Finanzierung der Kirchengemeinden

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1 Bad Alexandersbad 1. Februar 2014 Finanzierung der Kirchengemeinden Situation und Perspektiven der äußeren Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit vor Ort Oberkirchenrat Dr. jur. Hans-Peter Hübner Mitglied des Landeskirchenrates - Leiter der Abteilung Gemeinden und Kirchensteuer -

2 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 2 A. Situation der Kirchen- und Gemeindefinanzen

3 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 3 Finanzierung der Kirchengemeinden im Überblick Landeskirchliche Aufwendungen für Kirchengemeinden Örtliche Einnahmen (Erträge) 1. Landeskirchlich für den Dienst in den Kirchengemeinden angestelltes Personal (Pfarrerinnen/Pfarrer und theol.-päd. Mitarbeitende im Gemeindedienst) Landesstellenplanung 2. Innerkirchlicher Finanzausgleich - Schlüsselzuweisungen - Bedarfszuweisungen 3. Zentrale Aufwendungen (z.b. Sammelversicherungen, Tarifsteigerungen) Haushalt der Kirchengemeinden Insbesondere: 1. Kirchgeld 2. Erträge aus Kirchengemeindevermögen 3. Gottesdiensteinlagen und Spenden 4. Kirchengemeindegebühren 5. Leistungen Dritter (z.b. für Gebäudesanierungen) Beziehungspflege! Fundraising!

4 Haushaltsansatz Kirchensteuereinnahmen 2014 in A. Gemeindefinanzen Anteil der Kirchengemeinden am Kirchensteueraufkommen HH-Ansätze Personal- und Sachausgaben für Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke in Ansatz Kirchensteuereinnahmen Pfarrer, Diakone, Religionspädagogen im Gemeindedienst /. Anteil Ev.-reform. Kirche und Militärseelsorge Kunst- und denkmalpflegerische Maßnahmen /. KiLSt-Verrechnungsverfahren EKD Schlüsselzuweisungen (bei Punktwert 137,65 ) /. Zuführung Clearing-Rücklage --- Sonderzuweisungen für Kindertageseinrichtungen, Sonderseelsorge, Jugendheime und besondere Belastungen, angemietete Pfarrdienstwhg /. Kirchensteuererhebungskosten Zuweisungen für Neubauten, Instandsetzungen, Grunderwerb, Baukanon Verteilbares Kirchensteueraufkommen Gesamtausgaben für Kirchengemeinden u. Dekanatsbezirke = 76,56 % verteilbares Kirchensteueraufkommen Schuldendienst, EDV-Betreuung, Verstärkungsmittel für unvorhersehbare Ausgaben, Revision LStPl Kirchengemeindeämter und Verwaltungsstellen, DB-Fundraiser Hauptamtliche Kirchenmusiker Projektstellen für Kirchenmusiker Revision Landesstellenplanung Evang.-Luth. Kirche in Bayern Landeskirchenamt Abt. E Gemeinden und Kirchensteuer = 53,1 % an den lfd. Gesamtausgaben i.h.v Theol.-pädag. Personal der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke Zentrale Ausgaben (KZVK, Beihilfen) (Sammel-) Versicherungen, Reparaturkostenzuschüsse Versorgungsaufwendungen Tariferhöhung (weitestgehend in oberen Positionen bereits enthalten) Summe:

