wolfegg 3 Amtzell Wangen Bad Wurzach Kißlegg 3 Argenbühl Leutkirch Aitrach Aichstetten Isny Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 32 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 30 Seite 21

22 Realsteueratlas 2016 IHK Bodensee-Oberschwaben 4.3 Grundsteuer B Region Bodensee-Oberschwaben Aktuelle Hebesätze 2016 Neufra 400 % Gammertingen Grundsteuer B 2016 Hebesätze in Prozent Schwenningen Königseggwald Beuron Stetten a.k.m. 400 % Leibertingen Meßkirch Sigmaringen Inzigkofen Hettingen Veringenstadt 310 % 335 % Krauchenwies Bingen Scheer Mengen Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau Boms 400 % Eichstegen < < 325 % < < 375 % Ebersbach-Musbach 380 % < 400 % < 500 % >= 500 % Ebenweiler 420 % Fleischwangen Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 338 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 347 Riedhausen 400 % Unterwaldhausen Sauldorf Guggenhausen Sipplingen Wald Pfullendorf 360 % Herdwangen- Schönach Owingen Überlingen 445 % Uhldingen-Mühlhofen Daisendorf Meersburg Stetten Salem Hagnau Bermatingen Ostrach Frickingen Heiligenberg Deggenhausertal Markdorf Immenstaad Hoßkirch 400 % Illmensee Wilhelmsdorf 420 % Horgenzell 355 % Oberteuringen Friedrichshafen Langenargen 360 % Altshausen 430 % Fronreute 360 % Berg 310 % Ravensburg 370 % Eriskirch Meckenbeuren 370 % Aulendorf 800 % Wolpertswende 360 % Baienfurt Weingarten 400 % Schlier Tettnang Kressbronn Baindt Bodnegg Neukirch Vogt 360 % Waldburg Grünkraut 360 % 280 % Achberg 280 % Bad Waldsee Bergatreute Amtzell Wolfegg Wangen 385 % Bad Wurzach 380 % Kißlegg Argenbühl Leutkirch 370 % Aitrach Aichstetten Isny 380 % Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 365 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 328 Seite 22

23 IHK Bodensee-Oberschwaben Kommunale Gebühren und Realsteueratlas Abgaben 2008/ Hebesatzveränderungen 2016 im Vergleich zu 2000 Schwenningen Königseggwald 5 Beuron Stetten a.k.m. 1 Leibertingen 3 Meßkirch 6 Neufra Sigmaringen Inzigkofen Gammertingen 4 Hettingen Veringenstadt Krauchenwies 4 Bingen 4 Scheer 4 Mengen 6 Sigmaringendorf Hohentengen Herbertingen Bad Saulgau Grundsteuer B Veränderung der Hebesätze in Prozentpunkten = 0 %-Punkte < 10 %-Punkte < 20 %-Punkte < 30 %-Punkte < 40 %-Punkte Boms 10 Eichstegen Ebersbach-Musbach 8 Ebenweiler 1 < 50 %-Punkte < 100 %-Punkte < 200 %-Punkte >= 200 %-Punkte Fleischwangen Bodenseekreis arithmetisches Mittel: 50 Region Bodensee-Oberschwaben arithmetisches Mittel: 52 Riedhausen 10 Sauldorf Unterwaldhausen 5 Guggenhausen 5 Sipplingen 4 Wald Herdwangen- Schönach Owingen 55 %-P. Überlingen 125 %-P. Uhldingen-Mühlhofen 6 Daisendorf Meersburg 7 Stetten 4 Pfullendorf 6 Salem Deggenhausertal 7 Bermatingen 4 Markdorf 4 Hagnau 25 %-P. Ostrach 5 Frickingen Heiligenberg 4 7 Immenstaad 5 Hoßkirch 10 Illmensee Wilhelmsdorf 6 9 Horgenzell Oberteuringen 3 Friedrichshafen 6 Langenargen 8 Altshausen 15 Fronreute 8 Berg 3 Ravensburg Eriskirch 4 Meckenbeuren 5 Aulendorf 4 Wolpertswende 8 Baienfurt 3 Weingarten 7 Tettnang 5 Kressbronn 7 Baindt 6 Schlier Bodnegg Neukirch Vogt 9 Waldburg Grünkraut 6 5 Achberg Bad Waldsee 7 Bergatreute 3 Wolfegg 5 Amtzell 5 Wangen 7 Bad Wurzach 6 Kißlegg 4 Argenbühl 4 Leutkirch 9 Aitrach 5 Aichstetten Isny 10 Landkreis Ravensburg arithmetisches Mittel: 65 Landkreis Sigmaringen arithmetisches Mittel: 32 Seite 23

24 Wirtschaftsstandort Bodensee-Oberschwaben Es gibt 1000 gute Gründe, in Deutschland zu produzieren. Die besten finden Sie bei uns. Hier können Sie was unternehmen

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