5 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 5 Grundsätze für eine stabile und verlässliche Gemeindefinanzierung 1. Konjunkturunabhängig verlässliche und stabile Haushaltsplanung vor Ort zu sichern, ist zentrales Anliegen: deshalb wird auch bei günstiger Kirchensteuerentwicklung in der Regel bei den Haushaltsansätzen im laufenden Ergebnishaushalt regelmäßig allerdings unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung - im Wesentlichen am Niveau der Vorjahre festgehalten. Mit einer aus Mitteln der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung gebildeten Schwankungsrücklage wird umgekehrt Vorsorge getroffen, dass dies auch dann gelten kann, wenn sich das Kirchensteueraufkommen rückläufig entwickelt. In diesem Sinne wurde bereits 2011 festgelegt, dass der Punktwert für die Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden im Fünf-Jahres- Zeitraum von 2012 bis 2016 mindestens auf dem Niveau von 2011 (129,95 ) bleibt. 2. Im Sinne verantwortungsbewusster Vorsorge für die Zukunft werden die anteiligen Kirchensteuer- Mehreinnahmen des Gemeindebereichs für gemeindebezogene nachhaltige Investitionen und Rücklagenbildung verwendet. Merkpunkte für die Weiterarbeit: - Mechanismen zur noch besseren Berücksichtigung der unterschiedlichen Räume (z. B. strukturell benachteiligte Räume, Diaspora) - Anreize für (besonders) innovative Kirchengemeinden

6 Folie 6 Der Innerkirchliche Finanzausgleich seit 1. Januar 2007 Schlüsselzuweisungen = Budget zu eigenverantwortlicher Bewirtschaftung; i. W. abhängig von der Gemeindegliederzahl und der Höhe der insgesamt in der Landeskirche zur Verteilung verfügbaren Mittel (Punktwert, der von der Landessynode jährlich neu festgesetzt wird 2014: 137,65 ) Berechnung: (1) 10 Punkte Grundbedarf + Punkte nach Gemeindegliederzahl + ggf. 5 % Flächen- bzw. Diasporazuschlag Gesamtpunktzahl x Punktwert x Faktor (zwischen 0,85 und 0,95 nach Beschluss der Dekanatssynode) = Grundzuweisung (2) Ergänzungszuweisung (= die sich aus (1) ergebende Differenz zum Produkt aus Gesamtzahl und Punktwert aller Kirchengemeinden des Dekanatsbezirkes Solidarausgleich im Dekanatsbezirk! Zuweisungen für zentrale Funktionen wird gewährt bei Gesamtkirchengemeinde oder Oberzentrum im Dekanatsbezirk Ausgleich von Mehraufwendungen z. B. für Repräsentationsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, übergemeindliche Aufgaben Bedarfs- und Sonderzuweisungen Großer Bauunterhalt, Instandsetzungen, Neubauten, Anmietung von Pfarrdienstwohnungen Pauschalzuweisungen für Kindertagesstätten Außergewöhnlich hoher Sonderbedarf, z. B. in der Diaspora beim lfd. Bauunterhalt

7 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 7 Entwicklung von Punktwert und Schlüsselzuweisungen Entwicklung Punktwert Jahr Punktwert Sonderzuweisung , , ,90 9, ,93 3, , , , ,65 - Budget für Schlüsselzuweisungen Jahr Budget Sonderzuweisung

8 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 8 B. Entwicklungen, Prognosen, Handlungsoptionen

9 Kirchliche Mitglieder- und Finanzentwicklung Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner Folie 9

10 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 10 Kirchliche Mitglieder- und Finanzentwicklung/2 1. Kirchenaustritte (80 % KiSt-Zahler!) - Eintritte: /2007: jeweils ca / : : : : : : Demographische Veränderungen: : Rückgang von 2,72 Mio. auf 2,51 Ggl. in der ELKB - Demgegenüber Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Bayern: + 0,8 / 2,2 %

11 Kirchliche Mitglieder- und Finanzentwicklung/3 Gemeindeglieder Veränderung Kirchenkreise (in %) < 0 < - 5,0 < - 7,5 < - 10,0 Bayreuth Von 2002 bis 2012 verringerte sich die Anzahl der evangelischen Gemeindeglieder um rd Personen (= 8,4 %). Ansbach- Würzburg % % Nürnberg % Regensburg % Feststellungen: Alle Kirchenkreise haben Gemeindeglieder verloren. Ein besonders starker Rückgang ist in den Kirchenkreisen Nürnberg und Bayreuth zu verzeichnen. Augsburg % München - 5,0 % Folie 11

12 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 12 Was ist zu tun? 1. Auf die Mitglieder und andere achten 2. Überprüfung und Sicherung des dauerhaft erforderlichen Gebäudebestandes 3. Optimierung der Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden: einheitliches Dienstleistungsangebot der Verwaltungsstellen 4. Umstellung auf das kaufmännische/ doppische Rechnungswesen 5. Bildung und Förderung von Kooperationen.

13 Auf die Mitglieder und Andere achten Kommunikation mit ihren Mitgliedern und als öffentlichkeitswirksame und missionarische Kirche darüber hinaus ist Kernaufgabe von Gemeinden und Landeskirche. Sie ist strukturell gesichert durch - die Präsenz in der Fläche in den parochialen Strukturen, - gemeindliche, dekanatliche, landesweite und diakonische Einrichtungen und Dienste, - insbesondere Kindertagesstätten, Religionsunterricht, Konfirmandenarbeit, Kasualien, Beratungsdienste, Erwachsenenbildung, nicht zuletzt auch Wiedereintrittsstellen und Kirchensteuerämter. Wichtig ist es, - unterschiedliche Bindungsformen ernst zu nehmen und in die Mokassins der Mitglieder zu schlüpfen, - Dank- und Fundraisingkultur fortzuentwickeln. Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner Folie 13

14 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 14 Überprüfung und Sicherung der dauerhaft erforderlichen Gebäude Nr. 1 KG-BauBek: Kirchliche Gebäude sind wesentliche Grundvoraussetzung für die Gestaltung kirchlicher Arbeit vor Ort. Sie stiften Identität, prägen das Ortsbild und tragen zur Wahrnehmung von Kirche in der Gesellschaft bei. 1. Ziele und Chancen: Nachhaltige Sicherung des für die Gemeindearbeit benötigten Gebäude-Kernbestandes (Kirchen, Pfarrhäuser, Gemeinderäume) durch - Prävention, - Innovation (z. B. energetische Gebäudeoptimierung, Kinderkrippen- und KiTa-Ausbau, Ersatzbau am für die Gemeindearbeit günstigeren Standort) und - Konzentration und, wo nötig/möglich, auch Reduktion; mit bestimmten Vorgaben, z. B.: Kirchen sind in ihrem Bestand möglichst zu erhalten (Nr. 7 KG-BauBek); unter Berücksichtigung der besonderen regionalen Situation im Zusammenhang der Gemeindeentwicklung und der Landesstellenplanung (= Rasenmäher-Verfahren vermeiden)! Strukturen unterstützender und nachhaltiger Immobilienbewirtschaftung ausbauen (Personal, Strukturen und EDV in den Verwaltungseinrichtungen).

15 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 15 Überprüfung und Sicherung der dauerhaft erforderlichen Gebäude 2. Projekt Immobiliensicherung ( ): Ziele und Erreichtes Datenkenntnis bei den Eigentümern (Gebäudestammdaten, Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand). Ein neues bzw. vertieftes Bewusstsein für die vorhandenen Immobilien, ihren Bedarf und ihre Nutzung sowie den dafür notwendigen und nachhaltig leistbaren finanziellen Aufwand. Kirchengemeinden als Betroffene (= i. d. R. Gebäudeeigentümer) zu Beteiligten machen, d. h. : den örtlichen Gebäudebedarf nicht zentral vorgeben, sondern örtlich und regional klären: örtliche und regionale Gebäudekonzeptionen. Für den Gesamtbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine einheitliche flächendeckende Strategie und nachhaltige Organisation der Immobilienbewirtschaftung in den (Gesamt-) Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken: Immobilienmanagement als lfd. Pflichtaufgabe vor Ort, Einführung einer geeigneten Software für Gebäudedatenerfassung und pflege (ARCHIKART).

16 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 16 Überprüfung und Sicherung der dauerhaft erforderlichen Gebäude 3. Was von landeskirchlicher Seite bereits umgesetzt worden ist: 1. Erlass der Kirchengemeinde - Baubekanntmachung vom (RS 365), 2. Handreichung für Kirchenvorstände Räume für die Zukunft (2011), 3. Umweltmanagement Grüner Gockel und Projekt Klimacheck Sparflamme zur Optimierung des Energieverbrauch in Kirchengemeinden (2009), 4. Einrichtung des Rücklagenfonds Energiefonds (HH 2007/HH 2010), 5. Handreichung für Kirchenvorstände Energetisches Bauen und Erneuern in Kirchengemeinden (2012), 6. Schaffung des Förderprogramms Räume für die Zukunft zur landeskirchlichen Unterstützung innovativer, den laufenden Bauunterhalt reduzierender Bauprojekte (HH 2008), 7. Bildung des Rücklagenfonds Kirchensanierungsfonds (2011).

17 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 17 Überprüfung und Sicherung der dauerhaft erforderlichen Gebäude 4. Worauf es jetzt entscheidend ankommt, sind die Rückmeldungen aus den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken = regionale Gebäudekonzeptionen. Mit Stand vom 29. Januar 2014 liegen aus 36 Dekanatsbezirken regionale Gebäudekonzeptionen vor. Erfasst sind damit Gebäude von insgesamt ca

18 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 18 Überprüfung und Sicherung der dauerhaft erforderlichen Gebäude 5. Regionale Gebäudekonzeptionen aus dem Kirchenkreis Bayreuth Stand: 29. Januar 2014 Bad Berneck 39 Bamberg Bayreuth Coburg 226 Forchheim Hof 134 Kronach-Ludwigsstadt 89 Kulmbach Michelau 77 Münchberg Naila Pegnitz Rügheim Selb Thurnau Wunsiedel

19 Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden 1. Gründe für die Optimierung der Verwaltungsunterstützung für Kirchengemeinden durch Kirchengemeindeämter/Verwaltungsstellen Forderungen nach Entlastung der Pfarrämter im Verwaltungsbereich angesichts - Stellenreduzierung im Pfarrdienst und bei kirchengemeindlichen Mitarbeitern (z. B. Sekretärinnen, Mesner) und - zunehmender (steuer-) rechtliche und edv-technische Komplexität der Aufgaben (z. B. Kindertagesstättenverwaltung, Immobilienbewirtschaftung). Deutliche Unterschiede im Dienstleistungsangebot und in den Verfahrensabläufen der Verwaltungseinrichtungen sowie begründeter, zusätzlicher Personalbedarf. Umstellung von der Kameralistik auf das kaufmännische Rechnungswesen (kirchliche DOPPIK) auch im Gemeindebereich. Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner Folie 19

20 Dr. Hans-Peter Hübner 20 Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden 2. Verwaltungsdienstleistungsgesetz vom 3. Dez (KABl S. 8) Allgemein-verbindlicher Dienstleistungskatalog ab 1. Januar 2015 (1) Finanzwesen Konzeptionelle Beratung der KGen und Dbe Entwicklung und Begleitung von Baumaßnahmen (Bauherrenvertretung) (2) Bau- und Liegenschaftswesen Datenpflege und Dokumentation von Immobilien fachliche Unterstützung beim lfd. Bauunterhalt und in Finanzierungsfragen (3) Mitgliederverwaltung/Kirchgelderhebung (4) Personalwesen (5) Kindertagesstättenverwaltung (6) Sonstige fachliche Aufgaben (z. B. Informationstechnologie, Arbeitssicherheit, Versicherungen, Fundraising-Beratung) (7) Unterstützung der Leitungsorgane der (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke Strukturierte Zusammenarbeit benachbarter Verwaltungsstellen/Kirchengemeindeämter aus Synergie- und Kostengründen

21 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 21 Bildung und Förderung von Kooperationen Kooperation statt Fusion Nicht Mindestgrößen, sondern qualitative Kriterien entscheiden über die Eigenständigkeit von Kirchengemeinden. Vielmehr müssen die besonderen Potentiale insbesondere von Kirchengemeinden im ländlichen Raum noch besser beachtet werden. Diese kommen zum Ausdruck, z. B. - in der Beteiligung am kirchlichen Leben, einschl. KV-Wahlen und Eigenleistungen bei Bauvorhaben, - in der Bedeutung als Kulturträger (Chöre, Kirchenmusik) am Ort, - in der öffentlichen Wahrnehmung. Deshalb werden in der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden ( Fusionen ) nicht von oben verordnet. Angesichts der absehbaren demografischen, strukturellen und finanziellen Veränderungen im kirchlichen Bereich kommt es aber umso mehr darauf an, dass Kirchengemeinden Kirchturm-Denken überwinden und sich als Teil einer umfassenden Dienst- und Solidargemeinschaft verstehen insbesondere durch die Begründung und Gestaltung verbindlicher Zusammenarbeit in der Pfarrei, im Dekanatsbezirk und mit der Verwaltungsstelle.

22 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 22 Bildung und Förderung von Kooperationen 1. Allgemein - Pfarrei und Dekanatsbezirk mit der Verwaltungsstelle/Kirchengemeindeamt sollen als bewährte Kooperationsebenen verstärkt genutzt werden. - Neue Formen der Zusammenarbeit definiert das Kirchl. Zusammenarbeitsgesetz vom (KABl S. 9): Landesstellenplanung Mitglieder Finanzaufkommen Gemeindefinanzen (Innerkichl. Finanzausgleich) Strukturelle Veränderungen: Kooperationen? (z. B. zwischen Kirchengemeinden und mit/zwischen den Verwaltungseinrich-tungen) Immobilien

23 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 23 Bildung und Förderung von Kooperationen 2. Zusammenarbeit in der Pfarrei In einer Pfarrei soll die Zusammenarbeit der beteiligten Kirchengemeinden vertieft werden, z. B. durch gemeinsamen Kirchenvorstand bzw. gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen, gemeinsame Konfirmanden- und Jugendarbeit, gegenseitige Abstimmung der Gottesdienstund Veranstaltungspläne, gegenseitige Vertretung der Pfarrer bei Gottesdiensten und Amtshandlungen. 3. Neue Formen der Zusammenarbeit Neue Formen der Zusammenarbeit definiert das Kirchliche Zusammenarbeitsgesetz vom (KABl S. 9): - Arbeitsgemeinschaft (Bsp.: Verständigung über Arbeitsteilung der hauptamtlichen Mitarbeiter von Kirchengemeinden und Verwaltungseinrichtungen), - Zweckvereinbarung (Bsp.: gemeinsames Pfarramt), - Zweckverband (Bsp.: gemeinsame Organisation der Friedhofsverwaltung).

24 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 24 C. A u s b l i c k

25 Dr. Hans-Peter Hübner Folie 25 Prioritäten für die Weiterarbeit im Jahr im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung - 1. Erarbeitung von Mechanismen zur besseren Berücksichtigung der Situation strukturell benachteiligter Räume im System des Innerkirchlichen Finanzausgleichs (z. B. laufender Bauunterhalt für objektiv unaufgebbare Gebäude). 2. Zeitnahe Umsetzung des Verwaltungsdienstleistungsgesetzes prioritär für den Bereich der Bau- und Liegenschaftsverwaltung: spätestens ab sollen alle Verwaltungsstellen/Kirchengemeindeämter in der Lage sein, ihren Kirchengemeinden entsprechende Dienstleistungen zu erbringen. 3. Flächendeckende Überprüfung der IT-Ausstattung und Betreuung in den Pfarrämtern.

26 Gottes Segen für Ihren Dienst im Kirchenvorstand und in der Dekanatssynode! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 26

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